Der Tätigkeitsbericht 2008/2009 umfasst auch den Aufgabenbereich der Informationsfreiheit. Den Startschuss hierfür gab das am 28. Februar 2009 in Kraft getretene neue Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz. Auf dieser Grundlage tritt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für eine transparente Verwaltung ein, in der alle Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich freien Zugang zu behördlichen Informationen haben. Dabei setzen wir zunächst auf Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit sowie eine moderierende Einflussnahme im Einzelfall, um der Verwaltung jeweils die Chance zu geben, ihr Handeln auf dem Felde der Informationsfreiheit zu optimieren.