PM-NRW-Innenministerium: Transparenz statt verschlossener Aktenschränke

Als einen “Meilenstein auf dem Weg zu einer offenen und modernen Verwaltung, die im Dienst der Bürgerinnen und Bürger steht”, bezeichnete Innenminister Ralf Jäger heute (29.12.) in Düsseldorf das Informationsfreiheitsgesetz NRW, das vor zehn Jahren vom Landtag verabschiedet wurde. “Der freie Zugang zu Informationen erhöht nicht nur die Nachvollziehbarkeit, sondern auch die Akzeptanz behördlicher Entscheidungen”, führte Jäger aus. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz NRW sei das Land dem wachsenden Bedürfnis nach mehr Transparenz staatlichen Handelns gerecht geworden.

Am 1. Januar 2002 trat das Gesetz in Kraft und schaffte die Grundlage für eine neue Informationskultur: Mussten die Bürgerinnen und Bürger bis dahin gute Gründe anführen, wenn sie bestimmte Akten einsehen wollten, so gab ihnen das Informationsfreiheitsgesetz erstmals ein umfassendes und voraussetzungsloses Recht auf Verwaltungsinformationen. Seither obliegt es der Behörde zu begründen, welche rechtlichen Bedenken im Einzelfall gegen die Herausgabe der begehrten Informationen sprechen. “Ein allgemeines Recht auf Zugang zu Informationen ist wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips”, unterstrich Jäger. “Es gewährleistet, dass den Bürgerinnen und Bürgern eine verbesserte Argumentationsgrundlage in Bezug auf das Handeln staatlicher Organe an die Hand gegeben wird.” Natürlich gebe es schutzwürdige Interessen Dritter, Grenzen und Ausnahmen. “Mit dem Informationsfreiheitsgesetz ist es jedoch gelungen, diese Vertraulichkeitsaspekte mit dem wachsenden Bedarf an originären Informationen über Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung in Ausgleich zu bringen”, so der Minister.

Die meisten Auskunftsersuchen wurden auf kommunaler Ebene gestellt. “Das Bedürfnis der Menschen, sich gerade in ihrem unmittelbaren Umfeld bei öffentlichen Stellen zu informieren, ist besonders ausgeprägt”, führte Jäger aus. Die Mitsprache bei der Entwicklung eines Gemeinwesens setze voraus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen möglichst direkt und unverfälscht seien. “Um die Akzeptanz staatlichen Handelns weiter zu steigern, wollen wir künftig auch die Möglichkeiten des Internets verstärkt nutzen”, erklärte Jäger. Ziel sei es, durch einen vereinfachten Zugang zu Informationen zu mehr Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und damit zu einer Stärkung der Vertrauenswürdigkeit von Politik und Verwaltung beizutragen.

PM: 10 Jahre Informationsfreiheit in NRW

Nur wer Bescheid weiß, kann richtig mitreden. “Eine transparente Verwaltung ist ein wichtiger Baustein in einer modernen Demokratie”, so Ulrich Lepper, der sich als Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit um das Recht auf Information kümmert.

Am 1. Januar 2012 gibt es das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz zehn Jahre. Für Lepper ist das ein Anlass zur Rückschau: “NRW gehört mit zu den Pionieren der Informationsfreiheit in Deutschland und wir können heute sagen, dass sich das Gesetz bewährt hat”, stellt er fest.

Das Informationsfreiheitsgesetz eröffnet Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den Informationen, die bei öffentlichen Stellen in NRW vorhanden sind. Eine Begründung ist für den Anspruch auf Information nicht erforderlich. Nur wenn dem Offenlegen von Informationen berechtigte öffentliche oder private Interessen entgegenstehen, kann ein Informationsantrag abgelehnt werden.

Das Gesetz war der Beginn einer neuen Kultur. Heute ist die Informationsfreiheit für viele Verwaltungen selbstverständlich. Auch eine informationsfreundliche Rechtsprechung hat dazu beigetragen, dass die Informationsfreiheit in NRW etabliert ist.

“Auch ein gutes Gesetz kann man aber noch verbessern”, sagt Lepper. Zum Beispiel würden Verträge zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen zurzeit häufig nicht offengelegt, seien aber für die Öffentlichkeit von großem Interesse.

Übersichtliche Informationsangebote und einheitliche Standards (Open Government) würden zudem Transparenz und Informationszugang wesentlich verbessern.

“Ich wünsche mir, dass wir in NRW in dieser Richtung weiterarbeiten und die Behörden aus eigener Initiative – auch im Internet – eine offene Informationspolitik betreiben, damit die Bürgerinnen und Bürger die Hintergründe für die Arbeit der Verwaltung nachvollziehen können. Transparenz der Verwaltung trägt zu guten und akzeptierten Entscheidungen bei. Ich ermutige alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Behörden zu wenden und von ihrem Recht auf Information Gebrauch zu machen”, so Lepper.

Illertissen: Mehr Infos aus dem Rathaus

In einem alten Graffiti-Spruch heißt es so schön vieldeutig: „Wissen ist Macht, Nichtwissen macht nix.“ Wer mitreden will, braucht Fakten. In Illertissen erleichtert die Stadt nun den interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Informationen aus dem Rathaus. Sie bekommen künftig leichter Auskunft bei Anfragen an die Verwaltung, erhalten Akteneinsicht oder Hinweise darauf, wo etwas zu finden ist. Allerdings endet die Auskunftspflicht, wenn Informationen von Gesetz wegen geheim bleiben müssen oder wenn Persönlichkeitsrechte oder Betriebsgeheimnisse berührt sind. Die Grundlage für das erweiterte Auskunftsrecht ist die neue „Informationsfreiheitssatzung“, die der Stadtrat in seiner letzten Sitzung im abgelaufenen Jahr beschlossen hat.

Den Anstoß dazu gab die Fraktion von ÖDP/AB/Grüne mit einem entsprechenden Antrag. Darin heißt es, Informationsfreiheit sei ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. Durch sie trete an die Stelle des traditionellen Amtsgeheimnisses das Prinzip der „Öffentlichkeit der Verwaltung“. Die Fraktion beruft sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz, das deutschlandweit seit dem 1. Januar 2006 gilt. Es legt fest, dass nicht mehr die „Geheimhaltung amtlicher Informationen“ die Regel sein soll, sondern deren allgemeine Zugänglichkeit. Allerdings gilt das Gesetz nur für die Behörden des Bundes. Mittlerweile haben sich in Bayern 29 Kommunen ebenfalls eine örtliche Informationsfreiheitssatzung gegeben. Memmingen beispielsweise entschied sich dazu Ende November 2011. Allerdings haben manche Orte die Satzung zunächst auf die Dauer von zwei Jahren beschränkt. Diesen Weg geht auch Illertissen, wie der Stadtrat einstimmig entschieden hat.

Wilhelm Schulte (ÖDP/AB/Grüne) sagte, früher mussten die Bürger bei Auskunftswünschen ihr Interesse nachweisen können, heute sei es umgekehrt, die Verwaltung müsse begründen, warum sie eine Auskunft verweigert. Er glaubt nicht, dass durch die neue Verordnung der Aufwand im Rathaus wesentlich steigen werde, denn „die Bürger werden nicht in Scharen auf die Verwaltung zukommen und etwas wollen“. Bürgermeisterin Marita Kaiser geht dennoch davon aus, dass die Umsetzung der Verordnung zu mehr Arbeit führen würde, doch im Gegenzug könnten ja Gebühren verlangt werden.

CSU-Fraktionschef Jürgen Eisen regte zudem an, die Protokolle der öffentlichen Sitzungen ins Internet zu stellen. Wie die Bürgermeisterin sagte, sei das Thema bereits vorbesprochen: „Von der Sache her steht dem nichts im Wege.“

Mehr Transparenz = weniger Korruption

Alljährlich im Dezember veröffentlicht Transparency International zum Welt-Anti-Korruptions-Tag das internationale Korruptionsbarometer – den CPI-Index. Darin listet die Anti-Korruptions-Organisation fast alle Staaten der Erde nach der in ihnen wahrgenommenen Korruption auf. Diese hat in den letzten Jahren insgesamt zugenommen. Weltweit gaben 25 Prozent der Befragten zu, in den vergangenen zwölf Monaten sehr viele Bestechungsgelder gezahlt zu haben, wie eine Umfrage von Gallup International im Jahr 2010 im Auftrag von Transparency International in 96 Ländern ergeben hat.

Alltagskorruption behindert die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes. Die negativen Folgen wurden unter anderem nach den Revolutionen des arabischen Frühlings sichtbar: In Ländern wie Tunesien, Syrien und Libyen haben die Potentaten und ihre Familiencliquen sich jahrzehntelang der Ressourcen ihres Landes bedient, als handelte es sich um ihr privates Eigentum.

In Europa haben sich bezeichnenderweise Länder wie Italien und Griechenland mit besonders hoher Staatsverschuldung im CPI-Index kontinuierlich verschlechtert. Während Griechenland noch 2006 auf Platz 56 lag, nimmt das Land 2011 Platz 80 ein. Italien kam 2006 auf Rang 41, 2011 auf Rang 67. Beide liegen nun hinter Staaten wie Ruanda (49) und Namibia (57). Zum Vergleich: Deutschland belegte 2011 Platz 14, Frankreich Platz 25.

In Deutschland ist Korruption im Alltag kaum wahrnehmbar. Aber dennoch: Korruption findet statt. Laut der Umfrage von Gallup haben zwei Prozent der Befragten in Deutschland angeben, in den letzten zwölf Monaten aktiv bestochen zu haben.

Laut der Studie „Kriminalität im öffentlichen Sektor 2010“ von Price-Waterhouse-Coopers und der Universität Halle-Wittenberg berichten 52 Prozent der befragten Behörden in Mitteldeutschland über mindestens einen eindeutigen Fall beziehungsweise einen konkreten Verdachtsfall im Bereich Korruption und Vermögensdelikte, sodass wahrscheinlich mehr als jede zweite Behörde Opfer krimineller Taten wurde. Fast jede dritte Behörde (29 Prozent) war in den letzten zwei Jahren durch mindestens eine strafbare Handlung betroffen.

Besonders interessant ist dabei: Aus Sicht der Befragten tragen alle anderen Behörden ein relativ hohes Kriminalitätsrisiko, nur die eigene Behörde nicht. Die Kriminologin Prof. Dr. Bannenberg schätzt, dass nur ein Prozent der Korruptionsdelikte bekannt wird. Der Gesamtschaden für die öffentliche Verwaltung in Deutschland aber wird auf deutlich mehr als zwei Milliarden Euro jährlich geschätzt.

Korruption bedeutet aber nicht immer gleich strafbares Verhalten. Nach der Definition von Transparency International ist Korruption der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil. Der Staat und das Gemeinwohl verlieren, der Private und das Einzelinteresse gewinnen. Langfristig erodiert dadurch der soziale Zusammenhalt in einer Gesellschaft.

So musste die Sächsische Landesbank verkauft werden, nachdem durch risikoreiche Anlagegeschäfte die Refinanzierung kurzfristiger Anleihen nicht mehr möglich war. Insgesamt war durch diese Geschäfte ein Haftungsrisiko entstanden, das höher war als der Jahreshaushalt des Freistaates.

Viele Städte in Deutschland haben in der Vergangenheit sogenannte Cross-border-leasing-Geschäfte getätigt, bei denen öffentliche Einrichtungen (Straßenbahnen, Abwasseranlagen etc.) an Investoren in den USA verkauft und dann zurückgemietet wurden. Der diesen Investoren dadurch entstehende steuerliche Gewinn wurde zu einem kleinen Teil an die deutschen Kommunen zurückgereicht. Nun aber drohen Verluste, häufig im zweistelligen Millionenbereich, da unter anderem die steuerliche Abzugsfähigkeit nicht (mehr) anerkannt wird.

Ein Kämmerer einer sächsischen Stadt steht derzeit unter Untreueverdacht, weil er ebenfalls auf internationalen Finanzmärkten hochriskante Finanzgeschäfte getätigt hat, die seiner Stadt nunmehr Verluste in Millionenhöhe verursachen können.

Den Kontrolleuren war grundsätzlich bewusst, dass risikoreiche Geschäfte getätigt wurden. Alle hofften auf zumeist kurzfristige Gewinne, keiner konnte oder wollte die schon mittelfristig auftretenden Risiken ernst nehmen. Bis jetzt ist es noch zu keiner strafrechtlichen Verurteilung oder haftungsrechtlichen Inanspruchnahme irgendeines Verantwortlichen aus den Aufsichtsgremien gekommen, die mit Verwaltungsbeamten und Politikern besetzt sind. Das lässt für die Zukunft nichts Gutes hoffen. Kriminologische Studien belegen: Je geringer für die Täter das Risiko ist, straf- oder haftungsrechtlich belangt zu werden, desto größer ist ihre Bereitschaft zu illegalem Handeln.

Die Forderung nach Transparenz ist im Jahr 2011 unter anderem vor dem Hintergrund der Finanzkrise und der Wahlerfolge der Piratenpartei fast zu einem Allgemeingut aller Parteien geworden. Transparenz ist kein Selbstzweck: Wer in der Demokratie mitentscheiden will, muss informiert sein. Informationen müssen leicht zugänglich sein. Transparenz beugt Mauscheln und Unkorrektheiten vor.

In Sachsen wie in weiteren drei Bundesländern ist bis heute kein Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet worden. Transparency International Deutschland begrüßt daher die Initiativen in einigen sächsischen Kommunen nach Einführung einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung.

Viele Aufgaben, die früher dem Staat vorbehalten waren, sind mittlerweile privatisiert worden und unterliegen privatwirtschaftlichem Gewinnstreben. Dies muss nicht falsch sein. Oft aber besteht die Gefahr, dass nur kurzfristig Gewinne generiert werden, dabei aber das öffentliche Interesse an einem dauerhaften Erhalt der öffentlichen Infrastruktur und an der Schonung natürlicher Ressourcen zulasten nachfolgender Generationen vernachlässigt werden.

Bei Privatisierungen oder Großprojekten mit langfristigen Auswirkungen auf Umwelt und Mensch bedarf es eines besonders hohen Maßes an Transparenz im Verfahren. Dafür reicht – wie Stuttgart21 gezeigt hat – eine formale Beteiligung der Bürger in Genehmigungsverfahren der herkömmlichen Art oft nicht aus. Der Bürger ist überfordert, wenn er 25 Ordner innerhalb der Einwendungsfrist durcharbeiten und eine qualifizierte Einwendung formulieren soll. Wäre es hier nicht besser, würde man den Vorhabenträger dazu verpflichten, einen bestimmten Geldbetrag (zum Beispiel ein Prozent der geplanten Gesamtkosten) zur Verfügung zu stellen, mit dem der Staat oder neutrale Verbände eigene Gutachten erstellen können?

Nach Umfragen besitzen die politischen Institutionen wie Parlamente und Parteien in Staaten mit einem hohen Maß an Transparenz das größte Vertrauen in der Bevölkerung; gleichzeitig ist die Korruption am geringsten. In Ländern wie Dänemark (Platz 2) und Schweden (jeweils Platz 4 auf dem CPI-Index) besteht eine hohe Kultur von politischer Partizipation.

Deutschland kann sich von diesen Ländern in der Diskussion um mehr Bürgerbeteiligung einiges abschauen.

Österreich: BLW muss Kommissions-Dokument herausgeben

Von Claudia Schreiber

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) muss ein Dokument einer Ad-hoc-Kommission mit Vorschlägen für Begleitmassnahmen zum EU- Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich zugänglich machen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Beharrlich hat sich das BLW dagegen gewehrt.

Ich schlage die Ausschreibung eines Preises für die originellste Begründung für ein Nicht-Herausgeben eines Behörden-Dokumentes vor. Während längerer Zeit war mein Favorit ein Satz aus dem Bundesamt für Statistik: «Leider können wir Ihnen dieses Dokument nicht zur Verfügung stellen. Die Gründe dafür sind: (1) Es geht um eine interne Aktennotiz, die nicht für eine Veröffentlichung gedacht war und die schon veraltet ist. [...]»

Dann freute ich mich eine Zeitlang über die mündliche Begründung aus einer kantonalen Verwaltung, wonach die von mir gewünschte Liste von Wasserbauvorhaben nicht herausgegeben werden könne, weil sonst eine Partei, die bis vor nicht allzu langer Zeit in eben dieser Verwaltung das Sagen hatte, sonst «alles blockieren würde». Dann kam das Dokument «Synopsis» (siehe Urteil A-1135/2011 des Bundesverwaltungsgerichtes).

«Synopsis» ist eine Sammlung von Vorschlägen für konkrete Begleitmassnahmen zu einem allfälligen Freihandelsabkommen mit der EU (Öffnung der Agrar- und Lebensmittelmärkte), welche eine Arbeitsgruppe, die sogenannte AG Begleitmassnahmen, unter der Leitung des damaligen BLW-Direktors zusammentrug.

Warum dieses Dokument nicht herausgegeben werden sollte? Aus allen erdenklichen Gründen:

  •  Das Dokument sei gar kein amtliches Dokument.
  • Das Dokument sei noch gar nicht fertiggestellt.
  • Es vermittle Informationen, welche die Mitglieder der AG Begleitmassnahmen dem BLW freiwillig mitgeteilt hätten und deren Geheimhaltung das BLW zugesichert habe.
  • Es beeinflusse zudem die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU negativ.

Und so weiter. Und als ob dies alles noch nicht genügt hätte, liess der Vorsitzende die Mitglieder der Arbeitsgruppe auch noch darüber abstimmen, ob dieses Dokument herausgegeben werden sollte oder nicht. Die Arbeitsgruppen-Mitglieder stimmten gegen eine Herausgabe.

Für das Bundesverwaltungsgericht war das ein «fait accompli», mit dem die Arbeitsgruppen-Mitglieder «der Vorinstanz aber die Möglichkeit genommen» hätten, «im Rahmen einer Interessenabwägung zugunsten der Förderung der Transparenz in der Verwaltung auf die ihr angebotenen Informationen allenfalls von vornherein zu verzichten», was letztlich einer Aushölung des Öffentlichkeitsprinzip gleichkomme.

Meine Eingabe für die den BGÖ-Preis 2011 ist deshalb dieses Synopsis-Gesamtkunstwerk: Es dokumentiert, wie eine Arbeitsgruppe unter der Leitung eines Amtschefs dessen eigenes Amt vor vollendete Tatsachen stellt und enthält eine entsprechend beeindruckende Zahl an preiswürdigen Begründungen.

PM-CDU-SL: Datenschutz gilt für alle

Zu den heute (13. Dezember 2011) von Bündnis 90/Die Grünen erhobenen Forderungen zum Datenschutz, erklärten die medienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Ingrid Brand-Hückstädt, und der datenschutzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Michael von Abercron:

“Es ist schon bezeichnend, dass die Grünen Geschäftsgeheimnisse nicht mehr zu den zu schützenden persönlichen Daten zählen wollen. Einen “Zwei-Klassen” Datenschutz wird es mit uns nicht geben. Auch die Forderung, von vornherein alle Daten, Analysen und Gutachten ins Netz zu stellen, ist mehr als wirklichkeitsfremd. Wir stehen für die Entbürokratisierung und nicht für einen Datenfriedhof im Internet.”

Schon heute nutzten öffentliche Stellen das Medium Internet, um Informationen weiter zu geben, die für die Bürgerinnen und Bürger von großem allgemeinem Interesse sind. Schon deshalb bedarf es dazu keiner weiteren verpflichtenden gesetzlichen Vorgaben.

Im Übrigen sei die Zusammenfassung des bisherigen Informationsfreiheitsgesetzes mit dem Umweltinformationsgesetz zu einem einheitlichen Gesetz (Informationszugangsgesetz) ein guter Fortschritt, der die Informationsfreiheit des Einzelnen stärkt, und nicht aus ideologischen Gründen klein geredet werden sollte.

PM-Grüne-SL: Mehr Informationsfreiheit wagen

Zur Diskussion um ein neues Gesetz über die Informationsfreiheit, welches die Koalitionsfraktionen in der Dezember-Sitzung des Landtags verabschieden wollen, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thorsten Fürter:

Die Chance, Informationsrechte für unsere BürgerInnen auszubauen, wird durch den Entwurf der Koalitionsfraktionen gründlich vertan. Wir haben deshalb heute einen Änderungsentwurf beschlossen, der an zwei entscheidenden Stellen für mehr Datenoffenheit sorgen wird. Wir wollen mehr Informationsfreiheit wagen und wollen das größtmögliche Maß an Information und Transparenz.

Zum einen soll ein Grundsatz von Open Data im Gesetz verankert werden. Informationen sollen nicht nur den AntragstellerInnen zur Verfügung gestellt werden. Dokumente, Analysen, Gutachten und Statistiken sollen von allen staatlichen Stellen von vornherein ins Internet gestellt werden, wenn etwa Datenschutzbedenken nicht entgegen stehen. Damit drehen wir den Grundsatz, was öffentlich und was behördenintern ist, um.

Auch soll für Verträge, bei denen es um Daseinsvorsorge geht, künftig kein Hinweis mehr auf so genannte “Geschäftsgeheimnisse” möglich sein. Für die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, Gesundheitswesen, Versorgung und Entsorgung soll die Informationsfreiheit künftig auch dann gelten, wenn damit Geschäftsgeheimnisse offenbar werden. Damit tragen wir dem Umstand Rechnung, dass der Staat seine öffentlichen Aufgaben immer häufiger durch Privatunternehmen erbringen lässt. Darüber eine öffentliche Debatte zu ermöglichen, geht nur dann, wenn Informationen auch öffentlich gemacht werden. Um dem Einwand einer möglichen Grundrechtswidrigkeit zu entgehen, schlagen wir vor, dass nur in Verträge Einblick genommen werden kann, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden.

EU-Kommission setzt auf Open Data

Von Stefan Krempl

Die für die Digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes hat am 12. Dezember 2011 in Brüssel die EU-Strategie für offene Daten präsentiert. Demnach will die Regierungseinrichtung zunächst mit einem eigenen Open-Data-Portal vorangehen und auf den EU-Rat und das Parlament einwirken, vergleichbare Online-Plattformen zu schaffen. Die eigenen Verwaltungsinformationen würden von der ersten Hälfte 2012 an frei verfügbar sein, erklärte die Niederländerin: “Wir setzen das, was wir predigen, in die Tat um.” Parallel will die Kommission einheitliche Open-Data-Regeln für alle Mitgliedsstaaten vorschlagen.

Brüssel will die Anpassung über eine Novelle der EU-Richtlinie von 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors erreichen. Grundsätzlich sollen alle Dokumente, die von öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden, zu beliebigen Zwecken weiterverwendet werden können, soweit sie nicht durch Urheberrechte Dritter geschützt sind. Durchsetzen möchte Kroes dabei das Prinzip, dass öffentliche Stellen dafür keine Gebühren verlangen dürfen, die über den verursachten Mehrkosten einer speziellen Anforderung liegen. In der Praxis bedeutet dies laut der Kommissarin, dass die meisten Daten “kostenlos oder so gut wie kostenlos bereitgestellt werden”.

Einführen möchte Kroes eine Verpflichtung, wonach öffentliche Verwaltungen die Informationen in “üblichen, maschinenlesbaren Formaten” bereitstellen müssten. Darüber soll eine behördliche Aufsicht wachen. Ausgedehnt werden soll der Anwendungsbereich der Richtlinie auf Bibliotheken, Museen und Archive. Die Kommissarin räumte hier aber ein, dass kulturelle Werke voraussichtlich nicht kostenfrei angeboten werden könnten.

Die Niederländerin zeigte sich zuversichtlich, dass der Open-Data-Ansatz ein Wirtschaftswachstum in Höhe von 40 Milliarden Euro pro Jahr und hunderttausende zusätzliche Jobs schaffen könne. Kroes sprach von einer historischen Revolution, die große Möglichkeiten für Unternehmen, Journalisten, Forscher und alle Bürger schaffe, neue Inhalte und Applikationen zu erzeugen. Als Beispiele nannte sie die Plattformen OpenSpending und Wheelmap, die Nutzern Informationen über öffentliche Ausgaben sowie Schulden beziehungsweise behindertengerechte Örtlichkeiten an die Hand geben.

Künftigen Entwicklern gab die Kommissarin mit auf den Weg: “Wir vertrauen Ihnen, dass sie gute Sachen mit den Daten machen, für die Sie letztlich ja bereits bezahlt haben.” Die Nutzer seien kreativ, sodass auf jeden Fall ein Mehrwert entstehe. Öffentliche Verwaltungen rief sie auf, nicht auf die Verabschiedung der geänderten Richtlinie zu warten, die noch die Zustimmung des Rates und der Abgeordneten bedürfe: “Fangen sie noch am heutigen Nachmittag mit der Umsetzung der Strategie an.” In Deutschland sind einzelne Städte wie Berlin mit eigenen Open-Data-Portalen vorgeprescht. Die Bundesregierung will erst 2013 eine vergleichbare zentrale Netzplattform aufbauen.

PM: Volksinitiative reicht 15.119 Unterschriften für Transparenzgesetz ein

Nach nur sechs Wochen hat die Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ am Freitagmittag im Rathaus mehr als 15.119 Unterschriften offiziell eingereicht. Für eine erfolgreiche Volksinitiative erforderlich sind 10.000 Unterzeichner in sechs Monaten. „Die Hamburgerinnen und Hamburger haben mit ihren Unterschriften klargemacht, dass sie ein Transparenzgesetz wollen“, so Gerd Leilich, Vertrauensperson von Transparency International. „Die Bürgerschaft täte gut daran, den von uns vorgelegten Gesetzentwurf zum Wohle der Stadt zu übernehmen. Andernfalls werden wir im August 2012 ein Volksbegehren starten.“

Das „Transparenzgesetz Hamburg“, das Transparency International, Mehr Demokratie und der Chaos Computer Club ausgearbeitet haben, soll Politik und Verwaltung zu mehr Transparenz verpflichten. Kernstück ist ein zentrales Informationsregister, in dem der Senat Verträge, Gutachten, Statistiken und Verwaltungsvorschriften für alle Bürger kostenlos im Internet zugänglich machen soll. „Zu einer Kostenexplosion bei der Elbphilharmonie wäre es zum Beispiel nie gekommen, hätte die Öffentlichkeit frühzeitig Einblick in die Verträge gehabt,“ ist Gregor Hackmack, Vertrauensperson von Mehr Demokratie, überzeugt „Transparenz führt zu einem sparsamen Umgang mit Steuergeldern und erschwert Kungelei und Korruption.“ Nicht zufällig haben die Initiatoren deswegen den 9. Dezember zur Einreichung der sieben mit Unterschriftenlisten gefüllten Aktenordner gewählt. An diesem Tag wird der Internationale Anti-Korruptionstag begangen.

Transparency, Mehr Demokratie und CCC wollen Hamburg zu einem Leuchtturm in Sachen Transparenz machen. „Künftig soll es eine Bringschuld des Senats und der Verwaltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürger geben,“ so Michael Hirdes, Vertrauensperson des Chaos Computer Clubs. „Öffentliches Handeln muss öffentlich sein!“ Bislang muss die Einsicht in Dokumente erst aufwendig und kostenpflichtig beantragt werden, nicht alle Daten von allgemeinem Interesse sind überhaupt einsehbar.

Die Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“ hat bereits einen Fahrplan aufgestellt, sollte die Hamburgische Bürgerschaft das Transparenzgesetz nicht übernehmen. In diesem Fall werde sie für den Zeitraum 27. August bis 17. September 2012 ein Volksbegehren anmelden, für das 65.000 gültige Unterschriften erforderlich sind. Zu einem Volksentscheid käme es dann im September 2013, parallel zur nächsten Bundestagswahl.

Der Hamburgische Informationsfreiheitsbeauftragte veröffentlicht Rechtsprechung

Nachstehende Auflistung zeigt einschlägige gerichtliche Entscheidungen, die das Thema Informationsfreiheit zum Inhalt haben. Die Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Für Vollständigkeit, Aktualität und inhaltliche Korrektheit kann indessen keine Gewähr übernommen werden.

Informationsfreiheit_Rechtsprechungsliste.pdf

Weitere Urteile im Volltext findet sich auf der Webseite der Brandenburgischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht:
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=5lbm1.c.106511.de&template=allgemein_lda