Freitag, 25. September 2009 11:15
Von Pitt von Bebenburg
Die Fachleute versuchten die hessischen Abgeordneten bei der Ehre zu packen: Das Bundesland habe immerhin “das erste Datenschutzgesetz der Welt” gehabt – aber heute hinke es beim Recht der Bürger auf Dateneinsicht hinterher, sagte der Berliner Jura-Professor Michael Kloepfer. Und der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix redete den Wiesbadener Parlamentariern mit einem Argument historischen Ausmaßes ins Gewissen: “Schweden hat seit 1766 ein Informationsfreiheitgesetz und fährt sehr gut damit.”
Doch es nützte nichts. Die hessischen Koalitionsparteien CDU und FDP sind gegen ein Gesetz, das den Bürgern ein Recht auf Auskunft durch ihre Behörden zusichert. Daran änderte die Anhörung am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags nichts. Der FDP-Innenpolitiker Wolfgang Greilich urteilte: “Das Informationsfreiheitsgesetz würde keine Fortschritte für Bürger bringen, letztlich wäre außer Spesen nichts gewesen.”
SPD und Grüne hatten Entwürfe für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Danach sollen Bürger einen Anspruch erhalten, Auskünfte von Behörden des Landes und der Gemeinden zu erhalten. Es werden jedoch Grenzen gezogen. “Personenbezogene Daten” sollen in der Regel ebenso wenig herausgegeben werden wie Geschäftsgeheimnisse. Entsprechende Gesetze gibt es auf Bundesebene und inzwischen auch in den meisten Bundesländern.
In Hessen hatten die Oppositionsparteien schon mehrere Vorstöße unternommen, waren aber erfolglos geblieben. Geballter Widerspruch kam von den Verbänden der Städte, Gemeinden und Landkreise. Dabei wiesen die Verbandsvertreter darauf hin, dass auch Kommunalpolitiker von SPD und Grünen kein solches Gesetz wollten. Es bestehe “kein Informationsdefizit in den hessischen Städten und Kommunen”, meinte Michael Hofmeister vom Hessischen Städtetag. Vielmehr werde die Rolle der gewählten Abgeordneten ausgehöhlt, wenn sich jeder Bürger selbst Informationen beschaffen könne.
Zudem sei ein kostspieliger “Mehraufwand” zu befürchten, fügte der Direktor des Landkreistages, Jan Hilligardt, hinzu. Sven Polenz vom Unabhängigen Datenschutz-Zentrum Schleswig-Holstein hielt mit Erfahrungen aus seinem Bundesland dagegen. “Der Run auf die Rathäuser ist ausgeblieben”, sagte er. In den ersten gut zwei Jahren mit dem Gesetz seien nur 1150 Anträge auf Auskünfte gestellt worden.
Der Grünen-Politiker Jürgen Frömmrich zeigte sich verwundert, dass die Verbände so “große Angst vor dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger” an den Tag legten. Sein SPD-Kollege Marius Weiß meinte, die Sachverständigen hätten die Bedenken widerlegt. CDU und FDP sollten ihre “Blockadehaltung” aufgeben.
Kommentar:
Bürger sind keine Bittsteller. Im Gegenteil: Politik und Verwaltung müssen für sie da sein. Es ist daher nicht zu viel verlangt, wenn die Bürger erfahren dürfen, was ihre Verwaltung alles weiß. So entspricht es dem demokratischen Prinzip.
Der erbitterte Widerstand der Kommunen gegen ein Informationsfreiheitsgesetz muss deswegen verwundern. Schon bisher, so argumentieren sie, könnten die Menschen doch alles Wichtige in den Ämtern erfahren. Gerade wenn es so ist, würde es jedoch auch der Verwaltung helfen, wenn es eine vernünftige Rechtsgrundlage gäbe.
Unlogisch ist auch das Argument der Städte, es entstünden zu hohe Kosten – wenn sie gleichzeitig meinen, es gebe gar keinen Bedarf daran, Auskunftsrechte in Anspruch zu nehmen. Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen: Es gibt Bedarf, aber keinen überbordenden. Die Menschen gehen vernünftig mit dem Auskunftsrecht um.
Es wäre deshalb falsch, an ein Informationsfreiheitsgesetz gewaltige Hoffnungen zu knüpfen. Doch es wäre ein starkes Symbol dafür, dass eine moderne Verwaltung mit der des Obrigkeitsstaates nichts mehr gemein hat.