Freitag, 13. Februar 2009 1:26
Von Ralph Schweinfurth
Dem Anlegerschutz in Deutschland droht eine weitere Niederlage. Denn auf Betreiben der bayerischen Staatsregierung soll das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beschnitten werden. Das bedeutet, dass geprellte Kapitalanleger die amtlichen Akten der Finanzaufsicht nicht mehr einsehen können. Doch diese Akteneinsicht wäre dringend notwendig, um Schadenersatz einklagen zu können. Es geht nicht nur um geschädigte Kleinanleger von Hypo Real Estate, EM.TV oder Comroad. Auch institutionelle Anleger, die große Summen in Aktien von börsennotierten Unternehmen anlegen, haben ein Interesse an Schadenersatz, erklärt Deutschlands renommierter Kapitalanlagerechtler Andreas Tilp aus Kirchentellinsfurt bei Tübingen der Staatszeitung. Befürworter und Motor der Beschneidung des Informationsfreiheitsgesetzes ist der bayerische Bankenverband. „Hintergrund für unseren Vorstoß ist der Abbau von Bürokratie“, sagt dessen Geschäftsführer Günther Picker. Er kann keinen Sinn im IFG für den Verbraucher erkennen, denn 99 Prozent der Akten müssten geschwärzt werden, da sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthielten. „Für den geschädigten Kleinanleger ist somit gar nichts gewonnen“, meint Picker.
Aber das ganze Verfahren verursache hohe Kosten, denn ein Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müsse höchst konzentriert pro Anfrage bis zu 1000 Seiten Akten genau durcharbeiten und die entsprechenden Stellen unleserlich machen. „Da muss die BaFin zusätzliches Personal einstellen, und der Steuerzahler zahlt es“, so Picker, der eine Antragsflut auf die BaFin zukommen sieht. Dieses Argument lässt Wolfgang Gerke, Präsident des Bayerischen Finanz Zentrums, nicht gelten: „Wenn jemand Akteneinsicht beantragt, muss er die Kosten dafür selbst tragen.“ Denn ein externer Wirtschaftsprüfer muss die Akten der BaFin schwärzen. „Allein schon wegen der Kosten wird es zu keiner Antragsflut kommen“, sagt Gerke. Kapitalanlagenrechtler Tilp sieht im Schwärzen der BaFin-Akten genau des Pudels Kern. „Wir haben derzeit drei Urteile des Verwaltungsgerichts Frankfurt erstritten, die aber noch nicht rechtskräftig sind.“
Für Tilp und seine Mandanten wird es nun entscheidend, welche Daten in den Akten unkenntlich gemacht werden müssen. Seiner Ansicht nach haben Kapitalanleger in Deutschland sowieso einen sehr schlechten Stand. „Der Gesetzgeber will zwar, dass im Sinn des Verbraucherschutzes der Kapitalanleger geschützt wird, aber wir haben in Deutschland die schlechtesten Verjährungsfristen, keinen effektiven kollektiven Rechtschutz und eine gegen die Kapitalanleger gerichtete Beweislast“, erläutert Tilp. Deshalb spricht er inzwischen von einer „Schädigerindustrie“, die es in der Bundesrepublik gibt. „In der Fachliteratur spricht man von der rationalen Apathie des Opfers. Im Fall von Telekomaktien heißt das zum Beispiel, dass ein Kleinanleger, der 6000 Euro verloren hat, nichts unternimmt, weil die Kosten, die ein Prozess kosten würde, weitaus teurer käme.“ Tilp sieht auch in den deutschen Gerichtskosten eine sehr abschreckende Wirkung. „Bei einem Streitwert von 30 Millionen Euro fallen allein für die erste Instanz 273 000 Euro Gerichtskosten für den Kläger an. In Italien wären es lediglich 1200 Euro und in Frankreich sogar nur 500 Euro“, verdeutlicht der Anwalt. Insofern wäre eine Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes ein weiterer Schlag gegen den Verbraucherschutz in Deutschland. Aus Kreisen der BaFin, die sich selbst zu solchen geplanten Gesetzesänderungen offiziell nicht äußern darf, war zu hören, dass der Vorstoß Bayerns gerade zum jetzigen Zeitpunkt der globalen Finanzmarktkrise nicht unbedingt zu mehr Transparenz führt. „Die bayerische Bundesratsinitiative zur Anpassung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die noch auf Überlegungen der alten Staatsregierung zurückgeht und auch von der weit überiwegenden Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat unterstützt wurde, dient alleine dazu, die Finanzaufsicht zu stärken“, sagt Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP).
Für eine effektive Finanzaufsicht müsse der Informationsaustausch zwischen Banken und Aufsicht offen und reibungslos funktionieren. Außerdem benötigen laut Zeil die BaFin und die Deutsche Bundesbank gerade in der gegenwärtigen globalen Finanzmarktkrise alle verfügbaren Kräfte für ihre Kernaufgaben. Im IFG ist derzeit vorgesehen, sensible Daten zum Schutz der Rechte Dritter zu schwärzen. In den teilweise sehr umfangreichen Aufsichtsakten ist das Schwärzen jedoch arbeits- und kostenintensiv und kaum praktikabel. Zudem kann es dabei zu kaum vermeidbaren Verstößen gegen das Bankgeheimnis und den Datenschutz kommen, die zu Haftungsansprüchen gegenüber der Finanzaufsicht führen. All das kann eine effektive Aufsicht beeinträchtigen. „Das Recht der Bürger auf Informationsfreiheit und damit auf Akteneinsicht ist selbstverständlich ein hohes Gut. Deshalb sollten jetzt im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag alle Gesichtspunkte zwischen einer effektiven Aufsicht und dem allgemeinen Informationswunsch der Bürger abgewogen werden“, meint Zeil. Hierzu habe die Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags einen Beitrag geleistet. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtags, Franz Schindler (SPD), hält das Ansinnen der Staatsregierung für ungeheuerlich. Wieder einmal stehe die Staatsregierung nicht auf Seiten der Verbraucher und Geschädigten, sondern erwecke sie den Anschein, als wolle sie Kapitalanlagebetrüger schützen. Schindler verlangt von der Staatsregierung einen Bericht über ihre Bemühungen, das Informationfreiheitsgesetz des Bundes zu beschneiden und kündigt an, in den nächsten Wochen erneut einen Gesetzentwurf für ein eigenes bayerisches IFG einzubringen.