PM: Transparency kritisiert schriftliche Geheimvereinbarung der Bundesregierung mit den Energiekonzernen – Antikorruptionsorganisation stellt Antrag auf Akteneinsicht nach Informationsfreiheitsgesetz

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland kritisiert das Verhalten der Bundesregierung, die nach Medienberichten eine schriftliche Vereinbarung mit den Energiekonzernen getroffen haben soll. Mit dieser Vereinbarung hätte die Bundesregierung Fakten geschaffen, die durch die Abgeordneten nicht mehr verändert werden können. Die Flucht in privatrechtliche Verträge schafft Intransparenz, und solchen Vereinbarungen fehlt die politische Legitimität.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: “Demokratie heißt, auch umstrittene Fragen öffentlich durch die Volksvertreter entscheiden zu lassen. Die Telefonate von Sonntagnacht mit den Energiekonzernen weisen auf eine Intimität im Umgang miteinander, die souveräne Politik unmöglich macht. Hinter verschlossenen Türen konnten sich nur die Vertreter bestimmter Interessen einbringen, während Mittelstand, Stadtwerke und Klimaschützer außen vor blieben.”

Die rechtliche Verbindlichkeit der schriftlichen Vereinbarung ist unklar. Es ist von einer Art von Vorvereinbarung und freiwilligen Zahlungen der Energiekonzerne die Rede. Bei freiwilligen Zahlungen wäre eine schriftliche Vereinbarung aber überflüssig. Es ist sogar verboten, für Spenden, die freiwillige Zahlungen sind, Gegenleistungen zu fordern. Eine genaue Beurteilung der schriftlichen Vereinbarung ist erst mit ihrer Offenlegung möglich.

Daher hat Transparency Deutschland am heutigen Tag beim Bundeskanzleramt einen Antrag auf Akteneinsicht in die schriftliche Vereinbarung nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt. Dabei soll auch offen gelegt werden, wer am Gespräch im Kanzleramt am letzten Sonntag persönlich und telefonisch teilgenommen hat. Weiterhin will Transparency das Protokoll für die Teile der Sitzung einsehen, an der Externe beteiligt waren.

Transparency Deutschland hatte im Jahr 2001 das Spitzengespräch von Kanzler Schröder mit der Pharmaindustrie als modernen Ablasshandel kritisiert. In dem Gespräch war damals vereinbart worden, dass gegen Zahlung von 300 Mio. DM die geplante Preissenkung bei patentgeschützten Arzneimittel zurückgezogen wird.

PM: Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern gibt beschränktes Recht auf Einsichtnahme in die Rechnungen über die Einsatzkosten des Bush-Besuchs

Von Tiemann, Pressesprecherin VG Schwerin

(Mi, 08.09.2010) Der Kläger begehrt vom Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Einsicht in Rechnungen, die dem Land von den übrigen Bundesländern für deren personelle und sachliche Unterstützung während des Besuchs des damaligen US-Präsidenten Bush im Sommer 2006 gestellt wurden. Der Kläger beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V).

Mit dem am heutigen Tage verkündeten Urteil (Az. 1 A 389/07) wurde der Klage teilweise stattgegeben. Die zuständige 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin hat entschieden, dass der Kläger einen Anspruch auf Überlassung der Kopien sämtlicher Rechnungen einschließlich des dort jeweils ausgewiesenen Gesamtbetrages hat, doch die in den Rechnungen enthaltenen sonstigen inhaltlichen Angaben zu Einzelheiten der Personal- und Sachkosten vom Beklagten durch Schwärzen oder auf sonstige Weise unkenntlich gemacht werden dürfen.

Der nach dem IFG M-V jeder natürlichen Person zustehende Anspruch auf Zugang zu Informationen, die den Landesbehörden vorliegen, sei nach der Auffassung des Gerichts vorliegend durch einen im Gesetz benannten Ablehnungsgrund beschränkt. Da die Rechnungen, in die Einsichtnahme begehrt werde, Angaben und Mitteilungen von anderen Landesbehörden beträfen, bestehe ein Einsichtsrecht nach der gesetzlichen Regelungssystematik nur, wenn diese Behörden in die Offenbarung eingewilligt hätten. Eine Einwilligung könne hier nur hinsichtlich der Gesamtkosten angenommen werden. So hätten die Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Berlin ausdrücklich mitgeteilt, dass Bedenken gegen die Mitteilung der angefallenen Gesamtkosten nicht bestünden. Entsprechendes gelte inzwischen auch für die von den anderen Bundesländern bezifferten Gesamtkosten. Nachdem der Beklagte diese Beträge – wenn auch nur gerundet – bereits im Zuge der Beantwortung Kleiner Anfragen, veröffentlicht habe und nicht ersichtlich sei, dass die Behörden der anderen Bundesländer sich dagegen ausgesprochen hätten, sei nunmehr insoweit von deren mutmaßlicher Einwilligung auszugehen.

Das heute verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald zu entscheiden hätte.

Details der Sicherheitskosten für Bush-Besuch bleiben geheim

Die Einzelheiten der Sicherheitskosten für den Besuch von US-Präsident George W. Bush im Juli 2006 in Mecklenburg-Vorpommern bleiben unter Verschluss. Das entschied das Verwaltungsgericht Schwerin in einem am 8. September 2010 bekanntgegebenen Urteil. Das Schweriner Innenministerium muss allerdings die Gesamtsummen zugänglich machen, die 14 Bundesländer für den Einsatz ihrer Polizisten in Rechnung gestellt hatten. Das Gericht gab damit einem Häftling aus Bruchsal nur teilweise Recht. Der Mann hatte vom Innenministerium Kopien der Rechnungen verlangt und sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns berufen.

Hamburg: Einmal Frage und Antwort? Macht 66 Euro

Von Hans-Jürgen Fink

Christian 3 Rooosen ist verärgert. Schuld daran sind seine Wissbegier, Hamburgs Informationsfreiheitsgesetz und ein Gebührenbescheid über 66 Euro – zusammen ergibt das ein Paradebeispiel für missratene Kommunikation zwischen Bürger und Behörde.

Die Behörde ist die Kulturbehörde, der Bürger heißt 3 Rooosen, ein Künstlername, natürlich. Der junge Mann gehört zur Gruppe der Frappant-Künstler, ist ein bisschen verschroben, aber das darf er als Künstler ja auch. Er singt seine Bilder und produziert Aktionen wie “Geschenkeverbrennungen” oder “Schmusen mit Politikern”.

Die Kulturbehörde vergibt Fördergelder. Also stellte 3 Rooosen mit einem Kollegen einen Antrag auf Förderung aus einem 200 000-Euro-Topf für Off-Kultur. Bescheid: negativ. Er schrieb in einer Mail an die Kulturbehörde, er “möchte gerne erfahren, welche Projekte mit welchen Summen gefördert werden und wer in der Jury saß”.

Solche schriftliche Neugier gilt seit dem 17. Februar 2009 als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Das sichert jedem Bürger das Recht auf Auskünfte zu. Als er fragte, kannte 3 Rooosen das Gesetz nicht. Auch nicht dessen Paragraf 7, Absatz 5: “Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz werden Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz … erhoben.”

Die Kulturbehörde rückte einen Teil der Informationen heraus, dann erhielt der überraschte 3 Rooosen einen Gebührenbescheid. Einmal Frage und Antwort – macht 66 Euro. Gesagt hat ihm das vorher leider keiner. Sonst hätte sich 3 Rooosen das vielleicht überlegt, denn 66 Euro sind viel Geld für einen Künstler. Auch einen Kollegen hat es getroffen (66 Euro); der erfuhr auf Nachfrage, man habe extra vorher nicht sagen wollen, dass und was es kostet – man wolle die Bürger schließlich nicht von berechtigten Fragen abschrecken.

Nun schützt Nichtwissen nicht vor Gebührenpflicht. Einerseits. Andererseits könnte man ja aus Gründen des vertrauensvollen Umgangs den Bürger vorab über Gebühren informieren und nicht erst, wenn alle ordnungsgemäß vergrätzt sind. Offenbar eine gute Idee, denn auf Nachfrage heißt es jetzt aus der Kulturbehörde: “… hat die BKSM bereits veranlasst, dass künftig die Anfragenden deutlich darauf hingewiesen werden”.

Muss noch die Gebührenkuh vom Eis. Kulanz als Behördeninitiative? Nein: Die Künstler müssten wieder einen Antrag stellen, diesmal gebührenfrei – auf Erlass der Gebühren. Ohne Rechtsanspruch. Einer von ihnen überlegt denn auch, stattdessen einen Förderantrag für eine Kunstaktion zu stellen. Deren Arbeitstitel könnte heißen: Bezahlung eines Gebührenbescheids.