Von Ursula Mommsen-Henneberger
Rütteln an einer großen Institution: Pünktlich zum 60. Geburtstag haben Kritiker die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) attackiert und ihr mangelnde Transparenz bei der Mittelvergabe vorgeworfen. Auch das anonymisierte Gutachtersystem ist Ziel der Kritik. Zugleich forderten sie Reformen. DFG-Präsident Matthias Kleiner wies die Vorwürfe als “haltlos und absurd” zurück.
Unmittelbar vor der DFG-Jahresversammlung vom 4. bis 6. Juli in Bonn hatten der Literaturwissenschaftler Roland Reuß (Universität Heidelberg) und der Jurist Volker Rieble (Ludwig-Maximilians-Universität München) zusammen mit Mitstreitern am 1. Juli die Organisation massiv kritisiert. Die DFG müsse künftig auf ihrer Webseite genau beziffern, welche Gelder für welche Projekte und Forscher ausgegeben werden, sämtliche Anträge und Gutachten in nicht anonymisierter Form einsehbar machen sowie ihre Funktionsweise und Verflechtungen der Gremien genau erklären, verlangte Reuß auf einer von den Kritikern organisierten Veranstaltung unter dem Titel “Freie Wissenschaft vs. geheime Wissenschaftsförderung – zur Reform der DFG” in Berlin.
Kleiner sagte zu den Anschuldigungen am 7. Juli in Berlin: “Jeder, der will, kann sich in vielen Quellen bis ins Detail informieren, was, wer und wie von der DFG gefördert wird.” Auch die Konferenz hessischer Universitätspräsidien sowie die Rektorenkonferenzen in Bayern und Baden-Württemberg wandten sich gegen die Kritik. Die hessischen Uni-Vertreter verwiesen auf bereits eingeleitete Reformen. So habe die DFG ein Institut zur Qualitätssicherung eingerichtet und das Begutachtungsverfahren von zwei auf drei Stufen erweitert, heißt es in der hessischen Resolution vom 8. Juli aus Frankfurt/Main.
Die Kritiker, darunter der Verleger Georg Siebeck (Tübingen), geben allerdings zu bedenken, dass das neue Institut für Forschungsinformation und Qualitätssicherung von der DFG selbst finanziert werde und somit von der Einrichtung abhängig sei, die sie überprüfen solle.
Die DFG, von der Rechtsform ein privater Verein, verteilt jährlich Fördermittel von Bund und Ländern in Milliardenhöhe an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Im vergangenen Jahr umfasste das DFG-Budget über 2,327 Milliarden Euro. Um den Erkenntnistransfer zu verbessern, fördert die DFG zunehmend Kooperationen zwischen Hochschulen und Institutionen aus Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft avancierte zum größten Vergeber von Drittmitteln in Deutschland, die außerhalb der industriellen Auftragsforschung eingeworben werden. Ein Grund ist die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen durch die Länder und die wachsende Bedeutung der Drittmittel. Angesichts dieser Entwicklung sprechen die Kritiker von einer “Monopolstellung” der DFG und fürchten um die Freiheit der Forscher.
Reuß und Rieble beanstanden, dass nicht die einzelnen Wissenschaftler, sondern nur Organisationen wie Universitäten, Forschungsverbünde, Akademien oder andere Vereine Mitglieder der DFG werden können. Die Interessen der Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen stimmten nicht notwendig mit jenen der Wissenschafter überein, argumentiert Rieble. Das forschende Individuum nehme “zunehmend mehr die Rolle eines gleichgeschalteten, ohnmächtigen Bittstellers” ein, schreibt Reuß. Nach Auffassung von Siebeck sollte die DFG weniger “Cluster” und “Kollegs” fördern, sondern mehr individuelle Forscher.
Die Kritiker sehen Schwachstellen in der Konstruktion der DFG als privater Verein. Bei der Gründung der DFG im Jahr 1951 als Nachfolgeorganisation der von den Nazis gleichgeschalteten Deutschen Gemeinschaft zur Erhaltung und Förderung der Forschung habe man sich bewusst für eine Rechtsform des deutschen Privatrechts entschieden, um sich politischer Einflussnahme besser entziehen zu können, erinnert Reuß an die Geschichte der DFG. Daraus ergäben sich aber heute Nachteile, die Rieble in seinem Berliner Redemanuskript so beschreibt: “Die Konstruktion als privater Verein ist jedenfalls so angelegt, daß sowohl der öffentlich-rechtliche als auch der privatrechtliche Rechtsschutz scheitern – die DFG also aus Sicht des einzelnen Wissenschaftlers rechtlich nicht zu fassen ist. Ein freiwillige Transparenz gibt es nicht: Wer welche Vorhaben begutachtet und aus welchen Gründen ein Antrag abgelehnt wird – das bleibt im Geheimen. Auch Interessenkonflikte der Gutachter sind nicht zu hinterfragen, wenn der Beurteilte nicht weiß, wer ihn begutachtet und was in dem Geheimgutachten steht.”
Dem widersprach Kleiner vehement. Der Begutachtungs- und Entscheidungsprozess der DFG werde von Gremien wie den Fachkollegien oder Ausschüssen gestaltet, deren Mitglieder alle aus der Wissenschaft heraus gewählt würden. Ihre Namen seien auch auf der Hompepage der DFG veröffentlicht. “Ebenso sind die Namen der Mitglieder aller in Begutachtungen eingesetzten Prüfungsgruppen den Antragstellern bekannt. Die Hinweise der Gutachter werden den Antragstellern mitgeteilt”, erklärte Kleiner. Auch in der Einzelförderung würden bei den abgelehnten Anträgen die verschiedenen Gutachten den Antragstellern zur Kenntnis gegeben. “Dies geschieht entsprechend internationaler Gepflogenheiten in anonymisierter Form, um die Unabhängigkeit der Gutachter zu schützen und deren unbestechliches Urteil zu gewährleisten”, so der DFG-Präsident.
Die Frage der Anonymität ist in der Wissenschaftsgemeinde durchaus umstritten. Auch im Deutschen Hochschulverband (DHV) – der bislang nicht DFG-Mitglied ist – gebe es dazu unterschiedliche Meinungen, sagte DHVPräsident Bernhard Kempen am 13. Juli dem dpa-Dossier Bildung Forschung. Er selbst finde es richtig, dass die Gutachter Anonymität genössen. Anderenfalls gäbe es möglicherweise “falsche Rücksichtsnahmen”, sagte Kempen. “Da es immer mehrere Gutachter gibt, besteht ein System von Checks und Gegenchecks und damit ein Maximum an Sicherheit.” An die DFG sandte Kempen in dem dpa-Gespräch “das Signal, dass der DHV nicht uninteressiert daran ist”, Mitglied der Forschungsgemeinschaft zu werden.
Unabhängig von den aktuellen Auseinandersetzungen hat sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte vor einiger Zeit mit der privatrechtlichen Organisationsform der DFG befasst. Ihm lag eine Anfrage vor, ob das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auch für die DFG und den Wissenschaftsrat (WR) gelte. Der Hintergrund: Der Petent wollte Zugang zu Berichten über die Bewertung einer Universität durch internationale Gutachter in der ersten Runde der Exzellenzinitiative. Dies war ihm von DFG und WR – die mit der sogenannten Gemeinsamen Kommission den Uni-Wettbewerb von Bund und Ländern um Spitzenforschung durchführen – weitgehend verweigert worden.
Zu Recht, befand der Datenschutzbeauftragte in seinem Bericht an den Bundestag vom 8. April 2008. Die DFG sei als privater Verein keine Behörde und keine sonstige Bundeseinrichtung. Das Informationsfreiheitsgesetz finde auf die DFG und den WR keine Anwendung. “Für den Petenten bestand kein Anspruch auf Informationszugang.” Auch der Bund selbst habe keinen Anspruch auf Zugang zu den Akten der DFG, da diese nicht seiner Fach- und Rechtsaufsicht unterliege, sondern rechtlich eigenständig sei. Entsprechendes gelte für den Wissenschaftsrat, heißt es in dem Bericht.
Dass die DFG nicht nur der größte Drittmittelgeber ist, sondern die staatlichen Mittel auch autonom verwaltet, ist aus Sicht der Konferenz hessischer Universitätspräsidien “ein Privileg, um das die deutsche Wissenschaft von vielen internationalen Partnern beneidet wird”. Die Konferenz wirft den Kritikern vor, mit ihrer jüngsten Attacke eher destruktiv zu sein und die Institution DFG zu gefährden. Sie sollten zu einem konstruktiven Dialog zurückkehren. Kempen sieht es ähnlich: “Die Kritiker müssten auch sagen: Wie sieht ein Gegenmodell zur DFG aus?”
Besonderes Augenmerk richten die Kritiker auf den von der DFG und der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen angestrebten “Open Access” bei wissenschaftlichen Publikationen. Dabei handele es sich um einen Systemwechsel, “nämlich um die Durchsetzung eines neuen digitalen Publikationssystems – und zwar um den Preis des Abbaus des auf Büchern und Zeitschriften und realen Bibliotheken beruhenden Publikationssystems”, schreibt der Bibliothekar Uwe Jochum (Universität Konstanz) in seinem Redemanuskript für die Berliner Veranstaltung. Sein Mitstreiter Reuß ist bereits als Initiator des “Heidelberger Appells” bekanntgeworden, der sich gegen die Digitalisierung von urheberrechtsgeschützten Büchern und den Zwang zu offenen Publikationsformen richtet. Zu den vielen hundert Unterzeichnern zählen namhafte Schriftsteller, Wissenschaftler und Verlage.
Dabei gehe es um das Zweitverwertungsrecht bei Publikationen und ein auf nur sechs Monate begrenztes Recht eines Autors auf Bindung an einen Verlag, erläuterte er. “Das ist ein Eingriff in die Vertragsfreiheit von Verlag und Autoren.” Wenn Verlage die Verwertungsrechte nur für sechs Monate hätten und die Publikation anschließend ins Netz gestellt werde, lohne sich die Veröffentlichung für viele Verlage nicht mehr. Kempen sieht dadurch wissenschaftliche Verlage gefährdet. Auch laufe dies dem Wunsch vieler Autoren, vor allem in den Geisteswissenschaften, nach einer Bindung an einen Verlag zuwider. Befürchtet werde auch, dass das Zweitverwertungsrecht zur Pflicht wird, sagte Kempen. “Das ist nicht zu Ende gedacht.”