Mehr offene Daten wagen!

Von Konstantin von Notz*

2011 feiert das Informationsfreiheitsgesetz sein fünfjähriges Jubiläum. Eine Evaluation, die hoffentlich Verbesserungen des Onlinezugangs zu staatlichen Dokumenten und Daten mit sich bringen wird, steht in Aussicht. Zugleich blickt das Open Data Network auf ein Jahr politisches Engagement zurück und war entscheidend am Berliner Open Data Day beteiligt. Während das Innenministerium zwar durchaus Interesse für das Thema offene Daten entwickelt hat, erfährt man auf Nachfrage zum Stand der Dinge nur, dass ein Strategiekonzept in Arbeit sei und sich derzeit in der Abstimmung mit den Länder befindet (Kleine Anfrage Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Modernisierung der Informationsfreiheit, Bundestagsdrucksache 15/5336). So steht zu befürchten, dass sich der angekündigte Aufbau eines zentralen Portals für offene Daten deutlich länger als bis 2013 hinziehen wird.

Zu Transparenz und demokratischen Kultur gehört in Informationsgesellschaften unseres Erachtens zwingend auch die Maschinenlesbarkeit des Staates. Deshalb sollten wir uns fragen: Geht es nicht auch schneller? Und wie lassen sich Informationsfreiheit und offene Daten zu einer Informationsfreiheit weiter entwickeln? Zur Beantwortung dieser Fragen hat die grüne Bundestagsfraktion Vorschläge erarbeitet, die noch bis zum 1. Juni 2011 unter https://www.gruenes-blog.de/buergerbeteiligung/ diskutiert und verbessert werden können. Wir gehen davon aus, dass nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Open-Data-Bewegung von verbesserten Informationsfreiheitsgesetzen in Bund und Ländern ganz erheblich profitieren würden. Bekannte Projekte wie das englische “What do they know” wären so auch in Deutschland leichter umzusetzen. Umgekehrt lässt sich das bisherige, an staatlichen Dokumenten orientierte Verständnis von Informationsfreiheit auch auf strukturierte Datensets ausweiten.

Es bleibt noch viel zu tun: Wir brauchen nicht nur eine vernünftige Anpassung der in den USA geprägten 8 Prinzipien offener Regierungsdaten für ein deutsches Open-Data-Konzept, sondern auch schnellstmöglich passende Lizenzen, mit denen die kreative Weiternutzung von Daten rechtssicher möglich ist. Wenn offene Daten zum Standard in Behörden werden sollen, dann braucht es dort auch eigene Informationsfreiheitsbeauftragte. Zudem muss das Tempo bei den Innovationen hoch gehalten werden: Verwaltung und Politik können von Beta-Kultur und Echtzeitkommunikation des Internets profitieren.

Projekte auf Bundesebene müssen schnell initiiert werden! Nur am konkreten Beispiel kann man zeigen, dass wirklich alle von offengelegten Daten profitieren. Warum sind unsere Gesetzestexte, Staatsverträge, Verordnungen, Verwaltungsabkommen und völkerrechtliche Verträge nicht offene Daten, die jeder für die eigene Homepage oder App nutzen kann? Auf kommunaler Ebene hat unter anderem die Debatte um die Geheimverträge der Berliner Wasserversorgung gezeigt, dass Transparenz das Maß aller Dinge in der Politik ist.

Noch viel mehr Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, dass sie ein Recht auf Informationen haben und dieses auch online nutzen können. Für “Open Data” müsste ebenso wie für “Open Government” immer noch ein gutes deutschsprachiges Zauberwort gefunden werden, damit der Diskurs auch über die netzpolitische Szene hinaus in der breiten Bevölkerung geführt werden kann.

Ich sage, wir müssen mehr offene Daten wagen! Wir laden hiermit alle herzlich dazu ein, sich mit Ideen und Impulsen zu beteiligen – hier, in unserem Blog zur Bürgerbeteiligung und auf Twitter unter dem Hashtag #ifg20

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*Dr. Konstantin v. Notz ist innen- und netzpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, und Obmann von Bündnis 90/Die Grünen in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“.

