Von Daniel Delhaes
Schwarz-Gelb werde das Verbraucherinformationsgesetz daher novellieren, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag, Hans-Michael Goldmann (FDP). Dabei gehe es nicht nur darum, das Gesetz wie vereinbart zu evaluieren, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. „Wir sehen einen Ausdehnungsbedarf – gerade auf den Finanzbereich“, sagte Goldmann.
Bislang können Verbraucher Behörden Informationen vor allem im Bereich der Lebensmittel, Produkt- und Herstellerinformationen abfragen. Allerdings kritisieren Verbraucherverbände, dass dies in der Praxis nicht funktioniert. Die Grünen verlangen zudem eine Auskunftspflicht der Unternehmen.
Am 18. Dezember treffen sich die Bankenverbände sowie die Verbraucherschutzorganisationen mit Aigner zu einem Runden Tisch. Bereits im Sommer 2009 hatte es ein solches Treffen gegeben. Die Ministerin setzte bislang vor allem auf freiwillige Regeln der Banken. Anfang der Woche hatte die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest veröffentlicht, dass die Beratung von Banken bei Anlageprodukten bestenfalls ausreichend ist. Nach dem Runden Tisch wollen Aigner und der Finanztest-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen gemeinsam vor die Presse treten.
„Als Verbraucherpolitiker sehen wir die Banken als Vertrauenseinrichtungen“, sagte der Ausschussvorsitzende Goldmann. Er kritisierte, dass die von der Großen Koalition noch beschlossene Protokollpflicht von Beratungsgesprächen von den Banken immer noch kritisiert werde. „Banken müssen für zufriedene Kunden sorgen“, sagte Goldmann. „So wie es für jedes Produkt ein Rückgaberecht gibt, wenn es nicht funktioniert, so muss es auch bei Anlageprodukten entsprechende Kriterien geben.“
Zugleich sieht Goldmann eine Bereitschaft der Kunden, für eine gute Beratung auch ein Honorar zu zahlen. „Ich glaube, die Honorarberatung wird kommen“, sagte er.