Beitrags-Archiv für die Kategory 'Transparency'

Transparency unterstützt die beiden Magdeburger Entschließungen der Beauftragten für Informationsfreiheit

Dienstag, 30. Juni 2009 21:44

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland unterstützt die beiden Entschließungen der Beauftragten für Informationsfreiheit des Bundes und der Länder vom 24. Juni 2009. Die Entschließungen sind das Ergebnis der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, an der neben dem Bundesinformationsfreiheitsbeauftragten neun Beauftragen des Landes in Magdeburg teilgenommen haben. In den zwei Entschließungen haben sie den Deutschen Bundestag aufgefordert, endlich den Schutz von Hinweisgebern gesetzlich festzuschreiben und den Zugang zu amtlichen Informationen zu verbessern.
Beschäftigte sollen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten müssen, nur weil sie Rechtsverstöße im Arbeitsumfeld anzeigen. Zur Wahrung der schutzwürdigen Belange der Beteiligten seien verbindliche Verfahrensregeln in Behörden und Unternehmen unerlässlich. “Unsere Gesellschaft muss vor kriminellen Handlungen geschützt werden. Dabei sind die Strafverfolgungsbehörden auf Informationen von Insidern angewiesen”, meint Rechtsanwalt Peter Hammacher, der die Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency leitet. “Wir müssen die Menschen ermutigen, aktiv zu werden, wenn sie schwerwiegende Verstöße bemerken. Das geht aber nur, wenn sie keine Angst haben müssen, wegen ihrer Zivilcourage benachteiligt zu werden.” Transparency setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Hinweisgeber in Behörden und Unternehmen keine arbeitsrechtlichen Nachteile erleiden dürfen, wenn sie sich an zuständige staatliche Stellen wenden, weil sich in ihrem Unternehmen oder in ihrer Dienststelle nichts ändert. “Wir erwarten von den Fraktionen im Bundestag, dass sie in der nächsten Legislaturperiode das Thema unverzüglich wieder auf die Tagesordnung setzen.”
Transparency unterstützt auch die Entschließung der Informationsfreiheitsbeauftragten zur Verbesserung des Zugangs zu amtlichen Dokumenten. In der Entschließung heißt es “Ausnahmen vom Informationsfreiheitszugang sind auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken”. Noch immer werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse als Ablehnungsgründe vorgeschoben, berichten die Informationsfreiheitsbeauftragten. Neben dem Bund verfügen 11 der 16 Bundesländer über Informationsfreiheitsgesetze. Zuletzt trat in Rheinland-Pfalz am 1.1.2009 ein Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Neben den rechtlichen Voraussetzungen ist auch ausreichende Werbung für die Nutzung der Informationsfreiheitsrechte notwendig. Dieter Hüsgen von der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit bei Transparency Deutschland: „Wir wünschen uns, dass die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht auf Aktenauskunft und Akteneinsicht auch wirklich Gebrauch machen. Die politisch Verantwortlichen in Deutschland und die Medien müssen in stärkerem Umfang für dieses Mehr an Demokratie werben. Denn wir beobachten, dass immer noch viele Bürgerinnen und Bürger nichts von ihren neuen Informationsrechten wissen.”

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Transparency kritisiert Deutschlands Blockade bei der Offenlegung der EU-Agrarsubventionen

Freitag, 15. Mai 2009 18:18

Die internationale Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. kritisiert, dass Deutschland als einziges EU-Mitgliedsland nicht der Verpflichtung nachgekommen ist, die Empfänger von EU-Agrarsubventionen zu veröffentlichen. Heute läuft die von der EU-Kommission um 14 Tage verlängerte Frist für Deutschland ab; nach Ablauf dieser Frist droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kündigte an, rechtliche Fragen bis zum Ablauf der Frist zu klären – betroffene Landwirte hatten gegen die Veröffentlichung geklagt.

Dr. Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency Deutschland: „Transparenz ist ein Grundpfeiler einer funktionierenden Demokratie, denn sie erlaubt die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns. Vor allem die Verteilung öffentlicher Gelder erfordert ein hohes Maß an Transparenz, um mehr Vertrauen in solchen oft umstrittenen Politikfeldern zu schaffen.“

Im europaweiten Vergleich holt Deutschland in Sachen Informationsfreiheit nur langsam auf. Bearbeitungszeiten und Gebühren im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes sowie einiger Landesgesetze sind vergleichsweise hoch und stellen den Bürger vor bürokratische Hürden. In einigen Bundesländern gibt es noch gar kein Informationsfreiheitsgesetz. Dies spiegelt sich nun in der deutschen EU-Politik wider.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Eilverfahren am 24.04.2009 entschieden, dass die Veröffentlichung zulässig sei; in Greifswald erließ das Oberverwaltungsgericht am 04.05.2009 einen gegensätzlichen Beschluss. Weitere Entscheidungen stehen noch aus.

Im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative sind alle EU-Mitgliedstaaten seit 2008 dazu verpflichtet, die Empfänger der Strukturfonds und ab dem 01.01.2009 auch die Empfänger der Gemeinsamen Agrarpolitik offen zu legen. Am 30.04.2009 ist die reguläre Frist für die Offenlegung der Daten verstrichen. Die Bundesregierung hat die verpflichtende Veröffentlichung im letzten Jahr im Ministerrat mitgetragen. Transparency mahnt im Interesse einer verlässlichen Informationsfreiheitspolitik die umgehende Klärung dieser Fragen an.

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PM-Transparency: Finanzkrise avanciert zum Motor der Korruption

Donnerstag, 22. Januar 2009 15:53

Die internationale Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland warnt, wesentliche Bestandteile der Korruptionsprävention in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise einzuschränken. „Korruptionsprävention ist kein Sahnehäubchen in guten Zeiten, sondern zentrales Element verantwortlichen Risikomanagements seitens des Staates. Gerade wenn der Staat große Summen ausschüttet, sind mehr und nicht weniger Sicherungsmaßnahmen gegen Korruption geboten“ warnt Gabriele C. Klug, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland. Anzeichen einer Aufweichung von Antikorruptionsstandards sind der Vorschlag des Bundesrates, die BaFin aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes auszuklammern und der Vorschlag der Bundesregierung, die Schwellenwerte bei Vergaben zu erhöhen.
Der Bundesrat hat am 19.12.2008 auf Vorschlag Bayerns einen Antrag beschlossen, nach dem Informationen aus dem Bereich der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgeklammert werden. Gerade in einem Bereich, in dem die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns aufgrund der hohen Summen besonders geboten ist, sollen Informationsrechte beschnitten werden. Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit von Transparency Deutschland: „Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Möglichkeit haben zu prüfen, wer für die Entstehung der Finanzkrise mitverantwortlich ist und wie die Finanzmarkstabilisierung erfolgt. Auch Informationen aus dem Bereich der Finanzaufsicht können hierzu beitragen.“
Am 12.01.2009 hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem zweiten Konjunkturpaket angekündigt, die vergaberechtlichen Schwellenwerte auf zwei Jahre befristet erhöhen zu wollen. Zukünftig könnte die öffentliche Hand im Rahmen der beschränkten Vergabe bei Bauleistungen von bis zu 1 Mio. Euro (bisher 100.000 Euro) aussuchen, von welchen Firmen sie zum Vergleich Angebote einholen. Bei Bauleistungen bis zu 100.000 Euro (bisher 30.000 Euro) könnte sie völlig frei vergeben. Unterhalb der Schwellenwerte finden keine offenen Teilnahmewettbewerbe statt. Korruptionsdelikte treten vielfach im Rahmen intransparenter Vergabeverfahren auf. Gabriele C. Klug: „Der vermeintliche Bürokratieabbau rechtfertigt in keiner Weise das erheblich höhere Korruptionsrisiko.“

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PM: Prien am Chiemsee – Informationsfreiheitssatzung beschlossen

Freitag, 19. Dezember 2008 10:05

Zu einer wegweisenden Innovation hat sich der Gemeinderat von Prien entschlossen: Künftig gilt in der Marktgemeinde am Chiemsee eine Informationsfreiheits-Satzung. Hinter diesem abstrakt klingenden Begriff steckt ein ganz konkretes, im Freitstaat Bayern bislang unbekanntes Modell demokratischer Kultur: Jeder Bürger hat Anspruch auf Information und Einsicht in die Akten der öffentlichen Verwaltung.

Wo engagiert sich die Gemeinde, wie lautet der Wortlaut des Gutachtens, wer profitiert von dem Projekt, welche Kosten entstehen dem Steuerzahler – diese und ähnliche Fragen stellen sich den Bürgern häufig in Städten und Gemeinden. Ob sie eine Antwort bekommen, hängt von der Auskunftswilligkeit der Verwaltungsmitarbeiter ab – zumindest in Bayern. Denn anders als beim Bund und in den meisten Bundesländern gibt es im Freistaat kein Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern einen Rechtsanspruch auf behördlichen Informationen gibt.

Damit wollten sich einige Bürger in Prien nicht länger zufrieden geben und gründeten deshalb den Verein “Mehr Demokratie für Prien”. Der hat sich Transparenz, Information und Bürgerbeteiligung in der Kommune auf seine – parteipolitisch unabhängige – Fahne geschrieben und für die Kommunalwahlen im vergangenen März über den Bayerischen Staatsanzeiger die Stelle eines Bürgermeisterkandidaten ausgeschrieben, der sich mit diesen Zielen identifiziert. Ergebnis: Der Kandidat Jürgen Seifert wurde in der Stichwahl mit 62 % ins Amt gewählt, drei Mitglieder des Vereins sitzen im Priener Gemeinderat und haben nun den Antrag auf Erlass einer Informationsfreiheits-Satzung gestellt. Mit Erfolg: Gegen die Stimmen der CSU (bis auf eine Ja-Stimme) entschied sich die Mehrheit des Gemeinderats für die Satzung.

Die Idee für ein solches “gläsernes Rathaus” stammt von dem Bündnis “Informationsfreiheit für Bayern”, das sich seit Jahren gegen Geheimhaltungstendenzen bei Politik und Verwaltung und für ein Akteneinsichtsrecht der Bürger einsetzt. Das Bündnis wurde von den Organisationen Transparency International Deutschland, Mehr Demokratie und der Humanistischen Union gegründet, zwölf weitere Verbände und Parteien gehören dem Bündnis an.

“Da die CSU-Regierung sich hartnäckig weigert, ein landesweites Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen, haben wir den Gemeinden nahegelegt, selbst Transparenz vor Ort herzustellen – mit einer kommunalen Informationsfreiheits-Satzung”, erklärt Heike Mayer vom Bündnis. Prien sei bayernweit die erste Gemeinde, die das Vorhaben in die Tat umgesetzt hat, in der Stadt Passau stehe der Schritt unmittelbar bevor. “Wir gehen davon aus, dass viele Kommunen dem Beispiel folgen.”

PM: Bündnis für Informationsfreiheit c/o Mehr Demokratie e.V., München

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PM: Transparency Deutschland begrüßt die klare Sprache des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit

Mittwoch, 9. April 2008 17:50

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt den umfangreichen Bericht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und seine ungeschminkte Darstellung der Probleme, die die Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung und die Verwaltung bei der Gewährung des neuen Rechts auf Informationsfreiheit haben. Peter Schaar, BfDI, hat gestern seinen Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) für die Jahre 2006 und 2007 veröffentlicht und nach zwei Jahren Informationsfreiheit auf Bundesebene eine erste Bilanz gezogen.

Hedda von Wedel, stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Die ersten Fakten zum tatsächlichen Umgang mit den Informationsbegehren sind jetzt auf dem Tisch. In manchen Behörden scheint ein Umdenken noch auszustehen.“

Transparency Deutschland begrüßt die Arbeit des BfDI ausdrücklich. Die Tatsache, dass sich neben den vielen mündlichen Auskunftsersuchen über 300 anfragende oder sich beschwerende Bürgerinnen und Bürger schriftlich an ihn gewandt haben und er in vielen Fällen eine einvernehmliche Regelung erzielen konnte, zeigt, wie wichtig eine derartige Auskunfts- und Clearingstelle für alle Bürgerinnen und Bürger ist. Sogar die Verwaltung selbst nutzt sie als Beratungsinstanz. Die Hinweise des BfDI auf die Anwendungsprobleme des IFG belegen die bereits bei den Gesetzesberatungen auch von Transparency Deutschland erhobenen Einwände gegen die zahlreichen, teilweise überflüssigen oder zu weit gefassten Ausschlussgründe.

Nach den Feststellungen des  BfDI haben sich die vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2006 geäußerten Befürchtungen von Gegnern des IFG nicht bestätigt. Die Belastung der Verwaltung war bisher insgesamt nicht erheblich. Die Zahl der bei allen Bundesbehörden gestellten Anträge hat sich im Jahre 2007 mit rund 1.250 Anträgen gegenüber 2006 sogar vermindert. Bei einer besseren Umsetzung der Veröffentlichungspflicht von Verzeichnissen, aus denen sich Informationssammlungen ergeben, hätte sich die Anzahl von Informationsanträgen weiter reduzieren lassen. Gelegentlich haben die Behörden jedoch durch eine allzu restriktive Handhabung des IFG zu überflüssigen Beschwerde-, Widerspruchs- und Klageverfahren beigetragen.

Dieter Hüsgen von der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit bei Transparency Deutschland: „Wir wünschen uns, dass die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht auf Aktenauskunft und Akteneinsicht auch wirklich Gebrauch machen. Die politisch Verantwortlichen in Deutschland und die Medien müssen in stärkerem Umfang für dieses Mehr an Demokratie werben. Denn wir beobachten, dass immer noch viele Bürgerinnen und Bürger nichts von ihren neuen Informationsrechten wissen.“

Der BfDI hat das Verhalten der Behörden in weiteren Punkten kritisiert: Die Behörden haben teilweise Informationswünsche zu Unrecht abgelehnt und Anträge gar nicht oder nur schleppend bearbeitet. In Einzelfällen war sogar eine ablehnende Grundhaltung zur Informationsfreiheit zu erkennen. In einem Fall hat der BfDI „wegen Verweigerung der Zusammenarbeit eine förmliche Beanstandung“ aussprechen  müssen.

Weitere Probleme bei der Anwendung des Gesetzes sind: Die Verwaltungen gehen oft nicht mit der notwendigen Genauigkeit der Frage nach, ob die behaupteten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die eine Akteneinsicht ausschließen, auch wirklich vorliegen. Finanz-, Wettbewerbs- oder Regulierungsbehörden lehnen Informationsanträge zu schnell ab, ohne zu prüfen, ob ihre Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben durch die Aktenauskunft oder -einsicht tatsächlich behindert werden. Bei begehrten Informationen wird oft zu schnell unterstellt, dass sie gesetzlichen Geheimhaltungsvorschriften unterliegen. Vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarungen dürfen das Informationsrecht grundsätzlich nicht einschränken; nur der Informant selbst wird durch das IFG geschützt.

Transparency Deutschland befasst sich national und international seit vielen Jahren mit der Durchsetzung von Informationsfreiheitsrechten. Sie sind ein wesentlicher Baustein der Korruptionsprävention in öffentlichen Verwaltungen. Transparency hat mit anderen Organisationen eine Gesetzeskommentierung zum IFG veröffentlicht, die über unsere Website bestellt werden kann.

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Transparency fordert Informationsfreiheitsgesetz für Niedersachsen

Freitag, 18. Januar 2008 13:29

Die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland hat mehr Transparenz und Offenheit des Landes Niedersachsen gegenüber seinen Bürgern gefordert. Dazu sei ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG) notwendig, das Zugang zu allen Informationen ermögliche, teilte Transparency am Freitag in Hannover mit. Generell herrsche ein “richtiges Bewusstsein” bei der Korruptionsbekämpfung in Niedersachsen, bilanzierte Transparency-Vorstandsmitglied Jochen Bäumel. “Wir bedauern allerdings, dass einem IFG nicht wie in anderen Bundesländern zugestimmt wurde.”
Die Organisation stellte am Freitag (18. Januar 2008) die Ergebnisse ihrer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Niedersachsen vor. Darin hatte sie die Parteien zum Thema Informationsfreiheit, zur Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und zum Wechsel von Politikern in die Wirtschaft befragt. Ergebnis sei, dass vor allem die Oppositionsparteien den Forderungen von Transparency zustimmten, sagte Bäumel.
Zur aktuellen Debatte um Unregelmäßigkeiten im Vergabeverfahren zum JadeWeserPort in Wilhelmshaven wollte Bäumel keine Stellungnahme abgeben. “Ich hab den Bericht des Untersuchungsausschusses zwar gelesen. Die Zeugenaussagen darin sind aber alle sehr konträr.”

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Informationsfreiheitsgesetz: Die Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Niedersachsen von Transparency Deutschland

Freitag, 18. Januar 2008 12:33

Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hat heute in Hannover die Ergebnisse ihrer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Niedersachsen vorgestellt. Die Regionalgruppe Niedersachsen hat dazu die Parteien zum Thema Informationsfreiheit, zur Arbeit und Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und zum Wechsel von Politikern in die Wirtschaft befragt. Mit Ausnahme der CDU bekennen sich alle Parteien zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes in Niedersachsen. Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Wir fordern mehr Transparenz bei staatlichen Entscheidungen. Ein Informationsfreiheitsgesetz ist das richtige Instrument dazu“. Neben dem Bund haben bereits acht Bundesländer ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt, darunter Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Bremen.

Transparenz und Offenheit sollten das Wesen eines modernen Staates und seiner Verwaltung prägen. Dies haben der Bund und acht Bundesländer erkannt und ihren Bürgerinnen und Bürgern den grundsätzlichen Zugang zu allen Informationen ermöglicht, die bei öffentlichen Stellen bekannt sind. Die dazu ergangenen Informationsfreiheitsgesetze (IFG) stellen sicher, dass personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sicherheitsrelevante Bereiche geschützt bleiben.

Der Niedersächsische Landtag hat im Juli 2006 einen Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Erlass eines solchen Gesetzes abgelehnt. CDU und FDP haben dies seinerzeit im Wesentlichen damit begründet, dass eine solche Regelung überflüssig sei.

Vor diesem Hintergrund wurden die Parteien von Transparency International gefragt:

Begrüßen Sie die Entwicklung vom Grundsatz der Amtsverschwiegenheit zu einem transparenten Staat oder lehnen Sie sie ab?

Halten Sie ein IFG für ein geeignetes Mittel gegen Korruption und Politikverdrossenheit? Werden Sie sich aktiv für ein IFG in Niedersachsen einsetzen?

Die CDU sieht erhebliche, auch praktische Bedenken, ein IFG in Niedersachsen zu schaffen. Amtsverschwiegenheit sei nach wie vor ein wichtiges Gut. Die bereits existierenden Regelungen seien ausreichend, die nötige Transparenz für die Daten einzufordern, von denen man persönlich betroffen sei. Dennoch werde selbstverständlich jede ernsthafte Eingabe an Landesoberbehörden beantwortet.

Die SPD setzt sich für Transparenz ein und verweist auf die guten Praxiserfahrungen aus Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen zu bereits geltenden Regelungen. Sie erklärt die Schaffung eines IFG zu einem zentralen Thema ihres Regierungsprogramms.

Die FDP hält Transparenz für ein gutes Mittel, Bürgerinnen und Bürger für politische Vorgänge zu begeistern und Korruption vorzubeugen; der Datenschutz sei dabei zu gewährleisten. Sie setze sich für ein IFG auf Landesebene ein. Die Öffentlichkeit von Information müsse zum Grundsatz werden.

Bündnis90/DIE GRÜNEN sehen den Staat als Dienstleister am Bürger. Der preußische Grundsatz der Amtsverschwiegenheit sei nicht mehr zeitgemäß und dürfe nur noch teilweise in den Bereichen Sicherheit und Gefahrenabwehr zum Zuge kommen. Sie verweisen auf ihre Gesetzesinitiativen, vermögen eine höhere gesellschaftliche Wirkung jedoch schwer einzuschätzen.

Die ödp erklärt Transparenz in Politik und Verwaltung für wesentlich. Ein IFG sei auf jeden Fall zu schaffen.

Fazit:

SPD und DIE GRÜNEN setzen wie auch die ödp ihren Einsatz für ein IFG auf Landesebene fort. Besonders begrüßt Transparency die klare Aussage der SPD, eine solche Initiative zu einem zentralen Punkt ihres Regierungsprogramms zu machen. Es bleibt abzuwarten, ob im Falle eines Wahlerfolges dies mit derselben Konsequenz umgesetzt wird.

Erfreulicherweise scheint die FDP ihre Haltung geändert zu haben. Argumentierte sie im Landtag vor zwei Jahren noch ähnlich wie die CDU mit der Überflüssigkeit einer solchen Regelung, hat sie den notwendigen Paradigmenwechsel erkannt. Der Grundsatz der Öffentlichkeit jeglicher Information ist auch für sie ein wirksames Mittel gegen Korruption.

Unverändert bleibt die Meinung der CDU. Sie ignoriert die Erfahrungen des Bundes und anderer Länder, die alle Befürchtungen entkräften, die in ihrer Stellungnahme deutlich zu Tage treten. Dem Schutz persönlicher Daten, sicherheitssensibler Bereiche und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kann ausreichend Rechnung getragen werden. Dies wird dadurch am deutlichsten, dass die Datenschutzbeauftragten in der Regel auch zu Informationsfreiheits-Beauftragten bestellt werden. Datenschutz und Informationsfreiheit sind zwei Seiten derselben Medaille.

Die CDU will Informationen, die bei Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes dem Bürger zugänglich wären, weiterhin unter Verschluss halten.

Es bleibt zu hoffen, dass sie im Fall einer Regierungsbeteiligung erkennt, dass Niedersachsen in Sachen Verwaltungstransparenz mangels IFGs nur noch in der zweiten Liga spielt.

Für alle zustimmenden Aussagen gilt: Jedes IFG muss die Öffentlichkeit und Zugänglichkeit von Informationen zum Grundsatz erklären, Ausnahmen gering halten und scharf umreißen sowie ein verbindliches und kurzes Verfahren vorschreiben. Die Entscheidungen müssen gerichtlich überprüfbar sein. Einfache Auskünfte und Akteneinsicht müssen kostenlos sein; andere Gebühren müssen in ihrer Höhe angemessen sein und dürfen potentielle Antragsteller nicht abschrecken.

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Transparency International fordert Maßnahmen gegen Korruption in Deutschland

Donnerstag, 27. September 2007 9:19

Von Martin Rücker
Keine Fortschritte bei der Bekämpfung von Bestechungsfällen: Deutschland tritt nach Ansicht von Transparency International auf der Stelle. Gestern stellte die Organisation ihren jährlichen Korruptionswahrnehmungsindex vor. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Nicht tatsächliche, sondern “gefühlte” Korruption misst die Organisation Transparency International (TI) mit ihrem jährlichen Korruptionswahrnehmungsindex. Er beruht auf den Einschätzungen von Wirtschaftsexperten über die Bestechlichkeit von Amtsträgern und Politikern.

Ergebnis der Befragungen ist eine Liste von 180 Ländern, versehen mit einem Indexwert von bestenfalls 10 (frei von Korruption) bis 0 (extrem von Korruption befallen). Deutschland liegt wie im Vorjahr auf Rang 16 – mit einem Indexwert von 7,8. Im Vorjahr lag er bei 8,0. TI führt dies auf eine Änderung der Methodik zurück und wertet die Verschlechterung nicht als ein Zeichen wachsender Bestechlichkeit. Am besten schneiden Dänemark, Finnland und Neuseeland (je 9,4) ab, am meisten Korruption nehmen die befragten Experten in Birma und Somalia wahr (1,4).

Beim Korruptionswahrnehmungsindex geht es allein um Bestechlichkeit von Politik und Verwaltung in Deutschland. Über die Bereitschaft von Firmen, im Ausland Schmiergeld zu bezahlen, urteilt dagegen der TI-Index der Bestechungsgeldzahler unter den 30 größten Industrienationen. Im jüngsten Ranking von 2006 steht Deutschland auf dem siebtbesten Platz, mit einem Wert kaum schlechter als Spitzenreiter Schweiz. Allerdings erwartet TI-Deutschlandchef Hansjörg Elshorst künftig ein Abrutschen Deutschlands infolge des Siemens-Schmiergeldskandals: Dieser werde im Ausland wahrgenommen als “neue Qualität der Korruption in der deutschen Wirtschaft”. Dass Deutschland Exportweltmeister geworden sei, ohne Korruptionsweltmeister zu sein, zeige jedoch: “Man muss nicht schmieren, um im Geschäft zu bleiben.”

Angesichts der erwartungsgemäß hohen Dunkelziffer gibt es dazu keine gesicherte Erkenntnis. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im August ein “Bundeslagebild Korruption 2006″ vorgelegt, das zumindest die Fälle aufführt, in denen Ermittlungsbehörden aktiv wurden. Die Zahl der polizeilich erfassten Korruptionsstraftaten ist demnach von 2005 auf 2006 um 53 Prozent auf 6895 Fälle zurückgegangen. Das BKA führt diese Entwicklung jedoch auf die ungewöhnlich große Zahl von Großverfahren im Jahr 2005 zurück. Über mehrere Jahre betrachtet gebe es keinen relevanten Rückgang. In den meisten Fällen wurden Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen in Bezug auf die Vergabe von (Bau-)Aufträgen “begünstigt”.

Transparency will das Eigeninteresse der Unternehmen stärken, Korruption zu verhindern. Bisher haben Firmen kaum etwas zu befürchten, allein die schuldigen Mitarbeiter werden strafrechtlich belangt. TI fordert daher ein Zentralregister der Firmen, gegen die ein “zweifelsfreier Korruptionsverdacht” vorliegt. Diese sollen vorübergehend von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion will diesen Vorstoß aufgreifen, auch FDP und Grüne signalisieren Zustimmung. TI-Chef Elshorst fordert zudem, dass ein Informationsfreiheitsgesetz, wie es 2006 im Bund in Kraft getreten war, auch in allen Bundesländern umgesetzt werde. Dies würde den Bürgern Auskunftsrechte gegenüber Behörden verleihen. Weiter solle Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption umsetzen, die etwa Verhaltenskodizes für Beamte festschreibt. Damit müssten nach TI-Angaben auch sogenannte “Dankeschön-Spenden” an Abgeordnete unter Strafe gestellt werden, also Gegenleistungen nach einer Parlamentsabstimmung. Die deutschen Gesetze behandeln bisher nur Bestechung im Vorfeld von Abstimmungen. Mit Verweis auf diesen Widerspruch haben Bundestag und Bundesrat die UN-Konvention noch nicht ratifiziert – im Gegensatz zu Ländern wie etwa China.

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Der Aktendeckel bleibt oft geschlossen

Montag, 6. August 2007 9:23

Von Dirk Hautkapp

Mehr Transparenz sollte das Gesetz mit dem sperrigen Namen bringen und dabei helfen, die Verwaltung umzukrempeln und dem Bürger detaillierte Informationen zugänglich zu machen. Von manchen Befürwortern wurde das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gar als “Wunderwaffe gegen Korruption” gepriesen.
Seit 2006 ist es in Kraft, beschlossen mit Hilfe der FDP in den letzten Tagen der rot-grünen Bundesregierung. Wie sehr das Regelwerk in der Praxis auf Schwierigkeiten stößt, wurde bereits deutlich, als Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, zur ersten Bilanz lud. Tenor: Zu oft noch schotten sich Behörden und Ministerien ab und halten ihre Aktendeckel geschlossen, wenn Otto Normalbürger anklopft. Zwei SPD-Bundestagsabgeordnete lenken mit ihren Klagen gegen die eigene Bundesregierung, die sie in dieser Woche öffentlichkeitswirksam vor die Bundespressekonferenz tragen wollen, neue Aufmerksamkeit auf das Phänomen. Johannes Jung und Jörg Tauss wollen wissen, wie es genau ausschaut, wenn die Bundesdruckerei Aufträge in Millionenhöhe vergibt und was im Detail im milliardenschweren Vertrag mit dem Maut-Konsortium Toll Collect steht. In beiden Fällen war die Antwort: “njet”. Begründung: schutzwürdige Belange.

Die gibt es in der Tat im IFG. Wo sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr betroffen sind oder wo es in den Akten der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden ans Eingemachte geht, bleibt des Bürgers Wissendurst ungestillt. Das geht im Prinzip auch in Ordnung, findet Peter Schaar.

Allerdings lehnten viele Behörden Anträge zu schnell ab, etwa mit der Begründung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse würden berührt – ohne überhaupt mit den betroffenen Unternehmen zu klären, ob für sie bei einer Offenlegung konkrete wirtschaftliche Nachteile entstünden.

In über 200 Fällen haben sich Bürger seit Einführung des IFG schriftlich an den Bundesbeauftragten gewandt, zumeist, weil ihre Anträge auf Informationszugang abgelehnt wurden oder die angesprochenen Behörden gar nicht reagierten. Die meisten Beschwerden richteten sich gegen das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Ministerium für Arbeit und Soziales. In zwei Drittel der Fälle, so Schaar, habe er für die Bürger eine günstige Lösung erreichen können. Sein Wunsch: “Ich hoffe, dass in Zukunft noch mehr Bürger ihre neuen Rechte kennen und davon Gebrauch machen.”

Hintergrund: Im Premierenjahr 2006 haben nach Angaben des IFG-Bündnisses nur 2300 Bürger bei den öffentlichen Stellen des Bundes einen Antrag gestellt, um Zugang zu amtlichen Informationen zu bekommen. Darunter fallen Schriftstücke in Akten, aber auch elektronisch gespeicherte Daten oder Ton- und Videoaufzeichnungen. Dem IFG-Bündnis gehören der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Deutsche Journalisten-Union (dju), das Netzwerk Recherche, der Verein Humanistische Union sowie die Anti-Korruptionsorganisation Transparency Deutschland an.

Ein Grund für die “zurückhaltende Nachfrage” ist laut Schaar der Preis. Zwischen 15 und 500 Euro kann es kosten, wenn man das IFG in Anspruch nimmt.

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Mecklenburg-Vorpommern: Informationsfreiheitsgesetz hat sich bewährt

Freitag, 3. August 2007 8:42

Das von der damaligen Linkspartei.PDS initiierte Informationsfreiheitsgesetz des Landes hat sich seit seinem Inkraftreten vor einem Jahr bewährt.

Zu dieser Einschätzung gelangten Vertreter von Wissenschaft, Journalisten, Unternehmerverbänden und Interessenvertretungen wie “Transparency International” auf einem Kolloquium des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit am gestrigen Donnerstag in Schwerin.

“Alle im Vorfeld konstruierten Befürchtungen, das Gesetz würden Verwaltungen überfordern oder umfänglicher Datenmissbrauch würde stattfinden, haben sich in der Praxis zerstreut. Das Gesetz habe vielmehr geholfen, Transparenz und Öffentlichkeit staatlichen Handelns zu verbessern.”, so der innenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Peter Ritter.

36 Anträge sind im ersten Jahr des Informationsfreiheitsgesetzes in einem breiten Themenspektrum gestellt worden. Auf der Fachtagung wurde jedoch auch klar, dass die im Gesetz festgelegte Evaluierung bis 2011 umfassend vorbereitet werden muss, um vorhandene Schwachstellen des Gesetzes zu beseitigen.

“Auch die Gebührenordnung ist nicht geeignet, Bürgerinnen und Bürger zu ermuntern, von ihrem Informationsrecht verstärkt Gebrauch zu machen. Leider hatte ein von der Fraktion DIE LINKE zu Beginn dieser Wahlperiode gestellter Antrag zur Veränderung der Gebührenordnung keine Mehrheit im Landtag. Nach den nun vorliegenden Ergebnisse des ersten Jahres sollten die Koalitionsfraktionen ihrer ablehnende Haltung dringend überdenken.”, so Ritter abschließend.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Transparency | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz