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PM-VZBV: Verbraucherinformationsgesetz versagt im Alltag

Mittwoch, 14. Januar 2009 9:15

Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hält nicht, was der Name verspricht und bringt Verbrauchern im Alltag mehr Frustration statt Aufklärung. Dies ist das ernüchternde Fazit eines bundesweiten Behördentests, den die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband heute in Berlin zum Auftakt der Grünen Woche präsentieren. “Das Gesetz ist mit einem Versprechen auf mehr Bürgerfreundlichkeit und Transparenz in Kraft getreten – diesen Anspruch erfüllt es nicht”, fasst Vorstand Gerd Billen die Ergebnisse zusammen. In einem Zehn-Punkte-Programm fordern die Verbraucherverbände die behördlichen Zuständigkeiten klarer zu regeln und für mehr Bürgernähe zu sorgen.

Die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben in den zurückliegenden Monaten über 100 Anfragen an Landesbehörden und Kommunen ausgewertet. Thematische Schwerpunkte der Anfragen waren Beanstandungen von Schinkenimitaten und Lachsprodukten, Pestizidbelastungen von Obst und Gemüse, Hygienemängel in Schulküchen und Imbissbuden sowie Sicherheitsmängel bei Spielzeug. In der Mehrzahl enthielten die behördlichen Auskünfte keine konkreten und alltagstauglichen Informationen. Zudem schreckten hohe Gebühren ab.

Rund zwei Drittel der Anfragen waren Verbraucheranfragen, ein Drittel Anfragen der Verbraucherzentralen. Das für Verbraucher frustrierende Ergebnis: Während die Anfragen der Verbraucherzentralen ernsthaft und sorgfältiger bearbeitet wurden, wurden die Verbraucher meist mit pauschalen Antworten abgespeist. Für Hedi Grunewald von der Verbraucherzentrale Niedersachsen ein beschämender Befund: “Bei den Behörden werden Verbraucheranfragen offenbar wie Anfragen zweiter Klasse behandelt.”

Viele Verbraucheranfragen wurden mit allgemeinen und wenig brauchbaren Hinweisen beantwortet. Auch in den Fällen, in denen Auskunft erteilt wurde, bleiben den Verbrauchern handfeste Informationen vorenthalten. “Ross und Reiter” wurden in der Regel nicht genannt, alltagstaugliche Informationen über unsichere Produkte und auffällige Verkaufsstellen gab es nur in Einzelfällen. Konkrete Auskünfte gab es bei den ausgewerteten Beispielen paradoxerweise nur dann, wenn keine Beanstandungen zu vermelden waren. Beispielhaft einige Auszüge von Antworten auf Anfragen zur Spielzeugsicherheit:

- Untersuchungen ergaben gesundheitsgefährdende Belastungen mit Weichmachern; keine Angabe von Namen der Produkte, Unternehmen oder Verkaufsstellen; weitere Informationen Stiftung Warentest und Deutscher Verband der Spielwarenindustrie.

- “Listen mit gesundheitsgefährlichen/-schädlichen Produkten” stehen nicht zur Verfügung; grundsätzlich davon auszugehen, dass Produkte in Deutschland den gesetzlichen Vorgaben entsprächen; Gesundheitsgefahr ist daher nicht zu befürchten.

Abschreckend auf die Verbraucher wirken auch die hohen Kosten. In 17 von 65 Anfragen der Verbraucherinnen und Verbraucher wurden diese durch hohe Gebührenankündigungen davon abgehalten, ihre Anfrage weiter zu verfolgen. “Mit Kostenandrohungen von bis zu 500 Euro für eine simple Anfrage beispielsweise zu Kontrollergebnisse von Kinderspielzeug wird jedes Verbraucherinteresse im Keim erstickt”, sagt Hedi Grunewald.

Laut Koordinator Roland Stuhr erschwert zudem die komplizierte Anwendung und Auslegung des VIG eine schnelle und unbürokratische Aufklärung der Verbraucher: “Es läuft etwas grundlegend falsch, wenn sich selbst bei Gesetzesverstößen die betroffenen Unternehmen erst einmal ausführlich äußern dürfen und die Verbraucher und die Öffentlichkeit dadurch monatelang auf Auskünfte warten müssen.” Bei den Anfragen der Verbraucherzentralen kam regelmäßig das umständliche und mit drei bis vier Monaten langwierige Verwaltungsverfahren des VIG zur Anwendung. Falls betroffene Unternehmen Widerspruch gegen die Veröffentlichung oder Klage vor den Verwaltungsgerichten einreichen, kann sich diese Frist noch weiter verlängern, der Informationszugang verweigert werden oder auf unabsehbare Zeit verschieben. Beispielhafte Fälle zu Anfragen über Schinkenimitate und Lachs:

- Wegen Urlaubszeit wurde die Rückmeldung auf eine Anfrage vom 30.06.2008 für “Mitte bis Ende September 2008″ in Aussicht gestellt; im Oktober teilt die Behörde mit, dass ein Verstoß festgestellt und ein bußgeldrechtliches Verfahren durchgeführt wurde; wegen entgegenstehender “Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Anbieter” werden konkrete Informationen verweigert..

- In Niedersachsen wurde eine Anfrage vom 21.05.2008 bis heute nicht beantwortet. Die Behörde hat lediglich mit einer schriftlichen und zwei telefonischen vertröstenden Zwischennachrichten reagiert.

Der Praxis-Test der Verbraucherzentralen und des Bundesverbandes haben gezeigt: Das VIG wird dem Anspruch auf mehr Bürgerfreundlichkeit und Transparenz nicht gerecht. Die Zuständigkeiten der Behörden sind unklar und die Anwendung wenig verbraucherfreundlich. “In seiner derzeitigen Fassung ist das Gesetz ineffektiv und bürokratisch. Es ist nicht klar geregelt, was überhaupt ein Verstoß ist, Kosten und Verfahrensdauer sind nicht transparent, Behörden scheuen sich nach wie vor, Ross und Reiter zu nennen”, bringt Gerd Billen das Kernproblem des VIG auf den Punkt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen setzen sich für ein umfassendes und gut funktionierendes VIG ein. In einem Zehn-Punkte-Programm fordern sie den Gesetzgeber auf, unmissverständlich zu regeln, dass über jede Beanstandung wegen Missachtung von Lebensmittelrecht unverzüglich und kostenlos informiert wird. Zudem müsse bei festgestellten Gesetzesverstößen auf langwierige Anhörungen der betroffenen Unternehmen verzichtet werden und spätestens nach einem Monat informiert werden. “Die langwierige Anhörung der betroffenen Unternehmen darf nicht zum Regelfall werden”, so Billen.

Wegen der komplizierten Zuständigkeitsverteilung in der Lebensmittelüberwachung der Länder regt der Verbraucherzentrale Bundesverband an, in den Bundesländern einen einheitlichen Ansprechpartner für alle Verbraucherfragen zum VIG zu benennen und den Datenaustausch zwischen den Behörden zu verbessern. Billen: “Es kann nicht Aufgabe der Verbraucher sein, sich über unklare Zuständigkeiten zu informieren, bevor Anfragen gestellt werden können.” Darüber hinaus müssten die Anfragen der Verbraucher ernster genommen und präziser beantwortet werden. Vor allem wenn es um Gebühren geht, müssten Verbraucher vorher erfahren, was die Anfrage kostet.

Weitere Informationen finden Sie im Dokumentendownload rechts auf dieser Seite:

- Hintergrundpapier Behördentest

- Zehn-Punkte-Programm

- Ablauf Verbraucheranfragen Verbraucherinformationsgesetz

- Link des Bundesverbraucherministeriums zum Verbraucherinformationsgesetz: www.vigwirkt.de

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Niedersachsen | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

PM zur Pressekonferenz: Verbraucherinformations-Gesetz auf dem Prüfstand

Donnerstag, 8. Januar 2009 12:32

“VIG wirkt” – unter diesem Motto steht die Webseite des Bundesverbraucherministeriums zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Nach jahrelangem Hin-und-Her ist das Gesetz im Mai 2008 begleitet von großen Erwartungen in Kraft getreten. Mehr Bürgerfreundlichkeit und Transparenz zu angemessenen Gebühren wurden versprochen. Verbraucher sollten mehr über die Inhalte und die Qualität von Lebensmitteln, Spielzeugen und Kosmetika erfahren, “Schwarze Schafe” sollten klar benannt werden.

Aber wie wirkt es nun wirklich das VIG? Ob die Realität dem Anspruch gerecht wird, haben die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband getestet. In einem bundesweiten Behördentest haben sie im zurückliegenden Halbjahr über 100 Anfragen ausgewertet, Anfragen von Verbrauchern ebenso wie offizielle Anfragen der Verbraucherzentralen. Wie haben die Behörden reagiert? Wie verbraucherfreundlich ist das VIG? Eines kann man schon verraten: Die Ergebnisse sind ernüchternd.

Im Rahmen ihrer Pressekonferenz zur Internationalen Grünen Woche stellen der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen die Ergebnisse des bundesweiten Behördentests zur Anwendung des VIG vor. Sie stellen dar, an welchen Stellen es bei der Umsetzung hakt und welche Änderungen nötig sind, damit das Motto “VIG wirkt” Realität werden wird.

Wann?
Mittwoch, 14. Januar 2009, gegen 12.15 Uhr – im Anschluss an die IGW-Eröffnungspressekonferenz

Wo?
im Pressezentrum (Halle 6.3, Raum B) der Messe Berlin, Messedamm 22, Berlin

Wer ?
Gerd Billen, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband
Roland Stuhr, Referent Wirtschaftsrecht Verbraucherzentrale Bundesverband
Hedi Grunewald, Ernährungsreferentin Verbraucherzentrale Niedersachsen

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Niedersachsen | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

