Die Einzelheiten der Sicherheitskosten für den Besuch von US-Präsident George W. Bush im Juli 2006 in Mecklenburg-Vorpommern bleiben unter Verschluss. Das entschied das Verwaltungsgericht Schwerin in einem am 8. September 2010 bekanntgegebenen Urteil. Das Schweriner Innenministerium muss allerdings die Gesamtsummen zugänglich machen, die 14 Bundesländer für den Einsatz ihrer Polizisten in Rechnung gestellt hatten. Das Gericht gab damit einem Häftling aus Bruchsal nur teilweise Recht. Der Mann hatte vom Innenministerium Kopien der Rechnungen verlangt und sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommerns berufen.