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Rot-Grün in Hessen will mehr Informationsfreiheit

Donnerstag, 30. Oktober 2008 16:52

Rot-Grün will im Innenbereich “mehr Transparenz und Demokratie wagen”. Zu diesem Zweck soll Hessen – nach acht anderen Bundesländern – ein Informationsfreiheitsgesetz erhalten. Dieses soll einen Auskunftsanspruch der Bürger gegenüber öffentlichen Stellen des Landes und der Kommunen begründen.

Auszug aus dem Koalitionsvertrag:

“Wir werden mehr Transparenz und Demokratie wagen… Wir werden ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg bringen, um die Transparenz staatlichen Handelns zu erhöhen.” (Seite 6)

“Als Stammland des Datenschutzes wird eine rot-grüne Landesregierung den Datenschutz in Hessen modernisieren. Wir werden ein
Landesinformationsfreiheitsgesetz schaffen, das einen Auskunftsanspruch gegenüber öffentlichen Stellen des Landes und der Kommunen begründet. Wir werden den Hessischen Datenschutzbeauftragten zum Beauftragten für Informationsfreiheit bestellen… Die Stelle des Hessischen Datenschutzbeauftragten werden wir in eine hauptamtliche Position aufwerten… Damit werden wir das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowohl bei öffentlichen wie auch privaten Datenerhebungen stärken.” (Seite 85)

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Hessen: SPD und Grüne stellen Weichen für Koalition

Mittwoch, 15. Oktober 2008 8:33

Den Datenschutz wollen SPD und Grüne deutlich aufwerten: Er soll ein eigenes, unabhängiges Zentrum bekommen, der Datenschutzbeauftragte soll künftig neben dem öffentlichen Datenschutz auch für den privaten sowie für die Informationsfreiheit zuständig sein. Die Koalition verspricht außerdem, das “modernste Informationsfreiheitsgesetz” Deutschlands vorzulegen.

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Happy Birthday, Papiertiger!

Mittwoch, 17. September 2008 8:44

Von Thoralf Schwanitz
Seit 1000 Tagen müsste der Staat den Bürgern Akteneinsicht gewähren – eigentlich. Denn viele Anträge scheitern an einer Front aus Beamten und Richtern. Und niemanden scheint es zu interessieren. Kritiker fordern nun, das Informationsfreiheitsgesetz nachzubessern.

Die Aktenschränke in deutschen Amtsstuben sind sicher. Die stählernen Exemplare, zertifiziert nach der “BSI-Norm 7565 bis 7567″, halten sogar Feuer stand. Auch vor einer anderen Gefahr schützen sich Beamte hierzulande wirkungsvoll: Wollen Bürger Einblick in die Akten von Bund und Ländern nehmen, scheitern ihre Anträge regelmäßig. Abgeschmettert von Behörden und Gerichten. Und das, obwohl mittlerweile seit rund 1000 Tagen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes in Kraft ist – ein Gesetz, das es im Prinzip jedermann erlaubt, Informationen über Verwaltungsvorgänge anzufordern. Eigentlich ein Flaggschiff der Transparenz.

Auch Chris Humbs ist an staatlicher Geheimniskrämerei gescheitert. Als Nokia im Januar ankündigte, die Handyproduktion in Bochum dicht zu machen, wollte der Journalist die Möglichkeiten des nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) austesten: Er verlangte Einsicht in die heiklen Verträge über Subventionen des Landes für den Mobilfunkkonzern.

Nur weil Humbs seinen Antrag auf Akteneinsicht auf einem Blatt mit dem Briefkopf seines Senders Rundfunk Berlin-Brandenburg einreichte, lehnte die NRW-Bank das Ersuchen ab. Informationsfreiheit gelte nur für Menschen, nicht aber für juristische Personen, so die merkwürdige Begründung. Darum versuchte es der Autor für das Politmagazin “Kontraste” noch einmal, diesmal eben als Privatmann. Wieder erhielt er einen ablehnenden Bescheid: Hinter Chris Humbs verstecke sich ja eigentlich die Rundfunkanstalt, ließ man ihn wissen. Und im darauffolgenden Eilverfahren um die Herausgabe der Informationen bekam die NRW-Bank vom Verwaltungsgericht Düsseldorf die volle Rückendeckung.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hatte Humbs im Eilverfahren mehr Erfolg – so scheint es zunächst: Der Journalist habe “deutlich zum Ausdruck gebracht, den Zugangsanspruch im eigenen Namen geltend zu machen” (Az.: 8 B 913/08), urteilten die Richter. Ein paar Sätze später erklärten sie aber, warum Humbs’ Begehren im Ergebnis dennoch erfolglos bleiben muss: Die Verhandlungen zwischen Nordrhein-Westfalen und Nokia über die Rückzahlung der Subventionen würden durch die Weitergabe des Materials an ihn gestört. Das Gericht stützte sich auf eine Ausnahme im NRW-IFG, die bei Gefahr für “den Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme” die Informationssperre ermöglicht.

Der Medienrechtsexperte Michael Schmittmann erkennt in diesem Fall ein typisches Muster: “Die Gerichte sehen Informationsfreiheitsgesetze sehr skeptisch”, sagt der Anwalt aus dem Düsseldorfer Büro von Heuking. “Sie wollen den Handlungsspielraum der Behörden nicht einschränken und zugleich verhindern, dass für Journalisten mehr Rechte als nach den Landespressegesetzen entstehen. Sie legen Informationsfreiheitsgesetze darum sehr restriktiv aus.”

Dabei hatten es die Macher von Informationsfreiheitsgesetzen im Bundestag und den Länderparlamenten doch so gut gemeint. Und große Erwartungen geweckt. Galt für die Behördenarbeit früher traditionell das Amtsgeheimnis, wurden mit dem IFG alle Informationen der Exekutive öffentlich. Nur wenn eine der genau beschriebenen Ausnahmen vorliegt, können Behörden die Herausgabe einschränken oder ganz verweigern. Etwa, wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt sind, personenbezogene Daten geschützt werden müssen oder (speziell im Bundes-IFG) Militär- und Geheimdienstinformationen. Nicht nur klassische Behörden sind verpflichtet, sondern auch rechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts – wie die NRW-Bank im Fall Nokia.

Zur großartigen Bürgerbewegung ist es mit dem Inkrafttreten des IFG vor rund 1000 Tagen jedoch nicht gekommen. Gerade einmal 2278 IFG-Anträge gingen im Jahr 2006 bei den Bundesministerien und -behörden ein, im Jahr 2007 waren es sogar nur 1265. Zum Vergleich: In Großbritannien, wo seit 2005 ein Informationsfreiheitsgesetz gilt, gab es 8429 Anfragen – allein im ersten Quartal 2008. Und in den Vereinigten Staaten zählte das U.S. Government Accountability Office (vergleichbar mit dem Bundesrechnungshof) für das Jahr 2006 rund 2,5 Millionen Akteneinsichtsanträge auf Basis des Freedom of Information Act.

Die Bürger sind transparenzmüde. Wohl auch, weil die Verwaltung im Verbund mit den Gerichten jeden Antrag abschmettern kann, das IFG macht’s möglich. Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (SPD) ist einer der Wegbereiter des Bundes-IFG – und bereits selbst mit einem Antrag auf Akteneinsicht gescheitert. Tauss versucht seit 2006, den Mautvertrag zwischen Bund und Toll-Collect-Konsortium vom Verkehrsministerium zu bekommen. Bisher ohne Erfolg. Auch der Streit um seinen Antrag landete schon vor Gericht. Die praktischen Erfahrungen mit dem von ihm vorangebrachten Regelwerk, sagt Tauss, “machen Lust darauf, das Gesetz zu überarbeiten.”

Verbündete im Bundestag hat Tauss schon ausgemacht: “Wir werden damit auch in den Wahlkampf ziehen. Das ist ja eine rot-grün-gelbe Veranstaltung. Die CDU blockiert noch immer in den Bundesländern, in denen sie regiert und kein IFG will.” Ohne Landes-IFG sind bisher Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Auch mit der Rechtsprechung ist Tauss unzufrieden: “In der Tat urteilten einige Verwaltungsgerichte recht befremdlich. Hier herrscht offensichtlich noch das Prinzip: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.”

Chris Humbs hat eine kräftige Rechtsabteilung im Rücken, die ihn im Kampf um die Dokumente weiter unterstützt. Er setzt im Streit um die Nokia-Verträge auf das Hauptsacheverfahren. “Ob die Gesetze wirklich einmal etwas bringen werden, hängt vom Druck ab, den die Bürger machen. Man muss aber auch sagen, dass der Gesetzgeber beim IFG schlampig gearbeitet hat.”

In den USA findet übrigens jedes Jahr eine Aktionswoche zur Informationsfreiheit statt, die “Sunshine Week” – damit das Licht der Öffentlichkeit in dunkle Behördenschränke strahle. Die Aktenschränke in Deutschland aber bleiben zu. Feuerfest nach BSI-Norm. Und blickdicht nach dem IFG.

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PM: Keine Informationen für Bürger in Niedersachsen

Dienstag, 10. Juni 2008 11:23

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands in Saarbrücken, findet auch dieses Jahr erneut ohne einen Teilnehmer aus Niedersachsen statt. Bisher gibt es in Niedersachsen kein Informationsfreiheitsgesetz das es dem Bürger ermöglicht, freien Zugang und Auskunft zu allen bei den öffentlichen Verwaltungen existierenden Informationen zu erhalten.

Hierzu Christian Koch, Mitglied des Landesvorstandes der Piraten Niedersachsen: “Die Bürger haben ein Anrecht darauf zu erfahren, was staatliche Institutionen tun. Besonders in Schleswig-Holstein zeigt es sich, dass eine einfache und bürgernahe Umsetzung durchaus möglich ist. Dort kann mit einfachen fast schon unbürokratischen Mitteln jeder Bürger Einsicht in Vorgänge verlangen. Sei es, er möchte wissen warum ein Unternehmen den Zuschlag für den Bau einer Straße erhalten hat oder was mit den Geldern im Haushalt passiert.”

In Deutschland gibt es zur Zeit in den Bundesländern Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, und Saarland Umsetzungen des Informationsfreiheitsgesetzes auf Landesebene.

“Die bisherige Landesregierung in Niedersachsen will es aus unerfindlichen Gründen nicht zulassen, ansonsten hätten wir schon lange ein solches Gesetz verabschiedet. Die viel beschworenen fiktiven Mehrkosten dürfen nicht der erforderlichen Transparenz entgegenstehen. Gerade durch die Einführung eines solchen Gesetzes werden auf lange Sicht die Arbeiten der Behörden effektiver und somit kostengünstiger erfolgen. Und als ‘Nebeneffekt’ weiß der Bürger auch noch was und vor allem warum staatliche Stellen tun was sie tun.”

Die Piratenpartei wird im nächsten Jahr sowohl zur Bundestags- als auch zur Europawahl antreten, um Ihre Forderung nach einem transparenten Staat auch gesetzlich umsetzen zu können. Bereits im September diesen Jahres treten die Piraten in Bayern zur Landtagswahl an. Bei den vergangenen Wahlen in Hessen und in Hamburg konnten bereits die ersten Stimmen der Wähler für die Piratenpartei in Deutschland abgegeben werden.

(Pressemitteilung der Piraten Partei Niedersachsen)

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Grüne: Datenschutz wieder angemessene Rolle einräumen

Dienstag, 26. Februar 2008 10:52

“Es ist an der Zeit, dass dem Datenschutz wieder eine angemessene Rolle in Hessen, dem einstigen Stammland des Datenschutzes, eingeräumt wird”, kommentiert die datenschutzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sigrid Erfurth, die Vorstellung des 36. Tätigkeitsberichts des hessischen Datenschutzbeauftragten.

“Unter der bisherigen Landesregierung hat sich die Balance zwischen Sicherheitsanforderungen und dem Datenschutz bedenklich zu ungunsten des Datenschutzes verschoben. Dies muss korrigiert werden, damit den Bürgerinnen und Bürgern ein Stück informationelle Selbstbestimmung zurückgegeben wird. Außerdem wird es Zeit, dass auch in Hessen endlich ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen wird, damit Behördenhandeln transparenter wird. Schließlich wollen wir, dass den ausufernden Gedankenspielen der Online-Durchsuchung ein Riegel vorgeschoben wird”, erklärt Sigrid Erfurth.

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GRÜNE-Hessen: Unter CDU-Regierung Datenschutz ins Hintertreffen geraten

Mittwoch, 12. Dezember 2007 18:45

“Trotz seiner freundlichen und verbindlichen Art ist es dem hessischen Datenschutzbeauftragten, Prof. Michael Ronellenfitsch, leider nicht gelungen, die CDU-Landesregierung von wesentlichen Bausteinen des Datenschutzes zu überzeugen, die dazu führen können, dass Hessen seinem Ruf als Stammland des Datenschutzes wieder gerecht wird. Dabei geht es um das Informationsfreiheitsgesetz, Online-Durchsuchungen und die mangelnde Sensibilität bei der Datenspeicherung und dem Umgang mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern”, so die für den Datenschutz zuständige Abgeordnete der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sigrid Erfurth.

“Es ist der letzte Datenschutzbericht in dieser Legislaturperiode und das ist auch gut so. Denn dann haben wir ab dem nächsten Jahr die Chance, dem Datenschutz in Hessen wieder einen angemessenen Platz einzuräumen und dafür Sorge zu tragen, dass von Hessen wieder positive Impulse für den Datenschutz ausgehen und nicht das Abwehrgefecht gegen die berechtigten Schutzinteressen der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle steht.”

“Die CDU hat es unter den fadenscheinigsten Begründungen abgelehnt, ein Informationsfreiheitsgesetz in Hessen zu verabschieden. Da wird das berühmte Bürokratiemonster bemüht, dass immer dann auftaucht, wenn die Argumente ausgehen. DIE GRÜNEN sind allerdings der Auffassung, dass der immer größer werdende Datenbestand und die Möglichkeiten der Datenverarbeitung, dazu verpflichten, den Bürgerinnen und Bürgern das Recht einzuräumen, diese Informationen auf abzufragen.”

“Beim Thema Online-Durchsuchungen hat sich eine unheimliche Allianz von Innenminister Wolfgang Schäuble über Volker Bouffier und jetzt sogar bis hin zu Jürgen Walter gebildet. Das ist nicht gut für die hessischen Bürgrinnen und Bürger. Reicht man der CDU-Landesregierung beim Datenschutz den kleinen Finger, nimmt sie gleich die ganze Hand”, so Sigrid Erfurth.

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Journalisten warnen vor Aushöhlung der Pressefreiheit

Mittwoch, 4. Juli 2007 12:43

Die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit ist nach Meinung des Landesverbandes Hessen der Deutschen Journalistenverbandes (DJV) „in akuter Gefahr“. Manche staatliche Stellen schienen keinen Respekt mehr vor diesem demokratischen Grundwert zu haben, Journalisten würden bespitzelt und Online-Durchsuchungen gehörten schon fast zur Tagesordnung, bedauerte der hessische Landesvorsitzende Hans-Ulrich Heuser am Wochenende auf dem 60. Landesverbandstag des DJV Hessen in Marburg/Lahn. „Viel dramatischer ist, dass sich sogar Journalisten als Spitzel missbrauchen lassen“ sagte Heuser vor den knapp 100 Gästen und Delegierten namens der knapp 2.900 im DJV organisierten hessischen Journalisten.

Als einen „weiteren Schlag gegen Informantenschutz und Pressefreiheit“ bezeichnete Heuser die Entscheidung des Bundeskabinetts, den Gesetzentwurf zur Telekommunikationsüberwachung zu akzeptieren. Auch dies sei ein Beispiel für den leichtsinnigen Umgang der Politiker mit dem „hohen Gut der Pressefreiheit“. Wenn dieser Entwurf Gesetz werde, könnten deutsche Journalisten nicht mehr für die Anonymität ihrer Informationen garantieren.

An die Adresse der hessischen Landesregierung appellierte der DJV Hessen, unverzüglich ein Informationsfreiheitsgesetz zu installieren. Es sei die Aufgabe der Legislative und der Exekutive, eine für die Bürger „gläserne Politik und Verwaltung“ zu praktizieren. „Wer vertuscht und verheimlicht, der missachtet die Regeln der Demokratie“ sagte Heuser.