PM Greenpeace: Verbraucherinformation bleibt Mangelware

Donnerstag, 30. Oktober 2008 11:49

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes zeigen Stichproben von Greenpeace,   dass die beabsichtigte Wirkung der Reform bislang ausgeblieben ist. Seit dem 1. Mai 2008 haben Verbraucher in Deutschland das Recht, sich bei Behörden nach Verstößen gegen das Lebensmittelrecht zu erkundigen. Vor allem die langen Wartezeiten machen das Gesetzt unwirksam. Greenpeace hatte unter Berufung auf das neue Transparenzgesetz bei den Ämtern Informationen über Pestizidrückstände bei Obst und Gemüse angefordert. Mit einem zweiten Antrag wurde erfragt, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel richtig deklariert wurden.
“In seiner jetzigen Form ist dieses Verbraucherinformationsgesetz eine Mogelpackung. Die neue Landwirtschaftsministerin sollte als eine ihrer ersten Amtshandlungen dafür sorgen, dass ein Verbraucherinformationsgesetz zustande kommt, das seinen Namen auch verdient.” sagt Martin Hofstetter, Landwirtschaftsexperte von Greenpeace. “Obwohl laut Gesetz nur eine Bearbeitungszeit von einem Monat, bei Anhörung Betroffener von zwei Monaten vorgesehen ist, warten wir seit fast einem halben Jahr auf die Untersuchungsergebnisse zahlreicher Ämter. In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen scheinen die Uhren besonders langsam zu ticken.” Dabei verhalten sich die Verantwortlichen wahrscheinlich sogar gesetzeskonform. Denn zahlreiche Schlupflöcher im Gesetz verhindern, dass Verbraucher schneller und besser informiert werden.

Die Gebührenbescheide kommen deutlich schneller als die Informationen. So musste Greenpeace im August in Baden-Württemberg bereits 250 Euro und in Bayern 100 Euro an Gebühren überweisen. Doch die angefragten Informationen wurden bis heute nicht zugeschickt. Schuld daran sind die umständlichen Vorgehensweisen der Ämter, die das Gesetz ermöglicht. So können die Belange betroffener Firmen die Bearbeitungszeit deutlich erhöhen, weil die Unternehmen von den Ämtern angehört werden müssen. Ist nach einer Anhörung dann ein behördlicher Bescheid ergangen, kann dagegen Widerspruch vor Gericht eingelegt werden. So verzögert sich die Herausgabe der Daten um etliche Monate. Wird geklagt, kann es sogar Jahre dauern, bis über die Freigabe der Information entschieden ist.

“Wenn man mehrere Monate warten muss, bis man erfährt, welche Produkte bei der Lebensmittelkontrolle durchgefallen sind, ist diese Information wertlos und die pestizidbelastete Paprika längst gegessen”, kritisiert Martin Hofstetter. Greenpeace fordert, das Verbraucherinformationsgesetz grundlegend zu reformieren. Kürzere Antwortzeiten und weniger Ausnahmeregelungen müssen hierbei festgelegt werden. Außerdem sollten die Behörden gesetzlich verpflichtet werden, die aktuellen Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle von sich aus im Internet zu veröffentlichen. In Dänemark funktioniert ein solches System seit vielen Jahren reibungslos.

Thema: Baden-Württemberg, Greenpeace, Informationsfreiheitsgesetz, Niedersachsen | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Niedersachsen: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mittwoch, 8. Oktober 2008 14:55

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 08.10.2008:

Frage: Bleibt die Landesregierung dabei, dass sie weiterhin ein niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetz wegen der angeblich notwendigen Verringerung des Verwaltungsaufwandes ablehnt und damit Akteneinsichts-, Auskunfts- und Beteiligungsrechte den Bürgerinnen und Bürgern verwehrt?

Antwort von Justizminister Busemann : Die Landesregierung sieht für ein niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetzes zurzeit keinen Bedarf. Insbesondere ist auch nicht erkennbar, welcher konkrete Mehrwert sich daraus für die Korruptionsbekämpfung ergeben könnte.

Die aus Sicht der Landesregierung notwendige Transparenz der öffentlichen Verwaltung wird bereits nach geltendem Recht durch vielfältige Akteneinsichts-, Auskunfts-, Beteiligungsrechte gewährleistet. Es erscheint zudem zweifelhaft, dass ein Niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetz für die Bürgerinnen und Bürger einen erkennbaren Nutzen brächte, da der Zugang zu Informationen nicht schrankenlos gewährt werden kann. Rechte Dritter wie der Schutz personenbezogener Daten und der Schutz von Berufs-, Betriebs- und Urheberrechten wäre zu beachten, so dass die Informationsmöglichkeiten des Einzelnen im Ergebnis durch ein Informationszugangsgesetz nicht nachhaltig verbessert werden würden.

Um es mal auf den Punkt zu bringen: Dem von Ihnen, meine Damen und Herren von den Grünen, so hoch gehaltenen Informationsrecht für alle, stehen doch gewaltige Probleme der informationellen Selbstbestimmung – also einem Recht mit Verfassungsrang – entgegen. Was passierte denn, wenn jeder nach Lust und Laune und ohne ein berechtigtes Interesse Akten aller Behörden des Landes einsehen könnte? Stellen Sie sich einmal vor, jeder könnte Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft einsehen. Da sind sehr persönliche Daten von Beschuldigten enthalten, gegen die am Ende das Ermittlungsverfahren möglicherweise eingestellt wird. Oder stellen Sie sich vor, jemand hat Interesse an der Führerscheinakte seines Nachbarn, in dem ein psychologisches Gutachten enthalten ist. Oder Telefonüberwachungsprotokolle, Durchsuchungsberichte, ärztliche Untersuchungen etc. etc. Die Liste ließe sich unbegrenzt fortsetzen. Wollen Sie diese schützenswerten Interessen wirklich so jedermann preisgeben? Mir läuft jedenfalls ein kalter Schauer den Rücken herunter, wenn ich daran denke. Ich bin sicher: Den Richtern vom Bundesverfassungsgericht ginge es ähnlich. Und von der Verwaltung, die sich dann nur noch selber verwaltet, weil sie nur damit beschäftigt ist, Akteneinsichten zu gewähren, will ich gar nicht erst sprechen.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Niedersachsen | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Happy Birthday, Papiertiger!

