Beitrags-Archiv für die Kategory 'Hessen'

PM-Piraten-Hessen: Brutalstmögliche Verheimlichung wird fortgesetzt

Mittwoch, 24. März 2010 17:38

Dank der Blockade-Haltung von FDP und CDU wird Hessen auch zukünftig eines der wenigen Bundesländer sein, in denen Verwaltungsakten streng unter Verschluss bleiben. Die Piratenpartei Hessen spricht von einem Skandal.

“Eigentlich ist es ja kein Verdacht, dass die hessische CDU so einiges zu verbergen hat,” kritisiert Ralf Praschak, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Hessen, die Entscheidung. “‘Brutalstmögliche Verheimlichung’ könnte man dies nennen, was in der Staatskanzlei praktiziert wird.”

Die Piratenpartei Hessen fordert schon seit Jahren die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes. Erfahrung aus anderen Bundesländern zeigen hinlänglich, dass dieses Recht durch betroffene Bürger nicht missbraucht wird. Ganz im Gegenteil, es stärkt das Vertrauen in die Regierung, da diese nicht nur zu ihren Entscheidungen, sondern auch zur Entscheidungsfindung öffentlich stehen muss.

“Während die regierende politische Klasse alles unternimmt, um über die Bürger im Land möglichst viel zu erfahren, bleibt Politik und politisches Handeln für die Selbigen weitgehend im Dunkeln. Nur Transparenz schafft den Boden für eine rege politische Kultur, die das Kernelement einer modernen Demokratie ist.”, schließt Praschak ab.

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Hessen: Informationsfreiheitsgesetze im Landtag gescheitert

Dienstag, 23. März 2010 20:16

SPD, Grünen und Linke sind im Landtag mit Gesetzentwürfen gescheitert, die das Recht der Bürger auf Auskünfte von Ämtern stärken sollten. CDU und FDP lehnten am 23. März 2010 in Wiesbaden sowohl einen gemeinsamen Entwurf von SPD und Grünen als auch einen Entwurf der Linken ab. Innenminister Volker Bouffier (CDU) erklärte ebenso wie Abgeordnete von CDU und FDP, die Bürger hätten schon genug Auskunftsrechte. Die Oppositionsfraktionen meinten, ein besserer Zugang der Bürger zu amtlichen Informationen verbesserten deren Möglichkeiten, sich gesellschaftlich zu engagieren. Informationsfreiheitsgesetze gebe es in vielen anderen Bundesländern und im Bund.

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PM-CDU-Hessen: Gesetzentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz

Dienstag, 2. März 2010 15:22

Peter Beuth: “Hessens Bürger müssen vor rot-grünem Bürokratiemonster geschützt werden” – “Möglichkeiten zur Akteneinsicht existieren längst”

Als “Bürokratiemonster, vor dem Hessens Bürger geschützt werden müssen”, bezeichnete der Innenpolitiker der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Peter Beuth, den Gesetzentwurf von SPD und Grünen zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes. “Die CDU steht für einen konsequenten Bürokratieabbau und nicht für ein unnötiges Aufblähen der Verwaltung zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Die von SPD und Grünen geforderten Akteneinsichtsrechte existieren längst, wie beispielsweise im Datenschutzgesetz, im Pressegesetz, im Verwaltungsverfahrensgesetz und in fachspezifischen Gesetzen wie im Umweltgesetzbuch. Dass SPD und Grüne ihren jeweiligen Gesetzentwurf zurückgezogen haben und nun ein gemeinsames Bürokratiemonster vorstellen, ändert nichts an der unnötigen und die Verwaltung aufblähende Existenz eines solchen Gesetzes”, erläuterte Beuth.

Durch die Pläne von SPD und Grünen würde dem Missbrauch des Persönlichkeitsrechts Tür und Tor geöffnet. “Die Folge in den Bundesländern, die über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügen, ist verheerend. Gruppen wie Scientology stellen flächendeckend Informationsanträge. Man stelle sich vor, dass es auch links- sowie rechtsextremistischen, sowie vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen möglich wird, über jeden hessischen Bürger ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses flächendeckend Informationsanträge einzuholen. Hessens Bürger müssen vor diesem überflüssigen Schnüffelgesetz geschützt werden”, stellte Beuth fest.

SPD und Grüne sollten ihre Initiativen noch einmal gründlich überdenken und dann im Interesse aller hessischen Bürgerinnen und Bürger wieder zu den Akten legen, so Beuth.

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Informationsfreiheitsgesetz im hessischen Landtag

Montag, 1. März 2010 14:20

Der hessisische Landtag debattierte über einen Entwurf von SPD und Grünen für ein Informationsfreiheitsgesetz. Es soll Bürgern einen besseren Zugang zu Informationen von Behörden gewähren. Die Regierungsfraktionen CDU und FDP sehen das Recht der Bürger auf Auskünfte bereits gewährleistet. Das Vorhaben der Opposition bringe nur zusätzliche Bürokratie, argumentieren sie.

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PM: GRÜNE fordern Informationsfreiheit für Hessen – CDU und FDP dagegen

Dienstag, 17. November 2009 15:19

In der Plenarsitzung des Hessischen Landtags kritisiert der innenpolitischen Sprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Jürgen Frömmrich, dass die Fraktionen von CDU und FDP die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes für Hessen ablehnen.

Seit Mai diesen Jahres sind zwei Gesetzentwürfe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD im parlamentarischen Verfahren, mit denen ein allgemeiner, freier Zugang zu Informationen geregelt werden soll. Sachverständige hatten bereits im September diesen Gesetzentwürfen Stellung genommen.

Bisher können hessische Behörden Fragen von Bürgerinnen und Bürgern ablehnen, wenn diese nicht an dem jeweiligen Verwaltungsverfahren beteiligt sind. Eine entsprechende Regelung für Bundesbehörden wird seit dem 1. Januar 2006 erfolgreich angewendet.

“Die Anhörung habe nicht nur ergeben, dass es in Hessen mehr als überfällig sei, ein Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen, sondern auch in eindeutiger Weise belegt, dass die bereits vorliegenden Gesetzentwürfe den hierfür erforderlichen Weg in moderner und innovativer Weise beschreiten”, so Frömmrich.

“Wir sind gerade dabei das Anhörungsverfahren auszuwerten und Verbesserungsanregungen aufzuarbeiten. Angesichts dessen kommt der nachgeschobene Gesetzentwurf der Linken etwas spät und ist leider fachlich nicht ausgereift.”

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Hessisches Informationsfreiheitsgesetz: Auskunft verweigert

Freitag, 25. September 2009 11:15

Von Pitt von Bebenburg

Die Fachleute versuchten die hessischen Abgeordneten bei der Ehre zu packen: Das Bundesland habe immerhin “das erste Datenschutzgesetz der Welt” gehabt – aber heute hinke es beim Recht der Bürger auf Dateneinsicht hinterher, sagte der Berliner Jura-Professor Michael Kloepfer. Und der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix redete den Wiesbadener Parlamentariern mit einem Argument historischen Ausmaßes ins Gewissen: “Schweden hat seit 1766 ein Informationsfreiheitgesetz und fährt sehr gut damit.”

Doch es nützte nichts. Die hessischen Koalitionsparteien CDU und FDP sind gegen ein Gesetz, das den Bürgern ein Recht auf Auskunft durch ihre Behörden zusichert. Daran änderte die Anhörung am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags nichts. Der FDP-Innenpolitiker Wolfgang Greilich urteilte: “Das Informationsfreiheitsgesetz würde keine Fortschritte für Bürger bringen, letztlich wäre außer Spesen nichts gewesen.”

SPD und Grüne hatten Entwürfe für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Danach sollen Bürger einen Anspruch erhalten, Auskünfte von Behörden des Landes und der Gemeinden zu erhalten. Es werden jedoch Grenzen gezogen. “Personenbezogene Daten” sollen in der Regel ebenso wenig herausgegeben werden wie Geschäftsgeheimnisse. Entsprechende Gesetze gibt es auf Bundesebene und inzwischen auch in den meisten Bundesländern.

In Hessen hatten die Oppositionsparteien schon mehrere Vorstöße unternommen, waren aber erfolglos geblieben. Geballter Widerspruch kam von den Verbänden der Städte, Gemeinden und Landkreise. Dabei wiesen die Verbandsvertreter darauf hin, dass auch Kommunalpolitiker von SPD und Grünen kein solches Gesetz wollten. Es bestehe “kein Informationsdefizit in den hessischen Städten und Kommunen”, meinte Michael Hofmeister vom Hessischen Städtetag. Vielmehr werde die Rolle der gewählten Abgeordneten ausgehöhlt, wenn sich jeder Bürger selbst Informationen beschaffen könne.

Zudem sei ein kostspieliger “Mehraufwand” zu befürchten, fügte der Direktor des Landkreistages, Jan Hilligardt, hinzu. Sven Polenz vom Unabhängigen Datenschutz-Zentrum Schleswig-Holstein hielt mit Erfahrungen aus seinem Bundesland dagegen. “Der Run auf die Rathäuser ist ausgeblieben”, sagte er. In den ersten gut zwei Jahren mit dem Gesetz seien nur 1150 Anträge auf Auskünfte gestellt worden.

Der Grünen-Politiker Jürgen Frömmrich zeigte sich verwundert, dass die Verbände so “große Angst vor dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger” an den Tag legten. Sein SPD-Kollege Marius Weiß meinte, die Sachverständigen hätten die Bedenken widerlegt. CDU und FDP sollten ihre “Blockadehaltung” aufgeben.

Kommentar:

Bürger sind keine Bittsteller. Im Gegenteil: Politik und Verwaltung müssen für sie da sein. Es ist daher nicht zu viel verlangt, wenn die Bürger erfahren dürfen, was ihre Verwaltung alles weiß. So entspricht es dem demokratischen Prinzip.

Der erbitterte Widerstand der Kommunen gegen ein Informationsfreiheitsgesetz muss deswegen verwundern. Schon bisher, so argumentieren sie, könnten die Menschen doch alles Wichtige in den Ämtern erfahren. Gerade wenn es so ist, würde es jedoch auch der Verwaltung helfen, wenn es eine vernünftige Rechtsgrundlage gäbe.

Unlogisch ist auch das Argument der Städte, es entstünden zu hohe Kosten – wenn sie gleichzeitig meinen, es gebe gar keinen Bedarf daran, Auskunftsrechte in Anspruch zu nehmen. Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen: Es gibt Bedarf, aber keinen überbordenden. Die Menschen gehen vernünftig mit dem Auskunftsrecht um.

Es wäre deshalb falsch, an ein Informationsfreiheitsgesetz gewaltige Hoffnungen zu knüpfen. Doch es wäre ein starkes Symbol dafür, dass eine moderne Verwaltung mit der des Obrigkeitsstaates nichts mehr gemein hat.

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PM-CDU-Hessen: Anhörung der Gesetzentwürfe zum Informationsfreiheitsgesetz

Donnerstag, 24. September 2009 14:23

Als “Bürokratiemonster, vor dem Hessens Bürger und Kommunen geschützt werden müssen”, bezeichnete der Innenpolitiker der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Peter Beuth, anlässlich einer Anhörung die Gesetzentwürfe von SPD und Grünen zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes. “Die Anhörung hat klar gezeigt, dass in Hessen kein Bedarf für ein Informationsfreiheitsgesetz besteht. Die kommunalen Spitzenverbände sind sich heute einig gewesen, dass die von SPD und Grünen geforderten Akteneinsichtsrechte existieren und auch völlig ausreichend sind wie beispielsweise im Datenschutzgesetz, im Pressegesetz, im Verwaltungsverfahrensgesetz und in fachspezifischen Gesetzen wie im Umweltgesetzbuch. Die CDU steht für einen konsequenten Bürokratieabbau und nicht für ein unnötiges Aufblähen der Verwaltung zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Die Gesetzentwürfe konterkarieren die Bemühungen der Landesregierung zum Bürokratieabbau”, erläuterte Beuth.

Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände gäben deutlich wieder, dass kein Informationsdefizit der Bürgerinnen und Bürger in den hessischen Kommunen bestehe. Es sei bereits Alltag, dass Bürgermeister, Magistrate und Gemeindevorstände relevante Informationen ohne ausdrückliche Aufforderung lieferten. Durch die Pläne von SPD und Grünen würde dem Missbrauch des Persönlichkeitsrechts Tür und Tor geöffnet. “Die Folge in den Bundesländern, die über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügen, ist verheerend: Gruppen wie Scientology stellen flächendeckend Informationsanträge. Man stelle sich vor, dass es auch links- und rechtsextremistischen sowie vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen möglich wäre, über jeden hessischen Bürger ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses flächendeckend Informationen einzuholen! Hessens Bürger müssen vor diesem überflüssigen rot-grünem Schnüffelgesetz geschützt werden. SPD und Grüne sollten ihre Initiativen noch einmal gründlich überdenken und dann im Interesse aller hessischen Bürgerinnen und Bürger wieder zu den Akten legen”, forderte Beuth.

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PM-FDP-Hessen: Anhörung Informationsfreiheitsgesetz

Donnerstag, 24. September 2009 14:22

Wolfgang Greilich: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen

Mehrbelastungen werden aber gerade parteiübergreifend seitens der Vertreter von Gemeinden, Städten und Landkreisen befürchtet, also auch von in Verantwortung stehenden Kommunalpolitikern von SPD und Grünen.

Aus Sicht der Liberalen ist außerdem das hohe Gut der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger durch die Gesetzentwürfe gefährdet. „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen, denn das Informationsfreiheitsgesetz würde keine Fortschritte für Bürger bringen, letztlich wäre außer Spesen nichts gewesen“, resümiert der liberale Innenpolitiker Greilich.

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PM-Grüne-Hessen: Informationsfreiheit macht Verwaltung für Bürger transparenter

Donnerstag, 24. September 2009 14:21

“Wir freuen uns sehr, dass unser Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz von der überwiegenden Mehrheit der Anzuhörenden so positiv aufgenommen wurde. Wir fühlen uns in unserem Ziel bestärkt, endlich auch im Stammland des modernen Datenschutzes Informationsfreiheit zu gewährleisten”, kommentiert Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die heutige Anhörung im Innenausschuss zum Informationsfreiheitsgesetz.

Unterstützt wurden DIE GRÜNEN unter anderen von Prof. Dr. Michael Kloepfer (Humboldt-Universität Berlin). Er nannte Hessen, aufgrund des Fehlens einer gesetzlichen Regelung zur Informationsfreiheit, “ein gallisches Dorf des Informationszugangs” und lobte den Gesetzentwurf der GRÜNEN ausdrücklich für das Ansinnen, mit dem Informationsfreiheitsgesetz endlich einen Mindeststandard gesetzlich zu verankern.

“Wir wollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken und staatliches Handeln transparenter machen. Unser Gesetzentwurf trägt einem neuen Staats- und Verwaltungsverständnis Rechnung. Wenn wir ernst nehmen, dass der Bürger Kunde ist, sollten wir dem Wunsch des Kunden folgen und ihm die Informationen zur Verfügung stellen, die er wünscht. Und zwar ohne Gründe nennen zu müssen und ohne Beteiligter in einem Verfahren zu sein”, so Frömmrich.

Erstaunt zeigte sich der Abgeordnete allerdings über die vehemente Ablehnung der kommunalen Spitzenverbände. “Hier entsteht der Eindruck, dass auf der Seite der Verbände große Angst vor dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger an ihrem unmittelbaren Umfeld, an ihrer Kommune besteht.”

“In einzelnen Punkten werden wir als Ergebnis der Anhörung Veränderungen an unserem Entwurf vornehmen, aber grundsätzlich wurde uns von den Sachverständigen eine gute Balance zwischen Informationsfreiheit und dem Schutz personenbezogener Daten attestiert. Mit der Erweiterung der Kompetenz des hessischen Datenschutzbeauftragten um die Informationsfreiheit würde endlich umgesetzt, was Professor Ronellenfitsch in vielen Datenschutzberichten gefordert hatte: Datenschutz.

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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage auf Verpflichtung der BaFin zu Auskünften über die Hypo Real Estate Holding AG ab

Mittwoch, 17. Juni 2009 14:38

Die Klägerin ist eine überregionale Rechtsanwaltskanzlei, die Schadensersatzansprüche ihrer Mandanten gegenüber der Beigeladen, der Hypo Real Estate Holding AG (HRE), geltend macht.

Mit Schreiben vom 05.02.2008 beantragte die Klägerin gegenüber der Beklagten, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Auskunft, ob ein Verfahren gegen die Beigeladene wegen Verstoßes gegen Veröffentlichungspflichten geführt werde und wenn ja, welchen Stand und Inhalt dieses Verfahren habe. Darüber hinaus begehrte die Klägerin Akteneinsicht in weitere Unterlagen. Die Klägerin stützte ihren Antrag auf Informationszugang auf das Informationsfreiheitsgesetz.

Die begehrten Informationen benötige sie für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen ihrer Mandantschaft gegen die Beigeladene sowie deren Organe. Ferner prüfe sie Schadensersatzansprüche wegen unrichtiger Darstellung der Vermögenslage und bereite die Wahrnehmung von Aktionärsrechten ihrer Mandantschaft in der nächsten Hauptversammlung der Beigeladenen vor. Der Beklagte teilte der Klägerin darauf hin mit Bescheid vom 12.03.2008 mit, dass ein Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen die Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen (ad hoc-Pflicht) anhängig sei und lehnte den Antrag im Übrigen ab. Den hiergegen eingelegten Widerspruch wies die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 17.07.2008 unter Hinweis auf ihre Verschwiegenheitspflicht zurück und führte ergänzend aus, dass die Herausgabe der begehrten Informationen auch nachteilige Auswirkungen auf ihre Kontroll- und Aufsichtsaufgaben hätte. Mit der am 18.08.2008 erhobenen Klage begehrt die Klägerin die Verpflichtung der Beklagten zur Herausgabe der beantragten Informationen. Sie trägt vor, es handele sich nicht um geheimhaltungsbedürftige Tatsachen. Selbst wenn eine Verschwiegenheitspflicht vorliege, stehe diese nicht generell einer Weitergabe von Informationen entgegen. Es sei dann Akteneinsicht in die Aktenbestandteile zu gewähren, die nicht einem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis unterfielen und dem Schutz personenbezogener Daten berücksichtigten. Auch sei nicht ersichtlich, dass die begehrte Akteneinsicht nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Beklagten haben könne. Die Beklagte und die beigeladene Hypo Real Estate Holding AG sind der Klage entgegengetreten und verweisen auf die Verschwiegenheitspflichten der BaFin.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat mit Urteil vom heutigen Tage die Klage abgewiesen. Dem von der Klägerin begehrten Informationszugang stehe bereits entgegen, dass ein Teil der einschlägigen Akten zum die Hypo Real Estate betreffenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München abgegeben worden seien und daher der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 1 Buchst. g) des Informationsfreiheitsgesetzes eingreife.

Im Übrigen stehe dem Anliegen der Klägerin der Einwand des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands entgegen, da der einschlägige Aktenbestand ca. 10.000 Seiten umfasse.

Die Kammer hat die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht und die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Az.: 7 K 2282/08.F(3)

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