FDP und Informationsfreiheit

FDP – die Liberalen. Schöner Name und nichts dahinter? Sind Freiheitsrechte für diese Partei noch ein Thema? Spätestens im Jahr 1996, mit dem Rücktritt von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger anlässlich des Großen Lauschangriffs, bekam die liberale Fassade sichtbare Risse. Anschließend konnte sich die FDP auf Bundesebene in der Opposition (von 1998 bis 2009) wieder freiheitlich aufpäppeln. Aber auf Landesebene und in Regierungsverantwortlichkeit blieb die Liberalismusliebe stets auf der Strecke, wie an den folgenden Beispielen zur Informationsfreiheit zu zeigen ist.

An der 5%-Hürde ist die FDP in Baden-Württemberg noch nie gescheitert und seit 1996 in Koalition mit der CDU. Dennoch gibt es kein Informationsfreiheitsgesetz im Ländle. Justizminister Ulrich Goll (FDP): Man müsse sich gut überlegen, ob man “allen immer alles zugänglich machen” wolle.

In Bayern gelang es der FDP im Jahr 2008 die gottgegebene CSU-Alleinherrschaft zu brechen. Daraufhin versprach FDP-Generalsekretär  und späterer bayerischer Wirtschaftsminister Martin Zeil einen eigenen Gesetzesentwurf zur Informationsfreiheit. Wenig später gab es einen Rückzieher. Andreas Fischer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Liberalen im bayerischen Landtag verteidigte die Haltung seiner Partei. Die FDP wünsche sich ein solches Gesetz, müsse sich jedoch dem Koalitionszwang beugen.

Anderer Meinung ist der liberale Innenpolitiker Wolfgang Greilich in Hessen: “Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen, denn das Informationsfreiheitsgesetz würde keine Fortschritte für Bürger bringen, letztlich wäre außer Spesen nichts gewesen”.

Niedersachsen: Seit 2003 in Regierungsverantwortung, lehnte die FDP einen grünen Gesetzesvorstoss am 24. November 2009 im Landtag ab.

Und in Sachsen ist wenig von Informationsfreiheit zu hören. Weder gibt es eine Initiative im Dresdner Landtag, noch ist ein Informationsfreiheitsgesetz im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vereinbart.

Noch Fragen?

Bad Aibling: Bürger fragen – Stadt antwortet

Eine neue Satzung soll den Rechtsanspruch eines jeden Aiblinger Bürgers auf Informationsfreiheit und Akteneinsicht bei der öffentlichen Verwaltung festzurren: Die Informationsfreiheitssatzung. Sie passierte jüngst den Hauptausschuss und muss nun vom Stadtrat “abgesegnet” werden . Erfogt das, gilt sie ab 1. März 2010 – zusammen mit einem Gebührenspiegel.

Die neue Satzung unterstützt den Demokratiegedanken, Entscheidungsprozesse in der Kommune transparent zu machen und auch ein Stück Kontrolle (gegenüber einer Verwaltung) zu geben. Stichwort: “gläsernes Rathaus”. Derzeit gilt das Recht auf Akteneinsicht bei berechtigtem Interesse .

Grundsätzlich sei der Stadtrat ja für diese Satzung, erläuterte Bürgermeister Felix Schwaller eingangs der Debatte im Hauptausschuss – indes sein geschäftsführender Beamter Peter Schmid auf das Manko einer Mustersatzung durch den Städte- und Gemeindetag hinwies. Dieser zeige sich von einer Informationsfreiheitssatzung nicht gerade begeistert und biete keine Mustersatzung an, führte er aus.

Als erste Stadt in Bayern habe deshalb die Stadt Passau eine Art Mustersatzung bei ihrer Regierung von Niederbayern prüfen lassen, auf welche dann die Gemeinde Prien am Chiemsee zurückgegriffen habe. Während in Passau die Satzung nach einem Wechsel an der Stadtspitze nicht weiter verfolgt wurde, habe Prien seit Inkrafttreten 2009 nur “zwei Fälle gehabt”, erläuterte Schmid weiter.

Im Bürokratendeutsch hat laut Satzung jeder (Aiblinger) Bürger “Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Gemeinde vorhandenen Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises”. Das zieht Verwaltungsaufwand und Bürokratie nach sich und damit auch Kosten. Entsprechend erarbeitete die Verwaltung einen Gebührenspiegel und orientierte sich an den bislang vorbereiteten oder erlassenen Satzungen (Passau, Prien).

Die Gebührenspanne ist weit gefasst: Zwischen 5 und 100 Euro würden ab 1. März 2010 bestimmte Auskünfte bei der Stadtverwaltung kosten. Ist der Verwaltungsaufwand gering, kostet das von fünf bis 25 Euro; ist er umfangreich zwischen 26 und 50 Euro, bei außergewöhnlich hohem Aufwand (Aussonderung von privaten Daten, laufender Akt mit Hinzuziehung von Registratur/Archiv etc.) zwischen 51 und 100 Euro. “Für eine einfache mündliche oder telefonische Auskunft werden aber weiterhin keine Gebühren erhoben”, so Schmid (Anfrage Dieter Bräunlich, ÜWG).

Stadträtin Dr. Birgitt Matthias (SPD) kritisierte den Erlass der Satzung – man schaffe ein bürokratisches Monstrum. Bislang habe die Verwaltung bei Auskünften noch “lenken können, jetzt ist sie an die Gebührengestaltung gebunden.”

Die Satzung soll bei Zustimmung des Stadtrates zunächst für zwei Jahre in Kraft treten und unbefristet gültig werden, wenn der Stadtrat bis dahin nichts anderes entscheidet. Ein Erfahrungsbericht soll nach zwei Jahren und vor Ende der Frist auf den Tisch. Das war Rudi Gebhart (ÜWF) zu lang. Er regte einen Zwischenbericht nach einem Jahr an.

Thüringer Informationsfreiheitsbeauftragter?

Kleine Anfrage (256) des Abgeordneten Barth (FDP) im Thüringer Landtag am 26. Januar 2010:

Die Regierungskoalition von CDU und SPD hat in der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 2009 angekündigt, die Funktion des Datenschutzbeauftragten um die Funktion eines “Informationsfreiheitsbeauftragten” zu erweitern (vgl. II.17. der Koalitionsvereinbarung).

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche inhaltlichen Zielsetzungen verfolgt die Landesregierung mit der Einsetzung eines “Informationsfreiheitsbeauftragten”?

2. Wann plant die Landesregierung, den “Informationsfreiheitsbeauftragten” zu berufen bzw. den Funktionsumfang des Datenschutzbeauftragten entsprechend zu erweitern?

3. Auf wie viele Mitarbeiter veranschlagt die Landesregierung den zusätzlichen Bedarf an Personal beim “Informationsfreiheitsbeauftragten”?

a) In welchem Umfang soll dieser Personalbedarf gegebenenfalls verwaltungsintern gedeckt werden?

b) Wie hoch ist gegebenenfalls der Bedarf an verwaltungsexternem Personal?

c) Nach welchen Verfahren und Kriterien erfolgt die Personalauswahl?

4. Auf welche Höhe veranschlagt die Landesregierung die jährlichen Kosten für den “Informationsfreiheitsbeauftragten” (bitte nach Personal- und nach Sachkosten differenzieren)?

5. In welchem Einzelplan des Landeshaushalts werden die Kosten für den “Informationsfreiheitsbeauftragten” eingestellt?

6. Was plant die Landesregierung für den Fall, dass die unter Frage 1 benannten Zielstellungen des “Informationsfreiheitsbeauftragten” erfüllt sind?

