Pestizidreste im Obstregal
Montag, 23. Februar 2009 7:03
Von Alfred Wiedemann
Baden-Württemberg nennt keine Namen von Ladenketten, NRW schon. In Obst oder Gemüse finden sich oft Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Welche Ladenkette belastete Ware verkauft hat, stellt Nordrhein-Westfalen ins Internet. Baden-Württemberg macht das nicht.
101 Proben von Trauben wurden 2008 von amtlichen Laboren im Südwesten untersucht, fast alle Trauben aus konventionellem Anbau waren mit Pestizid-Rückständen belastet. Bei drei Proben aus der Türkei, einer aus Italien und Israel, aber auch drei aus Deutschland wurden die Pestizid-Höchstmengen sogar überschritten. “Das ist nicht akzeptabel”, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU). Mehr Eigenkontrollen der Erzeuger und Händler seien nötig. Hauk kündigte weitere Schwerpunktkontrollen an.
Wenn ein Verbraucher aber wissen will, welche Ladenkette beanstandete Ware im Regal hatte, erfährt er vom Stuttgarter Ministerium erst mal nichts. Anders in Nordrhein-Westfalen: Ob Trauben, Johannisbeeren oder Erdbeeren – im Internet steht, wie viele Proben von welchem Discounter amtlich untersucht wurden, wie es mit Pestiziden und Mehrfachrückstände aussah. Natürlich auch im Netz: Wer saubere Ware verkauft hat. Beispiel weiße Tafeltrauben: Aldi-Nord und Edeka waren seit 2006 mit 38 Prozent Proben ohne Pestizidbefund am besten in NRW, gefolgt von Lidl (37 Prozent) und dem übrigen Einzelhandel samt Wochenmarkt. Hinten lagen Aldi-Süd und Plus mit 18 Prozent und Rewe (19 Prozent) Traubenproben ganz ohne jeden Pestizidbefund. Auch für Gemüse oder Pilze bietet das Internetangebot des Ministeriums vollen Durchblick.
“Das ist unsere Politik: in allen Bereichen möglichst viel Transparenz”, sagt Wilhelm Deitermann, Sprecher des NRW-Verbraucherschutzministeriums. Schon seit eineinhalb Jahren ist der Pestizidreport im Netz, jede Woche werden die Daten ergänzt. Die Verbraucher klicken fleißig rein: 4400 Zugriffe monatlich gab es schon. “Wir verstecken nichts, wir dokumentieren lückenlos”, sagt Deitermann. Das komme an. Wenn man sich über die Pestizidbelastung umfassend informieren könne, habe das Einfluss auf die Kaufentscheidung, sagt Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg. “Der Druck auf Importeure und Anbieter, es mit ihren Eigenkontrollen sehr genau zu nehmen, steigt.” Allerdings, schränkt Deitermann ein, seien die Informationen immer nur Momentaufnahmen und nicht repräsentativ.
Trotzdem: Der Pestizidreport sei eine gute Sache für die Verbraucher, “einfach, gut strukturiert, das brauchen wir auch in Baden-Württemberg”, meint Christiane Manthey von der Stuttgarter Verbraucherzentrale. Die Untersuchungsämter im Südwesten müssten sich ja nicht verstecken mit ihren Befunden, da werde gute Arbeit geleistet. “Aber was soll ein Verbraucher mit einem Bericht anfangen, in dem man nur allgemein erfährt, dass deutsche Ware auch belastet sein kann, nicht nur spanische Trauben?”
Den Pestizidreport der Nordrhein-Westfalen findet auch Manfred Edelhäuser vom Stuttgarter Verbraucherschutzministerium gut. Warum es ihn dann nicht für Baden-Württemberg gibt? “Weil wir die gesetzliche Grundlage dafür nicht haben.” Im Gegensatz zu Düsseldorf schätzt Stuttgart die Rechtslage so ein, dass die genaue Herkunft beanstandeter Ware nur dann allgemein öffentlich gemacht werden darf, wenn ein Risiko für die Gesundheit besteht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sicherheit und Gesundheit gefährdet sind oder aber ein besonders ekelerregendes Lebensmittel in den Verkehr gelangt. Mehr gebe das neue Verbraucherinformationsgesetz nicht her, sagt Edelhäuser. Auch wenn das in Nordrhein-Westfalen anders gesehen werde. Baden-Württemberg habe sich immer für weitergehende Vorschriften eingesetzt, versichert Edelhäuser, leider vergeblich.
Südwest-Verbrauchern bleibt so im Verdachtsfall nur die Einzelanfrage, wenn sie Genaueres erfahren wollen – beim Amt, umständlich, wie sie im Informationsgesetz geregelt ist. Sollte das Gesetz aber geändert werden und mehr Transparenz erlauben, stellt das Land dann alle Details ins Netz? “Ja, freilich!”, versichert Referatsleiter Edelhäuser.
Thema: Baden-Württemberg, Informationsfreiheitsgesetz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz
