Beitrags-Archiv für die Kategory 'BaFin'

Hessischer VGH: BAFin muss Unterlagen über beaufsichtigte Finanzdienstleitungsinstitute vorlegen

Dienstag, 9. März 2010 14:31

Pressemitteilung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. März 2010:

Der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit einem Beschluss vom 2. März 2010 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) dazu verpflichtet, Unterlagen vorzulegen, die amtliche Informationen über ein von der BAFin beaufsichtigtes Finanzdienstleistungsinstitut enthalten. Hintergrund ist die Klage einer Privatperson, die Einsicht in diese Unterlagen begehrt, um gegen das Institut, dem sie Spekulationsgeschäfte zu ihren Lasten vorwirft, zivilrechtlich vorgehen zu können. Der Kläger beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz, das Bundesbehörden unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen und Einschränkungen dazu verpflichtet, jedermann Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren.

Die BAFin hatte den Zugang zu den Informationen insgesamt verweigert, weil sie befürchtet, dass bei Gewährung des Informationszugangs die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute ihre freiwillige Zusammenarbeit mit der Behörde einstellen oder einschränken könnten und deshalb der Kontrollauftrag der Behörde nachteilig beeinflusst werden könne. Weiterhin hat sich die BAFin darauf berufen, dass die Unterlagen, in die Einsicht genommen werden soll, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des betroffenen Instituts, personenbezogene Daten und eine Vielzahl weiterer geheimhaltungsbedürftiger Daten enthielten, die vor Gewährung des Zugangs geschwärzt oder anonymisiert werden müssten. Bei einem geschätzten Umfang des aufzubereitenden Aktenmaterials von 7.500 Seiten sei der notwendige Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig.

Diese Einwände greifen nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nicht durch. Die von der BAFin geäußerte allgemeine Befürchtung einer nachlassenden Kooperationsbereitschaft genüge zum Ausschluss des geltend gemachten Informationszugangsanspruchs nicht. Auch auf einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand könne sich die Behörde nicht berufen. Das Zugangsgesuch habe einen für die Behörde üblichen Umfang.

Ob und in welchem Umfang der Kläger tatsächlich Einblick in die von dem Gericht angeforderten Unterlagen erhält, hängt davon ab, inwieweit diese Unterlagen geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten, die kraft Gesetzes vom Informationszugang ausgeschlossen sind. Dies muss in einem weiteren Verfahrensschritt vom Gericht überprüft werden.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 6 A 1684/08

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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage auf Verpflichtung der BaFin zu Auskünften über die Hypo Real Estate Holding AG ab

Mittwoch, 17. Juni 2009 14:38

Die Klägerin ist eine überregionale Rechtsanwaltskanzlei, die Schadensersatzansprüche ihrer Mandanten gegenüber der Beigeladen, der Hypo Real Estate Holding AG (HRE), geltend macht.

Mit Schreiben vom 05.02.2008 beantragte die Klägerin gegenüber der Beklagten, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Auskunft, ob ein Verfahren gegen die Beigeladene wegen Verstoßes gegen Veröffentlichungspflichten geführt werde und wenn ja, welchen Stand und Inhalt dieses Verfahren habe. Darüber hinaus begehrte die Klägerin Akteneinsicht in weitere Unterlagen. Die Klägerin stützte ihren Antrag auf Informationszugang auf das Informationsfreiheitsgesetz.

Die begehrten Informationen benötige sie für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen ihrer Mandantschaft gegen die Beigeladene sowie deren Organe. Ferner prüfe sie Schadensersatzansprüche wegen unrichtiger Darstellung der Vermögenslage und bereite die Wahrnehmung von Aktionärsrechten ihrer Mandantschaft in der nächsten Hauptversammlung der Beigeladenen vor. Der Beklagte teilte der Klägerin darauf hin mit Bescheid vom 12.03.2008 mit, dass ein Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen die Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen (ad hoc-Pflicht) anhängig sei und lehnte den Antrag im Übrigen ab. Den hiergegen eingelegten Widerspruch wies die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 17.07.2008 unter Hinweis auf ihre Verschwiegenheitspflicht zurück und führte ergänzend aus, dass die Herausgabe der begehrten Informationen auch nachteilige Auswirkungen auf ihre Kontroll- und Aufsichtsaufgaben hätte. Mit der am 18.08.2008 erhobenen Klage begehrt die Klägerin die Verpflichtung der Beklagten zur Herausgabe der beantragten Informationen. Sie trägt vor, es handele sich nicht um geheimhaltungsbedürftige Tatsachen. Selbst wenn eine Verschwiegenheitspflicht vorliege, stehe diese nicht generell einer Weitergabe von Informationen entgegen. Es sei dann Akteneinsicht in die Aktenbestandteile zu gewähren, die nicht einem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis unterfielen und dem Schutz personenbezogener Daten berücksichtigten. Auch sei nicht ersichtlich, dass die begehrte Akteneinsicht nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Beklagten haben könne. Die Beklagte und die beigeladene Hypo Real Estate Holding AG sind der Klage entgegengetreten und verweisen auf die Verschwiegenheitspflichten der BaFin.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat mit Urteil vom heutigen Tage die Klage abgewiesen. Dem von der Klägerin begehrten Informationszugang stehe bereits entgegen, dass ein Teil der einschlägigen Akten zum die Hypo Real Estate betreffenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München abgegeben worden seien und daher der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 1 Buchst. g) des Informationsfreiheitsgesetzes eingreife.

Im Übrigen stehe dem Anliegen der Klägerin der Einwand des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands entgegen, da der einschlägige Aktenbestand ca. 10.000 Seiten umfasse.

Die Kammer hat die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht und die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Az.: 7 K 2282/08.F(3)

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Bayerischer Landtag zur Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes

Donnerstag, 7. Mai 2009 5:37

Bayerischer Landtag am 7. Mai 2009:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Franz Schindler, Annette Karl u.a. und Fraktion (SPD)
- Keine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes -
Drs. 16/527, 16/1201 (A)

Im federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz waren
Berichterstatter: Markus Rinderspacher
Mitberichterstatterin: Petra Guttenberger

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Bankenaufsicht: Akten bleiben offen

Dienstag, 24. März 2009 5:44

Von Klaus Ott

Wortreich und vehement haben sich in den vergangenen Wochen führende Vertreter des deutschen Geldgewerbes über zu viel Transparenz beklagt. Bankenverbände waren im Bundestag und im Finanzministerium vorstellig geworden, um sich gegen neugierige Verbraucher und Aktionäre zu wehren, die zu viel wissen wollen. Man sorge sich um das Bank- und Geschäftsgeheimnis, ließen Abgesandte der Verbände und der Deutschen Bank wissen. Ziel der Interventionen: Das Recht der Bürger auf Akteneinsicht bei der Bankenaufsicht, das seit vier Jahren besteht und fleißig genutzt wird, sollte ausgehebelt werden. Zuerst sah es so aus, als wolle die Politik da mitspielen. Doch nun steht fest, dass dies erst einmal nicht geschieht.

“Wir werden das Recht der Bürger auf Informationen bei den Finanzbehörden nicht verwässern”, sagte der Finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Hans-Ulrich Krüger, der Süddeutschen Zeitung. “Mit der SPD wird es das nicht geben.” Damit ist das Vorhaben von Bayerns CSU/FDP-Regierung, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Gunsten der Banken und zu Lasten der Bürger zu ändern, zumindest für diese Legislaturperiode gestorben. Bayerns Regierung hatte via Bundesrat einen entsprechenden Verstoß unternommen, der angesichts des Versagens vieler Banken sogar in CSU-Kreisen als “politisch instinktlos” bezeichnet worden war.

Das vor vier Jahren von der damaligen rot-grünen Regierungskoalitionen durchgesetzte IFG, das Bürgern grundsätzlich ein Recht auf Akteneinsicht bei den Behörden gewährt, sollte nicht länger für das Bankenaufsichtsamt Bafin in Bonn und die Bundesbank in Frankfurt gelten. Bafin und Bundesbank kontrollieren gemeinsam das Finanzgewerbe. Die Bafin hatte erklärt, die bereits in mehr als 500 Fällen beantragte Akteneinsicht erschwere ihre Aufsicht und sei ein “unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand”. Oftmals mussten sich Verbraucher, die sich von ihren Banken getäuscht fühlen und auf Schadenersatz klagen, die Akteneinsicht bei Gericht erst erstreiten.

Der SPD-Abgeordnete Krüger sagte, es sei “neben der Sache”, die Bankenaufsicht vom IFG auszunehmen, wie das sonst nur noch beim Bundesnachrichtendienst (BND) der Fall sei. Bei einer Anhörung im Bundestag hatte sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gegen eine Ausnahme für das Geldgewerbe gewehrt. Die Bankenaufsicht müsse sich eine öffentliche Kontrolle gefallen lassen und dürfe kein “Kuschelorgan” für die Kreditinstitute sein, sagte Schaar. Er verwies auch darauf, dass das IFG sowieso schon eine Sonderregel enthalte. Betriebsgeheimnisse seien vor der Akteneinsicht geschützt.

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PM-JuLis Bayern: Keine Beschneidung der Informationsfreiheit unter Mithilfe des Freistaats Bayern

Sonntag, 15. Februar 2009 10:32

Die Jungen Liberalen Bayern lehnen die vom Freistaat Bayern im Bundesrat eingebrachte und dort beschlossene Veränderung des Informationsfreiheitsgesetzes ab. Durch die Gesetzesveränderung soll es zukünftig Bürgern, Journalisten oder Wissenschaftlern nicht mehr möglich sein, Akteneinsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und der Bundesbank zu erhalten. Die Jungen Liberalen Bayern fordern in ihrem Antrag die FDP – Bayern auf, das Gesetz im Deutschen Bundestag abzulehnen.
“Informationsfreiheit ist ein Recht aller Bürger, der freien Presse und der freien Wissenschaft”, erklärt der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Bayern, René WENDLAND in Fürth. “Wenn man der freien Bürgergesellschaft das Recht zur Einsicht der Akten bei der BaFin und Bundesbank nimmt, so nimmt man unseren Bürgern die Möglichkeit zur Information und unserer Demokratie ihre Möglichkeit zur Kontrolle”, so Wendland.

“Wir wollen nicht zulassen, dass möglicherweise Vorgänge bei der BayernLB vertuscht werden. Das Handeln der Verantwortlichen muss klar aufgeklärt werden, egal wem es dabei an den Kragen geht”.

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Schaar kritisiert geplante Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes

Samstag, 14. Februar 2009 10:24

Schaar kritisierte Pläne, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken und Bürgern keine Akteneinsicht mehr bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gewähren. “Ich halte davon überhaupt nichts”, sagte der Datenschützer. Den Finanzbehörden warf er mangelndes Verständnis für Transparenz vor. Sie täten sich damit schwerer als andere öffentliche Stellen. “Gerade in Zeiten der Finanzkrise brauchen wir mehr Transparenz und zwar auch im Hinblick auf das Tätigwerden von solchen Aufsichtsbehörden”, forderte Schaar. “Denn der Bürger fragt sich natürlich: Was haben diese Aufsichtsbehörden denn tatsächlich getan, um bestimmte Entwicklungen zu erkennen und dagegen vorzugehen?”

Das Deutschlandradio-Interview als MP3

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Bayern will Informationsfreiheitsgesetz des Bundes beschneiden

Freitag, 13. Februar 2009 1:26

Von Ralph Schweinfurth

Dem Anlegerschutz in Deutschland droht eine weitere Niederlage. Denn auf Betreiben der bayerischen Staatsregierung soll das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beschnitten werden. Das bedeutet, dass geprellte Kapitalanleger die amtlichen Akten der Finanzaufsicht nicht mehr einsehen können. Doch diese Akteneinsicht wäre dringend notwendig, um Schadenersatz einklagen zu können. Es geht nicht nur um geschädigte Kleinanleger von Hypo Real Estate, EM.TV oder Comroad. Auch institutionelle Anleger, die große Summen in Aktien von börsennotierten Unternehmen anlegen, haben ein Interesse an Schadenersatz, erklärt Deutschlands renommierter Kapitalanlagerechtler Andreas Tilp aus Kirchentellinsfurt bei Tübingen der Staatszeitung. Befürworter und Motor der Beschneidung des Informationsfreiheitsgesetzes ist der bayerische Bankenverband. „Hintergrund für unseren Vorstoß ist der Abbau von Bürokratie“, sagt dessen Geschäftsführer Günther Picker. Er kann keinen Sinn im IFG für den Verbraucher erkennen, denn 99 Prozent der Akten müssten geschwärzt werden, da sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthielten. „Für den geschädigten Kleinanleger ist somit gar nichts gewonnen“, meint Picker.

Aber das ganze Verfahren verursache hohe Kosten, denn ein Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müsse höchst konzentriert pro Anfrage bis zu 1000 Seiten Akten genau durcharbeiten und die entsprechenden Stellen unleserlich machen. „Da muss die BaFin zusätzliches Personal einstellen, und der Steuerzahler zahlt es“, so Picker, der eine Antragsflut auf die BaFin zukommen sieht. Dieses Argument lässt Wolfgang Gerke, Präsident des Bayerischen Finanz Zentrums, nicht gelten: „Wenn jemand Akteneinsicht beantragt, muss er die Kosten dafür selbst tragen.“ Denn ein externer Wirtschaftsprüfer muss die Akten der BaFin schwärzen. „Allein schon wegen der Kosten wird es zu keiner Antragsflut kommen“, sagt Gerke. Kapitalanlagenrechtler Tilp sieht im Schwärzen der BaFin-Akten genau des Pudels Kern. „Wir haben derzeit drei Urteile des Verwaltungsgerichts Frankfurt erstritten, die aber noch nicht rechtskräftig sind.“

Für Tilp und seine Mandanten wird es nun entscheidend, welche Daten in den Akten unkenntlich gemacht werden müssen. Seiner Ansicht nach haben Kapitalanleger in Deutschland sowieso einen sehr schlechten Stand. „Der Gesetzgeber will zwar, dass im Sinn des Verbraucherschutzes der Kapitalanleger geschützt wird, aber wir haben in Deutschland die schlechtesten Verjährungsfristen, keinen effektiven kollektiven Rechtschutz und eine gegen die Kapitalanleger gerichtete Beweislast“, erläutert Tilp. Deshalb spricht er inzwischen von einer „Schädigerindustrie“, die es in der Bundesrepublik gibt. „In der Fachliteratur spricht man von der rationalen Apathie des Opfers. Im Fall von Telekomaktien heißt das zum Beispiel, dass ein Kleinanleger, der 6000 Euro verloren hat, nichts unternimmt, weil die Kosten, die ein Prozess kosten würde, weitaus teurer käme.“ Tilp sieht auch in den deutschen Gerichtskosten eine sehr abschreckende Wirkung. „Bei einem Streitwert von 30 Millionen Euro fallen allein für die erste Instanz 273 000 Euro Gerichtskosten für den Kläger an. In Italien wären es lediglich 1200 Euro und in Frankreich sogar nur 500 Euro“, verdeutlicht der Anwalt. Insofern wäre eine Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes ein weiterer Schlag gegen den Verbraucherschutz in Deutschland. Aus Kreisen der BaFin, die sich selbst zu solchen geplanten Gesetzesänderungen offiziell nicht äußern darf, war zu hören, dass der Vorstoß Bayerns gerade zum jetzigen Zeitpunkt der globalen Finanzmarktkrise nicht unbedingt zu mehr Transparenz führt. „Die bayerische Bundesratsinitiative zur Anpassung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die noch auf Überlegungen der alten Staatsregierung zurückgeht und auch von der weit überiwegenden Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat unterstützt wurde, dient alleine dazu, die Finanzaufsicht zu stärken“, sagt Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP).

Für eine effektive Finanzaufsicht müsse der Informationsaustausch zwischen Banken und Aufsicht offen und reibungslos funktionieren. Außerdem benötigen laut Zeil die BaFin und die Deutsche Bundesbank gerade in der gegenwärtigen globalen Finanzmarktkrise alle verfügbaren Kräfte für ihre Kernaufgaben. Im IFG ist derzeit vorgesehen, sensible Daten zum Schutz der Rechte Dritter zu schwärzen. In den teilweise sehr umfangreichen Aufsichtsakten ist das Schwärzen jedoch arbeits- und kostenintensiv und kaum praktikabel. Zudem kann es dabei zu kaum vermeidbaren Verstößen gegen das Bankgeheimnis und den Datenschutz kommen, die zu Haftungsansprüchen gegenüber der Finanzaufsicht führen. All das kann eine effektive Aufsicht beeinträchtigen. „Das Recht der Bürger auf Informationsfreiheit und damit auf Akteneinsicht ist selbstverständlich ein hohes Gut. Deshalb sollten jetzt im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag alle Gesichtspunkte zwischen einer effektiven Aufsicht und dem allgemeinen Informationswunsch der Bürger abgewogen werden“, meint Zeil. Hierzu habe die Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags einen Beitrag geleistet. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtags, Franz Schindler (SPD), hält das Ansinnen der Staatsregierung für ungeheuerlich. Wieder einmal stehe die Staatsregierung nicht auf Seiten der Verbraucher und Geschädigten, sondern erwecke sie den Anschein, als wolle sie Kapitalanlagebetrüger schützen. Schindler verlangt von der Staatsregierung einen Bericht über ihre Bemühungen, das Informationfreiheitsgesetz des Bundes zu beschneiden und kündigt an, in den nächsten Wochen erneut einen Gesetzentwurf für ein eigenes bayerisches IFG einzubringen.

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Verbraucherzentrale Bundesverband: Mit Maulkorb aus der Finanzkrise?

Mittwoch, 11. Februar 2009 11:10

Die Auskunftspflicht der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) muss ausgeweitet anstatt abgeschafft werden. Dies fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich einer Anhörung im Deutschen Bundestag diesen Mittwoch. “Die richtige Antwortet auf die Finanzkrise lautet mehr und nicht weniger Transparenz. Wer der Finanzaufsicht jetzt einen Maulkorb verpassen will, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt”, erklärt Vorstand Gerd Billen. Der Bundesrat will auf Initiative Bayerns das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegenüber der Finanzaufsicht ausschließen.
Ein wesentlicher Grund für die aktuelle Finanzkrise ist nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes mangelnde Transparenz auf den Märkten. Die Bafin sollte daher den Auftrag erhalten, die Öffentlichkeit zu warnen, wenn ihr Erkenntnisse über gravierendes Fehlverhalten von Anbietern vorliegen. Zudem muss sie Prüfberichte zumindest prozessöffentlich machen, damit sich geschädigte Anleger in einem Gerichtsverfahren auf diese stützen können. Der Bundesrat will dagegen die Auskunftspflicht der Finanzaufsicht abschaffen. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie soll die Anwendbarkeit des IFG gegenüber der Bafin ausgeschlossen werden. In der Folge verlören Verbraucher und Verbände das Recht, bei der Aufsicht harte Fakten abzufragen. “Diese Initiative entmündigt die Verbraucher und setzt in Sachen Krisenbewältigung völlig falsche Signale. Dass sie ausgerechnet vom ehemaligen Verbraucherminister Horst Seehofer stammt, ist doppelt ärgerlich”, so Billen.

Im Januar 2008 hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. festgestellt, dass die Bafin nach dem IFG grundsätzlich auskunftspflichtig ist. Ausnahmen vom Gesetz für Finanzbehörden gelten demnach nur für Steuer- und Abgabebehörden, nicht für die Marktaufsicht. Bei Wegfall der Informationspflicht würden aufgrund des geltenden Beweisrechts die Chancen für Verbraucher noch geringer, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen Anbieter geltend zu machen. Auch die generalpräventive Wirkung einer derartigen Transparenz würde entfallen. “Dies würde der organisierten Verantwortungslosigkeit Tür und Tor öffnen”, kritisiert Billen.

Dabei besteht für eine Neuregelung von Rechts wegen gar kein Grund. Denn die Vertraulichkeitsinteressen der Finanzbranche sind im IFG bereits durch spezielle Normen mehr als hinreichend berücksichtigt. Und die jetzt umzusetzende EU-Zahlungsdiensterichtlinie befasst sich mit einer gänzlich anderen Thematik. “Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier zweifelhafte Geschäftsinteressen geschützt werden sollen. Die Lehren aus der Finanzkrise haben offenbar noch nicht alle gezogen”, so Billen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vom Gesetz nicht geschützt sein dürfen, wenn es um die Schädigung Dritter geht.

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Attac fordert gläserne Banken

Samstag, 7. Februar 2009 10:40

Mit scharfer Kritik hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac auf die Initiative des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) reagiert, das Recht auf Akteneinsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht (BaFin) zu beschneiden. “Es ist ein Skandal, wie CDU und CSU die Bürger hinters Licht führen wollen. Vorne herum ruft Bundeskanzlerin Angela Merkel nach mehr Transparenz bei den Banken und auf den Finanzmärkten – hinten herum versucht die Union zu verhindern, dass geprellte Anleger die Akten der BaFin einsehen können”, stellte Detlev von Larcher vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis fest.

Geht es nach der bayerischen CSU/FDP-Landesregierung sollen künftig Bürger, Anleger, Wissenschaftler und Medien keine Akteneinsicht mehr erstreiten können, wenn es um die BaFin und die Bundesbank geht. Recherchen des TV-Magazins Kontraste zufolge hat sich im Bundesrat bereits eine Mehrheit für eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes gefunden.

“Mitten in der Wirtschaftskrise wollen Seehofer und Co. die Transparenz abschaffen. Brisante Akten wie die Kontrollberichte der BaFin sollen geheim bleiben. Schließlich könnten die Bürger dort ja nachlesen, wie die mit Politikern besetzten Aufsichtsgremien der Banken und das Bankmanagement versagt haben”, sagte Detlev von Larcher. “Auch das volle Ausmaß des Versagens der Politiker bei der Krise der Bayern-LB könnte ans Tageslicht kommen.”

Grund des Vorstoßes aus Bayern sei offenbar, dass nun immer mehr bayerische Unternehmen nach staatlichen Finanzspritzen rufen. Vor diesem Hintergrund wolle die CSU eigene Fehler sowie das Versagen der BaFin vertuschen.

Attac forderte die Abgeordneten des Bundestages auf, einer Änderung des Gesetzes auf Informationsfreiheit nicht zuzustimmen. Detlev von Larcher: “Dieses skandalöse Vorhaben darf nicht gelingen. Wir brauchen dringend die demokratische Kontrolle der Finanzmärkte. Dafür ist mehr, nicht weniger Transparenz nötig. Wir fordern gläserne Banken.”

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Seehofer und der Bankenskandal

Samstag, 7. Februar 2009 10:13

Ende des letzten Jahres stellte der Bund der Steuerzahler (BdSt) Strafanzeige gegen Vorstandsmitglieder der BayernLB. In der schriftlichen Begründung dazu dokumentierte der Verein sehr ausführlich, wie es zu den Milliardenverlusten der Bank kam: Nach der von der EU durchgesetzten Abschaffung der Gewährträgerhaftung legte die BayernLB viele Milliarden über Zweckgesellschaften in Delaware oder auf den Kaiman-Inseln an. Durch die Geschäfte dort wurden nicht nur Steuern in Deutschland vermieden, sondern auch Eigenkapitalvorschriften umgangen und Risiken verdeckt. Unter dem Vorstandsvorsitzenden Werner Schmidt erhöhte man das “Agreement” für solche Abenteuer auf 58 Milliarden Euro. Hinweise auf eine vorherige Risikoprüfung fand der BdSt nicht. Auch als Ende 2006 die Gefahren ohne Prüfung offenbar zu werden begannen, reagierte der Vorstand nicht. Was folgte, waren massive Verluste, die jedoch nicht die Verursacher, sondern die Steuerzahler aufgebürdet bekamen und weiter bekommen. Vielmehr gewährte man ausscheidenden Managern einen – so der BdSt – “goldenen Handschlag”.

Nun wurde eine erste Reaktion der bayerischen Staatsregierung auf die Strafanzeige bekannt: Ministerpräsident Horst Seehofer und sein Koalitionspartner Martin Zeil zimmerten sich nämlich im Bundesrat eine überparteiliche Mehrheit für eine Gesetzesänderung zusammen, die künftig Akten der Bankenaufsichtsstelle BaFin von einer nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz möglichen Einsichtnahme ausnehmen soll. Beim Versuch der Begründung dieses Vorhabens wollte sich Zeil im RBB-Magazin Kontraste auf den Schutz von Kundendaten berufen, musste aber zugeben, dass diese bei Herausgaben ohnehin geschwärzt werden. Tatsächlich sind Verbraucher und Steuerzahler die großen Verlierer der neuen Regelung, weil für sie ein Nachweis von eventuell schadensersatzrelevantem Versagen nun sehr viel schwieriger wird.

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