Mittwoch, 17. September 2008 8:44

Von Thoralf Schwanitz
Seit 1000 Tagen müsste der Staat den Bürgern Akteneinsicht gewähren – eigentlich. Denn viele Anträge scheitern an einer Front aus Beamten und Richtern. Und niemanden scheint es zu interessieren. Kritiker fordern nun, das Informationsfreiheitsgesetz nachzubessern.

Die Aktenschränke in deutschen Amtsstuben sind sicher. Die stählernen Exemplare, zertifiziert nach der “BSI-Norm 7565 bis 7567″, halten sogar Feuer stand. Auch vor einer anderen Gefahr schützen sich Beamte hierzulande wirkungsvoll: Wollen Bürger Einblick in die Akten von Bund und Ländern nehmen, scheitern ihre Anträge regelmäßig. Abgeschmettert von Behörden und Gerichten. Und das, obwohl mittlerweile seit rund 1000 Tagen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes in Kraft ist – ein Gesetz, das es im Prinzip jedermann erlaubt, Informationen über Verwaltungsvorgänge anzufordern. Eigentlich ein Flaggschiff der Transparenz.

Auch Chris Humbs ist an staatlicher Geheimniskrämerei gescheitert. Als Nokia im Januar ankündigte, die Handyproduktion in Bochum dicht zu machen, wollte der Journalist die Möglichkeiten des nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) austesten: Er verlangte Einsicht in die heiklen Verträge über Subventionen des Landes für den Mobilfunkkonzern.

Nur weil Humbs seinen Antrag auf Akteneinsicht auf einem Blatt mit dem Briefkopf seines Senders Rundfunk Berlin-Brandenburg einreichte, lehnte die NRW-Bank das Ersuchen ab. Informationsfreiheit gelte nur für Menschen, nicht aber für juristische Personen, so die merkwürdige Begründung. Darum versuchte es der Autor für das Politmagazin “Kontraste” noch einmal, diesmal eben als Privatmann. Wieder erhielt er einen ablehnenden Bescheid: Hinter Chris Humbs verstecke sich ja eigentlich die Rundfunkanstalt, ließ man ihn wissen. Und im darauffolgenden Eilverfahren um die Herausgabe der Informationen bekam die NRW-Bank vom Verwaltungsgericht Düsseldorf die volle Rückendeckung.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hatte Humbs im Eilverfahren mehr Erfolg – so scheint es zunächst: Der Journalist habe “deutlich zum Ausdruck gebracht, den Zugangsanspruch im eigenen Namen geltend zu machen” (Az.: 8 B 913/08), urteilten die Richter. Ein paar Sätze später erklärten sie aber, warum Humbs’ Begehren im Ergebnis dennoch erfolglos bleiben muss: Die Verhandlungen zwischen Nordrhein-Westfalen und Nokia über die Rückzahlung der Subventionen würden durch die Weitergabe des Materials an ihn gestört. Das Gericht stützte sich auf eine Ausnahme im NRW-IFG, die bei Gefahr für “den Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme” die Informationssperre ermöglicht.

Der Medienrechtsexperte Michael Schmittmann erkennt in diesem Fall ein typisches Muster: “Die Gerichte sehen Informationsfreiheitsgesetze sehr skeptisch”, sagt der Anwalt aus dem Düsseldorfer Büro von Heuking. “Sie wollen den Handlungsspielraum der Behörden nicht einschränken und zugleich verhindern, dass für Journalisten mehr Rechte als nach den Landespressegesetzen entstehen. Sie legen Informationsfreiheitsgesetze darum sehr restriktiv aus.”

Dabei hatten es die Macher von Informationsfreiheitsgesetzen im Bundestag und den Länderparlamenten doch so gut gemeint. Und große Erwartungen geweckt. Galt für die Behördenarbeit früher traditionell das Amtsgeheimnis, wurden mit dem IFG alle Informationen der Exekutive öffentlich. Nur wenn eine der genau beschriebenen Ausnahmen vorliegt, können Behörden die Herausgabe einschränken oder ganz verweigern. Etwa, wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt sind, personenbezogene Daten geschützt werden müssen oder (speziell im Bundes-IFG) Militär- und Geheimdienstinformationen. Nicht nur klassische Behörden sind verpflichtet, sondern auch rechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts – wie die NRW-Bank im Fall Nokia.

Zur großartigen Bürgerbewegung ist es mit dem Inkrafttreten des IFG vor rund 1000 Tagen jedoch nicht gekommen. Gerade einmal 2278 IFG-Anträge gingen im Jahr 2006 bei den Bundesministerien und -behörden ein, im Jahr 2007 waren es sogar nur 1265. Zum Vergleich: In Großbritannien, wo seit 2005 ein Informationsfreiheitsgesetz gilt, gab es 8429 Anfragen – allein im ersten Quartal 2008. Und in den Vereinigten Staaten zählte das U.S. Government Accountability Office (vergleichbar mit dem Bundesrechnungshof) für das Jahr 2006 rund 2,5 Millionen Akteneinsichtsanträge auf Basis des Freedom of Information Act.

