BfDI bringt überarbeitete Auflage von Text und Erläuterung des Informationsfreiheitsgesetzes heraus

Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) gewährt jedermann ein Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des Bundes. In dieser Broschüre werden die Informationsgesetze des Bundes und der Länder, soweit vorhanden, aber auch die Regelungen der Europäischen Union sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Rechtsvorschriften zusammengestellt und um einführende Erläuterungen und detaillierte Anwendungshinweise ergänzt.

Text und Erläuterung des Informationsfreiheitsgesetzes

Entschließung der Informationsfreiheitsbeauftragten: Informationsfreiheit ins Grundgesetz und in die Landesverfassungen

Demokratie und Rechtsstaat können sich nur dort wirklich entfalten, wo auch die Entscheidungsgrundlagen staatlichen Handelns offen gelegt werden. Bund und Länder müssen ihre Bemühungen weiter verstärken, für mehr Transparenz staatlichen Handelns zu sorgen. Eine verfassungsrechtliche Verankerung der Informationsfreiheit ist geboten.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland tritt dafür ein, den Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen in das Grundgesetz und in die Landesverfassungen – sofern noch nicht geschehen – aufzunehmen. Staatliche Stellen müssen die ihnen vorliegenden Informationen grundsätzlich öffentlich zugänglich machen.

PM-VG Berlin: Auskunft zu UFOs und Außerirdischen

In der Verwaltungsstreitsache

VG 2 K 91.11

des Herrn Frank R.,
Verfahrensbevollmächtigte: Thöner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

gegen

die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag,

hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt auf

Donnerstag, den 1. Dezember 2011, 11:00 Uhr,

im Gebäude des Verwaltungsgerichts in der

Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 1103.

Gegenstand des Verfahrens: Der Kläger begehrt gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Einsicht in Unterlagen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Thema UFOs und/ oder Außerirdische. Insbesondere möchte er Einblick in die im November 2009 erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischen Lebensformen“ nehmen.

Der Deutsche Bundestag lehnt dies ab, weil das Gesetz auf den Deutschen Bundestag nur anwendbar sei, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehme. Der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten solle demgegenüber vom Informationszugang ausgenommen bleiben. Dazu gehöre u.a. die der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzuordnende Zuarbeit der Wissenschaftlichen Dienste. Im Übrigen gelte für die Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes der Schutz geistigen Eigentums.

Memmingen: Stadtrat beschließt neue Satzung zur Akteneinsicht

Haben Stadträte weniger Rechte als “Otto Normalbürger”? Diese Frage ist bei der jüngsten Sitzung des Stadtratsplenums im Raum gestanden, als es um die neue Satzung zur Informationsfreiheit ging.

Diese soll, wie berichtet, ab 1. Januar 2012 “die Verwaltung transparenter machen und die demokratischen Beteiligungsrechte stärken”, wie es Leitender Rechtsdirektor Siegfried Hoffmann formulierte. Bürgern solle der Zugang zu Daten und Akten erleichtert werden.
Das sei ja begrüßenswert, betonte Professor Dieter Buchberger von der ÖDP. „Wir sollten dabei aber als Stadträte nicht schlechter gestellt werden als die Bürger.“ Buchberger erklärte, er habe vor Kurzem bei der Stadt eine Kopie des Vertrages mit der Firma Allgäu-DSL beantragt. Dabei geht es um die öffentlich umstrittene Versorgung der Stadtteile mit einer schnellen Internetverbindung per Funk.

Buchberger kritisierte nun: Bei der Stadtverwaltung habe man ihm gesagt, er könne den Vertrag ja einfach abschreiben. „Das kann’s doch nicht sein. Das ist niemandem zuzumuten“, sagte der verärgerte ÖDP-Stadtrat.

Sein Kollege Albert Schweiger von der FDP übte ebenfalls Kritik an der Stadtverwaltung: Für Transparenz würde in seinen Augen ebenfalls sorgen, wenn die Stadt künftig auch alle Vergaben von Grundstücken und staatlichen Zuschüssen veröffentlichen würde.

Kämmerer Jürgen Hindemit, Rechtsdirektor Hoffmann und Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger wiesen die Vorwürfe von Buchberger und Schweiger zurück. Holzinger hob hervor: „Wir ermöglichen den Bürgern bei der Akteneinsicht ja heute schon oft mehr, als eigentlich vorgesehen ist.“ Aber es gebe natürlich Grenzen. Zum Beispiel dort, wo „wichtige Belange des Datenschutzes“ berührt würden.

Im Übrigen sei das Gegenteil von Buchbergers Kritik richtig, so Holzinger: „Die Stadträte haben sogar noch mehr Befugnisse und Möglichkeiten als die Bürger.“ Der OB schränkte jedoch ein, dass die gewählten Räte selbstverständlich an die Gemeindeordnung gebunden seien. „Die neue Satzung kann diese nicht aushebeln“, erläuterte Rechtsdirektor Hoffmann.

In einem Brief an Holzinger monierte Buchberger zudem, dass mehrere Anträge und Nachfragen der ÖDP noch nicht beantwortet seien. Eines dieser Schreiben sei bereits im Januar 2009 verfasst worden.

Wenn es bei einem Antrag um eine Investition gehe und dieses Projekt beim Aufstellen des Haushalts nicht zum Zuge komme, sei die Anfrage mit der Verabschiedung des Etats erledigt, konterte Holzinger. Und im Hinblick auf eine Nachfrage zum Allgäu Airport sagte der OB: Kürzlich habe im Stadtrat eine Flughafen-Generaldebatte stattgefunden, „da konnte man alles zur Sprache bringen“.

Gröbenzell: Wieviel Information braucht der Bürger?

Stichwort „gläsernes Rathaus“: Florian Streibl, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler, informierte im Gröbenzeller Bürgerhaus über die so genannte Informationsfreiheitssatzung.

„Wer nichts weiß, muss alles glauben“, mit diesen Worten warb der Streibl auf Einladung der Freien Wähler Gröbenzells für die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung . Seit fast zehn Jahren macht sich der Politiker für die Einführung einer solchen und eines Informationsfreiheitsgesetzes stark. Denn möchte sich der Bürger eine Meinung bilden, braucht er Informationen. „Es gehört in modernen Demokratien dazu, dass man den Bürger ernst nimmt“, mahnte Streibl. Bürger müssten als Bürger, nicht als Untertanen gesehen werden.

Er machte klar, warum Information für die Bürger wichtig ist. „Wenn man am Herrschaftswissen nicht beteiligt wird, muss man glauben was einem vorgesetzt wird“. Seiner Meinung nach wehren sich die Herrschenden gegen die Informationsfreiheit vor allem aus einem Grund: „Ich halte die Bürger dumm, dann kann ich leichter herrschen“, sei die gängige Meinung.

Doch die Bürger sollten in Planungen mit einbezogen werden, sagte auch der Ortsvorsitzende der Freien Wähler, Gerhard Beck. Schließlich möchten sich die Bürger auch beteiligen. Nicht nur in Stuttgart beim Bau des neuen Bahnhofs, sondern auch in der Gröbenbachgemeinde seien sie aufgestanden, wie etwa beim Thema Stadtwerdung.

Neben etlichen Gröbenzellern, waren auch einige Gemeinderäte nicht nur der Freien Wählern auch von SPD, Grünen und UWG, ins Bürgerhaus gekommen. So erfuhren sie, dass nicht nur die Bürger, sondern auch sie selbst im Rathaus keine uneingeschränktes Informationsrecht besitzen. Streibl, der auch Gemeinderat in Oberammergau ist, erläuterte ihnen an einem ganz persönlichen Beispiel, wie wichtig eine Informationsfreiheitssatzung ist. So hat der Oberammergauer Gemeinderat vor Jahren ein 800 000 Euro teures, fahrbares Dach für die Freilichtbühne der Passionsspiele beschlossen. Als das Dach dann Jahre später fertig war, stellte sich heraus, dass es nicht 800 000 Euro sondern vier Millionen Euro gekostet hatte. „Ich hätte als Gemeinderat gerne mehr Informationen gehabt, damit man rechtzeitig die Bremse hätte reinhauen können“, beklagte Streibl.

Einen ersten Schritt zur Verbesserung der Bürgerinformation in Gröbenzelle hatte der frühere SPD-Rat Ludwig Brunner: Er forderte, dass statt dem Ergebnisprotokoll das Anfang der 90-er Jahre abgeschaffte Verlaufsprotokoll wieder eingeführt wird. Dieses solle dann ins Internet gestellt werden. So könne jeder Bürger verfolgen welcher Gemeinderat was gesagt und wie er abgestimmt habe.

PM-Alexander-Alvaro: INDECT wirft immer weitere Fragen auf

„Nach über einjährigem Tauziehen und einer angedrohten Vorladung von Kommissar Tajani hat die Kommission nun dem Europäischen Parlament die geforderten Dokumente zum Forschungsprojekt INDECT zur Verfügung gestellt“, erklärt Alexander Alvaro, Präsidiumsmitglied der FDP und innenpolitischer Sprecher der FDP im EP.

„Aus der Ursprungsbewertung des Projekts durch die Kommission aus dem Jahre 2007 wird ersichtlich, dass das Bundeskriminalamt nicht nur als Mitglied des Projektkonsortiums geführt wurde, sondern auch eine finanzielle Beteiligung am Projekt zunächst zugesagt hatte, bevor es offenbar beschlossen hat, doch nicht am Projekt teilzunehmen.“

„In ihrer aktuellen Bewertung gibt die Kommission zu, dass die aktuellen Datenschutzbestimmungen des Projekts besorgniserregend sind. Auch die Vorkehrungen, die für die Einwilligung von Bürgern zur Teilnahme an Überwachungstests notwendig sind, erscheinen nicht als ausreichend. Wenig überraschend wird deshalb die Zusammensetzung des von INDECT eingesetzten Ethikrates, der für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zuständig ist, als einseitig kritisiert. Alles in allem wird das Projekt zu meinem Erstaunen trotzdem als ethisch akzeptabel bewertet.“

„Da die Kommission das Projekt als nicht unmittelbar sicherheitskritisch einordnet, wird sowohl die Kommission, als auch das INDECT Konsortium erklären müssen, warum immer noch zahlreiche Dokumente der Öffentlichkeit vorenthalten werden. Die neuen Erkenntnisse werfen immer weitere Fragen auf. Was waren die genauen Erwägungen, die das BKA bewogen hat, aus dem Projekt auszusteigen? Wo werden Überwachungstests durchgeführt und wie werden diese genehmigt? Wir brauchen volle Transparenz. Die FDP im EP ist für die Förderung unabhängiger Forschung, vorausgesetzt diese respektiert die Grundrechte europäischer Bürger.“

INDECT ist ein von der Europäischen Union mit knapp 11 Millionen Euro gefördertes Forschungsprojekt. Im Zeitraum 2009-2013 beschäftigen sich nach offiziellen Angaben 17 verschiedene Institutionen aus neun EU Ländern mit der Verbesserung von Überwachungstechniken. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines automatisierten Systems, das in der Lage ist, permanent Überwachungskameras, Websites und persönliche Computer zu durchsuchen, um kriminelles Verhalten aufzudecken.

PM: Transparency klagt gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Informationsfreiheit bei Anwendungsbeobachtungen

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat Klage auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erhoben. Mit der Klage will Transparency erreichen, Informationen zu Art und Umfang der durchgeführten Anwendungsbeobachtungen zu erhalten. Dazu gehören Informationen über verschriebene Medikamente, über die Anzahl der betroffenen Patienten, über die verschreibenden Ärzte, die an sie gezahlten Honorare und über eventuelle Missbrauchsfälle. Bisher hat sich die KBV geweigert, diese Informationen offenzulegen.

Anwendungsbeobachtungen sind ärztliche Arzneimittelverordnungen im Interesse von Pharmafirmen gegen ein besonderes Entgelt. Bis zu 6.000 Euro je Einzelfall sollen gezahlt worden sein, wenn ein Arzt seinem Patienten, oft ohne dessen Wissen, auf ein teureres bzw. weniger erprobtes Medikament umgestellt hat. Diese Zahlungen an willige Ärzte haben erhebliche finanzielle Auswirkungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen. Sie belasten die Beitragszahler mit zusätzlichen Kosten für nutzlose Scheinstudien von geschätzt über 1 Milliarde Euro pro Jahr.

Sie bergen auch gesundheitliche Risiken, da sie den für klinische Studien festgelegten wissenschaftlichen und ethischen Regelungern nicht unterliegen. Die von den Ärzten angeblich dokumentierten Ergebnisdaten sind Eigentum der jeweiligen Pharmafirma und müssen nicht veröffentlicht werden. Sie sind wissenschaftlich unbrauchbar und dienen deshalb offenbar lediglich der Vermarktung nicht notwendiger Arzneimittel.

Transparency Deutschland sieht in den Anwendungsbeobachtungen schon seit langem eine Form von legalisierter Korruption.

Angela Spelsberg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Anwendungsbeobachtungen sind nicht geeignet, gesicherte Erkenntnisse über die Qualität von Arzneimitteln zu gewinnen. In Einzelfällen schaden sie den betroffenen Patienten mehr als sie nützen. Sie müssen daher verboten werden.“

Transparency Deutschland versucht seit langem, dem Ausmaß der Anwendungsbeobachtungen auf die Spur zu kommen. Transparency Deutschland hat mehrere für die Erfassung der meldepflichtigen Anwendungsbeobachtungen zuständigen Institutionen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Auskunft aufgefordert. Sie verfolgt ihr Informationsbegehren auch gegenüber der KBV, die als Vertreterin der ärztlichen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung ein besonderes Interesse daran haben muss, ärztliches Fehlverhalten zu verhindern und Schaden von Patienten abzuwenden.

Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit von Transparency Deutschland: „Mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes wird es gelingen, die gewünschten Daten zu bekommen. Transparency Deutschland kann dann die Größenordnung des Missstandes gegenüber der Öffentlichkeit genau belegen. Die KBV ist gesetzlich verpflichtet, die begehrten Informationen zu sammeln. Sie kann sich auf angeblich vorliegende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht berufen. Sie muss ihre Akten für Transparency öffnen.“

PM: AP tests freedom of information laws worldwide (2)

More than 5.3 billion people in more than 100 countries now have the right — on paper — to know what their government is doing behind closed doors. But do citizen right-to-know laws really work?

In the first worldwide test of freedom of information, The Associated Press submitted the same set of questions in each of the 105 countries with right-to-know laws, along with the European Union.

More than half the countries with freedom of information laws do not follow them, the AP found. New democracies are better at responding than older ones — including the United States, which responded late and only partially.

AP’s report, written by Martha Mendoza and edited by Mary Rajkumar, draws on hundreds of reviews and interviews with freedom of information experts worldwide.

“Access Denied” was sent on Nov. 17. It is the second part of AP’s global freedom of information project. The first part, “Convicted for Terror,” about the number and nature of terrorism arrests and convictions worldwide since the terror attacks of 9/11, moved on Sunday, Sept. 4. Both reports are available on AP’s Facebook page.

“This week’s report on the effectiveness of freedom of information laws worldwide reflects AP’s commitment to government access and our aggressive use of FOI regulations in newsgathering,” said John Daniszewski, AP’s senior managing editor for international news and photos.

Rajkumar and Mendoza discuss how the global initiative came about in this Q&A:

Q: What is the origin of AP’s first worldwide test of access to information?


Mary Rajkumar

RAJKUMAR: The Associated Press is a leading advocate for freedom of information, and its reporters in the U.S. routinely use right-to-know laws. On a stint in Mexico, reporter Martha Mendoza also learned how to use Mexico’s new freedom of information law. That inspired her to find out what other countries had similar laws and to encourage other reporters to use them. She had also noticed from a group called the FOIA Advocates Network that the number of countries with right-to-know laws was rising every year. It was time for a worldwide test.
Q: How was the work, the reporting on this project, organized among AP’s global staff?

RAJKUMAR: In January, reporters in every country with a freedom of information law or constitutional provision filed a request with a standard set of questions. The process was different in each country – some made phone calls, others hand-delivered requests or applied via the Web. Often the questions had to be translated. Reporters scanned and emailed all documents to be uploaded onto the Web for readers to see. Reporters in three countries especially important for freedom of information — India, China and Mexico — went further to find people who had been affected by the laws and tell their stories. We worked with global TV, video, photos, interactives and social media.

Q: As the lead reporter in the first tally ever done of global anti-terror arrests and convictions, completed in September, how did that earlier story (http://yhoo.it/qdbwQk) inform your efforts and your colleagues’ reporting when it came to testing access to FOI laws around the world?


Martha Mendoza

MENDOZA: The two stories went hand in hand. We wanted to test governments’ promises of transparency with a question that actually mattered, something that could inform our readers and break news. That’s why we asked how many people had been arrested, and how many convicted, on terrorism charges since the 9/11 attacks. We found that more than 120,000 people have been arrested on terror charges and more than 35,000 people have been convicted as terrorists in the past decade, up from just a few hundred in prior decades. Digging deeper, we found that while some bombed hotels or blew up buses, others were put behind bars for waving a political sign or blogging about a protest. We would never have known of the tens of thousands locked up as terrorists if not for freedom of information laws.

Q: What were some of the bigger surprises unearthed during the reporting process?

MENDOZA: We were surprised at just how much people are using freedom of information laws. These laws are really changing the way people take part in their democracies, especially in some developing countries you might not think of – Guatemala, Ukraine, India. On the other hand, it was also surprising that more than half of the countries with these laws completely ignore them, including those which touted their newfound transparency in speeches and interviews. It’s disappointing that so much of it was lip service.