Beiträge vom April, 2010

Geheimnisvoller Apfel

Freitag, 30. April 2010 11:19

Als zum 1. Mai 2008 das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft trat, war Horst Seehofer (CSU) voll des Lobes. Von einem “Meilenstein in der Geschichte des Verbraucherschutzes” sprach der damalige Bundesverbraucherschutzminister. Inzwischen sind zwei Jahre vergangen, und man kann ziemlich sicher sein: Seehofer würde seine Aussage heute nicht wiederholen.

Dabei hatte sich alles so gut angehört: Mit dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) sollten Bürger erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf Informationen zu Lebensmitteln, Kosmetika, Spielzeug oder Textilien bekommen. Sie sollten bei den zuständigen Behörden anfragen können, was die letzten Kontrollen ergeben haben, ob beispielsweise Pestizide in Äpfeln oder Uran in Mineralwasser gefunden wurde. Doch Verbraucherschützer haben das Gesetz in den vergangenen zwei Jahren mehrfach getestet – mit enttäuschenden Ergebnissen. Häufig reagierten die Behörden mit unverständlichen Antworten, erst nach langer Zeit, überhaupt nicht oder sie verlangten abschreckende Gebühren.

Um zu prüfen, wie effektiv der neue Informationsanspruch tatsächlich ist, hat die Süddeutsche Zeitung im Dezember 2009 acht Anfragen an verschiedene Behörden in ganz Deutschland verschickt – ohne SZ-Briefkopf, sondern als Privatanfragen formuliert. Das Ergebnis ist schon allein deshalb bemerkenswert, weil es extrem unterschiedlich ausfiel. Während ein Amt allein aufgrund der Anfrage zwei Lokale kontrollieren ließ, haben drei Behörden auch nach viereinhalb Monaten immer noch nichts von sich hören lassen. Dazu zählen das Umwelt- und Verbraucherschutzamt in Köln sowie die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in Berlin.

Die Anfragen wären ohne großen Aufwand zu beantworten gewesen. So wollte eine Testerin wissen, wann ein bestimmtes Döner-Lokal in Berlin zuletzt von der Lebensmittelüberwachung kontrolliert wurde und was dabei herausgekommen ist. Auf die Antwort wartet die Testerin bis heute vergeblich. Ein Anruf bei der Senatsverwaltung am 29. April 2010 ergab: Die Anfrage müsse auf dem Postweg verloren gegangen sein, sie sei nirgends im Haus auffindbar, sagte eine Sprecherin.

Dass es auch anders geht, zeigt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Bergisch-Gladbach. Dort hatte eine Testerin gefragt, ob zwei bestimmte Restaurants Schinkenimitate verwenden. Im Antwortschreiben teilte die Behörde mit, sie habe aufgrund der Nachfrage in beiden Betrieben “gezielte Kontrollen außerhalb der planmäßigen Kontrollen” veranlasst. “In beiden Fällen konnte Ihr Verdacht bestätigt werden, dass Schinkenerzeugnisse ohne korrekte Kenntlichmachung verwendet wurden.” Die Behörde teilte mit, sie habe gegen die Betriebe Verfahren eingeleitet, und versprach, zu überprüfen, ob sich die Restaurants in Zukunft an die Vorschriften halten.

Bei anderen Ämtern dagegen blieben die Antworten unbefriedigend. So fragte ein Tester in Bonn, ob bei einer Lakritz-Sorte das Schimmelpilz-Gift Ochratoxin A gefunden wurde. Als Antwort las er: Bei Süßwaren existiere “für den Gehalt an Ochratoxin A weder ein gesetzlich festgelegter Grenzwert noch ein Richtwert zur Orientierung”. Ob das Gift gefunden wurde, weiß er bis heute nicht.

Auch die Verbraucherorganisation Foodwatch sowie der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatten festgestellt, dass die Antworten der Behörden selten hilfreich sind. Trotzdem hält die jetzige Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) das VIG für gelungen. Im ersten Jahr des Inkrafttretens seien vier Fünftel der fast 500 Anfragen kostenlos gewesen, lobte sie kürzlich. Bei 70 Prozent seien die Fristen eingehalten worden. Zum Gehalt der Antworten äußerte sie sich nicht. Mitte Mai 2010 will das Ministerium eine Bilanz ziehen.

Für den FDP-Verbraucherschutzpolitiker Erik Schweickert steht jetzt schon fest: “Das Gesetz ist längst noch nicht perfekt.” Es sei “zu bürokratisch, kompliziert und für den Bürger wenig transparent”. Er schlägt vor, ein Smiley-System zu prüfen nach dänischem Vorbild. Dort vergeben die Lebensmittelkontrolleure Aufkleber mit Gesichtern, die freundlich oder betrübt schauen, je nach dem, wie die Kontrolle ausgefallen ist. Jedes Lokal muss das Smiley im Schaufenster veröffentlichen. Schweickert: “Umfragen belegen, dass die Bürger ein solches transparenteres System wünschen.”

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Informationsfreiheitsgesetz in Bremen kaum bekannt

Mittwoch, 28. April 2010 14:45

Kaum ein Bremer kennt das so genannte Informationsfreiheitsgesetz. Das ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie, die am 27. April 2010 vom Bremer Finanzressort vorgestellt wurde. Das Gesetz gibt es bereits seit dem Jahr 2006. Es bietet den Bürgern die Möglichkeit, die Akten von Bremischen Behörden und Betrieben einzusehen. Für die Studie wurden 840 Bremerinnen und Bremer am Telefon befragt.

Nur einer von zehn Befragten hat schon einmal vom Informationsfreiheitsgesetz gehört. Und von denen weiß nur die Hälfte, dass es um das Recht geht, dass Bürger Auskünfte von der Verwaltung erhalten. Jetzt soll das Gesetz anschaulicher formuliert und der zugehörige Internetauftritt benutzerfreundlicher werden. Dort können mehr als 3.000 Gesetze und Verordnungen eingesehen werden. Auch Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) spricht sich dafür aus, das Gesetz zu verbessern. Eine Demokratie brauche gut informierte Bürger, die sich einmischten. Dazu leiste das Informationsfreiheitsgesetz einen wichtigen Beitrag, so die Politikerin.

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Saarbrücker Zeitung: Verbraucherinformationsgesetz ist laut Höhn ein “Flop”

Mittwoch, 28. April 2010 11:19

Das Verbraucherinformationsgesetz hat sich nach Ansicht der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Bärbel Höhn, in den letzten zwei Jahren seit Inkrafttreten als “Flop” erwiesen. Höhn sagte der Saarbrücker Zeitung: “Die zahlreichen Mängel waren von Anfang an absehbar. Eine umfassende Überarbeitung ist überfällig.”
So seien Anleger, die im Zuge der Finanzkrise plötzlich ohne ihre Ersparnisse dagestanden hätten, auf der Suche nach Verbraucherinformationen lapidar mit dem Hinweis abgewiesen worden, dass dies nicht im Gesetz geregelt sei. “Auch das Gesundheitswesen und die Telekommunikation werden vollständig ausgeklammert”, kritisierte Höhn. Die vielen Ausnahmen würden das Gesetz daher “löchrig machen wie einen Schweizer Käse”.

Zugleich schreckten die langen Wartezeiten und die teilweise hohen Gebühren die Bürger ab. Die von Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) kürzlich genannte Zahl von 487 Anfragen seit Inkrafttreten des Gesetzes sei vor allem auf Fragen der Verbände und Lobbygruppen zurückzuführen, “aber nicht der Verbraucher”, so die Grüne. Derzeit findet eine Überprüfung der Regelungen statt, Ministerin Aigner will sich im Mai dazu äußern.

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PM: Zwei Jahre Verbraucherinformationsgesetz: Deutsche Umwelthilfe fordert grundlegende Revision

Mittwoch, 28. April 2010 11:17

Das vor zwei Jahren in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat die vom damaligen Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) geweckten Hoffnungen nicht erfüllt – im Gegenteil: Von einem „Durchbruch hin zu mehr Information und Markttransparenz“, wie vom heutigen bayerischen Ministerpräsidenten seinerzeit versprochen, kann keine Rede sein. Stattdessen wird Wirtschafts- und Geheimhaltungsinteressen von Unternehmen beim Vollzug des Gesetzes weiterhin und regelmäßig Vorrang gegeben vor dem Bedürfnis der Verbraucherinnen und Verbraucher nach zügiger und vollständiger Information. Das ist das Fazit eines Erfahrungsberichts der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), den DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und die Rechtsanwältin und Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Cornelia Ziehm, heute der Presse vorstellten.

„Was die damalige Bundesregierung euphorisch als ´Meilenstein für den Verbraucherschutz´ feierte, hat sich im Behördenalltag faktisch als Informationsverhinderungsgesetz erwiesen“, sagte Resch. Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise bei Lebensmittelskandalen schnelle und präzise Aufklärung verlangten, würden regelmäßig hingehalten, Fristen würden nicht eingehalten, Verantwortliche nicht genannt und teils abschreckende Gebühren erhoben, selbst wenn die von Antragstellern eingeforderten Informationen gar nicht geliefert werden.

Für mehr Transparenz und einen tatsächlich effektiveren Verbraucherschutz fordert die DUH nun von der Bundesregierung eine grundlegende Revision des VIG. Nach Informationen der DUH will die Regierung das Gesetz in ihrem zum 1. Mai fälligen Erfahrungsbericht anscheinend als Erfolg feiern. „Wir fürchten, dass Schönfärberei statt einer klaren Benennung der Defizite den Bericht bestimmen. Mit der Realität, die die DUH zum Beispiel bei ihrem Versuch erlebt hat, über die Kontamination von Getränken in Kartonverpackungen mit Druckchemikalien aufzuklären, hätte das nichts zu tun. Wir brauchen ein neues Verbraucherinformationsgesetz“, sagte Resch.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung sei offenbar entschlossen, auf Grundlage des seit zwei Jahren geltenden VIG eine Politik fortzusetzen, die dem Geheimhaltungsinteresse der Wirtschaft systematisch Vorrang gibt vor den Informations- und Transparenzinteressen von Verbrauchern und Öffentlichkeit. Sie bewege sich damit exakt in einer Tradition, die eigentlich mit dem VIG endgültig hätte begraben werden sollen. Resch erinnerte als Beispiel an jahrelange vergebliche Versuche der DUH – zunächst auf Grundlage einer Vorläuferregelung des VIG, dann auf Basis des damals neuen Gesetzes – konkrete Angaben über die Belastung von Obst- und Gemüsesäften in Getränkekartons mit der Chemikalie ITX zu erlangen. Die Daten waren schließlich erst nach einer Serie von Gerichtsurteilen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und dann auch nur nach weiteren Verzögerungen herausgegeben worden. Da waren die kontaminierten Getränke längst durch die Kehlen der Konsumenten entsorgt.

Die DUH und andere Verbraucherschutzorganisationen hatten während des Gesetzgebungsverfahrens in den Jahren 2006 und 2007 vor dem Hintergrund diverser Lebensmittel- und Gammelfleischskandale eindringlich ein VIG eingefordert, dass mit der Geheimhaltungstradition bricht und den Informationsrechten betroffener Bürger gegenüber den Interessen von Wirtschaftsunternehmen deutlich mehr Gewicht verleiht. „Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes haben sich unsere Befürchtungen leider bestätigt. Das VIG ist Symbolpolitik, es schafft im Alltag keine Transparenz. Der Verwaltung ermöglicht es ein Festhalten am tradierten Amts- und Aktengeheimnis, Ross und Reiter werden so gut wie nie genannt“, erklärte Ziehm, die Autorin des DUH-Erfahrungsberichts zum VIG.

Mit „zehn Forderungen für mehr Transparenz“ legte Ziehm die Vorstellungen der DUH für eine grundlegende Revision des VIG vor. In dem Eckpunktekatalog enthalten ist unter anderem eine enge Definition des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses; eine gesetzliche Klarstellung, dass amtliche Mess-, Analyse- und Kontrollergebnisse keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind; eine Begründungspflicht für Unternehmen im Hinblick auf das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie ein Informationsanspruch auch bei Vorliegen eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses bei Überwiegen des öffentlichen Interesse an der Bekanntgabe. Schließlich müssen die Behörden nach Überzeugung der DUH bei bestimmten Lebensmittelskandalen zur aktiven Information der Verbraucherinnen und Verbraucher verpflichtet werden.

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Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten: Dinosaurier in der Pflicht

Montag, 26. April 2010 18:10

Von Reinhard Müller

Das staatliche Informationsverhalten ist in den Blickpunkt geraten: Nicht nur Journalisten, sondern auch Bürger haben Anspruch auf Zugang zu Informationen von Behörden. Unter die Auskunftspflicht fallen auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.

Warum genau wurde der Vertrag des ZDF-Chefredakteurs Brender nicht verlängert? Was spielte sich im Rundfunkrat ab? Ist das grundsätzlich geheim? Seit Anfang 2006 das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft trat, hat „jeder“ – also nicht nur ein Journalist – „einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen“. Dieser Anspruch richtet sich gegen Behörden und vergleichbare Einrichtungen. Nun ist das ZDF, sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ja selbst auch Träger der Rundfunkfreiheit. Müssen sie deshalb auch Auskunft geben?

Grundsätzlich ja, sagte der Freiburger Staatsrechtslehrer Friedrich Schoch jetzt auf der 107.Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit in Leipzig. Im Prinzip seien auch ARD und ZDF in diesem Sinne Behörden. Andernfalls müsste man die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausdrücklich ausklammern. Während der Rostocker Medienrechtler Hubertus Gersdorf auf die Pflicht zur Gleichbehandlung aller Medien verwies, erinnerte Schoch daran, dass die Sender Träger mittelbarer Staatsverwaltung seien.

Das Kölner Verwaltungsgericht wiederum entschied Ende 2009 zum WDR, der presserechtliche Auskunftsanspruch könne sich nur gegen solche Stellen richten, die staatliche Aufgaben wahrnähmen und ihrer Funktion nach eine der Exekutive zuzuordnende staatliche Verwaltungstätigkeit ausübten; das treffe auf den WDR nicht zu. Doch sind sie Anstalten des öffentlichen Rechts und nehmen öffentliche Aufgaben wahr und müssen – erst recht nach dem Landes-Informationsfreiheitsgesetz – Auskunft geben.

Freilich dürfte es einen Unterschied machen, ob sich ein Auskunftsbegehren gegen den redaktionellen Kernbereich eines Senders richtet – oder etwa gegen wirtschaftliche Beteiligungen, den Einfluss der Politik auf den Umfang der mit Zwangsgebühren finanzierten Aktivitäten von ARD und ZDF im Internet.

Jedenfalls nimmt das Informationsfreiheitsgesetz – die Länder haben eigene, teils abweichende Regelungen erlassen – nicht etwa ganze Bereiche aus. So kritisierte Schoch auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam, nach der das Informationsbegehren eines Journalisten gegenüber dem Bundeskanzleramt zur Ostsee-Pipeline abgelehnt wurde. Begründung: Hier gehe es nicht um Verwaltungshandeln, sondern um Regierungstätigkeit. Doch erklärt das Gesetz Behörden des Bundes unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit für informationspflichtig.

Auch der Antrag eines Journalisten beim Bundesverkehrsministerium auf Information über CIA-Flüge blieb erfolglos. Die Regierung fürchtete Nachteile für die internationalen Beziehungen Deutschlands, insbesondere „Verstimmungen“ der Vereinigten Staaten. Das Bundesverwaltungsgericht erkannte das an. Der Informationszugang ist ferner ausgeschlossen, wenn die begehrte Information einer Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt. Dabei reicht nach der Rechtsprechung die formale Einstufung als Verschlusssache nicht aus.

Durch die neuere Gesetzgebung, die auch etwa im Verbraucherinformationsgesetz zum Ausdruck kommt, ist das Informationsverhalten des Staates in den Blickpunkt geraten. Dabei regelt eine Information als solche nichts. Aber sie wirkt, kann etwa bei staatlichen Warnhinweisen Existenzen zerstören – und sie ist irreversibel, kann also kaum aus der Welt geschafft werden.

Schoch kritisierte, dass das Bundesverfassungsgericht etwa mit seiner grundlegenden Entscheidung zum „Glykolwein“ von 2002 den Grundrechtsschutz gegenüber Informationsmaßnahmen der Bundesregierung ausgehöhlt und die Kompetenzordnung gleichsam außer Kraft gesetzt habe. Das Gericht entschied, die Aufgabe der Regierung zur Staatsleitung ermächtige zum Informieren der Öffentlichkeit, auch wenn damit Grundrechtseingriffe verbunden seien. Dieser Schluss von der Aufgabenzuweisung auf die behördliche Handlungsbefugnis sei im Rechtsstaat unhaltbar.

Hierfür erntete Schoch freilich genauso Widerspruch wie für seine Ansicht, auch die Staatsanwaltschaften bedürften für ihre Äußerungen in Ermittlungsverfahren einer gesetzlichen Grundlage. Verwaltungsvorschriften reichten hierfür nicht aus, wenn man bedenke, welche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten damit verbunden sein könnten. Anpassungen seien hier nicht ausgeschlossen, gesicherte rechtsstaatliche Standards aber nicht verhandelbar. Im Kern gestatte der Grundrechtsschutz – auch was die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz angehe – keine Konzessionen an den „kommunizierenden Staat“.

In jedem Fall werden sich staatliche Stellen auch hierzulande daran gewöhnen müssen, dass die bei ihnen vorhandenen Informationen ihnen nicht „gehören“ – auch wenn es natürlich immer legitime Belange geben kann, die Auskunft zu verweigern. Mit der Abkehr vom „Prinzip der beschränkten Aktenöffentlichkeit“ hat Deutschland eine internationale Entwicklung vor allem im Umweltrecht nachvollzogen. Und der Staat als Akteur? Der Leipziger Staatsrechtslehrer Christoph Degenhardt erinnerte daran, dass der Staat weder selbst Rundfunkveranstalter sein noch bestimmenden Einfluss auf die Sender erlangen dürfe. Der freiheitliche Kommunikationsprozess muss demnach grundsätzlich „staatsfrei“ bleiben.

Allerdings stünden auch die Medien in der Verantwortung, den Staat nicht näher herankommen zu lassen als nötig. Das Gebot der Freiheit von bestimmendem staatlichen Einfluss gelte auch für „informale Formen“ der Kooperation von Staat und Medien. Es sei deshalb bedenklich, „wenn die EU Programme fördert, die Journalisten mit Ton- und Bildmaterial über Europa und die europäischen Institutionen versorgen – und Geförderte – auch Bayerischer Rundfunk und MDR – sich verpflichten, das Image der EU „weder direkt noch indirekt zu schädigen“.

Auf der anderen Seite wäre es verfassungsrechtlich bedenklich, wollte der Bundestag selbst Akteur der Medienberichterstattung werden – und sein eigenes Fernsehen machen. Das Verfassungsorgan würde dann „jene Berichterstattungsfunktion an sich ziehen, die erst seine Kontrolle ermöglicht“. Jede Übertragung aus dem Bundestag ist schließlich stets auch Medienberichterstattung. Und nicht ganz unbedenklich ist demnach wohl auch der wöchentliche Internetauftritt von Bundeskanzlerin Merkel.

Im Übrigen, so Degenhardt, sei „angesichts aktueller Ereignisse“ zu fragen, „ob wir im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht schon längst einen mittelbar staatlichen Rundfunk haben“. Die verfassungsrechtliche Brisanz des Falles Brender liege schließlich nicht in der Zusammensetzung der Anstaltsorgane, die noch den Karlsruher Vorgaben entsprechen dürfte. Vielmehr mache der Fall „eine systemimmanente Schwäche des Anstaltsfunks“ deutlich: das „symbiotische Abhängigkeitsverhältnis von Staat und Anstalten mit seinem stillschweigenden Agreement: publikumswirksame Darstellung und auch sonst mediales Wohlverhalten gegen großzügige Gebührenalimentation, milde Aufsicht und plein pouvoir für Online-Medien“.

Für Kirchen – Stichwort Missbrauch – gilt der Auskunftsanspruch des Einzelnen übrigens nicht; sie haben eine verfassungsrechtliche Sonderstellung. Doch Degenhardt nannte wohl nicht ohne Grund die Rundfunkanstalten und die Kirchen „öffentlich-rechtliche Dinosaurier“.

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Offene Daten für Deutschland

Montag, 19. April 2010 14:58

Als die Obama-Administration vor einem Jahr die Website data.gov startete, um einen zentralen Veröffentlichungs-Ort von Daten der Regierung und der Ministerien zu schaffen, frohlockten die Anhänger einer freien Informationspolitik. Irgendwo zwischen Anerkennung und Skepsis bloggte die New York Times, es sei wohl leichter, das Gesundheitssystem zu reformieren, als die Regierungsbürokratie zu öffnen. Inzwischen hat Obama nicht nur seine Gesundheitsreform durchbekommen; auf data.gov lassen sich auch über 900 Datenbanken erreichen.

Von solchen Verhältnissen ist Deutschland noch weit entfernt. Ändern möchte das eine Website namens Offenedaten.de, die sich der Katalogisierung von vornehmlich staatlichen Datensammlungen verschrieben hat. Dahinter steht der im letzten Oktober in Berlin im Dunstkreis von Netzpolitik.org, der Publikations-Plattform des Vorzeige-Bloggers und Politikberaters Markus Beckedahl, gegründete Verein Open Data Network, der “die Themen Opendata, Openaccess, Opengovernment, Transparenz und Partizipation auf die politische Agenda” setzen will.

Beckedahl ist auch Mitinitiator des Blogger-Kongresses Re:Publica, der das Thema Open Data letzte Woche kräftig featurte. Im Anschluss wurde zum Open Hackday gerufen – aber keine Sorge: Bei diesen Hackern handelt es sich (anders als vielleicht vermutet) nicht um Eindringlinge in fremde Datenbanken, sondern um brave Staatsbürger, die von der Idee getrieben sind, sogenannte open data für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Hacks4Democracy lautete denn auch das Motto.

Zuerst müssen Daten allerdings offen und als solche auch auffindbar sein. Daram kümmert sich eben Offenedaten.de; mit gut 50 Einträgen wirkt der Katalog noch recht überschaubar. Vor allem Datensammlungen der Statistischen Bundes- und Landesämter sind verzeichnet. Nach Angaben der Macher sollen jedoch auch andere Daten – etwa solche mit Open Access aus der Wissenschaft – hinzukommen. Zudem können Nutzer der Website selbst Datenbanken eintragen, um das Verzeichnis zu erweitern. Auch ein Formular, um Daten im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes anzufragen, existiert, wobei die Anfrage an die Behörde weitergeleitet und deren Reaktion protokolliert wird, wie es auf der Website heißt.

Spannend wird es jedoch erst dann, wenn die Daten auch nutzbar sind und in einem Format vorliegen, das die Weiterverarbeitung ermöglicht. Durch die Verknüpfung verschiedener Datenquellen lassen sich neue Erkenntnisse ableiten. Programmierer sprechen dann von Mashups; für die journalistische Nutzung von Datenbanken haben sich die Bezeichnung Data driven journalism und das Kürzel CAR, Computer Assisted Reporting, eingebürgert. An praktischen Umsetzungen, die zumindest in komplexeren Fällen eine Koproduktion zwischen Journalisten und Programmierern voraussetzen, hapert es allerdings noch.

Ein Beispiel lieferte gerade die in Internet- und Bürgerrechts-Dingen ohnehin bewanderte Journalisten Christiane Schulzki-Haddouti ab: Mit Hilfe der auf die Analyse sozialer Netzwerke spezialisierten Mangement-Beratung Eliqos untersuchte sie die Parteispenden-Praxis auf der Basis der vom Bundestag bereitgestellten Daten – zu sehen im zweiten Teil einer Artikelserie auf Zeit Online. Herausgekommen ist zwar keine Enthüllungsgeschichte, aber ein dank intelligenter Auswertung und Visualisierung von Daten bislang nicht existierender Überblick über die Parteienfinanzierung in Deutschland.

Für die anderen Teile der Serie verwendet Schulzki-Haddouti zur interaktiven Darstellung Googles Ablaufdiagramm-Gadget und lässt unerschrocken einen Suchmaschinen-Crawler auf die Websites von Großspendern los. In ihrem Blog Kooptech erklärt die Journalistin die genutzten Technologien und hält noch eine kleine Spielerei bereit: Sie fütterte den Häufigkeits-Visualisierer Wordle mit den Namen der Spender; ein Ausschnitt der resultierenden Grafik illustriert auch diesen Artikel.

Doch aller Offenheit zum Trotz gibt es auch Anlass zur Skepsis: Weil die Veröffentlichungs-Vorschriften in Deutschland zeitliche Spielräume lassen, gebe es “verzerrte Ergebnisse”, heißt es zum Schluss des Artikels. Und wer amtlichen Daten ohnehin nicht traut, wird deren Analyse von vornherein ablehnen, egal wie offen sie liegen.

Mit der sogenannten Deutschland-API hält auch der Open Data Network so etwas wie eine Referenz-Umsetzung bereit. Dabei handelt es sich um eine Schnittstelle (API steht für Application Programming Interface) zu einer ursprünglich für das Portal Wahl.de aufgebauten Parlamentarier-Datenbank. Hinter der Entwickung der Deutschland-API steht die Medienagentur Compuccino, die ebenfalls im Vorstand des Open Data Network vertreten ist. So gehen Bürgerrechts-Aktivismus und Geschäftszweck miteinander einher.

Wenn es so etwas wie ein Copyright für die Propagierung offener Daten gibt, dann gebührt es der Open Knowledge Foundation, deren Katalog-Software CKAN (Comprehensive Knowledge Archive Network) auch die im Januar gestartete britische Regierungs-Website data.gov.uk antreibt. Offenedaten.de hat CKAN ebenfalls als Unterbau. Auf ihrer eigenen Website ckan.net hält die 2004 in der britischen Universitätsstadt Cambridge gegründete Stiftung – nach eigenen Angaben in ihrem Feld “national und international führend” – einen eigenen Katalog mit über 900 Einträgen bereit.

Von solchen Verhältnissen ist Deutschland noch weit entfernt. Das weiß auch Daniel Dietrich, Vorsitzender des Open Data Network und zugleich Deutschland-Repräsentant jener Open Knowledge Foundation. In einem Gastbeitrag für deren Blog schrieb Dietrich kürzlich: “Der einfache Grund, warum wir noch weit entfernt sind von ‘data.gov.de’, besteht darin, dass sich die politische Situation, die Verwaltungsstrukturen und Rechtsvorschriften hier sehr stark von Großbritannien oder den USA unterscheiden”. In Deutschland gebe es keine dem britischen Office of Public Sector Information vergleichbare Zentralstelle für offene Daten, so Dietrich, und das hiesige Informationsfreiheitsgesetz sei wegen der darin vorgesehenen Ausnahmen nur ein “zahnloser Tiger”.

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dpa klagt gegen Verkehrsministerium

Montag, 19. April 2010 11:23

Die Deutsche Presse-Agentur hat eine Klage gegen das Bundesverkehrsministerium eingereicht. Das weigert sich seit zwei Jahren, Informationen über den Zustand von Tunnels und Brücken herauszugeben.

Die Deutsche Presse-Agentur dpa hat beim Berliner Verwaltungsgericht eine Klage gegen das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingereicht. Streitpunkt sind Informationen über den Zustand der Brücken und Tunnel bei deutschen Autobahnen und Fernstraßen.
Die dpa bemüht sich nach eigenen Angaben seit zwei Jahren um die Herausgabe dieser Daten aus der Straßeninformationsdatenbank, um sie in die Berichterstattung einfließen lassen zu können. Zunächst hatte die dpa eine Anfrage bei der Pressestelle gestellt,hatte jedoch nur zusammenfassende Berichte bekommen, deren Schwerpunkte das Ministerium selbst festlegte. Eine unabhängige journalistische Arbeit sei damit aber nicht möglich, so die dpa.

Im Februar 2009 habe man dann auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes offiziell die Herausgabe der Daten beantragt. Das Ministerium verweigerte die Herausgabe eines Teils der Daten – vor allem über den Zustand der Bauwerke – mit Verweis auf “sicherheitsrelevante Gründe”. Die Daten seien für “Auswertungen mit terroristischem Hintergrund nutzbar”, so das Ministerium. Die dpa sieht darin ein vorgeschobenes Argument, zumal sich bei einzelnen Bauwerken die Informationen für Terroristen auch durch bloßes Anschauen erheben ließen. Ein Journalist könne das bei 40.000 Bauwerken allerdings nicht vollumfänglich leisten.

Die dpa vermutet vielmehr, dass “mit Hilfe eines vorgeschobenen Sicherheits-Arguments das gesetzlich verbriefte Informationsrecht des Bürgers ausgehebelt werden soll”. Daher habe man im Mai 2009 gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch eingelegt. Das Ministerium hat darauf allerdings bislang nicht reagiert. Als Folge dessen habe man nun Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingelegt.

Der Journalistenverband Netzwerk Recherche begrüßte die Klage. “Nur wenn große Medienhäuser ihre Rechte nutzen und bereit sind, Musterprozesse zu führen, wird die alte Verwaltungskultur, die vom Amtsgeheimnis geprägt ist, von einer Kultur der Transparenz abgelöst werden. Die dpa übernimmt hier eine Rolle, vor der freie Journalisten schon aus Kostengründen meist zurückschrecken”, so Vorstandsmitglied Manfred Redelfs.

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Informationsfreiheitsbeauftragter kritisiert Geheimniskrämerei der Regierung

Montag, 19. April 2010 10:13

Von Stefan Krempl

Der  Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat sich mehr als vier Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) enttäuscht gezeigt über dessen Nutzbarkeit. Der freie Informationszugang gegenüber öffentlichen Stellen wird hierzulande noch nicht als Beitrag zur Stärkung demokratischer Entscheidungsprozesse angesehen, heißt es im 2. Tätigkeitsbericht des Kontrolleurs. Es handle sich um einen “steinigen Weg”, bis sich ein Wandel “von der generellen Amtsverschwiegenheit zu einer offenen Verwaltung” durchsetzen und “selbstverständliche Normalität” werde. Das liege sicherlich nicht nur an dem immer noch unzureichenden Bekanntheitsgrad der gesetzlichen Regelung. Vielmehr werde die neue Offenheit “in manchen Verwaltungen nach wie vor vom Grundsatz her abgelehnt” und nur angewendet, wenn dies “unumgänglich” sei.

Viele Bundesbehörden hätten sich in den vergangenen beiden Jahren zwar um Transparenz bemüht und sich “vorbildlich” im Sinne des IFG verhalten, malt Schaar nicht nur ein düsteres Bild. Mit Sorge habe er aber beobachtet, dass selbst erstinstanzliche “restriktive” Urteile “sofort genutzt würden, um die ohnehin umfangreichen im Gesetz genannten Ausnahmetatbestände” durch weitere, ungeschriebene Einschränkungen zu ergänzen. So weise die Verwaltung etwa immer wieder Anträge auf Akteneinsicht mit dem pauschalen Hinweis auf eine schützenswerte “Regierungstätigkeit” ab. Gerichtliche Beschlüsse zur Stärkung der Informationsfreiheit würden dagegen “verhalten aufgenommen” und bisweilen sogar herangezogen, um zusätzliche Restriktionen bis hin zur Herausnahme ganzer Verwaltungszweige – wie der Finanzaufsicht – aus dem allgemeinen Informationszugangsanspruch zu fordern.

Nach wie vor dauern Verfahren, in denen um Akteneinsicht gestritten wird, “unverhältnismäßig lange”, rügt Schaar weiter. Dies liege unter anderem daran, dass es keine Fristen für die Durchführung von Widerspruchsverfahren gebe. Behörden könnten sich so selbst in Angelegenheiten, in denen sich Betroffene an ihn gewandt hätten, “fast grenzenlos Zeit lassen”. “In Extremfällen” habe er daher bereits von seiner Möglichkeit zum Aussprechen einer Beanstandung wegen mangelnder Zusammenarbeit ausgesprochen, schreibt der Informationsfreiheitsbeauftragte. Angemessener scheine es ihm, auch für die Bearbeitung von Einsprüchen gesetzliche Fristen vorzusehen.

Für “unbefriedigend” hält Schaar das bereits vielfach kritisierte Nebeneinander verschiedener Informationsansprüche etwa auch nach dem Umwelt- oder dem Verbraucherinformationsgesetz “mit unterschiedlichen Anwendungsbereichen, Anspruchsvoraussetzungen, Ausnahmetatbeständen und Gebühren”. Dies führe bei Bürgern und in den Amtsstuben für Verwirrung. Der Hüter der Informationsfreiheit plädiert daher für eine “Vereinheitlichung der unterschiedlichen Normen”. Generell sei eine Evaluierung des IFG und seiner Umsetzung “dringend geboten”, um die Schranken “gründlich” zu überarbeiten. Gegebenenfalls sei auch eine Klarstellung des Gesetzgebers erforderlich, dass die vorgesehene Transparenz auch für “Regierungshandeln” gelte. Auch könne die Bundesrepublik von Regelungen etwa in den USA, Kanada, Großbritannien oder Frankreich lernen, wo Auskünfte teils gebührenfrei seien oder die Verwaltung von sich aus Informationen ins Netz stellen müsse.

Der Verwaltung legt Schaar ans Herz, das Interesse an ihrer Arbeit und die Nachfragen von Bürgern nicht als “Belästigung oder Angriff”, sondern als Chance zu werten, “das Vertrauen in ihre Tätigkeit zu festigen”. Ein offener Umgang mit Informationen unter Nutzung moderner Kommunikationsmöglichkeiten wie dem Internet werde zudem die Anzahl von Anträgen in Grenzen halten.

Der 112-seitige Report umfasst auch die neue Statistik zur Inanspruchnahme des Informationsfreiheitsbeauftragten. Demnach haben ihn im vergangenen Jahr Bürger in 114 Fällen angerufen, während dies 2008 noch 134 mal vorkam. Eine Kontinuität bei den Ressorts, zu denen verhältnismäßig viele Eingaben eingingen, lasse sich über die Jahre hinweg nicht aus den Zahlen ablesen. Insgesamt beurteilt Schaar sein Eingreifen als “durchaus positiv” für die Antragsteller. So hätten Behörden und öffentliche Stellen des Bundes im zurückliegenden zweijährigen Berichtszeitraum in 38,8 Prozent der abgeschlossenen Fälle den gewünschten Informationszugang doch noch “ganz oder teilweise” gewährt. Dies dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Rechtsauffassungen zwischen den Behörden und ihm in vielen Fällen “stark differieren”. Trotz Intervention nicht stattgegeben wurden laut dem Bericht Anfragen zu den Verträgen zwischen dem Bundeskriminalamt und Providern zur Zugangserschwerung kinderpornographischer Webseiten genauso wie etwa zur Anzahl und Art der an Bahnhöfen installierten Kameras zur Videoüberwachung.

Eine besondere Klarstellung enthält die Bilanz zum Schutz der Privatsphäre von Antragstellern. Deren personenbezogenen Daten sowie die Dritter unterliegen demnach auch in Verfahren nach dem IFG einer Zweckbindung. Jede Verarbeitung und Nutzung dieser Informationen für andere Zwecke sei “grundsätzlich unzulässig”, sofern nicht anderweitige gesetzliche Bestimmungen griffen. Dies bedeute, betont Schaar, dass die Daten auch nicht bei der Bearbeitung anderer Anfragen innerhalb der gleichen Behörde verarbeitet oder genutzt werden dürften. Dass dies etwa im Bundesverteidigungsministerium bisher der Fall war, ist auf einer Webseite über Anfragen zum Verhältnis deutscher Soldaten zur Zivilbevölkerung an ausländischen Einsatzorten dokumentiert. Die Hardthöhe warf dem Antragsteller danach vor, gemäß “hiesiger Kenntnis” insgesamt 59 Anfragen an die Regierung gerichtet zu haben.

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Immer weniger Bürger nehmen Recht auf Akteneinsicht wahr

Dienstag, 13. April 2010 20:27

Wegen des rückläufigen Interesses am Akteneinsichtsrecht bei Bundesministerien- und behörden bringt die FDP eine Überprüfung des vier Jahre alten Informationsfreiheitsgesetzes ins Gespräch. «Sobald der Bundesdatenschutzbeauftragte seinen Bericht vorgelegt hat, sollten wir in der Koalition prüfen, was an Verbesserungen möglich ist – damit mehr Bürger die Informationsrechte nutzen», sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, der Braunschweiger Zeitung.

Anlass ist ein Rückgang 2009 bei den Antragszahlen von Bürgern, die auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Akteneinsicht verlangen. Nach Zahlen des Bundesinnenministeriums gingen bei den Bundesministerien und den Behörden ihres Geschäftsbereichs im vergangenen Jahr nur noch 1358 Anträge auf Informationszugang ein. Im Jahr zuvor waren es noch 1548 Anträge – im ersten Jahr des Gesetzes 2006 hatten 2278 Bürger einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt. Piltz sagte, es sollte untersucht werden, ob die teilweise für Auskünfte verlangten Gebühren eine abschreckende Wirkung hätten. Auch der Umfang der Ausnahmeregelungen, die die Behörden von der Auskunftspflicht befreiten, könne überprüft werden. Wichtig sei aber auch, dass der Bund über das Informationsrecht mit einer Kampagne aufkläre. «Viele Bürger wissen gar nicht, dass es die Auskunftsrechte gibt.»Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wurde den 1358 Anträgen auf Informationszugang im Vorjahr in 777 Fällen ganz oder teilweise stattgegeben, jeder sechste Antrag wurde abgelehnt. Ein Teil der Anträge wird noch bearbeitet. Die meisten Begehren betrafen das Finanz- und das Gesundheitsministerium.

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt seit 1. Januar 2006 für den Bereich der Behörden des Bundes. Es gibt jedem Bürger voraussetzungslos einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden und Einrichtungen des Bundes, soweit keine Ausnahmegründe gelten; ein besonderes Interesse hierfür muss nicht geltend gemacht werden.

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Bayern: Unabhängige Bürger fordern mehr Transparenz in Gerolsbach

Freitag, 9. April 2010 16:47

Von Thorsten Stark

Die UB-Fraktion im Gemeinderat Gerolsbach fordert eine Informationsfreiheitssatzung. Zusammen mit einer Pressemitteilung schickten die vier Vertreter auch den Antrag, der in der kommenden Sitzung behandelt werden soll, inklusive einer ausgefertigten Satzung an die Schrobenhausener Zeitung.

An die Gemeinde ging der Antrag am Dienstag, den 6. April 2010. Zu spät für die Sitzung am 12. April, wie Bürgermeister Seitz (CSU) am Rande der Jahreshauptversammlung der CSU Gerolsbach erklärte. Die Frist betrage 14 Tage. Ohnehin lässt er kein gutes Haar an dem Antrag.
In der Pressemitteilung heißt es: “Für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten ist der umfassende Zugang zu gemeindlichen Informationen eine wichtige Voraussetzung.” Dies sei nach den derzeitigen Regelungen nicht möglich. Die “vorhandenen Spezialvorschriften” setzten “grundsätzlich eigene Betroffenheit voraus”. Und der Anspruch auf Akteneinsicht bestehe “nur in einem laufenden Verwaltungsverfahren, wenn die Aktenkenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen erforderlich ist”. Zu wenig, wie die UB finden.
Um ihrem Verständnis von Transparenz zu entsprechen, müsse ein “allgemeiner und voraussetzungsloser Zugang zu amtlichen Informationen des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde unter angemessener Berücksichtigung des Daten- und Geheimnisschutzes gewährt” werden. Nach Verabschiedung der Satzung sei die Gemeinde in der Bringschuld, sie müsse dann erklären, warum eine Information nicht weitergegeben werden dürfe. Die UB orientieren sich mit der Satzung am Bundes-Informationsfreiheitsgesetz, das Bürgern seit 2006 Akteneinsicht bei Bundesbehörden einräumt.

“Sie fordern eine Satzung, wie sie keine andere Gemeinde in Deutschland hat”, ereifert sich Seitz. “Bei uns kriegt eh jeder die Informationen, die er kriegen will.” Seitz vermutet einen andere Hintergrund als den bloßen Wunsch nach mehr Transparenz für jeden Bürger. UB-Chef Stefan Maurer sei oft im Rathaus gewesen, um sich Akteneinsicht zu holen – und dabei habe er oft die Mitarbeiter der Gemeinde gebunden, denen dann die Zeit für das Tagesgeschäft gefehlt habe. Das Prozedere habe Seitz irgendwann geändert. Alles Beantragte lasse er nun zu sich bringen. “Die Informationen liegen auf meinem Schreibtisch.” Doch das Büro des Bürgermeisters meide Maurer seitdem “wie der Teufel das Weihwasser”.

Seitz: “Wir könne über den Antrag ohne weiteres diskutieren. Aber wenn wir den annehmen, dann müssen wir mindestens eine zusätzliche Person im Rathaus einstellen.” Denn schon jetzt sei man unterbesetzt. “Denn wenn jeder Bürger nur einen Antrag stellt, sind das in Gerolsbach schon rund zehn Anträge pro Tag. Ich bin der Meinung, dass man dem Antrag nicht stattgeben sollte. Es ist nicht praktikabel.”

Thema: Informationsfreiheitsgesetz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz