In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Stadtrat von Bad Aibling erwartungsgemäß und mehrheitlich die Informationsfreiheitssatzung samt der Gebühren. Bürger haben nun eine rechtliche Basis auf freien Zugang zu den bei der Gemeinde vorhandenen Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde – so der Titel. Die Satzung gilt ab 1. März 2010 und liegt im Rathaus (Zimmer 311, dritter Stock) während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Bürger aus. Derweil begrüßte des Bündnis Informationsfreiheit für Bayern den Aiblinger Schritt zu einem “gläsernen Rathaus”. Damit habe die fünfte Kommune in Bayern (nach Prien, Kitzingen, Grasbrunn, Pullach) eine solche Satzung beschlossen. Bündnis-Sprecher Nikolaus Hoenning: “Zugang zu Informationen bedeutet, dass die Bürger an Planungen und Entscheidungen der Kommuneteilhaben können.Offenlegung ist eine Voraussetzung dafür, dass das Handeln der Verwaltung besser nachvollzogen und akzeptiert werden kann.” Die Informationsfreiheit sei das beste Mittel gegen Politikverdrossenheit.