Anlaesslich der heutigen Pressekonferenz im Bundesministerium fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Verbraucherinformationsgesetz erklaert die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiss:
Die Parlamentarische Staatssekretaerin Julia Kloeckner muss endlich handeln. Der heute von ihr angekuendigte Dialog ueber das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wird nur dazu fuehren, dass Antworten auf die laengst bekannten Defizite des Verbraucherinformationsgesetzes wieder einmal auf die lange Bank geschoben werden. Die Vorschlaege der SPD liegen auf den Tisch, jetzt muss schnell ein Gesetzentwurf her. Aber Schwarz-Gelb braucht offensichtlich noch Zeit, um die internen Streitigkeiten zum Beispiel ueber die Ausweitung des VIG auch auf den Bereich der Finanzdienstleistungen zu klaeren. Nachdem die schwarz-gelbe Landesregierung in Bayern im Dezember 2009 noch jegliche Informationsfreiheitsrechte beschneiden wollte, ist die FDP ploetzlich wieder dafuer, Kloeckner aber versteckt sich hinter der Evaluation durch die Wissenschaft und traut sich nicht, oeffentlich Position zu beziehen. Folge: Die Verbraucher sind am Ende wieder die Dummen.
Die SPD hatte eine Evaluation des Gesetzes zwei Jahre nach dessen Inkrafttreten durchgesetzt, denn fuer uns waren viele Schwaechen bereits absehbar, aber gegen den Widerstand der CDU/CSU nicht zu beheben.
Der Evaluationsbericht soll nun am 19. Mai 2010 vorgelegt werden, eine mehr als dreimonatige Dialogphase soll folgen. Wir sind gespannt, wie die Parlamentarische Staatssekretaerin Kloeckner zu dem Ergebnis kommt, 80 Prozent der Informationsanfragen wuerden gut und kostenlos beantwortet. Die Beobachtungen der Verbraucherzentralen, der Deutschen Umwelthilfe, foodwatch, Greenpeace und anderen Organisationen sehen anders aus.
Wir fordern die Bundesregierung auf, offen mit den Schwaechen des Verbraucherinformationsgesetzes umzugehen und die Erfahrungen schnell fuer eine grundlegende Ueberarbeitung zu nutzen. Wir fordern:
- Die Behoerden muessen verpflichtet werden, Untersuchungsergebnisse von sich aus zu veroeffentlichen. Damit waeren Behoerdeninformationen im Internet fuer den Verbraucher kostenfrei und ohne langwieriges Antragsverfahren verfuegbar.
Hierzu muss Paragraf 40 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstaende- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) von einer “Soll” in eine “Muss”- Bestimmung umgewandelt und Paragraf 5 Absatz 1 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ueberarbeitet werden. Eine zentrale Internetseite ” www.Lebensmittelwarnung.de ” muss endlich eingerichtet werden.
- Wir wollen eine Smiley-Kennzeichnung an Gaststaetten und Imbissen, die auf einen Blick ueber die Einhaltung der Hygienestandards informiert.
- Der Informationsanspruch der Verbraucher muss auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgedehnt werden.
- Ross und Reiter muessen genannt werden, damit Verbraucher die Schwarzen Schafe auch erkennen koennen. So veroeffentlicht das Bundesamt fuer Arbeitsschutz die EU-Schnellwarnungen bei mangelnder Produktsicherheit bereits jetzt unter Nennung des Herstellernamens. Aigners Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit traut sich dies dagegen nicht und haelt die Namen unter Verschluss.
- Akteneinsicht muss kostenguenstig und in angemessener Frist moeglich sein und darf nicht abschreckend wirken.
- Die Ausschluss- und Beschraenkungsgruende und die Definition der Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse muessen grundlegend reformiert werden, wobei der Ausnahmetatbestand “sonstige wettbewerbsrelevante Informationen” zu streichen ist.
- Auskunft ueber eindeutige und fuer den Verbraucher relevante Untersuchungsergebnisse muss auch waehrend laufender Verwaltungsverfahren moeglich sein.
- Es muss ein gesetzlicher Informationsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenueber Unternehmen geschaffen werden, da die Wirtschaft selbst bisher keine Bereitschaft zeigt, entsprechende freiwillige Schritte zu tun.
- Das Verbraucherinformationsgesetz muss mit den Informationsfreiheitsgesetzen und den Umweltinformationsgesetzen des Bundes und der Laender in einem konsistenten Rahmen zusammengefuehrt werden.
Als Konsequenz aus den offenbar gewordenen Schwaechen des Verbraucherinformationsgesetzes muss Ministerin Aigner einen Gesetzentwurf vorlegen, der die vorhandenen Maengel abstellt und den Weg frei macht fuer eine umfassende und unbuerokratische Information der Verbraucher. Positive Beispiele wie die Smiley-Kennzeichnung in Berlin-Pankow und die Veroeffentlichung der Acrylamid-Belastungen in NRW zeigen: Eine Aenderung der Informationskultur in Deutschland ist moeglich.