Beiträge vom Februar, 2010

Hamburger Verwaltungsgericht schützt Behörden vor Ausforschung durch Scientology

Freitag, 26. Februar 2010 7:52

Mit Urteil vom 15. Januar 2010 (7 K 539/08) hat das Verwaltungsgericht Hamburg eine Klage eines Scientologen gegen die Stadt Hamburg auf Herausgabe von Informationen zu seiner Person abgewiesen. Die beklagte Behörde berief sich dabei auf eine Ausschlussklausel im Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz, nach der Informationen nicht rausgegeben werden müssen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Arbeitsgruppe Scientology stehen. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt in seinem Urteil die Verfassungsmäßigkeit dieser Ausnahmenorm.

Die Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology, Ursula Caberta, zu diesem Richterspruch: „Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in der gebotenen Deutlichkeit dargelegt, dass die verfassungsfeindliche Ausrichtung der Scientology Organisation zu Recht Grund genug für den Gesetzgeber war, die staatlichen Institutionen vor Ausforschungsversuchen zu schützen. Die mit diesem Urteil gewonnene Rechtssicherheit für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg ist ausdrücklich zu begrüßen.“

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Hamburgische Informationsfreiheitsbeauftragte Caspar legt Tätigkeitsbericht 2008/2009 vor

Donnerstag, 25. Februar 2010 10:16

Der Tätigkeitsbericht 2008/2009 umfasst auch den Aufgabenbereich der Informationsfreiheit. Den Startschuss hierfür gab das am 28. Februar 2009 in Kraft getretene neue Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz. Auf dieser Grundlage tritt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit  für eine transparente Verwaltung ein, in der alle Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich freien Zugang zu behördlichen Informationen haben. Dabei setzen wir zunächst auf Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit sowie eine moderierende Einflussnahme im Einzelfall, um der Verwaltung jeweils die Chance zu geben, ihr Handeln auf dem Felde der Informationsfreiheit zu optimieren.

Tätigkeitsbericht 2008/2009

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Island: Ein Paradies für Journalisten?

Mittwoch, 24. Februar 2010 11:34

Von Patrick Beuth

Für einen selbsternannten Anarchisten hat Smári McCarthy ziemlich viel Verständnis für die bürokratischen Abläufe in einem Parlament. McCarthy ist Sprecher der Icelandic Modern Media Initiatve (IMMI), einer Gruppe von Politikern, Journalisten und Netzaktivisten wie den Machern der Enthüllungsseite Wikileaks. Zusammen haben sie Großes vor, sie wollen die Welt verändern. Dafür warten sie gerne ein paar Tage auf ihren Auftritt vor den isländischen Volksvertretern.

“Die Chancen stehen gut, dass es diese Woche klappt”, sagt McCarthy. Dann wird das Parlament über einen Antrag von IMMI debattieren, wie Island zu einem Datenfreihafen gemacht werden kann. Zu einem Ort, an dem Informations- und Meinungsfreiheit die höchsten Güter sind, an dem Journalisten, deren Quellen, aber auch Menschenrechtsgruppen aus aller Welt Schutz vor Zensur und Verfolgung genießen.

Vor einer Woche hatte IMMI den Antrag ins Parlament eingebracht. Darin wird die Regierung aufgefordert, die besten Gesetze zum Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit aus anderen Ländern in einem neuen Gesetz zusammenzufassen: Ein Informationsfreiheitsgesetz, wie es Estland, Schottland und Norwegen haben, das den Zugang zu Dokumenten und Informationen von Ämtern und Behörden garantiert.

Dazu ein Informantenschutz nach US-amerikanischem Vorbild – Geheimnisverräter werden gesetzlich abgesichert, wenn sie brisante, für die Öffentlichkeit wichtige Informationen weitergeben. Und weiter: Journalisten sollen ihre Quellen bedingungslos schützen können. Größtmögliche Einschränkung von Zensur durch Regierung oder Justiz. Internet-Provider sollen weitgehend von der Verantwortung für die über ihre Netze verbreiteten Informationen befreit werden.

Damit nicht nur Isländer in den Genuss dieser Vorzüge kommen, sind vor allem Medienunternehmen aus aller Welt eingeladen, Büros in Island zu eröffnen oder ihre Server auf die Insel zu stellen. IMMI verweist darauf, dass die Wikileaks-Aktivisten bislang keinen einzigen Rechtsstreit verloren haben, weil sie sich auf die Gesetze der Länder berufen, durch die sie ihre Daten leiten.

Was sich zunächst nach Fantasterei anhört, ist ernst gemeint und ernst zu nehmen. “Der Vorschlag wird schon jetzt von 19 der 63 Abgeordneten unterstützt”, berichtet McCarthy. Auch die Bildungs- und Kulturministerin sei sehr daran interessiert. Sollte sich eine Mehrheit finden, müsse die Regierung den Gesetzgebungsprozess starten, auch wenn sie “zahlreiche bürokratische Möglichkeiten hat, ihn für eine Weile auf Eis zu legen”, wie McCarthy zugibt.

Er ist einer der jungen Isländer, die im Internet die größte Erfindung der Menschheit sehen – und die Rettung für ihr finanziell und moralisch bankrottes Land. “Dieses Projekt hat das Potenzial, Islands Ansehen in der Welt zu erneuern und auch den Schutz vor einem erneuten Finanzkollaps zu verbessern”, behauptet der Informatiker und Autor, der sich schon länger in der “Isländischen Gesellschaft für Digitale Freiheiten” engagiert, auf einer Anarchistenseite im Netz schreibt und in einem Labor an “digital fabrication” arbeitet, also daran, “Hähnchen-Sandwiches aus dem Internet herunterladbar zu machen.”

Auf seiner Seite weiß er unter anderem die Abgeordnete Birgitta Jonsdottir, die bis zu ihrer Wahl im April 2009 vor allem als Künstlerin und Web-Entwicklerin bekannt war. Nun sitzt sie für die Partei “Hreyfingin” (The Movement”) im Althing, dem isländischen Parlament, und wirbt für den Wechsel: “Die Finanzkrise hat unsere Perspektive verändert und uns gezeigt, was wirklich wichtig ist. Wir mussten auf die harte Tour lernen, dass wir keine freie Presse hatten, die ohne Angst über die Mächtigen im Land berichten konnte. Hätten wir sie gehabt, vielleicht wäre uns ein wenig von dem Unheil erspart geblieben.”

Entstanden ist die Idee zum “Journalistenparadies” auf einem Kongress in Reykjavik. Julian Assange, einer der Wikileaks-Gründer, sprach als erster davon, das Modell von Steuerparadiesen wie den Kaiman-Inseln nachzubauen und auf Informationen anzuwenden.

Es wäre nicht das erste Mal, dass Wikileaks Island verändert. Die Seite veröffentlichte im vergangenen Juli Dokumente, die belegten, wie sich die Aktionäre der Kaupthing-Bank noch mit unsicheren Milliardenkrediten versorgten, als der Untergang der Bank intern bereits abzusehen war. Ein TV-Bericht über diese Veröffentlichung wurde per Einstweiliger Verfügung untersagt, von einem Richter, dessen Sohn von den Krediten profitierte.

Der Sender behalf sich, indem er minutenlang die Adresse wikileaks.org einblendete. Daraufhin kam es zu heftigen Protesten in der Hauptstadt und zum Rücktritt der isländischen Regierung. Smári McCarthy jedenfalls ist optimistisch, nun einen Neustart für Island zu erleben “Wir hoffen, dass aus unserer Idee bis Ende des Jahres ein Gesetz wird.”

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Hamburger Justizsenator mit sich zufrieden

Montag, 22. Februar 2010 10:06

Eine erwartbar positive Zwischenbilanz seiner Arbeit hat Hamburgs jüngster Senator, Till Steffen (Justiz), gezogen. So seien mit dem Informationsfreiheitsgesetz die Datenschutzrechte der Bürger gestärkt worden.

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Bad Aibling: Fünftes “gläsernes Rathaus”

Donnerstag, 18. Februar 2010 11:06

In seiner jüngsten Sitzung beschloss der Stadtrat von Bad Aibling erwartungsgemäß und mehrheitlich die Informationsfreiheitssatzung samt der Gebühren. Bürger haben nun eine rechtliche Basis auf freien Zugang zu den bei der Gemeinde vorhandenen Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde – so der Titel. Die Satzung gilt ab 1. März 2010 und liegt im Rathaus (Zimmer 311, dritter Stock) während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Bürger aus. Derweil begrüßte des Bündnis Informationsfreiheit für Bayern den Aiblinger Schritt zu einem “gläsernen Rathaus”. Damit habe die fünfte Kommune in Bayern (nach Prien, Kitzingen, Grasbrunn, Pullach) eine solche Satzung beschlossen. Bündnis-Sprecher Nikolaus Hoenning: “Zugang zu Informationen bedeutet, dass die Bürger an Planungen und Entscheidungen der Kommuneteilhaben können.Offenlegung ist eine Voraussetzung dafür, dass das Handeln der Verwaltung besser nachvollzogen und akzeptiert werden kann.” Die Informationsfreiheit sei das beste Mittel gegen Politikverdrossenheit.

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Datenhafen für die Informationsfreiheit

Mittwoch, 17. Februar 2010 12:01

Von Isabelle Imhof (NZZ)

Mit einem neuen isländischen Mediengesetz sollen Whistleblower, Website-Betreiber und Journalisten aus aller Welt geschützt werden. Island will damit zu einem Datenhafen für die Meinungs- und Informationsfreiheit werden.

Dieser Tage wird im isländischen Parlament ein neues Mediengesetz behandelt. Basis ist die Icelandic Modern Media Initiative, die sich für das Recht auf freie Meinungsäusserung stark macht. Am Mittwoch soll im Parlament eine entsprechende Vorlage eingebracht werden.

Ziel der Initiative ist es, die Regierung mit geeigneten Massnahmen zu beauftragen, die sowohl die Informationsfreiheit, die freie Meinungsäusserung wie auch einen umfassenden Quellenschutz garantieren. Auch sogenannte Whistleblower sollen besser geschützt werden. Doch nicht nur das, die Regierung soll sich für dieselben Ziele auch in anderen Ländern stark machen. Island soll zu einem Datenhafen werden, in dem die Information vor Zensur und Repressionen geschützt wird und die den investigativen Journalismus fördert.

Die Sensibilität der Isländer für solche Themen ist unter anderem auf die Organisation Wikileaks zurückzuführen. Diese hat sich darauf spezialisiert, unterdrückte und geheim gehaltene Dokumente zu veröffentlichen, sofern sie für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind. Verschiedene Verschlüsselungsmechanismen garantieren dabei die Anonymität und Unauffindbarkeit der Quellen.

Als Wikileaks im Juli 2009 den Kaupthing-Bericht über die grösste isländische Bank ins Internet stellte, führte dies zur Aufdeckung eines der grössten Korruptions-Skandale des Inselstaates, in den Politiker, Bankmanager und sogar Mitglieder der Justiz verwickelt waren. Kurz vor dem Niedergang der seit Oktober 2008 unter staatliche Kontrolle gestellten Kaupthing-Bank waren noch ungedeckte Kredite in Milliardenhöhe an Begünstigte vergeben worden. Bis zuletzt hatten einflussreiche Kräfte die Verbreitung des Kaupthing-Berichts sowie die Berichterstattung zu verhindern versucht.

Die Empörung in der Bevölkerung war gross. Kein Wunder also, dass die Icelandic Modern Media Initiative von Vertretern quer durch die politischen Parteien getragen wird. Für die Ausarbeitung der Vorlage fanden sich rasch Spezialisten. Diese griffen auch auf existierende Gesetzgebungen in anderen Ländern zurück, etwa den Freedom of Information Act der USA und dem schwedischen Gesetz zur Pressefreiheit.

Der Freihafen für Daten und Information wäre auf in Island gut aufgehoben. Die Insel ist per Glasfaserkabel mit Europa und Amerika verbunden. Die technische Infrastruktur könnte mit emissionsfreier und erneuerbarer Energie, etwa Wasserkraft und Geothermie, betrieben werden. Ferner sind die Isländerinnen und Isländer in der Regel gut ausgebildet, viele von ihnen sprechen auch Englisch, die «Lingua franca» des World Wide Web.

Mit dem neuen isländischen Mediengesetz sollen Whistleblowern und Journalisten aus der ganzen Welt geschützt werden. Die Hürden für Klagen sollen entsprechend hoch angelegt sein. Besonderer Schutz ist auch für die Betreiber einer Internet-Domain vorgesehen, deren Immunität damit geschützt werden soll. Nachträgliche Zensur, etwa von elektronischen Zeitungsarchiven, soll verhindert werden.

Die Initiative hat grosse Chancen, im Parlament Gehör zu finden. Sollte das Gesetz entsprechend verabschiedet werden, verfügt Island wohl über die Medien-freundlichste Gesetzgebung der Welt.

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Island soll Medien- und Datenfreihafen werden

Dienstag, 16. Februar 2010 13:50

Von Stefan Krempl

Eine von Abgeordneten, den Machern der Enthüllungsseite Wikileaks, Journalisten und Internetpionieren getragene “Icelandic Modern Media Initiative” (IMMI) will am heutigen Dienstag einen Entwurf für eine Entschließung ins isländische Parlament einbringen, mit der der Inselstaat in ein Eiland für Meinungs- und Informationsfreiheit verwandelt werden soll. Die Resolution will die aus einer Koalition von Sozialdemokraten und einer Bewegung von Grünen und Linken gebildete Regierung auffordern, zur Errichtung eines Medien- und Datenfreihafens “die besten Gesetze” der Welt zusammenzuführen. Dabei sei auch ein “starker Schutz von Quellen” und Informationen in Form von “Whistleblowern” zu gewährleisten. Zusätzlich soll ein international ausgerichteter Preis für Meinungsfreiheit ins Leben gerufen werden.

Ziel des Vorstoßes ist, die Demokratie durch den besseren Schutz der “vierten Gewalt” zu stärken. Die Insel könne mit dem Vorhaben internationale Presseorganisationen genauso anziehen wie Medien-Startups, Menschenrechtsgruppen und Daten-Center, heißt es zur Erläuterung. Im Internet-Zeitalter sei es gleichgültig, wo etwa eine renommierte Zeitung konkret veröffentlicht werde. Dies hänge vielmehr von Faktoren wie Entfernung, Kommunikationsmöglichkeiten, Serverkosten, Transparenz und dem rechtlichen Umfeld ab. Die Rechtslage solle mit der Initiative so verbessert werden, dass sie für investigativen Qualitätsjournalismus mit politischer Relevanz ideal sei.

Das Konzept für den “sicheren Hafen” für Medien und Internetprovider stammt hauptsächlich aus den Federn führender Köpfe hinter Wikileaks.  Julian Assange und ein Informatiker mit dem Pseudonym “Daniel Schmitt”, zwei der Macher der Plattform – die derzeit stillgelegt ist und um Spenden bittet –, hatten die Pläne bereits Ende Dezember auf einem Hackertreffen in Berlin vorgestellt. Wikileaks selbst hatte auf Island vergangenes Jahr für großes Aufsehen durch einen Bericht über das Gebaren nationaler Banken und deren Aktionäre während der Finanzkrise gesorgt: Ein bereits produzierter Fernsehbeitrag darüber durfte wegen einer Unterlassungsauforderung nicht gesendet werden, deswegen wurde stattdessen der Link auf den Wikileaks-Report gesendet.

Die IMMI leitet die parlamentarischen Schritte nun etwas später als geplant ein. Bis zum 26. Februar soll der Resolutionsentwurf von den Volksvertretern beraten und verabschiedet werden. Die der IMMI beitgetretene isländische Abgeordnete Birgitta Jonsdottir von der jungen Organisation “Die Bewegung” sieht gute Chancen für eine Mehrheit im Parlament, und zwar als Zeichen der demokratischen Wiederbelebung, nachdem Island in den Strudel der Finanzkrise geraten war. Auch die grüne Parlamentarierin Eva Joly hält die Insel mittlerweile für den “perfekten Ort, um solche Bemühungen im Hinblick auf globale Transparenz und Gerechtigkeit zu initiieren”.

Konkret soll mit dem Vorstoß ein “ultra-modernes” Informationsfreiheitsgesetz mit Elementen von Vorbildern in Estland, Großbritannien und Norwegen geschaffen werden. Beim Schutz von Informanten wollen sich die Vordenker an Vorgaben etwa aus dem “Military Whistleblowers Act” der USA orientieren. Für den “perfekten” Schutz der Kommunikation zwischen Reportern und anonymen Quellen sind sie im belgischen Recht fündig geworden. Internet-Zugangsanbieter sollen als reine Durchleiter von Datenpaketen verstanden und somit weitgehend von der Haftung freigestellt werden. Nicht zuletzt soll der Schutz von Online-Archiven verbessert werden. Eine erste Online-Liste, auf der sich Unterstützer der Initiative eintragen können, ist auf der Domain Icelove.org zu finden.

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Nichtraucherschutzgesetz: Behörde muss Informanten nicht preisgeben

Dienstag, 16. Februar 2010 13:47

Ordnungsbehörden sind nicht verpflichtet, Namen und Adressen von Informanten preiszugeben, die auf Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz hingewiesen haben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Schleswig in Schleswig-Holstein.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Inhaberin einer Kieler Gaststätte auf Akteneinsicht geklagt, nachdem gegen sie Anfang 2008 nach mehreren Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz eine Ordnungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung für den Fall weiterer Verstöße erlassen worden war. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens hatte sie Einsicht in die Akten der Behörde beantragt, um gegen die der Behörde namentlich bekannten Informanten gegebenenfalls später ein Hausverbot für ihre Gaststätte zu verhängen. Die Landeshauptstadt Kiel lehnte diesen Antrag ab. Akteneinsicht könne nur nach vorheriger Unkenntlichmachung der betroffenen Namen gewährt werden. Es seien überwiegende schutzwürdige Interessen der Informanten gegeben und könne auch aus grundsätzlichen Erwägungen nicht hingenommen werden, dass Bürger, die sich an die Ordnungsbehörde wendeten, um zu ihrem Recht zu kommen, deswegen negative Folgen befürchten müssten. Darüber hinaus sei die Behörde auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, wenn sie ihre Aufgaben angemessen wahrnehmen solle.
Die daraufhin nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhobene Klage ist jetzt vom Verwaltungsgericht Schleswig abgewiesen worden. Weder das allgemeine Verwaltungsrecht noch das Schleswig-Holsteinische Informationsfreiheitsgesetz gewähre der Gaststätteninhaberin einen Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht. Sowohl nach dem Landesverwaltungsgesetz als auch nach dem Informationsfreiheitsgesetz gehe das persönliche Interesse der Betroffenen an einer Geheimhaltung ihrer Namen dem Interesse der Gaststätteninhaberin vor. Überdies fehle es auch an der nach dem Informationsfreiheitsgesetz erforderlichen besonderen rechtlichen Beziehung zwischen dem Informationssuchenden – hier: der Gaststätteninhaberin – und den Betroffenen. Diese Beziehung könne insbesondere auch nicht aus dem Hausrecht eines Gastwirts abgeleitet werden, da das Recht, Hausverbote auszusprechen, grundsätzlich gegenüber jedermann bestehe, ohne das eine besonders herausgehobenen Beziehung bestehen müsse.

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Keine Auskunft zu Hartz-IV-Politik

Sonntag, 14. Februar 2010 21:54

Von Sebastian Heiser

Die Bundesregierung hält ihre Hartz-IV-Politik für so unpopulär, dass sie beim Bekanntwerden interner Dokumente mit neuen Protesten dagegen rechnet. Einen Antrag der taz gemäß Informationsfreiheitsgesetz auf Einblick in Unterlagen zu Zwangsumzügen von Hartz-IV-Empfängern hat das Bundesarbeitsministerium mit folgenden Argumenten abgelehnt (PDF, 8 Seiten, 2,5 MB):

Dieses Thema war schon vor einigen Jahren Gegenstand einer heftigen politischen Kontroverse um die sog. Hartz-IV-Gesetze. In zahlreichen, nicht zuletzt von der Partei Die Linke organisierten Demonstrationen wurde versucht, außerparlamentarischen Druck auf die politischen Entscheidungsträger aufzubauen. Die ausgesprochen emotionalisiert geführte öffentliche Debatte dürfte einen nicht unerheblichen Einfluss auf das Scheitern der damaligen rot-grünen Koalition und die Durchführung vorzeitiger Neuwahlen gehabt haben. (…)

Vor diesem Hintergrund ist es nach meiner Einschätzung naheliegend, dass im Falle einer Veröffentlichung der Argumente des Bundes aus der Klageschrift (ebenso wie der Gegenargumente des Landes) durch die TAZ und den für diese arbeitenden Herrn Heiser Gefahren für die Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit der mit der Sache befassten Mitglieder des Bundessozialgerichts entstehen. (…)

Vor allem bestünde die naheliegende Gefahr, dass das Verfahren zum Anlass genommen würde, um den Versuch zu unternehmen, an einzelnen Aussagen aus den gewechselten Schriftsätzen eine erneute öffentliche Debatte über die Hartz-IV-Gesetze zu entzünden und so die Auseinandersetzung gleichsam aus dem Gerichtssaal auf die Straße zu verlagern. Käme es hierzu, so wäre die Folge, dass alle Beteiligten des Verfahrens – insbesondere auch die hiermit befassten Richter – einem erheblichen öffentlichen Druck ausgesetzt wären, dem sie in dieser Form üblicherweise auch als Richter eines obersten Bundesgerichts nicht ausgesetzt sind.

Es geht dabei um ein Gerichtsverfahren des Bundes gegen das Land Berlin vor dem Bundessozialgericht zu Zwangsumzügen, also zu der Frage: Wie schnell soll das Jobcenter jemanden, der arbeitslos geworden ist, zum Umzug in eine günstigere Wohnung zwingen? In § 22 des Sozialgesetzbuches II heißt es, die Kosten für die bisherige Wohnung werden vom Jobcenter so lange bezahlt, wie es „nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken“. Dabei gibt das Gesetz auch einen Anhaltspunkt für den Zeitraum vor: Die höheren Kosten für die bisherige Wohnung sollen „in der Regel jedoch längstens für sechs Monate“ übernommen werden.

Die rot-rote Koalition auf Landesebene lehnt Zwangsumzüge politisch ab und versucht, sie im Rahmen der Umsetzung des Bundesrechts möglichst zu vermeiden. Dabei argumentiert der Senat auch finanziell: Schnelle Zwangsumzüge würden sich für das Jobcenter oft nicht lohnen. Schließlich muss das Jobcenter auch das Umzugsunternehmen bezahlen und die zweifache Miete für den Umzugsmonat. Die dadurch entstehenden einmaligen Kosten amortisieren sich zwar langfristig durch die Einparungen bei der Miete – aber das gilt nur, wenn die Hartz-IV-Bezieher auch langfristig auf Hartz IV bleiben.

Der Senat argumentiert aber: Wenn ein Hartz-IV-Bezieher kurz nach seinem Umzug einen Job findet, dann hat sich der Umzug finanziell für den Staat nicht gelohnt. Denn das Jobcenter hat zwar alle Kosten für den Umzug zu tragen, profitiert aber nur kurze Zeit von der niedrigeren Miete in der neuen Wohnung. Außerdem habe der Hartz-IV-Bezieher mehr Zeit für die Jobsuche, wenn er nicht parallel noch seinen Umzug in eine billigere Wohnung organisieren müsse. In den Ausführungsvorschriften hatte Berlin daher festgelegt: Die Wohnkosten „werden zunächst für die Dauer eines Jahres ab Beginn des Leistungsbezuges in tatsächlicher Höhe übernommen“.

Der Bund aber rechnete anders. Seiner Ansicht nach hätte es Geld gespart, wenn das Land Berlin die Hartz-IV-Empfänger zu schnelleren Umzügen gezwungen hätte. Und weil die Kosten der Miete zwischen Bund und Kommune aufgeteilt werden (der Bund zahlt etwa zwei Drittel), verklagte der Bund das Land Berlin vor dem Bundessozialgericht auf Erstattung seines Anteils der angeblich zu viel gezahlten Mietkosten – gut 47 Millionen Euro.

In der taz hätte uns nun interessiert, wie die Berechnungen des Bundes aussehen, mit denen er die Berechnungen des Landes Berlin angreift. Wer hat recht? Welches ist der wirtschaftlichste Zeitpunkt für Zwangsumzüge? Daher stellten wir im Februar 2009 beim Bundesarbeitsministerium einen Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz, um die Klageschrift einzusehen.

Das Arbeitsministerium – damals noch unter Olaf Scholz (SPD) – wies den Antrag ab. Es berief sich damit auf einen der vielen Ausnahmetatbestände im Informationsfreiheitsgesetz. Dort heißt: „Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf (…) die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens“. Nachdem ich den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einschaltete, prüfte das Ministerium meinen Antrag noch einmal seeeeeehr intensiv (so lange, bis sogar die Bundestagswahl vorbei war) und schickte dann eine ausführliche Begründung an den Bundesdatenschutzbeauftragten – übrigens mit der ausdrücklichen Bitte um „vertrauliche Behandlung“.

Das Ministerium offenbart in dem Schreiben auch sein Demokratieverständnis:

Damit ist offensichtlich, dass der Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens in hohem Maße die Gefahr mit sich bringt, dass das Verfahren vor dem Hintergrund der damaligen Kontroversen über die Hartz-IV-Gesetze politisiert geführt wird. Umso notwendiger ist es, das Gerichtsverfahren von den Gefahren einer Einflussnahme durch eine hoch emotionalisierte Debatte freizuhalten und nach den sachlichen Kriterien eines allein Recht und Gesetz verpflichteten Gerichtsverfahrens zu orientieren.

Wir lernen: Nach Ansicht des Ministeriums ist der beste Weg, über Zwangsumzüge zu entscheiden, wenn kundige Fachleute in einem geregelten Verfahren Argumente austauschen, die möglichst nicht an die breite Öffentlichkeit gelangen sollen. Sonst besteht womöglich die Gefahr einer Debatte, die “emotionalisiert” ist, in der also die sachlichen Argumente der Fachleute untergehen. Und kann man als Ministerium denn wirklich zulassen, dass Laien darüber entscheiden, was in diesem Land passiert – bloß weil sie in der Mehrheit sind?

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Bundesministerien erfassen Surfverhalten

Mittwoch, 10. Februar 2010 23:58

Von Patrick Breyer

Über das Informationsfreiheitsgesetz konnten die bislang unveröffentlichten Ergebnisse einer Umfrage des Bundesdatenschutzbeauftragten bei allen Bundesbehörden über die Erfassung des Internet-Nutzungsverhaltens erlangt werden. Aus den Antworten der Behörden ergibt sich, dass die meisten Bundesministerien und Bundesbehörden illegal in identifizierbarer Form aufzeichnen (lassen), wer sich für welche Informationen auf ihren Internetportalen interessiert und wer dort nach welchen Stichworten gesucht hat. Diese gesetzlich verbotene Erfassung praktizieren etwa das Kanzleramt, der Bundesnachrichtendienst und der Deutsche Bundestag.

Diejenigen Ministerien und Behörden, die IP-Adresse, Zugriffszeitpunkt und URL (Seitenadresse) der Besucher ihrer Internetportale aufzeichnen, können daraus rekonstruieren, wer sich für welche Informationen auf ihren Internetportalen interessiert und wer nach welchen Stichworten sucht (die Suchworte sind Bestandteil der URL). Über die IP-Adresse kann der Inhaber des genutzten Internetzugangs ermittelt werden. Bei Universitäten, Presseunternehmen usw. ist dies unmittelbar über Verzeichnisse im Internet möglich („statische IP-Adresse“). Bei Privatpersonen, die keinen Anonymisierungsdienst nutzen, ist dies über deren Internet-Zugangsanbieter sechs Monate lang möglich. So erlaubt § 113 TKG eine Identifizierung ohne richterliche Anordnung u.a. „für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes“. Gerade Bundesbehörden verfügen also über weitreichende Möglichkeiten, die Nutzer ihrer Portale zu identifizieren und nachzuverfolgen. Dies kann unter Umständen unangenehme Ermittlungen nach sich ziehen (z.B. nach Abruf von Informationen über illegale Drogen).

In der Vergangenheit nutzte etwa das Bundeskriminalamt seine Surfprotokolle, um Ermittlungen gegen Besucher seiner öffentlichen Internetseiten über kriminelle Vereinigungen anzustrengen – übrigens ohne Ergebnis. Nachdem das Bundesjustizministerium diese Praxis als rechtswidrig erkannte, stoppte das Bundeskriminalamt das Verfahren. Ob andere Ministerien – etwa Nachrichtendienste – ihre Surfprotokolle weiterhin zum Anlass zu Ermittlungen gegen Internetsurfer nehmen, ist nicht bekannt. Solange Surfprotokolle erstellt werden, ist dieses Risiko nicht auszuschließen.

Das Bundesjustizministerium protokollierte zunächst selbst das Surfverhalten der Besucher seiner Internetpräsenz, musste dies auf eine gerichtliche Verurteilung hin aber einstellen, da andernfalls der Bundesjustizministerin Ordnungshaft droht. Das Ministerium bietet sein Portal seither sicher und zuverlässig ohne Aufzeichnung personenbezogener Daten an.

Aus den nun veröffentlichten Umfrageergebnissen geht indes hervor, dass viele der übrigen Ministerien die Rechtslage bewusst ignorieren und weiterhin personenbezogen das Surfverhalten aufzeichnen. Obwohl die Umfrage aus dem Jahr 2008 stammt, ergibt eine stichprobenartige Prüfung der aktuellen Datenschutzhinweise, dass sich wenig geändert hat.

§ 15 Absatz 3 Telemediengesetz bildet keine Rechtsgrundlage für die Erfassung der Internetnutzung, weil die Vorschrift ein Widerspruchsrecht gegen die Erstellung pseudonymer Nutzungsprofile vorsieht und die Behörden ihre Protokollierung – wie bereits getestet – trotz Widerspruchs fortsetzen.

Auch § 5 BSIG 2009 hat die Praxis nicht legalisiert. Die Vorschrift ermächtigt nur das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Datenspeicherung, nicht aber die einzelnen Ministerien. Abgesehen davon ist die Vorschrift in einer Auslegung, wonach sie eine permanente und flächendeckende Surfprotokollierung rechtfertige, verfassungswidrig. Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung ist bereits angekündigt (Seite 17 f.).

Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sah zwar ursprünglich eine Ermächtigung zur Surfprotokollierung vor. Diese Änderung wurde aber auf öffentlichen Druck hin aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Damit ist klar, dass die gegenwärtige Surfprotokollierung rechtswidrig ist. Weitere Informationen zum Thema „Surfprotokollierung“ bietet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Dass die Aufzeichnungspraxis gegen die §§ 13 Abs. 4 Nr. 2, 15 Telemediengesetz verstößt, bestätigen unter anderem

  • die Urteile gegen das Bundesjustizministerium
  • das Bundesjustizministerium inzwischen selbst
  • das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Nr. 37)
  • der Bundesdatenschutzbeauftragte (siehe Tätigkeitsbericht ab Seite 99), der die Praxis bislang gleichwohl nicht beanstandet hat
  • der Düsseldorfer Kreis der Datenschutzaufsichtsbehörden.

Mehreren der angefragten Behörden handeln sogar bewusst illegal. Sie teilten dem Bundesdatenschutzbeauftragten auf die Frage nach der Rechtsgrundlage ihrer Surfprotokollierung beispielsweise mit: „keine spezifische“ (Bundesamt für Naturschutz), „Lücke“ (Presse- und Informationsamt) oder „nicht erkennbar“ (Bundesnetzagentur). Es ist ein Skandal, dass Beamte, die auf die Einhaltung der Gesetze geschworen haben (§ 64 BBG), diese wider besseres Wissen brechen. Abhilfe ist leider nicht in Sicht.

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