7. Plant die Landesregierung, das Parlament in die Arbeit des “Informationsfreiheitsbeauftragten” einzubeziehen und/oder darüber zu unterrichten? Wenn ja, in welcher Art und Weise soll dies jeweils erfolgen? Wenn nein, aus welchen Gründen soll dies jeweils nicht stattfinden?

GB: Daten frei im Netz verfügbar

Von Christiane Schulzki-Haddouti

Die Briten machen es den anderen Staaten Europas vor: Als Erste haben sie Regierungsdaten so veröffentlicht, dass sie jedem Bürger direkt nützlich sein können. Dabei geben sie auch politisch brisante Daten frei wie etwa die Zahlen zu ungeklärten Todesfällen unter Soldaten. Aber auch aktuelle Informationen zu Straßenreparaturen und Bauvorhaben können über neue Anwendungen im Web frei genutzt werden.

Kein Geringerer als World-Wide-Web-Erfinder Sir Tim Berners-Lee steckt hinter der am 21. Januar 2010 gestarteten Website data.gov.uk – und er will damit das Internet revolutionieren. Bisher stellt das Web vor allem Inhalte bereit. Doch es wird noch nicht wirklich als das genutzt, was es wirklich ist: ein gigantischer Computer, der die gespeicherten Daten auch verarbeiten kann.

Data.gov.uk enthält mehr als 2.500 Datensätze, die die britische Regierung jetzt veröffentlichte – und mit denen nun jeder rechnen darf. Damit veröffentlichten die Briten fast dreimal so viele Datensätze wie die US-Amerikaner, die bisher unter der Ägide von US-Präsident Barack Obama als weltweit führend in Sachen “offene Regierungsdaten” galten. Aus Sicht von Datenschützern gibt es übrigens keine Bedenken, da sich die Zahlen nicht auf einzelne Personen beziehen lassen.

Das amerikanische IT-Magazin “Techcrunch” nannte die Datenfreigabe einen “wagemutigen Schritt”. Die Daten lassen sich über eine Volltextsuche durchsuchen. Zu den 2.500 Datensätzen gehören unter anderem 22 aus dem Militärbereich. Einer widmet sich politisch brisanten Zahlen, die andere Regierungen gerne unter Verschluss halten: den Zahlen zu Suiziden und ungeklärten Todesfällen in der britischen Armee. Sozialen Sprengstoff liefern aber auch die Zahlen aus dem Polizeibereich: So werden Verwarnungen und Verhaftungen nach ethnischer Zugehörigkeit aufgeschlüsselt und Straftaten von Pflege- und Waisenkindern aufgelistet.

Andere Zahlen kommen aus den Bereichen Finanzen, Gesundheit, Bildung, Verkehr und Umwelt. Die Daten sind Grundlage für neue Anwendungen, die Nutzer etwa über ihr Smartphone abrufen können. So können sie etwa mit “Where does my money go?” überprüfen, wie die Regierung die Steuern ausgibt. Der Regierungshaushalt bleibt so nicht länger die Domäne von Experten. Bürger können auch über eine Smartphone-Anwendung nachsehen, wo sich der nächste Zahnarzt oder die am nächsten gelegene Apotheke befindet. Für Hauskäufer gibt es sogar schon zwei praktische Anwendungen: Sie können die Entwicklung von Immobilienpreisen der letzten Jahre für die Gegend ihrer Wahl nachvollziehen.

Bereits über 2.400 Programmierer registrierten sich auf der Website. Zum Start gab es zehn Anwendungen. Dazu gehört etwa der kostenlose Dienst Planning Alerts, der Bürgern per E-Mail mitteilt, sobald es irgendein Planungsvorhaben in der unmittelbaren Nachbarschaft gibt. Die Anwendung Fill That Hole unterstützt die Meldung von Schlaglöchern und anderen Straßenhindernissen. Die sind offenbar in Großbritannien ein großes Ärgernis: Durchschnittlich alle 110 Meter lauert dort ein Schlagloch auf ahnungslose Auto- und Radfahrer. Die Meldungen sollen die lokalen Verwaltungen dazu bringen, schneller auf Straßenschäden zu reagieren als bisher.

Die Regierung hofft, dass der öffentliche Dienst damit Geld einsparen kann, da die Daten effizienter ausgewertet werden und einen konkreten sozialen Nutzen erzeugen können. Für Tim Berners-Lee ist jedenfalls klar: “Regierungsdaten sollten eine öffentliche Ressource sein. Indem sie publiziert werden, können wir neue Ideen für öffentliche Dienstleistungen entwickeln. Wir können der Verwaltung und der Gesellschaft helfen, besser zu arbeiten. Und wir ermöglichen talentierten Unternehmern und Ingenieuren die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Dienstleistungen.”

Vorausgegangen war übrigens eine jahrelange Kampagne der britischen Tageszeitung The Guardian unter dem Motto: Befreit unsere Daten! Grundlage für die Datenfreigabe ist das britische Informationsfreiheitsgesetz, das den Bürgern grundsätzlich ein Recht auf Akteneinsicht einräumt. Die Bürger können deshalb direkt über die data.gov.uk-Website auch die Freigabe von bisher nicht veröffentlichten Daten beantragen.

In Großbritannien muss die Regierung begründen, wenn sie die Informationen nicht veröffentlichen will. Das ist das Gegenteil der Amtsverschwiegenheit, die in Österreich sogar trotz diverser Auskunftspflichtsgesetze Verfassungsrang hat. Österreich ist daher heute das einzige Land in der Europäischen Union, das noch nicht in Richtung “Open Government” umgedacht hat. Auch in Deutschland gehörte übrigens die Amtsverschwiegenheit ebenfalls lange Zeit zum tradierten Umgang mit den Bürgern – bis vor vier Jahren, als das Bundesinformationsfreiheitsgesetz eingeführt wurde.

Bad Albling: Informationsfreiheit für die Bürger?

Um den freien Zugang für Aiblinger Bürger zu den bei der Stadt vorhandenen Informationen des eigenen Wirkungskreises geht es in der Informationsfreiheitssatzung.

Die Auskünfte, so sie nicht zum Beispiel der Geheimhaltung unterliegen, sind nicht gebührenfrei. Die Verwaltung erstellte dazu ein Kostenverzeichnis. Beides, der Erlass der Informationsfreiheitssatzung wie auch die Gebühren, sind aber noch nicht in Kraft. Sie sind zunächst Beratungspunkte im Hauptausschuss. Dieser tagt öffentlich am Donnerstag, 21. Januar, um 17 Uhr im Rathaus (großer Sitzungssaal).

Käse ist Politik

Von Anna Sauerbrey

Gelbe Käse, schöne Kühe, bäuerlich-nostalgisches Flair. Die „Grüne Woche“ gibt dem Essen für einige Tage die Unschuld zurück. In Wahrheit hat es die längst verloren: Essen ist ein hart umkämpftes Politikfeld. BSE und falscher Käse, überzuckerte Müslis und Gengemüse – die Liste der Probleme und Skandale ist lang, ebenso die der Wünsche der Verbraucherschützer.

Mit effektiven Regelungen haben sich Bundesregierungen wie Europäische Union bislang schwergetan. Aus mehreren Gründen. Erstens ist die Gemengelage der Interessengruppen unübersichtlich. Ein Beispiel dafür ist die Diskussion um die Ampel-Kennzeichnung. In England werden bereits viele Lebensmittel mit grünen, gelben und roten Punkten versehen, je nach ihrem Anteil an Zucker, Fett und Salz. Für die Einführung der Ampel spricht sich die Organisation Foodwatch aus, gegründet und geleitet von Ex-Greenpeace-Chef Thilo Bode. An seiner Seite weiß Bode neben den Verbraucherzentralen die Krankenkassen. Gegen die Ampel schicken die Verbände der Lebensmittelindustrie ihre Lobbyisten ins Feld, die einen wichtigen Wirtschaftszweig schützen sollen: In Deutschland machten die Produzenten 2009 rund 150 Milliarden Euro Umsatz und beschäftigten eine halbe Million Menschen. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) wird allerdings keine Entscheidung über die Ampel treffen müssen. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Kennzeichnung vorgelegt, der keine farbliche Markierung vorsieht. Jede nationale Abweichung würde dann den Binnenhandel stören.

Zweitens ist Essen Wissenschaft. Es enthält Tausende verschiedener Substanzen und wird zunehmend als medizinisches Produkt vermarktet. Wie schwierig das eine effektive Regulierung macht, zeigt das Beispiel der „Health Claims“. Das sind Werbebotschaften, die sich auf die Gesundheit beziehen, wie etwa das Margarine-Versprechen, Herz-Kreislauferkrankungen vorzubeugen. 2006 beauftragte die Europäische Kommission ihre Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), sämtliche Versprechen auf dem Markt zu überprüfen – eine Herkulesaufgabe. 4185 „Health Claims“ überprüft die Efsa. Die Ergebnisse der ersten 500 Tests wurden Ende 2009 publiziert: Viele Behauptungen sind nicht zu halten. Ob diese sofort verboten werden, entscheidet bald der neue Kommissar. Da es wettbewerbsrechtliche Bedenken gibt, müssen die Verbraucher womöglich noch lange warten, bis die endgültige Positivliste vorliegt. Die Industrie kämpft, wie auch beim deutschen Verbraucherinformationsgesetz, mit allen Mitteln dagegen, dass Verbraucher zu viel wissen.

Schließlich steht einer effektiven Regulierung entgegen, dass Essen Gefühlssache ist. Auch das musste die Europäische Kommission schmerzhaft erfahren. Sie will die Werbung für ein Produkt beschränken, wenn es zum Beispiel viel Fett oder Salz enthält. Wird mit einem anderen, gesunden Bestandteil des Nahrungsmittels geworben, soll auch auf die bedenklichen Werte hingewiesen werden. Die Regelung liegt nun vorläufig auf Eis – denn die Deutschen bemerkten, dass das Übles für ihr salzhaltiges Brot bedeuten würde, ein Nationalheiligtum, auf das sie sich nicht den Appetit verderben lassen wollen. Essen ist ein Kulturgut, deshalb sollten Regierung und EU weder politische Konflikte noch technische Mühen scheuen, es als solches zu erhalten.

Gedämpfte staatliche Auskunftsfreude

Von Christiane Schulzki-Haddouti

Die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vor vier Jahren hat eine Jahrhunderte alte Behördenpraxis auf den Kopf gestellt. Galt bislang grundsätzlich das Amtsgeheimnis, muss die Verwaltung nun einen Grund anführen, wenn sie einem Bürger Informationen vorenthält. Denn der hat ein Recht auf Akteneinsicht. Dass dieser Kulturwandel in den Amtsstuben mit schweren Anlaufschwierigkeiten erfolgt, davon geht die Fraktion der Bündnisgrünen im Bundestag aus.

In ihrer kleinen Anfrage (17/297) zur “Informationsfreiheit als Zukunftsaufgabe” kritisiert die Fraktion, dass “sich viele Stellen nach wie vor schwer damit” täten, “das Gesetz angemessen umzusetzen und sich von dem überkommenen Grundsatz einer alles erfassenden Amtsverschwiegenheit zu verabschieden”. Die Praxis sei “oftmals restriktiv”, berechtigte Anfragen würden “vielfach” mit Berufung auf gefährdete Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgelehnt. Eine sorgfältige Prüfung der Einlassungen fände “oftmals nicht” oder “sehr oberflächlich” statt. Einzelne Behörden gäben sogar Unterlagen bewusst aus der Hand, um so den Informationsanspruch zu unterlaufen. Belege dafür findet sie auch in der Statistik – demnach sei die Anzahl der Anfragen zwar gestiegen, die bewilligten Auskünfte seien jedoch “deutlich” zurückgegangen.