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Gut Ding will Weile haben

Mittwoch, 13. Juni 2007 7:27

Von Helmut Lorscheid

Der Weg zur Informationsfreiheit ist in deutschen Landen ein sehr steiniger. Während sonst alle möglichen und vor allem unmöglichen Gesetze, Ideen oder Verordnungen der EU in Sicherheitsfragen umgesetzt werden, – siehe Vorratsdatenspeicherung dauert es bei Bürgerrechten erstaunlich lange. So gibt es immer noch nicht in allen Bundesländern ein Informationsfreiheitsgesetz, obwohl bereits am 21. Februar 2002 der Europarat eine Empfehlung veröffentlichte, Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu verabschieden. Dem sind auch die meisten Länder gefolgt – sofern sie nicht ohnehin ein Informationsfreiheitsgesetz hatten – und das teilweise seit Jahrzehnten (Länderregierungen gegen Informationsfreiheit).

Besonders zögerlich zeigt sich die CSU in Bayern. Dort hatte die SPD-Fraktion am 01.02.2006 zum zweiten Mal einen verbesserten Entwurf für ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag eingebracht. Der erste Gesetzesentwurf stammte aus der vorherigen Legislaturperiode. Er wurde von der CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag abgelehnt In der Debatte verdeutlichte der CSU-Landtagsabgeordnete Alexander König, dass seine Partei auch weiterhin eine Akteneinsicht durch die Bayerischen Untertanen ablehnt. In seiner Rede erwähnte er selbst, dass die bayerischen Oppositionsparteien ein Informationsfreiheitsgesetz für den Freistaat bereits seit sechs Jahren vergeblich fordern:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie schon ausgeführt wurde, haben wir hier eine Wiederholungsveranstaltung. Im Jahre 2001 wurden schon einmal von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN jeweils Gesetzesentwürfe zu einem so genannten Bayerischen Informationsfreiheitsgesetz eingebracht. Das Bestreben geht dahin, jedem Bürger und jeder Bürgerin Zugang zu allen bei Behörden vorhandenen Akten zu gewähren. Die Frage ist, ob das erforderlich ist und ob das etwas bringt.
Alexander König

Ähnlicher Auffassung ist auch die CDU in Hessen und Baden-Württemberg, wo zuletzt Anträge von SPD und Grünen für ein Landes-IFG von der CDU-geführten Regierung abgebügelt wurden. Auch in Hessen werden verschiedene Initiativen seit dem Jahr 2000 stets abgelehnt, wie in den meisten CDU-regierten Bundesländern. In Sachsen-Anhalt verlangt die Opposition bereits seit dem Jahr 2000 ein IFG, in Niedersachsen wurde es zuletzt im Jahr 2004 abgelehnt.

Der CDU-Landesverband Baden-Württemberg führte in einem Brief an Telepolis aus, die Landesregierung sehe keinen Bedarf für ein Informationsfreiheitsgesetz. Erklärt wird dies mit dem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und mit der Angst vor Missbrauch:

Insbesondere die Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes in Nordrhein-Westfalen hat eindrucksvoll belegt, dass dieser Informationsanspruch vor allem von unbeteiligten Dritten massiv missbraucht wird. Denn dort hat Scientology flächendeckend Informationsanträge gestellt, um Informationen über Bürger und Unternehmen zu erhalten, die sicherlich nicht in die Hände einer solchen Organisation gehören.

Die CDU verweist weiterhin darauf, dass jeder Bürger in Baden-Württemberg Anspruch auf Auskünfte habe, sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werde. Also weiterhin Amtsgeheimnis statt Transparenz.

Doch langsam kommt Bewegung auf. Im Landtag von Sachsen-Anhalt hatte die Fraktion der Linkspartei/PDS in der 5. Legislaturperiode den “dritten Anlauf” unternommen, ein Informationszugangsgesetz auf den parlamentarischen Weg zu bringen. “Der Versuch wurde bereits in der 3. sowie 4. Wahlperiode gestartet, der Gesetzesentwurf unterlag aber leider der Diskontinuität bzw. wurde mehrheitlich abgelehnt. Der derzeitig eingebrachte Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit zur Beratung in den Ausschüssen.”

Nun rechnet die Linke Fraktion mit einer eigenen Vorlage seitens der Landesregierung. Allerdings teilte die CDU-Landtagsfraktion dem Autor mit, dass es dazu in Sachsen-Anhalt bisher lediglich “Überlegungen gibt, die jedoch noch nicht in ein offizielles Verfahren gemündet sind.” “Leider” – so die zuständige Referentin, Anne Poggemann, gegenüber Telepolis‚ “kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen geben.” Bleibt abzuwarten, wie sich die SPD verhält, die in Magdeburg seit April 2006 mitregiert.

In Thüringen gibt es erste Zeichen für ein spätes Einlenken der CDU-Regierung, nachdem sie seit 2001 das Informationsrecht für ihre Bürger abgelehnt hatte. Sie beteiligt sich aber nun an einer ernsthaften Diskussion für ein Landesgesetz. Die dortige SPD-Opposition hatte zuletzt am 19.9.2006 einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht – der bisher nicht abgelehnt wurde.

In Rheinland-Pfalz, seit März 2006 vom derzeitigen SPD-Vorsitzenden Kurt Beck allein regiert, soll es angeblich bald ein IFG geben. Auf eine Anfrage von Telepolis erklärte eine Sprecherin der Landesregierung:

Das Innenministerium befürwortet daher ausdrücklich, den Bürgerinnen und Bürgern auch in Rheinland-Pfalz ein allgemeines Informationszugangsrecht zu gewähren, und hat auf der Arbeitsebene die Arbeiten zum Entwurf eines Landesinformationsfreiheitsgesetzes für Rheinland-Pfalz bereits aufgenommen. Dieses Papier soll im Laufe der nächsten Monate dem rheinland-pfälzischen Ministerrat zur grundsätzlichen Billigung vorgelegt werden.

Immerhin im CDU-regierten Nachbarland Saarland gibt es mittlerweile ein IFG, ebenso wie in Hamburg (CDU) in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen (SPD). In seiner persönlichen Bilanz über ein Jahr Informationsfreiheitsgesetz kommt der in Sachen IFG engagierte SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss zu dem Ergebnis, dass einmal erreichte Gesetze keineswegs sicher sind. So gab es in Berlin, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bereits erste Versuche, die Gesetze auf das mäßige Bundesniveau abzusenken. Die Parlamente haben diese Vorstöße bislang abgewehrt.

Auf Bundesebene gab es auf der Grundlage des seit 1.1.2006 geltenden Bundes-Informationsfreiheitsgesetz bis zum 31.12.2006 insgesamt 2.278 Anträge, von denen mehr als die Hälfte, nämlich 1.379 Anträge zur erhofften Akteneinsicht führten. Abgelehnt wurde der Aktenzugang in 410 Fällen. Dazu zählte auch der Antrag des Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, der Einsicht in die Mautverträge des Bundesverkehrsministerium haben wollte. Wer sich einen ersten Überblick hinsichtlich der bisher nach dem IFG vorgelegten oder auch beantragten Akten verschaffen möchte, findet unter  www.befreite-dokumente.de eine interessante Auflistung.

Thema: Baden-Württemberg, Hessen, Informationsfreiheitsgesetz, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

PM Grüne: Hessisches Informationsfreiheitsgesetz notwendig

Mittwoch, 30. Mai 2007 15:21

Die Anhörung hat ergeben, dass ein Informationsfreiheitsgesetz für Hessen dringend geboten ist und unser Gesetzentwurf die Anforderungen an ein solches Gesetz voll erfüllt. Einige kleinere Anregungen der Angehörten haben wir in unseren Gesetzentwurf durch einen Änderungsantrag aufgenommen, wobei es sich vor allem um einige begriffliche Klarstellungen, so der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, in der heutigen zweiten Lesung zum Informationsfreiheitsgesetz.

Darüber hinaus haben wir beispielsweise die auskunftspflichtigen Stellen erweitert, indem wir auch den Fall geregelt haben, dass sich eine Behörde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Privater bedient. Ferner wurden wir darauf hingewiesen, dass sich ein absoluter Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der Praxis als nicht verhältnismäßig herausgestellt hat. So haben wir hier eine Abwägungsklausel eingebaut, die diesen Schutz aufbricht, wenn das Interesse an der Informationsfreiheit gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse überwiegt”, so Jürgen Frömmrich.

“Außerdem wurden wir davon überzeugt, dass lediglich eine schriftliche Antragseinreichung nicht mehr dem heutigen Stand der Technik angemessen erscheint sondern auch die elektronische Antragstellung möglich sein soll. Wir wollten ursprünglich eine gewerbliche Nutzung der aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes gewonnenen Informationen als Ordnungswidrigkeit ahnden lassen. Übersehen haben wir dabei, dass wir es damit z.B. Journalisten unmöglich machen, die auf diese Art gewonnen Informationen zu nutzen. Dies kann natürlich nicht angehen. Deshalb haben wir den entsprechenden Paragrafen gestrichen.”

“Jetzt haben wir einen durch und durch runden Gesetzentwurf, der bereits gemachte Erfahrungen mit dem Gesetz des Bundes und anderer Länder berücksichtigt und nach unserer Auffassung absolut zustimmungsfähig ist. Aber die CDU lehnt immer noch ab. Und dies, obwohl es bereits seit 2002 gibt es die Empfehlung des Europarats, Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu verabschieden. Diese gibt es jetzt in fast allen europäischen Ländern. Auch in Deutschland gibt es ein Bundesinformationsfreiheitsgesetz, dass aber naturgemäß nur die öffentlichen Stellen des Bundes betrifft. Acht Bundesländer haben inzwischen auch Informationsfreiheitsgesetze. Diese Länder haben erkannt, dass sich ein Informationsfreiheitsgesetz nicht gegen die Verwaltung richtet, sondern gegen ein überkommenes Staatsverständnis. Die CDU in Hessen klammert sich allerdings konsequent an ihren rückwärtsgewandten Kurs.”

“Alle Experten wie Datenschutzbeauftragten, Professoren und Journalisten befürworten ein solches Gesetz. Durch den Anspruch auf Informationszugang werden die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt und staatliches Handeln wird transparenter gemacht. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr bürgerschaftlicher Kontrolle des Verwaltungshandelns erfüllt. Unser Gesetzentwurf trägt einem gewandelten Staats- und Verwaltungsverständnis Rechnung, indem der Staat dem Menschen nicht ausschließlich autoritär, sondern zunehmend konsensorientiert gegenübertritt.”

Thema: Hessen, Informationsfreiheitsgesetz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

PM: Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der GRÜNEN

Montag, 26. Februar 2007 17:25

“Hessen muss in Sachen Informationsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger endlich voran kommen. Hessen ist das “Mutterland” des modernen Datenschutzes wir müssen jetzt aufpassen, dass wir den Anschluss an andere Bundesländer bei der Informationsfreiheit nicht verlieren”, sagt der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Jürgen Frömmrich im Hinblick auf die am kommenden Mittwoch, ab 14.00 Uhr, stattfindende öffentliche Anhörung des Gesetzentwurfes der GRÜNEN zum Informationsfreiheitsgesetz im Innenausschuss des Landtags.

“Hessen darf nicht weiter Schlusslicht bleiben, wenn es um Bürgerrechte und Teilhabe von Bürgern an politischen Entscheidungsprozessen geht. Deshalb haben wir im September 2006 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der nun zur Anhörung im Innenausschuss kommt.”"Zahlreiche andere Bundesländer haben bereits Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet so zum Beispiel die Länder Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Bremen. Obwohl die CDU in diesen Bundesländern zum Teil auch in Regierungsverantwortung ist, weigert sich die CDU-Landesregierung in Hessen den Bürgerinnen und Bürgern das Rechte auf Informationszugang gesetzlich zu ermöglichen.”

“In fast allen europäischen Ländern gibt es Informationsfreiheitsgesetze. Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes(Bundesinformationsfreiheitsgesetz) ist bereits vor einem Jahr – am 1. Januar2006 – in Kraft getreten. Damit hat jede Bürgerin und jeder Bürger ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes erhalten. Da dieses Gesetz aber nur für öffentliche Stellen des Bundes gilt, muss für die Landes- und Kommunalbehörden ein eigenständiges Gesetz verabschiedet werden”, erläutert Frömmrich.”Mit dem Anspruch auf Informationszugang wird der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr bürgerschaftlicher Kontrolle des Verwaltungshandelns erfüllt.

Das Informationszugangsrecht bietet zugleich der Verwaltung zusätzliche Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Bürgernähe und zur weiteren Modernisierung ihrer Arbeitsabläufe.

“Den vollständigen Gesetzentwurf, der auch Unterstützung vom Hessischen Datenschutzbeauftragten bekommen hat, finden sie auf unserer Homepage.

Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
Pressesprecherin: Elke Cezanne

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