Oberösterreichs Konsument/innenschutz leidet oft daran, dass er aufgrund der österreichischen Gesetzeslage “schwarze Schafe” nicht beim Namen nennen darf. In Deutschland hingegen wurde nun ein neues Verbraucherinformationsgesetz beschlossen, das den Konsument/innen alle Informationen und die volle Transparenz gibt und damit den Druck auf Einhaltung der Konsumentenschutzbestimmungen drastisch verschärft und den Konsument/innen viel mehr Macht gibt. Landesrat für Konsument/innen Rudi Anschober fordert von der Bundesregierung und dem Parlament die Übernahme dieses Gesetz und damit eine neue Qualität und Macht für den Konsument/innenschutz. An Oberösterreichs Banken appelliert Anschober, die von der EU nun vorgelegt freiwillige Aufforderung, jeder Bürgerin und jedem Bürger ein eigenes Konto zu ermöglichen, auch tatsächlich konsequent und rasch lückenlos umzusetzen.
Monthly Archives: Juli 2011
Jobcenter: Nur nicht in die Karten schauen lassen
Von Eva Völpel
Einigen Jobcentern in Baden-Württemberg und Bayern fällt der transparente Umgang mit ihren Daten offensichtlich schwer. Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosenvereins Tacheles in Wuppertal, wirft ihnen deshalb “Rechtsbruch” vor. Thomé hatte Anfang Juni 135 Jobcenter aus beiden Bundesländern dazu aufgefordert, ihre Verwaltungsanweisungen zu unterschiedlichen kommunalen Leistungen bei Hartz IV zu veröffentlichen.
Die Daten zeigen, wie die Jobcenter ihre Spielräume beim Umgang mit den Kosten nutzen, die für Heizung und Miete, beim Bildungspaket für Kinder, bei der Erstausstattung für ein neugeborenes Kind oder eine neue Wohnung anfallen. “Die eine Stadt gibt da höchstens 600 Euro, die andere 1.800 Euro”, sagt Thomé.
Doch etliche Jobcenter wollten ihre Daten nicht öffentlich machen. In Bayern antworteten 58 von 88 angefragten Jobcentern erst gar nicht. Nur elf gaben die Unterlagen vollständig heraus, der Rest tat es teilweise oder erbat sich eine längere Frist. In Baden-Württemberg stellte Thomé 47 Anfragen. 13 Jobcenter übten sich in voller Offenheit, 30 reagierten nicht, der Rest verzögerte oder gab Teile der Daten heraus. Thomé beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) von 2006. Danach hat jeder Bürger einen Anspruch darauf, dass öffentliche Stellen des Bundes ihm Zugang zu Unterlagen gewähren. Egal ob er von einer Sache betroffen ist oder nicht.
Auch wenn unter dem Dach der Jobcenter Bund und Kommune zusammenarbeiten, sind Städte und Kreise in die Informationspflicht ausdrücklich mit eingeschlossen. So steht es im Zweiten Sozialgesetzbuch. Zurückhalten dürfen die Behörden nur Dokumente mit Personal- und Geschäftsgeheimnissen oder Daten, die die öffentliche Sicherheit gefährden könnten.
Für Thomé steht fest: “Betroffene haben ein Recht zu erfahren, wie ihr Jobcenter unbestimmte Rechtsbegriffe aus den Hartz-IV-Gesetzen in der Praxis auslegt.” Thomé schickte eine zweite Aufforderung an die Behörden. Daraufhin gaben zehn weitere Center die Daten heraus, andere reagierten zum ersten Mal und erbaten eine Fristverlängerung. Doch noch immer ignorierten mehr als 60 Ämter die Anfrage.
Am Anfang wollte auch das Jobcenter im bayerischen Landkreis Rottal-Inn keine Daten bereit stellen. Geschäftsführer Rainer Blank warnte Thomé: Sollte dieser mit den Informationen “unzulässige Rechtsberatung betreiben wollen, müsste ich Sie bei der Rechtsanwaltskammer melden”. Blank schreibt weiter, alle nicht öffentlich einsehbaren Daten seien für Thomé “nicht relevant”, da es sich um “interne, lokale Verwaltungsvorschriften handelt und Sie bei uns keinen Anspruch auf individuelle Leistungen erhoben haben”. Diese Argumentation jedoch widerspricht dem IFG. Mittlerweile lenkt das Jobcenter ein: “Wir werden die Daten herausgeben”, sagte Blank zur taz. Die Jobcenter-Regionaldirektion in Nürnberg habe diese Weisung erteilt.
Gegen die unwilligen Jobcenter will Thomé klagen: “Das wird wohl ein Drittel der angefragten Jobcenter betreffen.” Bis Anfang August haben die Behörden noch Zeit, zu handeln. Das IFG bestimmt, dass die Bürger nur einen Monat auf ihre Daten warten sollen.
Die Chancen für den Erfolg einer Klage stehen nicht schlecht. Thomé und der Tacheles-Verein bekamen schon einmal Recht: Mitte 2006 zwangen sie die Bundesagentur für Arbeit vor Gericht dazu, alle ihre Dienstanweisungen im Internet zu veröffentlichen.
Keine Akteneinsicht für Felder Bürger
Von Torsten Müller
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) liegt mit dem Amt Achterwehr seit Monaten im Clinch. Es geht um die von einem Bürger aus Felde geforderte Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes. Das Amt verweigert sie nach Rücksprache mit der Gemeinde Felde. Jetzt hat Thilo Weichert, oberster Datenschützer, das Verhalten des Amtes offiziell beanstandet und die Kommunalaufsicht informiert.
Es geht um den Bereich des 1997 in Kraft getretenen Bebauungsplans 14 („Wiesenweg“) in Felde. Bereits seit geraumer Zeit beschäftigt sich die Gemeinde mit der Frage, ob der B-Plan überarbeitet und erweitert werden soll. Ihr liegen Bauvoranfragen vor. 2009 ließ die Gemeinde von einem externen Planungsbüro eine Stellungnahme erarbeiten, in der die konkreten Bauwünsche genannt werden. Diese Expertise wird jedoch unter Verschluss gehalten. Begründung: Sie diene der Vorbereitung von politischen Entscheidungen.
Ein Anwohner des Wiesenwegs hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz dennoch Einsicht verlangt und Unterstützung vom obersten Datenschützer bekommen. Thilo Weichert weist darauf hin, dass die Gremien sich längere Zeit gar nicht mit der Thematik befasst und auch keine abschließende Entscheidung getroffen haben. Insofern könne sich die Gemeinde nicht auf die Einschränkung im Freiheitsgesetz berufen. Felde hat bisher keinen Aufstellungsbeschluss zur Änderung und Erweiterung des B14 gefasst.
Amtsdirektor Hans-Werner Grewin sieht sich in einem „Stellvertreterkrieg“. Die Amtverwaltung vertritt intern eine andere Position als die Gemeinde. „Wir haben Felde empfohlen, die Stellungnahme herauszugeben und zuvor die darin enthaltenen Personendaten zu schwärzen“, sagt Grewin. Dadurch könnte nach seiner Ansicht dem Argwohn, dass die Gemeinde womöglich etwas zu verbergen habe, entgegengewirkt werden.
Bürgermeister Bernd-Uwe Kracht ist jedoch weiterhin dagegen. Er beruft sich auf den Schutz des gemeindlichen Entscheidungsprozesses: „Wir sind noch in der Vorbereitung.“ Gerade erst habe die Gemeinde eine Anhörung zum B14 durchgeführt. Er räumt ein, dass die ULD mit dem Einwand einer langwierigen Entscheidungsphase „nicht ganz Unrecht hat“. Doch dies sei ganz „normale demokratische Arbeit“.
PM: Marburger Bund begrüßt das Urteil zum Informationsschutz für Beschäftigte
Der Marburger Bund freut sich über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Informationsschutz für Beschäftigte. Bereits auf seiner 116. Hauptversammlung im November 2009 forderte der Verband den Deutschen Bundestag auf, für mehr Informationsfreiheit zu sorgen, damit der Schutz von Fehlermeldern („Whistleblowers“) für das Gesundheitswesen gesetzlich festgeschrieben wird.
„Der EGMR hat mit seiner Rechtsprechung Mitarbeitern, die Missstände in ihrem Unternehmen ansprechen, den Rücken gestärkt. Richtig gemacht kann das zu einem weiteren wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit der Patienten werden. Die Beschäftigten im Gesundheitswesen dürfen keine Angst vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben, wenn sie auf Gefahren und Rechtsverstöße in ihrem Arbeitsbereich hinweisen. Eine Novellierung des § 612a BGB zum Informationsschutz für Beschäftigte mit der Aufnahme eines Anzeigerechtes ist nun – nach der Entscheidung des EGMR – dringend und zwingend“, sagte der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke.
Der Transparenzgedanke und die datenschutzrechtlichen Belange sowohl der meldenden sowie belasteten Person sind in eine konkrete gesetzliche Regelung zu übernehmen. Vorschläge dazu liegen aus der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland in ihrer Entschließung vom 24. Juni 2009 auf dem Tisch. „Bei einer rechtlichen Regelung muss vor allem deutlich werden, wie der Gesetzgeber im Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Grenze zwischen zulässigem ‚Whistleblowing’ und unzulässiger Publikation von Betriebsinterna zieht.“, so Henke.
Standard.at: Geheimsache Demokratie
Von Joseph Barth
Ein derStandard.at-User hat ein Problem gepostet. Die Sache klang interessant, wir haben sie aufgegriffen und sind vom Ergebnis durchaus verblüfft.
Sie kennen das vielleicht: Vor Wahlen werben Politiker gern damit, man solle ihnen neben dem Kreuzerl doch eine Vorzugsstimme schenken. Damit sie doch noch auf ein Mandat vorgereiht werden können, wenn sie auf einem aussichtslosen Listenplatz stehen. Oder damit diese zumindest kein innerparteilicher Widersacher kriegt, wenn man selbst ohnehin weit vorne steht. So oder so aber, damit sie auf jeden Fall die eigene Partei kriegt.
Unser derStandard.at-User, nennen wir ihn nach seinem Nickname Herr Gustav, ist Bürger der kleinen Gemeinde Langenzersdorf in Niederösterreich. Dort erhielt die ÖVP 2010 wieder die absolute Mehrheit. Herr Gustav wollte nun von seiner Gemeinde wissen, welche Kandidaten bei der Gemeinderatswahl in seinem Ort wieviele Vorzugsstimmen erhielten. Völlig ohne Parteipräferenz.
Doch das Vorzugsstimmen-Ergebnis ist geheim. Das sagt die Gemeinde ganz offiziell. Amtsgeheimnis quasi.
Bürger Gustav hat kein Recht auf diese Auskunft. Und das, obwohl der Bürgermeister auf seiner Webseite schreibt: “Wofür ich mich besonders einsetze: Bürgernahe Verwaltung”
Ein Email von der Gemeindeverwaltung: “Das Wahlergebnis (gewählte Bewerber, Mandatsverteilung, abgegebene, gültige und ungültige Stimmen) ist von amtswegen kundzumachen. Es ist jedoch nicht vorgesehen, die einzelnen Vorzugsstimmen zu veröffentlichen.”
Wer das “nicht vorgesehen” hat, verrät die Gemeinde nicht. Auf seine Nachfrage, auf welches Gesetz sich die Gemeinde dabei stütze, erhielt Herr Gustav keine Antwort mehr. Jemanden “blöd sterben lassen” nennt der Volksmund sowas in Niederösterreich auch.
“Es ist nicht Absicht meiner Vorgangsweise, irgendeine Partei oder einen Vertreter einer lokalen Partei ‘anzuschwärzen’ bzw. meine Heimatgemeinde, wo ich gut integriert bin”, sagt Herr Gustav im Email an Amtsgeheimnis.at. “Mir ist es einfach aus meinem demokratischen Grundverständnis zuwider, dass Ergebnisse von Wahlen nicht automatisch öffentlich sind.”
Also recherchierte er selbst, und stieß auf einen Passus in der Gemeinderats-Wahlordnung des Landes Niederösterreich. Demnach ist “die Gemeinde zur Bekanntgabe der von den Wahlwerbern erzielten Wahlpunkte berechtigt”. “Berechtigt” – aber nicht “verpflichtet”! (Paragraph 54 Absatz 4 – Anm.: Die Wahlpunkte ergeben sich zumindest zum Teil aus den Vorzugsstimmen.)
In anderen Worten: Das niederösterreichische Landesparlament hat ein Gesetz beschlossen, das es Gemeinden “erlaubt”, dem Bürger seinen eigenen direkten Willen kund zu tun. Aber nur, wenn ihr dies auch genehm ist. Wenn sie nicht will, kann der Bürger wollen, was er will – absolut irrelevant.
Ein Kuriosum, gerade für Niederösterreich: Denn just Niederösterreich ist berühmt dafür, dass dort seit 2001 bei Landtagswahlen die Vorzugsstimme sogar das Parteikreuzerl sticht. Kreuzt also jemand beispielsweise “Grüne” an, schreibt aber “Pröll” hin, zählt die Stimme für die ÖVP. Die Vorzugsstimmen werden dann auch stolz veröffentlicht. Müssen sie bei Landtagswahlen sogar.
Ein Modell, das übrigens im rot regierten Burgenland 2009 kurz vor der Landtagswahl ebenfalls ganz plötzlich übernommen wurde – weil es taktisch nützlich war, um mit dem Willen des verirrten Wählers alle möglichen Stimmen zusammen zu kratzen, um vielleicht doch noch die Absolute zu halten.
Doch zurück zur Behörden-Odyssee von Bürger Gustav.
Wir rufen für ihn in der Wahlabteilung der NÖ-Landesregierung an: Warum denn Gemeinden das Vorzugsstimmen-Ergebnis nicht veröffentlichen müssen? Antwort: “Das sei wohl aufgrund von persönlichen Befindlichkeiten so geregelt.” Es komme ja immer wieder vor, dass beispielsweise bei der stärksten Partei, die dann den Bürgermeister stellt, dieser als Spitzenkandidat aber vielleicht gar nicht sonderlich viele Vorzugsstimmen erhalte. Das würde dann von “politisch Andersdenkenden teils kritisch”, ja manchmal “sogar hämisch” kommentiert.
Unvorstellbar eigentlich. Nicht auszudenken, wenn man über ein Wahlergebnis diskutieren könnte und die Gewichtung der lauteren Interpretationen gegenüber unlauteren dem Bürger selbst überließe. Was würde da nur aus einer Demokratie!
Politiker würden das so freilich nie sagen.
Politiker würden das so sagen – wie Christian Schneider, der Landesgeschäftsführer des Gemeindevertreterverbandes der ÖVP-Niederösterreich in seiner Email-Antwort auf die Warum-Frage an Bürger Gustav: “Im Zuge der Gesetzwerdung gab es Stimmen dafür und dagegen; dazu gibt es eine Vielzahl von Argumenten auf die hier nicht näher eingegangen werden kann; deshalb hat man dann den Weg des ‘Offenlassens’ gewählt.”
Oder, in anderen Worten: Warum es so ist, wie es ist, kann man dem Bürger nicht erklären. Oder man will es halt nicht. Beides allerbeste Grundlagen zur Entscheidungsfindung für ein Gesetz! Und da sich die gleiche Politik (der genau gleiche Landtag!), die eine Veröffentlichung für Landtagswahlen richtig findet, sich für Gemeinden nicht sicher ist, ob es richtig ist, trifft man lieber keine Entscheidung.
Doch genau dafür wäre Politik eigentlich da. Für beides nämlich: Entscheidungen zu treffen, und sie dem Bürger so zu erklären, dass er sie akzeptieren kann. Oder damit er eben – wenn sie inakzeptabel sind – zumindest gut begründen kann, warum er das nächste Mal vielleicht anders wählt. Mit seiner Stimme, mit seiner Vorzugsstimme.
So treibt man ihn leider nur dazu, keine von beiden mehr zu nutzen – wie auch Bürger Gustav vielleicht. Und das ist der Politik in einer Demokratie nur eines: absolut unwürdig.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte erlaubt Whistleblowing
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21. Juli 2011 – 28274/08:
Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention. Eine wegen Whistleblowing ausgesprochene Kündigung ist daher unzulässig und löst Schadensersatzansprüche aus.
PM-SPD: Aenderungen zum Verbraucherinformationsgesetz greifen zu kurz
Anlaesslich der Beratung eines Entwurfes zur Aenderung des Verbraucherinformationsgesetzes im Kabinett erklaert die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:
Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes ist mutlos, lueckenhaft und enthaelt sogar Verschlechterungen: So koennen die zustaendigen Behoerden demnaechst Auskunftsantraege ablehnen, wenn ihre Bearbeitung die Erfuellung ihrer sonstigen Aufgaben
beeintraechtigt: Statt Auslegungsschwierigkeiten auszuraeumen, werden hier neue geschaffen, die zu Lasten der Verbraucher gehen koennen.
Zudem sollen auch Auskuenfte ueber Rechtsverstoesse demnaechst kostenpflichtig werden, wenn der Aufwand 1000 Euro uebersteigt.
Bisher sind solche Auskuenfte grundsaetzlich kostenlos. Dies mit den Kosten fuer die oeffentlichen Haushalte zu begruenden, ist unehrlich. Denn die Kosten entstehen, weil Schwarz-Gelb sich weigert, die Wirtschaft selbst zur Information zu verpflichten.
Verbraucherinnen und Verbraucher muessen endlich einen Auskunftsanspruch gegenueber den Anbietern bekommen. Dies war bereits 2006 auf Initiative der SPD beschlossen worden. Die Unternehmen waren zunaechst aufgefordert worden, selbst Vorschlaege zu erarbeiten, wie sie Verbrauchern relevante Informationen zum Beispiel ueber Eigenkontrollen, Kennzeichnung und Rueckverfolgbarkeit zugaenglich machen. Nach nunmehr fuenf Jahren fehlen heute immer noch brauchbare Vorschlaege. Wir fordern, dass der Informationsanspruch gegenueber der Wirtschaft endlich gesetzlich festgeschrieben wird. Aber der Entwurf der Bundesrgierung zur Ueberarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes enthaelt nichts dergleichen.
Auskunftsanspruch gegenueber Unternehmen? Fehlanzeige.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert, dass die vorliegenden Ergebnisse der amtlichen Lebens- und Futtermittelueberwachung grundsaetzlich veroeffentlicht werden – auch wenn sie unterhalb der Grenzwerte liegen. Aus Lebensmittel- und Futtermittelskandalen wie Dioxin muessen endlich Konsequenzen gezogen werden. Die amtliche Ueberwachung wird oeffentlich finanziert. Doch Ergebnisse unterhalb der Grenzwerte sollen der Oeffentlichkeit nach dem Regierungsentwurf weiterhin vorenthalten werden. Veroeffentlichung aller amtlichen Kontrollergebnisse? Fehlanzeige.
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert zudem die Ausweitung des Auskunftsanspruchs der Verbraucherinnen und Verbraucher auf alle Produkte und Dienstleistungen. Doch nach dem Vorschlag der Bundesregierung soll wegen der fehlenden amtlichen Marktueberwachung das Verbraucherinformationsgesetz fuer Dienstleistungen nicht gelten. Hier beisst sich die Katze in den
Schwanz: Die Behoerden koennen nicht informieren, die Anbieter werden nicht in die Pflicht genommen, und die Verbraucher zahlen die Zeche. Auskunftsanspruch fuer Dienstleistungen? Fehlanzeige.
Fehlanzeige auch bei Informationen ueber ethische, soziale und oekologische Belange und Produktionsbedingungen: Aus einem Entwurf vom Januar 2001 ist die entsprechende Passage ersatzlos gestrichen worden. Transparenz ist Fehlanzeige bei Schwarz-Gelb.
Aber ohne Markttransparenz haben Verbraucherinnen und Verbraucher keine Marktmacht.
PM-Linke: Verbraucherinformationsgesetz bleibt enttäuschend
“Die Bundesregierung hat ihre Chance, mit dem Verbraucherinformationsgesetz die Transparenz auf den Finanzmärkten zu verbessern, komplett vertan. Weder Finanzprodukte noch andere Dienstleistungen fallen in den Geltungsbereich des Gesetzes. Das ist, drei Jahre nach der Lehman-Bank-Pleite, mehr als enttäuschend”, so Caren Lay anlässlich der heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzesnovelle zum VIG. Die verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
“DIE LINKE fordert, das Verbraucherinformationsgesetz auf Finanzprodukte und alle Dienstleistungen auszuweiten. Außerdem brauchen wir endlich eine verbraucherfreundliche Behördenkultur: Behörden müssen aktiv vor Risiken warnen und die Zuständigkeiten müssen klar geregelt sein. Zudem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher Informationsansprüche direkt gegenüber Unternehmen geltend machen können, um bürokratische Umwege zu vermeiden.
Obwohl das 2008 in Kraft getretenen Verbraucherinformationsgesetz sich bereits als weitgehend untauglich erwies, hat Schwarz-Gelb sich mit den wenigen Verbesserungen viel zu lang Zeit gelassen. DIE LINKE hatte schon in der letzen Wahlperiode und erneut im Mai 2010 einen Antrag eingebracht, um das Verbraucherinformationsgesetz verbraucherfreundlich zu gestalten (BT-Drs. 17/1576).”
PM-Bundesregierung: Mehr Informationen für Verbraucher
Verbraucher sollen sich schneller, billiger und einfacher über Waren informieren können. Außerdem müssen Behörden künftig die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung bei Überschreitung zulässiger Höchstwerte veröffentlichen.
So sieht es die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes vor.
Nachdem das Verbraucherinformationsgesetz vor drei Jahren in Kraft trat, wurde es 2010 evaluiert. Die in der anschließenden Dialogphase identifizierten Möglichkeiten für eine noch verbraucherfreundlichere Ausgestaltung des flossen in die Gesetzesnovelle ein. Ziel war zudem eine weitere Beschleunigung der Auskunftserteilung sowie ein “Mehr” an Informationen für die Bürgerinnen und Bürger.
Neu ist, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeweitet wird. Das bedeutet, dass Verbraucher nicht nur Informationen zu Lebensmitteln und Kosmetika bekommen können. Sie können künftig auch Auskunft über Spielzeug, Haushaltsgeräte und andere technische Produkte wie Möbel und Heimwerkerartikel einholen.
Die Anhörungsverfahren bei der Beteiligung betroffener Wirtschaftsunternehmen und die Regelungen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wurden gestrafft und effizienter ausgestaltet. Damit wird eine schnellere und umfassendere Beantwortung von Anfragen möglich.
Für die Bürgerinnen und Bürger wird es einfacher, Anträge zu stellen. Dies geht künftig formlos bei den Behörden, auch per E-Mail oder telefonisch. Einfachere Anfragen werden in Zukunft bundesweit einheitlich kostenfrei beantwortet.
Bei erheblichen Täuschungsfällen oder Abweichungen von vorgeschriebenen Höchstmengen an Schadstoffen gibt es nun eine Veröffentlichungspflicht der Behörden. Das erhöht die Transparenz und ermöglicht im Krisenfall schnelleres Handeln.
Der Gesetzentwurf trägt damit den Geschehnissen im Zusammenhang mit Dioxin in Futtermitteln Rechnung. Er setzt die Maßnahmen um, die im Aktionsplan “Verbraucherschutz in der Futtermittelkette” vom 14. Januar unter Punkt 10 “Transparenz für Verbraucher” vorgesehen sind.
PM: Erwerbslosenverein Tacheles wirft Hartz IV-Jobcentern in Bayern und Baden-Württemberg vielfachen Rechtsbruch vor
Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles aus Wuppertal und Referent für Arbeitslosenrecht hat im Juni 2011 bei 135 Jobcentern in Bayern und Baden-Württemberg Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt.
Nach diesem Gesetz hat jeder Bürger einen Anspruch auf Weitergabe von amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Das IFG hat zum Ziel, das Vertrauen zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern zu stärken, indem öffentliches Verwaltungshandeln transparenter und nachvollziehbarer gemacht wird. Soweit die Theorie, die mit der Hartz IV-Realität nicht allzu viel gemein hat.
Harald Thomé hat sich zur Aufgabe gemacht, in Sachen Hartz IV behördliche Verwaltungsanweisungen ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen und somit das Behördenhandeln für Betroffene und deren Berater transparenter zu machen. Der Verein Tacheles hat 2006 bereits in Sachen IFG bundesweit Aufsehen erlangt, weil er gegen die Bundesagentur für Arbeit geklagt und sie dazu gezwungen hat, ihre internen Weisungen zum Arbeitslosengeld im Internet zu veröffentlichen.
Thomé hat im Juni 2011 bei 135 Jobcentern in Bayern und Baden-Württemberg Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt und beantragt, dass diese Verwaltungsanweisungen und Richtlinien zu den Unterkunftskosten, zum Bildungs- und Teilhabepaket, aber auch zur Erstausstattung von Wohnraum und Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt an ihn herauszugeben.
Solche Informationen sind nach dem IFG unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats, herauszugeben (§ 7 Abs. 5 IFG). Diese Monatsfrist ist jetzt abgelaufen und die Ergebnisse sind so katastrophal, dass sie veröffentlicht werden müssen:
In Bayern wurden 88 Anträge gestellt, in 58 Fällen wurde überhaupt nicht geantwortet (65,9 %), in 11 Fällen wurden die begehrten Unterlagen vollumfänglich herausgegeben (12,5 %), in 17 Fällen wurden teilweise oder unvollständige Unterlagen herausgegeben (19,3 %) und in 3 Fällen erbaten sich die Job-center eine Nachfrist.
In Baden-Württemberg wurden 47 Anträge gestellt, in 30 Fällen wurde nicht geantwortet (63,8 %), in 13 Fällen wurden die begehrten Unterlagen vollumfänglich weitergegeben (27,6 %), in 4 Fällen wurden teilweise oder unvollständige Unterlagen weitergegeben (8,5 %).
Demnach haben 88 Jobcenter trotz eindeutiger Rechtslage nicht einmal auf die Anfrage reagiert. „Bei 65,1 % der IFG-Anträge sind die Jobcenter ihren gesetzlichen Verpflichtungen auf Informationsweiter-gabe überhaupt nicht nachgekommen. Eine solch niederschmetternde Bilanz von Rechtsmissachtung ist leider bei Hartz IV-Behörden üblich“, resümiert Harald Thomé. „Anderseits haben sich auch einige Jobcenter unverzüglich gemeldet, die begehrten Unterlagen sofort weitergegeben und zuvorkommend verhalten, leider waren das deutlich zu wenige“, so Thomé weiter.
Thomé hat jetzt alle säumigen Jobcenter aufgefordert, bis Monatsende ihren Verpflichtungen nachzu-kommen. Sollte dies nicht erfolgen, wird er die betreffenden Jobcenter der Öffentlichkeit vorstellen und den Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit Peter Schaar einschalten. „Wenn das auch nicht auf Resonanz trifft, werde ich die dann noch säumigen Jobcenter verklagen“, kündigt Thomé schon mal an, „denn es kann nicht sein, dass Jobcenter sich nicht geltendes Recht halten oder halten müssen“.
Hintergrund:
• IFG Auseinandersetzung mit der Bundeagentur für Arbeit: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/informationsfreiheitsgesetz-4.html
• Örtliche Richtlinien zum SGB II: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
• Infomaterial zum IFG / Link: http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO2.pdf?__blob=publicationFile