Beitrags-Archiv für die Kategory 'Greenpeace'

PM-Greenpeace-Foodwatch: Verbraucherinformationsgesetz ist gescheitert

Sonntag, 2. August 2009 11:04

Das seit etwa einem Jahr geltende Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist für Greenpeace ein “Placebo”, also wirkungslos, und für Foodwatch, “auf ganzer Linie gescheitert”. Das Gesetz berechtigt Verbraucher, von Behörden Auskünfte über deren Erkenntnisse etwa zu Lebensmitteln, Kosmetika, Spielzeug, Kleidung oder Reinigungsmitteln zu bekommen. “Die erste Hürde ist, herauszufinden, wer für die Anfrage zuständig ist”, kritisiert Dr. Manfred Redelfs von Greenpeace. VIG-Anfragen seien oft umständlich, teuer oder liefen ins Leere. Landesbehörden haben jeweils unterschiedliche Gebührenregeln. Manche Anfragen kosten nichts, andere sind kostenpflichtig. Die Verbände raten Verbrauchern, unbedingt vorher eine Kostenschätzung zu verlangen. Die Gebühr kann bis zu 250 Euro betragen. Laut Greenpeace seien beispielweise in Baden-Württemberg im ersten Jahr nur 135 Anfragen beantwortet worden und in Hamburg ganze 13. Testanfragen seien auch nach einem Jahr noch nicht bearbeitet. “Informationen sind genauso verderblich, wie die Lebensmittel, um die es geht”, sagt Redelfs. Nach seiner Überzeugung ist das Gesetz falsch angelegt. “Ich finde, dass Behörden in Verbraucherfragen eine Bringschuld haben und Kontrollen veröffentlichen sollten.”

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PM Greenpeace: Empfänger von Agrarexportsubventionen müssen veröffentlicht werden

Donnerstag, 28. Mai 2009 11:29

Spitzenempfänger von Agrarexportsubventionen müssen mit Namen und Fördersumme veröffentlicht werden. Das hat am 28. Mai 2009  das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit Greenpeace recht gegeben. Die Leipziger Richter bestätigten eine Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008. Das Verwaltungsgericht habe rechtsfehlerfrei entschieden, dass die Informationen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und deshalb freizugeben seien.

“Das ist ein Sieg für jeden, der wissen möchte, was mit seinen Steuergeldern geschieht. Mit dem Urteil werden die Anhänger der Geheimniskrämerei in die Schranken gewiesen”, kommentiert Dr. Manfred Redelfs von der Greenpeace-Rechercheabteilung das Urteil.

Rund sechs Milliarden Euro Landwirtschaftszuschüsse werden in Deutschland jährlich verteilt, ohne dass die Öffentlichkeit bisher weiß, wer davon profitiert. Greenpeace hat aufgedeckt, dass auch branchenfremde Unternehmen wie Energiekonzerne, Zigarettenhersteller oder die Deutsche Lufthansa zu den Empfängern gehören.

Greenpeace hatte im April 2006 die Übermittlung der Daten der 40 größten Zahlungsempfänger der vergangenen Haushaltsjahre beim Hauptzollamt Hamburg-Jonas beantragt. Diese Bundesbehörde, die für das Bundesfinanzministerium die Auszahlungen abwickelt, verweigerte die Herausgabe der Daten. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab der Umweltorganisation 2008 jedoch recht. Gegen diese Entscheidung war die Behörde in die Revision gegangen. Wegen der Bedeutung des Falles hatte das Gericht eine sogenannte Sprungrevision zugelassen. Der Streitfall wurde direkt dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Entscheidung vorgelegt.

Das Urteil hat auch eine Bedeutung für den Streit, ob alle Empfänger von Agrarsubventionen mit Namen und gezahlter Summe auf einer Website der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung veröffentlicht werden müssen. In 26 EU-Mitgliedsländern wurde diese Vorgabe der EU bereits umgesetzt, allerdings nicht in   Deutschland.Nur Deutschland hat bisher darauf verzichtet. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hatte dies zunächst mit unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte begründet, dann auf Druck der EU aber eine Veröffentlichung bis Mitte Juni angekündigt. Mit dem heutigen Urteil liegt jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung vor, wonach Behörden verpflichtet sind,  über Subventionszahlungen und Empfängernamen Auskunft zu erteilen.

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PM-Greenpeace: Verbraucherinformationsgesetz ist ein Fehlschlag

Dienstag, 28. April 2009 9:29

Das vor einem Jahr in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat sich als Fehlschlag erwiesen. Diese Bilanz zieht Greenpeace auf Basis eigener Anträge und der geringen Nutzung des Gesetzes durch die Bürger. Häufig ist unklar, an welche Stellen sich Antragsteller wenden müssen, wie viel die Anfragen kosten und welche Daten überhaupt freigegeben werden. Das VIG wurde nach zahlreichen Gammelfleisch-Skandalen verabschiedet. Greenpeace fordert, dass die aktuellen Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen auch ohne Antrag regelmäßig im Internet veröffentlicht werden.
“Das Gesetz ist eine Mogelpackung. Aktuelle Informationen bleiben damit Mangelware”, sagt Manfred Redelfs von der Greenpeace-Rechercheabteilung. “Wenn die Bundesregierung den Verbraucher ernst nimmt, sollte sie endlich ein Gesetz vorlegen, das einen weitreichenden Auskunftsanspruch garantiert, eng gefasste Ausnahmeklauseln hat und kurze Antwortfristen vorgibt.”

Auf einige VIG-Anfragen von Greenpeace zur Pestizidkontrolle bei Obst und Gemüse und Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht bei Gen-Food liegen auch ein Jahr später noch keine Antworten vor. Als Begründung nannten die Behörden in  Niedersachsen die Erkrankung einer Mitarbeiterin. Sachsen-Anhalt betrachtet die Information, welche Geschäfte pestizidbelastetes Obst und Gemüse verkauft haben, als schützenswerte “wettbewerbsrelevante Information” und machte keine Angaben über die Verkaufsstellen. Die Stadt Hamburg teilte mit, es gebe keine Verstöße gegen die Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung, verlangte für diese Auskunft aber 96 Euro.

“Hinzu kommt, dass die Behörden das schlechte Gesetz auch noch gegen Verbraucherinteressen auslegen”, kritisiert Redelfs. Bisher nutzt in Deutschland nur der Bezirk Berlin-Pankow die Möglichkeit, im Internet aufzulisten, welche Beanstandungen bei der Hygiene-Kontrolle in Restaurants und Imbissen festgestellt worden sind. Solche Übersichten sind in Dänemark schon seit Jahren üblich.

Eine Reform des Verbraucherinformationsgesetzes muss zudem dazu genutzt werden, die bestehenden Informationszugangsgesetze in einer Regelung zu bündeln. Aktuell gibt es mit dem Umweltinformationsgesetz, dem Informatonsfreiheitsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes sowie eigenen Regelungen der Länder insgesamt 29 verschiedene Informationszugangsbestimmungen. “Wer wirklich mehr Transparenz und Bürgernähe will, sollte auch bei den gesetzlichen Bestimmungen transparent sein”, so Redelfs.

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Bürger als lästige Fragensteller

Mittwoch, 31. Dezember 2008 12:14

Von Martin Kotynek

Jahrhundertelang hat das Amtsgeheimnis dafür gesorgt, dass beinahe alles, was in den Behörden ablief, dem neugierigen Blick der Bürger entzogen war. Damit sollte das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Schluss machen. Vor drei Jahren trat es in Kraft, und fortan sollten Transparenz und Offenheit die Arbeit der Behörden bestimmen. Doch mittlerweile zeigt sich, dass die vielen Ausnahmen im Gesetz die Bürger davon abhalten, ihr Recht auf freien Zugang zu Akten der Bundesbehörden wahrzunehmen. Zudem machen viele Ämter offenbar großzügig Gebrauch von Ausnahmeregelungen. “Das Umdenken in der Verwaltung hat noch nicht stattgefunden”, sagt Manfred Redelfs, der die Rechercheabteilung von Greenpeace leitet und in den vergangenen Jahren zahlreiche Anträge auf Akteneinsicht gestellt hat. “Das hat wahrscheinlich auch historische Gründe”, sagt Redelfs.

Das Amtsgeheimnis ist in einer Zeit entstanden, als absolutistische Monarchen über die deutschen Fürstentümer herrschten. Seither hat es alle Wirren der Geschichte unbeschadet überstanden, weder die Werte der Aufklärung und die Französische Revolution noch die Gründung der Republik konnten ihm etwas anhaben. Jahrhundertelang durften die Menschen nur in Ausnahmefällen die Arbeit der Ämter einsehen. So konnte niemand prüfen, was die Verwaltung eigentlich genau mit dem Steuergeld machte.

Doch als in Europa außer Deutschland nur noch Weißrussland und Luxemburg die Akten der öffentlichen Verwaltung unter Verschluss hielten, wurde die Geheimniskrämerei offiziell für beendet erklärt und durch das IFG ersetzt. Fortan sollten die Menschen das Recht haben, ganze Bürger zu sein, sich also aus erster Hand über Akten der Bundesbehörden informieren können. Das IFG brachte eine Änderung, die das althergebrachte Prinzip der Geheimhaltung auf den Kopf stellte: Nicht mehr der Bürger muss begründen, warum er Amtsdokumente lesen möchte, sondern die Behörde, warum sie diese im Einzelfall geheim halten will. Theoretisch reicht ein Telefonanruf oder eine formlose E-Mail des Bürgers mit der Angabe, was man lesen oder kopieren möchte.

Doch so einfach wollten die Behörden ihre Geheimnisse nicht preisgeben. “Der längste Paragraph des IFG beschreibt die Ausnahmeregelungen, bei denen Behörden die Einsicht verweigern können”, sagt Redelfs. “So lassen sich lästige Fragensteller auf Distanz halten.” Die zahlreichen Ausnahmen haben ihre Wirkung nicht verfehlt, wie eine Bilanz der ersten drei Jahre ohne Amtsgeheimnis zeigt: Weniger als 5000 Anträge auf Akteneinsicht sind bei den Bundesbehörden bisher eingegangen,· bis Juni dieses Jahres wurde in insgesamt 393 Fällen nur ein Teil der begehrten Informationen zugänglich gemacht und in 745 Fällen wurde der Zugang gänzlich abgelehnt.

So zum Beispiel die Frage eines Bürgers, welche Pestizidrückstände bei Kontrollen auf Lebensmitteln gefunden wurden. Im zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit liegen diese Informationen zwar vor, man sei darüber aber “nicht verfügungsberechtigt”, richtet man dem Anfragenden aus. Eine “Gefährdung der öffentlichen Sicherheit” wäre es nach Ansicht der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, wenn die Bürger Einblick in die Protokolle bekämen, nach denen entschieden wurde, ob ein Videofilm jugendfrei ist. Und auf die Frage, welche Tierversuche im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums durchgeführt wurden, antwortete das Amt, dass wegen “erheblichen Verwaltungsaufwands” für die Recherche der Akten mit hohen Gebühren zu rechnen sei.·

“Es ist immer noch ein weit verbreitetes Missverständnis, dass Akten Eigentum der Verwaltung sind, die sich gegenüber dem Bürger abschirmen muss”, kritisiert Peter Schaar, der als Bundesbeauftragter für den Datenschutz auch über die Informationsfreiheit wacht. “Sehr viele Ausnahmen sind doppelt und dreifach genäht”, sagt Schaar. “So ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass sich schon irgendeine Ausnahme findet, wenn die Behörde eine braucht.” Zudem tendieren die Ämter laut Schaar auch dazu, die vielen Ausnahmen sehr weit auszulegen.

Am meisten interessieren sich die Bürger für Akten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) und des angegliederten Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dort scheint der neue Transparenzgedanke auch angekommen zu sein: Im Verhältnis zur Anzahl der bearbeiteten Anträge gewährt das Gesundheitsministerium nach den Ministerien für Wirtschaft, Landwirtschaft und Entwicklung am häufigsten Zugang zu den Akten. Besonders zugeknöpft geben sich hingegen das Bundeskanzleramt, das Finanzministerium und das Verteidigungsministerium. Sie lehnten in den vergangenen drei Jahren fast die Hälfte aller Ersuchen auf Informationszugang ab (siehe Grafik). “Nachteilige Auswirkungen auf militärische Belange der Bundeswehr” nennt das Verteidigungsministerium als häufigsten Grund für die Ablehnung, das Finanzministerium beruft sich meist auf “Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse” von Unternehmen, die gewahrt werden müssten.

Insbesondere der Schutz der Geschäftsgeheimnisse hat sich nach Auffassung von Rechtsexperten als Pferdefuß des IFG erwiesen. Verlangt ein Bürger Einblick in einen Vertrag, der zwischen einer Behörde und einem Unternehmen geschlossen wurde, fragt die Behörde meist bei der Firma nach, ob dabei Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Ist das laut dem Unternehmen der Fall, bleiben die Akten unter Verschluss. Diese Regelung kam auf Intervention der Wirtschaft vor Einführung des Gesetzes zustande. “Geschäftsgeheimnisse sind absolut geschützt, das ist ein Problem”, sagt Schaar. “Wer mit dem Staat einen Vertrag abschließt, muss jedoch akzeptieren, dass sich die Öffentlichkeit für die Umstände interessiert, schließlich ist es Steuergeld, das fließt.”

Nun fordern Politiker und Juristen Änderungen an dem Gesetz zugunsten der Bürger. Die Grünen haben im Bundestag einen Antrag eingebracht, wonach die Behörden künftig dazu verpflichtet sein sollen abzuwägen, ob das Interesse der Öffentlichkeit, Akten einzusehen, wichtiger ist als die jeweilige Ausnahmebestimmung. “Der Gesetzgeber ist aufgerufen, das, was Transparenz ungebührlich behindert, aus dem Weg zu räumen, dazu gehören manche der Ausnahmen”, sagt Schaar. Zudem müssten Anträge nach dem IFG künftig generell kostenfrei sein – derzeit sind Gebühren bis zu 500 Euro möglich.

Darüber hinaus fordert Manfred Redelfs von Greenpeace, den “Flickenteppich an Informationszugangsgesetzen” zu vereinheitlichen. Will man Umweltakten einsehen, muss man sich derzeit nach eigenen Umweltinformationsgesetzen richten, von denen es ein Bundes- und 15 Ländergesetze gibt. Für Akten zum Verbraucherschutz gibt es wieder ein eigenes Gesetz. Und weil das IFG nur für Behörden des Bundes gilt, gibt es für den Zugang zu Akten der Länderbehörden in vielen Bundesländern eigene Länder-IFG. Manche Länder haben wiederum gar kein IFG, dort gilt das Amtsgeheimnis. “Das wirkt auf den Bürger verwirrend und schreckt ab”, sagt Redelfs. Ein Gesetz für alle Belange reiche aus.

Damit mehr Bürger von ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen, soll das Gesetz stärker bekanntgemacht werden. Datenschützer Schaar sieht dabei die Ämter in der Pflicht: “Ich fordere von den Behörden, dass sie von sich aus stärker darauf hinweisen, dass es einen Anspruch auf Informationszugang gibt. Das ist eine Bringschuld.” Und auch in den Ämtern würde Werbung für das Gesetz nicht schaden. Noch immer löst es vielerorts ungläubiges Staunen aus, wenn Bürger Akteneinsicht verlangen.

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PM Greenpeace: Verbraucherinformation bleibt Mangelware

Donnerstag, 30. Oktober 2008 11:49

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes zeigen Stichproben von Greenpeace,   dass die beabsichtigte Wirkung der Reform bislang ausgeblieben ist. Seit dem 1. Mai 2008 haben Verbraucher in Deutschland das Recht, sich bei Behörden nach Verstößen gegen das Lebensmittelrecht zu erkundigen. Vor allem die langen Wartezeiten machen das Gesetzt unwirksam. Greenpeace hatte unter Berufung auf das neue Transparenzgesetz bei den Ämtern Informationen über Pestizidrückstände bei Obst und Gemüse angefordert. Mit einem zweiten Antrag wurde erfragt, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel richtig deklariert wurden.
“In seiner jetzigen Form ist dieses Verbraucherinformationsgesetz eine Mogelpackung. Die neue Landwirtschaftsministerin sollte als eine ihrer ersten Amtshandlungen dafür sorgen, dass ein Verbraucherinformationsgesetz zustande kommt, das seinen Namen auch verdient.” sagt Martin Hofstetter, Landwirtschaftsexperte von Greenpeace. “Obwohl laut Gesetz nur eine Bearbeitungszeit von einem Monat, bei Anhörung Betroffener von zwei Monaten vorgesehen ist, warten wir seit fast einem halben Jahr auf die Untersuchungsergebnisse zahlreicher Ämter. In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen scheinen die Uhren besonders langsam zu ticken.” Dabei verhalten sich die Verantwortlichen wahrscheinlich sogar gesetzeskonform. Denn zahlreiche Schlupflöcher im Gesetz verhindern, dass Verbraucher schneller und besser informiert werden.

Die Gebührenbescheide kommen deutlich schneller als die Informationen. So musste Greenpeace im August in Baden-Württemberg bereits 250 Euro und in Bayern 100 Euro an Gebühren überweisen. Doch die angefragten Informationen wurden bis heute nicht zugeschickt. Schuld daran sind die umständlichen Vorgehensweisen der Ämter, die das Gesetz ermöglicht. So können die Belange betroffener Firmen die Bearbeitungszeit deutlich erhöhen, weil die Unternehmen von den Ämtern angehört werden müssen. Ist nach einer Anhörung dann ein behördlicher Bescheid ergangen, kann dagegen Widerspruch vor Gericht eingelegt werden. So verzögert sich die Herausgabe der Daten um etliche Monate. Wird geklagt, kann es sogar Jahre dauern, bis über die Freigabe der Information entschieden ist.

“Wenn man mehrere Monate warten muss, bis man erfährt, welche Produkte bei der Lebensmittelkontrolle durchgefallen sind, ist diese Information wertlos und die pestizidbelastete Paprika längst gegessen”, kritisiert Martin Hofstetter. Greenpeace fordert, das Verbraucherinformationsgesetz grundlegend zu reformieren. Kürzere Antwortzeiten und weniger Ausnahmeregelungen müssen hierbei festgelegt werden. Außerdem sollten die Behörden gesetzlich verpflichtet werden, die aktuellen Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle von sich aus im Internet zu veröffentlichen. In Dänemark funktioniert ein solches System seit vielen Jahren reibungslos.

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Verbraucher nutzen neues Auskunftsrecht über Ekel-Lebensmittel kaum

Mittwoch, 29. Oktober 2008 10:26

Von Stefan Waschatz und Marc-Oliver von Riegen

Gammelfleisch, Gemüse mit Pestiziden oder schmuddelige Küchen – über solche Unappetitlichkeiten haben Verbraucher bisher meist zu spät oder ohne konkrete Angaben erfahren. Seit einem halben Jahr haben sie das Recht, die Behörden vor allem in Ländern und Kommunen nach Verstößen gegen das Lebensmittelrecht zu fragen. Bislang zeichnet sich aber bundesweit nur ein geringes Interesse ab, über das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) mehr über die Qualität von Lebensmitteln und Alltagsprodukten zu bekommen. Ein Praxistest der Deutschen Presse-Agentur dpa im Südwesten zeigt, dass die neuen Vorschriften durchaus nützlich sein können.

Die Bundestagsopposition und Verbände halten das Gesetz für eine Mogelpackung. Nach einem Test im Sommer erklärte die Umweltschutzorganisation Greenpeace, das VIG verfehle seinen Zweck – wegen hoher Gebühren und langer Wartezeiten. Dagegen zeigt sich das Bundesverbraucherministerium «sehr zufrieden». «Zwar nutzen bislang erst wenige Bürger ihre neuen Rechte», räumt eine Sprecherin ein. Das liege aber daran, dass die Verbraucher das Gesetz vor allem bei Skandalen in Anspruch nehmen würden – und die gebe es derzeit nicht. «Nach unserer internen Auswertung wurden alle Anfragen zur vollsten Zufriedenheit der Antragsteller beantwortet», sagt die Sprecherin.

Auf Einladung des Bundes trafen sich bereits Vertreter der Länder, um Erfahrungen auszutauschen. «Das einzige, was man wirklich sagen kann, ist, dass ein Ansturm auf die Behörden ausgeblieben ist», heißt es im Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg. Auch der Fund von giftigem Melamin in Bonbons einiger Asia-Läden führte nach dem Skandal um giftige Babymilch in China offensichtlich nicht zu einer Fragenflut.

Die dpa bat exemplarisch Behörden in Baden-Württemberg um Auskunft. An das Landratsamt Sigmaringen ging die Frage nach Zuständen in einem Restaurant, einem Café, einem Supermarkt und einem Discounter. Innerhalb eines Monats kam die erste Antwort: Beim Discounter wurden im vergangenen Jahr keine Verstöße festgestellt. Länger dauerte es mit einer Auskunft in den anderen Fällen. Bevor die Behörde über Verstöße berichten kann, muss sie betroffenen Betrieben die Chance zur Stellungnahme geben. Drei Monate später teilte das Landratsamt mit: Im Restaurant wurde Rehragout in einem nicht verschlossenen Plastikeimer zusammen mit rohem Gemüse gelagert, der Supermarkt hält die Temperaturen in der Tiefkühltruhe nicht auf dem vorgeschriebenen Stand, und im Café nimmt man es mit der Sauberkeit nicht allzu genau.

Verbraucher können auch fragen, welche Betriebe für Mängel verantwortlich waren, die Behörden anonym veröffentlicht haben. Zu den gröbsten Verstößen aus dem Jahresbericht 2006 des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart (CVUA) zählte gesundheitsschädliches, mit Mikroorganismen verunreinigtes Fleisch. Das zuständige Landratsamt teilte auf Anfrage mit, dass es sich um einen Supermarkt in Backnang handelte, der zur REWE Group Köln gehört. Weil es sich um Verstöße gegen Lebensmittelrecht handelt, waren die Auskünfte kostenlos. «Bei dem von der Behörde beanstandeten Produkt handelte es sich um Ware, die dem Markt vollständig verpackt von einem in der EU zugelassenen Fleischverarbeitungsbetrieb geliefert wurde», sagte ein REWE-Sprecher. Kunden seien nicht geschädigt worden. «Auf der Verpackung steht der deutliche Hinweis, dass das Produkt vor dem Verzehr durchzugaren ist.»

Die meisten dpa-Anfragen bei Behörden blieben aber erfolglos. Besonders wenig aufgeschlossen zeigte sich zunächst die Stadt Karlsruhe: Auf eine Anfrage von Mitte Juli wurde Ende September mitgeteilt, dass die gesetzliche Monatsfrist zur Beantwortung von Anfragen nicht eingehalten werde. Erst nach einem Anruf bei der Pressestelle folgte eine Auskunft.

Ähnliche Erfahrungen hatte Greenpeace gemacht: Bei einem Test hatten sechs von zehn angeschriebenen Ämtern auf Fragen nach pestizidbelastetem Obst und Gemüse sowie gentechnisch veränderten Lebensmitteln nicht einmal geantwortet. Das Hamburger Verbraucherschutzamt habe einen Kostenbescheid über 96 Euro für die Information verschickt, dass es bei Kontrollen keine Beanstandungen der Gentechnik-Kennzeichnung gefunden habe.

Damit bestätigen sich zumindest teilweise die Befürchtungen von Verbraucherschützern, die Lücken und hohe Kosten kritisieren. «Mit anonymisierten Mitteilungen zum Beispiel über belastetes Gemüse ist dem Verbraucher nicht geholfen», sagt Rechtsexpertin Cornelia Ziehm bei der Verbraucherorganisation Foodwatch.

Internet: www.vig-wirkt.de

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Agrarsubventionen: Auch die Lufthansa kassiert bei Flügen

Sonntag, 26. Oktober 2008 17:12

Am 23. Oktober 2008 hat das Verwaltungsgericht in Köln weitgehend dem Antrag auf Auskunft von Agrarsubventionesempfängern von Greenpeace stattgegeben. Das Landwirtschaftsministerium hatte sich bislang verweigert Agrarsubventioneempfänger öffentlich zu benennen. Die Begründung des Ministeriums: Es wäre nicht über die Daten verfügungsberechtigt, sondern sammele die Daten nur aus den einzelnen Bundesländern zu den gewährten Subventionen und leite diese an die EU weiter. Dagegen hat Greenpeace Klage eingereicht.

“Dies ist ein großer Erfolg für Greenpeace”, sagt Manfred Redelfs, Recherche- und Kommunikationsexperte bei Greenpeace. “Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, dass endlich bekannt wird, wer von den immensen Agrarzahlungen profitiert. Das Gericht hat dem Landwirtschaftsministerium, dass sich seit vielen Jahren weigert, uns die Zahlungsempfänger bekannt zu geben, einen deftigen Denkzettel verpasst. Es stellt eindeutig fest, dass die Öffentlichkeit bereits heute ein Recht darauf hat, mehr über die Empfänger von Agrarsubventionen zu erfahren.”

Dieses Urteil sei aber auch insgesamt für die Erweiterung des Umweltrechts bedeutsam. Redelfs sagt weiter: “Mit diesem Urteil fallen Auskunftsbegehren über Agrarsubventionen nicht nur unter das Informationsfreiheitsgesetz, sondern auch unter das weitergehende Umweltinformationsgesetz.”

Agrarsubventionen für einen Zigarettenhersteller? Kein Scherz, das gibt es. Über das jüngst gefundene Beispiel für die seltsamen Wege von Subventionsgeldern sprachen wir mit Manfred Redelfs, dem Leiter unseres Recherche-Teams.

Interview mit Manfred Redelfs, Leiter des Recherche-Teams bei Greenpeace:

Online-Redaktion: Manfred, ihr habt über das Informationsfreiheitsgesetz eine weitere Absurdität bei der Verteilung von Subventionsgeldern gefunden. Um wen handelt es sich dabei?

Manfred Redelfs: Einer der Empfänger von Landwirtschaftsförderung ist der Zigarettenhersteller Philip Morris – ein besonders absurdes Beispiel dafür, welche Mitnahmeeffekte es bei der Agrarförderung gibt. Man nimmt Geld in Anspruch, einfach weil dieser Topf da ist. Also auch für Zwecke, für die diese Mittel eigentlich nicht bereitgestellt worden sind.

Online-Redaktion: Wofür erhält der Konzern diese Förderung aus Steuergeldern?

Manfred Redelfs: Philip Morris erhält Agrarförderung, weil Zucker in der Zigarettenproduktion als Geschmacksverstärker beigemischt wird. Also nimmt Philip Morris ein Agrarprodukt in Anspruch. Und es ist so: Wenn eine Firma in Deutschland hergestellten Zucker einsetzt statt des preisgünstigeren Zuckers, der auf dem Weltmarkt angeboten wird, dann gibt es eine sogenannte Produktionserstattung Zucker. Für deren Auszahlung ist das Zollamt Hamburg-Jonas zuständig.

Und im Zuge eines Informationsantrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist Philip Morris als Empfänger bekannt geworden.

Online-Redaktion: Wie viel Geld erhält Philip Morris aus dem Subventionstopf?

Manfred Redelfs: Das ist eine vergleichsweise geringe Summe, wenn man die Dimensionen im Kopf hat, um die es normalerweise bei Agrarsubventionen geht. Wir sprechen hier über 540.000 Euro im Jahr 2006. Aber man muss sich ja immer klarmachen, dass jeder Sozialhilfe-, jeder Hartz4-Empfänger darauf durchleuchtet wird, ob er tatsächlich einen Anspruch auf die finanzielle Hilfe hat. Er muss sich sehr viel Transparenz gefallen lassen. Hier geht es dagegen um wesentlich größere Summen, und es wird im Regelfall nicht publik, wer das Geld für welchen Zweck erhält.

Online-Redaktion: Welcher Grundgedanke steckt hinter der Verteilung von Subventionen?

Manfred Redelfs: Agrarsubventionen sind eingeführt worden, um die Versorgungssicherheit zu garantieren und auch den Marktpreis zu stützen. Unsere Forderung als Umweltschutzorganisation ist natürlich, dass nicht einfach Geld für irgendwas verteilt werden sollte, sondern dass man Förderung koppeln sollte an ein bestimmtes politisches Ziel: dass man zum Beispiel Ökolandbau unterstützt oder auch, dass man die Auszahlung von Fördergeldern an den Einsatz von Arbeitskräften koppelt und dadurch einen Beschäftigungseffekt erzielt.

Online-Redaktion: An Förderzwecke wie die Subventionierung deutschen Zuckers in Zigaretten dürfte kein Mensch gedacht haben, als die Förderprogramme aufgelegt wurden …

Manfred Redelfs: Sicherlich nicht. Unsere zentrale Forderung ist darum auch, alle Empfänger von Agrarsubventionen mit Namen und Fördersumme zu veröffentlichen, auf jeden Fall aber die Spitzenempfänger. Das Beispiel Philip Morris zeigt einmal mehr, dass sich da manche Überraschung verbirgt.

Wenn man das politisch in den Griff kriegen will, dann ist Transparenz der naheliegendste nächste Schritt: Zunächst einmal offenzulegen, wer profitiert eigentlich von dem Geld. Das sind im Regelfall nicht die kleinen Bauern von nebenan, das ist nicht Bauer Piepenbrink aus Schleswig-Holstein. Das sind große Agrokonzerne, zum Teil sogar branchenfremde Unternehmen wie in diesem Fall Philip Morris.

Ein anderes Beispiel, das wir bei der Greenpeace-Recherche schon vorher aufgedeckt hatten, ist die Lufthansa. Sie kassiert bei Flügen, die die Grenzen der EU verlassen, für das Catering, also das Essen an Bord, Agrarexportsubventionen, weil diese Landwirtschaftsprodukte dann ja rein formal aus der EU ausgeführt werden.

Online-Redaktion: Transparenz ist also der erste Schritt …

Manfred Redelfs: Genau. Durch Transparenz kann man überhaupt erstmal prüfen, ob das Förderziel erreicht wird. Ob der politische Steuerungszweck, der hinter den Subventionen steht, tatsächlich erreicht wird oder ob das Geld zum Teil in die falsche Richtung fließt. Das lässt sich erst prüfen, wenn man die Empfänger kennt. Und dafür, dass so manche Zweckentfremdung vorkommt, bieten die wenigen Fälle, die schon öffentlich bekannt geworden sind, genügend Anhaltspunkte. Dem gehört ein Riegel vorgeschoben.

Online-Redaktion: Ab 2009 muss EU-weit ohnehin offengelegt werden.

Manfred Redelfs: Ja, aufgrund der EU-Transparenzinitiative ist Deutschland verpflichtet, bis spätestens zum 30. April 2009 die Empfänger der Agrarsubventionen zu veröffentlichen. Das ist eine Anforderung, gegen die sich Deutschland sehr lange gewehrt hat. Aber erfreulicherweise hat sich Brüssel mit der Transparenzinitiative durchgesetzt.

Die betroffenen Firmen müssen sich darauf einstellen, dass sie in Zukunft mit ihrer Fördersumme und ihrem Namen geradezustehen haben. Und da ist meine Meinung ganz klar: Wer dieses Geld zu Recht bezogen hat, der braucht sich vor der Transparenz nicht zu fürchten.

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Urteil: Ministerium muss neu über Greenpeace-Antrag entscheiden

Donnerstag, 23. Oktober 2008 15:35

Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss neu über einen Antrag von Greenpeace entscheiden, in dem Informationen über die deutschen Empfänger von EU-Agrarsubventionen angefordert werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit einem am 23. Oktober 2008 verkündeten Urteil. Greenpeace hatte im Juni 2006 beim Ministerium beantragt, sämtliche deutschen Empfänger von EU-Agrarsubventionen ohne Namensnennung bekanntzugeben, die 20 größten Subventionsempfänger aus jedem Bundesland jedoch auch namentlich.
Das Ministerium lehnte den Antrag im Juli 2006 unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz ab. Demnach dürften die Namen der betreffenden Personen oder Unternehmen ohne deren Einwilligung nicht mitgeteilt werden. Außerdem sei das Ministerium für die Subventionsvergabe gar nicht zuständig, sondern sammele nur die Daten aus den einzelnen Bundesländern zu den gewährten Subventionen und leite diese an die EU weiter.

Greenpeace zog vor das Verwaltungsgericht Köln, das wegen des Sitzes des Ministeriums in Bonn zuständig ist. Dort erzielt die Organisation nun einen Teilerfolg. Nach Überzeugung der Kölner Richter ist das Umweltinformationsgesetz auf das Informationsbegehren von Greenpeace anwendbar, weil Agrarsubventionen sich auf die Umwelt auswirken könnten. Sie hoben damit den Ablehnungsbescheid des Ministeriums auf.

Allerdings sei das Ministerium aber nicht in jedem Fall verpflichtet, die 20 größten Subventionsempfänger je Bundesland namentlich zu benennen. Vielmehr müsse nach dem Umweltinformationsgesetz zwischen dem öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe der Namen und dem gleichfalls geschützten Interesse der Subventionsempfänger abgewogen werden.

Ähnlich entschied das Gericht in einem weiteren Verfahren. Hier hatte ein Redakteur der Zeitschrift «Stern» gegen die dem Landwirtschaftsministerium unterstellte Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn auf Bekanntgabe der der 50 größten Agrarsubventionsempfänger geklagt.

Gegen die Urteile können die Beteiligten Berufungen einlegen.

(Az: 13 K 5055/06 und 13 K 4705/06)

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Gifte im Essen sind Ländersache

Mittwoch, 27. August 2008 9:25

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Vorwürfe der Umweltorganisation Greenpeace zum Umgang mit illegalen Giften in der Nahrung zurückgewiesen.

“Das Problem ist seit Jahren allen Beteiligten einschließlich Greenpeace bekannt”, sagte der Leiter der Abteilung für Lebensmittel, Gerd Fricke, in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa am Freitag. “Aber die komplette Zuständigkeit für die Kontrollen von Lebensmitteln sowie der Kontrolle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln liegt bei den Behörden der Länder, und diese tun sehr viel.” Von 2.176 mit Spritzmitteln belasteten Obst-, Gemüse- und Getreideproben aus Deutschland enthielten laut Greenpeace neun Prozent illegale Pestizide. Die Organisation hat nach eigenen Angaben bereits veröffentlichte Daten des Amtes in Braunschweig ausgewertet, da das BVL diese nicht selbst auf illegale Pestizide überprüfe.

Das Bundesagrarministerium schrieb zu den Vorwürfen von Greenpeace: “Dem Handel und dem Umgang mit nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln muss mit allen Mitteln begegnet werden. Dazu besteht eine intensive Kommunikation auf allen Ebenen.” An den Zahlen von Greenpeace sei gewöhnlich nichts auszusetzen, sagte BVL-Abteilungsleiter Fricke. “Das BVL sammelt und koordiniert jedoch lediglich die Informationen der Länder.” Wenn eine Landesbehörde illegale Chemikalien entdecke, gehe diese den Hinweisen gezielt nach. “Auch die Verfolgung und Ahndung ist dann Ländersache”, erläuterte Fricke.

“Es kann durchaus sein, dass schon einige der entdeckten Fälle geahndet worden sind. Da habe ich keinen Überblick.” Warum Landwirte im Einzelfall illegale Mittel verwenden, sei nicht bekannt – möglicherweise aus Preisgründen oder weil der Nachbarlandwirt in Frankreich diese auch verwenden dürfe. Bei einer Grenzwertüberschreitung durch Rückstände eines illegalen Mittels müsse das Obst nicht zugleich gesundheitsschädlich sein, betonte Fricke. Den Vorwurf von Greenpeace, das BVL habe 30 Prozent der Daten Greenpeace nicht zur Verfügung gestellt, wies Fricke ebenfalls zurück. Die Bekanntmachung dieser Daten sei erst mit dem Verbraucherinformationsgesetz möglich, das im Juni dieses Jahres in Kraft getreten sei.

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Foodwatch fordert geringere Gebühren für Verbraucherauskünfte

Dienstag, 12. August 2008 10:16

Die Verbraucherorganisation Foodwatch fordert, die Gebühren der Länder für Verbraucherauskünfte über Lebensmittelskandale zu senken. Die Anfrage sollte «soweit wie möglich kostenfrei» sein, sagte Rechtsexpertin Cornelia Ziehm am Montag der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. Die Länder können je nach Aufwand bis zu drei- oder vierstellige Summen fordern. Wenn Gebühren gezahlt werden müssten, solle sich deren Höhe an der Regelung des Bundes orientieren, sagte Ziehm. Danach werden bei einfachen Anfragen 5 bis 25 Euro, bei schwierigen 30 bis 250 Euro fällig. Anfragen bei Rechtsverstößen und Gesundheitsgefahren sind auch in den Ländern kostenfrei.

Für eine Anfrage beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Verdacht auf Gammelkäse aus Italien sollte Foodwatch laut einem «Focus»-Bericht zunächst 300 bis 500 Euro zahlen, obwohl die Behörde in Erlangen keine Auskunft erteilte. Das Landesamt sei formal nicht zuständig gewesen, sagte Sprecher Magnus Jezussek und sprach von einem speziellen Fall. «Wir sind bemüht, die Kosten im unteren Bereich anzusetzen», hieß es.

Die Verbraucher haben seit dem 1. Mai weitreichende Rechte, wenn sie Informationen über die Qualität von Lebensmitteln und Alltagsprodukten erhalten wollen. Die zuständigen Behörden in Ländern oder Kommunen müssen Fragen innerhalb von vier Wochen beantworten oder Akteneinsicht zulassen. Betroffene Firmen können sich aber auf Betriebsgeheimnisse berufen.

Die Umweltschutz-Organisation Greenpeace hatte das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) getestet und erklärt, es verfehle seinen Zweck. Über das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellten die Bundesbürger im vergangenen Jahr nach Angaben des Bundesverbraucherministeriums 1265 Auskunftsgesuche. In 115 Fällen wurde eine Gebühr fällig, 42-mal mehr als 100 Euro. Die Gebühren für das neue VIG sind an das IFG angelehnt.

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