In ihrer kürzlich veröffentlichten Antwort (17/412) weist die Regierung diesen Eindruck zurück. Ausnahmevorschriften seien grundsätzlich eng anzuwenden. Es gebe “keine Belege” dafür, dass der Ausnahmegrund “Betriebs- und Geschäftsgeheimnis” nicht sachgerecht angewandt worden wäre. Die Statistik interpretiert die Regierung ebenfalls anders: So ließen sich aus den zahlen keine generelle Aussage entnehmen: “Jede Entscheidung hängt von den spezifischen Fragestellungen im Einzelfall ab.” Die gestiegene Zahl der Ablehnungen reflektiere lediglich, dass es mehr Anträge gab, die Ausnahmegründe berührten.

Obgleich der Antrag der Union zur Einrichtung einer Bundestagsenquête zu den gesellschaftlichen Auswirkungen des Computerzeitalters auch das eng mit dem Thema der Informationsfreiheit verbundene Thema “Open Data” anspricht, greift die Bundesregierung dies in ihrer Antwort nicht auf. Allerdings hatten auch die Bündnisgrünen nicht ausdrücklich danach gefragt, sondern sich lediglich nach einer “Verbesserung der Internetpräsenzen” erkundigt. Open Data ist ebenfalls noch nicht ausdrücklich auf der Agenda der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder. Diese hatten Mitte Dezember nicht nur die Zusammenführung der bisher zersplitterten Regelungen zum Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger gefordert, sondern sich auch für “ein Höchstmaß an Transparenz und Bürgerfreundlichkeit” ausgesprochen, dabei jedoch die speziellen Anforderungen von Open Data nicht thematisiert.

Bei Open Data geht es darum, Daten in einer maschinenlesbaren Form zur Verfügung zu stellen, sodass die Daten etwa über Widgets sinnvoll ausgewertet werden können. Bürger könnten beispielsweise abfragen, welche Abfälle in ihrem Umkreis in Gewässer eingeleitet oder deponiert wurden. Vorreiter in Sachen Open Data sind die USA. US-Präsident Barack Obama ließ Behördendaten über die Website Data.gov frei geben. Open-Source-Programmierer entwickelten darauf hin im Rahmen einer Gov-2.0-Challenge erste “Apps for America”. Eine zivilgesellschaftliche Initiative will erstmals in Deutschland eine derartige Challenge austragen. Der Verein Open Data Network kündigte an für die “Apps4Democracy Deutschland” im April in Berlin ein Treffen zu organisieren. Spätestens dann wird sich herausstellen, ob sich mit den derzeit verfügbaren Daten bereits etwas auf die Beine stellen lässt.

Coburg: Grüne wollen Stadtakten offenlegen

Die Stadt Coburg soll ihre Akten und die ihrer Unternehmen für alle Bürger öffnen, fordern die Grünen-Stadträte. Lediglich schutzwürdige Interessen Dritter wie Betriebsgeheimnisse und der Datenschutz sollten dabei gewährleistet bleiben.

Die Grünen berufen sich mit ihrem Antrag zum einen auf gesetzliche Regelungen, die bereits in 90 Ländern weltweit, in allen EU-Staaten außer Luxemburg und in 11 der 16 deutschen Bundesländer eingeführt worden sind. Auf Bundesebene seien mit dem 2005 eingeführten Informationsfreiheitsgesetz, das für die Bundesbehörden gilt, gute Erfahrungen gemacht worden.

In Bayern haben den Grünen zufolge schon einige Gemeinden solche Informationsfreiheits-Satzungen erarbeitet. Den Anfang machte Prien am Chiemsee, gefolgt von Pullach, Grasbrunn und Kitzingen. Das Recht auf Akteneinsicht bedeute Bürgerfreundlichkeit und ermögliche eine größere Transparenz der kommunalen Entscheidungsprozesse.