Beitrags-Archiv für die Kategory 'Rheinland-Pfalz'

Rheinland-Pfalz: Behörden müssen Bürgern immer Auskunft geben

Donnerstag, 13. November 2008 9:53

Von Claudia Renner

Wie groß wird der Anbau, den mein Nachbar plant? Was steht in den Genehmigungsunterlagen für die neue Ortsmitte? Wurden Pflanzenschutzmittel-Rückstände im Gemüsesortiment meines Supermarkts gefunden? Mit solchen Fragen läuft der Normalbürger bei Behörden bisher meist gegen die Wand. Der Landtag berät über zwei Gesetze, die das Informationsrecht von Verbrauchern stärken sollen.

Zeit wird es. Einen gesetzlich garantierten Zugang zu amtlichen Informationen hatte schon 1998 die damalige rot-grüne Koalition in Berlin versprochen. Acht Jahre dauerte es bis zum “Informationsfreiheitsgesetz” des Bundes. Mit ähnlichen Landesgesetzen waren acht Länder schneller als Rheinland-Pfalz. In Mainz ergriffen die Grünen in der vergangenen Legislaturperiode die Initiative, als Opposition allerdings chancenlos.

Heute wird der Landtag einen Entwurf der SPD-Fraktion, wohl auch mit Zustimmung von CDU und FDP, verabschieden. Voraussichtlich ab Januar 2009 kann jeder ohne spezielle Begründung einen formlosen Antrag auf Auskunft bei Behörden des Landes und den Kommunen stellen. Das kann schriftlich, mündlich, am Telefon oder per E-Mail geschehen. Die Behörde muss “unverzüglich” antworten oder Akteneinsicht gewähren, spätestens aber innerhalb eines Monats. Auskunft geben müssen Gemeinden, Verbandsgemeinden, Städte, Landkreise, Landesbehörden, auch Landtag und Rechnungshof. Ausgenommen sind der Verfassungsschutz, die Wirtschaftskammern IHK und HwK, die Sparkassen und öffentlich-rechtliche Sendeanstalten.

Einfache Auskünfte und kurze Akteneinsicht bleiben kostenlos. Hat aber eine Behörde mehr als 45 Minuten Aufwand, werden Gebühren zwischen 25 und 500 Euro fällig. Ausnahmen schränken das Informationsrecht ein: wenn dadurch Entscheidungsvorgänge in der Behörde gestört oder strafrechtliche Ermittlungen behindert würden. Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nur he-rausgegeben, wenn die Betroffenen dem zustimmen.

Nach Erfahrungen aus anderen Bundesländern drehen sich 70 Prozent der Anfragen um den Baubereich. Die Gesamtzahl hat sich bei 1000 Anträgen pro Jahr eingependelt. Auch das vom Umweltministerium vorgelegte “Verbraucherinformationsgesetz” dürfte die Behörden nicht überfordern: Für Auskünfte zu Lebens- und Futtermitteln gilt bereits seit 1. Mai ein Bundesgesetz auch für die Landesbehörden. Seither erreichten neun Anfragen das Landesuntersuchungsamt, unter anderem zu Pestiziden in Weintrauben oder Bakterien in Räucherlachs.

Das Landesgesetz, das morgen erstmals im Parlament beraten wird, dehnt die Auskunftspflicht auf die Kommunen aus. Auch hier sollen für aufwendigere Auskünfte Gebühren anfallen. Sie dürfen aber “die wirksame Ausübung des Informationsanspruchs nicht behindern”, heißt es im Gesetz.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Rheinland-Pfalz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Rheinland-Pfalz: Bürger haben ab Januar 2009 Recht auf Informationen von Behörden

Dienstag, 11. November 2008 11:11

Die Bürger haben ab dem 1. Januar 2009 mehr Recht auf Akteneinsicht bei den öffentlichen Behörden. Der Mainzer Landtag verabschiedete am 11. November 2008 einstimmig das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz. Damit kann künftig jeder Bürger, aber auch jede juristische Person wie ein Verein oder Verband, bei jeder Behörde des Landes, der Gemeinde sowie der nachgeordneten Stellen amtliche Informationen einholen oder einsehen. Für die Bearbeitung werden ab einem Aufwand von mehr als einer halben Stunde Arbeit Gebühren zwischen 25 Euro und 500 Euro fällig. Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in Unterlagen an Ort und Stelle soll aber in jedem Fall kostenfrei bleiben.
Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) sprach von einem zeitgemäßen, notwendigen und schlanken Gesetz, das «Vertrauen in Verwaltungshandeln» stärke, aber nicht unmäßig mehr Bürokratie und Kosten verursache. «Das ist ein mächtiger, schöner, wunderbarer Fortschritt», sagte Bruch. Mitsprache erfordere Informationen und den Zugang dazu, die neuen Möglichkeiten stärkten die Bürgerbeteiligungsrechte.

Ein Antrag auf Auskunft kann schriftlich, mündlich, per E-Mail oder am Telefon erfolgen, allerdings hat man bei mündlicher Anfrage auch nur ein Recht auf mündliche Antwort. Die Behörde muss dann innerhalb eines Monats reagieren. Die Behörden können aber Anträge ablehnen, wenn die öffentliche Sicherheit oder internationale Beziehungen gefährdet würden oder Strafverfahren, Amtsgeheimnisse oder wirtschaftliche Interessen des Landes betroffen wären.

Ausgenommen ist ebenfalls der Kernbereich des Regierungshandelns und damit Entwürfe zu Entscheidungen und Beschlüssen, nicht aber Gutachten. Sind personenbezogene Daten Dritter betroffen, müssen diese der Freigabe der Informationen zustimmen. Ausgenommen von der Regelung wurden ferner die Sparkassen, die Selbstorganisationen von Wirtschaft und freien Berufen sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Rheinland-Pfalz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Rheinland-Pfalz: Ministerrat stimmt Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes zu

Dienstag, 7. Oktober 2008 7:56

Der Ministerrat hat heute den Entwurf des Landesgesetzes zur Ausführung des Verbraucherinformationsgesetzes (AGVIG) beschlossen. Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hatte den Entwurf vorgelegt.
„Mit dem neuen Landesgesetz sollen Verbraucherinnen und Verbraucher auch einen Anspruch auf freien Zugang zu den bei den kommunalen Behörden vorhandenen Informationen, die das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch betreffen, erhalten. Die Verbraucher informieren sich bevor sie einkaufen. Diese Information wird ihnen jetzt leichter gemacht. „Das Gesetz ist Teil einer modernen Verbraucherpolitik, die auf das hohe Interesse der Menschen an Lebensmitteln sowie anderen Produkten wie Spielzeug, Textilien oder Kosmetika reagiert“, so Verbraucherschutzministerin Margit Conrad.

Der vorliegende Gesetzesentwurf des Landes setzt das Bundesgesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz: VIG) vom 5. November 2007 um. Das Bundesgesetz ist in weiten Teilen am 1. Mai 2008 in Kraft getreten.

Ein Informationsanspruch nach dem VIG besteht gegenüber den Kommunen nur, wenn diesen zuvor die Aufgaben durch Landesrecht übertragen wurden; dazu dient das Landesgesetz. Es begründet Informationsansprüche für Verbraucherinnen und Verbrauchern auch gegenüber den Gemeinden und Gemeindeverbänden, bei denen verbraucherrelevante Daten vorliegen. Verbraucherinformationsrechte auf Landes- und Kommunalebene werden damit verbessert. Daneben regelt der Entwurf des Landesgesetzes die Gebühren, die auf Landes- und Kommunalebene erhoben werden. Im Übrigen finden die bundesrechtlichen Regelungen des VIG in vollem Umfang Anwendung.

Die Kommunalen Spitzenverbände wurden beim Entwurf des Landesgesetzes beteiligt. Nach der Zustimmung des Ministerrates wird der Entwurf dem Landtag zugeleitet.

Auch vor Inkrafttreten des Landesgesetzes profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits vom Bundesgesetz, da diese für die zuständigen Landesbehörden unmittelbar wirksam ist. Verbraucher können nach VIG seit 1. Mai Informationen zu Lebensmitteln und Gütern des täglichen Bedarfs wie Spielzeug im Anwendungsbereich des LFGB, Textilien, Kosmetika erfragen. Anfragen an die Kommunen werden noch über das Verbraucherschutzministerium beantwortet. Bei entstehenden Kosten wird bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes das Allgemeine Gebührenverzeichnis herangezogen.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Rheinland-Pfalz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Happy Birthday, Papiertiger!

Mittwoch, 17. September 2008 8:44

Von Thoralf Schwanitz
Seit 1000 Tagen müsste der Staat den Bürgern Akteneinsicht gewähren – eigentlich. Denn viele Anträge scheitern an einer Front aus Beamten und Richtern. Und niemanden scheint es zu interessieren. Kritiker fordern nun, das Informationsfreiheitsgesetz nachzubessern.

Die Aktenschränke in deutschen Amtsstuben sind sicher. Die stählernen Exemplare, zertifiziert nach der “BSI-Norm 7565 bis 7567″, halten sogar Feuer stand. Auch vor einer anderen Gefahr schützen sich Beamte hierzulande wirkungsvoll: Wollen Bürger Einblick in die Akten von Bund und Ländern nehmen, scheitern ihre Anträge regelmäßig. Abgeschmettert von Behörden und Gerichten. Und das, obwohl mittlerweile seit rund 1000 Tagen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes in Kraft ist – ein Gesetz, das es im Prinzip jedermann erlaubt, Informationen über Verwaltungsvorgänge anzufordern. Eigentlich ein Flaggschiff der Transparenz.

Auch Chris Humbs ist an staatlicher Geheimniskrämerei gescheitert. Als Nokia im Januar ankündigte, die Handyproduktion in Bochum dicht zu machen, wollte der Journalist die Möglichkeiten des nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) austesten: Er verlangte Einsicht in die heiklen Verträge über Subventionen des Landes für den Mobilfunkkonzern.

Nur weil Humbs seinen Antrag auf Akteneinsicht auf einem Blatt mit dem Briefkopf seines Senders Rundfunk Berlin-Brandenburg einreichte, lehnte die NRW-Bank das Ersuchen ab. Informationsfreiheit gelte nur für Menschen, nicht aber für juristische Personen, so die merkwürdige Begründung. Darum versuchte es der Autor für das Politmagazin “Kontraste” noch einmal, diesmal eben als Privatmann. Wieder erhielt er einen ablehnenden Bescheid: Hinter Chris Humbs verstecke sich ja eigentlich die Rundfunkanstalt, ließ man ihn wissen. Und im darauffolgenden Eilverfahren um die Herausgabe der Informationen bekam die NRW-Bank vom Verwaltungsgericht Düsseldorf die volle Rückendeckung.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hatte Humbs im Eilverfahren mehr Erfolg – so scheint es zunächst: Der Journalist habe “deutlich zum Ausdruck gebracht, den Zugangsanspruch im eigenen Namen geltend zu machen” (Az.: 8 B 913/08), urteilten die Richter. Ein paar Sätze später erklärten sie aber, warum Humbs’ Begehren im Ergebnis dennoch erfolglos bleiben muss: Die Verhandlungen zwischen Nordrhein-Westfalen und Nokia über die Rückzahlung der Subventionen würden durch die Weitergabe des Materials an ihn gestört. Das Gericht stützte sich auf eine Ausnahme im NRW-IFG, die bei Gefahr für “den Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme” die Informationssperre ermöglicht.

Der Medienrechtsexperte Michael Schmittmann erkennt in diesem Fall ein typisches Muster: “Die Gerichte sehen Informationsfreiheitsgesetze sehr skeptisch”, sagt der Anwalt aus dem Düsseldorfer Büro von Heuking. “Sie wollen den Handlungsspielraum der Behörden nicht einschränken und zugleich verhindern, dass für Journalisten mehr Rechte als nach den Landespressegesetzen entstehen. Sie legen Informationsfreiheitsgesetze darum sehr restriktiv aus.”

Dabei hatten es die Macher von Informationsfreiheitsgesetzen im Bundestag und den Länderparlamenten doch so gut gemeint. Und große Erwartungen geweckt. Galt für die Behördenarbeit früher traditionell das Amtsgeheimnis, wurden mit dem IFG alle Informationen der Exekutive öffentlich. Nur wenn eine der genau beschriebenen Ausnahmen vorliegt, können Behörden die Herausgabe einschränken oder ganz verweigern. Etwa, wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt sind, personenbezogene Daten geschützt werden müssen oder (speziell im Bundes-IFG) Militär- und Geheimdienstinformationen. Nicht nur klassische Behörden sind verpflichtet, sondern auch rechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts – wie die NRW-Bank im Fall Nokia.

Zur großartigen Bürgerbewegung ist es mit dem Inkrafttreten des IFG vor rund 1000 Tagen jedoch nicht gekommen. Gerade einmal 2278 IFG-Anträge gingen im Jahr 2006 bei den Bundesministerien und -behörden ein, im Jahr 2007 waren es sogar nur 1265. Zum Vergleich: In Großbritannien, wo seit 2005 ein Informationsfreiheitsgesetz gilt, gab es 8429 Anfragen – allein im ersten Quartal 2008. Und in den Vereinigten Staaten zählte das U.S. Government Accountability Office (vergleichbar mit dem Bundesrechnungshof) für das Jahr 2006 rund 2,5 Millionen Akteneinsichtsanträge auf Basis des Freedom of Information Act.

Die Bürger sind transparenzmüde. Wohl auch, weil die Verwaltung im Verbund mit den Gerichten jeden Antrag abschmettern kann, das IFG macht’s möglich. Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (SPD) ist einer der Wegbereiter des Bundes-IFG – und bereits selbst mit einem Antrag auf Akteneinsicht gescheitert. Tauss versucht seit 2006, den Mautvertrag zwischen Bund und Toll-Collect-Konsortium vom Verkehrsministerium zu bekommen. Bisher ohne Erfolg. Auch der Streit um seinen Antrag landete schon vor Gericht. Die praktischen Erfahrungen mit dem von ihm vorangebrachten Regelwerk, sagt Tauss, “machen Lust darauf, das Gesetz zu überarbeiten.”

Verbündete im Bundestag hat Tauss schon ausgemacht: “Wir werden damit auch in den Wahlkampf ziehen. Das ist ja eine rot-grün-gelbe Veranstaltung. Die CDU blockiert noch immer in den Bundesländern, in denen sie regiert und kein IFG will.” Ohne Landes-IFG sind bisher Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Auch mit der Rechtsprechung ist Tauss unzufrieden: “In der Tat urteilten einige Verwaltungsgerichte recht befremdlich. Hier herrscht offensichtlich noch das Prinzip: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.”

Chris Humbs hat eine kräftige Rechtsabteilung im Rücken, die ihn im Kampf um die Dokumente weiter unterstützt. Er setzt im Streit um die Nokia-Verträge auf das Hauptsacheverfahren. “Ob die Gesetze wirklich einmal etwas bringen werden, hängt vom Druck ab, den die Bürger machen. Man muss aber auch sagen, dass der Gesetzgeber beim IFG schlampig gearbeitet hat.”

In den USA findet übrigens jedes Jahr eine Aktionswoche zur Informationsfreiheit statt, die “Sunshine Week” – damit das Licht der Öffentlichkeit in dunkle Behördenschränke strahle. Die Aktenschränke in Deutschland aber bleiben zu. Feuerfest nach BSI-Norm. Und blickdicht nach dem IFG.

Thema: Baden-Württemberg, Hessen, Informationsfreiheitsgesetz, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Rheinland-Pfalz will nachziehen – allerdings mit schlechtem Gesetz

Montag, 25. August 2008 7:28

Von Manfred Redelfs (Netzwerk Recherche)

Nachdem bisher zehn Bundeslaender eigene Regelungen auf Landesebene fuer ein allgemeines Informationszugangsgesetz verabschiedet haben (Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG), will sich jetzt auch Rheinland-Pfalz von Grundsatz der Amtsverschwiegenheit verabschieden. Die alleinregierende SPD hat dazu in Mainz einen Gesetzentwurf eingebracht, der am 12. August 2008 in einer Expertenanhoerung des Landtags-Innenausschusses diskutiert wurde. Netzwerk Recherche war dazu als einzige Journalistenorganisation geladen – und musste leider feststellen, dass der Entwurf deutliche Schwaechen hat, die ganz offensichtlich politisch gewollt sind.

Der Entwurf der SPD faellt in einer Reihe von Punkten noch hinter das Bundes-IFG zurueck. So soll es bei Vorlagen zu Kabinettsentscheidungen keinen Informationszugang geben, finanzielle Aspekte des Verwaltungshandeln bleiben in vielen Faellen vom Auskunftsanspruch ausgeklammert und sowohl beim Schutz personenbezogener Daten wie beim Schutz des Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisses verzichtet der Gesetzentwurf auf den eigentlich etablierten Standard einer Abwaegungsklausel mit evtl. ueberwiegenden oeffentlichen Interessen, die fuer eine Veroeffentlichung sprechen.

Kritisch sieht Netzwerk Recherche auch den Umstand, dass der Entwurf davon ausgeht, dass der Buergerbeauftragte des Landes die Funktion des IFG-Beauftragten mit uebernehmen soll. Es wird somit von der bewaehrten Praxis abgewichen, den Datenschutzbeauftragten in Personalunion auch die Aufgabe des IFG-Ombudsmannes in Konfliktfaellen zu uebertragen. Dieser Punkt ist insofern relevant, als der IFG-Beauftragte auch Pruefungen in Behoerden durchfuehren kann, ob einem Antragsteller wirklich alle veroeffentlichungspflichtigen Unterlagen zugaenglich gemacht worden sind. Der Buergerbeauftragte ist dagegen eine reine Beschwerdestelle ohne eigene Pruefungskompetenz. Ausserdem koennen sich auch rechtsunsichere Behoerden an den IFG-Beauftragten wenden, waehrend eine Behoerdenberatung durch den Buergerbeauftragten kaum vorstellbar ist.

Insgesamt naehrt daher der Verzicht auf eine starke Stellung des IFG-Ombudsmannes den Verdacht, dass das IFG in Rheinland-Pfalz von den Autoren des Gesetzentwurfs nicht wirklich gewollt wird. Der bisherige Gesetzentwurf weist eher Alibi-Charakter auf. Ueberdies orientiert sich die SPD-Vorlage in vielen Punkte an restriktiven Landesgesetzen, die unter Unions-Alleinregierungen zustande gekommen sind: So fehlt das Amt des IFG-Beauftragten bisher nur bei den Landesgesetzen in Hamburg und Thueringen, die beide unter CDU-Regierungen verabschiedet wurden.

Zweifel am ernsthaften Willen, ein fortschrittliches und buergernahes Landes-IFG auf den Weg zu bringen, mussten auch im Verlauf der Landtagsanhoerung aufkommen: Als Sachverstaendige waren mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbaende und der Wirtschaft mehrheitlich traditionelle Gegner der Informationsfreiheit geladen, deren skeptische Haltung schon daraus resultiert, dass sie Mehrarbeit und Konflikte mit Antragstellern fuerchten.

Erstmals in einer IFG-Anhoerung musste Netzwerk Recherche ausserdem die Erfahrung machen, dass die Zeit, die fuer die Anhoerung zur Verfuegung stand, gar nicht ausgeschoepft wurde: Die Mitglieder des Ausschusses stellten waehrend der gesamten Anhoerung nicht eine Frage. Die Neugier der Parlamentarier in Rheinland-Pfalz, wie sich mehr Verwaltungstransparenz und Buergerbeteiligung herstellen laesst, scheint also sehr begrenzt zu sein, was fuer den Gesetzgebungsprozess nichts Gutes ahnen laesst. Netzwerk Recherche wird den Fortgang des Verfahrens weiter beobachten.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Rheinland-Pfalz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

PM: Rheinland-Pfalz: Informationsfreiheit ja – aber

Mittwoch, 16. April 2008 8:49

“Vom Grundsatz her” begrüße er das geplante rheinland-pfälzische Informationsfreiheitsgesetz (IFG), so Gert Winkelmeier. Der LINKE-Bundestagsabgeordnete befürchtet jedoch, dass zahlreiche Informationsgesuche abgelehnt werden, wenn die Ausnahmeklauseln des Gesetzes, das dem Mainzer Landtag heute zur ersten Lesung vorliegt, in der Behördenpraxis angewandt werden.

“Bereits 2002 hatte dem Landtag ein brauchbares Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vorgelegen, das seinerzeit aber abgelehnt worden war. Nun will die Landesregierung endlich hinter acht anderen Bundesländern nachziehen und ein IFG verabschieden”, so Winkelmeier. “Ob aber, was so lange gewährt hat, auch gut wird, kann erst die behördliche Praxis zeigen.”

Der Gesetzentwurf enthalte in vier von 15 Paragraphen ganze elf, zum Teil diffus formulierte Ausnahmegründe, aus denen Akteneinsicht verwehrt werden kann. “Akten, deren öffentliche Einsicht etwa die ‘wirtschaftlichen Interessen des Landes’ gefährden könnte, bleiben faktisch auch künftig unter Verschluss. Es steht also zu befürchten, dass unter Anwendung dieser und anderer Klauseln zahlreiche Informationsgesuche Ablehnung erfahren werden.”

DIE LINKE. werde daher genau verfolgen, wie das IFG in der Praxis umgesetzt werden wird. Dies gelte auch für die Frage, welche Gebühren für die Bearbeitung welcher Anfragen konkret erhoben werden. “Informationsfreiheit muss vollumfänglich auch für Menschen mit geringem Einkommen wirksam werden”, fordert Winkelmeier.

In Nordrhein-Westfalen enthalte die Verwaltungsgebührenordnung zum dortigen IFG eine Härtefallregelung, die Gebührenbefreiung ermöglicht. “Das ist vorbildlich; in dieser Richtung sollte die Mainzer Landesregierung nacharbeiten”, regt Winkelmeier an.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Rheinland-Pfalz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Freier Informationszugang für Bürger auch in Rheinland-Pfalz in Aussicht

Montag, 7. April 2008 11:18

Die Rheinland-Pfälzische SPD-Landtagfraktion hat heute ihren Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Informationszugang in den Landtag eingebracht. Die SPD-Landtagsfraktion stellt heute ein Informationsfreiheitsgesetz vor und gleichzeitig schließt die Landesregierung Medien von Bürgerkongressen aus. Der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Thomas Auler kritisierte heute in scharfer Form, dass der erste Bürgerkongress zur Kommunal- und Verwaltungsreform am kommenden Samstag in Ludwigshafen unter Ausschluss der Medienvertreter stattfinden soll. CDU: Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche rechtliche und praktische Fragen auf, die einer eingehenden Klärung bedürfen.
„Die SPD-Landtagfraktion hat heute ihren Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Informationszugang (Landesinformationsfreiheitsgesetz) in den Landtag eingebracht. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern einen allgemeinen Anspruch auf Informationszugang zu Verwaltungsinformationen bei den Behörden des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts ermöglichen. Damit machen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer offenen und modernen Verwaltung und stärken die Rechte der Bürgerinnen und Bürger “, so der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Jochen Hartloff.

„Das staatliche Handeln der Landes- und Kommunalbehörden wird mit unserem Gesetzentwurf transparenter gemacht, denn Transparenz und Informationsfreiheit sind wesentliche Voraussetzungen der freiheitlichen Demokratie. Mit zunehmender Informiertheit der Bürgerinnen und Bürger wächst die Freiheit zur Mitverantwortung, zur Kritik und zur effektiven Wahrnehmung von Bürgerrechten. Die Transparenz von politischen und behördlichen Entscheidungen erhöht darüber hinaus deren Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz. Regelungen zum Informationszugang sind deshalb in der heutigen Informationsgesellschaft unverzichtbar“, betont Carsten Pörksen, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzender der Datenschutzkommission.

Wesentliche Inhalte des SPD-Entwurfs für ein Landesinformationsfreiheitsgesetz:

Wer hat ein Recht auf Informationszugang?

Der SPD-Entwurf sieht vor, dass jeder natürlichen Person, also jeder Bürgerin und jedem Bürger, ein Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen zusteht. Es wird nicht zwischen deutschen und ausländischen Personen oder ihrem Aufenthaltsort im In- oder Ausland unterschieden. Der Nachweis eines rechtlichen, berechtigten oder sonstigen Interesses ist nicht erforderlich. Der Anspruch ist nicht auf Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Rheinland-Pfalz beschränkt.

Was ist zu tun, um die gewünschten Informationen zu erhalten?

Wegen der Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens sieht der Entwurf vor, dass der Antrag schriftlich, mündlich – auch telefonisch -, in elektronischer Form oder durch schlüssiges Handeln gestellt werden kann. Im Einzelfall darf die Behörde jedoch einen schriftlichen Antrag oder eine Konkretisierung des Antrags verlangen. Obwohl die Schriftform nicht allgemein notwendig ist, muss die Behörde zumindest die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers feststellen können. Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde zu stellen, also derjenigen Behörde, die über die begehrte Information verfügt.

Gibt es Einschränkungen?

Es gibt Ausnahmefälle, in denen das individuelle Recht auf Informationszugang ausgeschlossen ist, um den notwendigen Schutz öffentlicher Belange, einschließlich der Rechtsdurchsetzung, zu gewährleisten. Der Gesetzesentwurf enthält daher spezielle eng umrissene Ausnahmetatbestände, welche die Ablehnung eines Informationsbegehrens rechtfertigen.

Wie lange dauert es, bis die gewünschten Informationen erteilt werden?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die beantragte Information unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber innerhalb eines Monats nach Antragstellung zur Verfügung gestellt werden soll. Diese Frist berücksichtigt hinreichend die Interessen der Antragstellerin oder des Antragstellers an einer möglichst zügigen Bearbeitung des Antrags auf Information, gibt aber auch der Behörde ausreichend Gelegenheit, mit den vorhandenen Personalkapazitäten und Sachmitteln den Informationsanspruch zu überprüfen. Eine Verlängerung der Frist ist insbesondere möglich, wenn Umfang oder Komplexität der gewünschten Information oder die Beteiligung Dritter dies erforderlich machen. Die Behörde hat die Antragstellerin oder den Antragsteller über die Fristverlängerung und die Gründe hierfür zu informieren.

Was kostet der Informationszugang?

Der Entwurf sieht vor, dass die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte sowie die Einsichtnahme in amtliche Informationen vor Ort gebührenfrei ist. Eine Gebührenpflicht entfällt auch, soweit ein Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird. Bezüglich der Höhe der Kosten wird im Gesetzesentwurf auf das Allgemeine Gebührenverzeichnis verwiesen. „Unser Ziel ist eine zügige parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag, damit das Informationszugangsrecht der Bürgerinnen und Bürger schnell mit einer gesetzlichen Grundlage gewährleistet wird. Dabei hoffen wir auf die Unterstützung und die konstruktive Mitarbeit der anderen Fraktionen im rheinlandpfälzischen Landtag“, so Carsten Pörksen.

Hartloff: „Der freie Zugang zu Informationen ist für die SPD ein zentraler Aspekt der demokratischen politischen Gestaltung unserer Gesellschaft. Demokratie lebt vom Prinzip der Öffentlichkeit. Alle müssen das Recht auf Zugang zu Informationen haben. Über Vorgänge, die das Gemeinwesen oder sie selbst betreffen, müssen Bürgerinnen und Bürger sich kundig machen und ein Urteil bilden können. Nur dann können sie die Staatsgewalt, die in ihrem Namen ausgeübt wird, kontrollieren. Vor diesem Hintergrund ist die mit unserem Gesetzentwurf vorgenommene weitere Umstellung des Verwaltungshandelns des Staates vom Vertraulichkeits- auf das Öffentlichkeitsprinzip folgerichtig. Unser Entwurf eines Landesinformationsfreiheitsgesetzes ist deshalb ein wichtiger Schritt hin zu einer größeren Bürgerorientierung und Transparenz der öffentlichen Verwaltung.

Michael Hörter (CDU): Vieles spricht für Anhörung

„Wir begrüßen, dass ein derartiger Anspruch für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen wird. Allerdings behält es sich die CDU-Fraktion vor, den Entwurf im anstehenden Gesetzgebungsverfahren genau unter die Lupe zunehmen. Vieles spricht aus unserer Sicht dafür, hierzu eine Anhörung durchzuführen. Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche rechtliche und praktische Fragen auf, die einer eingehenden Klärung bedürfen. Dies gilt vor allem mit Blick auf den Datenschutz und den Bürokratieabbau. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die Behörden den auf sie zukommenden Aufgaben gerecht werden können. Die Landesregierung ist gefordert, die Detailfragen gründlich zu klären.“

Die SPD-Landtagsfraktion stellt heute ein Informationsfreiheitsgesetz vor und gleichzeitig schließt die Landesregierung Medien von Bürgerkongressen aus

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Thomas Auler kritisierte heute in scharfer Form, dass der erste Bürgerkongress zur Kommunal- und Verwaltungsreform am kommenden Samstag in Ludwigshafen unter Ausschluss der Medienvertreter stattfinden soll. Die FDP-Fraktion habe dazu eine Aktuelle Stunde für die Plenardebatte beantragt.

Bei der öffentlichen Veranstaltung der Landesregierung seien die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, um ihre Vorstellungen und Erwartungen im Hinblick auf eine moderne, effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung zu formulieren. “Sind Journalisten nach Auffassung der Landesregierung denn keine Bürger?”, fragte Auler. Die “wohlfeilen Formulierungen” des Ministerpräsidenten und des Innenministers würden den Journalisten angeboten, “wenn jedoch die Bürger zu Wort kommen”, solle darüber offenbar nicht berichtet werden, so Auler.

“Die SPD-Landtagsfraktion stellt heute ein Informationsfreiheitsgesetz vor und gleichzeitig schließt die Landesregierung Medien von Bürgerkongressen aus. Das passt nicht zusammen”, sagte Auler. Zunächst habe die Landesregierung darauf verzichtet, den Bürgern einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten und damit eine Diskussionsgrundlage zu schaffen. “Nun soll offenbar auch noch verhindert werden, dass die Auffassungen der Bürger sich in der Presse wiederfinden.” Es werde immer deutlicher, dass es sich bei den Bürgerkongressen um eine reine “Alibi-Veranstaltung” der Landesregierung handele.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Rheinland-Pfalz | Kommentare (1) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Rheinland-Pfalz: Land will Recht auf Information für jedermann

Freitag, 7. September 2007 10:30

Die Bürger in Rheinland-Pfalz werden voraussichtlich 2008 ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Behördenauskunft bekommen. Wie ein Sprecher des Innenministeriums gestern in Mainz der Deutschen Presseagentur sagte, befindet sich der Entwurf eines neuen “Landesinformationszugangsgesetzes” derzeit in der Ressortabstimmung und könnte im Frühjahr 2008 in den Landtag eingebracht werden. Nach Angaben des Ministeriums soll es ein umfassendes Zugangsrecht zu amtlichen Informationen geben, ohne dass dafür ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss. Dies soll behördliche Entscheidungen für die Bevölkerung transparenter machen.

Die rheinland-pfälzische Landespressekonferenz (LPK), in der Politikkorrespondenten zusammengeschlossen sind, der Journalistenverein netzwerk recherche sowie Journalistengewerkschaften forderten die SPD-Landesregierung gemeinsam auf, ein Gesetz mit einem möglichst weit gefassten Anspruch auf Informationen mit nur wenigen Ausnahmeregelungen vorzulegen. Ein Informationsfreiheitsgesetz bezeichnet der Vorsitzende vom netzwerk recherche, Thomas Leif, als “Riesenchance” und “Sauerstoff für die Demokratie”. In vielen Behörden spuke immer noch “der Geist des Obrigkeitsstaates”, damit müsse Schluss sein.

Nach den Angaben gibt es derzeit in acht Bundesländern ein solches Gesetz. Die bisherigen Erfahrungen damit nannte Leif allerdings ernüchternd. Ein nicht geringer Prozentsatz an Anfragen werde nicht beantwortet, oft mit der Begründung des Datenschutzes. In Rheinland-Pfalz biete sich nun die Chance, es besser zu machen.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Rheinland-Pfalz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Rheinland-Pfalz: Journalisten fordern Anhörung zu Informationsfreiheitsgesetz

Donnerstag, 6. September 2007 13:00

Journalisten und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordern eine Anhörung im Mainzer Landtag zum Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes. Bei der Anhörung wollten Vertreter der Landespressekonferenz, des Vereins Netzwerk Recherche, des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) sowie der Gewerkschaft Vorschläge zu einer erweiterten Ausgestaltung des Gesetzentwurfs vortragen, sagte Thomas Leif, Vorsitzender von Netzwerk Recherche, am Donnerstag in Mainz.
Nach Ansicht den Verbände enthält der vom Innenministerium vorgelegte Entwurf noch zu restriktive Einschränkungen und würde daher Erwartungen an ein wirkungsvolles Instrument zur Erlangung öffentlicher Informationen nicht gerecht. Das Papier, das demnächst als Kabinettsvorlage aufbereitet und spätestens im Oktober in den Ministerrat eingebracht werden soll, sei in der jetzigen Form «eine Abwicklung auf niedrigstem Niveau», sagte Leif. So müsse es Bürgern auch möglich sein, etwa Gutachten zu Finanzierungsplänen des Landes oder Prüfberichte etwa für Pflegeheime einzusehen, auch wenn diese ihre Zustimmung dazu verweigerten.
Leif kündigte auch an, «kritische Punkte» des Entwurfs juristisch prüfen lassen. Zudem wollten Vertreter des Bündnisses das Gespräch mit Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) suchen, um eine Erweiterung der im Gesetzentwurf geplanten neuen Rechte für Bürger zu erreichen.
Das Informationsfreiheitsgesetz soll Bürgern das Verwaltungshandeln transparenter machen und ihnen eine erweiterte Möglichkeit der Akteneinsicht bei Behörden bieten. Rheinland-Pfalz wäre das neunte Bundesland, das ein solches Gesetz verabschieden würde.

Thema: Informationsfreiheitsgesetz, Rheinland-Pfalz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Gut Ding will Weile haben

Mittwoch, 13. Juni 2007 7:27

Von Helmut Lorscheid

Der Weg zur Informationsfreiheit ist in deutschen Landen ein sehr steiniger. Während sonst alle möglichen und vor allem unmöglichen Gesetze, Ideen oder Verordnungen der EU in Sicherheitsfragen umgesetzt werden, – siehe Vorratsdatenspeicherung dauert es bei Bürgerrechten erstaunlich lange. So gibt es immer noch nicht in allen Bundesländern ein Informationsfreiheitsgesetz, obwohl bereits am 21. Februar 2002 der Europarat eine Empfehlung veröffentlichte, Informationsfreiheitsgesetze in allen Mitgliedsstaaten des Europarats zu verabschieden. Dem sind auch die meisten Länder gefolgt – sofern sie nicht ohnehin ein Informationsfreiheitsgesetz hatten – und das teilweise seit Jahrzehnten (Länderregierungen gegen Informationsfreiheit).

Besonders zögerlich zeigt sich die CSU in Bayern. Dort hatte die SPD-Fraktion am 01.02.2006 zum zweiten Mal einen verbesserten Entwurf für ein Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz in den Landtag eingebracht. Der erste Gesetzesentwurf stammte aus der vorherigen Legislaturperiode. Er wurde von der CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag abgelehnt In der Debatte verdeutlichte der CSU-Landtagsabgeordnete Alexander König, dass seine Partei auch weiterhin eine Akteneinsicht durch die Bayerischen Untertanen ablehnt. In seiner Rede erwähnte er selbst, dass die bayerischen Oppositionsparteien ein Informationsfreiheitsgesetz für den Freistaat bereits seit sechs Jahren vergeblich fordern:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie schon ausgeführt wurde, haben wir hier eine Wiederholungsveranstaltung. Im Jahre 2001 wurden schon einmal von den Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN jeweils Gesetzesentwürfe zu einem so genannten Bayerischen Informationsfreiheitsgesetz eingebracht. Das Bestreben geht dahin, jedem Bürger und jeder Bürgerin Zugang zu allen bei Behörden vorhandenen Akten zu gewähren. Die Frage ist, ob das erforderlich ist und ob das etwas bringt.
Alexander König

Ähnlicher Auffassung ist auch die CDU in Hessen und Baden-Württemberg, wo zuletzt Anträge von SPD und Grünen für ein Landes-IFG von der CDU-geführten Regierung abgebügelt wurden. Auch in Hessen werden verschiedene Initiativen seit dem Jahr 2000 stets abgelehnt, wie in den meisten CDU-regierten Bundesländern. In Sachsen-Anhalt verlangt die Opposition bereits seit dem Jahr 2000 ein IFG, in Niedersachsen wurde es zuletzt im Jahr 2004 abgelehnt.

Der CDU-Landesverband Baden-Württemberg führte in einem Brief an Telepolis aus, die Landesregierung sehe keinen Bedarf für ein Informationsfreiheitsgesetz. Erklärt wird dies mit dem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und mit der Angst vor Missbrauch:

Insbesondere die Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes in Nordrhein-Westfalen hat eindrucksvoll belegt, dass dieser Informationsanspruch vor allem von unbeteiligten Dritten massiv missbraucht wird. Denn dort hat Scientology flächendeckend Informationsanträge gestellt, um Informationen über Bürger und Unternehmen zu erhalten, die sicherlich nicht in die Hände einer solchen Organisation gehören.

Die CDU verweist weiterhin darauf, dass jeder Bürger in Baden-Württemberg Anspruch auf Auskünfte habe, sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werde. Also weiterhin Amtsgeheimnis statt Transparenz.

Doch langsam kommt Bewegung auf. Im Landtag von Sachsen-Anhalt hatte die Fraktion der Linkspartei/PDS in der 5. Legislaturperiode den “dritten Anlauf” unternommen, ein Informationszugangsgesetz auf den parlamentarischen Weg zu bringen. “Der Versuch wurde bereits in der 3. sowie 4. Wahlperiode gestartet, der Gesetzesentwurf unterlag aber leider der Diskontinuität bzw. wurde mehrheitlich abgelehnt. Der derzeitig eingebrachte Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit zur Beratung in den Ausschüssen.”

Nun rechnet die Linke Fraktion mit einer eigenen Vorlage seitens der Landesregierung. Allerdings teilte die CDU-Landtagsfraktion dem Autor mit, dass es dazu in Sachsen-Anhalt bisher lediglich “Überlegungen gibt, die jedoch noch nicht in ein offizielles Verfahren gemündet sind.” “Leider” – so die zuständige Referentin, Anne Poggemann, gegenüber Telepolis‚ “kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen geben.” Bleibt abzuwarten, wie sich die SPD verhält, die in Magdeburg seit April 2006 mitregiert.

In Thüringen gibt es erste Zeichen für ein spätes Einlenken der CDU-Regierung, nachdem sie seit 2001 das Informationsrecht für ihre Bürger abgelehnt hatte. Sie beteiligt sich aber nun an einer ernsthaften Diskussion für ein Landesgesetz. Die dortige SPD-Opposition hatte zuletzt am 19.9.2006 einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht – der bisher nicht abgelehnt wurde.

In Rheinland-Pfalz, seit März 2006 vom derzeitigen SPD-Vorsitzenden Kurt Beck allein regiert, soll es angeblich bald ein IFG geben. Auf eine Anfrage von Telepolis erklärte eine Sprecherin der Landesregierung:

Das Innenministerium befürwortet daher ausdrücklich, den Bürgerinnen und Bürgern auch in Rheinland-Pfalz ein allgemeines Informationszugangsrecht zu gewähren, und hat auf der Arbeitsebene die Arbeiten zum Entwurf eines Landesinformationsfreiheitsgesetzes für Rheinland-Pfalz bereits aufgenommen. Dieses Papier soll im Laufe der nächsten Monate dem rheinland-pfälzischen Ministerrat zur grundsätzlichen Billigung vorgelegt werden.

Immerhin im CDU-regierten Nachbarland Saarland gibt es mittlerweile ein IFG, ebenso wie in Hamburg (CDU) in Mecklenburg-Vorpommern und Bremen (SPD). In seiner persönlichen Bilanz über ein Jahr Informationsfreiheitsgesetz kommt der in Sachen IFG engagierte SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss zu dem Ergebnis, dass einmal erreichte Gesetze keineswegs sicher sind. So gab es in Berlin, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bereits erste Versuche, die Gesetze auf das mäßige Bundesniveau abzusenken. Die Parlamente haben diese Vorstöße bislang abgewehrt.

Auf Bundesebene gab es auf der Grundlage des seit 1.1.2006 geltenden Bundes-Informationsfreiheitsgesetz bis zum 31.12.2006 insgesamt 2.278 Anträge, von denen mehr als die Hälfte, nämlich 1.379 Anträge zur erhofften Akteneinsicht führten. Abgelehnt wurde der Aktenzugang in 410 Fällen. Dazu zählte auch der Antrag des Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss, der Einsicht in die Mautverträge des Bundesverkehrsministerium haben wollte. Wer sich einen ersten Überblick hinsichtlich der bisher nach dem IFG vorgelegten oder auch beantragten Akten verschaffen möchte, findet unter  www.befreite-dokumente.de eine interessante Auflistung.

Thema: Baden-Württemberg, Hessen, Informationsfreiheitsgesetz, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz