Gemeinsame Pressemitteilung gegen überbordende Informationspflicht

Der Markenverband, DIHK, BDI, ZDH, HDE, BLL und BVL haben eine gemeinsame Pressemitteilung und ein Positionspapier herausgegeben, in denen sie für Transparenz in der Verbraucherpolitik eintreten, überbordenden, wettbewerbsschädlichen Informationsverpflichtungen aber eine klare Absage erteilen.

Die deutsche Wirtschaft unterstütze das Ziel der Bundesregierung für sachgerechte Verbraucherinformationen sorgen zu wollen. Die Wirtschaft selbst biete bereits größtmögliche Transparenz durch die täglichen direkten Kommunikationskontakte mit Verbrauchern – persönlich, per Post, E-Mail, Telefonhotlines oder über das Internet. Die jetzt vorgeschlagenen Änderungen im Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gehen nach Ansicht der Wirtschaft jedoch zum größten Teil in die falsche Richtung. Deshalb veröffentlichten sie nun eine gemeinsame Erklärung, in der sie betonten:

  1. Für einfache, unkomplizierte Auskunftsansprüche der Bürger: Es ist richtig, Transparenz durch einfache, schnelle und kostenfreie Informationen von Behörden gegenüber Verbrauchern beispielsweise via E-Mail herzustellen.
  2. Doppelungen bringen Verbrauchern keinen Mehrwert: Eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des Verbraucherinformationsgesetzes von den Lebens-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständen auf alle Produkte nach dem Produktsicherheitsgesetz, u. a. Haushaltsgeräte, lehnt die Wirtschaft ab. Nach den Evaluationsgutachten des Verbraucherschutzministeriums gebe es keinen Anlass für eine Gesetzesverschärfung durch Ausweitung des Anwendungsbereichs. Überdies gebe es bereits die europäischen Regelungen für Informationen über Produkte nach der Produktsicherheitsrichtlinie, so dass die Regelung unnötig ist – denn Doppelungen brächten keinen Mehrwert, sie verursachten aber Mehrkosten.
  3. Gefahrenabwehr ist nicht Aufgabe des VIG: Die Wirtschaft wendet sich gegen vorschnelle Öffentlichkeitsinformationen. So sehe der Gesetzentwurf vor, dass die Behörden die Öffentlichkeit bereits bei Vorliegen eines möglichen Gefahrenverdachts informieren sollen, anstatt den Verdacht aufzuklären. Dabei werde übersehen, dass die nötigen Regelungen zur Gefahrenabwehr bereits im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch und im Produktsicherheitsgesetz vorhanden sind.
  4. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind umfassend zu schützen: Nach geltendem Recht bestehe bei der Berührung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Unternehmen kein Informationsanspruch. So dürften Behörden ihre Informationen über Inhaltsstoffe von Lebens- und Futtermitteln weitergeben, nicht jedoch die Rezepturen. Jetzt solle die Behörde nicht nur bewerten, ob es sich bei der begehrten Information um ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis handle, sondern ihr werde eine generelle Abwägungsbefugnis zwischen Informations- und Geheimhaltungsinteresse eingeräumt. Damit drohen laut den Verbänden Eingriffe in den Wettbewerb, die nicht gewollt sein können.
  5. Gegen die Veröffentlichung von Grenzwert- oder Höchstmengenüberschreitungen vor Anhörung des Unternehmens: Beim bloßen Verdacht des Überschreitens von Grenzwerten oder Höchstmengen sollen die Behörden laut den Verbänden zukünftig sofort Informationen darüber veröffentlichen. Und zwar selbst dann, wenn weder eine akute Gefährdungslage gegeben ist, noch die laufenden behördlichen Verfahren abgeschlossen sind. Betroffene Unternehmen könnten nicht an der Aufklärung mitwirken oder sich gegen unzutreffende Vorwürfe wehren. Für sie werde der Grundsatz der Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt und sie könnten drohende Imageschäden nicht im Vorfeld abwenden. Das sei unverhältnismäßig und begegne erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken.