Die Bürger sind transparenzmüde. Wohl auch, weil die Verwaltung im Verbund mit den Gerichten jeden Antrag abschmettern kann, das IFG macht’s möglich. Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (SPD) ist einer der Wegbereiter des Bundes-IFG – und bereits selbst mit einem Antrag auf Akteneinsicht gescheitert. Tauss versucht seit 2006, den Mautvertrag zwischen Bund und Toll-Collect-Konsortium vom Verkehrsministerium zu bekommen. Bisher ohne Erfolg. Auch der Streit um seinen Antrag landete schon vor Gericht. Die praktischen Erfahrungen mit dem von ihm vorangebrachten Regelwerk, sagt Tauss, “machen Lust darauf, das Gesetz zu überarbeiten.”

Verbündete im Bundestag hat Tauss schon ausgemacht: “Wir werden damit auch in den Wahlkampf ziehen. Das ist ja eine rot-grün-gelbe Veranstaltung. Die CDU blockiert noch immer in den Bundesländern, in denen sie regiert und kein IFG will.” Ohne Landes-IFG sind bisher Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Auch mit der Rechtsprechung ist Tauss unzufrieden: “In der Tat urteilten einige Verwaltungsgerichte recht befremdlich. Hier herrscht offensichtlich noch das Prinzip: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.”

Chris Humbs hat eine kräftige Rechtsabteilung im Rücken, die ihn im Kampf um die Dokumente weiter unterstützt. Er setzt im Streit um die Nokia-Verträge auf das Hauptsacheverfahren. “Ob die Gesetze wirklich einmal etwas bringen werden, hängt vom Druck ab, den die Bürger machen. Man muss aber auch sagen, dass der Gesetzgeber beim IFG schlampig gearbeitet hat.”

In den USA findet übrigens jedes Jahr eine Aktionswoche zur Informationsfreiheit statt, die “Sunshine Week” – damit das Licht der Öffentlichkeit in dunkle Behördenschränke strahle. Die Aktenschränke in Deutschland aber bleiben zu. Feuerfest nach BSI-Norm. Und blickdicht nach dem IFG.

Thema: Baden-Württemberg, Hessen, Informationsfreiheitsgesetz, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

PM: Keine Informationen für Bürger in Niedersachsen

Dienstag, 10. Juni 2008 11:23

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands in Saarbrücken, findet auch dieses Jahr erneut ohne einen Teilnehmer aus Niedersachsen statt. Bisher gibt es in Niedersachsen kein Informationsfreiheitsgesetz das es dem Bürger ermöglicht, freien Zugang und Auskunft zu allen bei den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen zu erhalten.

Hierzu Christian Koch, Mitglied des Landesvorstandes der Piraten Niedersachsen: “Die Bürger haben ein Anrecht darauf zu erfahren, was staatliche Institutionen tun. Besonders in Schleswig-Holstein zeigt es sich, dass eine einfache und bürgernahe Umsetzung durchaus möglich ist. Dort kann mit einfachen fast schon unbürokratischen Mitteln jeder Bürger Einsicht in Vorgänge verlangen. Sei es, er möchte wissen warum ein Unternehmen den Zuschlag für den Bau einer Straße erhalten hat oder was mit den Geldern im Haushalt passiert.”

In Deutschland gibt es zur Zeit in den Bundesländern Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, und Saarland Umsetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes auf Landesebene.

“Die bisherige Landesregierung in Niedersachsen will es aus unerfindlichen Gründen nicht zulassen, ansonsten hätten wir schon lange ein solches Gesetz verabschiedet. Die viel beschworenen fiktiven Mehrkosten dürfen nicht der erforderlichen Transparenz entgegenstehen. Gerade durch die Einführung eines solchen Gesetzes werden auf lange Sicht die Arbeiten der Behörden effektiver und somit kostengünstiger erfolgen. Und als ‘Nebeneffekt’ weiß der Bürger auch noch was und vor allem warum staatliche Stellen tun was sie tun.”

Die Piratenpartei wird im nächsten Jahr sowohl zur Bundestags- als auch zur Europawahl antreten, um Ihre Forderung nach einem transparenten Staat auch gesetzlich umsetzen zu können. Bereits im September diesen Jahres treten die Piraten in Bayern zur Landtagswahl an. Bei den vergangenen Wahlen in Hessen und in Hamburg konnten bereits die ersten Stimmen der Wähler für die Piratenpartei in Deutschland abgegeben werden.

(Pressemitteilung der Piraten Partei Niedersachsen)

Thema: Hessen, Informationsfreiheitsgesetz, Niedersachsen | Kommentare (2) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Transparency fordert Informationsfreiheitsgesetz für Niedersachsen

Freitag, 18. Januar 2008 13:29

Die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland hat mehr Transparenz und Offenheit des Landes Niedersachsen gegenüber seinen Bürgern gefordert. Dazu sei ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) notwendig, das Zugang zu allen Informationen ermögliche, teilte Transparency am Freitag in Hannover mit. Generell herrsche ein “richtiges Bewusstsein” bei der Korruptionsbekämpfung in Niedersachsen, bilanzierte Transparency-Vorstandsmitglied Jochen Bäumel. “Wir bedauern allerdings, dass einem IFG nicht wie in anderen Bundesländern zugestimmt wurde.”
Die Organisation stellte am Freitag (18. Januar 2008) die Ergebnisse ihrer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Niedersachsen vor. Darin hatte sie die Parteien zum Thema Informationsfreiheit, zur Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und zum Wechsel von Politikern in die Wirtschaft befragt. Ergebnis sei, dass vor allem die Oppositionsparteien den Forderungen von Transparency zustimmten, sagte Bäumel.
Zur aktuellen Debatte um Unregelmäßigkeiten im Vergabeverfahren zum JadeWeserPort in Wilhelmshaven wollte Bäumel keine Stellungnahme abgeben. “Ich hab den Bericht des Untersuchungsausschusses zwar gelesen. Die Zeugenaussagen darin sind aber alle sehr konträr.”

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Niedersachsen, Transparency | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Informationsfreiheitsgesetz: Die Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Niedersachsen von Transparency Deutschland

Freitag, 18. Januar 2008 12:33

Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hat heute in Hannover die Ergebnisse ihrer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Niedersachsen vorgestellt. Die Regionalgruppe Niedersachsen hat dazu die Parteien zum Thema Informationsfreiheit, zur Arbeit und Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und zum Wechsel von Politikern in die Wirtschaft befragt. Mit Ausnahme der CDU bekennen sich alle Parteien zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes in Niedersachsen. Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Wir fordern mehr Transparenz bei staatlichen Entscheidungen. Ein Informationsfreiheitsgesetz ist das richtige Instrument dazu“. Neben dem Bund haben bereits acht Bundesländer ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt, darunter Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen.

Transparenz und Offenheit sollten das Wesen eines modernen Staates und seiner Verwaltung prägen. Dies haben der Bund und acht Bundesländer erkannt und ihren Bürgerinnen und Bürgern den grundsätzlichen Zugang zu allen Informationen ermöglicht, die bei öffentlichen Stellen bekannt sind. Die dazu ergangenen Informationsfreiheitsgesetze (IFG) stellen sicher, dass personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sicherheitsrelevante Bereiche geschützt bleiben.

Der Niedersächsische Landtag hat im Juli 2006 einen Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Erlass eines solchen Gesetzes abgelehnt. CDU und FDP haben dies seinerzeit im Wesentlichen damit begründet, dass eine solche Regelung überflüssig sei.

Vor diesem Hintergrund wurden die Parteien von Transparency International gefragt:

Begrüßen Sie die Entwicklung vom Grundsatz der Amtsverschwiegenheit zu einem transparenten Staat oder lehnen Sie sie ab?

Halten Sie ein IFG für ein geeignetes Mittel gegen Korruption und Politikverdrossenheit? Werden Sie sich aktiv für ein IFG in Niedersachsen einsetzen?

Die CDU sieht erhebliche, auch praktische Bedenken, ein IFG in Niedersachsen zu schaffen. Amtsverschwiegenheit sei nach wie vor ein wichtiges Gut. Die bereits existierenden Regelungen seien ausreichend, die nötige Transparenz für die Daten einzufordern, von denen man persönlich betroffen sei. Dennoch werde selbstverständlich jede ernsthafte Eingabe an Landesoberbehörden beantwortet.

Die SPD setzt sich für Transparenz ein und verweist auf die guten Praxiserfahrungen aus Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen zu bereits geltenden Regelungen. Sie erklärt die Schaffung eines IFG zu einem zentralen Thema ihres Regierungsprogramms.

Die FDP hält Transparenz für ein gutes Mittel, Bürgerinnen und Bürger für politische Vorgänge zu begeistern und Korruption vorzubeugen; der Datenschutz sei dabei zu gewährleisten. Sie setze sich für ein IFG auf Landesebene ein. Die Öffentlichkeit von Information müsse zum Grundsatz werden.

Bündnis90/DIE GRÜNEN sehen den Staat als Dienstleister am Bürger. Der preußische Grundsatz der Amtsverschwiegenheit sei nicht mehr zeitgemäß und dürfe nur noch teilweise in den Bereichen Sicherheit und Gefahrenabwehr zum Zuge kommen. Sie verweisen auf ihre Gesetzesinitiativen, vermögen eine höhere gesellschaftliche Wirkung jedoch schwer einzuschätzen.

Die ödp erklärt Transparenz in Politik und Verwaltung für wesentlich. Ein IFG sei auf jeden Fall zu schaffen.

Fazit:

SPD und DIE GRÜNEN setzen wie auch die ödp ihren Einsatz für ein IFG auf Landesebene fort. Besonders begrüßt Transparency die klare Aussage der SPD, eine solche Initiative zu einem zentralen Punkt ihres Regierungsprogramms zu machen. Es bleibt abzuwarten, ob im Falle eines Wahlerfolges dies mit derselben Konsequenz umgesetzt wird.

Erfreulicherweise scheint die FDP ihre Haltung geändert zu haben. Argumentierte sie im Landtag vor zwei Jahren noch ähnlich wie die CDU mit der Überflüssigkeit einer solchen Regelung, hat sie den notwendigen Paradigmenwechsel erkannt. Der Grundsatz der Öffentlichkeit jeglicher Information ist auch für sie ein wirksames Mittel gegen Korruption.

Unverändert bleibt die Meinung der CDU. Sie ignoriert die Erfahrungen des Bundes und anderer Länder, die alle Befürchtungen entkräften, die in ihrer Stellungnahme deutlich zu Tage treten. Dem Schutz persönlicher Daten, sicherheitssensibler Bereiche und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kann ausreichend Rechnung getragen werden. Dies wird dadurch am deutlichsten, dass die Datenschutzbeauftragten in der Regel auch zu Informationsfreiheits-Beauftragten bestellt werden. Datenschutz und Informationsfreiheit sind zwei Seiten derselben Medaille.

Die CDU will Informationen, die bei Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes dem Bürger zugänglich wären, weiterhin unter Verschluss halten.

Es bleibt zu hoffen, dass sie im Fall einer Regierungsbeteiligung erkennt, dass Niedersachsen in Sachen Verwaltungstransparenz mangels IFGs nur noch in der zweiten Liga spielt.

Für alle zustimmenden Aussagen gilt: Jedes IFG muss die Öffentlichkeit und Zugänglichkeit von Informationen zum Grundsatz erklären, Ausnahmen gering halten und scharf umreißen sowie ein verbindliches und kurzes Verfahren vorschreiben. Die Entscheidungen müssen gerichtlich überprüfbar sein. Einfache Auskünfte und Akteneinsicht müssen kostenlos sein; andere Gebühren müssen in ihrer Höhe angemessen sein und dürfen potentielle Antragsteller nicht abschrecken.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Niedersachsen, Transparency | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Keinen Deut schlauer

Samstag, 22. September 2007 11:43

Von Michaela von der Heydt

Die Große Koalition hat sich beim Verbraucherinformationsgesetz (VIG) als beratungsresistent erwiesen. Das Resultat jahrelanger parlamentarischer Debatten ist bescheiden und ärgerlich, wenn man bedenkt, welche Unsummen hierdurch verschleudert wurden. Und das Gesetz verdient wirklich nicht seinen Namen. Sicher, es gibt auch Verbesserungen: Behörden sollen – statt können – künftig Verbraucher besser informieren. Letztere haben erstmals das Recht, Daten über Lebensmittelskandale oder getroffene Maßnahmen einzusehen. Bislang galt der Grundsatz des Aktengeheimnisses. Das hilft Menschen aus Baden-Württember, Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wo es kein Landesinformationsfreiheitsgesetz gibt. Aber das hätte man einfacher regeln können.
Alles, was für ein echtes Informationsgesetz nötig wäre, wurde ausgeklammert. Der Geltungsbereich ist lebensfremd eingeschränkt und das Damoklesschwert »kostendeckender Gebühren« wird die Menschen davon abhalten, Fragen zu stellen. Hier bleibt das VIG sogar hinter dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zurück. Wenn ein Bürger also beispielsweise bei einer Bundesbehörde anfragt, wie oft bei Erdnüssen bundesweit Aflatoxine (ein Schimmelpilz) festgestellt wurden, wäre das laut VIG wohl kostenpflichtig, nach dem IFG nicht. Auch die Tatsache, dass Ämter nicht so viel Bürgernähe zeigen sollen, den Brief eines Verbrauchers an die richtige Stelle weiterzuleiten, zeigt: Das Gesetzes verfehlt sein Ziel. Es schützt mehr die Unternehmen. Ihnen gegenüber besteht kein Auskunftsanspruch. Verbraucher sind hier weiter auf freiwillige Informationen angewiesen und damit eben keinen Deut schlauer.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Niedersachsen | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Gut Ding will Weile haben

Mittwoch, 13. Juni 2007 7:27

Von Helmut Lorscheid

Der Weg zur Informationsfreiheit ist in deutschen Landen ein sehr steiniger. Während sonst alle möglichen und vor allem unmöglichen Gesetze, Ideen oder Verordnungen der EU in Sicherheitsfragen umgesetzt werden, – siehe Vorratsdatenspeicherung dauert es bei Bürgerrechten erstaunlich lange. So gibt es immer noch nicht in allen Bundesländern ein Informationsfreiheitsgesetz, obwohl bereits am 21. Februar 2002 der Europarat eine Empfehlung veröffentlichte, Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu verabschieden. Dem sind auch die meisten Länder gefolgt – sofern sie nicht ohnehin ein Informationsfreiheitsgesetz hatten – und das teilweise seit Jahrzehnten (Länderregierungen gegen Informationsfreiheit).

Besonders zögerlich zeigt sich die CSU in Bayern. Dort hatte die SPD-Fraktion am 01.02.2006 zum zweiten Mal einen verbesserten Entwurf für ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag eingebracht. Der erste Gesetzesentwurf stammte aus der vorherigen Legislaturperiode. Er wurde von der CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag abgelehnt In der Debatte verdeutlichte der CSU-Landtagsabgeordnete Alexander König, dass seine Partei auch weiterhin eine Akteneinsicht durch die Bayerischen Untertanen ablehnt. In seiner Rede erwähnte er selbst, dass die bayerischen Oppositionsparteien ein Informationsfreiheitsgesetz für den Freistaat bereits seit sechs Jahren vergeblich fordern:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie schon ausgeführt wurde, haben wir hier eine Wiederholungsveranstaltung. Im Jahre 2001 wurden schon einmal von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN jeweils Gesetzesentwürfe zu einem so genannten Bayerischen Informationsfreiheitsgesetz eingebracht. Das Bestreben geht dahin, jedem Bürger und jeder Bürgerin Zugang zu allen bei Behörden vorhandenen Akten zu gewähren. Die Frage ist, ob das erforderlich ist und ob das etwas bringt.
Alexander König

Ähnlicher Auffassung ist auch die CDU in Hessen und Baden-Württemberg, wo zuletzt Anträge von SPD und Grünen für ein Landes-IFG von der CDU-geführten Regierung abgebügelt wurden. Auch in Hessen werden verschiedene Initiativen seit dem Jahr 2000 stets abgelehnt, wie in den meisten CDU-regierten Bundesländern. In Sachsen-Anhalt verlangt die Opposition bereits seit dem Jahr 2000 ein IFG, in Niedersachsen wurde es zuletzt im Jahr 2004 abgelehnt.

Der CDU-Landesverband Baden-Württemberg führte in einem Brief an Telepolis aus, die Landesregierung sehe keinen Bedarf für ein Informationsfreiheitsgesetz. Erklärt wird dies mit dem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und mit der Angst vor Missbrauch:

Insbesondere die Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes in Nordrhein-Westfalen hat eindrucksvoll belegt, dass dieser Informationsanspruch vor allem von unbeteiligten Dritten massiv missbraucht wird. Denn dort hat Scientology flächendeckend Informationsanträge gestellt, um Informationen über Bürger und Unternehmen zu erhalten, die sicherlich nicht in die Hände einer solchen Organisation gehören.

Die CDU verweist weiterhin darauf, dass jeder Bürger in Baden-Württemberg Anspruch auf Auskünfte habe, sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werde. Also weiterhin Amtsgeheimnis statt Transparenz.

Doch langsam kommt Bewegung auf. Im Landtag von Sachsen-Anhalt hatte die Fraktion der Linkspartei/PDS in der 5. Legislaturperiode den “dritten Anlauf” unternommen, ein Informationszugangsgesetz auf den parlamentarischen Weg zu bringen. “Der Versuch wurde bereits in der 3. sowie 4. Wahlperiode gestartet, der Gesetzesentwurf unterlag aber leider der Diskontinuität bzw. wurde mehrheitlich abgelehnt. Der derzeitig eingebrachte Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit zur Beratung in den Ausschüssen.”

Nun rechnet die Linke Fraktion mit einer eigenen Vorlage seitens der Landesregierung. Allerdings teilte die CDU-Landtagsfraktion dem Autor mit, dass es dazu in Sachsen-Anhalt bisher lediglich “Überlegungen gibt, die jedoch noch nicht in ein offizielles Verfahren gemündet sind.” “Leider” – so die zuständige Referentin, Anne Poggemann, gegenüber Telepolis‚ “kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen geben.” Bleibt abzuwarten, wie sich die SPD verhält, die in Magdeburg seit April 2006 mitregiert.

In Thüringen gibt es erste Zeichen für ein spätes Einlenken der CDU-Regierung, nachdem sie seit 2001 das Informationsrecht für ihre Bürger abgelehnt hatte. Sie beteiligt sich aber nun an einer ernsthaften Diskussion für ein Landesgesetz. Die dortige SPD-Opposition hatte zuletzt am 19.9.2006 einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht – der bisher nicht abgelehnt wurde.

In Rheinland-Pfalz, seit März 2006 vom derzeitigen SPD-Vorsitzenden Kurt Beck allein regiert, soll es angeblich bald ein IFG geben. Auf eine Anfrage von Telepolis erklärte eine Sprecherin der Landesregierung:

Das Innenministerium befürwortet daher ausdrücklich, den Bürgerinnen und Bürgern auch in Rheinland-Pfalz ein allgemeines Informationszugangsrecht zu gewähren, und hat auf der Arbeitsebene die Arbeiten zum Entwurf eines Landesinformationsfreiheitsgesetzes für Rheinland-Pfalz bereits aufgenommen. Dieses Papier soll im Laufe der nächsten Monate dem rheinland-pfälzischen Ministerrat zur grundsätzlichen Billigung vorgelegt werden.

Immerhin im CDU-regierten Nachbarland Saarland gibt es mittlerweile ein IFG, ebenso wie in Hamburg (CDU) in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen (SPD). In seiner persönlichen Bilanz über ein Jahr Informationsfreiheitsgesetz kommt der in Sachen IFG engagierte SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss zu dem Ergebnis, dass einmal erreichte Gesetze keineswegs sicher sind. So gab es in Berlin, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bereits erste Versuche, die Gesetze auf das mäßige Bundesniveau abzusenken. Die Parlamente haben diese Vorstöße bislang abgewehrt.

Auf Bundesebene gab es auf der Grundlage des seit 1.1.2006 geltenden Bundes-Informationsfreiheitsgesetz bis zum 31.12.2006 insgesamt 2.278 Anträge, von denen mehr als die Hälfte, nämlich 1.379 Anträge zur erhofften Akteneinsicht führten. Abgelehnt wurde der Aktenzugang in 410 Fällen. Dazu zählte auch der Antrag des Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, der Einsicht in die Mautverträge des Bundesverkehrsministerium haben wollte. Wer sich einen ersten Überblick hinsichtlich der bisher nach dem IFG vorgelegten oder auch beantragten Akten verschaffen möchte, findet unter  www.befreite-dokumente.de eine interessante Auflistung.

Thema: Baden-Württemberg, Hessen, Informationsfreiheitsgesetz, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz