UK: “Informationsfreiheitsgesetz bringt Licht in den öffentlichen Dienst”

Der britische Information Commissioner Christopher Graham hat zum “International Right to Know Day” am 28. September 2010 den Nutzen der Informationsfreiheit herausgestellt.

“Die Informationsfreiheit hat eine Schlüsselrolle dabei zu spielen, zu größerer Transparenz und Zurechenbarkeit zu verhelfen”, so Graham. Informationsfreiheitsgesetze schaffe Auskunftsersuchen gegenüber staatlichen Stellen und können so dazu beitragen, Verschwendung von öffentlichen Mitteln und Doppelarbeit aufzudecken: “Informationsfreiheit leuchtet die dunklen Ecken des öffentlichen Dienstes aus, identifiziert verschwendetes Geld und doppelten Aufwand”, so Graham weiter.

“Organisationen, ob sie öffentlich oder privat sind, müssen in Informationsrechte investieren – ob es Informationsfreiheit, gutes Datenmanagement oder Datenschutz ist. Wenn Organisationen ihren Pflichten nicht nachkommen, tun sie dies auf Kosten des Vertrauens von Bürgern und Verbrauchern”, sprach sich Graham für eine proaktive Veröffentlichungspolitik aus.

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz lehnt Oppositionsanträge zur Reform des Verbraucherinformationsgesetzes ab

Mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der FDP hat der Verbraucherausschuss drei Anträge der Oppositionsfraktionen SPD (17/2116), Die Linke (17/1576) und Bündnis 90/Die Grünen (17/983) zur Reform des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) am 29. September 2010 abgelehnt.

Die Grünen hatten den Antrag gestellt das VIG zu novellieren. Vor allem Verbraucherschutzverbände würden scharfe Kritik an dem Gesetz üben. ”Sie betrachten es als wirkungslos“, sagte die Fraktion. Als positives Beispiel wurde das Informationsfreiheitsgesetz dagegen angeführt. ”Es ist unbürokratisch und in dieser Weise wollen wir das VIG reformieren.“ Anlässlich der abgeschlossenen Evaluation des Gesetzes durch die Regierung forderte auch die SPD-Fraktion die Reform. Anfragen von Verbrauchern seien oft nicht in dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum und oft unzureichend beantwortet worden. Weiter würden teilweise ”abschreckend“ hohe Gebühren erhoben. Die Linke wollte eine verbraucherfreundlichere Ausgestaltung des VIG erreichen. Ihr Antrag sollte auch ein Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen durchsetzen, ”der kostenfrei ist“.

Die Koalitionsfraktionen kritisierten die Forderung nach einer Unternehmensauskunftspflicht als ”Scheinforderung“. Unternehmen würden nur veröffentlichen, was sie auch wollen. Das Gesetz sei sechs Jahre beraten worden. ”Es hat viele Debatten gegeben mit dem Ergebnis, dass ein gutes Gesetz geschaffen wurde.“ Die Koalitionsfraktion räumte aber die Verbesserungswürdigkeit des Gesetzes ein: ”Es muss vorher klar sein, was eine Information kostet und wie viel“.

Das seit zwei Jahren geltende Verbraucherinformationsgesetz wird von Verbraucherschützern auf der einen Seite sowie der Lebensmittelindustrie und dem Handel auf der anderen Seite höchst unterschiedlich bewertet. Mit dem Gesetz sollte als Folge verschiedener Lebensmittelskandale eine verbesserte Produktinformation der Verbraucher durch Behörden erreicht werden.

Queen beantragte Heizkostenzuschuss

Das Gesetz über Informationsfreiheit in Großbritannien macht den Royals in diesen Tagen zu schaffen. Erst enthüllte eine britische Zeitung, dass die Queen bereits 2006 die Kontrolle über die Finanzen an die Regierung abgeben musste. Jetzt kam heraus, dass sie 2004 sogar einen Heizkostenzuschuss für ihren Palast beantragt haben soll – aus einem Fond für arme Familien. In Anbetracht solcher Ideen scheint es doch wirklich besser, die Königin vom Umgang mit Geld zu befreien.

Fastfood-Streit: KFC gegen München- Ein Maulkorb für die Stadt

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Seit Jahren tobt ein erbitterter PR-Krieg zwischen den radikalen Tierschützern von Peta und dem Hühnerbrater-Konzern Kentucky Fried Chicken. Unversehens ist nun die Stadt München zwischen die Fronten geraten. Vor der Eröffnung einer weiteren Filiale in der City wollte das Kreisverwaltungsreferat die Tierschützer über alle Verstöße dieser Münchner Kettenrestaurants gegen Lebensmittelvorschriften informieren. Sofort zog der Chicken-Konzern die Notbremse, indem er die Stadt verklagte. Nun muss das Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Gewerbeaufsicht die Auskünfte erteilen darf.

Das Verbraucherinformationsgesetz soll die Rechte der Bürger stärken: Alle Konsumenten haben Anspruch auf Information über bestimmte Produkte, die den Behörden vorliegen. Deshalb hatte Peta bei der Ordnungsbehörde die entsprechenden Infos über die Münchner KFC-Restaurants angefordert. Bei der Stadt sah man keinen Grund, den Tierschützern diese Auskunft zu verweigern – ganz im Einklang mit der Linie des zuständigen Ministeriums. “Wenn die Lebensmittelüberwachung gravierende Beanstandungen feststellt, dann sollten Verbraucher auch die Möglichkeit haben, davon zu erfahren”, hatte erst kürzlich Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) gefordert und sich für eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung mit Smileys an Lokaltüren starkgemacht.

Pflichtgemäß hatte die Stadt den Fast-Food-Konzern über die Peta-Anfrage informiert – und auch über die Absicht, die Auskunft zu erteilen. Die Anwälte von KFC beantragten daraufhin bei Gericht, die Behörde zu stoppen: Hier gehe es um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nicht der Konkurrenz bekannt werden dürften. Die Konzern-Anwälte verlangten dazu sogar ein geheimes “In-camera-Verfahren” vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof, in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Geheimhaltungsbedürftigkeit dieser Informationen überprüft wird. Sie beantragten auch, Peta an diesen Verfahren nicht formal zu beteiligen, damit die Tierschützer keine Akteneinsicht bekommen können.

Doch die Stadt blieb hart: Hier werde über einen rechtmäßigen Antrag von Peta entschieden – also müsse die Organisation zwingend als “Beigeladene” an dem Prozess teilnehmen.

Die Tierschützer werfen dem Konzern vor, dass nur auf Zeit gespielt werden solle, um die Filiale ungestört “mit großem Pomp” eröffnen zu können: “Man will verhindern, dass nachgewiesene Mängel von lebensmittelrechtlicher Relevanz bekannt werden”, sagte der wissenschaftliche Berater von Peta, Edmund Haferbeck. Er verweist beispielhaft auf Auskünfte einer anderen bayerischen Stadt, die bei KFC-Betrieben in ihrem Bereich unhygienische Umstände und “für den Menschen ungeeignete Lebensmittel” moniert hatte. Die Organisation wirft KFC weltweit vor, Hühner nicht artgerecht zu halten, und fordert KFC auf, die Zustände in den Schlachthöfen und bei ihren Lieferanten zu ändern. Das Gericht wird am Donnerstag entscheiden.

PM: Umwelthilfe verlangt von Justizministerin Einsicht in Akten zur Entscheidung über Laufzeitverlängerung

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit juristischen Mitteln zwingen, die Gründe für einen bisher nicht nachvollziehbaren Positionswechsel ihres Hauses im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zu offenbaren. Das Bundesjustizministerium hatte laut Medienberichten – unter anderem im Nachrichtenmagazin der Spiegel (Ausgabe 34/2010 vom 23. August) – zunächst Laufzeitverlängerungen von nur zwei Jahren und vier Monaten für verfassungsrechtlich zulässig erachtet, sofern der Bundesrat nicht zustimme. Zwei Wochen später hatte die Ministerin überraschend gegen die von der Bundesregierung beschlossene Laufzeitverlängerung von bis zu 14 Jahren keine Einwände erhoben.

Die DUH beantragt nun bei der Justizministerin Akteneinsicht in „sämtliche, in Ihrem Haus im Zusammenhang mit der Frage, was unter einer moderaten Laufzeitverlängerung zu verstehen ist, erstellten und vorhandenen Vermerke und sonstigen Schriftstücke“. Das Begehren der DUH auf Akteneinsicht erfolgt auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes, IFG. Die Frist von zwei Jahren und vier Monaten hatte sich aus einer Drittelung der durchschnittlich nach dem geltenden Atomausstiegsgesetz derzeit noch erlaubten Reaktorlaufzeiten von sieben Jahren für die 17 deutschen Atomkraftwerke ergeben. Dies hatten die BMJ-Juristen als „moderate Laufzeitverlängerung“ definiert.

„Der juristische Positionswechsel von Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist sachlich nicht nachvollziehbar und bis heute nicht einmal ansatzweise erklärt worden“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Wer, wie die Bundesregierung, der Rechtsauffassung anhänge, eine moderate Laufzeitverlängerung sei ohne Zustimmung des Bundesrates grundsätzlich möglich, müsse als Maßstab für den Terminus „moderat“ selbstverständlich die konkreten Verhältnisse vor und nach der geplanten Gesetzesänderung betrachten – wie es das BMJ ja auch zunächst getan habe. „Wenn Frau Leutheusser-Schnarrenberger dann plötzlich einer sechsmal höheren Laufzeitverlängerung zustimmt, stellt sich die Frage, ob diese Kehrtwende juristisch sauber begründet wurde oder unter dem Druck der FDP-Parteiführung, namentlich des Vorsitzenden Guido Westerwelle, zustande gekommen ist.“

Dass es nach dem Anfang Juni von den Verfassungsressorts (Bundesministerium des Inneren und Bundesministerium der Justiz) erstellten vorläufigen Gutachten zur Zustimmungsbedürftigkeit einer Laufzeitverlängerung in der Länderkammer keinerlei weitere  schriftliche Ausarbeitungen zur schließlich erfolgten konkreten Entscheidung geben soll, nannte die Leiterin Energiewende und Klimaschutz der DUH, Rechtsanwältin Cornelia Ziehm „in hohem Maße irritierend“. Es stehe vielmehr zu vermuten, dass die Bundesregierung ihre Motive nicht offenlegen wolle, um der Gegenseite in den bevorstehenden juristischen Auseinandersetzungen keine weiteren Argumente zu liefern. „Anscheinend handelt es sich hier um ein weiteres Kapitel der Geheimdiplomatie, die wir schon bei den Vertragsverhandlungen der Regierung mit den Atomkonzernen erlebt haben. Es ist schwer vorstellbar, dass eine Entscheidung dieser Tragweite zwischen dem Kanzleramt und den Verfassungsressorts praktisch auf Zuruf zustande kommt und die Justizministerin aus ihrem eigenen Haus nicht einmal einen Vermerk zur Vorbereitung erhalten haben soll.“

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind die begehrten Informationen „unverzüglich“ zugänglich zu machen. Die DUH fordert daher die Bundesjustizministerin auf, dem Begehren auf Akteneinsicht rasch nachzukommen und es nicht auf rechtliche Auseinandersetzungen ankommen zu lassen. Eine Verzögerung oder gar Verweigerung werde sonst die Zweifel an der Seriosität der Entscheidungsfindung zur Laufzeitverlängerung weiter verstärken.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz: Gutachten zum Jugendschutz im Internet bleibt geheim

Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz muss ein von ihr eingeholtes Gutachten zur Verfolgbarkeit von Internetanbietern bei Verstößen gegen den Jugendschutz nicht an Dritte herausgeben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation wacht insbesondere darüber, dass private Anbieter pornographischer Internetseiten das Jugendschutzrecht beachten. In der Vergangenheit stellte sie immer wieder fest, dass solche Anbieter ihre Niederlassungen zum Schein ins Ausland verlegten, um sich den Kontrollen zu entziehen. Die Landeszentrale holte daher ein Gutachten zu der Frage ein, wie sie solche Umgehungsversuche aufdecken und die betroffenen Anbieter verfolgen könne. Dieses Gutachten wurde zur Grundlage zahlreicher Ordnungswidrigkeitenverfahren. Der Kläger, ein Rechtsanwalt, beantragte, ihm das Gutachten zugänglich zu machen. Dies lehnte die Landeszentrale ab. Die hiergegen erhobene Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt.

Zwar finde das Landesinformationsfreiheitsgesetz, welches dem Bürger einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewähre, auch auf die beklagte Landeszentrale Anwendung. Diese habe eine Herausgabe des Gutachtens dennoch zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit ablehnen dürfen. Der Kläger berate zahlreiche Mandanten aus der Erotikbranche. Es sei daher zu befürchten, dass das Gutachten über den Kläger auch den betroffenen Internetanbietern bekannt werde. Diese könnten das so erworbene Wissen nutzen, um neue Verschleierungsstrategien zu entwickeln. Die Durchsetzung eines wirksamen Jugendschutzes im Internet werde hierdurch in Frage gestellt.

Urteil vom 13. August 2010, Aktenzeichen: 10 A 10076/10.OVG

Saarland: Informationsfreiheitsgesetz in erster Lesung verlängert

Der saarländische Landtag hat mit den Stimmen der Jamaika-Koalition einer Verlängerung des Informationsfreiheitsgesetzes bis 2020 in erster Lesung zugestimmt.

Innenminister Toscani verwies darauf, dass in über 73 Prozent der Fälle die Informationen ganz oder teilweise gewährt worden seien. Die Koalitionsfraktionen CDU, FDP und Grüne erklärten, das seit vier Jahren geltende Gesetz habe sich im Wesentlichen in der Praxis bewährt. Über Kritik und Verbesserungen könne man im zuständigen Ausschuss noch reden. Die SPD forderte Veränderungen, da es zu viele Ausnahmen gebe. Die Linke verlangte einen Erfahrungsbericht, vor allem über die Fälle, in denen Anfragen zurückgewiesen worden seien.

Das Gesetz regelt den Zugang der Bürger zu amtlichen Informationen.

PM: Transparenz statt Geheimhaltung – Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes überfällig

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), foodwatch und Greenpeace  fordern die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern auf, bei der Verbraucherschutzministerkonferenz am 15. und 16. September die grundlegende Überarbeitung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zu beschließen. Als das VIG im Mai 2008 in Kraft trat, hatte die Bundesregierung versprochen: „In Zukunft sollen die Behörden von sich aus Ross und Reiter nennen“.

Doch das Gegenteil ist der Fall: „Die Behörden haben Auskünfte vielfach nicht erteilt, Fristen nicht eingehalten und teils abschreckend hohe Gebühren verlangt, die schwarzen Schafe werden nicht genannt“, so Cornelia Ziehm von der DUH. Diese Erfahrungen hätten alle drei Organisationen bei der Anwendung des VIG in der Praxis gemacht.

“Das VIG enthält so schwerwiegende Konstruktionsfehler, dass von der versprochenen Transparenz so gut wie nichts wahr geworden ist. Das Gesetz muss dringend überarbeitet werden – in dieser Form bringt es den Verbrauchern nichts, stattdessen trägt es zur Bewahrung von Amts- und Geschäftsgeheimnissen bei“, ergänzte Matthias Wolfschmidt von foodwatch.

Auf der Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) steht die „Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes“. Die Bundesregierung hat ihre Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes schon präsentiert: Auf der Internetseite (www.vig-wirkt.de )  kommt sie zu dem Schluss, das VIG habe sich „in großen Teilen bewährt“. Doch die praktischen Erfahrungen aller drei Organisationen sprechen eine andere Sprache. Die Organisationen hatten bei verschiedenen Behörden zum Beispiel danach gefragt, wie hoch und mit welchen Druckchemikalien aus Kartonverpackungen Lebensmittel belastet sind, an welche Dönerimbisse in Berlin Gammelfleisch geliefert wurde oder wo die Höchstwerte bei der Pestizidbelastung von Obst und Gemüse überschritten worden sind. Nur ein geringer Teil dieser Anfragen  wurde rechtzeitig und umfassend beantwortet.

Für DUH, foodwatch und Greenpeace ist in keiner Weise nachvollziehbar, wie die Bundesregierung zu dem Ergebnis kommen kann, das VIG funktioniere. Die praktischen Erfahrungen aller drei in der Praxis tatsächlich mit dem VIG befassten Verbände zeigen genau das Gegenteil. Als wichtigstes verbraucherpolitisches Projekt der damaligen Großen Koalition von CDU/CSU und SPD angekündigt, habe das VIG in der Praxis zu absurdem bürokratischen Aufwand bei geringstem praktischen Nutzen für die Verbraucher geführt.

Die drei Organisationen fordern die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern gemeinsam dazu auf, eine grundlegende Neufassung des VIG zu beschließen. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) muss endlich die ihr obliegende Aufgabe wahrnehmen, sie darf nicht länger die Wirtschaft vor den Verbrauchern schützen.

Konkret fordern die drei Organisationen:

  1. Veröffentlichung vor Geheimhaltung: Die zeitnahe Veröffentlichung von amtlichen Erkenntnissen muss Vorrang vor Geheimhaltung haben. Jede Geheimhaltung muss begründungspflichtig sein.
  2. Keine Standardanhörung Drittbetroffener: Derzeit werden bei fast allen Anträgen nach VIG die betroffenen Unternehmen (Drittbetroffene) gehört. Fragt also ein Bürger beispielsweise nach den Ergebnissen der Lebensmittelkontrollen, werden die kontrollierten Betriebe pauschal angehört und können die Auskünfte durch Widersprüche und Klageverfahren verzögern. Es muss klargestellt werden, dass amtliche Untersuchungsergebnisse mitnichten Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind.  Ausnahmeregelungen müssen eng gefasst werden.
  3. Abschaffung des so genannten Kostendeckungsprinzips: Wie in anderen Informationsgesetzen muss auch im VIG das sog. Äquivalenzprinzip entscheidend sein. Die Verbraucher dürfen nicht durch hohe Gebühren von der Wahrnehmung ihrer Informationsrechte abgeschreckt werden.
  4. Aktive behördliche Informationspflichten: Behörden müssen eindeutig verpflichtet werden, aktiv zu informieren (vgl. § 40 LFGB). Das Antragsverfahren für die Bürger muss vereinfacht werden. Anträge müssen zeitnah und kostengünstig bearbeitet werden.
  5. Anwendungsbereich erweitern: In den Anwendungsbereich des VIG fallen bisher nur Lebensmittel und Bedarfsgegenstände. Der Anwendungsbereich des VIG ist auf alle Verbraucherprodukte einschließlich Finanz- und sonstige  Dienstleistungen auszuweiten.

“Damit das VIG sich vom Placebo zum echten Instrument der Verbraucherinformation wandelt, sind deutliche Verbesserungen nötig: Behörden müssen verpflichtet werden, aktiv zu informieren, auch ohne Antrag; schwammige Ausnahmeregelungen müssen gestrichen, komplizierte Antragsverfahren verkürzt und die Kosten für die Antragsteller reduziert werden“, fasst Manfred Redelfs von Greenpeace die Forderungen aller drei Organisationen an die Verbraucherschutzminister der Länder und Bundesverbraucherschutzministerin Aigner zusammen.

US-Bürgerrechtler fordern Informationen zu Google-NSA-Kooperation

Welche Vereinbarungen hat der Internet-Dienstleister Google mit dem US-Geheimdienst NSA (National Security Agency) im Zusammenhang mit der Abwehr und Aufklärung von Hacker-Angriffen auf die eigene Netzwerkinfrastruktur getroffen? Welche Konsequenzen hat die Zusammenarbeit mit dem Information Assurance Directorate (IAD) der NSA für die Millionen Nutzer des Google-Mail-Dienstes Gmail? Diese Fragen würde das Electronic Privacy Information Center (EPIC) gerne beantwortet haben – doch Auskünfte über die Google-NSA-Partnerschaft wurden der Bürgerrechtsorganisation bislang verwehrt. Jetzt hat das EPIC beim “United States District Court for the District of Columbia” einen Antrag auf Herausgabe von Dokumenten nach dem Freedom of Information Act (FOIA) gestellt.

In dem Antrag (PDF-Datei), der zuvor bereits der NSA zugestellt worden war, dort aber keine Reaktion hervorrief, erklärt das EPIC, die Öffentlichkeit habe das Recht, “Details der Partnerschaft zu erfahren, um wichtige Entscheidungen hinsichtlich persönlicher Daten und der Nutzung von E-Mail treffen zu können”. Google hatte im Januar 2010 mitgeteilt, von China aus sei ein technisch hochkomplexer Angriff auf die eigene Netzwerkinfrastruktur durchgeführt worden, der zum “Diebstahl geistigen Eigentums” geführt habe. Im Mittelpunkt hätten Gmail-Konten von chinesischen Menschenrechtsaktivisten gestanden. Kurz darauf gab das Unternehmen bekannt, man habe die für Spionagefälle zuständige NSA eingeschaltet und der Behörde Zugriff auf fallrelevante Daten gewährt.

Das EPIC wirft Google unter anderem vor, erst nach dem Angriff, der zu erheblichenDissonanzen zwischen dem Unternehmen und der chinesischen Regierung führte, eine standardmäßige Verschlüsselung des Gmail-Datenverkehrs implementiert und Nutzer des Mail-Dienstes damit einem “sehr realen Datendiebstahl-Risiko ausgesetzt” zu haben. Eine diesbezügliche Beschwerde hatte die Organisation bereits im März 2009 bei der Federal Trade Commission (FTC) eingereicht. Jetzt, so das EPIC, wolle man wissen, welche Rolle die NSA, die seit Jahren wegen fragwürdiger Abhöraktionen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung in den USA in der Kritiksteht, bei der Ausgestaltung der Sicherheitsstandards von Gmail und anderen Google-Webdiensten spiele.

Stellungnahme der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten zur Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes vom 2. September 2010

Im Rahmen der Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes hat die Bundesregierung eine Diskussion eröffnet und allen Interessierten die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Anregungen der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland zur Verbesserung des Zugangs zu Verbraucherinformationen können am Ende dieser Seite heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zur Überprüfung des Gesetzes, zu den hierzu erarbeiteten Studien und Stellungnahmen sowie den Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse der Evaluation finden Sie im Internet auf einer Seite des

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Stellungnahme zur Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)