Open Data in der Schweiz

Auf der Veranstaltung make.opendata.ch treffen sich Designer, Entwickler und Anwender, die sich für Open Data – die Nutzung und Weiterverbreitung von Daten im Interesse der Allgemeinheit – interessieren. Der laut den Veranstaltern “erste Schweizer Open Data Hackathon” findet am 30. September und 1.Oktober parallel in der Zürcher Hochschule der Künste und École Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) statt.

Die Teilnahme an dem Open-Data-Camp ist kostenlos, die Veranstalter bitten jedoch um eine Voranmeldung. Organisiert wird make.opendata.ch von der Schweizer Open-Data-Initiative opendata.ch, der Swiss Open Systems User Group und der Schweizer Informatik Gesellschaft.

Hygiene-Bewertungen von Berliner Gaststätten sind online

Das Restaurant “City Chicken” im Stadtteil Tempelhof erhielt ein “Sehr gut”, die “Cocktailbar” im Bezirk Lichtenberg ein “zufrieden stellend”. Berlin hat als erstes Bundesland die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Gastronomiebetrieben im Internet veröffentlicht. Wie die Sprecherin der zuständigen Verbraucherschutzverwaltung bestätigte, wurden die Bewertungen von 14 Lokalen in zwei Stadtbezirken online gestellt. “Es ist ein Anfang, andere Lokale werden folgen”, sagte sie.

Verbraucher können jetzt unter www.berlin.de/sicher-essen nachsehen, wie ein Restaurant oder ein Imbiss abgeschnitten hat. Drei Noten hat die Skala: sehr gut, gut, zufrieden stellend. Sie betreffen den Hygienestandard eines Lokals: “Ob das Essen richtig gelagert ist, ob die Mitarbeiter geschult sind, oder ob der Putz von der Decke fällt”, sagte die Sprecherin.

Damit ist Berlin Vorreiter für das bundesweite Transparenzmodell. Die Verbraucherschutzminister hatten sich im Mai 2011 darauf verständigt, wie die Ergebnisse amtlicher Hygienekontrollen öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Nach ihrer Vorstellung soll ab 2012 eine “Risikobewertung” für Gastronomiebetriebe in Form bunter “Kontrollbarometer” im Internet und an den Geschäften veröffentlicht werden. Berlin hatte bereits ein Ampelsystem entwickelt.

Ob das Barometermodell bundesweit umgesetzt wird, ist noch fraglich. Es fehlt bisher eine Einigung der Länder, die die Bundesregierung voraussetzt, um die notwendige Rahmenregelung vorzubereiten.

Open-Data-Portal für Berlin soll im September starten

Von Jens Ihlenfeld

Berlin will im September 2011 ein Open-Data-Portal starten. Im Rahmen einer so genannten “City Data Cloud” sollen öffentliche, kommerzielle und private Daten in einem maschinenlesbaren Format angeboten werden.

Das Berliner Open Data Portal entsteht unter Leitung von Ina Schieferdecker vom Fraunhofer Fokus, die in einer Vorstudie bereits den Stand der öffentlichen Daten in Berlin untersucht hat. Das Ergebnis: Zwar stehen relativ umfangreiche städtische Daten inklusive Such- und Spezifizierungsfunktionen in Berlin zur Verfügung, mehrheitlich aber im PDF-Format, so dass die Daten schlecht weiterverwendet werden können.

Das soll sich mit der neuen Open-Data-Initiative ändern, denn über das geplante Open-Data-Portal sollen die Daten explizit in maschinenlesbarer Form zur Verfügung gestellt werden, schreibt Schieferdecker in einem Blogeintrag. Neben dem Fraunhofer Fokus sind auch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen und Berlinonline, der Betreiber der Website berlin.de, an dem Projekt beteiligt.

Zum Start des neuen Portals sollen Daten des statistischen Landesamts zur Verfügung gestellt werden, denn diese erfüllen bereits viele Open-Data-Kriterien: Sie sind maschinenlesbar, halb-strukturiert und unterliegen einer Lizenz, die der Creative-Commons-Lizenz CC-BY-3.0 nahekommt.

Die technische Umsetzung des Portals wird zusammen mit Berlinonline erarbeitet. Dabei soll CKAN für den Datenkatalog und Drupal für das Portal-Frontend eingesetzt werden. Diese Softwarekombination wird auch von anderen Open-Data-Portalen verwendet. Welche Datenformate verwendet werden, wird noch diskutiert.

Als Lizenzen für die Daten sollen die Creative-Commons-Lizenz CC-BY-3.0 und die Open Data Commons Attribution License (ODC-BY) eingesetzt werden.

Laut Schieferdecker soll das neue Portal im Spetember 2011 den Pilotbetrieb aufnehmen und dann unter daten.berlin.de erreichbar sein.

PM-WDCS: Delfinhaltung: Urteilsspruch gegen die Stadt Nürnberg ist rechtskräftig

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 24. Mai 2011, das Vertretern der internationalen Wal- und Delfinschutzorganisation WDCS vollständigen Zugang zu allen für die Delfinhaltung relevanten Akten des Tiergartens Nürnberg ermöglicht, ist nun rechtskräftig.

Auf Grund einer Vielzahl verstorbener Delfine im Nürnberger Delfinarium in den Jahren 2006 und 2007 hatte die WDCS versucht, vollständige Akteneinsicht zu erhalten, die jedoch von der Tiergartenleitung als auch der Stadt abgelehnt wurde. Daraufhin bestritt die WDCS den Rechtsweg und erhielt sowohl in erster als auch in zweiter Instanz Recht.

Das Urteil stellt ein Grundsatzurteil für die Anwendung des Umweltinformationsgesetzes in Bezug auf die Haltung von Wildtieren in Zoos und Tierparks dar und ermöglicht erstmals eine unabhängige, wissenschaftliche Evaluierung sämtlicher Akten über Haltungsbedingungen von Delfinen in einem Delfinarium innerhalb der Europäischen Union.

“Es handelt sich um ein Grundsatzurteil, das ein deutliches Bekenntnis zur Transparenz darstellt, es zeigt, dass Umweltschutz und damit auch Tierschutz nicht vor den Toren von Zoos oder Tiergärten Halt macht”, sagt Dr. Karsten Brensing, Verhaltensbiologe bei der WDCS.

Die WDCS begrüßt die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts und hofft auf die Kooperationsbereitschaft des Tiergarten Nürnbergs. In den kommenden Monaten wird ein Team der WDCS gemeinsam mit unabhängigen Wissenschaftlern die vorliegenden Akten einer umfassenden wissenschaftlichen Evaluierung unterziehen. Details über den Zeitplan und die genauen Inhalte des Evaluierungsprojektes können erst nach den ersten Sichtungen der Akten bekannt gegeben werden.

Geheime Partnerschaft zwischen Uni Köln und Bayer

Von Bernd Kramer

So viel Geheimniskrämerei ist ungewöhnlich: Erkundigt man sich beim Pharmariesen Bayer nach der Kooperation mit der Universität Köln, schweigt die Pressesprecherin sekundenlang ins Telefon, ehe sie sagt, dass sie nichts sagt. Je konkreter die Nachfragen, desto “alberner” findet sie sie. Sie muss sich erst mit dem Rektor absprechen, dann sagt sie: nichts.

Das industriekritische Bündnis “Coordination gegen Bayer-Gefahren” hat darum nun Klage auf Offenlegung des 28-seitigen Abkommens zwischen Universität und Pharmakonzern eingereicht. Es könnte ein Präzedenzfall werden, was die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaft anbetrifft. Das Gericht hat die Universität und Bayer zu einer Stellungnahme bis Mitte Oktober aufgefordert.

Im März 2008 hatte die Kölner Universität mit dem Bayer-Konzern eine “präferierte Partnerschaft” vereinbart, wonach beide bei der Entwicklung neuer Medikamente vorrangig zusammenarbeiten. Auch ein Graduiertenkolleg für Doktoranden wurde mithilfe von Bayer eingerichtet. Der damalige Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) freute sich über eine Zusammenarbeit, die “beide Seiten stärkt”: Diese Kooperation sei “die weitreichendste, die eine nordrhein-westfälische Universitätsklinik bislang eingegangen ist”.

Wie weit die Zusammenarbeit konkret reicht, ist allerdings unklar. Die Universität hatte in einem Schreiben an das bayer-kritische Bündnis zwar eingeräumt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Kooperation erst nach “wechselseitiger Unterrichtung” publiziert werden. Bei der Entwicklung neuer Medikamente sehe der Vertrag eine “angemessene Vergütung” der Universität vor. “Auf die eigentlich kritischen Punkte gab es allerdings auf unsere Rückfragen keine Antwort”, sagt Philipp Mimkes vom Vorstand der “Coordination gegen Bayer-Gefahren”. Völlig offen bleibe etwa, wer die Verwertungsrechte an den Arzneien habe und wie die Vergütung genau geregelt sei. Mimkes Verdacht: Ein privater Pharmakonzern könnte hier eine staatliche Hochschule als billige Entwicklungsabteilung missbrauchen.

Rückendeckung bekommen hat das Bündnis vom nordrhein-westfälischen Landesbeauftragten für Datenschutz, Ulrich Lepper, der Einblick in das Abkommen nehmen konnte und die Uni ebenfalls zur Veröffentlichung auffordert. Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW, über dessen Einhaltung Lepper wacht, sieht vor, dass Dokumente öffentlicher Stellen grundsätzlich zugänglich sein müssen. Die Universität beruft sich allerdings auf eine Ausnahmereglung, wonach Forschungsvorhaben nicht offengelegt werden müssen, um die Freiheit der Wissenschaft zu wahren.
“Eine Veröffentlichung von konkreten Forschungsthemen und Projekten wäre problematisch”, sagt auch Lepper. Doch sei “in dem Vertrag nichts davon zu erkennen.” Dieser regle vor allem Organisatorisches. “Dass die Universität hier mit der Wissenschaftsfreiheit argumentiert, überzeugt mich nicht.”

Das Problem: Lepper kann allenfalls appellieren. Mimkes von den Bayer-Kritikern nennt es “unbefriedigend”, dass die Landesregierung sich an Leppers Votum “nicht halten muss”. Dem Bündnis bleibt daher nur der Klageweg. Für den Prozess vor dem Kölner Verwaltungsgericht haben Universität und Bayer aufgerüstet, was sich laut Mimkes darin zeigt, dass sich beide von renommierten Großkanzleien vertreten lassen. Der Bayer-Konzern wurde vom Gericht beigeladen und kann deswegen zu jedem Verfahrensschritt Stellung nehmen. “Die hängen das sehr hoch”, sagt Mimkes. “Wir schätzen, dass Bayer die Universität dazu drängen wird, die Sache bis zur letzten Instanz auszufechten.” Von Bayer selbst heißt es dazu wenig überraschend: kein Kommentar.

PM-Foodwatch: Drei Jahre lang Auskunft über Fleisch-Kontrollen verweigert: foodwatch klagt gegen Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Die Verbraucherorganisation foodwatch hat beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage gegen das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eingereicht. Die Behörde verweigert bis heute Auskünfte über die in den Jahren 2006 und 2007 von den amtlichen Lebensmittelkontrolleuren beanstandeten Fleischproben. foodwatch hatte im Juli 2008 unter Berufung auf das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Informationen insbesondere über die als gesundheitsgefährdend eingestuften Produkte sowie deren Hersteller beantragt und gefragt, ob und in welcher Form die Bevölkerung über die Beanstandung informiert wurde. Das LAVES argumentiert, dass es sich hierbei um “wettbewerbsrelevante Informationen” handele – eine Auskunft über “unter anderem für das betroffene Unternehmen ungünstige Untersuchungsergebnisse” dürfe nicht erteilt werden.

Bei der Einführung des VIG im Jahr 2008 hatte der damalige Bundesverbraucherminister Horst Seehofer das Gesetz als “Meilenstein” bezeichnet und versprochen, dass nun schwarze Schafe beim Namen genannt werden müssten. “Die Verweigerungshaltung der niedersächsischen Behörde zeigt, dass wir von diesem Versprechen meilensteinweit entfernt sind”, kritisiert der stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. Zwar sollen nach der von der Bundesregierung geplanten VIG-Reform “sonstige wettbewerbsrelevante Informationen” nicht mehr von VIG-Auskünften ausgeschlossen sein. “Das Problem aber bleibt”, so Wolfschmidt. “Wollen Verbraucher über gesundheitsgefährdende Fleischprodukte informiert werden, müssen sie erst bei den Behörden Informationsanträge stellen – und falls sie überhaupt eine Auskunft erhalten, dann erst, wenn die beanstandeten Produkte längst verzehrt sind. Gammelfleischhändler werden damit besser geschützt als die Verbraucher.”

foodwatch fordert, im VIG eine aktive Informationspflicht für die Behörden zu verankern. Matthias Wolfschmidt: “Alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen müssen unverzüglich und nicht erst auf Anfrage veröffentlicht werden, und zwar einschließlich der Namen von belasteten Produkten und Verkaufsstellen.” Weiter forderte foodwatch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf, von neuen Einschränkungen der Auskunftspflichten Abstand zu nehmen: Nach den Plänen der Ministerin für eine VIG-Novelle könnten Behörden unliebsame Anfragen unter Verweis auf Arbeitsaufwand nach eigenem Ermessen ablehnen. Ein Informationsantrag wie der von foodwatch bezüglich der Fleischkontrollen könnte demnach einfach pauschal abgewehrt werden.

09. Juni 2011: foodwatch reicht beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage gegen das LAVES ein.

Der Fall LAVES: Chronologie einer gescheiterten VIG-Anfrage
  • 24. Juli 2008: foodwatch beantragt unter Berufung auf das Verbraucherinformationsgesetz Auskunft über die bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen genommenen Fleisch-Proben aus den Jahren 2006 und 2007. Insbesondere wird gefragt, wie viele Proben als “gesundheitsschädlich”, “gesundheitsgefährdend” oder aus anderen Gründen beanstandet wurden, um welche Produkte welcher Hersteller es sich dabei handelte und wie die Bevölkerung über die Beanstandungen informiert wurde. Die gesetzliche Frist für die Beantwortung einer VIG-Anfrage beträgt maximal zwei Monate.
  • 20. Oktober 2008: Bereits deutlich nach Ablauf der Auskunftsfrist teilt eine LAVES-Mitarbeiterin in einer “Zwischennachricht” mit: “Aufgrund des mit Ihrem Antrag erheblich verbundenen Verwaltungsaufwandes ist es mir leider nicht möglich die Regelfrist [.] einzuhalten. Auch wenn Sie dafür kein Verständnis haben, so bitte ich doch um Geduld. Ich werde zu gegebener Zeit abschließend auf den Vorgang zurückkommen.” Als Grund für die Verzögerung wird angeführt, dass das LAVES “eine erhebliche Anzahl von beteiligten Dritten (ca. 1500)” die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt habe. Die Zahl von “ca. 1500″ betroffenen Dritten lässt auf eine erhebliche Zahl an Beanstandungen schließen.
  • 5. Dezember 2008: Auf Nachfrage nach dem Stand des Verfahrens bittet das LAVES weiterhin um “etwas Geduld”.
  • 13. September 2010: In seinem Bescheid lehnt das LAVES Auskünfte über “einen Großteil der begehrten Informationen” ab – hierbei geht es um die konkreten Auskünfte über die beanstandeten Produkte und deren Hersteller. Das LAVES beruft sich vor allem auf den Ausschlussgrund der “sonstigen wettbewerbsrelevanten Information”, wozu “unter anderem für das betroffene Unternehmen ungünstige Untersuchungsergebnisse” zählten. Andere Auskünfte, etwa über die (anonyme) Zahl der Beanstandungen, sollen foodwatch erteilt werden – jedoch erst, wenn der Bescheid rechtskräftig ist.
  • 12. Oktober 2010: foodwatch legt Widerspruch gegen den Bescheid ein.
  • 30. Mai 2011: Das LAVES weist den Widerspruch zurück.
  • 09. Juni 2011: foodwatch reicht beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage gegen das LAVES ein.
  • August 2011: Nach Akteneinsicht übermittelt foodwatch dem Gericht eine ausführliche Klagebegründung.

PM-Foodwatch: Lebensmittelbuchkommission bleibt Geheimsache

Das Lebensmittelbuch bleibt ein Buch mit sieben Siegeln: Am 2. November 2010 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in zweiter Instanz eine Klage von foodwatch abgewiesen (Az. 8 A 475/10) und entschied damit gegen eine Herausgabe der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission. Außerdem hatten die Richter keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Dagegen reichte foodwatch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Nun haben wir den finalen Bescheid erhalten: Ein Revisionsverfahren bleibt ausgeschlossen, entschieden die obersten Verwaltungsrichter am 18. Juli 2011. foodwatch hat damit keine Möglichkeit mehr, die Veröffentlichung der Protokolle auf dem Rechtsweg zu erreichen.

oodwatch wird die Begründung des Bundesverwaltungsgerichtes prüfen und über weitere Schritte nachdenken. Denn die Problematik bleibt bestehen, wegen derer foodwatch Ende 2007 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht hatte, um eine Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission zu erreichen. Das in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannte Gremium legt in seinen „Leitsätzen“ so genannte „Verkehrsbezeichnungen“ von Lebensmitteln fest, die für die Kaufentscheidung der Verbraucher entscheidend sind. Dabei wurden Konsumenten in der Vergangenheit oft irreführende Begriffe zugemutet – so wurde festgelegt, dass zusammengeklebte Fleischfasern als „Formfleisch-Schinken“ und beschädigte Salzheringe als „Wrackheringe“ verkauft werden dürfen oder Kalbsleberwurst keine Kalbsleber enthalten musste. Die Mogel-Strategie der Lebensmittelindustrie wird durch solche Definitionen erleichtert.

Die Lebensmittelbuch-Kommission ist beim Bundesernährungsministerium angesiedelt. Ihre Arbeit ist im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch geregelt. In dem Gremium sitzen 32 Männer und Frauen, die vom Ministerium für fünf Jahre berufen werden. Vertreten sind dort Wirtschaftsverbände wie der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL, der größte Lobbyverband der Lebensmittelindustrie), der Deutsche Fleischer Verband und der Bauernverband sowie die Einzelunternehmen Unilever und bofrost. Weitere Mitglieder sind Mitarbeiter von Lebensmittelüberwachungsbehörden und Universitäten. Ein Viertel der Kommissionsmitglieder wird von den staatlich finanzierten Verbraucherzentralen, vom Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften und der Stiftung Warentest entsandt.
Ob es ihnen gelingt, die Interessen der Verbraucher bei den Beschlüssen durchzusetzen, lässt sich aber nicht nachprüfen, denn die Sitzungsprotokolle werden geheim gehalten. Der Öffentlichkeit bleibt vollständig verborgen, wie es zu den Leitsätzen kommt. Den 32 Kommissionsmitgliedern erlegt die Geschäftsordnung des Gremiums ausdrücklich eine „Verschwiegenheitspflicht“ auf. Die Protokolle der nicht öffentlichen Sitzungen bleiben unter Verschluss.

oodwatch hatte sich bei der Klage auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) berufen und war damit zunächst vor dem Verwaltungsgerichts Köln (Urteil im März 2010, Az 13 K 119/08) gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil im Ergebnis. Zwar unterliegen die Beratungsergebnisse in den Protokollen laut Gericht keinem Vertraulichkeitsschutz und sollen nun an foodwatch herausgegeben werden. Die Einsicht in die Protokolle insgesamt soll aber weiter verwehrt bleiben. Die Öffentlichkeit erfährt damit also weiterhin nicht, wie die Entscheidungsfindung in der Kommission abläuft und welche Interessen von wem mit welchen Argumenten vertreten werden.

Ratingen: Stadt verweigert Akteneinsicht

Von Joachim Preuss

Warum mauert die Stadt in Sachen Niederschlagswassergebühr? Diese Frage stellt sich mal wieder Hannelore Hanning, FDP-Fraktionschefin. Sie hatte kürzlich Akteneinsicht beantragt: Hanning wollte wissen, wieviel versiegelte Flächen es in Ratingen gibt und wieviel davon der Stadt gehören.

Die Berechnung der Flächen ist entscheidend für die Aufteilung der Abwassergebühren zwischen Stadt und Grundstücksbesitzern. Doch Hanning lief bei der Stadt vor die Pumpe: Man habe ihr beim vereinbarten Termin im Tiefbauamt lediglich ein DIN-A-4-Blatt mit nutzlosen Infos gezeigt. Die Ratsfrau ist stinksauer.

Ihr diesen “Wisch” zu präsentieren, dessen Datum auch noch handschriftlich verändert worden sei, empfindet die Ratsfrau als “blanken Hohn”. Auf dem Zettel seien lediglich die Neuzugänge der versiegelten Flächen vermerkt gewesen. Sie pocht jedoch darauf, die “Flächenbestandsliste für Schmutzwasser sowie die Verrechnung der Niederschlagswassergebühr” einsehen zu können.

Nach Angaben von Hanning liegt den Berechnungen der Kämmerei diese Bestandsliste des Tiefbauamtes zugrunde: Die hätte sie gern mal eingesehen. Schließlich gehe es ums Geld der Bürger. Betroffen sind weit über 15 000 Gebührenzahler.

Schon vor Jahren hatten Bürger Prozesse geführt, um Akteneinsicht zu bekommen. Angefangen hatte alles im Jahr 2007: Seitdem die Stadt damals auf den getrennten Abwassertarif (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) umstellte und es neben dem Frischwasserverbrauch vor allem auch um versiegelte Flächen ging, kam immer wieder der böse Verdacht auf, dass sich die Stadt die eigenen Flächen bei der Abwassergebührensatzung “schön gerechnet” habe.

In einer Vorlage hatte damals die Verwaltung ganz offen Berechnungsmodelle empfohlen, die in der Lage seien, “die Belastungen für Gewerbe und Stadt zu minimieren”. Nachzulesen im Ratsinformationssystem der Stadt Ratingen (Vorlage 127/2005). So interessierten sich Bürger nicht nur für die Stadtflächen, sondern auch für die Berechnung der Gewerbeflächen, beispielsweise bei Einkaufszentren mit riesigen Parkflächen.

Nachdem eine offenbar rechtswidrige Berechnung der Stadt nach einem Verwaltungsgerichtsprozess zurückgezogen werden musste, sei eine weitere Akteneinsicht in notwendige Unterlagen, nämlich die Daten der öffentlichen Verkehrsflächen, verweigert worden, klagten schon 2009 Grundstückbesitzer gegenüber der RP. Die Stadt habe sich stets darauf berufen, dass auf der entsprechenden CD auch Daten von Privatpersonen gespeichert seien.

Doch Experten verweisen darauf, dass bereits seit 2001 vom Landesdatenschutzgesetz eine Trennung solcher Daten vorgeschrieben sei. Man habe ihnen seitens der Ratinger Stadtverwaltung sogar mal eine Gebühr in Höhe von 22 Euro pro angefangene halbe Stunde Akteneinsicht angedroht, schimpften damals die Betroffenen.

Hannelore Hanning wurde jetzt sogar eine Kopie des “Wischs” verweigert: “Ich musste alles abschreiben.” Sie habe ein Recht auf eine Kopie. Die Ratsfrau ist fassungslos: “Wenn die mir wenigstens eine vernünftige Begründung gegeben hätten.” Sie befürchtet jedenfalls, dass große städtische Flächen gar nicht in die Berechnung einfließen – zu Lasten der Bürger.

Hanning betont in einem bösen Brief an Bürgermeister Harald Birkenkamp mit Hinweis auf die Informationsfreiheitsgesetze: “Das Recht auf Akteneinsicht hat jeder Bürger und jede Fraktion.” Das schließe auch das Recht auf Kopien und Ausdrucke mit ein. Nun verlangt Hanning eine Dokumentation zu diesem Thema nach den Sommerferien.

PM-VZBV: Sonderprüfung bei Ergo: Finanzaufsicht soll Öffentlichkeit informieren

Die Finanzaufsicht Bafin soll die Ergebnisse ihrer Sonderprüfung beim Ergo-Konzern wegen des Verdachts auf Betrug bei Betriebsrenten öffentlich machen. Dazu hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Exekutivdirektorin Gabriele Hahn in einem Schreiben aufgefordert. Die Aufsicht soll außerdem kontrollieren, ob und wie Ergo die am 3. August in Aussicht gestellten Maßnahmen umsetzt. Darüber hinaus fordert der vzbv, die Untersuchung auszuweiten. “Das Vertrauen in die Branche ist erschüttert. Auch andere Anbieter müssen auf den Prüfstand, um Klarheit zu schaffen, wer seriös am Markt agiert und wer nicht”, so Vorstand Gerd Billen. Die Aufforderung an die Bafin erfolgt im Rahmen der Initiative Finanzmarktwächter.
Die Vorkommnisse beim Ergo-Konzern lassen das Vertrauen in die kapitalgedeckte Altersvorsorge weiter schwinden. “Die Reaktionen auf unsere Strafanzeige zeigen, dass nicht nur bei ERGO-Kunden Angst und Unsicherheit herrscht”, so Billen. Eine transparente Aufklärung durch unabhängige staatliche Stellen auch bei anderen Versorgungsträgern sei dringend erforderlich. Grundlage für die geforderte Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse ist das Informationsfreiheitsgesetz. Danach hat jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Die private Altersvorsorge ist ein Arbeitsschwerpunkt der Initiative Finanzmarktwächter. Der Fall Ergo ist ein drastischer Beleg für provisionsgeleitete Missstände im Vertrieb von Altersvorsorgeprodukten, denen die Finanzaufsicht sorgfältig nachgehen muss.

Die Arbeit der Verbraucherzentralen dient als wichtiger Sensor für Mängel und Missstände im Finanzmarkt. Diese Funktion gilt es durch zusätzliche Ressourcen auszubauen und die Prozesse zu institutionalisieren. Als Finanzmarktwächter könnten die Verbraucherzentralen unter anderem der staatlichen Finanzaufsicht Impulse geben, unseriöse Geschäftspraktiken gegenüber privaten Anlegern, Kreditnehmern und Versicherten zu erkennen. Die Initiative Finanzmarktwächter der Verbraucherzentralen soll im laufenden Jahr das Potential einer solchen Einrichtung aufzeigen. Die Aktion wird vom vzbv und allen 16 Verbraucherzentralen getragen.