Österreich: Koalition einigt sich bei Informationsfreiheitsgesetz

Die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP haben sich weitgehend auf ein gemeinsames Vorgehen beim “Informationsfreiheitsgesetz” geeinigt. Am 12. Juni 2013 wolle man einen gemeinsamen Initiativantrag für eine Verfassungsbestimmung im Nationalrat einbringen, hieß es nach einer Verhandlungsrunde aus dem Bundeskanzleramt. Offen sei noch die Frage, welche staatsnahen Unternehmen die Regelung betrifft.

Geht es nach SPÖ und ÖVP, soll mit der Verfassungsbestimmung das Amtsgeheimnis “umgedreht”, also zu einer generellen Informationspflicht mit eindeutig definierten Ausnahmen werden. Ziel von SPÖ und ÖVP sei es, den Initiativantrag dem am 13. Juni 2013 zusammenkommenden Verfassungsausschuss zuzuweisen, am 1. Juli 2013 könnte die Bestimmung bereits vom Nationalrat beschlossen werden.

Da das geplante Informationsfreiheitsgesetz Folgen auf etliche untergeordnete Gesetze und Regelungen hätte, wird die Umsetzung auch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ziel sei der 1. Januar 2015. Auch eine wichtige Frage ist noch offen: Wie groß muss der staatliche Anteil bei einem Unternehmen sein, damit für dieses Informationspflicht besteht? Laut einem Sprecher von Bundeskanzler Werner Faymann soll dies mit der ÖVP noch auf Klub- und Kabinettsebene geregelt werden.

Naturgemäß braucht es für die angestrebte Verfassungsbestimmung mindestens eine Oppositionspartei, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit ermöglicht. Auch hier werde in den kommenden Tagen und Wochen verhandelt, hieß es.

SPD will Informationsfreiheitsgesetz straffen

Von Stefan Krempl

Die SPD möchte die Informationsfreiheit in Politik und Verwaltung fördern und dazu hat sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Der soll das Recht auf Akteneinsicht für Bürger stärken und den Staat zu mehr Transparenz verpflichten. “Demokraten wollen und müssen wissen können, was der Staat macht”, sagte die SPD-Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann dazu am Donnerstag bei der ersten Lesung des Entwurfs im Parlament. Das bestehende Informationsfreiheitsgesetz sei fehlerhaft. Es steht seit Jahren in der Kritik, weil es über reichlich Ausnahmeregelungen verfügt, zu viele Auskunfts-Ersuchen abgelehnt würden und es die Behörden auch nicht dazu verpflichtet, von sich aus viele Informationen zu veröffentlichen.

Der Entwurf, von SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil als “Informationsfreiheitsgesetz 2.0″ bezeichnet, sieht vor, drei bisherige Gesetze zu einem einzigen zusammenzufassen und Auskunftsansprüche der Bürger klarer zu formulieren. Ämter sollen zudem verpflichtet werden, von sich aus mehr Akten zur Einsicht online anzubieten. Lühmann findet, dass die Regierung sich mit einem Open-Data-Portal schmückt, das den Namen gar nicht verdiene – es sei ein Feigenblatt, das die Informationsrechte der Bürger gar nicht verbessert.

Von der Linksfraktion bekam die SPD Unterstützung; so sprach sich auch der Bundestagsabgeordnete Herbert Behrens für ein in sich geschlossenes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz aus, das eine verbindliche Auskunftspflicht mit sich bringt. Er wünscht sich einen “Kulturwandel in der Verwaltung”. Für Behrens geht der Entwurf allerdings nicht weit genug, weil es Firmen mit öffentlicher Beteiligung nicht dazu verpflichtet, über Subventionen oder andere Zuwendungen zu berichten. Der MdB und Netzpolitiker Konstantin von Notz (Grüne) stimmte ebenfalls dafür, allerdings sollte der Datenschutz bei aller Informationsfreiheit nicht außer Acht bleiben.

Auch Gisela Piltz, stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, brachte eine Mischung aus Zustimmung und Kritik zum Ausdruck. Die Zusammenfassung zu einem einzelnen Gesetz und die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Dokumenten ohne Aufforderung befand sie für gut. Sie hält es aber für unangemessen, dass einerseits Urheberrecht und Geschäftsgeheimnisse einen fast schon absoluten Schutz erfahren, aber andererseits personenbezogene Daten erst einmal veröffentlicht würden. Der Entwurf sieht vor, dass betroffene Personen erst einen Nachweis über eine “erhebliche Beeinträchtigung” erbringen müssen, um einer Veröffentlichung ihrer Daten zuvorzukommen und ihre Privatsphäre zu wahren. Insgesamt nannte Piltz den Entwurf einen “aus Versatzstücken zusammengeschusterten Schnellschuss”.

Für die CDU/CSU-Fraktion hatte der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer das Wort. Er konterte den SPD-Entwurf mit dem Argument, er würde in der Praxis das Gegenteil von dem bewirken, was die SPD erreichen will. Im Evaluationsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz werde eine solche “undifferenzierte Zusammenführung” verschiedener Informationsrechte gar nicht gefordert. Und dass die Interpretation des Hamburger Transparenzgesetzes bald vor Gericht geklärt werden muss, sei auch ein Hinweis darauf, dass das Vermengen von Ansprüchen keine gute Idee sei. Mayer warf der SPD einen “unzulässigen Generalverdacht gegen alle Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung” vor. Selbst Piraten ließen kein gutes Haar an dem Vorhaben, daher sei dem ganzen nur eine klare Absage zu erteilen.

Grüner klagt auf Einsicht in Politiker-Rankings

Darf die Bundesregierung zwei Jahre alte Umfragen geheim halten, in denen die Beliebtheit von Kabinettsmitgliedern oder womöglich Volkes Meinung zu Atomausstieg und Mindestlohn erforscht wurden? Grünen-Vorstandsmitglied Malte Spitz will das vom Berliner Verwaltungsgericht klären lassen.

Spitz hatte unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz vergebens um Einsicht in die Unterlagen für die Jahre 2011 und 2012 gebeten. Das Bundespresseamt hatte dem Grünen im April 2013 geschrieben, die Zahlen seien immer noch “Grundlage von Beratungen im Bundeskanzleramt”. Ihre Veröffentlichung würde die “unvoreingenommene Willensbildung der Bundesregierung beeinträchtigen”.

Das Presseamt untersucht monatlich die Beliebtheit der Kabinettsmitglieder und die Haltung der Bevölkerung zu Schlüsselfragen, leitet diese Umfragen jedoch nur ans Kanzleramt weiter.

Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Partei, hält die Geheimniskrämerei für “absurd”: “Entweder will die Regierung verbergen, wie umfragenhörig sie agiert, oder sie verweigert sich prinzipiell dem Auskunftsanspruch des Informationsfreiheitsgesetzes.”

Österreich: Grüne fordern erneut Informationsfreiheitsgesetz

Die Grünen haben in ihrer Forderung nach einem Informationsfreiheitsgesetz einen weiteren Anlauf unternommen. Drei Monate sei es nun her, dass man einen entsprechenden Antrag dem Parlament vorgelegt hat, erinnerte Justizsprecher Albert Steinhauser am 15. Mai 2013 in einer Pressekonferenz. In dieser Zeit habe man in Hamburg das dortige Transparenzgesetz, auf das sich auch die Grünen berufen, schon ausverhandelt, so Steinhauser. Er forderte die sofortige Aufnahme von Sechs-Parteien-Gesprächen.

Dass sich der amtierende Landwirtschaftsminister in der Bienen-Causa auf das Amtsgeheimnis berufen hat, findet Steinhauser der Sache sogar dienlich: “Ich muss mich bei (Nikolaus, Anm.) Berlakovich bedanken, weil er als lebendes Mahnmal erinnert hat, warum wir ein Transparenzgesetz brauchen.” Mit manchen Vorschlägen aus den Regierungsparteien ist der Grüne unglücklich. So sei die Definition der Ausnahmen zu schwammig, das Gesetz könnte ein “Emmentaler mit mehr Löchern als Käse” werden. Zudem hält Steinhauser unterschiedliche Regelungen in den Ländern für wenig sinnvoll.

“Föderalismus hat in dieser Frage keinen Platz”, meinte auch die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol. Zur Unterstützung hatten sie und Steinhauser Daniel Lentfer von der Hamburger Transparenzinitiative zur Pressekonferenz eingeladen. Auch dieser warnte vor zu allgemeinen Formulierungen etwa bei Ausnahmen und betonte die Wichtigkeit eines Beauftragten mit starken Rechten, der in Hamburg auch eine Art Schiedsfunktion über hat. Etwa 30 Anfragen im Monat gebe es seit Inkrafttreten des Gesetzes in Hamburg.

Dass ausgerechnet die grüne Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou unter Berufung auf den Datenschutz Auskunft über Beraterverträge in ihrem Ressort verweigert, sieht Steinhauser übrigens durchaus vereinbar mit seinem Anliegen. “Wir wollen ja dieses Gesetz, weil es das Amtsgeheimnis gibt”, rechtfertigte er das Vorgehen seiner Parteikollegin. Zudem gehöre der Datenschutz für juristische Personen “gekippt”, meinte er.

Die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe zum Informationtsfreiheitsgesetz tagt kommende Woche wieder – diesmal unter Beiziehung von Experten.