Thüringer Informationsfreiheitsbeauftragter?

Kleine Anfrage (256) des Abgeordneten Barth (FDP) im Thüringer Landtag am 26. Januar 2010:

Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, die Funktion des Datenschutzbeauftragten um die Funktion eines “Informationsfreiheitsbeauftragten” zu erweitern (vgl. II.17. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit der Einsetzung eines “Informationsfreiheitsbeauftragten”?

2. Wann plant die Landesregierung, den “Informationsfreiheitsbeauftragten” zu berufen bzw. den Funktionsumfang des Datenschutzbeauftragten entsprechend zu erweitern?

3. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den zusätzlichen Bedarf an Personal beim “Informationsfreiheitsbeauftragten”?

a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?

b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?

c) Nach welchen Verfahren und Kriterien erfolgt die Personalauswahl?

4. Auf welche Höhe veranschlagt die Landesregierung die jährlichen Kosten für den “Informationsfreiheitsbeauftragten” (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

5. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für den “Informationsfreiheitsbeauftragten” eingestellt?

6. Was plant die Landesregierung für den Fall, dass die unter Frage 1 benannten Zielstellungen des “Informationsfreiheitsbeauftragten” erfüllt sind?

7. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Arbeit des “Informationsfreiheitsbeauftragten” einzubeziehen und/oder darüber zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Art und Weise soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

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