Von Eike Kellermann
Das Gesetz hat einen sperrigen Namen und vielleicht liegt darin ein Grund, dass es kaum bekannt ist. Das “Informationsfreiheitsgesetz” wurde Ende 2007 vom Thüringer Landtag beschlossen und gilt nun seit gut zwei Jahren. Dass Informationen Freiheiten haben könnten, wie der Name nahe legt, glaubt wohl niemand. Gemeint ist vielmehr, dass Bürger die Freiheit bekommen, Informationen von Behörden und Ämtern zu verlangen. Akteneinsicht ist denkbar etwa bei Bauvorhaben oder beim Verkauf von Grundstücken in Kommunen.
Allerdings ist das Interesse in Thüringen – trotz “Informationsfreiheitsgesetz” – offenkundig gering. “Es gab in den letzten beiden Jahren gerade einmal 60 Anfragen bei staatlichen Behörden auf Grundlage des Gesetzes”, sagt der thüringische Innenminister Peter M. Huber (CDU). In mehr als der Hälfte der Fälle sei die Auskunft verweigert worden. Begründet wurde dies zumeist mit laufenden Verfahren und dem Steuergeheimnis.
Für Huber zeigt dies, “dass vielen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeiten, die das Informationsfreiheitsgesetz bietet, offenbar noch wenig bekannt sind”. Er plant deshalb, wie im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vorgesehen, mit einem doppelten Schub dem Gesetz zu mehr Wirkung zu verhelfen. Zum einen soll der Thüringer Datenschutzbeauftragte nach dem Vorbild anderer Bundesländer auch Beauftragter für die Informationsfreiheit werden. Die an einer Akteneinsicht interessierten Bürger würden so besser beraten.
Zum zweiten will Huber das Gesetz einer Überprüfung unterziehen und dann eine Neufassung vorlegen. Gerade die SPD dürfte das gespannt erwarten. Als Oppositionsfraktion scheiterte sie in der vorigen Wahlperiode mit einem weiter gehenden Vorschlag zur Informationsfreiheit.
“Es geht darum, das Gesetz klarer zu fassen und noch bürgerfreundlicher zu gestalten”, erläutert der Sprecher des Innenministers, Bernd Edelmann. “Die Bürger sollen motiviert werden, von ihrem Recht Gebrauch zu machen.” Einbezogen würden bei der Überprüfung auch die Erfahrungen anderer Bundesländer.
In Brandenburg beispielsweise gibt es bereits seit 1998 die Möglichkeit, in Behördenakten zu schauen. “Solch ein Gesetz ist nicht nur ein Gewinn für die Bürger, sondern auch für die Verwaltungen”, sagte die brandenburgische Beauftragte Dagmar Hartge bei einer Anhörung zu den Thüringer Plänen Anfang 2007. Die nordrhein-westfälische Landesbeauftragte Isabel Heesen warb damals: “Dann kann der Bürger bei jeder Entscheidung den Behörden praktisch über die Schulter blicken.”
Doch in Thüringen wird ihm bisher oft nur die kalte Schulter gezeigt. Womöglich liegt das daran, dass die damals allein regierende CDU ihr Gesetz an den strengen Regelungen des Bundes ausrichtete. So bekommt man in Thüringen keinen Einblick in Akten des Landtags, des Rechnungshofes oder von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Innenministeriums-Sprecher Edelmann kündigt deshalb an, nun auch zu untersuchen, ob die Hürden für die Akteneinsicht zu hoch sind.