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	<title>Informationsfreiheitsgesetz &#187; Informationsfreiheitsgesetz</title>
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		<title>PM: Schleswig-Holstein hat neues Informationszugangsrecht</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 08:50:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem der Landtag am 14.12.2011 per Sammeldrucksache das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und am 15.12.2011 das Informationszugangsgesetz (IZG) jeweils ohne Aussprache beschlossen hat, sind diese beiden Gesetz nach Ver&#246;ffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein am 27.01.2012 in Kraft getreten (GVBl. 2012, 78 &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/31/pm-schleswig-holstein-hat-neues-informationszugangsrecht/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem der Landtag am 14.12.2011 per Sammeldrucksache das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und am 15.12.2011 das Informationszugangsgesetz (IZG) jeweils ohne Aussprache beschlossen hat, sind diese beiden Gesetz nach Ver&#246;ffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein am 27.01.2012 in Kraft getreten (GVBl. 2012, 78 ff. und 89 ff.). Das LDSG regelt den Datenschutz bei &#246;ffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein, also vor allem bei Landesbeh&#246;rden und Kommunen. Das IZG gibt den B&#252;rgerinnen und B&#252;rgern einen Anspruch auf Einsicht in Verwaltungsakten, wenn dem keine &#252;berwiegenden Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.</p>
<p>Nach rein organisationsrechtlichen Regelungen im LDSG durch Beschluss des Landtags am 24.08.2011 und Inkrafttreten am 30.09.2011 (GVBl. 2011, 252) erfolgte nun eine zweite LDSG-Novelle. Mit der ersten Novelle wurde den Anforderungen eines Urteils des Europ&#228;ischen Gerichtshofes gen&#252;gt, wonach die Unabh&#228;ngigkeit der Landesdatenschutzbeh&#246;rden festgeschrieben werden musste. Die zweite Novelle brachte einige materiell- und verfahrensrechtliche Ver&#228;nderungen, die in erster Linie Anpassungen des LDSG an neue technische Gegebenheiten bewirken. Wesentliche Auswirkungen auf das allgemeine Datenschutzniveau im Land Schleswig-Holstein wird die Novelle voraussichtlich nicht haben.</p>
<p>Dies sind die wichtigsten im Jahr 2011 beschlossenen &#196;nderungen des LDSG:</p>
<ul type="disc">
<li>In der Regelung zu den technisch-organisatorischen Ma&#223;nahmen (§ 5 LDSG) werden moderne Datenschutzziele festgelegt.</li>
<li>In § 7 LDSG wurde die bisher weitgehend wirkungslose Regelung zu den Verfahrensverzeichnissen ge&#228;ndert. Diese werden k&#252;nftig durch das ULD im Internet allgemein zug&#228;nglich gemacht.</li>
<li>Durch eine &#196;nderung des § 8 Abs. 2 LDSG wurde f&#252;r gemeinsame Verfahren und Abrufverfahren erstmals eine einheitliche datenschutzrechtliche Verfahrensverantwortlichkeit eingef&#252;hrt.</li>
<li>Die Normierung der Video&#252;berwachung wurde an die neueren Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz und in anderen L&#228;ndern angepasst (§ 20 LDSG).</li>
<li>Erstmals ins LDSG eingef&#252;hrt wurde eine materiellrechtliche Regelung zur Ver&#246;ffentlichung von Daten im Internet (§ 21).</li>
<li>Ebenfalls neu im LDSG ist die Regelung zu Informationspflichten bei unrechtm&#228;&#223;igen &#220;bermittlungen (sog. Breach Notification, § 27a).</li>
<li>Die Rechtsstellung des/der Landesbeauftragten f&#252;r Datenschutz (LfD) und seiner/ihrer Dienststelle, also des ULD, wurde ge&#228;ndert: Der/die LfD unterliegt nun keinerlei Rechts- und Fachaufsicht mehr. Eine Abwahlm&#246;glichkeit durch zwei Drittel des Landtags ist vorgesehen (§ 35 Abs. 3 LDSG). Der T&#228;tigkeitsbericht des ULD ist nur noch alle zwei Jahre zu erstellen (§ 39 Abs. 5 LDSG). Die Serviceaufgaben des ULD wurden erweitert. Eine Beh&#246;rde kann jetzt auch ohne ein Beh&#246;rdenaudit ihre technisch-organisatorischen Verfahren durch das ULD pr&#252;fen lassen. F&#252;hrt das ULD f&#252;r Beh&#246;rden des Landes Schleswig-Holstein Vorabpr&#252;fungen durch, so sind diese geb&#252;hrenf&#228;hig (§ 43 Abs. 4 LDSG).</li>
</ul>
<p>Mit dem neuen Informationszugangsgesetz (IZG) werden die bisher getrennt geregelten Materien des vorher bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) und des Umweltinformationsgesetzes (UIG) des Landes zusammengef&#252;hrt. Zielsetzung dieser Zusammenf&#252;hrung ist eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren und eine Vermeidung von Abgrenzungsproblemen bei Informationsgesuchen von B&#252;rgerinnen und B&#252;rgern gegen&#252;ber der schleswig-holsteinischen Verwaltung. Kommt es zu Konflikten, kann das ULD angerufen werden und zur Konfliktkl&#228;rung beitragen.</p>
<p>Hierzu der Leiter des ULD Thilo Weichert: „Die vorgenommenen &#196;nderungen werden vom ULD begr&#252;&#223;t. Wir bedauern, dass einige unserer weitergehenden Vorschl&#228;ge keine Ber&#252;cksichtigung gefunden haben. So h&#228;tte der Landtag mit einer weitergehenden Regelung von Ver&#246;ffentlichungspflichten im IZG zu mehr Transparenz im Verwaltungshandeln beitragen k&#246;nnen. Diese &#196;nderungsnotwendigkeiten k&#246;nnen erst in der n&#228;chsten Legislaturperiode weiter bearbeitet werden. Kurz zusammengefasst: Bisher Bew&#228;hrtes bleibt erhalten; f&#252;r die Praxis des Datenschutzes und der Informationsfreiheit gibt es einige Verbesserungen.“</p>
<p>Die nunmehr geltenden Gesetze sind im Internet verf&#252;gbar unter</p>
<p><a href="https://www.datenschutzzentrum.de/gesetze/ldsg.html">https://www.datenschutzzentrum.de/gesetze/ldsg.html</a><br />
<a href="https://www.datenschutzzentrum.de/gesetze/izg.html">https://www.datenschutzzentrum.de/gesetze/izg.html</a></p>
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		<title>Offenbach: B&#252;rger haben keinen Anspruch auf Auskunft</title>
		<link>http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/30/offenbach-burger-haben-keinen-anspruch-auf-auskunft/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 08:12:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/?p=2249</guid>
		<description><![CDATA[Von J&#246;rg Muthorst Wer Auskunft von einer Verwaltung oder Akteneinsicht w&#252;nscht, muss daf&#252;r in Hessen nach wie vor ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Ein Informationsanspruch ohne solchen Rechtsgrund hat er nicht. Das stellt der Hessische St&#228;dtetag auf Anfrage der Stadt Offenbach &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/30/offenbach-burger-haben-keinen-anspruch-auf-auskunft/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von J&#246;rg Muthorst</p>
<p>Wer Auskunft von einer Verwaltung oder Akteneinsicht w&#252;nscht, muss daf&#252;r in Hessen nach wie vor ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen. Ein Informationsanspruch ohne solchen Rechtsgrund hat er nicht. Das stellt der <a href="http://www.hess-staedtetag.de">Hessische St&#228;dtetag</a> auf Anfrage der Stadt Offenbach klar.</p>
<p>Der Kommunalverband erteilt damit einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung, mit der Offenbach in Hessen eine Vorreiterrolle einnehmen wollte, eine klare Absage.</p>
<p>Die Piraten hatten dies im November 2011 im Stadtparlament beantragt. Die Koalition aus SPD, Gr&#252;nen und Freien W&#228;hlern lie&#223; daraufhin die Rechtsgrundlage pr&#252;fen, mithilfe einer Satzung den Zugang zu beh&#246;rdlichen Daten auf kommunaler Ebene zu erleichtern. Rechtliche Grundlage daf&#252;r k&#246;nne die Hessische Gemeindeordnung sein, hatten die Piraten argumentiert. Doch das sieht St&#228;dtetag-Direktor Stephan Gieseler anders. Auf der Basis hessischen Rechts sei die Satzung „nicht darstellbar“. Zwar habe es im hessischen Landtag dazu mehrfach Anl&#228;ufe gegeben, doch bislang gebe es f&#252;r die hessischen Kommunen kein anwendbares Informationsfreiheitsgesetz. Eine rechtsg&#252;ltige Satzung existiere deshalb auch in keiner hessischen Stadt. Frankfurt habe zwar einen Entwurf erarbeiten lassen, ihn aber nicht beschlossen. Auch sein Verband habe dazu keine Mustersatzung entwickelt, sagt Gieseler.</p>
<p>Die rechtliche Herausforderung liege darin, dass die Stadtverordneten den B&#252;rgern nicht mehr und auch nicht die gleichen Rechte einr&#228;umen k&#246;nnten, als sie selbst h&#228;tten. Sie d&#252;rften Unterlagen nur im Falle der Einrichtung eines Akteneinsichtausschusses einsehen und verf&#252;gten ansonsten lediglich &#252;ber ein Fragerecht.</p>
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		</item>
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		<title>PM-WWF: Elbvertiefung &#8211; Umweltverb&#228;nde kritisieren mangelnde Transparenz und unfaire Behandlung</title>
		<link>http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/27/pm-wwf-elbvertiefung-umweltverbande-kritisieren-mangelnde-transparenz-und-unfaire-behandlung/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 16:57:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Weigerung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) sch&#252;rt weitere Konflikte und erschwert effektiven Rechtsschutz Hamburg &#8211; W&#228;hrend der Entwurf zum Planfeststellungsverfahren Elbvertiefung mit einem Umfang von 2.500 Seiten derzeit in den Bundesl&#228;ndern Niedersachsen und Schleswig-Holstein f&#252;r drei Monate gepr&#252;ft wird und &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/27/pm-wwf-elbvertiefung-umweltverbande-kritisieren-mangelnde-transparenz-und-unfaire-behandlung/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Weigerung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) sch&#252;rt weitere Konflikte und erschwert effektiven Rechtsschutz</p>
<p>Hamburg &#8211; W&#228;hrend der Entwurf zum Planfeststellungsverfahren Elbvertiefung mit einem Umfang von 2.500 Seiten derzeit in den Bundesl&#228;ndern Niedersachsen und Schleswig-Holstein f&#252;r drei Monate gepr&#252;ft wird und Niedersachsen bereits eine Fristverl&#228;ngerung angek&#252;ndigt hat, verweigert die Planfeststellungsbeh&#246;rde der WSD den Umweltverb&#228;nden BUND, NABU und WWF die Einsicht in diese Unterlagen. Ein entsprechender Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz wurde abgelehnt. Auch die betroffenen Gemeinden und Landkreise bekommen den Entwurf nicht zu sehen.</p>
<p>Damit ist aus Sicht der Verb&#228;nde eine angemessene detaillierte Auseinandersetzung mit den Bewertungen der Planfeststellungsbeh&#246;rde nicht m&#246;glich und auch ein effektiver Rechtsschutz wird deutlich erschwert. Wenn Verb&#228;nde, Gemeinden und weitere Einwender erst den fertigen Planfeststellungsbeschluss bekommen, bleibt ihnen nur vier Wochen Zeit, das Mammutwerk intensiv zu pr&#252;fen.</p>
<p>Gerade w&#228;hrend des Einvernehmensverfahrens mit den Bundesl&#228;ndern g&#228;be es aus Sicht der Verb&#228;nde die Chance, genauer zu pr&#252;fen, ob die Interessen des Umweltschutzes und der direkt betroffenen Anliegergemeinden ber&#252;cksichtigt wurden. Wenn nicht, k&#246;nnte in Abstimmung mit den L&#228;ndern nachgebessert werden. Dies betrifft insbesondere den Naturschutz oder den Obstbau im Alten Land. Laut Verb&#228;nden wird damit eine echte Chance zur Konfliktvermeidung ignoriert.</p>
<p>Dazu kommt, dass nach Informationen der Umweltverb&#228;nde Kritiker und Bef&#252;rworter im Rahmen des Verfahrens zur Elbvertiefung nicht gleich behandelt werden. So liegt der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses der Hamburg Port Authority und dem Planungsb&#252;ro Fahrrinnenanpassung bereits vor. Ein faires Verfahren s&#228;he anders aus!</p>
<p>„Die Weigerung, den Entwurf zum Planfeststellungsverfahren &#246;ffentlich zu machen, n&#228;hrt den Verdacht, dass eine seri&#246;se Pr&#252;fung der Beh&#246;rdenentscheidungen unerw&#252;nscht ist. Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion riskiert damit eine Konfliktversch&#228;rfung, die das Verfahren insgesamt in die L&#228;nge ziehen kann“, so die Umweltverb&#228;nde.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schoch: &#8220;Informationsfreiheit gilt nicht absolut&#8221;</title>
		<link>http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/25/schoch-informationsfreiheit-gilt-nicht-absolut/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 13:24:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/?p=2244</guid>
		<description><![CDATA[Interview von Bernd Kramer (taz) mit Friedrich Schoch. Friedrich Schoch, 59, ist Professor f&#252;r &#214;ffentliches Recht in Freiburg und Experte f&#252;r Informationsfreiheit. Er arbeitet als Richter am Verwaltungsgerichtshof in Baden-W&#252;rttemberg. taz: B&#252;rger haben das Recht auf Informationen von Beh&#246;rden, also &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/25/schoch-informationsfreiheit-gilt-nicht-absolut/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Interview von Bernd Kramer (taz) mit Friedrich Schoch.</p>
<p>Friedrich Schoch, 59, ist Professor f&#252;r &#214;ffentliches Recht in Freiburg und Experte f&#252;r Informationsfreiheit. Er arbeitet als Richter am Verwaltungsgerichtshof in Baden-W&#252;rttemberg.</p>
<p>taz: B&#252;rger haben das Recht auf Informationen von Beh&#246;rden, also auch von Universit&#228;ten. Haben Sie als Wissenschaftler nicht Angst, dass Sie dann zu viel preisgeben m&#252;ssten?</p>
<p>Schoch: Nein. Es gibt Dokumente, die nicht jeder einsehen soll, auch bei mir. Pr&#252;fungsunterlagen etwa, Sitzungsprotokolle oder Entw&#252;rfe zu laufenden Forschungsarbeiten. Solche Aufzeichnungen sind gesch&#252;tzt. Die Informationsfreiheit gilt nicht absolut.</p>
<p>taz: Das sagt auch die Universit&#228;t K&#246;ln, die gerade vor Gericht steht, weil sie einen Vertrag mit dem Pharmahersteller Bayer nicht offenlegen will. Hat sie recht?</p>
<p>Schoch: Im Grunde schon. Das Informationsfreiheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen kann f&#252;r Hochschulen nicht angewendet werden, soweit diese in den Bereichen Forschung, Lehre und Pr&#252;fungen t&#228;tig werden. Ich vermute, dass der Vertrag zwischen der Uni K&#246;ln und Bayer eben die Forschung betrifft.</p>
<p>taz: Warum sollten eigentlich f&#252;r Universit&#228;ten mehr Heimlichkeiten gelten als f&#252;r andere Beh&#246;rden, wie etwa das Wissenschaftsministerium?</p>
<p>Schoch: Hochschulen sind informationspflichtig, aber eben nicht in allen Bereichen. Es h&#228;ngt immer vom konkreten Begehren ab. Wenn Sie die Heiz&#246;lvertr&#228;ge der Uni einsehen wollen, haben Sie wahrscheinlich Erfolg. Dass es aber nicht Sinn der Informationsfreiheit ist, dass jeder die Pr&#252;fungsleistungen einzelner Studierender begutachten kann, versteht sich von selbst.</p>
<p>taz: Und warum sollte man nicht Einsicht in Forschungsvorhaben verlangen k&#246;nnen?</p>
<p>Schoch: In bestimmten Konstellationen k&#246;nnte ein v&#246;llig freier Informationszugang die Forschung durchaus gef&#228;hrden. Denken Sie zum Beispiel an Forschungen, die noch nicht abgeschlossen sind, bei denen etwa Betriebs- und Gesch&#228;ftsgeheimnisse oder das geistige Eigentum zu sch&#252;tzen sind. Es ist legitim, wenn zum Beispiel konkurrierende Forschungseinrichtungen, die sich eigene Anstrengungen ersparen m&#246;chten, vom Informationszugang ausgeschlossen werden.</p>
<p>taz: Forschung lebt doch von Transparenz.</p>
<p>Schoch: Nat&#252;rlich. Forschungsergebnisse sind transparent zu machen, damit die Fach&#246;ffentlichkeit sie diskutieren kann. Der Weg dorthin nicht unbedingt.</p>
<p>taz: Der nordrhein-westf&#228;lische Informationsfreiheitsbeauftragte hat den K&#246;lner Vertrag gesichtet. Er sieht nicht, dass darin Forschungsdetails verabredet w&#252;rden. Wo verl&#228;uft genau die Grenze?</p>
<p>Schoch: Die Grenze muss man immer im Einzelfall ziehen. Aber f&#252;r Juristen gibt es eine klare Definition, mit der sie arbeiten k&#246;nnen. Das Bundesverfassungsgericht definiert Forschung als jede &#8220;geistige T&#228;tigkeit mit dem Ziel, in methodischer, systematischer und nachpr&#252;fbarer Weise neue Erkenntnisse zu gewinnen&#8221;.</p>
<p>taz: Was f&#228;llt alles darunter? Auch das Sponsoring eines Instituts?</p>
<p>Schoch: Gesch&#252;tzt ist alles, was in unmittelbarem Zusammenhang mit der Forschung steht. Zum Beispiel die Dokumentation erfolgreicher oder weniger erfolgreicher Methoden in der Arzneimittelforschung. Nicht gesch&#252;tzt sind &#228;u&#223;ere Umst&#228;nde wie die eingesetzten finanziellen Mittel. Das Sponsoring eines Instituts d&#252;rfte offenzulegen sein.</p>
<p>taz: Nordrhein-Westfalen ist eines der wenigen Bundesl&#228;nder, wo Ausnahmen f&#252;r Hochschulen explizit erw&#228;hnt sind. Darauf beruft sich die Uni K&#246;ln. Sind Wissenschaftler andernorts schlecht gesch&#252;tzt?</p>
<p>Schoch: Nein. Die Gesetze sehen ohnehin vor, dass Hochschulen bestimmte Informationen verweigern k&#246;nnen, wenn es zum Beispiel um den Schutz geistigen Eigentums oder um Betriebs- und Gesch&#228;ftsgeheimnisse geht. Deshalb verstehe ich in rechtspolitischer Hinsicht die Hochschulklausel in NRW nicht. Mir ist nicht bekannt, dass Hochschulen andernorts zu viel preisgeben m&#252;ssen und deswegen Probleme haben.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundestag klagt gegen Transparenz</title>
		<link>http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/24/bundestag-klagt-gegen-transparenz/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 22:47:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/?p=2241</guid>
		<description><![CDATA[Von Jost M&#252;ller-Neuhof Der Bundestag geht gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts f&#252;r mehr Transparenz seiner Wissenschaftlichen Dienste (WD) vor. „Die Bundestagsverwaltung hat Berufung eingelegt“, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel am 24. Januar 2012. W&#228;hrend des laufenden Verfahrens w&#252;rden „keine &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/24/bundestag-klagt-gegen-transparenz/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von Jost M&#252;ller-Neuhof</p>
<p>Der Bundestag geht gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts f&#252;r mehr Transparenz seiner Wissenschaftlichen Dienste (WD) vor. „Die Bundestagsverwaltung hat Berufung eingelegt“, sagte ein Sprecher dem Tagesspiegel am 24. Januar 2012. W&#228;hrend des laufenden Verfahrens w&#252;rden „keine weiteren &#246;ffentlichen Erkl&#228;rungen“ dazu abgegeben.</p>
<p>Dem <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2011/12/01/bundestag-muss-einsicht-in-ufo-unterlagen-gestatten/">Urteil vom Dezember 2011</a> zufolge kann jeder B&#252;rger auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in WD-Gutachten und -Analysen Einsicht nehmen. Die WD gelten als „Thinktank“ der Abgeordneten und beraten sie in allen Politikfeldern und Rechtsgebieten. Viele Ausarbeitungen bleiben unver&#246;ffentlicht.</p>
<p>Schlagzeilen hatte der Fall gemacht, weil ein Mann ein Gutachten zur „Suche nach au&#223;erirdischem Leben“ herausverlangt hatte. Der Bundestag verweigerte das Ufo-Dossier und argumentierte, die WD-Ausarbeitungen seien parlamentarische Zuarbeit. Ein Anspruch auf amtliche Informationen bestehe nur f&#252;r die Verwaltungsaufgaben des Bundestags.</p>
<p>Der Anlass war zwar skurril, dahinter steht aber die Frage, wie transparent die Politikberatung der WD zu sein hat. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage stattgegeben. Die Richter meinten, das Parlament erlasse Gesetze und kontrolliere die Regierung. Die Wissensvermittlung der WD sei daf&#252;r eine Grundlage, sie stelle aber keine parlamentarische Arbeit dar.</p>
<p>Wann das Oberverwaltungsgericht &#252;ber die Berufung entscheidet, ist offen. Das Verwaltungsgericht kl&#228;rt demn&#228;chst, ob WD-Gutachten herauszugeben sind, die Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) f&#252;r seine Dissertation benutzt hatte. Der Tagesspiegel hat Herausgabe eines Gutachtens zum umstrittenen „Staatstrojaner“ beantragt.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Murnau/Bayern: Gr&#252;ne fordern Akteneinsicht als B&#252;rgerrecht</title>
		<link>http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/18/murnaubayern-grune-fordern-akteneinsicht-als-burgerrecht/</link>
		<comments>http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/18/murnaubayern-grune-fordern-akteneinsicht-als-burgerrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 12:23:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/?p=2238</guid>
		<description><![CDATA[Seit Jahren sind die politischen Auseinandersetzungen in Murnau gepr&#228;gt vom Ruf nach mehr Transparenz. Der Ortsverband der Gr&#252;nen heizt nun diese Debatte weiter an. Er schl&#228;gt die Einf&#252;hrung einer so genannten Informationsfreiheitssatzung vor. Diese m&#252;sste der Gemeinderat beschlie&#223;en. Damit soll &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/18/murnaubayern-grune-fordern-akteneinsicht-als-burgerrecht/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit Jahren sind die politischen Auseinandersetzungen in Murnau gepr&#228;gt vom Ruf nach mehr Transparenz. Der Ortsverband der Gr&#252;nen heizt nun diese Debatte weiter an.</p>
<p>Er schl&#228;gt die Einf&#252;hrung einer so genannten Informationsfreiheitssatzung vor. Diese m&#252;sste der Gemeinderat beschlie&#223;en. Damit soll den B&#252;rgern der Zugang zu Unterlagen der Rathaus-Verwaltung erleichtert werden, die von einem &#246;ffentlichen Interesse sind &#8211; ob nun Vertr&#228;ge, Bauantr&#228;ge oder Protokolle. Das Thema ist brisant. Kritiker bef&#252;rchten mehr Aufwand f&#252;r die Verwaltungen und eine Flut an rechtlichen Streitf&#228;llen.</p>
<p>Wer welche Ausk&#252;nfte von Beh&#246;rden bekommt, ist eine komplizierte Angelegenheit. Normalerweise darf ein Interessent nur dann einen Blick in die Akten &#252;ber ein Verfahren werfen, wenn er nachweisen kann, dass er pers&#246;nlich betroffen ist. Eine Satzung, die sich auf das Informationsfreiheitsgesetz beruft, w&#252;rde deutlich mehr Einblicke gew&#228;hren und die Akteneinsicht zum B&#252;rgerrecht aufwerten. Seit 2006 k&#246;nnen Kommunen solch ein Regelwerk erlassen, rund 35 haben dies bereits im Freistaat getan. Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen gibt es noch keine.</p>
<p>„Dieses Recht auf Transparenz sehen wir als geeignetes Mittel, um die B&#252;rger mehr f&#252;r die &#246;rtliche Politik zu interessieren und um generell eine gr&#246;&#223;ere und gerechtere B&#252;rgerbeteiligung zu schaffen“, erkl&#228;ren die beiden Sprecher der Murnauer Gr&#252;nen, Hans Kohl und Veronika Jones, in einem Schreiben, das an den B&#252;rgermeister und die Gemeinder&#228;te geschickt wurde. Es gebe in der Staffelsee-Kommune eine Reihe an Themen, so Kohl in einem Pressegespr&#228;ch, bei denen die Informationslage nicht zufriedenstellend sei. Als Beispiel nennt er die Energiewende, die sich der Ort auf die Fahne geschrieben hat. Vieles sei f&#252;r den Au&#223;enstehenden unklar, angefangen bei den bestehenden Vertr&#228;gen mit Energie-Unternehmen bis hin zur Planung von Standorten f&#252;r Windkraftr&#228;der.</p>
<p>Ihm gehe es nicht um eine Schuldzuweisung an die Adresse des Rathauses, betont der Kommunalpolitiker. Nur m&#252;sse die Bev&#246;lkerung die Entscheidungsprozesse nachvollziehen k&#246;nnen &#8211; und d&#252;rfe nicht nur die Ergebnisse mitgeteilt bekommen. Die Gr&#252;nen, die nicht im Gemeinderat vertreten sind, hoffen, dass ihr Anliegen in dem Gremium aufgegriffen wird.</p>
<p>Doch es gibt auch Stimmen, die einer Informationsfreiheitssatzung skeptisch gegen&#252;ber stehen. Dazu z&#228;hlt Dr. Johann Keller, Kommunalreferent des Bayerischen Gemeindetags. „Wir sind nicht euphorisch daf&#252;r“, sagt er. Trotz dieser Satzung m&#252;ssten viele Daten wie bisher gesch&#252;tzt und d&#252;rften nicht herausgegeben werden. Dazu z&#228;hlen etwa pers&#246;nliche und vertrauliche Angaben, Personalfragen oder Betriebs- und Gesch&#228;ftsgeheimnisse. Es bedeute f&#252;r die Verwaltung ein Mehr an Arbeit, all diese Unterlagen auszusortieren. Zudem gebe es etliche Grenzf&#228;lle, bei denen man dar&#252;ber streiten k&#246;nne, ob nun &#246;ffentliches Interesse bestehe oder nicht. Der Gemeindetag werde sich mit dem Thema noch n&#228;her besch&#228;ftigen.</p>
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		<title>Verwaltungsgericht Karlsruhe: Kein Anspruch auf Belieferung mit dokumentarisch aufbereiteten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts</title>
		<link>http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/17/verwaltungsgericht-karlsruhe-kein-anspruch-auf-belieferung-mit-dokumentarisch-aufbereiteten-entscheidungen-des-bundesverfassungsgerichts/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 11:13:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[VG Karlsruhe, Urteil vom 03.11.2011, Aktenzeichen 3 K 2289/09 1. Der Betreiber einer juristischen Datenbank im Internet hat gegen das Bundesverfassungsgericht keinen Anspruch darauf, dass ihm Entscheidungen in dokumentarisch aufbereiteter Form zur Verf&#252;gung gestellt werden. Der Anspruch ergibt sich nicht &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/17/verwaltungsgericht-karlsruhe-kein-anspruch-auf-belieferung-mit-dokumentarisch-aufbereiteten-entscheidungen-des-bundesverfassungsgerichts/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/wp-content/uploads/2012/01/20120008.pdf">VG Karlsruhe, Urteil vom 03.11.2011, Aktenzeichen 3 K 2289/09</a></p>
<p>1. Der Betreiber einer juristischen Datenbank im Internet hat gegen das Bundesverfassungsgericht keinen Anspruch darauf, dass ihm Entscheidungen in dokumentarisch aufbereiteter Form zur Verf&#252;gung gestellt werden. Der Anspruch ergibt sich nicht aus § 3 Abs. 1 IWG, da der Anwendungsbereich des IWG nicht er&#246;ffnet ist, da die betreffenden Informationen von Urheberrechten erfasst werden. Die dokumentarisch aufbereiteten Urteile enthalten n&#228;mlich Orientierungss&#228;tze, die urheberrechtlich als pers&#246;nlich geistige Sch&#246;pfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG gesch&#252;tzt sind. Es handelt sich dabei nicht um gemeinfreie Werke i.S.d. § 5 Abs. 1 UrhG, da die Orientierungss&#228;tze nicht amtlich sind, da sie nicht dem Spruchk&#246;rper zuzuordnen sind.<br />
2. Der Anspruch folgt auch nicht aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG, da keine Ungleichbehandlung im Hinblick auf die &#246;ffentliche Aufgabe der Publikation von Gerichtsentscheidungen vorliegt. Eine &#246;ffentliche Aufgabe und Pflicht der Publikation von Gerichtsentscheidungen besteht hinsichtlich des amtlichen Entscheidungstextes und der amtlichen Leits&#228;tze, nicht aber hinsichtlich dokumentarisch aufbereiteter Entscheidungen.</p>
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		<title>Transparent ist nur das Tote</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Jan 2012 09:25:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Von Byung-Chul Han Ob Wulff-Debatte oder Piratenpartei – neuerdings soll die ganze Welt durchsichtig werden. Doch diese Ideologie macht die Gesellschaft nicht freier und demokratischer. Sie erzeugt nur neue Zw&#228;nge und n&#228;hrt ein Klima des Verdachts. Kaum ein anderes Schlagwort &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/12/transparent-ist-nur-das-tote/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von Byung-Chul Han</p>
<p>Ob Wulff-Debatte oder Piratenpartei – neuerdings soll die ganze Welt durchsichtig werden. Doch diese Ideologie macht die Gesellschaft nicht freier und demokratischer. Sie erzeugt nur neue Zw&#228;nge und n&#228;hrt ein Klima des Verdachts.</p>
<p>Kaum ein anderes Schlagwort beherrscht heute den &#246;ffentlichen Diskurs so sehr wie das der Transparenz. Sie wird vor allem im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit emphatisch beschworen. Wer aber die Transparenz allein auf Fragen der Korruption oder Demokratie reduziert, verkennt ihre Tragweite. Die Transparenz manifestiert sich heute als ein systemischer Zwang, der alle gesellschaftlichen, &#246;konomischen und politischen Prozesse erfasst und sie einer tief greifenden Ver&#228;nderung unterwirft.</p>
<p>Die Transparenzgesellschaft ist eine Positivgesellschaft. Transparent werden die Dinge, wenn sie jede Negativit&#228;t abstreifen, wenn sie gegl&#228;ttet und eingeebnet werden, wenn sie sich widerstandslos in glatte Str&#246;me des Kapitals, der Kommunikation und Information einf&#252;gen. Transparent werden die Handlungen, wenn sie sich dem berechen-, steuer- und kontrollierbaren Prozess unterordnen. Transparent werden die Dinge, wenn sie ihre Singularit&#228;t ablegen und sich ganz in Preis ausdr&#252;cken. Transparent werden die Bilder, wenn sie, von jeder hermeneutischen Tiefe, ja vom Sinn befreit, pornografisch werden. In ihrer Positivit&#228;t ist die Transparenzgesellschaft eine H&#246;lle des Gleichen.</p>
<p>Die Kommunikation erreicht dort ihre maximale Geschwindigkeit, wo das Gleiche auf das Gleiche antwortet, wo eine Kettenreaktion des Gleichen stattfindet. Die Negativit&#228;t der Anders- und Fremdheit oder die Widerst&#228;ndigkeit des Anderen st&#246;rt und verz&#246;gert die glatte Kommunikation des Gleichen. Die Transparenz stabilisiert und beschleunigt das System dadurch, dass sie das Andere oder das Abweichende eliminiert. In einer Tagebuchnotiz schreibt Ulrich Schacht: »Neues Wort f&#252;r Gleichschaltung: Transparenz.«</p>
<p>Das Wort »Transparenz« setzt sich aus den lateinischen W&#246;rtern trans und parere zusammen. Parere bedeutet urspr&#252;nglich: Auf jemandes Befehl hin erscheinen oder sichtbar sein. Wer »pariert«, ist sichtbar, gehorcht ohne Widerspruch. Schon von seinem etymologischen Ursprung her haftet dem Wort »Transparenz« etwas Gewaltsames an. Entsprechend wird sie heute als Instrument der Kontrolle und &#220;berwachung in den Dienst genommen.</p>
<p>Merkw&#252;rdigerweise glich jener ungl&#252;ckliche Fernsehauftritt des Bundespr&#228;sidenten, in dem er sich den Fragen der Journalisten von ZDF und ARD stellte, einem polizeilichen Verh&#246;r. Immer wieder betonte Wulff, »er wolle Vertrauen schaffen durch Transparenz«. Auch das Motto einer Hamburger Volksinitiative f&#252;r ein Transparenzgesetz lautet: »Transparenz schafft Vertrauen«. Dieses Motto verbirgt in sich einen Widerspruch. Vertrauen ist nur m&#246;glich in einem Zustand zwischen Wissen und Nichtwissen. Vertrauen hei&#223;t, trotz Nichtwissen gegen&#252;ber dem anderen eine positive Beziehung zu ihm aufzubauen. Es macht Handlungen m&#246;glich trotz Nichtwissen. Wei&#223; ich im Vorfeld alles, er&#252;brigt sich das Vertrauen. Die Transparenz ist ein Zustand, in dem jedes Nichtwissen eliminiert ist. Wo die Transparenz herrscht, ist kein Raum f&#252;r das Vertrauen. Statt »Transparenz schafft Vertrauen« sollte es eigentlich hei&#223;en: »Transparenz schafft Vertrauen ab«.</p>
<p>Die Forderung nach Transparenz wird gerade da laut, wo kein Vertrauen mehr vorhanden ist. Die Transparenzgesellschaft ist eine Gesellschaft des Misstrauens, die aufgrund des schwindenden Vertrauens auf Kontrolle setzt. F&#252;r eine politische Pers&#246;nlichkeit, die in der Bev&#246;lkerung ein tiefes Vertrauen gen&#246;sse, w&#228;re schon die leiseste Forderung nach Transparenz eine Entw&#252;rdigung. Die lautstarke Forderung nach Transparenz weist gerade darauf hin, dass das moralische Fundament der Gesellschaft br&#252;chig geworden ist, dass moralische Werte wie Ehrlichkeit oder Aufrichtigkeit immer mehr an Bedeutung verlieren. An die Stelle der wegbrechenden moralischen Instanz tritt die Transparenz als neuer gesellschaftlicher Imperativ.</p>
<p>Der Ruf nach Transparenz geht mit einem Beschleunigungsdruck einher. Die konventionellen Parteien mit ihren Ideologien und Machtstrukturen sind zu langsam und zu unflexibel. Die sogenannte Liquid Democracy der Piratenpartei l&#228;sst sich als ein Versuch interpretieren, der Schwerf&#228;lligkeit, ja der Rigidit&#228;t der auf dem Parteiensystem beruhenden Demokratie entgegenzuwirken. Auf der Webseite der Piratenpartei wird die Praxis der Liquid Democracy sehr anschaulich: »F&#252;r Steuerrecht m&#246;chte ich gerne durch die Partei SPD, f&#252;r Umweltpolitik durch die Partei die Gr&#252;nen und f&#252;r die Schulpolitik durch die Privatperson Herrn M&#252;ller vertreten werden. F&#252;r die Entscheidung &#252;ber das neue Hochschul-Zulassungsgesetz an den Universit&#228;ten m&#246;chte ich aber selbst abstimmen.« Die Liquid Democracy ohne Versammlungen und Machtwort schafft in Wirklichkeit die auf Parteien beruhende repr&#228;sentative Demokratie ab. Das Expertenwissen ersetzt die politische Willensbildung. Der Stellenwert der Parteien sinkt auf das Niveau der Privatperson Herrn M&#252;ller ab. Sie w&#228;ren keine Partei mehr.</p>
<p>Man kann es auch so sagen: Die Piratenpartei ist eine Anti-Partei, ja die erste Partei ohne Farbe. Die Transparenz ist farblos. Farben sind dort nicht als Ideologien, sondern nur als ideologiefreie Meinungen zugelassen. Die Beschleunigung und Flexibilisierung besteht darin, Farben situativ zu wechseln. Die Liquid Democracy beschleunigt zwar die Entscheidungsprozesse und macht sie flexibel, sie verkommt aber letzten Endes zu einer Demokratie des »Gef&#228;llt mir«-Buttons.</p>
<p>Die Politik weicht damit der Verwaltung gesellschaftlicher Bed&#252;rfnisse, die den Rahmen bereits existierender sozio&#246;konomischer Verh&#228;ltnisse unver&#228;ndert l&#228;sst und darin verharrt. Auch die Transparenz stabilisiert das System effektiv. Mehr an Information bringt allein keine systemische Erneuerung oder Ver&#228;nderung hervor. Der Transparenz fehlt jede Negativit&#228;t, die das vorhandene politisch-&#246;konomische System infrage stellen w&#252;rde.</p>
<p>Nicht weniger naiv ist die Ideologie der »Post Privacy«, die im Namen der Transparenz eine totale Preisgabe der Privatsph&#228;re fordert. Den Vertretern dieser neuen Str&#246;mung im Netz w&#228;re zu sagen: Der Mensch ist nicht einmal sich selbst transparent. Freud zufolge verneint das Ich gerade das, was das Unbewusste schrankenlos bejaht und begehrt. Das »Es« bleibt dem Ich weitgehend verborgen. Durch die menschliche Psyche geht also ein Riss, der das psychische System nicht mit sich &#252;bereinstimmen l&#228;sst. Dieser fundamentale Riss als Ort der Intransparenz macht die Selbsttransparenz des Ich unm&#246;glich. Sie w&#228;re nur als eine vielleicht notwendige Illusion denkbar. Auch zwischen Personen klafft ein Riss. So l&#228;sst sich unm&#246;glich eine interpersonale Transparenz herstellen. Sie ist auch nicht erstrebenswert.</p>
<p>Gerade die fehlende Transparenz des anderen erh&#228;lt die Beziehung lebendig. So schreibt Georg Simmel: »Die blo&#223;e Tatsache des absoluten Kennens, des psychologischen Ausgesch&#246;pfthabens ern&#252;chtert uns auch ohne vorhergehenden Rausch, l&#228;hmt die Lebendigkeit der Beziehungen. Die fruchtbare Tiefe der Beziehungen, die hinter jedem geoffenbarten Letzten noch ein Allerletztes ahnt und ehrt, ist nur der Lohn jener Zartheit und Selbstbeherrschung, die auch in dem engsten, den ganzen Menschen umfassenden Verh&#228;ltnis noch das innere Privateigentum respektiert, die das Recht auf Frage durch das Recht auf Geheimnis begrenzen l&#228;sst.« Angesichts des Pathos der Transparenz, das die heutige Gesellschaft erfasst, t&#228;te es Not, sich im Pathos der Distanz zu &#252;ben.</p>
<p>Au&#223;erdem braucht die menschliche Seele offenbar Sph&#228;ren, wo sie bei sich sein kann, ohne die Sorge um den Blick des anderen. Eine totale Ausleuchtung w&#252;rde sie ausbrennen. Die totale Transparenz f&#252;hrt wom&#246;glich zu einer Art Burn-out der Seele. Das w&#228;re auch der Sinn der Aufzeichnung von Peter Handke: »Von dem, was die anderen nicht von mir wissen, lebe ich.« Ganz transparent ist nur die Maschine. Die menschliche Seele ist aber keine Maschine. Innerlichkeit, Spontaneit&#228;t und Ereignishaftigkeit, die das Leben &#252;berhaupt ausmachen, sind der Transparenz entgegengesetzt. Ja gerade die menschliche Freiheit macht die totale Transparenz unm&#246;glich. Eine transparente Beziehung ist au&#223;erdem eine tote Relation, der jede Anziehung fehlt. Transparent ist nur das Tote. Es w&#228;re eine Aufkl&#228;rung, anzuerkennen, dass es positive, produktive Sph&#228;ren des menschlichen Daseins und Mitseins gibt, die der Transparenzzwang regelrecht zugrunde richtet.</p>
<p>Ganz transparent ist eigentlich nur die Leere. Um diese Leere zu bannen, wird eine Masse an Information in Umlauf gebracht. Je mehr Information freigesetzt wird, desto un&#252;bersichtlicher wird die Welt. Die Informationsmasse bringt kein Licht ins Dunkel. Die Transparenz ist kein Licht, sondern eine lichtlose Strahlung, die, statt zu erhellen, alles durchdringt und durchsichtig macht. Die Durchsichtigkeit ist keine Hellsichtigkeit.</p>
<p>In einem Gespr&#228;ch mit dem Philosophen Peter Singer im Philosophie Magazin legt Julian Assange ein &#252;berraschendes Bekenntnis ab. Er sei »kein gro&#223;er Freund der Transparenz«. Er beschr&#228;nke sich auf die »d&#252;nne Philosophie«, dass mehr Information &#252;ber die Umgebung dazu beitrage, bessere Entscheidungen &#252;ber die Umgebung zu treffen. Das sei das ganze Motiv seiner Aktion. Assange ist offenbar skeptisch gegen&#252;ber der Transparenz, die sich heute zur Ideologie totalisiert. Er bemerkt ferner, dass das Internet heute ein ausgekl&#252;geltes Massen&#252;berwachungssystem geworden sei, das sich ausbreite wie eine »Krebserkrankung«.</p>
<p>Um Missverst&#228;ndnisse zu vermeiden: Gegen die Bek&#228;mpfung der Korruption oder gegen die Verteidigung der Menschenrechte im Namen der Transparenz ist nichts einzuwenden. Sie ist begr&#252;&#223;enswert. Die Kritik an der Transparenz gilt ihrer Ideologisierung, Fetischisierung und Totalisierung. Besorgniserregend ist vor allem, dass die Transparenzgesellschaft heute in eine Kontrollgesellschaft umzuschlagen droht. Die unz&#228;hligen &#220;berwachungskameras verd&#228;chtigen jeden von uns. Der Nacktscanner, der den K&#246;rper durchleuchtet, ist &#252;ber seinen tats&#228;chlichen Nutzen hinaus, ein Symbol unserer Zeit. Das Internet erweist sich als ein digitales Panoptikum.</p>
<p>Die Kontrollgesellschaft vollendet sich dort, wo ihr Subjekt nicht durch einen fremden Zwang, sondern aus einem selbst generierten Bed&#252;rfnis heraus sich entbl&#246;&#223;t, wo also die Angst davor, seine Privat- und Intimsph&#228;re zu verlieren, dem Bed&#252;rfnis weicht, sie schamlos zur Schau zu stellen. Die Kontrollgesellschaft folgt der Effizienzlogik der Leistungsgesellschaft. Die Selbstausbeutung ist effizienter als die Fremdausbeutung, weil sie vom Gef&#252;hl der Freiheit begleitet wird. Das Leistungssubjekt unterwirft sich einem freien, selbst generierten Zwang. Diese Dialektik der Freiheit liegt auch der Kontrollgesellschaft zugrunde. Die Selbstausleuchtung ist effizienter als die Fremdausleuchtung, weil sie mit dem Gef&#252;hl der Freiheit einhergeht.</p>
<p>Der Zwang zur Transparenz ist letzten Endes kein ethischer oder politischer, sondern ein &#246;konomischer Imperativ. Ausleuchtung ist Ausbeutung. Wer ganz ausgeleuchtet ist, ist der Ausbeutung schutzlos ausgeliefert. Die &#220;berbelichtung einer Person maximiert die &#246;konomische Effizienz. Der transparente Kunde ist der neue Insasse, ja der Homo sacer des &#246;konomischen Panoptikums. Das Panoptikum der Transparenzgesellschaft unterscheidet sich von dem Panoptikum der Disziplinargesellschaft dadurch, dass es keiner Fesseln, keiner Mauern, keiner geschlossenen R&#228;ume bedarf. Im Gegensatz zu den voneinander isolierten Insassen des Benthamschen Panoptikums vernetzen sich ihre Bewohner und kommunizieren intensiv miteinander. Nicht die Einsamkeit durch Isolierung, sondern die Hyperkommunikation garantiert die Transparenz.</p>
<p>Die Besonderheit des digitalen Panoptikums ist dabei, dass seine Bewohner selbst an dessen Bau und an dessen Unterhaltung aktiv mitarbeiten, indem sie sich zur Schau stellen und entbl&#246;&#223;en. Deshalb vollzieht sich heute die &#220;berwachung nicht als Angriff auf die Freiheit (Juli Zeh/Ilja Trojanow). Vielmehr fallen Freiheit und Kontrolle in eins – wie auch der transparente User Opfer ist und T&#228;ter zugleich. Jeder baut flei&#223;ig mit am Panoptikum der Netze.</p>
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		<title>Streit um den Geheimvertrag</title>
		<link>http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/09/streit-um-den-geheimvertrag/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 13:40:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Informationsfreiheitsgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Von Bernd Kramer Die Uni K&#246;ln will ihren Vertrag mit dem Bayer-Konzern unter Verschluss halten. Der Fall liegt jetzt beim Verwaltungsgericht K&#246;ln. Doch dem Pharmariesen passt das nicht. Pharmariese Bayer f&#228;hrt schwere Gesch&#252;tze auf. Das industriekritische B&#252;ndnis Coordination gegen Bayer-Gefahren &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/09/streit-um-den-geheimvertrag/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von Bernd Kramer</p>
<p><a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2011/08/21/geheime-partnerschaft-zwischen-uni-koln-und-bayer/">Die Uni K&#246;ln will ihren Vertrag mit dem Bayer-Konzern unter Verschluss halten</a>. Der Fall liegt jetzt beim Verwaltungsgericht K&#246;ln. Doch dem Pharmariesen passt das nicht.</p>
<p>Pharmariese Bayer f&#228;hrt schwere Gesch&#252;tze auf. Das industriekritische B&#252;ndnis Coordination gegen Bayer-Gefahren (CGB) hatte die Universit&#228;t K&#246;ln vergeblich aufgefordert, ihren Kooperationsvertrag mit dem Konzern &#246;ffentlich zu machen.</p>
<p>B&#252;ndnis-Vorstand Philipp Mimkes reichte darum Klage beim K&#246;lner Verwaltungsgericht ein &#8211; und berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW, das den Zugang zu Dokumenten &#246;ffentlicher Stellen regelt. Doch Bayer stellt nun die Rechtm&#228;&#223;igkeit dieses Verfahrens in Frage.</p>
<p>Der Konzern verweist auf einen Passus im Gesetz, wonach nur Privatpersonen, aber keine Vereine Antr&#228;ge auf Offenlegung stellen d&#252;rften. Die Anw&#228;lte des Konzerns argumentieren nun, der Kl&#228;ger Mimkes werde &#8220;lediglich vorgeschoben, um an die begehrten Informationen zu gelangen&#8221;, wie es in einem Schreiben an das Gericht hei&#223;t.</p>
<p>Der Landesdatenschutzbeauftragte Ulrich Lepper, der die Uni ebenfalls zur Offenlegung des Vertrags aufgefordert hatte, zeigt sich &#252;ber diese Logik verwundert: &#8220;Dem Informationsanspruch einer Einzelperson kann nicht entgegenstehen, dass sie in einer bestimmten Organisation t&#228;tig ist&#8221;, sagte seine Sprecherin der taz.</p>
<p>Mimkes Anwalt, Harro Schultze, bezweifelt, dass Bayer mit diesem Schachzug durchkommt: &#8220;Das Gesetz sagt ja nicht, dass hinter der Klage einer Person keine B&#252;rgerinitiative stehen darf. Das w&#228;re auch v&#246;llig lebensfremd.&#8221;</p>
<p>Vor Gericht wird Bayer von der renommierten Kanzlei Freshfield vertreten. Auch die Universit&#228;t K&#246;ln, gegen die sich die Klage richtet, hat sich Rechtshilfe gesucht. Sie beauftragte die Kanzlei Redeker, die derzeit auch Bundespr&#228;sident Wulff in seiner Kreditaff&#228;re ber&#228;t.</p>
<p>Der Aufwand zeigt, wie sehr beiden Seiten daran gelegen ist, die Konditionen ihrer &#8220;pr&#228;ferierten Partnerschaft&#8221; unter Verschluss zu halten, welche im M&#228;rz 2008 vereinbart wurde, um bei der Entwicklung neuer Medikamente zusammenzuarbeiten. Das Anti-Bayer-B&#252;ndnis f&#252;rchtet, dass Bayer durch den Vertrag unliebsame Studien verhindern und die Universit&#228;t nicht gen&#252;gend an Patenten beteiligt werden k&#246;nnte.</p>
<p>Die Universit&#228;t hatte sich bisher geweigert, den Vertragstext offenzulegen. Sie berief sich dabei auf eine Ausnahmeklausel im Informationsfreiheitsgesetz des Landes. Danach m&#252;ssen Hochschulen keine Dokumente zug&#228;nglich machen, die Details der Forschung und Lehre ber&#252;hren.</p>
<p>Solche Ausnahmeregelungen sind andernorts eher un&#252;blich. &#8220;In einem anderen Bundesland w&#228;re der Vertrag l&#228;ngst &#246;ffentlich&#8221;, meint deshalb der Anwalt des Kl&#228;gers, Harro Schultze. &#8220;Vielleicht ist diese Einschr&#228;nkung der Informationsfreiheit, wie sie in Nordrhein-Westfalen besteht, sogar verfassungswidrig. Dann muss sie gekippt werden.&#8221;</p>
<p>Tats&#228;chlich entbinden nur wenige Bundesl&#228;nder ihre Hochschulen in Frage der Forschung und Lehre ausdr&#252;cklich von der Informationspflicht, wie Nordrhein-Westfalen es macht. Eines davon ist Sachsen-Anhalt. Dessen Wissenschaftsministerin Brigitta Wolff (CDU) antwortete deshalb im September auf eine Anfrage der Gr&#252;nen im Landtag von Magdeburg, dass Kooperationsvertr&#228;ge zwischen Hochschulen und Unternehmen &#8220;grunds&#228;tzlich der Vertraulichkeit&#8221; unterl&#228;gen.</p>
<p>Rechtsexperten bezweifeln allerdings, ob Unis ihre Vertr&#228;ge so pauschal unter Verschluss halten d&#252;rfen. Der Augsburger Rechtsprofessor und Informationsfreiheitsexperte Matthias Rossi geht davon aus, dass Ausnahmeregeln f&#252;r Hochschulen, wenn es sie gibt, stets eng ausgelegt werden m&#252;ssten.</p>
<p>Organisatorische Fragen der Zusammenarbeit fielen nicht automatisch unter die Regelung. &#8220;Ich r&#228;ume der Klage gute Erfolgsaussichten ein&#8221;, sagte Rossi der taz. &#196;hnlich sieht das auch der nordrhein-westf&#228;lische Datenschutzbeauftragte Ulrich Lepper.</p>
<p>Die Universit&#228;t K&#246;ln will sich zum laufenden Verfahren nicht &#228;u&#223;ern, ebenso wenig der Bayer-Konzern. Die Universit&#228;t &#252;berdenkt inzwischen aber ihre Kooperationen mit der Wirtschaft. Eine Gruppe aus Studierenden und Professoren soll jetzt Empfehlungen f&#252;r k&#252;nftige Vertr&#228;ge mit Unternehmen ausarbeiten, erkl&#228;rte ein Uni-Sprecher.</p>
<p>Der Bayer-Konzern wiederum f&#252;rchtet offenbar um weitere Vertr&#228;ge mit deutschen Hochschulen, sollte die K&#246;lner Vereinbarung &#246;ffentlich werden. Der Konzern k&#246;nne dann &#8220;auf Jahre hinaus nicht mehr auf Augenh&#246;he um wissenschaftliche Kooperationspartner werben&#8221;, schreiben die Anw&#228;lte.</p>
<p>&#8220;Das klingt so, als h&#228;tte Bayer die Uni &#252;ber den Tisch gezogen&#8221;, sagt Philipp Mimkes. &#8220;Denn wenn die Regelungen fair sind &#8211; warum sollten sie dann andere Unis abschrecken?&#8221;</p>
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		<title>PM-Hamburg: Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ zustande gekommen</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 13:13:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Informationsfreiheitsgesetz</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Senat hat am 3. Januar 2012 das Zustandekommen der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ festgestellt. Am 9. Dezember 2011 hatten die Initiatoren 15.141 Unterst&#252;tzungsunterschriften eingereicht. Die Pr&#252;fung hat ergeben, dass die notwendige Anzahl von 10.000 g&#252;ltigen Unterschriften erreicht worden ist. &#8230; <a href="http://www.informationsfreiheitsgesetz.net/blog/2012/01/03/pm-hamburg-volksinitiative-transparenz-schafft-vertrauen-zustande-gekommen/">Continue reading <span class="meta-nav">&#8594;</span></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Senat hat am 3. Januar 2012 das Zustandekommen der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ festgestellt.</p>
<p>Am 9. Dezember 2011 hatten die Initiatoren 15.141 Unterst&#252;tzungsunterschriften eingereicht. Die Pr&#252;fung hat ergeben, dass die notwendige Anzahl von 10.000 g&#252;ltigen Unterschriften erreicht worden ist. Damit ist die Volksinitiative zustande gekommen.</p>
<p>Gegenstand ist ein Gesetzentwurf f&#252;r ein „Transparenzgesetz Hamburg“. Damit soll das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz ersetzt werden. Kerngedanke ist es, das geltende Antragsprinzip durch Ver&#246;ffentlichungspflichten mit erg&#228;nzendem Antragsverfahren abzul&#246;sen. Hierzu sollen vielf&#228;ltige Informationen (u.a. Senatsbeschl&#252;sse, Dienstanweisungen, Vertr&#228;ge, Bauleitpl&#228;ne, -antr&#228;ge und -genehmigungen) elektronisch in einem zentralen Informationsregister vorgehalten und allgemein zug&#228;nglich gemacht werden.</p>
<p>Die B&#252;rgerschaft hat jetzt bis zum 9. April Zeit, dem Anliegen der Volksinitiative zu entsprechen. Stimmt die B&#252;rgerschaft den Zielen der Volksinitiative nicht zu, k&#246;nnen die Initiatoren bis zum 10. Mai bei dem Senat einen Antrag auf Durchf&#252;hrung eines Volksbegehrens stellen</p>
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