Das seit zwei Jahren geltende Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wird von Verbraucherschützern auf der einen Seite sowie der Lebensmittelindustrie und dem Handel auf der anderen Seite höchst unterschiedlich bewertet. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 07.07.2010 deutlich.
Mit dem Gesetz sollte als Folge verschiedener Lebensmittelskandale eine verbesserte Produktinformation der Verbraucher durch Behörden erreicht werden. Anlässlich der anstehenden Evaluation des Gesetzes haben die Oppositionsfraktionen Anträge (SPD: BT-Drs. 17/2116, DIE LINKE: BT-Drs. 17/1576 und Grüne: BT-Drs. 17/1983) mit dem Ziel der Reformierung des VIG vorgelegt, die Grundlage der Anhörung waren.
Dabei kritisierte die Verbraucherschutzorganisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) dass die bei der Verabschiedung des Gesetzes gemachten Versprechen nicht eingehalten worden seien. Der angekündigte “Meilenstein” sei das Gesetz in keinem Fall, sagte die DUH-Vertreterin. Weder würden “Ross und Reiter” genannt, noch die Fristen bei Anfragen eingehalten. Zudem würden Behörden und Unternehmen zu oft pauschal auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweisen, um sich der Auskunftspflicht zu entziehen. Diesen Eindruck teilt auch die Organisation Foodwatch. 80 Prozent der Anfragen seien nicht beantwortet worden, kritisierte deren Vertreter. Zudem schrecke das VIG in seiner jetzigen Form Verbraucher eher ab, als das sie ermutigt würden, ihr Auskunftsrecht in Anspruch zu nehmen. Foodwatch fordert daher unter anderem, dass Behörden verpflichtet werden sollen, sämtliche von ihnen erhobene Mess-, Analyse- und Untersuchungsergebnisse gut zugänglich und leicht auffindbar zu veröffentlichen
Ganz anders beurteilte der deutsche Handel, vertreten durch das Unternehmen Edeka, die Situation. Die bisherigen Erfahrung zeigten, so der Edeka-Vertreter, das konkrete Verbraucheranfragen zeitnah und präzise beantwortet würden. Kritisch bewertete er, dass Unternehmen durch Sammelanfrage von Verbrauchergruppen über Gebühr mit Aufwand und Kosten belastete würden und der Nutzen für den Verbraucher nicht ersichtlich sei. Das Verbraucherinformationsgesetz sei kein Gesetz zur Gefahrenabwehr, machte der der Vertreter des Spitzenverbandes der Lebensmittelwirtschaft deutlich. Bei Gefahr im Verzug werde die Öffentlichkeit aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen schnell und aktuell informiert. Auskünfte im Rahmen des VIG dürften daher erst veröffentlich werden, wenn die in diesem Zusammenhang laufenden Verwaltungsakte abgeschlossen seien. Sowohl Handel als auch Industrie lehnen auch eine Erweiterung des gesetzlichen Auskunftsanspruches gegenüber Unternehmen ab. Dafür gebe es keinen Bedarf, da die Unternehmen im Rahmen des Wettbewerbs bereist umfassend informieren würden.
Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages
Den Antrag der Fraktion DIE LINKE: BT-Drs. 17/1576
Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: BT-Drs. 17/1983
Den Antrag der SPD-Fraktion: BT-Drs. 17/2116