Delfinschützer gewinnen Klage gegen Delfinarium

Von Angelika Wölke

Ivo übt den Doppelpass mit dem Ball. Ivo ist kein neues hoffnungsvolles Fußballtalent aus dem Osten. Ivo ist ein Großer Tümmler aus den Weiten des Ozeans, ein ehemals wild lebender Delfin, der seit mehr als 20 Jahren seine „Kunststücke“ in zwei bis drei Vorstellungen täglich den Besuchern des Duisburger Delfinariums vorführt.

„Delfine sind die einzigen Tiere, die in der Bildungseinrichtung Zoo in einer Unterhaltungsshow für ihr Futter arbeiten müssen“, kritisiert Nicolas Entrup von der Internationalen Whale and Dolphin Conservation Society (WDCS). Noch viel schlimmer: „Die Delfin-Haltung im Zoo ist nicht nachhaltig“.

Was konkret hinter den engen Mauern eines Delfinariums mit den hochintelligenten Säugetieren passiert, will außerhalb des Beckens niemand sagen. Trotz eines Informationsfreiheitsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes geben die Zoodirektoren in Duisburg und Nürnberg keine Auskunft an unabhängige Wissenschaftler oder Umweltorganisationen. Und das, obwohl die Zoos auch durch öffentliche Gelder finanziert werden.

Die Verweigerungshaltung muss sich jetzt ändern. Ende vergangener Woche verkündete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil, wonach die „Stadt Nürnberg einer Tierschutzorganisation Zugang zu Unterlagen verschaffen muss, die sich auf die Haltung des Großen Tümmlers im Tiergarten beziehen.“ Entscheidend für das Gericht war das „Nachzuchtproblem im Nürnberger Tiergarten“. Laut WDCS waren von Mai 2006 bis Juni 2007 allein in Nürnberg fünf Jungtiere und ein Muttertier gestorben. Das Gericht erkannte an, dass der WDCS „mit Hilfe der Unterlagen eine umfassende Evaluierung der Haltungsbedingungen durchführen und zur Aufklärung des Nachzuchtproblems beitragen“ will.

Die Lebenserwartung und Sterberate von in Gefangenschaft gehaltenen Delfinen im Vergleich zu frei lebenden Tieren entzweit seit Jahren Delfinarienbetreiber und Tierschützer. „Wir sind auf Spekulationen angewiesen, haben in Bezug auf den Duisburger Zoo keinen Einblick in pathologische Berichte“, sagt auch Jürgen Ortmüller vom Wal- und Delfinschutzforum (WDSF) in Hagen. „In Duisburg haben wir seit der Eröffnung des Delfinariums im Jahr 1964 mindestens 55 Todesfälle gezählt“, so Ortmüller.

Das Geschäft mit den putzig herumtollenden Delfinen ist lukrativ. „Der Publikumsmagnet Delfin wird nach wie vor gehandelt wie eine Attraktion aus längst vergangener Schaustellerzeit“, sagt der Meeres- und Verhaltensbiologe des WDCS, Karsten Brensing. „Nur ganz langsam kommt ein neues Bewusstsein auf, verstehen sich Zoos von ihrer eigenen Ethik her als Bildungseinrichtung“, so Brensing.

Ob diese neue Einsicht auch ein Grund für das neue Delfinariensterben in Deutschland ist, weiß niemand genau. Klar ist aber: Von den neun Delfinarien in den 90er-Jahren wurden sechs bereits geschlossen, Münster hat das Aus für 2012 angekündigt.

„Delfinarien sind Auslaufmodelle“, erklärt Ortmüller. „Die biologischen Grundbedürfnisse der sensiblen Meeressäuger können in Gefangenschaft niemals erfüllt werden.“ Um den wissenschaftlichen Beweis für diese These antreten zu können, wird Ortmüller und sein WDSF nach dem Urteil von München dem Duisburger Zoodirektor Achim Winkler mit neuen Fragen zu den Haltungsbedingungen löchern. Einfach wird das nicht. Denn auf die Frage dieser Zeitung „Warum tun sich Zoos so schwer, Informationen zur Delfinhaltung zu veröffentlichen?“ erklärte die Tierärztin des Duisburger Zoos Kerstin Jurczynski: „Man muss nicht alle Informationen an alle geben“. Und: „Wir haben etwas dagegen, Geburts- und Todeszahlen herauszugeben.“ Das war’s. Vertrauensbildend ist eine solche Verschleierungstaktik jedenfalls nicht.

Universität Freiburg gründet Institut für Medien- und Informationsrecht

Die Freiburger Universität hat eine neue Forschungseinrichtung. Am 27. Mai 2011 wurde das Institut für Medien- und Informationsrecht feierlich eröffnet. Für alle erfreulich dabei: Die Neugründung ging nicht auf Kosten anderer Einrichtungen, sondern baut zwei ganz neue Lehrstühle auf, die das Land Baden-Württemberg der rechtswissenschaftlichen Fakultät bewilligt hat.

Schwerpunkt des Instituts wird das Recht in der Informationsgesellschaft sein, also insbesondere juristische Fragen des Internets, der Telekommunikation, aber auch der sonstigen Medienlandschaft. “Die Fakultät stärkt damit ihre Kompetenzen in wichtigen Zukunftsthemen”, sagte Jens-Peter Schneider, einer der beiden Direktoren des Instituts zur Badischen Zeitung.

Schneider hielt am 27. Mai 2011 ebenso seine Freiburger Antrittsvorlesung, wie sein Kollege Boris Paal, der schon seit 2009 in Freiburg lehrt. Möglich wurde die Einrichtung von zwei neuen Lehrstühlen durch das Landesprogramm “Hochschule 2012″. Mit diesem Programm wurde seit 2006 versucht, 20 000 zusätzliche Studienplätze in Baden-Württemberg zu schaffen, auch um dem doppelten Abiturjahrgang des Jahres 2012 gerecht zu werden.

Paal sprach in seinem Vortrag über Netzneutralität, also die Gleichbehandlung aller Daten im Internet. Der junge Zivilrechtler gilt als Spitzenwissenschaftler, den die Freiburger Uni schon berief, bevor er seine Habilitation abgeschlossen hatte. Sein Konterpart aus dem öffentlichen Recht, Jens-Peter Schneider, ist dagegen ein erfahrener Forscher, der zuletzt in Osnabrück lehrte. Er sprach über Datenschutz bei Datenbanken der EU. Datenschutz liegt ihm auch sonst am Herzen. Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung vertrat er die Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht.

“Ziel des neuen Instituts ist es, bereits bestehende Stärken der Uni zu stärken”, sagte Rektor Hans-Jochen Schiewer. Schon bisher war das Forschungsfeld Informationsrecht/Geistiges Eigentum in Freiburg stark vertreten. Rund 30 Prozent der Studierenden wählen diesen Schwerpunkt. Das neue Institut wird daher auch eng mit den alteingesessenen Professoren, dem Urheberrechtler Maximilian Haedicke und mit dem Verwaltungsrechtler Friedrich Schoch, einem Experten für die Informationsfreiheit, zusammenarbeiten. Vor allem Schoch wurde von Dekan Krebber als einflussreiche und treibende Kraft bei der Institutsgründung gelobt.

Als Leitvorstellungen für das Institut nannte Rektor Schiewer Internationalität sowie Interdisziplinarität, also die Zusammenarbeit der Juristen mit anderen Fachrichtungen. Beides wurde bei der gestrigen Feierstunde bereits umgesetzt. Aus New York kam George Bermann von der Columbia Law School, einer der führenden Experten in der internationalen Rechtsvergleichung. Den Blick über die Fachgrenzen gewährte Gerhard Schneider, der Leiter des Freiburger Rechenzentrums. Er rief in einem fulminanten Vortrag dazu auf, die gewohnte und erfolgreiche Netzneutralität gegen Planwirtschaft und Konzerninteressen zu verteidigen.

PM-Gruene: Chance für mehr Transparenz im Verbraucherschutz vertan – Hygiene-Ampel soll im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verankert werden

Zum Bericht der Bundesregierung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über die Einführung einer sogenannten Hygiene-Ampel für Restaurants erklärt Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherschutzpolitik.

Ministerin Aigner lässt sich mal wieder ausbooten. Kaum haben die Bundesländer endlich den Beschluss getroffen, Lebensmittelkontrollen für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent zu machen, rudert Aigner zurück. Dabei steht sie in der Pflicht, endlich die nötige Rechtsgrundlage für mehr Verbraucherinformation zu schaffen.

Vorgesehen war dies ursprünglich im Rahmen der Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes. Heute erfahren wir, dass diese Pläne ad acta gelegt wurden. Die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes war für das Frühjahr angekündigt, wird aber seit Monaten vertrödelt wird und soll nun frühestens nach der Sommerpause kommen. Außerdem soll die Rechtsgrundlage für die Offenlegung der Lebensmittelkontrollergebnisse und die Einführung einer sogenannten Hygiene-Ampel im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch getroffen werden. Das ist sehr bedauerlich – nicht nur, da Aigner damit die Verantwortung mal wieder von sich schiebt, sondern auch, da eine Verankerung im Verbraucherinformationsgesetz einen Meilenstein für mehr Transparenz in anderen Bereichen gesetzt hätte.

PM-Schaar: Mehr Transparenz stärkt den Verbraucherschutz

Anlässlich des heutigen Deutschen Verbrauchertages fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, von der Bundesregierung eine Transparenzoffensive:

Verbraucherschutz und Informationsfreiheit hängen enger zusammen, als viele glauben. Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen sich auch über Inhaltsstoffe, Zutaten und insbesondere über gesundheitliche Risiken von Lebens- und Genussmitteln und anderen Produkten informieren. Nicht alles steht auf dem Etikett. Manche Informationen kennen nur die Hersteller und die Aufsichtsbehörden. Die den Verbraucherinnen und Verbrauchern seit einigen Jahren grundsätzlich zustehenden Informationsrechte – etwa gegenüber den Aufsichtsbehörden zur Lebensmittelüberwachung – stoßen immer wieder auf Hindernisse, etwa wenn Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder staatliche Interessen betroffen sind. Deshalb erwarte ich von der Bundesregierung eine Transparenzinitiative, um die Ausnahmen vom Informationszugangsrecht einzudämpfen.

Transparenz im Bereich des Verbraucherschutzes beschränkt sich nicht auf gesetzliche Informationsansprüche bei öffentlichen Stellen. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte nicht allein gelassen werden. Sie brauchen unabhängige und starke Beauftragte an ihrer Seite, die sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen. Dies gilt auch für die Verbraucher- und Umweltinformationen.

Eine gute Transparenzinitiative stellt das europäische Nanoproduktregister dar. Gemeinsam mit den Informationsfreiheitsbeauftragten der Länder setzt sich Schaar dafür ein, dass das Nanoproduktregister und ähnliche Verzeichnisse für jedermann – und nicht nur für öffentliche Stellen – zugänglich sind.

Entschliessungen der 22. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten vom 23. Mai 2011 finden Sie hier:

Nanoproduktregister

Lücken schließen

Geheimvertrag zwischen Bayer AG und Uni Köln vor Gericht

Von Harald Neuber

Eine Kontroverse über ein Kooperationsabkommen zwischen der Universität zu Köln und der Bayer HealthCare AG wird nun vor Gericht ausgetragen. Die industriekritische “Coordination gegen BAYER-Gefahren” (CBG) hat Klage beim Kölner Verwaltungsgericht eingereicht, um die Einsichtnahme in den Vertrag zu erzwingen, den Hochschule und Konzern Anfang 2008 geschlossen hatten.

Die Forschungskooperation erstreckt sich auf die Bereiche Onkologie, Neurologie und Kardiologie. Weil die Bedingungen nicht publik gemacht wurden, befürchten Kritiker negative Auswirkungen auf klinische Forschung und wissenschaftliche Standards. Die Kritiker haben sich zu dem gerichtlichen Vorgehen entschlossen, nachdem alle Forderungen nach Offenlegung des Vertrags oder Erläuterungen der Universität auf taube Ohren stießen.

“Eine aus Steuergeldern finanzierte Einrichtung muss der öffentlichen Kontrolle unterliegen”, sagt nun CGB-Sprecher Philipp Mimkes. Dies gelte vor allem für den “sensiblen Bereich der Pharmaforschung”. Bereits Ende 2008 hatten deswegen zehn Organisationen die Offenlegung der Vereinbarung gefordert und der Universität einen Fragenkatalog zukommen lassen.

Die Hochschule verweigert seither nicht nur die Herausgabe des Vertrages, sondern auch die Antworten auf die Nachfragen. Damals wollten die unterzeichnenden Organisationen etwa wissen, inwieweit der Vertragstext die Freiheit der Forschung einschränkt, ob negative Ergebnisse auch publiziert werden und wie die Eigentumsrechte an etwaigen Innovationen geregelt sind. Das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen nehme Institutionen der Forschung und Lehre von der Auskunftspflicht aus, argumentierte der Justiziar – und verweigerte die Antworten. Im Büro des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit teilte man diese Einschätzung nicht. Der Vertrag beziehe sich lediglich auf “organisatorische Fragen”, stellte das Gremium fest.

Um Klärung zu erhalten, habe man sich nun zur Klage entschlossen, heißt es bei der CGB. Multinationale Konzerne vereinnahmten die Universitäten zunehmend als preiswerte Forschungseinrichtungen, kritisiert Axel Köhler-Schnura. Der Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre werde dadurch pervertiert.

Hygiene-Ampel für Lebensmittelbetriebe: Wie weit Transparenz gehen darf

Von Dr. Christina Rempe*

Die Signale stehen auf Durchfahrt: Letzte Woche stimmten die Verbraucherschutzminister der Länder für die Einführung einer einheitlichen, bundesweit verbindlichen Kontroll-Plakette. Sie soll direkt an Restauranttür anzeigen, wie es um die Sauberkeit im Betrieb bestellt ist. Was einfach klingt, hat seine Tücken – aus praktischer und rechtlicher Sicht.

Ab 2012 soll die “Ampel” an jeder Restauranttür hängen, später auch in Metzgereien, Bäckereien und in allen übrigen Lebensmittelbetrieben: Ein Pfeil markiert auf einem skalierten Farbstrahl, wie es der Unternehmer mit der Hygiene hält: Wenig Punkte auf einer grünen Leiste signalisieren eine gutes Level. Rückt der Pfeil in der Skala auf höhere Punktzahlen vom gelben bis gar in den roten Bereich, zeigt dies zunehmend häufige beziehungsweise gravierendere Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben an.

Neben den aktuellen Ergebnissen der amtlichen Begehung sollen auch die drei vorangegangen Kontrollen per Pfeil markiert werden. Das lässt Tendenzen erkennen, so die Idee dahinter.

Die Restaurant-Ampel möchte in Deutschland das werden, was der Hygiene-Smiley in Dänemark längst ist: Ein leicht verständliches und allseits akzeptiertes Transparenzsystem zum Vorteil aller Beteiligter. Es verspricht dem Verbraucher die Basis einer sachgerechten Entscheidung für oder gegen einen Betrieb – ein Ansatz, der ganz im Sinne der europäischen Verbraucherschutzpolitik steht. Schließlich ist Transparenz eine wesentliche Voraussetzung auf dem steinigen Weg zum informierten und mündigen Verbraucher.

Auf der anderen Seite winken für die Unternehmen Wettbewerbsvorteile, so die Befürworter des Systems. Denn wer sauber arbeitet, hat nichts zu befürchten. Gleichzeitig sollen für diejenigen Unternehmer, die in Sachen Hygiene noch nicht auf dem besten Stand sind, Anreize für Verbesserungen im eigenen Betrieb geschaffen werden.

Das überzeugt in Wirtschaftskreisen jedoch wenig: Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) kritisiert, dass angesichts der finanziellen und personellen Ausstattung der amtlichen Überwachung in Deutschland das Transparenzsystem kaum die gewünschte Aussagekraft erlangen könne.

Im Gegenteil: Eine Verbrauchertäuschung sei vorprogrammiert, wenn veraltete Hygienebefunde kursierten, die mangels Kontrollpersonal nicht dem tatsächlichen Stand widerspiegeln. Dies berühre auch die Schutzinteressen der Wirtschaft. Drastischer formuliert es der Deutsche Hotelerie- und Gaststättenverband (DEHOGA): Das System sei geeignet, Existenzen zu gefährden.

Die Bundesregierung muss jetzt – nach dem Wunsch der Länder noch vor der Sommerpause – einen Gesetzesentwurf in die parlamentarische Beratung einbringen. Denn das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eignet sich nicht als alleinige Grundlage für die bundesweit verbindliche Veröffentlichung der Kontrollergebnisse.

Der Entwurf muss unter anderem die Anhörung und Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Unternehmen in angemessener Weise aufgreifen. Ein weiterer sensibler Punkt in diesem Zusammenhang: der Umgang mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Grundsätzlich sind sie Teil der von der Verfassung geschützten Berufs- beziehungsweise Eigentumsfreiheit (Artikel 12 und 14 Grundgesetz). Nach dem VIG unterliegen allerdings Verstöße gegen das Lebensmittelrecht gerade nicht einem solchen Schutz.

Ungeachtet der Frage einer eigenständigen Regelung muss auch nach wie vor geklärt werden, wann ein Verstoß im Sinne des VIG tatsächlich vorliegt und damit seine Veröffentlichung legitim ist. Das Problem: In der Lebensmittelkontrolle wird oft mit Ermahnungen, Belehrungen und Verwarnungen gearbeitet, gegen die gar keine Rechtsmittel vorgesehen sind. Rechtmäßig festgestellte Verstöße oder ein bestandskräftiger Verwaltungsakt haben dagegen fast Seltenheitswert. Hier gilt es in dem zu verabschiedenden Rechtsrahmen die richtige Balance zu finden: für das Informationsbegehren des Verbrauchers und gleichermaßen für die Zukunft des redlichen Unternehmers.

*Dr. Christina Rempe ist staatlich geprüfte Lebensmitteltechnikerin und hat in Jura promoviert. Als Fachjournalistin schreibt sie zu den Themen Lebensmittelrecht, Lebensmittelkunde und Verbraucherschutz.

Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes

Vor weiteren Überlegungen zu einer Änderung der Informationszugangsgesetze sollen laut Bundesregierung die Ergebnisse der anstehenden Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) und deren Bewertung abgewartet werden. Diese hat der Innenausschuss des Bundestages beim Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer in Auftrag gegeben, wie die Regierung in ihrer Antwort (17/5807) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5336) erläutert. Der Abschlussbericht solle bis zum 31. März 2012 erstellt werden. 

PM: Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert transparentes Nanoproduktregister und Informationsfreiheitsgesetze in allen Ländern

Gestern (23. Mai 2011) hat in Bremen die Frühjahrskonferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder getagt.

Die gegenwärtig neun Landesbeauftragten für Informationsfreiheit und der Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit forderten die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass das geplante europäische Nanoproduktregister nicht nur Behörden, sondern auch den europäischen Bürgerinnen und Bürgern offen steht. Nanoprodukte wie gegenwärtig schon einige Baustoffe, Textilien und Kosmetika enthalten winzige Teilchen. Über die Risiken dieser Technologie fehlen gegenwärtig noch grundlegende Kenntnisse. Die Informationsfreiheitsbeauftragten halten es daher für wichtig, dass die Menschen darüber informiert sind, ob Produkte Nanoteilchen enthalten. Nur so könnten sie informierte Kaufentscheidungen treffen. In der Entschließung der Konferenz heißt es dazu: „Beim Einsatz neuer Technologien muss verstärkt auf Aufklärung, Transparenz und die Einbindung der Menschen gesetzt werden.“

Daneben appellierten die Informationsfreiheitsbeauftragten an die Gesetzgeber in den Ländern, in denen es bislang noch kein Informationsfreiheitsgesetz gibt, ebenfalls Informationsfreiheitsgesetze zu verabschieden. Die gegenwärtige Situation führe zu absurden Ergebnissen. So hätten die Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Jobcentern mit gemeinsamer Trägerschaft durch Bundesagentur für Arbeit und Kommune auch in den Ländern ohne Informationsfreiheitsgesetze einen Anspruch auf Informationszugang, weil das Bundesinformationsfreiheitsgesetz gelte. Dagegen bestehe gegenüber den Jobcentern der Optionskommunen in ausschließlich kommunaler Trägerschaft in diesen Ländern kein Anspruch auf Informationszugang.

Pfaffenhofen: Markträte lehnen “gläsernes Rathaus” ab

Der Marktgemeinderat hat die Verabschiedung einer Informationsfreiheitssatzung abgelehnt. Diese hatte der ÖDP-Ortsverband Weißenhorn/Pfaffenhofen beantragt, um damit nach eigenen Angaben mehr Transparenz in der Kommunalpolitik zu schaffen. Bürger sollten die Möglichkeit erhalten, sich durch Einsicht in Akten der Marktgemeinde zu informieren.

Die ÖDP, die nicht im Pfaffenhofer Marktgemeinderat vertreten ist, wandte sich mit einem Schreiben an die Gemeinde. Der „Politikverdrossenheit und Wahlmüdigkeit“ solle die Satzung nach ihrer Ansicht entgegenwirken. In dem von Bürger Klaus Vidal unterzeichneten Schreiben heißt es unter anderem, die Marktgemeinde sei „gerade in der jüngeren Vergangenheit einem raschen Wandel ausgesetzt“ gewesen. „Gravierende Veränderungen“ seien auch in Zukunft zu erwarten. Die Informationsfreiheitssatzung sei ein Mittel, Vertrauen zu schaffen und interessierte Bürger einzubinden. Mit ihrer Initiative nimmt die ÖDP Bezug auf das im Jahr 2006 auf Bundesebene in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern Einsicht in die Akten der Bundesbehörden ermöglicht. Diesem Vorbild haben sich bislang elf von 16 Bundesländern angeschlossen und eigene Freiheitsgesetze in Kraft gesetzt. Der Freistaat gehört bislang nicht dazu. Die Gemeinden können jedoch eigene Satzungen erlassen.

Er habe mit Kollegen im schwäbischen Bereich gesprochen, sagte Bürgermeister Josef Walz. Dort sei noch keine solche Satzung beschlossen worden. Im Bayerischen allerdings gebe es einige Satzungen, auch in der Stadt München. Die Frage sei, ob eine Satzung in der Marktgemeinde benötigt werde. „Unsere Planung steht im Internet, unsere Ratssitzungen sind öffentlich und grundsätzlich verwehren wir auch niemandem die Akteneinsicht, falls diese verlangt wird“, fasste Walz zusammen. Rat Johann Kast (SPD) wunderte sich über die seiner Ansicht nach „sehr dürftige“ Stellungnahme des bayerischen Gemeindetages. Dieser hatte auf Anfrage der Marktgemeinde eine Verabschiedung nicht empfohlen. Begründung: Der Aufwand, der betrieben werden müsse, um bei einer Einsichtnahme vertrauliche Daten zu schützen, sei zu groß.

Bürgermeister Walz: „Die Erfahrung zeigt, dass die Bürger nur dann nachfragen, wenn sie selbst betroffen sind – und dann ist das berechtigte Interesse auch gegeben.“ Datenschutzrechtliche Gründe hätten in der Vergangenheit gelegentlich eine Akteneinsicht verhindert, „aber vertrauliche Informationen dürften wir auch mit der Informationsfreiheitssatzung nicht herausgeben“. Falls die Satzung beschlossen werde, müssten gleichzeitig die Gebühren erhöht werden. Derzeit sei die Einsicht kostenlos.

Rat Andreas Wöhrle (FWG) sah ein Problem darin, gerecht zu entscheiden, wann die Akteneinsicht kostenpflichtig sein sollte und wann nicht. Karlheinz Thoma (SPD) sagte, die Entscheidungen über ein berechtigtes Interesse könnten als willkürlich beanstandet werden. Rätin Maria Störk (CSU) und Hildegard Feurich-Kähn (SPD) waren sich einig, die Bürger sollten zahlreicher die Ratssitzungen besuchen.

Die Räte lehnten die Satzung mit drei Gegenstimmen ab. Nur Reinhard Schmöger, Claudia Walk und Andreas Wöhrle von den Freien Wählern stimmten dafür.