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	<title>Informationsfreiheitsgesetz</title>
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		<title>&#214;sterreich: Koalition einigt sich bei Informationsfreiheitsgesetz</title>
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		<pubDate>Wed, 22 May 2013 14:41:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Koalitionsparteien SP&#214; und &#214;VP haben sich weitgehend auf ein gemeinsames Vorgehen beim &#8220;Informationsfreiheitsgesetz&#8221; geeinigt. Am 12. Juni 2013 wolle man einen gemeinsamen Initiativantrag f&#252;r eine Verfassungsbestimmung im Nationalrat einbringen, hie&#223; es nach einer Verhandlungsrunde aus dem Bundeskanzleramt. Offen sei &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/05/22/osterreich-koalition-einigt-sich-bei-informationsfreiheitsgesetz/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Koalitionsparteien SP&#214; und &#214;VP haben sich weitgehend auf ein gemeinsames Vorgehen beim &#8220;Informationsfreiheitsgesetz&#8221; geeinigt. Am 12. Juni 2013 wolle man einen gemeinsamen Initiativantrag f&#252;r eine Verfassungsbestimmung im Nationalrat einbringen, hie&#223; es nach einer Verhandlungsrunde aus dem Bundeskanzleramt. Offen sei noch die Frage, welche staatsnahen Unternehmen die Regelung betrifft.</p>
<p>Geht es nach SP&#214; und &#214;VP, soll mit der Verfassungsbestimmung das Amtsgeheimnis &#8220;umgedreht&#8221;, also zu einer generellen Informationspflicht mit eindeutig definierten Ausnahmen werden. Ziel von SP&#214; und &#214;VP sei es, den Initiativantrag dem am 13. Juni 2013 zusammenkommenden Verfassungsausschuss zuzuweisen, am 1. Juli 2013 k&#246;nnte die Bestimmung bereits vom Nationalrat beschlossen werden.</p>
<p>Da das geplante Informationsfreiheitsgesetz Folgen auf etliche untergeordnete Gesetze und Regelungen h&#228;tte, wird die Umsetzung auch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ziel sei der 1. Januar 2015. Auch eine wichtige Frage ist noch offen: Wie gro&#223; muss der staatliche Anteil bei einem Unternehmen sein, damit f&#252;r dieses Informationspflicht besteht? Laut einem Sprecher von Bundeskanzler Werner Faymann soll dies mit der &#214;VP noch auf Klub- und Kabinettsebene geregelt werden.</p>
<p>Naturgem&#228;&#223; braucht es f&#252;r die angestrebte Verfassungsbestimmung mindestens eine Oppositionspartei, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit erm&#246;glicht. Auch hier werde in den kommenden Tagen und Wochen verhandelt, hie&#223; es.</p>
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		<title>SPD will Informationsfreiheitsgesetz straffen</title>
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		<pubDate>Fri, 17 May 2013 18:26:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Von Stefan Krempl Die SPD m&#246;chte die Informationsfreiheit in Politik und Verwaltung f&#246;rdern und dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Der soll das Recht auf Akteneinsicht f&#252;r B&#252;rger st&#228;rken und den Staat zu mehr Transparenz verpflichten. &#8220;Demokraten wollen und &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/05/17/spd-will-informationsfreiheitsgesetz-straffen/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Von Stefan Krempl</p>
<p>Die SPD m&#246;chte die Informationsfreiheit in Politik und Verwaltung f&#246;rdern und dazu hat sie <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/05/15/spd-gesetzentwurf-fur-ein-informationsfreiheits-und-transparenzgesetz-iftg/">einen entsprechenden Gesetzesentwurf</a> vorgelegt. Der soll das Recht auf Akteneinsicht f&#252;r B&#252;rger st&#228;rken und den Staat zu mehr Transparenz verpflichten. &#8220;Demokraten wollen und m&#252;ssen wissen k&#246;nnen, was der Staat macht&#8221;, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Kirsten L&#252;hmann dazu am Donnerstag bei der ersten Lesung des Entwurfs im Parlament. Das bestehende Informationsfreiheitsgesetz sei fehlerhaft. Es steht seit Jahren in der Kritik, weil es &#252;ber reichlich Ausnahmeregelungen verf&#252;gt, zu viele Auskunfts-Ersuchen abgelehnt w&#252;rden und es die Beh&#246;rden auch nicht dazu verpflichtet, von sich aus viele Informationen zu ver&#246;ffentlichen.</p>
<p>Der Entwurf, von SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil als &#8220;Informationsfreiheitsgesetz 2.0&#8243; bezeichnet, sieht vor, drei bisherige Gesetze zu einem einzigen zusammenzufassen und Auskunftsanspr&#252;che der B&#252;rger klarer zu formulieren. &#196;mter sollen zudem verpflichtet werden, von sich aus mehr Akten zur Einsicht online anzubieten. L&#252;hmann findet, dass die Regierung sich mit einem <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/02/27/govdata-ein-portal-mit-schnarchdaten/">Open-Data-Portal</a> schm&#252;ckt, das den Namen gar nicht verdiene – es sei ein Feigenblatt, das die Informationsrechte der B&#252;rger gar nicht verbessert.</p>
<p>Von der Linksfraktion bekam die SPD Unterst&#252;tzung; so sprach sich auch der Bundestagsabgeordnete Herbert Behrens f&#252;r ein in sich geschlossenes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz aus, das eine verbindliche Auskunftspflicht mit sich bringt. Er w&#252;nscht sich einen &#8220;Kulturwandel in der Verwaltung&#8221;. F&#252;r Behrens geht der Entwurf allerdings nicht weit genug, weil es Firmen mit &#246;ffentlicher Beteiligung nicht dazu verpflichtet, &#252;ber Subventionen oder andere Zuwendungen zu berichten. Der MdB und Netzpolitiker Konstantin von Notz (Gr&#252;ne) stimmte ebenfalls daf&#252;r, allerdings sollte der Datenschutz bei aller Informationsfreiheit nicht au&#223;er Acht bleiben.</p>
<p>Auch Gisela Piltz, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, brachte eine Mischung aus Zustimmung und Kritik zum Ausdruck. Die Zusammenfassung zu einem einzelnen Gesetz und die Verpflichtung zur Ver&#246;ffentlichung von Dokumenten ohne Aufforderung befand sie f&#252;r gut. Sie h&#228;lt es aber f&#252;r unangemessen, dass einerseits Urheberrecht und Gesch&#228;ftsgeheimnisse einen fast schon absoluten Schutz erfahren, aber andererseits personenbezogene Daten erst einmal ver&#246;ffentlicht w&#252;rden. Der Entwurf sieht vor, dass betroffene Personen erst einen Nachweis &#252;ber eine &#8220;erhebliche Beeintr&#228;chtigung&#8221; erbringen m&#252;ssen, um einer Ver&#246;ffentlichung ihrer Daten zuvorzukommen und ihre Privatsph&#228;re zu wahren. Insgesamt nannte Piltz den Entwurf einen &#8220;aus Versatzst&#252;cken zusammengeschusterten Schnellschuss&#8221;.</p>
<p>F&#252;r die CDU/CSU-Fraktion hatte der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer das Wort. Er konterte den SPD-Entwurf mit dem Argument, er w&#252;rde in der Praxis das Gegenteil von dem bewirken, was die SPD erreichen will. Im <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/09/24/experten-wollen-informationsfreiheitsgesetz-ausweiten/">Evaluationsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz</a> werde eine solche &#8220;undifferenzierte Zusammenf&#252;hrung&#8221; verschiedener Informationsrechte gar nicht gefordert. Und dass die Interpretation des <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/10/06/hamburger-transparenzgesetz-tritt-in-kraft/">Hamburger Transparenzgesetzes</a> bald vor Gericht gekl&#228;rt werden muss, sei auch ein Hinweis darauf, dass das Vermengen von Anspr&#252;chen keine gute Idee sei. Mayer warf der SPD einen &#8220;unzul&#228;ssigen Generalverdacht gegen alle Mitarbeiter der &#246;ffentlichen Verwaltung&#8221; vor. Selbst Piraten lie&#223;en kein gutes Haar an dem Vorhaben, daher sei dem ganzen nur eine klare Absage zu erteilen.</p>
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		<title>Gr&#252;ner klagt auf Einsicht in Politiker-Rankings</title>
		<link>http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/05/17/gruner-klagt-auf-einsicht-in-politiker-rankings/</link>
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		<pubDate>Fri, 17 May 2013 14:37:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Darf die Bundesregierung zwei Jahre alte Umfragen geheim halten, in denen die Beliebtheit von Kabinettsmitgliedern oder wom&#246;glich Volkes Meinung zu Atomausstieg und Mindestlohn erforscht wurden? Gr&#252;nen-Vorstandsmitglied Malte Spitz will das vom Berliner Verwaltungsgericht kl&#228;ren lassen. Spitz hatte unter Berufung auf &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/05/17/gruner-klagt-auf-einsicht-in-politiker-rankings/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Darf die Bundesregierung zwei Jahre alte Umfragen geheim halten, in denen die Beliebtheit von Kabinettsmitgliedern oder wom&#246;glich Volkes Meinung zu Atomausstieg und Mindestlohn erforscht wurden? Gr&#252;nen-Vorstandsmitglied Malte Spitz will das vom Berliner Verwaltungsgericht kl&#228;ren lassen.</p>
<p>Spitz hatte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz vergebens um Einsicht in die Unterlagen f&#252;r die Jahre 2011 und 2012 gebeten. Das Bundespresseamt hatte dem Gr&#252;nen im April 2013 geschrieben, die Zahlen seien immer noch &#8220;Grundlage von Beratungen im Bundeskanzleramt&#8221;. Ihre Ver&#246;ffentlichung w&#252;rde die &#8220;unvoreingenommene Willensbildung der Bundesregierung beeintr&#228;chtigen&#8221;.</p>
<p>Das Presseamt untersucht monatlich die Beliebtheit der Kabinettsmitglieder und die Haltung der Bev&#246;lkerung zu Schl&#252;sselfragen, leitet diese Umfragen jedoch nur ans Kanzleramt weiter.</p>
<p>Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Partei, h&#228;lt die Geheimniskr&#228;merei f&#252;r &#8220;absurd&#8221;: &#8220;Entweder will die Regierung verbergen, wie umfragenh&#246;rig sie agiert, oder sie verweigert sich prinzipiell dem Auskunftsanspruch des Informationsfreiheitsgesetzes.&#8221;</p>
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		<title>SPD-Gesetzentwurf f&#252;r ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz (IFTG)</title>
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		<pubDate>Wed, 15 May 2013 20:57:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In der 240. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Mai 2013 findet die erste Beratung des SPD-Entwurfes eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz (IFTG) statt.]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>In der 240. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Mai 2013 findet die erste Beratung des SPD-Entwurfes eines <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/wp-content/uploads/2013/05/1713467.pdf">Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz (IFTG)</a> statt.</p>
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		<title>&#214;sterreich: Gr&#252;ne fordern erneut Informationsfreiheitsgesetz</title>
		<link>http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/05/15/osterreich-grune-fordern-erneut-informationsfreiheitsgesetz/</link>
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		<pubDate>Wed, 15 May 2013 10:32:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Gr&#252;nen haben in ihrer Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz einen weiteren Anlauf unternommen. Drei Monate sei es nun her, dass man einen entsprechenden Antrag dem Parlament vorgelegt hat, erinnerte Justizsprecher Albert Steinhauser am 15. Mai 2013 in einer Pressekonferenz. In &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/05/15/osterreich-grune-fordern-erneut-informationsfreiheitsgesetz/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gr&#252;nen haben in ihrer Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz einen weiteren Anlauf unternommen. <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/02/01/osterreich-petition-fur-transparenzgesetz/">Drei Monate sei es nun her</a>, dass man einen entsprechenden Antrag dem Parlament vorgelegt hat, erinnerte Justizsprecher Albert Steinhauser am 15. Mai 2013 in einer Pressekonferenz. In dieser Zeit habe man <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/10/06/hamburger-transparenzgesetz-tritt-in-kraft/">in Hamburg das dortige Transparenzgesetz</a>, auf das sich auch die Gr&#252;nen berufen, schon ausverhandelt, so Steinhauser. Er forderte die sofortige Aufnahme von Sechs-Parteien-Gespr&#228;chen.</p>
<p>Dass sich der amtierende Landwirtschaftsminister in der Bienen-Causa auf das Amtsgeheimnis berufen hat, findet Steinhauser der Sache sogar dienlich: &#8220;Ich muss mich bei (Nikolaus, Anm.) Berlakovich bedanken, weil er als lebendes Mahnmal erinnert hat, warum wir ein Transparenzgesetz brauchen.&#8221; Mit manchen Vorschl&#228;gen aus den Regierungsparteien ist der Gr&#252;ne ungl&#252;cklich. So sei die Definition der Ausnahmen zu schwammig, das Gesetz k&#246;nnte ein &#8220;Emmentaler mit mehr L&#246;chern als K&#228;se&#8221; werden. Zudem h&#228;lt Steinhauser unterschiedliche Regelungen in den L&#228;ndern f&#252;r wenig sinnvoll.</p>
<p>&#8220;F&#246;deralismus hat in dieser Frage keinen Platz&#8221;, meinte auch die gr&#252;ne Verfassungssprecherin Daniela Musiol. Zur Unterst&#252;tzung hatten sie und Steinhauser Daniel Lentfer von der Hamburger Transparenzinitiative zur Pressekonferenz eingeladen. Auch dieser warnte vor zu allgemeinen Formulierungen etwa bei Ausnahmen und betonte die Wichtigkeit eines Beauftragten mit starken Rechten, der in Hamburg auch eine Art Schiedsfunktion &#252;ber hat. Etwa 30 Anfragen im Monat gebe es seit Inkrafttreten des Gesetzes in Hamburg.</p>
<p>Dass ausgerechnet die gr&#252;ne Vizeb&#252;rgermeisterin Maria Vassilakou unter Berufung auf den Datenschutz Auskunft &#252;ber Beratervertr&#228;ge in ihrem Ressort verweigert, sieht Steinhauser &#252;brigens durchaus vereinbar mit seinem Anliegen. &#8220;Wir wollen ja dieses Gesetz, weil es das Amtsgeheimnis gibt&#8221;, rechtfertigte er das Vorgehen seiner Parteikollegin. Zudem geh&#246;re der Datenschutz f&#252;r juristische Personen &#8220;gekippt&#8221;, meinte er.</p>
<p>Die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe zum Informationtsfreiheitsgesetz tagt kommende Woche wieder &#8211; diesmal unter Beiziehung von Experten.</p>
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		<title>NSA-Handbuch f&#252;r Internet-Recherchen ver&#246;ffentlicht</title>
		<link>http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/05/10/nsa-handbuch-fur-internet-recherchen-veroffentlicht/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 May 2013 17:02:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Basierend auf dem US-amerikanischen Informationsfreiheitsgesetz musste die nationale Sicherheitsbeh&#246;rde NSA nun ein bislang geheimes Handbuch ver&#246;ffentlichen, das eine Art Anleitung f&#252;r Internet-Recherchen ist. Das Dokument mit dem Titel Untangling the Web – A Guide To Internet Research (zu Deutsch: &#8220;Das &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/05/10/nsa-handbuch-fur-internet-recherchen-veroffentlicht/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Basierend auf dem US-amerikanischen Informationsfreiheitsgesetz musste die nationale Sicherheitsbeh&#246;rde NSA nun ein bislang geheimes Handbuch ver&#246;ffentlichen, das eine Art Anleitung f&#252;r Internet-Recherchen ist.</p>
<p>Das Dokument mit dem Titel <a href="http://www.nsa.gov/public_info/_files/Untangling_the_Web.pdf">Untangling the Web – A Guide To Internet Research</a> (zu Deutsch: &#8220;Das Aufkl&#228;ren des Internets – Ein Leitfaden zur Internet-Recherche&#8221;) umfasst 620 Seiten. Es findet sich dort Allgemeines zur Google-Suche und detaillierte Themen zu Technik und juristischen Fragen zur Suche. Auch Kartendiensten und Wikipedia sind eigene Kapitel gewidmet.</p>
<p>Es wird unter anderem erkl&#228;rt, wie &#8220;unsichtbare&#8221; Websites zu finden sind und welche Google- und Yahoo-Hacks es gibt. Da das Handbuch in der vorliegenden Version bereits in der zw&#246;lften Version ver&#246;ffentlicht wurde, ist davon auszugehen, dass aktuellere im Einsatz sind. Das Buch stammt aus dem Jahr 2007 und soll laut Einleitung ein Wegweiser im &#8220;Labyrinth&#8221; Internet sein. </p>
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		<title>Zum Verbraucherinformationsgesetz schreibt der Bremer WESER-KURIER</title>
		<link>http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/04/25/zum-verbraucherinformationsgesetz-schreibt-der-bremer-weser-kurier/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Apr 2013 19:08:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Urteil des Oldenburger Verwaltungsgerichtes unterstreicht das Recht des Verbrauchers auf Informationen von den zust&#228;ndigen Beh&#246;rden. Ganz egal, ob es um Dioxin-Eier oder Gammelfleisch geht. Und das ist gut so. Die Klage der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch zeigt aber auch, wie schwer &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/04/25/zum-verbraucherinformationsgesetz-schreibt-der-bremer-weser-kurier/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urteil des Oldenburger Verwaltungsgerichtes unterstreicht das Recht des Verbrauchers auf Informationen von den zust&#228;ndigen Beh&#246;rden. Ganz egal, ob es um Dioxin-Eier oder Gammelfleisch geht. Und das ist gut so. Die Klage der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch zeigt aber auch, wie schwer es nach wie vor sein kann, an Informationen von &#196;mtern zu gelangen, obwohl es heute durch das Verbraucherinformationsgesetz einen klaren Rechtsanspruch gibt. Allzu oft berufen sich Beh&#246;rden auf das Amtsgeheimnis, wie im Fall der Foodwatch-Klage. Immer wieder drohen &#196;mter mit hohen Bearbeitungsgeb&#252;hren f&#252;r die verlangte Information, in der Hoffnung, dass der Antrag zur&#252;ckgezogen wird. Transparenz im Verbraucherschutz darf keine Frage der Willk&#252;r sein. Gerade bei m&#246;glichen Gesundheitsgefahren m&#252;ssen Verbraucher ihr Recht auf Information auch durchsetzen k&#246;nnen. Wenn selbst eine gro&#223;e Verbraucherschutzorganisation wie Foodwatch erst klagen muss, um an die gew&#252;nschten Informationen im Dioxin-Eier-Skandal zu kommen, dann haben die Beh&#246;rden ihre Auskunftspflicht nicht verstanden. Dieser Fall legt aber auch offen, wie sehr das nieders&#228;chsische Landwirtschaftsministerium in das Landesamt f&#252;r Verbraucherschutz hineinregiert hat. Maulk&#246;rbe waren unter der CDU-gef&#252;hrten Landesregierung nicht selten. H&#228;ufig musste das Landesamt in der Vergangenheit auch die Presse an das Ministerium verweisen, weil es selbst keine Informationen herausgeben durfte. Die Pressearbeit des Landesamtes geriet zur Farce. Die neue rot-gr&#252;ne Landesregierung legt offenbar wieder Wert auf Transparenz. Das Landesamt f&#252;r Verbraucherschutz darf sich wieder zu Wort melden, wenn es um Lebensmittel- oder Futtermittelskandale geht. Endlich, denn schlie&#223;lich sitzen dort die Experten, die die Gesundheitsgefahren f&#252;r den Verbraucher einsch&#228;tzen k&#246;nnen. Die neue Offenheit darf aber nicht nur gegen&#252;ber den Medien gelten, sondern auch und erst recht f&#252;r Otto Normalverbraucher. Prozesse wie der in Oldenburg m&#252;ssen nicht sein, wenn Transparenz gelebt wird.</p>
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		<title>PM-OVG-NRW: &#8220;Hygienepranger&#8221; in Nordrhein-Westfalen gestoppt</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Apr 2013 11:45:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Pressemitteilung des OVG-NRW vom 24. April 2013: Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat in drei Beschl&#252;ssen vom 24. April 2013 Lebensmittel&#252;berwachungsbeh&#246;rden untersagt, die bei Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- und hygienerechtlichen M&#228;ngel im Internet auf der daf&#252;r vorgesehenen Plattform (www.lebensmitteltransparenz-nrw.de) zu ver&#246;ffentlichen. &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/04/24/pm-ovg-nrw-hygienepranger-in-nordrhein-westfalen-gestoppt/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Pressemitteilung des OVG-NRW vom 24. April 2013:</p>
<p>Der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat in drei Beschl&#252;ssen vom 24. April 2013 Lebensmittel&#252;berwachungsbeh&#246;rden untersagt, die bei Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- und hygienerechtlichen M&#228;ngel im Internet auf der daf&#252;r vorgesehenen Plattform (<a href="http://www.lebensmitteltransparenz-nrw.de">www.lebensmitteltransparenz-nrw.de</a>) zu ver&#246;ffentlichen.</p>
<p>Die St&#228;dteregion Aachen hatte im Oktober 2012 in einer B&#228;ckerei zahlreiche Hygienem&#228;ngel festgestellt; im Kreis Mettmann ergaben sich im Dezember 2012 Verst&#246;&#223;e gegen Hygienevorschriften in einer Gastst&#228;tte; ebenfalls im Oktober 2012 ermittelte der M&#228;rkische Kreis, dass in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb der zul&#228;ssige Grenzwert f&#252;r einen Lebensmittelzusatzstoff &#252;berschritten wurde.</p>
<p>Allen drei Betrieben wurde daraufhin mitgeteilt, dass die &#214;ffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs – LFGB – (unten abgedruckt) unter namentlicher Nennung des Unternehmens und Beschreibung des Versto&#223;es &#252;ber die – inzwischen gr&#246;&#223;tenteils behobenen – M&#228;ngel in der o. g. Internetplattform unterrichtet werden solle.</p>
<p>Um dies zu verhindern, beantragten die drei Unternehmen beim Verwaltungsgericht Aachen, Verwaltungsgericht D&#252;sseldorf und Verwaltungsgericht Arnsberg eine einstweilige Anordnung. Alle drei Verwaltungsgerichte gaben diesen Antr&#228;gen mit unterschiedlicher Begr&#252;ndung statt und untersagten den Beh&#246;rden die beabsichtigte Ver&#246;ffentlichung.</p>
<p>Die gegen diese Entscheidungen erhobenen Beschwerden der Beh&#246;rden hat das Oberverwaltungsgericht mit den eingangs genannten Beschl&#252;ssen zur&#252;ckgewiesen. Zur Begr&#252;ndung hat es ausgef&#252;hrt:</p>
<p>Die beabsichtigte Ver&#246;ffentlichung sei rechtswidrig. Sie verletze das Recht der Unternehmen auf informationelle Selbstbestimmung und freie Berufsaus&#252;bung. Es fehle an der erforderlichen gesetzlichen Erm&#228;chtigungsgrundlage, weil § 40 Abs. 1a LFGB verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gen&#252;ge. Die Vorschrift grenze die vorgesehene Information der &#214;ffentlichkeit zeitlich nicht ein. Die Information der &#214;ffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels sowie des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers stelle angesichts ihrer weitreichenden Verbreitung, die durch die automatische Abrufbarkeit &#252;ber das Internet erreicht werde, und ihrer potentiell gewichtigen wirtschaftlichen Auswirkungen eine besonders weitgehende Form eines Eingriffs in die Rechte der betroffenen Unternehmen dar. Deshalb m&#252;sse der Gesetzgeber die zeitliche Wirkung dieser Ver&#246;ffentlichung durch Aufnahme einer L&#246;schungsfrist einschr&#228;nken. Daran fehle es. Die Bestimmung einer solchen Dauer d&#252;rfe der Gesetzgeber schon wegen des Vorbehalts des Gesetzes und der Vorhersehbarkeit der Rechtslage f&#252;r den B&#252;rger nicht der Entscheidung der Verwaltung, z. B. durch Verwaltungsvorschriften, &#252;berlassen (in Nordrhein-Westfalen sehen diese eine Dauer von einem Jahr ab Beginn der Ver&#246;ffentlichung vor).</p>
<p>Abgesehen von dieser L&#252;cke im Gesetz sei eine Ver&#246;ffentlichung auf Grund von § 40 Abs. 1a LFGB angesichts der damit verfolgten Ziele wie Verbraucherinformation, Markttransparenz und abschreckende Wirkung grunds&#228;tzlich nicht zu beanstanden.</p>
<p>Die Beschl&#252;sse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.</p>
<p>Aktenzeichen: 13 B 192/12, 13 B 215/13, 13 B 238/13.</p>
<p>Auszug aus dem LFGB:</p>
<p>§ 40 Information der &#214;ffentlichkeit</p>
<p>(1) &#8230;</p>
<p>(1a) Die zust&#228;ndige Beh&#246;rde informiert die &#214;ffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, wenn der durch Tatsachen, im Falle von Proben nach § 39 Absatz 1 Satz 2 auf der Grundlage mindestens zweier unabh&#228;ngiger Untersuchungen von Stellen nach Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004, hinreichend begr&#252;ndete Verdacht besteht, dass</p>
<p>1.</p>
<p>in Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes festgelegte zul&#228;ssige Grenzwerte, H&#246;chstgehalte oder H&#246;chstmengen &#252;berschritten wurden oder</p>
<p>2.</p>
<p>gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgef&#228;hrdungen oder vor T&#228;uschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, in nicht nur unerheblichem Ausma&#223; oder wiederholt versto&#223;en worden ist und die Verh&#228;ngung eines Bu&#223;geldes von mindestens dreihundertf&#252;nfzig Euro zu erwarten ist.</p>
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		<title>Bundestag will Informationsfreiheit nicht im Grundgesetz verankern</title>
		<link>http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/04/19/bundestag-will-informationsfreiheit-nicht-im-grundgesetz-verankern/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Apr 2013 15:16:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Von Stefan Krempl Mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und der SPD hat der Bundestag am 19. April 2013 einen Vorsto&#223; der Gr&#252;nen abgelehnt, die Informationsfreiheit im Grundgesetz zu verankern. Die Fraktion der Linken enthielt sich. Auch konnten sich die Abgeordneten &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/04/19/bundestag-will-informationsfreiheit-nicht-im-grundgesetz-verankern/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Von Stefan Krempl</p>
<p>Mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und der SPD hat der Bundestag am 19. April 2013 einen Vorsto&#223; der Gr&#252;nen abgelehnt, die Informationsfreiheit im Grundgesetz zu verankern. Die Fraktion der Linken enthielt sich. Auch konnten sich die Abgeordneten nicht darauf verst&#228;ndigen, das Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) weiterzuentwickeln. Die Gr&#252;nen hatten dazu einen <a href="http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713097.pdf" target="_blank">neuen Antrag</a> eingebracht, mit dem Ausnahmen vom Akteneinsichtsrecht eingeschr&#228;nkt sowie Beh&#246;rden zur Ver&#246;ffentlichung ihrer Akten im Internet verpflichtet werden sollten.</p>
<p>&#8220;Es bedarf keines Informationszugangsgrundrechts&#8221;, meint Stephan Mayer von der CDU/CSU-Fraktion. Der <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/09/24/experten-wollen-informationsfreiheitsgesetz-ausweiten/">vor einem Jahr vorgelegte Evaluierungsbericht</a> zeige, dass die Anfragen &#8220;&#252;berwiegend&#8221; von &#8220;Anw&#228;lten und Journalisten&#8221; k&#228;men und &#8220;Partikularinteressen&#8221; dienten. Dadurch w&#252;rden &#8220;erhebliche Ressourcen in der Verwaltung gebunden&#8221;. Als &#8220;populistisch&#8221; wies auch die Liberale Gisela Piltz die Initiativen zur&#252;ck. Sie erinnerte daran, dass die Gr&#252;nen in Baden-W&#252;rttemberg vor zwei Jahren die &#8220;sofortige Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes&#8221; versprochen h&#228;tten. Bislang sei dort aber kein Vorsto&#223; dazu erfolgt, Anfragen w&#252;rden vom Innenministerium abgeb&#252;gelt.</p>
<p>Die Sozialdemokraten teilen zwar das ein oder andere Anliegen der Gr&#252;nen, wollen aber einen eigenen Antrag &#8220;zu einem neuem Informationsfreiheitsgesetz&#8221; vorlegen. &#8220;Wir m&#252;ssen das Informationsfreiheitsrecht weiterentwickeln&#8221;, meinte die Abgeordnete Kirsten L&#252;hmann. Die verschiedenen Anspr&#252;che seien in einem Gesetz zu vereinheitlichen und die Ausnahmetatbest&#228;nde zu &#252;berarbeiten. Derzeit m&#252;ssten die B&#252;rger ihre Rechte oft erst gerichtlich erstreiten.</p>
<p>&#8220;Der Staat soll &#252;ber die B&#252;rger m&#246;glichst wenig, die B&#252;rger &#252;ber den Staat m&#246;glichst viel wissen&#8221;, formulierte Petra Pau (Linke) ihr Idealbild von Informationsfreiheit. Die Beh&#246;rden k&#246;nnten sich auf zu viele Klauseln berufen, um keine Auskunft erteilen zu m&#252;ssen, f&#252;r die Inanspruchnahme der Rechte fielen zudem hohe Geb&#252;hren an. Die Linke bezweifelte, ob ein &#8220;simpler Verweis im Grundgesetz&#8221; daran etwas &#228;ndern k&#246;nne.</p>
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		<title>Beh&#246;rden tun sich mit Informationsfreiheit schwer</title>
		<link>http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/04/18/behorden-tun-sich-mit-informationsfreiheit-schwer/</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Apr 2013 12:42:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Von Kai Biermann und Martin Kotynek Seit 2006 verpflichtet das Informationsfreiheitsgesetz &#196;mter, jedem B&#252;rger Einblick in Akten zu geben. Doch die Beamten sperren sich, wie interne Protokolle zeigen. Seit sieben Jahren findet in Deutschland eine stille Revolution statt. Ihr Ziel &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2013/04/18/behorden-tun-sich-mit-informationsfreiheit-schwer/">Weiterlesen <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Von Kai Biermann und Martin Kotynek</p>
<p>Seit 2006 verpflichtet das Informationsfreiheitsgesetz &#196;mter, jedem B&#252;rger Einblick in Akten zu geben. Doch die Beamten sperren sich, wie interne Protokolle zeigen.</p>
<p>Seit sieben Jahren findet in Deutschland eine stille Revolution statt. Ihr Ziel ist, die Geheimniskr&#228;merei zu beenden, die in der &#246;ffentlichen Verwaltung herrscht. Sie soll den Staat f&#252;r seine B&#252;rger &#246;ffnen und zum Beispiel zeigen, wof&#252;r er ihre Steuern ausgibt. Die Revolution hei&#223;t Informationsfreiheitsgesetz (IFG).</p>
<p>Es wurde 2006 eingef&#252;hrt, und seither hat jeder B&#252;rger das Recht, Einsicht in Akten der Beh&#246;rden zu nehmen. Ohne Begr&#252;ndung, Neugier gen&#252;gt. Das ist die Idee, und vielen gef&#228;llt sie: Immer mehr Menschen stellen Antr&#228;ge auf Akteneinsicht, im vergangenen Jahr waren es bereits 6.077. Davon wurden allerdings weniger als die H&#228;lfte erf&#252;llt und in etwas mehr als einem weiteren Viertel der F&#228;lle erfuhren die Fragenden nur einen Teil dessen, was sie wissen wollten. Das geht aus der entsprechenden Statistik des Bundesinnenministeriums hervor.</p>
<p>Im Vergleich mit anderen L&#228;ndern wie den USA setzen die deutschen Beh&#246;rden das IFG nur langsam um. &#8220;Vielen Beamten f&#228;llt es schwer, zu verstehen, dass die Akten nicht ihnen selbst geh&#246;ren, sondern dass sie diese f&#252;r die &#214;ffentlichkeit verwalten&#8221;, sagt Manfred Redelfs vom Journalistenverein Netzwerk Recherche. &#8220;Der Kulturwandel ist in den K&#246;pfen oft noch nicht vollzogen.&#8221;</p>
<p>Eine ressort&#252;bergreifende Arbeitsgruppe im Innenministerium stimmt sich &#252;ber das IFG ab, mindestens zweimal j&#228;hrlich treffen sich die Mitarbeiter verschiedener Bundesbeh&#246;rden. <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/wp-content/uploads/2013/04/ifg-protokoll.pdf">Vertrauliche Dokumente des Innenministeriums</a> zeigen das Unbehagen der Beteiligten.</p>
<p>So hei&#223;t es im Protokoll vom 5. April 2006 beispielsweise: &#8220;In Einzelf&#228;llen stellt sich die Frage, ob ein Antrag im Hinblick auf einen unverh&#228;ltnism&#228;&#223;igen Bearbeitungsaufwand zur&#252;ckgewiesen werden kann.&#8221; Doch im Gesetz steht nichts davon, dass ein Antrag nicht zu viel Arbeit machen darf. Diskutiert wurde es trotzdem.</p>
<p>Immer wieder tauchen &#8220;zus&#228;tzliche Belastungen in den Fachabteilungen&#8221; als Problem auf.</p>
<p> In einem anderen Protokoll vom 28. M&#228;rz 2011 hei&#223;t es: &#8220;Wenn ein IFG-Antrag eines Journalisten vorliegt, sind alle einschl&#228;gigen Ausnahmegr&#252;nde (&#8230;) zu pr&#252;fen.&#8221; Die Beamten sollen also nach Wegen suchen, um diese Antr&#228;ge abzulehnen, offenbar steht man vor allem Anfragen von Journalisten skeptisch gegen&#252;ber.</p>
<p>Das Gesetz hat einen Kernbereich definiert, zu dem keine Auskunft gegeben werden muss: Die Bundeswehr geh&#246;rt dazu, ebenso internationale Verhandlungen oder die Innere Sicherheit. Die Geheimdienste sind sogar komplett vom IFG ausgenommen.</p>
<p>Manchmal werden diese Ausnahmeregeln gnadenlos ausgedehnt. &#8220;Alles, was auch nur ungef&#228;hr unter den &#8216;Schutz der internationalen Beziehungen&#8217; fallen k&#246;nnte, wird auch darunter eingeordnet&#8221;, sagt Stefan Wehrmeyer. Er betreibt die Internet-Plattform Frag den Staat, die B&#252;rgern dabei hilft, IFG-Anfragen zu stellen. Seit Sommer 2011 wurden &#252;ber sie mehrere Tausend Antr&#228;ge an Beh&#246;rden verschickt. Bei bestimmten Themen aber kann auch Frag den Staat nicht helfen. Wer beispielsweise nach U-Boot-Gesch&#228;ften mit Israel fragt, hat seiner Einsch&#228;tzung nach kaum eine Chance, Auskunft zu bekommen. Das Thema geh&#246;re zu den Dingen, &#8220;die sich &#252;berhaupt nicht anfragen lassen&#8221;, sagt Wehrmeyer. &#8220;Das ist nat&#252;rlich frustrierend.&#8221;</p>
<p>An vielen Stellen geht es in den Sitzungen auch darum, wie weit die Ausnahmen des Gesetzes ausgelegt werden k&#246;nnen. M&#252;ssen beispielsweise Vertr&#228;ge &#252;ber staatliche Auftr&#228;ge wirklich vollst&#228;ndig an den Antragsteller geschickt, m&#252;ssen Protokolle aus Gremien wie der Innenministerkonferenz ver&#246;ffentlicht werden, oder gar Personalakten? Sind manche Akten nicht viel zu umfangreich, um sie herauszugeben?</p>
<p>Offensichtlich sind die Beamten darauf bedacht, nicht mehr preiszugeben als unbedingt n&#246;tig. In den Protokollen l&#228;sst sich nachlesen, wie sie verschiedene Ausweichman&#246;ver besprechen: Bei &#8220;unproblematischen Akteninhalten&#8221; k&#246;nne &#252;berlegt werden, &#8220;ggf. auch nicht beantragte Informationen herauszugeben&#8221;. Allerdings nur, &#8220;wenn sonst der Schw&#228;rzungsaufwand zu hoch ist&#8221;. Mit dem Ziel des Gesetzes, den Staat transparenter zu machen, haben solche Vernebelungsaktionen wenig zu tun.</p>
<p>So bleibt geheim, was eigentlich von &#246;ffentlichem Interesse ist. Das Innenministerium wollte zum Beispiel nicht preisgeben, welche Medaillenziele es mit Sportlern f&#252;r die Olympischen Spiele vereinbart hatte – die Grundlage f&#252;r die H&#246;he staatlicher F&#246;rderung. Der Bundestag hatte ein Gutachten &#252;ber Ufo-Forschung in Auftrag gegeben, weigerte sich dann aber, es zu ver&#246;ffentlichen. Das Kanzleramt wollte nicht preisgeben, welche G&#228;ste man zum Geburtstagsessen f&#252;r den damaligen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann auf Staatskosten bewirtet hatte.</p>
<p>Der Bundesbeauftragte f&#252;r die Informationsfreiheit, Peter Schaar, m&#246;chte die Ausnahmen deshalb einschr&#228;nken. Vor allem in den F&#228;llen, in denen der Staat Auftraggeber von Gesch&#228;ften ist, fordert er mehr Transparenz. Die &#214;ffentlichkeit habe ein Recht darauf, zu erfahren, wie es zum Beispiel zu Kosten&#252;berschreitungen kam und wie damit politisch umgegangen wurde. &#8220;Das k&#246;nnen doch keine Gesch&#228;ftsgeheimnisse sein&#8221;, sagt Schaar.</p>
<p>Schaar kritisiert zudem die generelle Ausnahme f&#252;r Geheimdienste. &#8220;Auch Nachrichtendienste m&#252;ssen f&#252;r mehr Transparenz sorgen. Das zeigt nicht zuletzt die Aff&#228;re um die NSU-Morde.&#8221; Er findet: &#8220;Informationen &#246;ffentlich zu machen sollte der Grundsatz sein, Informationen zur&#252;ckzuhalten nur die Ausnahme.&#8221;</p>
<p>Doch es sind nicht nur die Ausnahmen, die Beh&#246;rden bisweilen sehr weit auslegen, um B&#252;rgeranfragen abzuschmettern. Einige &#196;mter versuchen inzwischen, Antragsteller mit hohen Geb&#252;hren abzuschrecken. &#8220;Manche haben das Instrument der Kostenpflicht entdeckt, um der Flut der Antr&#228;ge Herr zu werden&#8221;, sagt Schaar. Laut einer Statistik des Bundesinnenministeriums fordern die &#196;mter inzwischen bei einem Viertel der Anfragen Geld. Das Arbeitsministerium berechnet sogar bei jeder zweiten Anfrage mehr als 100 Euro. </p>
<p>&#8220;Bei einigen Ministerien enth&#228;lt die Empfangsbest&#228;tigung standardm&#228;&#223;ig den Satz: &#8216;Anfragen k&#246;nnen bis zu 500 Euro kosten&#8217;&#8221;, sagt Wehrmeyer von Frag den Staat. &#8220;Nach so einem Brief ziehen viele Leute ihren Antrag zur&#252;ck.&#8221; Es ist ein Missbrauch des Gesetzes: Urspr&#252;nglich hatte die Bundesregierung zugesichert, Geb&#252;hren so zu nutzen, dass gerade keine Abschreckungseffekte entst&#252;nden.</p>
<p>Dass es auch anders geht, zeigt das neue Transparenzgesetz des Landes Hamburg, das vor einem halben Jahr eingef&#252;hrt wurde. Es verpflichtet die Beh&#246;rden, Akten nicht nur auf Antrag, sondern automatisch zu ver&#246;ffentlichen. Es ist das fortschrittlichste in ganz Deutschland. Doch bis das Amtsgeheimnis wirklich abgeschafft ist, wird es noch lange dauern.</p>
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