Beitrags-Archiv für die Kategory 'Baden-Württemberg'

Verbrauchergesetz in Baden-Württemberg nicht gefragt

Dienstag, 21. April 2009 15:02

Seit einem Jahr haben Verbraucher das Recht auf genaue Informationen über Lebensmittel, Kosmetika, Spielwaren oder Reinigungsmittel – doch fast niemand in Baden-Württemberg nutzt es.

Bevor es das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gab, war Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) noch in der Offensive. Jetzt, ein Jahr nach Inkrafttreten, sind andere bei der Anwendung der Vorschriften mutiger. Während in Berlin Listen mit »Schmuddel-Restaurants« veröffentlicht werden, bleiben im Südwesten solche Betriebe meist anonym.
Die Verbraucher im Land zeigen auch nur sehr wenig Interesse an dem Gesetz: Anfragen bei den Stadt- und Landkreisen gibt es kaum. »Bei uns gab es keine einzige Anfrage«, hieß es beim Landratsamt in Offenburg. Ähnliche Umfrageergebnisse gibt es in einigen weiteren Landkreisen. »Ich hätte mir vorstellen können, dass man mit dem Instrument der Verbraucherinformation offensiver umgeht«, sagte Hauk vor einem Jahr. Seine Kritik richtete sich gegen das VIG, das Bürgern unter anderem Aufklärung über Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel, Kosmetika, Spielwaren oder Reinigungsmittel verschaffen sollte. Laut Ministerium erlauben die neuen Vorschriften nicht mehr Verbraucherauskünfte.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg passen Hauks Worte mit der Anwendung des Gesetzes nicht zusammen. »Der Umgang der Landesregierung mit den Möglichkeiten des Gesetzes ist zu defensiv«, beklagt Christiane Manthey, Abteilungsleiterin bei der Verbraucherzentrale in Stuttgart, »Recht auf Information« Sinn und Zweck des Gesetzes müsse das Recht der Verbraucher auf Information sein, nicht die Interessen und der Schutz der Betriebsgeheimnisse von Lebensmittelherstellern und Händlern. Alle Untersuchungen baden-württembergischer Behörden müssten veröffentlicht werden – mit Unternehmens- und Markennamen.

Das Ministerium hatte angekündigt, dass sich die Behörden im Zweifel für eine Information der Verbraucher entscheiden würden. Das Landratsamt Heilbronn folgt dieser Linie. Die Behörde hat Namen und Adressen eines Weinhändlers und eines Weinbauern im Internet veröffentlicht, die Wein falsch ausgezeichnet hatten. Die beiden Männer waren zuvor zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart scheiterte ihr Versuch, die Veröffentlichung ihrer Namen und der Prüfnummer, anhand derer ihr Wein zu erkennen ist, zu verhindern.

»Das Interesse des Verbrauchers an der Kenntnis des betroffenen Produkts und des Erzeugerbetriebs kann bei schwerwiegenden Verstößen die Gefahr möglicher Absatzeinbußen überwiegen«, entschied das Gericht (Az.: 4 K 4605/08 und 4 K 4615/08). Klargestellt hat das Gericht außerdem, dass Verstöße gegen das Strafrecht keine Geschäftsgeheimnisse sind.

»Die Beschlüsse finden wir notwendig und richtig«, sagt Manthey. Sie sieht die Landesregierung in der Pflicht, die Verbraucherinformation zu verbessern: »Sie sollte eine zentrale Anlaufstelle einrichten, welche die Beantwortung der Anfragen koordiniert und diese in kurzer Zeit gewährleistet.« Ein Sprecher von Minister Hauk sieht in dem Weinhändlerfall dagegen einen Beleg dafür, dass Auskünfte nur im Einzelfall erteilt werden dürfen: »Gerade die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt, dass wir in Baden-Württemberg den richtigen, rechtsstaatlich vorgegebenen Weg gehen. Es ist im Einzelfall eine nach Anhörung der Betroffenen individuelle Verwaltungsentscheidung zu treffen.«
Fristen verstreichen

Nach Angaben des Sprechers hat das Land den Behörden ermöglicht, Verbraucher schneller zu informieren als auf Bundesebene vorgesehen. Dort müsse selbst bei Anordnung der sofortigen Vollziehung eine Zwei-Wochen-Frist vergehen, bevor Verbraucher informiert werden dürften.
Berliner Listen mit »Schmuddel-Restaurants« sieht er skeptisch: »Das Modell ist nach erster Einschätzung rechtlich nicht unproblematisch.« In einem bundesweit einmaligen Projekt veröffentlicht der Bezirk Pankow Namen mangelhafter Betriebe im Internet. Die Verbraucher im Südwesten können kaum auf ähnliche Projekte hoffen.

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Pestizidreste im Obstregal

Montag, 23. Februar 2009 7:03

Von Alfred Wiedemann

Baden-Württemberg nennt keine Namen von Ladenketten, NRW schon. In Obst oder Gemüse finden sich oft Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Welche Ladenkette belastete Ware verkauft hat, stellt Nordrhein-Westfalen ins Internet. Baden-Württemberg macht das nicht.

101 Proben von Trauben wurden 2008 von amtlichen Laboren im Südwesten untersucht, fast alle Trauben aus konventionellem Anbau waren mit Pestizid-Rückständen belastet. Bei drei Proben aus der Türkei, einer aus Italien und Israel, aber auch drei aus Deutschland wurden die Pestizid-Höchstmengen sogar überschritten. “Das ist nicht akzeptabel”, sagte Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU). Mehr Eigenkontrollen der Erzeuger und Händler seien nötig. Hauk kündigte weitere Schwerpunktkontrollen an.

Wenn ein Verbraucher aber wissen will, welche Ladenkette beanstandete Ware im Regal hatte, erfährt er vom Stuttgarter Ministerium erst mal nichts. Anders in Nordrhein-Westfalen: Ob Trauben, Johannisbeeren oder Erdbeeren – im Internet steht, wie viele Proben von welchem Discounter amtlich untersucht wurden, wie es mit Pestiziden und Mehrfachrückstände aussah. Natürlich auch im Netz: Wer saubere Ware verkauft hat. Beispiel weiße Tafeltrauben: Aldi-Nord und Edeka waren seit 2006 mit 38 Prozent Proben ohne Pestizidbefund am besten in NRW, gefolgt von Lidl (37 Prozent) und dem übrigen Einzelhandel samt Wochenmarkt. Hinten lagen Aldi-Süd und Plus mit 18 Prozent und Rewe (19 Prozent) Traubenproben ganz ohne jeden Pestizidbefund. Auch für Gemüse oder Pilze bietet das Internetangebot des Ministeriums vollen Durchblick.

“Das ist unsere Politik: in allen Bereichen möglichst viel Transparenz”, sagt Wilhelm Deitermann, Sprecher des NRW-Verbraucherschutzministeriums. Schon seit eineinhalb Jahren ist der Pestizidreport im Netz, jede Woche werden die Daten ergänzt. Die Verbraucher klicken fleißig rein: 4400 Zugriffe monatlich gab es schon. “Wir verstecken nichts, wir dokumentieren lückenlos”, sagt Deitermann. Das komme an. Wenn man sich über die Pestizidbelastung umfassend informieren könne, habe das Einfluss auf die Kaufentscheidung, sagt Verbraucherschutzminister Eckhard Uhlenberg. “Der Druck auf Importeure und Anbieter, es mit ihren Eigenkontrollen sehr genau zu nehmen, steigt.” Allerdings, schränkt Deitermann ein, seien die Informationen immer nur Momentaufnahmen und nicht repräsentativ.

Trotzdem: Der Pestizidreport sei eine gute Sache für die Verbraucher, “einfach, gut strukturiert, das brauchen wir auch in Baden-Württemberg”, meint Christiane Manthey von der Stuttgarter Verbraucherzentrale. Die Untersuchungsämter im Südwesten müssten sich ja nicht verstecken mit ihren Befunden, da werde gute Arbeit geleistet. “Aber was soll ein Verbraucher mit einem Bericht anfangen, in dem man nur allgemein erfährt, dass deutsche Ware auch belastet sein kann, nicht nur spanische Trauben?”

Den Pestizidreport der Nordrhein-Westfalen findet auch Manfred Edelhäuser vom Stuttgarter Verbraucherschutzministerium gut. Warum es ihn dann nicht für Baden-Württemberg gibt? “Weil wir die gesetzliche Grundlage dafür nicht haben.” Im Gegensatz zu Düsseldorf schätzt Stuttgart die Rechtslage so ein, dass die genaue Herkunft beanstandeter Ware nur dann allgemein öffentlich gemacht werden darf, wenn ein Risiko für die Gesundheit besteht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Sicherheit und Gesundheit gefährdet sind oder aber ein besonders ekelerregendes Lebensmittel in den Verkehr gelangt. Mehr gebe das neue Verbraucherinformationsgesetz nicht her, sagt Edelhäuser. Auch wenn das in Nordrhein-Westfalen anders gesehen werde. Baden-Württemberg habe sich immer für weitergehende Vorschriften eingesetzt, versichert Edelhäuser, leider vergeblich.

Südwest-Verbrauchern bleibt so im Verdachtsfall nur die Einzelanfrage, wenn sie Genaueres erfahren wollen – beim Amt, umständlich, wie sie im Informationsgesetz geregelt ist. Sollte das Gesetz aber geändert werden und mehr Transparenz erlauben, stellt das Land dann alle Details ins Netz? “Ja, freilich!”, versichert Referatsleiter Edelhäuser.

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Wein-Affäre geht weiter

Samstag, 21. Februar 2009 11:49

Zwei Weinbetrüger legen Widerspruch gegen die Veröffentlichung ihrer Namen ein. Beide hatten wie berichtet über 100.000 Liter ohne amtliche Prüfung als Qualitätswein verkauft. Das Heilbronner Amtsgericht verhängte Bewährungsstrafen, zudem mussten beide zusammen 60.000 Euro zahlen.

Als das Landratsamt Heilbronn gemäß dem Verbraucherinformationsgesetz Namen und Adressen – Ulrich Schropp aus Binswangen und Tobias Mohr aus Biberach – ins Internet stellen wollte, hatten die Betrüger dies beim Verwaltungsgericht Stuttgart per Eilantrag zu verhindern versucht – ohne Erfolg. Nun hat das Regierungspräsidium über den Widerspruch zu befinden.

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VG Stuttgart: Internetinformation zum Schutz der Verbraucher zulässig

Dienstag, 27. Januar 2009 10:29

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit Beschlüssen vom 21.01.2009 entschieden und die Eilanträge eines Weinbauern und eines Weinhändlers (Antragsteller) gegen die auf das Verbraucherinformationsgesetz gestützte beabsichtigte Internetmitteilung des Landratsamtes, dass beide gegen das Weingesetz verstoßen haben, im Wesentlichen zurückgewiesen (Az.: 4 K 4605/08 und 4 K 4615/08). Nur soweit auch die Telefon- und Telefaxnummern des Weinbauern im Internet veröffentlich werden sollten, gab das Gericht dem Eilantrag statt.

Das Landratsamt hatte unter Anordnung des Sofortvollzugs am 03.12.2008 verfügt, dass Informationen in Form einer Internetmitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht werden sollten, aus denen sich ergibt, dass ein Weinbauer und ein Weinhändler zwischen Januar 2005 und März 2007 erhebliche Mengen an Wein falsch deklariert und verkauft hätten. Nach den dem Landratsamt vorliegenden Informationen seien davon insgesamt 105.000 Liter Wein betroffen. Gegen die Verantwortlichen seien wegen des Verstoßes gegen das Weingesetz mehrmonatige Freiheitsstrafen auf Bewährung festgesetzt worden. Alle betroffenen Weine seien anhand der Angaben zu Abfüller und amtlicher Prüfnummer zu identifizieren. Weiter sollten sowohl der betroffene Weinbauer als auch der Weinhändler unter Angabe der Anschrift namentlich angegeben werden. Zusätzlich sollten die Telefonnummer und die Telefaxnummer des Weinbauern veröffentlicht werden.

Die 4. Kammer hat den hiergegen begehrten Eilrechtsschutz überwiegend abgelehnt. Nach dem Verbraucherinformationsgesetz habe jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht. Ein solcher Verstoß liege hier vor, denn der Weinbauer sowie der Weinhändler seien im Mai bzw. Juni zu Freiheitsstrafen von sechs und acht Monaten auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Weingesetz verurteilt worden. Hieraus ergebe sich die Berechtigung des Landratsamts, von den  genannten Ausnahmen abgesehen, die beabsichtigte Erklärung über das Internet zugänglich zu machen. Dies gelte entgegen der Auffassung der Antragsteller im Interesse der Verbraucher auch dann, wenn keine Gesundheitsgefahren drohten. Denn das Verbraucherinformationsgesetz wolle gemäß dem Leitbild des mündigen Verbrauchers das gesteigerte Interesse an umfassenden Informationen fördern und Verbraucher als Marktteilnehmer besser befähigen, Kaufentscheidungen eigenverantwortlich zu treffen. Weiter könne das (erst) am 1. Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz hier angewendet werden, auch wenn die beanstandeten Weine bereits lange vor diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht worden seien. Denn die Antragsteller seien erst im Mai bzw. Juni zu den Freiheitsstrafen verurteilt worden. Hinzu komme, dass die Antragsteller sich nicht auf Vertrauensschutz berufen könnten. Auch überwiege das schutzwürdige Interesse des Verbrauchers gegenüber den geltend gemachten Geschäftsinteressen der Antragsteller. Dem Verbraucher müsse nicht nur in zumutbarer Weise ermöglicht werden, festzustellen, ob er das Produkt noch konsumieren wolle, sondern die Bekanntgabe des Namens der betroffenen Betriebe solle ihm auch die Freiheit künftiger Kaufentscheidungen gewährleisten. Im Hinblick auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit hätten die Antragsteller auch nicht damit rechnen können, dass ihre Betriebe von möglichen Absatzeinbußen verschont blieben; es habe sich nicht um einen vereinzelten oder unerheblichen Verstoß gehandelt. Bezüglich der beabsichtigten Veröffentlichung der Telefon- und Telefaxnummern des Weinbauern sei jedoch ein überwiegendes Verbraucherinteresse nicht zu erkennen, da für diesen ansonsten ein gesteigertes Risiko bestehe, dass er mit seinen Betrieb oder sein Privatleben beeinträchtigenden Anrufen und Telefaxen belästigt werde.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung eingelegt werden kann.

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PM Greenpeace: Verbraucherinformation bleibt Mangelware

Donnerstag, 30. Oktober 2008 11:49

Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes zeigen Stichproben von Greenpeace,   dass die beabsichtigte Wirkung der Reform bislang ausgeblieben ist. Seit dem 1. Mai 2008 haben Verbraucher in Deutschland das Recht, sich bei Behörden nach Verstößen gegen das Lebensmittelrecht zu erkundigen. Vor allem die langen Wartezeiten machen das Gesetzt unwirksam. Greenpeace hatte unter Berufung auf das neue Transparenzgesetz bei den Ämtern Informationen über Pestizidrückstände bei Obst und Gemüse angefordert. Mit einem zweiten Antrag wurde erfragt, ob gentechnisch veränderte Lebensmittel richtig deklariert wurden.
“In seiner jetzigen Form ist dieses Verbraucherinformationsgesetz eine Mogelpackung. Die neue Landwirtschaftsministerin sollte als eine ihrer ersten Amtshandlungen dafür sorgen, dass ein Verbraucherinformationsgesetz zustande kommt, das seinen Namen auch verdient.” sagt Martin Hofstetter, Landwirtschaftsexperte von Greenpeace. “Obwohl laut Gesetz nur eine Bearbeitungszeit von einem Monat, bei Anhörung Betroffener von zwei Monaten vorgesehen ist, warten wir seit fast einem halben Jahr auf die Untersuchungsergebnisse zahlreicher Ämter. In Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen scheinen die Uhren besonders langsam zu ticken.” Dabei verhalten sich die Verantwortlichen wahrscheinlich sogar gesetzeskonform. Denn zahlreiche Schlupflöcher im Gesetz verhindern, dass Verbraucher schneller und besser informiert werden.

Die Gebührenbescheide kommen deutlich schneller als die Informationen. So musste Greenpeace im August in Baden-Württemberg bereits 250 Euro und in Bayern 100 Euro an Gebühren überweisen. Doch die angefragten Informationen wurden bis heute nicht zugeschickt. Schuld daran sind die umständlichen Vorgehensweisen der Ämter, die das Gesetz ermöglicht. So können die Belange betroffener Firmen die Bearbeitungszeit deutlich erhöhen, weil die Unternehmen von den Ämtern angehört werden müssen. Ist nach einer Anhörung dann ein behördlicher Bescheid ergangen, kann dagegen Widerspruch vor Gericht eingelegt werden. So verzögert sich die Herausgabe der Daten um etliche Monate. Wird geklagt, kann es sogar Jahre dauern, bis über die Freigabe der Information entschieden ist.

“Wenn man mehrere Monate warten muss, bis man erfährt, welche Produkte bei der Lebensmittelkontrolle durchgefallen sind, ist diese Information wertlos und die pestizidbelastete Paprika längst gegessen”, kritisiert Martin Hofstetter. Greenpeace fordert, das Verbraucherinformationsgesetz grundlegend zu reformieren. Kürzere Antwortzeiten und weniger Ausnahmeregelungen müssen hierbei festgelegt werden. Außerdem sollten die Behörden gesetzlich verpflichtet werden, die aktuellen Ergebnisse der Lebensmittelkontrolle von sich aus im Internet zu veröffentlichen. In Dänemark funktioniert ein solches System seit vielen Jahren reibungslos.

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Verbraucher nutzen neues Auskunftsrecht über Ekel-Lebensmittel kaum

Mittwoch, 29. Oktober 2008 10:26

Von Stefan Waschatz und Marc-Oliver von Riegen

Gammelfleisch, Gemüse mit Pestiziden oder schmuddelige Küchen – über solche Unappetitlichkeiten haben Verbraucher bisher meist zu spät oder ohne konkrete Angaben erfahren. Seit einem halben Jahr haben sie das Recht, die Behörden vor allem in Ländern und Kommunen nach Verstößen gegen das Lebensmittelrecht zu fragen. Bislang zeichnet sich aber bundesweit nur ein geringes Interesse ab, über das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) mehr über die Qualität von Lebensmitteln und Alltagsprodukten zu bekommen. Ein Praxistest der Deutschen Presse-Agentur dpa im Südwesten zeigt, dass die neuen Vorschriften durchaus nützlich sein können.

Die Bundestagsopposition und Verbände halten das Gesetz für eine Mogelpackung. Nach einem Test im Sommer erklärte die Umweltschutzorganisation Greenpeace, das VIG verfehle seinen Zweck – wegen hoher Gebühren und langer Wartezeiten. Dagegen zeigt sich das Bundesverbraucherministerium «sehr zufrieden». «Zwar nutzen bislang erst wenige Bürger ihre neuen Rechte», räumt eine Sprecherin ein. Das liege aber daran, dass die Verbraucher das Gesetz vor allem bei Skandalen in Anspruch nehmen würden – und die gebe es derzeit nicht. «Nach unserer internen Auswertung wurden alle Anfragen zur vollsten Zufriedenheit der Antragsteller beantwortet», sagt die Sprecherin.

Auf Einladung des Bundes trafen sich bereits Vertreter der Länder, um Erfahrungen auszutauschen. «Das einzige, was man wirklich sagen kann, ist, dass ein Ansturm auf die Behörden ausgeblieben ist», heißt es im Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg. Auch der Fund von giftigem Melamin in Bonbons einiger Asia-Läden führte nach dem Skandal um giftige Babymilch in China offensichtlich nicht zu einer Fragenflut.

Die dpa bat exemplarisch Behörden in Baden-Württemberg um Auskunft. An das Landratsamt Sigmaringen ging die Frage nach Zuständen in einem Restaurant, einem Café, einem Supermarkt und einem Discounter. Innerhalb eines Monats kam die erste Antwort: Beim Discounter wurden im vergangenen Jahr keine Verstöße festgestellt. Länger dauerte es mit einer Auskunft in den anderen Fällen. Bevor die Behörde über Verstöße berichten kann, muss sie betroffenen Betrieben die Chance zur Stellungnahme geben. Drei Monate später teilte das Landratsamt mit: Im Restaurant wurde Rehragout in einem nicht verschlossenen Plastikeimer zusammen mit rohem Gemüse gelagert, der Supermarkt hält die Temperaturen in der Tiefkühltruhe nicht auf dem vorgeschriebenen Stand, und im Café nimmt man es mit der Sauberkeit nicht allzu genau.

Verbraucher können auch fragen, welche Betriebe für Mängel verantwortlich waren, die Behörden anonym veröffentlicht haben. Zu den gröbsten Verstößen aus dem Jahresbericht 2006 des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Stuttgart (CVUA) zählte gesundheitsschädliches, mit Mikroorganismen verunreinigtes Fleisch. Das zuständige Landratsamt teilte auf Anfrage mit, dass es sich um einen Supermarkt in Backnang handelte, der zur REWE Group Köln gehört. Weil es sich um Verstöße gegen Lebensmittelrecht handelt, waren die Auskünfte kostenlos. «Bei dem von der Behörde beanstandeten Produkt handelte es sich um Ware, die dem Markt vollständig verpackt von einem in der EU zugelassenen Fleischverarbeitungsbetrieb geliefert wurde», sagte ein REWE-Sprecher. Kunden seien nicht geschädigt worden. «Auf der Verpackung steht der deutliche Hinweis, dass das Produkt vor dem Verzehr durchzugaren ist.»

Die meisten dpa-Anfragen bei Behörden blieben aber erfolglos. Besonders wenig aufgeschlossen zeigte sich zunächst die Stadt Karlsruhe: Auf eine Anfrage von Mitte Juli wurde Ende September mitgeteilt, dass die gesetzliche Monatsfrist zur Beantwortung von Anfragen nicht eingehalten werde. Erst nach einem Anruf bei der Pressestelle folgte eine Auskunft.

Ähnliche Erfahrungen hatte Greenpeace gemacht: Bei einem Test hatten sechs von zehn angeschriebenen Ämtern auf Fragen nach pestizidbelastetem Obst und Gemüse sowie gentechnisch veränderten Lebensmitteln nicht einmal geantwortet. Das Hamburger Verbraucherschutzamt habe einen Kostenbescheid über 96 Euro für die Information verschickt, dass es bei Kontrollen keine Beanstandungen der Gentechnik-Kennzeichnung gefunden habe.

Damit bestätigen sich zumindest teilweise die Befürchtungen von Verbraucherschützern, die Lücken und hohe Kosten kritisieren. «Mit anonymisierten Mitteilungen zum Beispiel über belastetes Gemüse ist dem Verbraucher nicht geholfen», sagt Rechtsexpertin Cornelia Ziehm bei der Verbraucherorganisation Foodwatch.

Internet: www.vig-wirkt.de

Thema: Baden-Württemberg, Foodwatch, Greenpeace, Informationsfreiheitsgesetz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz

Happy Birthday, Papiertiger!

Mittwoch, 17. September 2008 8:44

Von Thoralf Schwanitz
Seit 1000 Tagen müsste der Staat den Bürgern Akteneinsicht gewähren – eigentlich. Denn viele Anträge scheitern an einer Front aus Beamten und Richtern. Und niemanden scheint es zu interessieren. Kritiker fordern nun, das Informationsfreiheitsgesetz nachzubessern.

Die Aktenschränke in deutschen Amtsstuben sind sicher. Die stählernen Exemplare, zertifiziert nach der “BSI-Norm 7565 bis 7567″, halten sogar Feuer stand. Auch vor einer anderen Gefahr schützen sich Beamte hierzulande wirkungsvoll: Wollen Bürger Einblick in die Akten von Bund und Ländern nehmen, scheitern ihre Anträge regelmäßig. Abgeschmettert von Behörden und Gerichten. Und das, obwohl mittlerweile seit rund 1000 Tagen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes in Kraft ist – ein Gesetz, das es im Prinzip jedermann erlaubt, Informationen über Verwaltungsvorgänge anzufordern. Eigentlich ein Flaggschiff der Transparenz.

Auch Chris Humbs ist an staatlicher Geheimniskrämerei gescheitert. Als Nokia im Januar ankündigte, die Handyproduktion in Bochum dicht zu machen, wollte der Journalist die Möglichkeiten des nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) austesten: Er verlangte Einsicht in die heiklen Verträge über Subventionen des Landes für den Mobilfunkkonzern.

Nur weil Humbs seinen Antrag auf Akteneinsicht auf einem Blatt mit dem Briefkopf seines Senders Rundfunk Berlin-Brandenburg einreichte, lehnte die NRW-Bank das Ersuchen ab. Informationsfreiheit gelte nur für Menschen, nicht aber für juristische Personen, so die merkwürdige Begründung. Darum versuchte es der Autor für das Politmagazin “Kontraste” noch einmal, diesmal eben als Privatmann. Wieder erhielt er einen ablehnenden Bescheid: Hinter Chris Humbs verstecke sich ja eigentlich die Rundfunkanstalt, ließ man ihn wissen. Und im darauffolgenden Eilverfahren um die Herausgabe der Informationen bekam die NRW-Bank vom Verwaltungsgericht Düsseldorf die volle Rückendeckung.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hatte Humbs im Eilverfahren mehr Erfolg – so scheint es zunächst: Der Journalist habe “deutlich zum Ausdruck gebracht, den Zugangsanspruch im eigenen Namen geltend zu machen” (Az.: 8 B 913/08), urteilten die Richter. Ein paar Sätze später erklärten sie aber, warum Humbs’ Begehren im Ergebnis dennoch erfolglos bleiben muss: Die Verhandlungen zwischen Nordrhein-Westfalen und Nokia über die Rückzahlung der Subventionen würden durch die Weitergabe des Materials an ihn gestört. Das Gericht stützte sich auf eine Ausnahme im NRW-IFG, die bei Gefahr für “den Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme” die Informationssperre ermöglicht.

Der Medienrechtsexperte Michael Schmittmann erkennt in diesem Fall ein typisches Muster: “Die Gerichte sehen Informationsfreiheitsgesetze sehr skeptisch”, sagt der Anwalt aus dem Düsseldorfer Büro von Heuking. “Sie wollen den Handlungsspielraum der Behörden nicht einschränken und zugleich verhindern, dass für Journalisten mehr Rechte als nach den Landespressegesetzen entstehen. Sie legen Informationsfreiheitsgesetze darum sehr restriktiv aus.”

Dabei hatten es die Macher von Informationsfreiheitsgesetzen im Bundestag und den Länderparlamenten doch so gut gemeint. Und große Erwartungen geweckt. Galt für die Behördenarbeit früher traditionell das Amtsgeheimnis, wurden mit dem IFG alle Informationen der Exekutive öffentlich. Nur wenn eine der genau beschriebenen Ausnahmen vorliegt, können Behörden die Herausgabe einschränken oder ganz verweigern. Etwa, wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berührt sind, personenbezogene Daten geschützt werden müssen oder (speziell im Bundes-IFG) Militär- und Geheimdienstinformationen. Nicht nur klassische Behörden sind verpflichtet, sondern auch rechtsfähige Anstalten öffentlichen Rechts – wie die NRW-Bank im Fall Nokia.

Zur großartigen Bürgerbewegung ist es mit dem Inkrafttreten des IFG vor rund 1000 Tagen jedoch nicht gekommen. Gerade einmal 2278 IFG-Anträge gingen im Jahr 2006 bei den Bundesministerien und -behörden ein, im Jahr 2007 waren es sogar nur 1265. Zum Vergleich: In Großbritannien, wo seit 2005 ein Informationsfreiheitsgesetz gilt, gab es 8429 Anfragen – allein im ersten Quartal 2008. Und in den Vereinigten Staaten zählte das U.S. Government Accountability Office (vergleichbar mit dem Bundesrechnungshof) für das Jahr 2006 rund 2,5 Millionen Akteneinsichtsanträge auf Basis des Freedom of Information Act.

Die Bürger sind transparenzmüde. Wohl auch, weil die Verwaltung im Verbund mit den Gerichten jeden Antrag abschmettern kann, das IFG macht’s möglich. Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss (SPD) ist einer der Wegbereiter des Bundes-IFG – und bereits selbst mit einem Antrag auf Akteneinsicht gescheitert. Tauss versucht seit 2006, den Mautvertrag zwischen Bund und Toll-Collect-Konsortium vom Verkehrsministerium zu bekommen. Bisher ohne Erfolg. Auch der Streit um seinen Antrag landete schon vor Gericht. Die praktischen Erfahrungen mit dem von ihm vorangebrachten Regelwerk, sagt Tauss, “machen Lust darauf, das Gesetz zu überarbeiten.”

Verbündete im Bundestag hat Tauss schon ausgemacht: “Wir werden damit auch in den Wahlkampf ziehen. Das ist ja eine rot-grün-gelbe Veranstaltung. Die CDU blockiert noch immer in den Bundesländern, in denen sie regiert und kein IFG will.” Ohne Landes-IFG sind bisher Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Auch mit der Rechtsprechung ist Tauss unzufrieden: “In der Tat urteilten einige Verwaltungsgerichte recht befremdlich. Hier herrscht offensichtlich noch das Prinzip: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.”

Chris Humbs hat eine kräftige Rechtsabteilung im Rücken, die ihn im Kampf um die Dokumente weiter unterstützt. Er setzt im Streit um die Nokia-Verträge auf das Hauptsacheverfahren. “Ob die Gesetze wirklich einmal etwas bringen werden, hängt vom Druck ab, den die Bürger machen. Man muss aber auch sagen, dass der Gesetzgeber beim IFG schlampig gearbeitet hat.”

In den USA findet übrigens jedes Jahr eine Aktionswoche zur Informationsfreiheit statt, die “Sunshine Week” – damit das Licht der Öffentlichkeit in dunkle Behördenschränke strahle. Die Aktenschränke in Deutschland aber bleiben zu. Feuerfest nach BSI-Norm. Und blickdicht nach dem IFG.

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Baden-Württemberg: Erneuter Ruf nach Offenheit

Dienstag, 11. März 2008 13:03

Die Baden-Württemberger sollen nach dem Willen der Landtags-Grünen ein Recht auf umfassende Auskunft bei öffentlichen Stellen bekommen. Das Land dürfe “keine Insel der Geheimniskrämerei bleiben”, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Oelmayer, gestern in Stuttgart. Oelmayer hatte bereits vor drei Jahren einen Entwurf vorgelegt, den die Regierungsfraktionen CDU und FDP abgelehnt hatten. Demnächst will er einen neuen Entwurf in den Landtag einbringen. Der neue Entwurf lehne sich stark an das rot-grüne Bundesgesetz an, das Anfang 2006 in Kraft getreten sei, sagte der Grünen-Politiker. Damals habe Baden-Württemberg das Gesetz im Bundesrat nicht blockiert, sondern sich enthalten. Der frühere Vorwurf, ein solches Gesetz könne ein “Bürokratiemonster” werden, habe sich nicht bestätigt. Erfahrungen anderer Flächenländer zeigten, dass die etwa 1000 Anträge pro Jahr verwaltungstechnisch zu bewältigen seien. Ein solches Gesetz könne auch zur Transparenz der Behörden beitragen. “Das Amtsgeheimnis ist Ausdruck eines obrigkeitsstaatlichen Denkens, in dem die Regierung die Verwaltung als Machtapparat betrachtet und nicht als Dienstleister.” Beispiele für die künftige Inanspruchnahme des Gesetzes sind etwa Angaben über Verkehrszählungen, Vergabe von Gutachten, Energiekosten oder Einsicht in die Investitionen von Pflegeheimen. lsw Info Das Informationsfreiheitsgesetz wurde kurz vor dem Ende der letzten Bundestags-Wahlperiode im Sommer 2005 von der rot-grünen Koalition durchgesetzt. Entsprechende Landesgesetze gibt es in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein.

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Baden-Württemberg: Akten bleiben zu

Freitag, 4. Januar 2008 13:36

In Baden-Württemberg werden die Bürger auch in den kommenden Jahren keine umfassende Einsicht in Akten der Verwaltung bekommen. In der Koalitionsvereinbarung mit der CDU seien keine Pläne für das dafür notwendige Informationsfreiheitsgesetz vorgesehen, sagte die FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger. Homburger reagierte auf einen Vorstoß der Grünen, die einen entsprechenden Antrag in den Landtag einbringen wollen. Die Liberalen seien zwar dafür, aber mit dem großen Regierungspartner CDU sei so ein Gesetz nicht zu machen. “So einfach ist die Welt”, sagte Homburger. Der Grünen-Landtagsabgeordnete Thomas Oelmayer hatte gesagt, nach positiven Erfahrungen mit der erweiterten Transparenz auf Bundes- und Landesebene sei auch im Südwesten die Zeit dafür reif. SPD und FDP hatten sich in ihren Wahlprogrammen ebenfalls für ein Informationsfreiheitsgesetz ausgesprochen. Damit wäre eine parlamentarische Mehrheit im Landtag im Grundsatz gesichert gewesen. Die FDP-Abgeordneten Michael Theurer und Hagen Kluck plädierten ebenfalls für einen freien Zugang zu Behördeninformationen. Justizminister Ulrich Goll (FDP) äußerte sich dagegen skeptisch. Man müsse sich gut überlegen, ob man “allen immer alles zugänglich machen” wolle, warnte er. Homburger betonte, Goll stelle damit aber nicht die Grundposition der Liberalen in diesem Punkt infrage.

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Baden-Württemberg: Nur die CDU verwehrt den Bürgern mehr Transparenz

Donnerstag, 3. Januar 2008 11:10

Von Andreas Müller

Auf Bundesebene gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz bereits seit Anfang 2006 – genauso wie in den meisten europäischen Staaten. Es wurde noch von der Regierung Schröder auf den Weg gebracht und soll Entscheidungen der Behörden transparent machen. Die Bürger müssen seither kein berechtigtes Interesse mehr nachweisen, wenn sie Auskünfte von der Verwaltung verlangen. Vielmehr hat diese zu begründen, warum sie im Einzelfall Informationen verweigert – eine Umkehr der sogenannten Amtsverschwiegenheit. Wegen des Datenschutzes sieht das Gesetz jedoch zahlreiche Ausnahmen vor.

Acht Bundesländer sind dem Beispiel des Bundes bisher gefolgt – darunter Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. In Baden-Württemberg scheiterten dagegen zwei Vorstöße, auch die Landesbehörden zur Offenheit zu verpflichten. Den ersten unternahmen im Jahr 2000 die “Republikaner”, den zweiten 2005 die Grünen. Schon damals wandte sich nur die CDU grundsätzlich gegen die Informationsfreiheit. Ihre Begründung: für eine gesetzliche Regelung gebe es kein wirkliches Bedürfnis. Sie verleite nur zum Missbrauch – etwa durch Extremisten oder Kriminelle – und verursache unnötige Bürokratie. SPD und FDP plädierten wie die Grünen prinzipiell für eine Reform; gemeinsam hätten sie eine Mehrheit dafür gehabt. Die Liberalen stimmten jedoch gegen den Entwurf der Grünen, obwohl der “in weiten Teilen in die richtige Richtung” gehe. Ihre Begründung: zum Ende der Legislaturperiode sei nicht mehr genügend Zeit, um alle Betroffenen einzubeziehen und ein Gesetz sorgfältig zu beraten; in der nächsten Periode müsse es jedoch beschlossen werden.

Nun bekommt die FDP bald Gelegenheit, den Worten Taten folgen zu lassen. Zu Beginn diesen Jahres wollen die Grünen ihren Entwurf in einer neuen, überarbeiteten Fassung wieder in den Landtag einbringen. “Auch in Baden-Württemberg ist die Zeit reif für ein Informationsfreiheitsgesetz”, sagt der Abgeordnete und Rechtsexperte Thomas Oelmayer der Stuttgarter Zeitung. Die Praxis im Bund und anderen Bundesländern zeige, dass die Regeln “entgegen häufiger Prophezeiungen bei den Verwaltungen zu keinen nennenswerten Mehrbelastungen geführt haben”. Die Bürger nutzten ihr neues Recht rege, gingen jedoch verantwortungsvoll damit um, bilanziert Oelmayer. Nachdem sogar die CDU-Alleinregierung im Saarland mit den Stimmen der Grünen ein solches Gesetz verabschiedet habe, müsse auch Baden-Württemberg “endlich erkennen, dass der Bedarf an Transparenz in der Bevölkerung groß ist”. Derzeit überlege man, vor dem Einbringen des Gesetzes eine Anhörung im Parlament zu organisieren, sagte der Grünen-Abgeordnete; dabei wären besonders die Erfahrungen auf Bundes- und Länderebene interessant.

Auf die SPD können die Grünen auch diesmal zählen. Die Fraktion wolle ein solches Landesgesetz nach wie vor, sagt der Abgeordnete Peter Hofelich. Seine Begründung: “Lebendige Demokratie verlangt, dass die Bürgerinnen und Bürger ausreichend informiert sind, um die Aktivitäten des Staates kritisch zu begleiten, sich mit ihnen auseinanderzusetzen und an der Entscheidungsfindung teilzunehmen.” Dabei müsse es einen gerechten Ausgleich zwischen dem Informationszugang und dem Datenschutz geben, verlangt Hofelich. Aus der Landtags-CDU verlautet hingegen, ein eigenes Gesetz werde “weiter abgelehnt”. Am Sachstand von Ende 2005 habe sich nichts geändert.

Damit liegt die Schlüsselrolle erneut bei der FDP, die von dem geplanten Grünen-Vorstoß offiziell noch nichts weiß. Der Abgeordnete und Innenexperte Hagen Kluck erinnert an das Programm für die Landtagswahl 2006, in der ausdrücklich ein “Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene” gefordert wurde; im Koalitionsvertrag hatte dies jedoch keinen Eingang gefunden. Laut Kluck ist die Reform notwendig, um den Bürgern “grundsätzlich freien Zugang zu allen in den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen zu gewähren” und damit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern. Der ursprüngliche Grünen-Entwurf sei jedoch “untauglich” gewesen.

Auch der liberale Vizelandeschef Michael Theurer unterstützt ein Informationsfreiheitsgesetz für den Südwesten. “Das Recht der Bürger auf Information ist für mich ein hohes Gut”, sagt er. Man müsse aber “die richtige Balance zwischen Prinzip und Praktikabilität” finden. Für Theurer heißt das “kurz gesagt: Information ja, Bürokratie nein”.

Skeptisch äußert sich dagegen der FDP-Spitzenkandidat bei der Landtagswahl, Justizminister Ulrich Goll. Grundsätzlich sei auch er für “so viel Transparenz über behördliches Handeln wie möglich”. Allerdings dürfe keine zusätzliche Bürokratie entstehen, und die Missbrauchsgefahr müsse “beherrschbar bleiben”, mahnt Goll. Nicht selten werde “schiere Neugier an den Verhältnissen anderer” im Spiel sein. Es gelte daher gut zu überlegen, ob man sich gesetzlich verpflichte, “allen immer alles zugänglich machen zu müssen”. Schließlich bekämen Bürger, die ein berechtigtes Interesse geltend machten, schon heute Auskünfte.

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