Beitrags-Archiv für die Kategory 'Thüringen'

Thüringen: Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz

Dienstag, 22. Juni 2010 8:58

Das Thüringer Innenministerium hat am 22. Juni 2010 Anwendungshinweise zum Thüringer Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben. „Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern ihre Rechte, die sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergeben, zu verdeutlichen. Gleichzeitig soll eine landesweit einheitliche Rechtsanwendung durch die Behörden gewährleistet werden.“ Dies erklärte Thüringens Innenminister Prof. Dr. Peter M. Huber heute im Anschluss an eine Kabinettsitzung, bei der er die Anwendungshinweise vorgestellt hatte. Die Anwendungshinweise werden im Staatsanzeiger veröffentlicht, können aber bereits ab heute im Internetangebot des Innenministeriums gelesen und herunter geladen werden.

Die Anwendungshinweise erläutern das Verhältnis des Auskunftsrechts aus dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz zu den in anderen Gesetzen geregelten Auskunftsrechten und sie stellen klar, gegenüber welchen Behörden das Auskunftsrecht besteht, welche Informationen abgefragt werden dürfen, wie diese bereit gestellt werden müssen und welche Ausnahmeregelungen bestehen. Beispielsweise wird erläutert, dass für den Bürger ein grundsätzliches Wahlrecht besteht, ob die Auskünfte mündlich, schriftlich oder durch Akteneinsicht gegeben werden. Im Abschnitt, der sich mit den Ausnahmefällen beschäftigt, wird dargestellt, dass im gesamten Bereich des Landtags, der Rechtsprechung und der Strafverfolgung kein Informationsanspruch auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes besteht. Ausgeschlossen sind auch Informationsrechte gegenüber den Finanzbehörden, wenn dadurch deren Kontroll- und Aufsichtsaufgaben gefährdet werden könnten.

Das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz ist am 29. Dezember 2007 in Kraft getreten, so dass jetzt zwei Jahre Erfahrungen im Umgang damit vorliegen. Dazu der Thüringer Innenminister Professor Dr. Peter M. Huber: „Es gab in den letzten beiden Jahren gerade einmal 60 Anfragen bei staatlichen Behörden auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes. In mehr als der Hälfte der Fälle musste die Auskunft verweigert werden, vor allem weil es sich um noch laufende Verfahren handelte. Der Schutz des Steuergeheimnisses war der zweithäufigste Grund, weshalb keine Auskunft erteilt werden durfte. Dies zeigt deutlich, dass vielen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten, die das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz bietet, offenbar noch zu wenig bekannt sind.“

Die Anwendungshinweise stellen eine Vorstufe zur geplanten Evaluierung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes dar. In deren Rahmen sollen die aus der praktischen Anwendung des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes gewonnenen Erfahrungen untersucht werden und in die Gesetzesnovelle einfließen. Grundlage für die Evaluierung ist jedoch die landesweit einheitliche Handhabung des Informationsfreiheitsgesetzes, wozu die Anwendungshinweise einen wesentlichen Beitrag liefern sollen.

Allgemeine Anwendungshinweise zum Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG)

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Thüringen | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Thüringen: Einsicht in Behördenakten soll erleichtert werden

Freitag, 9. April 2010 5:09

Von Eike Kellermann

Das Gesetz hat einen sperrigen Namen und vielleicht liegt darin ein Grund, dass es kaum bekannt ist. Das “Informationsfreiheitsgesetz” wurde Ende 2007 vom Thüringer Landtag beschlossen und gilt nun seit gut zwei Jahren. Dass Informationen Freiheiten haben könnten, wie der Name nahe legt, glaubt wohl niemand. Gemeint ist vielmehr, dass Bürger die Freiheit bekommen, Informationen von Behörden und Ämtern zu verlangen. Akteneinsicht ist denkbar etwa bei Bauvorhaben oder beim Verkauf von Grundstücken in Kommunen.

Allerdings ist das Interesse in Thüringen – trotz “Informationsfreiheitsgesetz” – offenkundig gering. “Es gab in den letzten beiden Jahren gerade einmal 60 Anfragen bei staatlichen Behörden auf Grundlage des Gesetzes”, sagt der thüringische Innenminister Peter M. Huber (CDU). In mehr als der Hälfte der Fälle sei die Auskunft verweigert worden. Begründet wurde dies zumeist mit laufenden Verfahren und dem Steuergeheimnis.

Für Huber zeigt dies, “dass vielen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten, die das Informationsfreiheitsgesetz bietet, offenbar noch wenig bekannt sind”. Er plant deshalb, wie im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vorgesehen, mit einem doppelten Schub dem Gesetz zu mehr Wirkung zu verhelfen. Zum einen soll der Thüringer Datenschutzbeauftragte nach dem Vorbild anderer Bundesländer auch Beauftragter für die Informationsfreiheit werden. Die an einer Akteneinsicht interessierten Bürger würden so besser beraten.

Zum zweiten will Huber das Gesetz einer Überprüfung unterziehen und dann eine Neufassung vorlegen. Gerade die SPD dürfte das gespannt erwarten. Als Oppositionsfraktion scheiterte sie in der vorigen Wahlperiode mit einem weiter gehenden Vorschlag zur Informationsfreiheit.

“Es geht darum, das Gesetz klarer zu fassen und noch bürgerfreundlicher zu gestalten”, erläutert der Sprecher des Innenministers, Bernd Edelmann. “Die Bürger sollen motiviert werden, von ihrem Recht Gebrauch zu machen.” Einbezogen würden bei der Überprüfung auch die Erfahrungen anderer Bundesländer.

In Brandenburg beispielsweise gibt es bereits seit 1998 die Möglichkeit, in Behördenakten zu schauen. “Solch ein Gesetz ist nicht nur ein Gewinn für die Bürger, sondern auch für die Verwaltungen”, sagte die brandenburgische Beauftragte Dagmar Hartge bei einer Anhörung zu den Thüringer Plänen Anfang 2007. Die nordrhein-westfälische Landesbeauftragte Isabel Heesen warb damals: “Dann kann der Bürger bei jeder Entscheidung den Behörden praktisch über die Schulter blicken.”

Doch in Thüringen wird ihm bisher oft nur die kalte Schulter gezeigt. Womöglich liegt das daran, dass die damals allein regierende CDU ihr Gesetz an den strengen Regelungen des Bundes ausrichtete. So bekommt man in Thüringen keinen Einblick in Akten des Landtags, des Rechnungshofes oder von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Innenministeriums-Sprecher Edelmann kündigt deshalb an, nun auch zu untersuchen, ob die Hürden für die Akteneinsicht zu hoch sind.

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Thüringer Informationsfreiheitsbeauftragter?

Dienstag, 26. Januar 2010 12:45

Kleine Anfrage (256) des Abgeordneten Barth (FDP) im Thüringer Landtag am 26. Januar 2010:

Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, die Funktion des Datenschutzbeauftragten um die Funktion eines “Informationsfreiheitsbeauftragten” zu erweitern (vgl. II.17. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit der Einsetzung eines “Informationsfreiheitsbeauftragten”?

2. Wann plant die Landesregierung, den “Informationsfreiheitsbeauftragten” zu berufen bzw. den Funktionsumfang des Datenschutzbeauftragten entsprechend zu erweitern?

3. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den zusätzlichen Bedarf an Personal beim “Informationsfreiheitsbeauftragten”?

a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?

b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?

c) Nach welchen Verfahren und Kriterien erfolgt die Personalauswahl?

4. Auf welche Höhe veranschlagt die Landesregierung die jährlichen Kosten für den “Informationsfreiheitsbeauftragten” (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

5. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für den “Informationsfreiheitsbeauftragten” eingestellt?

6. Was plant die Landesregierung für den Fall, dass die unter Frage 1 benannten Zielstellungen des “Informationsfreiheitsbeauftragten” erfüllt sind?

7. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Arbeit des “Informationsfreiheitsbeauftragten” einzubeziehen und/oder darüber zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Art und Weise soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

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PM-Transparency Deutschland: SPD, Linke, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler befürworten Ausbau der Korruptionsbekämpfung in Thüringen – CDU hierbei zurückhaltend – keine Antwort von der FDP

Donnerstag, 20. August 2009 6:55

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. (kurz: Transparency Deutschland) hat heute in Erfurt die Ergebnisse ihrer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Thüringen vorgestellt. Angesichts zahlreicher Korruptionsskandale erwartet die Bevölkerung Reaktionen der politischen Entscheidungsträger – nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Länderebene. Die Regionalgruppe Thüringen hat daher die CDU, Die Linke, SPD, Bündnis  90/Die Grünen, FDP und Freie Wähler zu den Themen Arbeit und Ausstattung von Strafverfolgungsbehörden, Informationsfreiheitsgesetz sowie Verhaltensregeln für Politiker/innen befragt. Antworten sind von allen befragten Parteien außer der FDP eingegangen.

Jens Claussen, Leiter der Regionalgruppe Thüringen: „Die Ergebnisse zeigen die erheblichen Unterschiede in dem Willen zu einer erweiterten Korruptionsbekämpfung in Thüringen. Positiv dabei ist, dass SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler weitere Schritte im Sinne der Forderungen von Transparency International schnell angehen wollen. Zu hoffen bleibt, dass die CDU ihre Zurückhaltung bei diesem wichtigen Thema noch ablegt.“

Eine effektive Korruptionsbekämpfung benötigt ausreichend kompetentes Personal bei Justiz, Polizei und Finanzbehörden. Eine Forderung von TI ist es, dafür weitere Planstellen bei den Strafverfolgungsbehörden zu schaffen sowie branchenspezifische Fachleute in die Ermittlungsarbeit stärker einzubinden.

Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die Freien Wähler unterstützen diese Forderungen. Sie setzen sich für einen Ausbau der personellen Ressourcen und die Einbindung branchenspezifischer Fachleute ein. Die SPD ist für die Aufstockung im Bereich der Polizei und Finanzbehörden. Die CDU hält die bisherige Vorgehensweise der Behörden bei der Korruptionsbekämpfung für ausreichend effizient und tritt für einen generellen Personalabbau in der Landesverwaltung ein.

Informationsfreiheitsgesetze räumen den Bürgern Zugang zu staatlichen Dokumenten ein, sie sind ein wichtiger Baustein für Transparenz und Offenheit in der Verwaltung. In Thüringen gibt es dafür seit dem 29.12.2007 ein Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG). Dessen Gültigkeit ist allerdings auf fünf Jahre begrenzt, weswegen es zum 28.12.2012 in der kommenden Legislaturperiode ausläuft.

SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die Freien Wähler sprechen sich eindeutig für eine Verlängerung aus. Die CDU macht dies von einer vorherigen Auswertung des bisherigen Gesetzes abhängig. SPD und Die Linke unterstützen zudem ausdrücklich die Transparency International-Forderungen einer Erweiterung um Abwägungsklauseln für den Ausschlussgrund Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, einer Einführung eines Informationsfreiheitsbeauftragten sowie einem Antragsrecht nach dem ThürIFG auch für Nicht EU-Ausländer. Bündnis 90/Die Grünen fordern ebenfalls einen Zugang für alle Bürger, zudem geringe Kosten für die Informationen. Die Freien Wähler stehen der Einführung eines Informationsfreiheitsbeauftragten positiv gegenüber. Die CDU will erst eine Evaluation abwarten und diese Ergänzungsvorschläge dann weiter diskutieren.

Eine zentrale Forderung von Transparency International ist es, für Politiker/innen nach dem Ausscheiden aus den Ämtern eine Karenzzeit einzuführen. Diese soll immer dann gelten, wenn ein enger Zusammenhang zwischen der ausgeübten Tätigkeit und der nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beabsichtigten Tätigkeit besteht.

SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen diese Forderung einer allgemeinen Karenzzeit. Auch die CDU ist einer dementsprechenden Regelung aufgeschlossen, allerdings nur für bestimmte Fallkonstellationen. Die Freien Wähler betrachten fehlende Karenzzeiten als problematisch und befürworten diese daher für bestimmte Fälle.

Eine ausführliche Zusammenfassung der Antworten finden Sie unter hier.
Die Antworten der Parteien im Original finden Sie hier.

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Thüringen: Gesetz zur Informationsfreiheit

Donnerstag, 13. Dezember 2007 22:17

Mit einem neuen Gesetz hat der Landtag am 12. Dezember 2007 die Rechte der Bürger gegenüber den Behörden gestärkt. Die öffentliche Verwaltung muss künftig auf Anfrage ihre Akten für die Bürger öffnen.

Ausgenommen von der stärkeren Öffnung sind der Landtag, der Rechnungshof, der Datenschutzbeauftragte und Gerichte. Zudem dürfen keine Informationen herausgegeben werden, die Geschäftsgeheimnisse oder die individuelle Selbstbestimmung betreffen. Thüringen übernimmt damit weitgehend eine Regelung des Bundes. Die Opposition lehnte das Gesetz als nicht weitgehend genug ab.

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Thüringen bleibt ohne Landesbeauftragten für Informationsfreiheit

Freitag, 9. November 2007 14:08

Dass Thüringen auch in Zukunft ohne einen Landesbeauftragten für Informationsfreiheit auskommen muss, kritisiert Uwe Höhn, der justizpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag. „Zum wiederholten Mal nimmt der Freistaat eine unrühmliche Sonderrolle ein“, sagt Höhn nach der heutigen Sitzung des Innenausschusses. In Nordrhein-Westfalen und Brandenburg habe man gute Erfahrungen mit einem solchen Beauftragten gemacht. „Nicht nur der Verwaltung wäre bei der Umsetzung des neuen Informationsfreiheitsgesetzes geholfen. Streitfragen könnten einvernehmlich gelöst werden, bevor die Bürger in langwierigen Verwaltungsgerichtsprozessen ihre Rechte einklagen müssen”, sagt Höhn.
Dieses habe die Anhörung von Experten eindeutig belegt. Die SPD-Fraktion hatte vorgeschlagen, dass – wie in vielen anderen Bundesländern auch üblich – der Datenschutzbeauftragte zugleich das Amt des Informationsfreiheitsbeauftragten bekleidet.

Scharfe Kritik übt Uwe Höhn an der heutigen Entscheidung des Innenausschusses, den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion für ein Informationsfreiheitsgesetz abzulehnen und dem Vorschlag der CDU-Fraktion den Vorzug zu geben. „Der CDU-Entwurf ist das Papier nicht wert, auf dem es steht“, so Höhn. Der eigentlichen Intention des Gesetzes, dem Bürger die Einsicht in behördliche Akten zu erleichtern, komme der CDU-Vorschlag nicht nach.

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Thüringen: Landtag debattiert erneut über Informationsfreiheit

Freitag, 19. Oktober 2007 11:21

Der Thüringer Landtag hat am Donnerstag zum wiederholten Male über ein Informationsfreiheitsgesetz debattiert. Nach einem Streit vor der Sommerpause haben CDU und SPD jeweils eigene Gesetzentwürfe vorgelegt. Während Redner dieser Parteien ihre Vorlagen verteidigten, kritisierte die Linke beide Gesetzentwürfe als nicht weitgehend genug. Der parteilose Linke-Abgeordnete Roland Hahnemann kündigte einen eigenen Gesetzentwurf seiner Fraktion an.
Die Union will mit ihrem Entwurf EU-Bürgern einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu den Daten der öffentlichen Verwaltung einräumen. Der Informationsanspruch soll gegenüber sämtlichen Behörden auf kommunaler und Landesebene gelten. Keine Auskunftspflicht gebe es jedoch für Landtag, Rechnungshof, den Datenschutzbeauftragten sowie die gesamte Rechtspflege.
Grundlage des neuen Gesetzentwurfes ist die umstrittene Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 28. Juni. Mit dieser Vorlage hatte der Ausschuss einen SPD-Gesetzentwurf so weitgehend verändert, dass die Sozialdemokraten ihren Entwurf im Juli-Plenum zurückzogen und so eine Abstimmung verhinderten.
Die Sozialdemokraten legen wieder ihren alten Gesetzentwurf vor. Das Papier sieht nach Angaben des Abgeordneten Uwe Höhn weitergehende Informationsrechte vor. So sollen auch Daten aus laufenden Verfahren offengelegt werden. Zudem würde nach Vorstellungen der SPD der Landesdatenschutzbeauftragte auch für die Gewährung des Informationszugangs verantwortlich sein. Die SPD war bereits in der vergangenen Legislatur mit einem Informationsfreiheitsgesetz gescheitert. Damals lehnte die Union die Pläne mit der Begründung ab, dass den Bürgern genügend Auskunftsrechte zur Verfügung stünden.
Die Linke kritisierte beide Gesetzentwürfe. «Herrschenden Politikern ist Informationsfreiheit ihrem Wesen nach ein Graus», sagte der Abgeordnete Hahnemann. Besonders der CDU-Entwurf folge dem Grundsatz: «So viel Geheimnisschutz wie möglich, so wenig Informationsfreiheit wie nötig.» Es würden unüberwindbare Hürden für den Informationsanspruch aufgebaut. «Das Bürger-Interesse bleibt auf der Strecke», erklärte Hahnemann.
Nach Angaben des Abgeordneten fordert die Linke unter anderem, alle Behörden der Auskunftspflicht zu unterwerfen. Das müsse auch für Parlament, Rechnungshof und den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) gelten. Auch in den Akten enthaltene Notizen und Vorentwürfe sollten von den Behörden offengelegt werden. Ein eigener Gesetzentwurf der Linken werde zudem vorsehen, dass die Auskünfte kostenlos gewährt werden.

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Thüringen: Landtag debattiert zum wiederholten Male über Informationsfreiheit

Donnerstag, 20. September 2007 10:37

Der Thüringer Landtag hat am Donnerstag zum wiederholten Male über ein Informationsfreiheitsgesetz debattiert. Nach einem Streit vor der Sommerpause haben CDU und SPD jeweils eigene Gesetzentwürfe vorgelegt.

Während Redner dieser Parteien ihre Vorlagen verteidigten, kritisierte die Linke beide Gesetzentwürfe als nicht weitgehend genug. Der parteilose Linke-Abgeordnete Roland Hahnemann kündigte einen eigenen Gesetzentwurf seiner Fraktion an

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Thüringen und Bayern beharren auf Amtsgeheimnis

Montag, 23. Juli 2007 19:44

Von Stefan Krempl

Entgegen dem Trend beim Bund und in zahlreichen Ländern bleiben Thüringen und Gemeinden in Bayern zunächst weiter dem Grundsatz des Amtsgeheimnisses verhaftet. So hat die SPD-Fraktion im thüringischen Landtag ihren Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz des Landes nach langem Streit mit der CDU wieder zurückgezogen. Mit dem Vorschlag wollten die Sozialdemokraten ein allgemeines Akteneinsichtsrecht für alle Bürger schaffen, um ihnen einen voraussetzungslosen Zugang zu den Informationen der Behörden von Land und Kommunen zu gewähren sowie die Transparenz in der Verwaltung zu fördern. Der Münchner Stadtrat hat zudem vergangene Woche einen Antrag der ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei) zur Schaffung einer Satzung für Informationsfreiheit für die bayerische Landeshauptstadt abgelehnt. Damit haben die Münchner Bürger auch künftig keine Möglichkeit, tiefere Blicke in die Aktenschränke der Stadtverwaltung zu werfen.

In Thüringen hat die oppositionelle SPD der allein regierenden CDU schon seit einiger Zeit eine Abwehrhaltung bei der Informationsfreiheit vorgeworfen. Nun erklärten die Genossen, dass die Christdemokraten den Entwurf in den parlamentarischen Ausschüssen weitgehend verwässert hätten. Eine Zustimmung sei so nicht mehr möglich, da vom ursprünglichen Anliegen angesichts zu breiter Ausnahmen kaum noch etwas übrig geblieben wäre. Schon der SPD-Entwurf sah vor, unter anderem “öffentliche Belange”, den behördlichen Entscheidungsbildungsprozess, das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis oder personenbezogene Daten besonders vor einem Informationszugang zu schützen. Zuvor war bereits 2002 ein Anlauf der SPD für ein Informationsfreiheitsgesetz im thüringischen Landtag gescheitert.

Lange Gesichter gibt es auch bei den Befürwortern eines Akteneinsichtsrechts im Süden. “Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung sind unablässig in einer Demokratie”, betonte ein Sprecher des Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern nach der Entscheidung im Münchner Stadtrat. “Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit, nicht der Behörde”. Der Vereinigung gehören unter anderem die Organisationen Mehr Demokratie, Transparency International Deutschland (TI), Humanistische Union, der Bayerische Journalistenverband sowie die ÖDP an. Diese hatten sich erhofft, dass die Stadt München mit einer Informationsfreiheitssatzung “Vorbild im Hinblick auf eine moderne Demokratie für ganz Bayern” werden würde.

“Nur ein kleiner Lichtblick” ist für Heike Mayer von TI die Tatsache, dass der Stadtrat einen Ergänzungsantrag der Grünen mehrheitlich angenommen hat. Dieser fordert die bayerische Staatregierung auf, ein Informationsfreiheitsgesetz mit Regelungen auch für Kommunen zu erlassen. Inwieweit diese Forderung Aussicht auf Erfolg hat, bleibt jedoch äußerst fraglich. Schließlich lehnte die CSU im bayerischen Landtag bereits vor neun Monaten zwei Gesetzentwürfe ab, die öffentliche Stellen in Bayern darauf verpflichtet hätten, die bei ihnen vorhandenen Informationen für jedermann zugänglich zu machen. Acht Bundesländer haben derweil bereits eigene entsprechende Informationsfreiheitsgesetze erlassen und bieten ihren Bürgern so ein erweitertes Kontroll- und Mitgestaltungsrecht.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Thüringen, Transparency | Kommentare (1) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Thüringen: CDU bringt eigenes Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg

Mittwoch, 18. Juli 2007 16:02

Die Thüringer CDU will ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg bringen. Damit solle EU-Bürgern ein allgemeiner Anspruch auf Zugang zu den Daten der öffentlichen Verwaltung eingeräumt werden, teilte die Fraktion am Mittwoch in Erfurt mit. Die Informationsrechte der Bürger würden «erheblich gestärkt». Den Angaben zufolge orientiert sich der CDU-Gesetzentwurf an den Regelungen des Bundes sowie Hamburgs. Der Informationsanspruch gelte gegenüber sämtlichen Behörden auf kommunaler und Landesebene. Keine Auskunftspflicht solle jedoch für Landtag, Rechnungshof, den Datenschutzbeauftragten sowie die gesamte Rechtspflege wie Gerichte, Staatsanwaltschaften und Notare gelten. Grundlage des neuen Gesetzentwurfes ist den Angaben zufolge die umstrittene Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 28. Juni. Mit dieser Vorlage hatte der Ausschuss einen SPD-Gesetzentwurf so weitgehend verändert, dass die Sozialdemokraten ihren Gesetzentwurf im Landtagsplenum zurückzogen und so eine Abstimmung verhinderten. Die SPD hatte der Union vorgeworfen, die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetz zu weit abgemildert zu haben.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Thüringen | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz