Montag, 7. April 2008 11:18
Die Rheinland-Pfälzische SPD-Landtagfraktion hat heute ihren Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Informationszugang in den Landtag eingebracht. Die SPD-Landtagsfraktion stellt heute ein Informationsfreiheitsgesetz vor und gleichzeitig schließt die Landesregierung Medien von Bürgerkongressen aus. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Thomas Auler kritisierte heute in scharfer Form, dass der erste Bürgerkongress zur Kommunal- und Verwaltungsreform am kommenden Samstag in Ludwigshafen unter Ausschluss der Medienvertreter stattfinden soll. CDU: Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche rechtliche und praktische Fragen auf, die einer eingehenden Klärung bedürfen.
„Die SPD-Landtagfraktion hat heute ihren Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Informationszugang (Landesinformationsfreiheitsgesetz) in den Landtag eingebracht. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern einen allgemeinen Anspruch auf Informationszugang zu Verwaltungsinformationen bei den Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts ermöglichen. Damit machen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer offenen und modernen Verwaltung und stärken die Rechte der Bürgerinnen und Bürger “, so der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Jochen Hartloff.
„Das staatliche Handeln der Landes- und Kommunalbehörden wird mit unserem Gesetzentwurf transparenter gemacht, denn Transparenz und Informationsfreiheit sind wesentliche Voraussetzungen der freiheitlichen Demokratie. Mit zunehmender Informiertheit der Bürgerinnen und Bürger wächst die Freiheit zur Mitverantwortung, zur Kritik und zur effektiven Wahrnehmung von Bürgerrechten. Die Transparenz von politischen und behördlichen Entscheidungen erhöht darüber hinaus deren Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz. Regelungen zum Informationszugang sind deshalb in der heutigen Informationsgesellschaft unverzichtbar“, betont Carsten Pörksen, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzender der Datenschutzkommission.
Wesentliche Inhalte des SPD-Entwurfs für ein Landesinformationsfreiheitsgesetz:
Wer hat ein Recht auf Informationszugang?
Der SPD-Entwurf sieht vor, dass jeder natürlichen Person, also jeder Bürgerin und jedem Bürger, ein Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen zusteht. Es wird nicht zwischen deutschen und ausländischen Personen oder ihrem Aufenthaltsort im In- oder Ausland unterschieden. Der Nachweis eines rechtlichen, berechtigten oder sonstigen Interesses ist nicht erforderlich. Der Anspruch ist nicht auf Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Rheinland-Pfalz beschränkt.
Was ist zu tun, um die gewünschten Informationen zu erhalten?
Wegen der Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens sieht der Entwurf vor, dass der Antrag schriftlich, mündlich – auch telefonisch -, in elektronischer Form oder durch schlüssiges Handeln gestellt werden kann. Im Einzelfall darf die Behörde jedoch einen schriftlichen Antrag oder eine Konkretisierung des Antrags verlangen. Obwohl die Schriftform nicht allgemein notwendig ist, muss die Behörde zumindest die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers feststellen können. Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde zu stellen, also derjenigen Behörde, die über die begehrte Information verfügt.
Gibt es Einschränkungen?
Es gibt Ausnahmefälle, in denen das individuelle Recht auf Informationszugang ausgeschlossen ist, um den notwendigen Schutz öffentlicher Belange, einschließlich der Rechtsdurchsetzung, zu gewährleisten. Der Gesetzesentwurf enthält daher spezielle eng umrissene Ausnahmetatbestände, welche die Ablehnung eines Informationsbegehrens rechtfertigen.
Wie lange dauert es, bis die gewünschten Informationen erteilt werden?
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die beantragte Information unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Antragstellung zur Verfügung gestellt werden soll. Diese Frist berücksichtigt hinreichend die Interessen der Antragstellerin oder des Antragstellers an einer möglichst zügigen Bearbeitung des Antrags auf Information, gibt aber auch der Behörde ausreichend Gelegenheit, mit den vorhandenen Personalkapazitäten und Sachmitteln den Informationsanspruch zu überprüfen. Eine Verlängerung der Frist ist insbesondere möglich, wenn Umfang oder Komplexität der gewünschten Information oder die Beteiligung Dritter dies erforderlich machen. Die Behörde hat die Antragstellerin oder den Antragsteller über die Fristverlängerung und die Gründe hierfür zu informieren.
Was kostet der Informationszugang?
Der Entwurf sieht vor, dass die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in amtliche Informationen vor Ort gebührenfrei ist. Eine Gebührenpflicht entfällt auch, soweit ein Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird. Bezüglich der Höhe der Kosten wird im Gesetzesentwurf auf das Allgemeine Gebührenverzeichnis verwiesen. „Unser Ziel ist eine zügige parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag, damit das Informationszugangsrecht der Bürgerinnen und Bürger schnell mit einer gesetzlichen Grundlage gewährleistet wird. Dabei hoffen wir auf die Unterstützung und die konstruktive Mitarbeit der anderen Fraktionen im rheinlandpfälzischen Landtag“, so Carsten Pörksen.
Hartloff: „Der freie Zugang zu Informationen ist für die SPD ein zentraler Aspekt der demokratischen politischen Gestaltung unserer Gesellschaft. Demokratie lebt vom Prinzip der Öffentlichkeit. Alle müssen das Recht auf Zugang zu Informationen haben. Über Vorgänge, die das Gemeinwesen oder sie selbst betreffen, müssen Bürgerinnen und Bürger sich kundig machen und ein Urteil bilden können. Nur dann können sie die Staatsgewalt, die in ihrem Namen ausgeübt wird, kontrollieren. Vor diesem Hintergrund ist die mit unserem Gesetzentwurf vorgenommene weitere Umstellung des Verwaltungshandelns des Staates vom Vertraulichkeits- auf das Öffentlichkeitsprinzip folgerichtig. Unser Entwurf eines Landesinformationsfreiheitsgesetzes ist deshalb ein wichtiger Schritt hin zu einer größeren Bürgerorientierung und Transparenz der öffentlichen Verwaltung.
Michael Hörter (CDU): Vieles spricht für Anhörung
„Wir begrüßen, dass ein derartiger Anspruch für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen wird. Allerdings behält es sich die CDU-Fraktion vor, den Entwurf im anstehenden Gesetzgebungsverfahren genau unter die Lupe zunehmen. Vieles spricht aus unserer Sicht dafür, hierzu eine Anhörung durchzuführen. Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche rechtliche und praktische Fragen auf, die einer eingehenden Klärung bedürfen. Dies gilt vor allem mit Blick auf den Datenschutz und den Bürokratieabbau. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die Behörden den auf sie zukommenden Aufgaben gerecht werden können. Die Landesregierung ist gefordert, die Detailfragen gründlich zu klären.“
Die SPD-Landtagsfraktion stellt heute ein Informationsfreiheitsgesetz vor und gleichzeitig schließt die Landesregierung Medien von Bürgerkongressen aus
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Thomas Auler kritisierte heute in scharfer Form, dass der erste Bürgerkongress zur Kommunal- und Verwaltungsreform am kommenden Samstag in Ludwigshafen unter Ausschluss der Medienvertreter stattfinden soll. Die FDP-Fraktion habe dazu eine Aktuelle Stunde für die Plenardebatte beantragt.
Bei der öffentlichen Veranstaltung der Landesregierung seien die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, um ihre Vorstellungen und Erwartungen im Hinblick auf eine moderne, effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung zu formulieren. “Sind Journalisten nach Auffassung der Landesregierung denn keine Bürger?”, fragte Auler. Die “wohlfeilen Formulierungen” des Ministerpräsidenten und des Innenministers würden den Journalisten angeboten, “wenn jedoch die Bürger zu Wort kommen”, solle darüber offenbar nicht berichtet werden, so Auler.
“Die SPD-Landtagsfraktion stellt heute ein Informationsfreiheitsgesetz vor und gleichzeitig schließt die Landesregierung Medien von Bürgerkongressen aus. Das passt nicht zusammen”, sagte Auler. Zunächst habe die Landesregierung darauf verzichtet, den Bürgern einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten und damit eine Diskussionsgrundlage zu schaffen. “Nun soll offenbar auch noch verhindert werden, dass die Auffassungen der Bürger sich in der Presse wiederfinden.” Es werde immer deutlicher, dass es sich bei den Bürgerkongressen um eine reine “Alibi-Veranstaltung” der Landesregierung handele.