Offenbach: Bürger haben keinen Anspruch auf Auskunft

Von Jörg Muthorst

Wer Auskunft von einer Verwaltung oder Akteneinsicht wünscht, muss dafür in Hessen nach wie vor ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Ein Informationsanspruch ohne solchen Rechtsgrund hat er nicht. Das stellt der Hessische Städtetag auf Anfrage der Stadt Offenbach klar.

Der Kommunalverband erteilt damit einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung, mit der Offenbach in Hessen eine Vorreiterrolle einnehmen wollte, eine klare Absage.

Die Piraten hatten dies im November 2011 im Stadtparlament beantragt. Die Koalition aus SPD, Grünen und Freien Wählern ließ daraufhin die Rechtsgrundlage prüfen, mithilfe einer Satzung den Zugang zu behördlichen Daten auf kommunaler Ebene zu erleichtern. Rechtliche Grundlage dafür könne die Hessische Gemeindeordnung sein, hatten die Piraten argumentiert. Doch das sieht Städtetag-Direktor Stephan Gieseler anders. Auf der Basis hessischen Rechts sei die Satzung „nicht darstellbar“. Zwar habe es im hessischen Landtag dazu mehrfach Anläufe gegeben, doch bislang gebe es für die hessischen Kommunen kein anwendbares Informationsfreiheitsgesetz. Eine rechtsgültige Satzung existiere deshalb auch in keiner hessischen Stadt. Frankfurt habe zwar einen Entwurf erarbeiten lassen, ihn aber nicht beschlossen. Auch sein Verband habe dazu keine Mustersatzung entwickelt, sagt Gieseler.

Die rechtliche Herausforderung liege darin, dass die Stadtverordneten den Bürgern nicht mehr und auch nicht die gleichen Rechte einräumen könnten, als sie selbst hätten. Sie dürften Unterlagen nur im Falle der Einrichtung eines Akteneinsichtausschusses einsehen und verfügten ansonsten lediglich über ein Fragerecht.

PM-WWF: Elbvertiefung – Umweltverbände kritisieren mangelnde Transparenz und unfaire Behandlung

Weigerung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) schürt weitere Konflikte und erschwert effektiven Rechtsschutz

Hamburg – Während der Entwurf zum Planfeststellungsverfahren Elbvertiefung mit einem Umfang von 2.500 Seiten derzeit in den Bundesländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein für drei Monate geprüft wird und Niedersachsen bereits eine Fristverlängerung angekündigt hat, verweigert die Planfeststellungsbehörde der WSD den Umweltverbänden BUND, NABU und WWF die Einsicht in diese Unterlagen. Ein entsprechender Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt. Auch die betroffenen Gemeinden und Landkreise bekommen den Entwurf nicht zu sehen.

Damit ist aus Sicht der Verbände eine angemessene detaillierte Auseinandersetzung mit den Bewertungen der Planfeststellungsbehörde nicht möglich und auch ein effektiver Rechtsschutz wird deutlich erschwert. Wenn Verbände, Gemeinden und weitere Einwender erst den fertigen Planfeststellungsbeschluss bekommen, bleibt ihnen nur vier Wochen Zeit, das Mammutwerk intensiv zu prüfen.

Gerade während des Einvernehmensverfahrens mit den Bundesländern gäbe es aus Sicht der Verbände die Chance, genauer zu prüfen, ob die Interessen des Umweltschutzes und der direkt betroffenen Anliegergemeinden berücksichtigt wurden. Wenn nicht, könnte in Abstimmung mit den Ländern nachgebessert werden. Dies betrifft insbesondere den Naturschutz oder den Obstbau im Alten Land. Laut Verbänden wird damit eine echte Chance zur Konfliktvermeidung ignoriert.

Dazu kommt, dass nach Informationen der Umweltverbände Kritiker und Befürworter im Rahmen des Verfahrens zur Elbvertiefung nicht gleich behandelt werden. So liegt der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses der Hamburg Port Authority und dem Planungsbüro Fahrrinnenanpassung bereits vor. Ein faires Verfahren sähe anders aus!

„Die Weigerung, den Entwurf zum Planfeststellungsverfahren öffentlich zu machen, nährt den Verdacht, dass eine seriöse Prüfung der Behördenentscheidungen unerwünscht ist. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion riskiert damit eine Konfliktverschärfung, die das Verfahren insgesamt in die Länge ziehen kann“, so die Umweltverbände.

Schoch: “Informationsfreiheit gilt nicht absolut”

Interview von Bernd Kramer (taz) mit Friedrich Schoch.

Friedrich Schoch, 59, ist Professor für Öffentliches Recht in Freiburg und Experte für Informationsfreiheit. Er arbeitet als Richter am Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg.

taz: Bürger haben das Recht auf Informationen von Behörden, also auch von Universitäten. Haben Sie als Wissenschaftler nicht Angst, dass Sie dann zu viel preisgeben müssten?

Schoch: Nein. Es gibt Dokumente, die nicht jeder einsehen soll, auch bei mir. Prüfungsunterlagen etwa, Sitzungsprotokolle oder Entwürfe zu laufenden Forschungsarbeiten. Solche Aufzeichnungen sind geschützt. Die Informationsfreiheit gilt nicht absolut.

taz: Das sagt auch die Universität Köln, die gerade vor Gericht steht, weil sie einen Vertrag mit dem Pharmahersteller Bayer nicht offenlegen will. Hat sie recht?

Schoch: Im Grunde schon. Das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen kann für Hochschulen nicht angewendet werden, soweit diese in den Bereichen Forschung, Lehre und Prüfungen tätig werden. Ich vermute, dass der Vertrag zwischen der Uni Köln und Bayer eben die Forschung betrifft.

taz: Warum sollten eigentlich für Universitäten mehr Heimlichkeiten gelten als für andere Behörden, wie etwa das Wissenschaftsministerium?

Schoch: Hochschulen sind informationspflichtig, aber eben nicht in allen Bereichen. Es hängt immer vom konkreten Begehren ab. Wenn Sie die Heizölverträge der Uni einsehen wollen, haben Sie wahrscheinlich Erfolg. Dass es aber nicht Sinn der Informationsfreiheit ist, dass jeder die Prüfungsleistungen einzelner Studierender begutachten kann, versteht sich von selbst.

taz: Und warum sollte man nicht Einsicht in Forschungsvorhaben verlangen können?

Schoch: In bestimmten Konstellationen könnte ein völlig freier Informationszugang die Forschung durchaus gefährden. Denken Sie zum Beispiel an Forschungen, die noch nicht abgeschlossen sind, bei denen etwa Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder das geistige Eigentum zu schützen sind. Es ist legitim, wenn zum Beispiel konkurrierende Forschungseinrichtungen, die sich eigene Anstrengungen ersparen möchten, vom Informationszugang ausgeschlossen werden.

taz: Forschung lebt doch von Transparenz.

Schoch: Natürlich. Forschungsergebnisse sind transparent zu machen, damit die Fachöffentlichkeit sie diskutieren kann. Der Weg dorthin nicht unbedingt.

taz: Der nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsbeauftragte hat den Kölner Vertrag gesichtet. Er sieht nicht, dass darin Forschungsdetails verabredet würden. Wo verläuft genau die Grenze?

Schoch: Die Grenze muss man immer im Einzelfall ziehen. Aber für Juristen gibt es eine klare Definition, mit der sie arbeiten können. Das Bundesverfassungsgericht definiert Forschung als jede “geistige Tätigkeit mit dem Ziel, in methodischer, systematischer und nachprüfbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen”.

taz: Was fällt alles darunter? Auch das Sponsoring eines Instituts?

Schoch: Geschützt ist alles, was in unmittelbarem Zusammenhang mit der Forschung steht. Zum Beispiel die Dokumentation erfolgreicher oder weniger erfolgreicher Methoden in der Arzneimittelforschung. Nicht geschützt sind äußere Umstände wie die eingesetzten finanziellen Mittel. Das Sponsoring eines Instituts dürfte offenzulegen sein.

taz: Nordrhein-Westfalen ist eines der wenigen Bundesländer, wo Ausnahmen für Hochschulen explizit erwähnt sind. Darauf beruft sich die Uni Köln. Sind Wissenschaftler andernorts schlecht geschützt?

Schoch: Nein. Die Gesetze sehen ohnehin vor, dass Hochschulen bestimmte Informationen verweigern können, wenn es zum Beispiel um den Schutz geistigen Eigentums oder um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geht. Deshalb verstehe ich in rechtspolitischer Hinsicht die Hochschulklausel in NRW nicht. Mir ist nicht bekannt, dass Hochschulen andernorts zu viel preisgeben müssen und deswegen Probleme haben.

Bundestag klagt gegen Transparenz

Von Jost Müller-Neuhof

Der Bundestag geht gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts für mehr Transparenz seiner Wissenschaftlichen Dienste (WD) vor. „Die Bundestagsverwaltung hat Berufung eingelegt“, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel am 24. Januar 2012. Während des laufenden Verfahrens würden „keine weiteren öffentlichen Erklärungen“ dazu abgegeben.

Dem Urteil vom Dezember 2011 zufolge kann jeder Bürger auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in WD-Gutachten und -Analysen Einsicht nehmen. Die WD gelten als „Thinktank“ der Abgeordneten und beraten sie in allen Politikfeldern und Rechtsgebieten. Viele Ausarbeitungen bleiben unveröffentlicht.

Schlagzeilen hatte der Fall gemacht, weil ein Mann ein Gutachten zur „Suche nach außerirdischem Leben“ herausverlangt hatte. Der Bundestag verweigerte das Ufo-Dossier und argumentierte, die WD-Ausarbeitungen seien parlamentarische Zuarbeit. Ein Anspruch auf amtliche Informationen bestehe nur für die Verwaltungsaufgaben des Bundestags.

Der Anlass war zwar skurril, dahinter steht aber die Frage, wie transparent die Politikberatung der WD zu sein hat. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage stattgegeben. Die Richter meinten, das Parlament erlasse Gesetze und kontrolliere die Regierung. Die Wissensvermittlung der WD sei dafür eine Grundlage, sie stelle aber keine parlamentarische Arbeit dar.

Wann das Oberverwaltungsgericht über die Berufung entscheidet, ist offen. Das Verwaltungsgericht klärt demnächst, ob WD-Gutachten herauszugeben sind, die Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) für seine Dissertation benutzt hatte. Der Tagesspiegel hat Herausgabe eines Gutachtens zum umstrittenen „Staatstrojaner“ beantragt.

Murnau/Bayern: Grüne fordern Akteneinsicht als Bürgerrecht

Seit Jahren sind die politischen Auseinandersetzungen in Murnau geprägt vom Ruf nach mehr Transparenz. Der Ortsverband der Grünen heizt nun diese Debatte weiter an.

Er schlägt die Einführung einer so genannten Informationsfreiheitssatzung vor. Diese müsste der Gemeinderat beschließen. Damit soll den Bürgern der Zugang zu Unterlagen der Rathaus-Verwaltung erleichtert werden, die von einem öffentlichen Interesse sind – ob nun Verträge, Bauanträge oder Protokolle. Das Thema ist brisant. Kritiker befürchten mehr Aufwand für die Verwaltungen und eine Flut an rechtlichen Streitfällen.

Wer welche Auskünfte von Behörden bekommt, ist eine komplizierte Angelegenheit. Normalerweise darf ein Interessent nur dann einen Blick in die Akten über ein Verfahren werfen, wenn er nachweisen kann, dass er persönlich betroffen ist. Eine Satzung, die sich auf das Informationsfreiheitsgesetz beruft, würde deutlich mehr Einblicke gewähren und die Akteneinsicht zum Bürgerrecht aufwerten. Seit 2006 können Kommunen solch ein Regelwerk erlassen, rund 35 haben dies bereits im Freistaat getan. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gibt es noch keine.

„Dieses Recht auf Transparenz sehen wir als geeignetes Mittel, um die Bürger mehr für die örtliche Politik zu interessieren und um generell eine größere und gerechtere Bürgerbeteiligung zu schaffen“, erklären die beiden Sprecher der Murnauer Grünen, Hans Kohl und Veronika Jones, in einem Schreiben, das an den Bürgermeister und die Gemeinderäte geschickt wurde. Es gebe in der Staffelsee-Kommune eine Reihe an Themen, so Kohl in einem Pressegespräch, bei denen die Informationslage nicht zufriedenstellend sei. Als Beispiel nennt er die Energiewende, die sich der Ort auf die Fahne geschrieben hat. Vieles sei für den Außenstehenden unklar, angefangen bei den bestehenden Verträgen mit Energie-Unternehmen bis hin zur Planung von Standorten für Windkrafträder.

Ihm gehe es nicht um eine Schuldzuweisung an die Adresse des Rathauses, betont der Kommunalpolitiker. Nur müsse die Bevölkerung die Entscheidungsprozesse nachvollziehen können – und dürfe nicht nur die Ergebnisse mitgeteilt bekommen. Die Grünen, die nicht im Gemeinderat vertreten sind, hoffen, dass ihr Anliegen in dem Gremium aufgegriffen wird.

Doch es gibt auch Stimmen, die einer Informationsfreiheitssatzung skeptisch gegenüber stehen. Dazu zählt Dr. Johann Keller, Kommunalreferent des Bayerischen Gemeindetags. „Wir sind nicht euphorisch dafür“, sagt er. Trotz dieser Satzung müssten viele Daten wie bisher geschützt und dürften nicht herausgegeben werden. Dazu zählen etwa persönliche und vertrauliche Angaben, Personalfragen oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Es bedeute für die Verwaltung ein Mehr an Arbeit, all diese Unterlagen auszusortieren. Zudem gebe es etliche Grenzfälle, bei denen man darüber streiten könne, ob nun öffentliches Interesse bestehe oder nicht. Der Gemeindetag werde sich mit dem Thema noch näher beschäftigen.

Verwaltungsgericht Karlsruhe: Kein Anspruch auf Belieferung mit dokumentarisch aufbereiteten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

VG Karlsruhe, Urteil vom 03.11.2011, Aktenzeichen 3 K 2289/09

1. Der Betreiber einer juristischen Datenbank im Internet hat gegen das Bundesverfassungsgericht keinen Anspruch darauf, dass ihm Entscheidungen in dokumentarisch aufbereiteter Form zur Verfügung gestellt werden. Der Anspruch ergibt sich nicht aus § 3 Abs. 1 IWG, da der Anwendungsbereich des IWG nicht eröffnet ist, da die betreffenden Informationen von Urheberrechten erfasst werden. Die dokumentarisch aufbereiteten Urteile enthalten nämlich Orientierungssätze, die urheberrechtlich als persönlich geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG geschützt sind. Es handelt sich dabei nicht um gemeinfreie Werke i.S.d. § 5 Abs. 1 UrhG, da die Orientierungssätze nicht amtlich sind, da sie nicht dem Spruchkörper zuzuordnen sind.
2. Der Anspruch folgt auch nicht aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG, da keine Ungleichbehandlung im Hinblick auf die öffentliche Aufgabe der Publikation von Gerichtsentscheidungen vorliegt. Eine öffentliche Aufgabe und Pflicht der Publikation von Gerichtsentscheidungen besteht hinsichtlich des amtlichen Entscheidungstextes und der amtlichen Leitsätze, nicht aber hinsichtlich dokumentarisch aufbereiteter Entscheidungen.

Transparent ist nur das Tote

Von Byung-Chul Han

Ob Wulff-Debatte oder Piratenpartei – neuerdings soll die ganze Welt durchsichtig werden. Doch diese Ideologie macht die Gesellschaft nicht freier und demokratischer. Sie erzeugt nur neue Zwänge und nährt ein Klima des Verdachts.

Kaum ein anderes Schlagwort beherrscht heute den öffentlichen Diskurs so sehr wie das der Transparenz. Sie wird vor allem im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit emphatisch beschworen. Wer aber die Transparenz allein auf Fragen der Korruption oder Demokratie reduziert, verkennt ihre Tragweite. Die Transparenz manifestiert sich heute als ein systemischer Zwang, der alle gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Prozesse erfasst und sie einer tief greifenden Veränderung unterwirft.

Die Transparenzgesellschaft ist eine Positivgesellschaft. Transparent werden die Dinge, wenn sie jede Negativität abstreifen, wenn sie geglättet und eingeebnet werden, wenn sie sich widerstandslos in glatte Ströme des Kapitals, der Kommunikation und Information einfügen. Transparent werden die Handlungen, wenn sie sich dem berechen-, steuer- und kontrollierbaren Prozess unterordnen. Transparent werden die Dinge, wenn sie ihre Singularität ablegen und sich ganz in Preis ausdrücken. Transparent werden die Bilder, wenn sie, von jeder hermeneutischen Tiefe, ja vom Sinn befreit, pornografisch werden. In ihrer Positivität ist die Transparenzgesellschaft eine Hölle des Gleichen.

Die Kommunikation erreicht dort ihre maximale Geschwindigkeit, wo das Gleiche auf das Gleiche antwortet, wo eine Kettenreaktion des Gleichen stattfindet. Die Negativität der Anders- und Fremdheit oder die Widerständigkeit des Anderen stört und verzögert die glatte Kommunikation des Gleichen. Die Transparenz stabilisiert und beschleunigt das System dadurch, dass sie das Andere oder das Abweichende eliminiert. In einer Tagebuchnotiz schreibt Ulrich Schacht: »Neues Wort für Gleichschaltung: Transparenz.«

Das Wort »Transparenz« setzt sich aus den lateinischen Wörtern trans und parere zusammen. Parere bedeutet ursprünglich: Auf jemandes Befehl hin erscheinen oder sichtbar sein. Wer »pariert«, ist sichtbar, gehorcht ohne Widerspruch. Schon von seinem etymologischen Ursprung her haftet dem Wort »Transparenz« etwas Gewaltsames an. Entsprechend wird sie heute als Instrument der Kontrolle und Überwachung in den Dienst genommen.

Merkwürdigerweise glich jener unglückliche Fernsehauftritt des Bundespräsidenten, in dem er sich den Fragen der Journalisten von ZDF und ARD stellte, einem polizeilichen Verhör. Immer wieder betonte Wulff, »er wolle Vertrauen schaffen durch Transparenz«. Auch das Motto einer Hamburger Volksinitiative für ein Transparenzgesetz lautet: »Transparenz schafft Vertrauen«. Dieses Motto verbirgt in sich einen Widerspruch. Vertrauen ist nur möglich in einem Zustand zwischen Wissen und Nichtwissen. Vertrauen heißt, trotz Nichtwissen gegenüber dem anderen eine positive Beziehung zu ihm aufzubauen. Es macht Handlungen möglich trotz Nichtwissen. Weiß ich im Vorfeld alles, erübrigt sich das Vertrauen. Die Transparenz ist ein Zustand, in dem jedes Nichtwissen eliminiert ist. Wo die Transparenz herrscht, ist kein Raum für das Vertrauen. Statt »Transparenz schafft Vertrauen« sollte es eigentlich heißen: »Transparenz schafft Vertrauen ab«.

Die Forderung nach Transparenz wird gerade da laut, wo kein Vertrauen mehr vorhanden ist. Die Transparenzgesellschaft ist eine Gesellschaft des Misstrauens, die aufgrund des schwindenden Vertrauens auf Kontrolle setzt. Für eine politische Persönlichkeit, die in der Bevölkerung ein tiefes Vertrauen genösse, wäre schon die leiseste Forderung nach Transparenz eine Entwürdigung. Die lautstarke Forderung nach Transparenz weist gerade darauf hin, dass das moralische Fundament der Gesellschaft brüchig geworden ist, dass moralische Werte wie Ehrlichkeit oder Aufrichtigkeit immer mehr an Bedeutung verlieren. An die Stelle der wegbrechenden moralischen Instanz tritt die Transparenz als neuer gesellschaftlicher Imperativ.

Der Ruf nach Transparenz geht mit einem Beschleunigungsdruck einher. Die konventionellen Parteien mit ihren Ideologien und Machtstrukturen sind zu langsam und zu unflexibel. Die sogenannte Liquid Democracy der Piratenpartei lässt sich als ein Versuch interpretieren, der Schwerfälligkeit, ja der Rigidität der auf dem Parteiensystem beruhenden Demokratie entgegenzuwirken. Auf der Webseite der Piratenpartei wird die Praxis der Liquid Democracy sehr anschaulich: »Für Steuerrecht möchte ich gerne durch die Partei SPD, für Umweltpolitik durch die Partei die Grünen und für die Schulpolitik durch die Privatperson Herrn Müller vertreten werden. Für die Entscheidung über das neue Hochschul-Zulassungsgesetz an den Universitäten möchte ich aber selbst abstimmen.« Die Liquid Democracy ohne Versammlungen und Machtwort schafft in Wirklichkeit die auf Parteien beruhende repräsentative Demokratie ab. Das Expertenwissen ersetzt die politische Willensbildung. Der Stellenwert der Parteien sinkt auf das Niveau der Privatperson Herrn Müller ab. Sie wären keine Partei mehr.

Man kann es auch so sagen: Die Piratenpartei ist eine Anti-Partei, ja die erste Partei ohne Farbe. Die Transparenz ist farblos. Farben sind dort nicht als Ideologien, sondern nur als ideologiefreie Meinungen zugelassen. Die Beschleunigung und Flexibilisierung besteht darin, Farben situativ zu wechseln. Die Liquid Democracy beschleunigt zwar die Entscheidungsprozesse und macht sie flexibel, sie verkommt aber letzten Endes zu einer Demokratie des »Gefällt mir«-Buttons.

Die Politik weicht damit der Verwaltung gesellschaftlicher Bedürfnisse, die den Rahmen bereits existierender sozioökonomischer Verhältnisse unverändert lässt und darin verharrt. Auch die Transparenz stabilisiert das System effektiv. Mehr an Information bringt allein keine systemische Erneuerung oder Veränderung hervor. Der Transparenz fehlt jede Negativität, die das vorhandene politisch-ökonomische System infrage stellen würde.

Nicht weniger naiv ist die Ideologie der »Post Privacy«, die im Namen der Transparenz eine totale Preisgabe der Privatsphäre fordert. Den Vertretern dieser neuen Strömung im Netz wäre zu sagen: Der Mensch ist nicht einmal sich selbst transparent. Freud zufolge verneint das Ich gerade das, was das Unbewusste schrankenlos bejaht und begehrt. Das »Es« bleibt dem Ich weitgehend verborgen. Durch die menschliche Psyche geht also ein Riss, der das psychische System nicht mit sich übereinstimmen lässt. Dieser fundamentale Riss als Ort der Intransparenz macht die Selbsttransparenz des Ich unmöglich. Sie wäre nur als eine vielleicht notwendige Illusion denkbar. Auch zwischen Personen klafft ein Riss. So lässt sich unmöglich eine interpersonale Transparenz herstellen. Sie ist auch nicht erstrebenswert.

Gerade die fehlende Transparenz des anderen erhält die Beziehung lebendig. So schreibt Georg Simmel: »Die bloße Tatsache des absoluten Kennens, des psychologischen Ausgeschöpfthabens ernüchtert uns auch ohne vorhergehenden Rausch, lähmt die Lebendigkeit der Beziehungen. Die fruchtbare Tiefe der Beziehungen, die hinter jedem geoffenbarten Letzten noch ein Allerletztes ahnt und ehrt, ist nur der Lohn jener Zartheit und Selbstbeherrschung, die auch in dem engsten, den ganzen Menschen umfassenden Verhältnis noch das innere Privateigentum respektiert, die das Recht auf Frage durch das Recht auf Geheimnis begrenzen lässt.« Angesichts des Pathos der Transparenz, das die heutige Gesellschaft erfasst, täte es Not, sich im Pathos der Distanz zu üben.

Außerdem braucht die menschliche Seele offenbar Sphären, wo sie bei sich sein kann, ohne die Sorge um den Blick des anderen. Eine totale Ausleuchtung würde sie ausbrennen. Die totale Transparenz führt womöglich zu einer Art Burn-out der Seele. Das wäre auch der Sinn der Aufzeichnung von Peter Handke: »Von dem, was die anderen nicht von mir wissen, lebe ich.« Ganz transparent ist nur die Maschine. Die menschliche Seele ist aber keine Maschine. Innerlichkeit, Spontaneität und Ereignishaftigkeit, die das Leben überhaupt ausmachen, sind der Transparenz entgegengesetzt. Ja gerade die menschliche Freiheit macht die totale Transparenz unmöglich. Eine transparente Beziehung ist außerdem eine tote Relation, der jede Anziehung fehlt. Transparent ist nur das Tote. Es wäre eine Aufklärung, anzuerkennen, dass es positive, produktive Sphären des menschlichen Daseins und Mitseins gibt, die der Transparenzzwang regelrecht zugrunde richtet.

Ganz transparent ist eigentlich nur die Leere. Um diese Leere zu bannen, wird eine Masse an Information in Umlauf gebracht. Je mehr Information freigesetzt wird, desto unübersichtlicher wird die Welt. Die Informationsmasse bringt kein Licht ins Dunkel. Die Transparenz ist kein Licht, sondern eine lichtlose Strahlung, die, statt zu erhellen, alles durchdringt und durchsichtig macht. Die Durchsichtigkeit ist keine Hellsichtigkeit.

In einem Gespräch mit dem Philosophen Peter Singer im Philosophie Magazin legt Julian Assange ein überraschendes Bekenntnis ab. Er sei »kein großer Freund der Transparenz«. Er beschränke sich auf die »dünne Philosophie«, dass mehr Information über die Umgebung dazu beitrage, bessere Entscheidungen über die Umgebung zu treffen. Das sei das ganze Motiv seiner Aktion. Assange ist offenbar skeptisch gegenüber der Transparenz, die sich heute zur Ideologie totalisiert. Er bemerkt ferner, dass das Internet heute ein ausgeklügeltes Massenüberwachungssystem geworden sei, das sich ausbreite wie eine »Krebserkrankung«.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Gegen die Bekämpfung der Korruption oder gegen die Verteidigung der Menschenrechte im Namen der Transparenz ist nichts einzuwenden. Sie ist begrüßenswert. Die Kritik an der Transparenz gilt ihrer Ideologisierung, Fetischisierung und Totalisierung. Besorgniserregend ist vor allem, dass die Transparenzgesellschaft heute in eine Kontrollgesellschaft umzuschlagen droht. Die unzähligen Überwachungskameras verdächtigen jeden von uns. Der Nacktscanner, der den Körper durchleuchtet, ist über seinen tatsächlichen Nutzen hinaus, ein Symbol unserer Zeit. Das Internet erweist sich als ein digitales Panoptikum.

Die Kontrollgesellschaft vollendet sich dort, wo ihr Subjekt nicht durch einen fremden Zwang, sondern aus einem selbst generierten Bedürfnis heraus sich entblößt, wo also die Angst davor, seine Privat- und Intimsphäre zu verlieren, dem Bedürfnis weicht, sie schamlos zur Schau zu stellen. Die Kontrollgesellschaft folgt der Effizienzlogik der Leistungsgesellschaft. Die Selbstausbeutung ist effizienter als die Fremdausbeutung, weil sie vom Gefühl der Freiheit begleitet wird. Das Leistungssubjekt unterwirft sich einem freien, selbst generierten Zwang. Diese Dialektik der Freiheit liegt auch der Kontrollgesellschaft zugrunde. Die Selbstausleuchtung ist effizienter als die Fremdausleuchtung, weil sie mit dem Gefühl der Freiheit einhergeht.

Der Zwang zur Transparenz ist letzten Endes kein ethischer oder politischer, sondern ein ökonomischer Imperativ. Ausleuchtung ist Ausbeutung. Wer ganz ausgeleuchtet ist, ist der Ausbeutung schutzlos ausgeliefert. Die Überbelichtung einer Person maximiert die ökonomische Effizienz. Der transparente Kunde ist der neue Insasse, ja der Homo sacer des ökonomischen Panoptikums. Das Panoptikum der Transparenzgesellschaft unterscheidet sich von dem Panoptikum der Disziplinargesellschaft dadurch, dass es keiner Fesseln, keiner Mauern, keiner geschlossenen Räume bedarf. Im Gegensatz zu den voneinander isolierten Insassen des Benthamschen Panoptikums vernetzen sich ihre Bewohner und kommunizieren intensiv miteinander. Nicht die Einsamkeit durch Isolierung, sondern die Hyperkommunikation garantiert die Transparenz.

Die Besonderheit des digitalen Panoptikums ist dabei, dass seine Bewohner selbst an dessen Bau und an dessen Unterhaltung aktiv mitarbeiten, indem sie sich zur Schau stellen und entblößen. Deshalb vollzieht sich heute die Überwachung nicht als Angriff auf die Freiheit (Juli Zeh/Ilja Trojanow). Vielmehr fallen Freiheit und Kontrolle in eins – wie auch der transparente User Opfer ist und Täter zugleich. Jeder baut fleißig mit am Panoptikum der Netze.

Streit um den Geheimvertrag

Von Bernd Kramer

Die Uni Köln will ihren Vertrag mit dem Bayer-Konzern unter Verschluss halten. Der Fall liegt jetzt beim Verwaltungsgericht Köln. Doch dem Pharmariesen passt das nicht.

Pharmariese Bayer fährt schwere Geschütze auf. Das industriekritische Bündnis Coordination gegen Bayer-Gefahren (CGB) hatte die Universität Köln vergeblich aufgefordert, ihren Kooperationsvertrag mit dem Konzern öffentlich zu machen.

Bündnis-Vorstand Philipp Mimkes reichte darum Klage beim Kölner Verwaltungsgericht ein – und berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW, das den Zugang zu Dokumenten öffentlicher Stellen regelt. Doch Bayer stellt nun die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens in Frage.

Der Konzern verweist auf einen Passus im Gesetz, wonach nur Privatpersonen, aber keine Vereine Anträge auf Offenlegung stellen dürften. Die Anwälte des Konzerns argumentieren nun, der Kläger Mimkes werde “lediglich vorgeschoben, um an die begehrten Informationen zu gelangen”, wie es in einem Schreiben an das Gericht heißt.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Ulrich Lepper, der die Uni ebenfalls zur Offenlegung des Vertrags aufgefordert hatte, zeigt sich über diese Logik verwundert: “Dem Informationsanspruch einer Einzelperson kann nicht entgegenstehen, dass sie in einer bestimmten Organisation tätig ist”, sagte seine Sprecherin der taz.

Mimkes Anwalt, Harro Schultze, bezweifelt, dass Bayer mit diesem Schachzug durchkommt: “Das Gesetz sagt ja nicht, dass hinter der Klage einer Person keine Bürgerinitiative stehen darf. Das wäre auch völlig lebensfremd.”

Vor Gericht wird Bayer von der renommierten Kanzlei Freshfield vertreten. Auch die Universität Köln, gegen die sich die Klage richtet, hat sich Rechtshilfe gesucht. Sie beauftragte die Kanzlei Redeker, die derzeit auch Bundespräsident Wulff in seiner Kreditaffäre berät.

Der Aufwand zeigt, wie sehr beiden Seiten daran gelegen ist, die Konditionen ihrer “präferierten Partnerschaft” unter Verschluss zu halten, welche im März 2008 vereinbart wurde, um bei der Entwicklung neuer Medikamente zusammenzuarbeiten. Das Anti-Bayer-Bündnis fürchtet, dass Bayer durch den Vertrag unliebsame Studien verhindern und die Universität nicht genügend an Patenten beteiligt werden könnte.

Die Universität hatte sich bisher geweigert, den Vertragstext offenzulegen. Sie berief sich dabei auf eine Ausnahmeklausel im Informationsfreiheitsgesetz des Landes. Danach müssen Hochschulen keine Dokumente zugänglich machen, die Details der Forschung und Lehre berühren.

Solche Ausnahmeregelungen sind andernorts eher unüblich. “In einem anderen Bundesland wäre der Vertrag längst öffentlich”, meint deshalb der Anwalt des Klägers, Harro Schultze. “Vielleicht ist diese Einschränkung der Informationsfreiheit, wie sie in Nordrhein-Westfalen besteht, sogar verfassungswidrig. Dann muss sie gekippt werden.”

Tatsächlich entbinden nur wenige Bundesländer ihre Hochschulen in Frage der Forschung und Lehre ausdrücklich von der Informationspflicht, wie Nordrhein-Westfalen es macht. Eines davon ist Sachsen-Anhalt. Dessen Wissenschaftsministerin Brigitta Wolff (CDU) antwortete deshalb im September auf eine Anfrage der Grünen im Landtag von Magdeburg, dass Kooperationsverträge zwischen Hochschulen und Unternehmen “grundsätzlich der Vertraulichkeit” unterlägen.

Rechtsexperten bezweifeln allerdings, ob Unis ihre Verträge so pauschal unter Verschluss halten dürfen. Der Augsburger Rechtsprofessor und Informationsfreiheitsexperte Matthias Rossi geht davon aus, dass Ausnahmeregeln für Hochschulen, wenn es sie gibt, stets eng ausgelegt werden müssten.

Organisatorische Fragen der Zusammenarbeit fielen nicht automatisch unter die Regelung. “Ich räume der Klage gute Erfolgsaussichten ein”, sagte Rossi der taz. Ähnlich sieht das auch der nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper.

Die Universität Köln will sich zum laufenden Verfahren nicht äußern, ebenso wenig der Bayer-Konzern. Die Universität überdenkt inzwischen aber ihre Kooperationen mit der Wirtschaft. Eine Gruppe aus Studierenden und Professoren soll jetzt Empfehlungen für künftige Verträge mit Unternehmen ausarbeiten, erklärte ein Uni-Sprecher.

Der Bayer-Konzern wiederum fürchtet offenbar um weitere Verträge mit deutschen Hochschulen, sollte die Kölner Vereinbarung öffentlich werden. Der Konzern könne dann “auf Jahre hinaus nicht mehr auf Augenhöhe um wissenschaftliche Kooperationspartner werben”, schreiben die Anwälte.

“Das klingt so, als hätte Bayer die Uni über den Tisch gezogen”, sagt Philipp Mimkes. “Denn wenn die Regelungen fair sind – warum sollten sie dann andere Unis abschrecken?”

PM-Hamburg: Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ zustande gekommen

Der Senat hat am 3. Januar 2012 das Zustandekommen der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ festgestellt.

Am 9. Dezember 2011 hatten die Initiatoren 15.141 Unterstützungsunterschriften eingereicht. Die Prüfung hat ergeben, dass die notwendige Anzahl von 10.000 gültigen Unterschriften erreicht worden ist. Damit ist die Volksinitiative zustande gekommen.

Gegenstand ist ein Gesetzentwurf für ein „Transparenzgesetz Hamburg“. Damit soll das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ersetzt werden. Kerngedanke ist es, das geltende Antragsprinzip durch Veröffentlichungspflichten mit ergänzendem Antragsverfahren abzulösen. Hierzu sollen vielfältige Informationen (u.a. Senatsbeschlüsse, Dienstanweisungen, Verträge, Bauleitpläne, -anträge und -genehmigungen) elektronisch in einem zentralen Informationsregister vorgehalten und allgemein zugänglich gemacht werden.

Die Bürgerschaft hat jetzt bis zum 9. April Zeit, dem Anliegen der Volksinitiative zu entsprechen. Stimmt die Bürgerschaft den Zielen der Volksinitiative nicht zu, können die Initiatoren bis zum 10. Mai bei dem Senat einen Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens stellen

Frag “Frag den Staat”

Von Matilda Jordanova-Duda

Seit fünf Jahren können die Bürger vom deutschen Staat umfassende Auskünfte zu vielen Themen verlangen. Doch bislang machen nur wenige davon Gebrauch. Ein neues Portal will dies ändern.

Hat die Polizei die Verbindungsdaten gespeichert, wenn Demonstranten während der Castor-Proteste mit ihren Handys telefonierten? Welche Organisationen hat das Entwicklungsministerium (BMZ) 2010 gefördert? Wie viele Menschen wurden auf Borreliose getestet und mit welchen Ergebnissen? Wer solche Dinge wissen will, kann sich seit fünf Jahren bei der zuständigen Behörde erkundigen. Dafür braucht es weder eine Begründung, noch eine persönliche Betroffenheit. Auch die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht erforderlich. Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht seit dem 1. Januar 2006 Bürgern und Vereinen den Zugang zu den vorhandenen amtlichen Informationen von Ministerien und anderen Bundesbehörden.

Genutzt wird diese Möglichkeit bislang jedoch nur selten: In den fünf Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden lediglich rund 8600 Anfragen an staatliche Institutionen gestellt. Das Portal fragdenstaat.de will den Bürgern diese Scheu nehmen. Seit August 2011 gibt es das Projekt der gemeinnützigen Open Knowledge Foundation Deutschland. “Man kann sich anmelden und über die Seite eine Anfrage stellen”, sagt der Informatiker Stefan Wehrmeyer, der die Seite gestaltet hat und ehrenamtlich betreut. Im vorgefertigten Schreiben sind alle juristischen Formulierungen bereits eingetragen, bleibt nur noch das eigentliche Anliegen. Sowohl Anfrage als auch Antwort werden veröffentlicht. Rund 500 registrierte Nutzer gibt es bereits.

Möglich sind zurzeit nur Anträge an Bundesbehörden. Es fehlen die Listen der Landesämter und vielerorts die Rechtsgrundlage, sagt Wehrmeyer: “Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen haben kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz.” Immerhin: Demnächst kann man über die Seite die Landesbehörden von Nordrhein-Westfalen und Berlin um Auskunft bitten.

Das BMZ schickte eine lange Liste der geförderten Organisationen samt Höhe der Zuwendungen. Das Robert-Koch-Institut wies darauf hin, dass die Ergebnisse des Borreliose-Screenings demnächst im Internet veröffentlicht werden. Von 234 Anfragen wurden bis Ende Dezember 32 beantwortet, acht abgelehnt. Bei 89 wurde die Monatsfrist überschritten, ohne dass eine Antwort kam. Möglich sei, dass einige Nutzer die Antwort per Post bekommen haben und sie erst noch online stellen müssten, vermutet Wehrmeyer. Aber viele Behörden reagierten wirklich nicht.

Bei manchen Verwaltungen sei noch nicht angekommen, dass seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes der Grundsatz des Amtsgeheimnisses durch den Grundsatz der Verwaltungstransparenz abgelöst wurde, bemängelt Juliane Heinrich, Pressesprecherin des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das Gesetz kennt zudem viele Ausnahmen: Es schützt beispielsweise vor der Freigabe von personenbezogenen Daten, Urheberrechten und laufenden Verfahren. Auch Betriebsgeheimnisse sind geschützt – selbst dann, wenn es um Beschaffungsvorhaben öffentlicher Institutionen oder um die Privatisierung staatlicher Betriebe geht.

“In anderen Ländern, etwa in Großbritannien und Slowenien, werden solche Informationen grundsätzlich herausgegeben, da bei derartigen Geschäftsbeziehungen des Staates ein überwiegendes öffentliches Informationsinteresse gesehen wird”, sagt Juliane Heinrich. Gerade an den Nahtstellen zwischen Verwaltung und Wirtschaft bestünde wegen der Korruptionsanfälligkeit dieses Bereichs ein großes Interesse an Aufklärung und Information.

“Die Transparenz der öffentlichen Verwaltung stärkt nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, sondern hilft, Manipulationen und Korruption zu verhindern”, betont Christian Humborg, einer der Initiatoren von Fragdenstaat und Geschäftsführer von Transparency Deutschland. “Wir gehen davon aus, dass in Deutschland das Wissen der Bürgerinnen und Bürger über ihre Informationsfreiheitsrechte noch unterentwickelt ist.” In anderen Ländern sieht das ganz anders aus: Über das britische Vorbild von Fragdenstaat, WhatDoTheyKnow, wurden seit 2008 rund 80.000 Anfragen an die Regierung geschickt.