Foodwatch gegen Geheimniskrämerei bei der Lebensmittelüberwachung

Von Vera Fröhlich

Die Verbraucherrechtsorganisation Foodwatch hat die Geheimniskrämerei bei der Lebensmittelüberwachung kritisiert. „Die Ergebnisse aller Lebensmittelkontrollen müssen veröffentlicht werden – im Internet, vor allem aber per Aushang direkt in den Supermärkten und Restaurants“, sagte der stellvertretende Foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt im Interview mit der Nachrichtenagentur DAPD. Er warb dafür, das Smiley-System nach dänischem Vorbild auch auf Deutschland zu übertragen.

Dort erfahre der Kunde mit leicht verständlichen Smiley-Symbolen in jedem Geschäft und in jeder Kneipe, wie dieser Betrieb bei den jüngsten Kontrollen abgeschnitten habe, erklärte Wolfschmidt. So viel Transparenz zeige Erfolg. So seien im Jahr 2002 noch 30 Prozent der Betriebe beanstandet worden. Inzwischen seien es deutlich weniger als 20 Prozent. „Es ist höchste Zeit, dieses Erfolgsmodell auf Deutschland zu übertragen“, sagte Wolfschmidt.

Im Mai steht die Revision des Verbraucherinformationsgesetzes an. Eine „Rundum-Reform“ dieses nach Ansicht von Foodwatch gescheiterten Gesetzes nennt Wolfschmidt das wichtigste verbraucherpolitische Vorhaben der schwarz-gelben Regierung im Jahr 2010. Und dazu gehöre auch die Veröffentlichung aller Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen.

Das vor zwei Jahren nach mehreren Anläufen und vom damaligen Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) als „Meilenstein“ gefeierte Verbraucherinformationsgesetz hat laut Wolfschmidt nicht mehr Transparenz geschaffen: „Die so genannten Schwarzen Schafe bleiben ungenannt.“ Jahr für Jahr würden rund 15 Prozent aller Proben und rund 23 Prozent aller überprüften Betriebe beanstandet – doch die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen würden den Verbrauchern vorenthalten.

„Selbst bei Skandalen wie Gammelfleisch oder bei Deklarationsbetrug wie bei ‘Analog-Käse’ und Schinkenimitat werden Hersteller und Verkaufsstellen verschwiegen“, kritisierte Foodwatch. Hier sei ein kompletter Sinneswandel erforderlich: „Die Geheimniskrämerei muss ein für alle Mal aus den Amtsstuben getrieben werden.“

Es gebe auch für die Betriebe und Verbände keinen Grund, sich gegen die Einführung eines solchen „Smiley“-Systems zu wehren, erklärte der Foodwatch-Geschäftsführer. Wenn die Behörden regelmäßig die Ergebnisse der Kontrollen von sich aus veröffentlichten, falle viel Bürokratie für die Betriebe weg. „Mit mehr Transparenz wird eines erreicht: Die Guten werden belohnt und haben den verdienten Wettbewerbsvorteil“, sagte Wolfschmidt.

Wikileaks will Island zur Zone für Informationsfreiheit machen

Von Markus Beckedahl

Auf dem 26. Chaos Communication Congress des Chaos Computer Club in Berlin hat am 27. Dezember 2009 das Transparenz-Projekt Wikileaks.org eine Reformidee für Island präsentiert. Der Staat ist in Folge der Finanzkrise beinahe Pleite. Auf Wikileaks wurden im Sommer 2009 detaillierte Informationen publiziert, welche Staatsbürger Islands für die Pleite mitverantwortlich sind und mit Insiderinformationen kurz vor dem Zusammenbruch von isländischen Banken rund fünf Milliarden Dollar außer Landes geschafft haben. In dem kleinen Staat mit rund 300.000 Einwohnern, wo fast jeder jeden kennt, waren das brisante Informationen, die Transparenz geschaffen haben.

Wikileaks.org erhielt daraufhin in Island eine Menge Aufmerksamkeit und die beiden Projekt-Mitarbeiter Daniel Schmidt und Julian Assange wurden vor wenigen Wochen in die bekannteste TV-Show des Landes eingeladen, um über ihr Projekt zu reden. Vorher kam ihnen eine Idee: Warum nutzt Island nicht die Krise des politischen Systems und erfindet sich neu? Die Idee eines Datenfreihafens entstand, eine Art “Schweiz für Bits”. Warum nicht die besten Gesetze aus verschiedenen Staaten zusammen mixen und eine neue gesetzliche Grundlage für ein digitales Island schaffen?

Aus Belgien könnte man Gesetze zum Schutz von Journalisten nehmen, aus Schweden die bewährten Gesetze, die Provider nicht für Inhalte verantwortlich machen und aus den USA den ersten Verfassungsgrundsatz, der die Meinungsfreiheit schützt. Diese Normen würden gute Vorlagen bieten und wären in der Praxis schon erprobt. Alles zusammen schüfe einen Rahmen, der Transparenz und Informationsfreiheit verbindet. Die reichhaltigen lokalen Energie-Ressourcen böten dazu die die Möglichkeit, einen solchen Datenfreihafen, der viele Rechenzentren braucht, auch noch ökologisch zu betreiben.

In der TV-Show präsentierten die beiden live ihre Idee, die viel mediale und politische Aufmerksamkeit nach sich zog. Mittlerweile arbeiten Juristen an einer Gesetzesvorlage, die schon Ende Januar 2010 präsentiert werden soll. Die Idee, Island zu einem weltweiten “data haven” zu machen, ist nicht neu, auch die dortige Regierung hat entsprechende Überlegungen bereits angestellt. Das politische Klima könnte nun dafür sorgen, dass sie Realität wird, wie Wikileaks optimistisch analysiert. Zumindest aber sollte es genutzt werden, finden die Macher. Ihr Motto: “Never waste a crisis.”

Hoffnungslos abwehrbereit

Von Tim Gerber

Im Sommer 2008 habe ich beim Verteidigunsgministerium eine auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützte Anfrage gestellt. Darin ging es um das Verhältnis deutscher Soldaten zur Zivilbevölkerung an ihrem Einsatzort in Usbekistan, intime Beziehungen zu Frauen, dort geborene Kinder deutscher Soldaten, Fragen der Familienzusammenführung und so weiter. Hintergrund war der Fall eines ehemaligen Soldaten, dessen usbekischer Verlobten und gemeinsamer Tochter bis zum heutigen Tage die Einreise nach Deutschland verweigert wird.

Zunächst erhielt ich natürlich überhaupt keine Antwort. Auf Nachbohren kam dann ein lapidares “Der Auskunftserteilung stehen militärische Belange entgegen”. Zu Befehl! Zwar mag eine solche Ansage auf dem Kasernenhof ausreichen, im Zivilleben genügt sie den rechtlichen Anforderungen an eine ordentliche Begründung nach dem Informations-freiheitsgesetz nicht. Also habe ich dagegen Widerspruch erhoben. Die Reaktion darauf kam dann relativ schnell nach nur sechs Wochen in Form eines Gebührenbescheides über 30 Euro für die “Zurückweisung eines Widerspruches”. Dumm nur, dass man die fehlende Begründung nachgeholt, den Widerspruch also nicht zurück gewiesen, sondern ihm abgeholfen hat. Und dafür gibts keine Gebühr, denn das hätte man ja gleich tun können.

Die Sache wollten die Herren von der Generalität dann unbedingt vor Gericht ausgetragen wissen. Das zuständige Verwaltungsgericht Köln teilte auf meine Klage innerhalb weniger Tage mit, es rege an, “zur Vermeidung weiteren Verwaltungsaufwandes im Verwaltungsverfahren und im Gerichtsverfahren, dass die Beklagte die erhobene Mindestgebühr von 30,00 € aufhebt.

Bei vorläufiger Einschätzung der Rechtslage hat der Kläger die Antwort zu Frage 1 im Ausgangsbescheid nur deshalb angefochten, weil eine substantiierte Begründung zu nachteiligen Auswirkungen auf militärische Belange fehlte. Der Sache nach dürfte die Zurückweisung des Widerspruchs also ein Nachholen der erforderlichen Begründung sein, was eine Gebührenpflicht nicht auslöst (§ 45 VwVfG).

Sollte die Beklagte den Gebührenbescheid nicht alsbald aufheben, könnte der Kläger gezwungen sein, den Widerspruchsbescheid selbst anzufechten, um dessen Tenor nicht bestandskräftig und damit gebührenpflichtig werden zu lassen. Zur Vermeidung eines weiteren Klageverfahrens wird o.g. Lösung angeregt. Die Beklagte könnte das Gerichtsverfahren unter Übernahme der Kosten für erledigt erklären, was die Gerichtskosten von 75,00 € auf 25,00 € reduziert.

Mit freundlichen Grüßen

Der Berichterstatter der 25. Kammer”

Was das Gericht da in Richtung Verteidigungsministerium sagt, ist ziemlich eindeutig und heißt im Grunde nichts anderes als: Was soll der Scheiß? Wer nun denkt, die Strategen von der Hardthöhe hätten daraufhin den taktischen Rückzug angetreten, irrt sich. Nach dreimaliger Aufforderung durch das Gericht kam eine Antwort auf die Klage mit einem Umfang von insgesamt sieben Seiten.

Darin heißt es unter anderem: “Im Übrigen durfte die Beklagte bei der Abfassung ihres Ausgangsbescheides vom 28. November 2008 zulässigerweise den mutmaßlichen Kenntnisstand des Klägers berücksichtigen (vgl. BVerwGE 74, 196 [205]). Der Kläger ist Betreiber der Internetseite www.familienvisum.de und widmet sich – nach eigenen Angaben unterhalb der Schwelle zulassungsbedürftiger Rechtsdienstleistungen – unter anderem den Problemen deutscher Staatsangehöriger, die die Einreise nichtdeutscher Ehegatten erreichen wollen. In diesem Zusammenhang hat er – nach derzeitigem Stand und hiesiger Kenntnis – 59 Anfragen nach dem IFG an die Beklagte gerichtet, von denen 58 das Auswärtige Amt betrafen. Bei diesen Anfragen ging bzw. geht es, soweit hier bekannt, vornehmlich um Vorgänge in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, so auch Usbekistan. Insofern waren erhebliche Vorkenntnisse des Klägers hinsichtlich der gefragten Sachverhalte sowie hinsichtlich des Verfahrens nach dem IFG, einschließlich der Kostentragungspflicht, vorauszusetzen (vgl. VG Berlin – 2 A 30.08).

Diese Sonderkenntnisse betrafen auch den Fall des Herrn K., der den Kläger offensichtlich zu der hier gegenständlichen Anfrage veranlasste, und der hier erst durch die Zeitungsartikel bekannt wurde, die der Kläger der Beklagten im Verlauf der verfahrensbegleitenden Korrespondenz übersandte (und die den Verwaltungsvorgängen in Kopie beigefügt sind).”

Merke: Um den Gegner durch Erhebung einer Gebühr von 30 Euro in die Flucht zu schlagen, scheut das Verteidigungsministerium weder Kosten noch Mühen noch zieren sich die Herren Militärs, den Delinquenten nach der Manier des Armeegenerals Erich Mielke auszuspionieren. Federführend zuständig für diese Aktion ist übrigens das Referat für Verfassungsrecht des Verteidigungsministerium. Da kann einem Angst und Bange um unser schönes Grundgesetz werden, wenn es in solche Hände kommt. Die Daten sind übrigens falsch und auch rechtswidrig erhoben. Zu beurteilen, ob diese Seite gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt, ist nicht Sache des Bundesverteidungsministers, er kann auch — noch — keine Truppen schicken, um sie zu sperren. Das ganze diente nur dazu, mich bei dem Richter anzuschwärzen. Hat aber nicht geklappt, inzwischen habe ich wie zu erwarten auch Recht bekommen. Auf mein Geld warte ich freilich noch immer, das Verteidigungsministerium macht gar keine Anstallten, die bereits bezahlte Gebühr und die Gerichtskosten zu erstatten. Vermutlich bereitet man dort den nächsten strategischen Geniestreich in Form einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht vor. Wer das alles bezahlt? Natürlich nicht die querulatorischen Beamten der Hardthöhe aus ihrer Privatschatulle, sondern die Steuerzahler, also wir alle. Die Beamten erhalten einen Dank vorm Schrank mit Blick aufs Gefechtsfeld. Und weggetreten!

EU-Parlament fordert besseren Zugang zu Verwaltungsakten

Von Stefan Krempl

Das EU-Parlament macht sich in einer Resolution für die Ausweitung seiner Rechte zur Akteneinsicht stark. Die Abgeordneten wollen nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags, der ihnen insgesamt mehr Mitspracherechte einräumt, vor allem einen besseren Zugang zu Verwaltungsdossiers und Rechtsgutachten des EU-Rates. Dieser wurde ihnen bisher immer wieder mit dem Hinweis auf die Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung im Gremium der Regierungsvertreter der Mitgliedsstaaten verweigert. Die Volksvertreter verlangen prinzipiell Einsicht in Akten aller EU-Gremien, -Behörden, und -Agenturen. Eingeschlossen sein müssten etwa auch die Europäische Zentralbank, der Europäische Gerichtshof, die Polizeibehörde Europol und die Staatsanwaltschaft Eurojust.

Eingebracht hatten die Entschließung die Fraktionen der Sozialisten, der Liberalen, der Grünen sowie der Linken und eine konservative Splittergruppe. Für die Initiative stimmten 341 Abgeordnete bei 206 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen. Für Verwaltungsvorgänge, die einer klaren Geheimhaltung bedürften, verlangt die Resolution klarere Regeln und Begründungen. Zudem kritisiert sie die EU-Kommission, weil diese in einer Mitteilung und einem Gesetzesvorschlag zum Akteneinsichtsrecht die dem Parlament zustehenden neuen Rechte nicht berücksichtigt habe. Nicht zuletzt rufen die Volksvertreter allgemein nach einfacheren und nutzerfreundlichen Schnittstellen für den Aktenzugang in der EU-Verwaltung.

Die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder haben auf ihrer 19. Konferenz Mitte dieser Woche in Hamburg unterdessen eine Zusammenführung der bisher zersplitterten Regelungen zum Informationszugang der Bürger hierzulande gefordert. Die Ansprüche auf Einsicht in Verwaltungsakten und auf Zugang zu sonstigen Informationen öffentlicher Stellen seien derzeit auf eine Vielzahl von Einzelvorschriften wie das Informationsfreiheitsgesetz oder das Umweltinformationsgesetz verteilt. Dabei würden vergleichbare Sachverhalte wie Fristen zur Beantwortung von Anfragen oder Gebühren unterschiedlich geregelt. Dies erschwere die Wahrnehmung der Rechte der Bürger und trage zu Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung durch die Behörden bei. Bei einer Neuregelung müsse ein “Höchstmaß an Transparenz” angestrebt werden. Die vielfältigen Ausnahmetatbestände gehörten auf den Prüfstand.

PM: Mehr Transparenz für die Informationsfreiheit

Die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder haben auf ihrer am 16. Dezember 2009 in Hamburg durchgeführten 19. Konferenz die Zusammenführung der bisher zersplitterten Regelungen zum Informationszugang der Bürgerinnen und Bürger gefordert. Die einstimmig verabschiedete Entschließung hat den folgenden Wortlaut:

“Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder begrüßt die Ankündigung in der Koalitionsvereinbarung der neuen Bundesregierung, die Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information in einem einheitlichen Gesetz zur Regelung der Informationsansprüche der Bürgerinnen und Bürger zusammenzufassen.

Die Ansprüche auf Einsicht in Verwaltungsakten und auf Zugang zu sonstigen Informationen öffentlicher Stellen sind derzeit auf eine Vielzahl von Einzelvorschriften verteilt: Sie finden sich insbesondere im Informationsfreiheitsgesetz, im Umweltinformationsgesetz und im Verbraucherinformationsgesetz. Dabei werden vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich geregelt, etwa die Voraussetzungen für den Informationszugang, die Fristen zur Beantwortung von Anfragen, die Gebühren, welche für den Informationszugang zu entrichten sind, und die Rechte auf Anrufung der Informationsfreiheitsbeauftragten. Diese Zersplitterung erschwert die Wahrnehmung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger und trägt zu Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung durch die Behörden bei.

Bei der anstehenden Überarbeitung sollten die Vorschriften so gestaltet werden, dass ein Höchstmaß an Transparenz und Bürgerfreundlichkeit erreicht wird. Die vielfältigen gesetzlichen Ausnahmetatbestände, wegen derer ein Informationszugang verweigert werden kann, gehören auf den Prüfstand.”

FDP drängt zu mehr Anlegerschutz

Von Daniel Delhaes

Schwarz-Gelb werde das Verbraucherinformationsgesetz daher novellieren, sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag, Hans-Michael Goldmann (FDP). Dabei gehe es nicht nur darum, das Gesetz wie vereinbart zu evaluieren, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. „Wir sehen einen Ausdehnungsbedarf – gerade auf den Finanzbereich“, sagte Goldmann.

Bislang können Verbraucher Behörden Informationen vor allem im Bereich der Lebensmittel, Produkt- und Herstellerinformationen abfragen. Allerdings kritisieren Verbraucherverbände, dass dies in der Praxis nicht funktioniert. Die Grünen verlangen zudem eine Auskunftspflicht der Unternehmen.

Am 18. Dezember treffen sich die Bankenverbände sowie die Verbraucherschutzorganisationen mit Aigner zu einem Runden Tisch. Bereits im Sommer 2009 hatte es ein solches Treffen gegeben. Die Ministerin setzte bislang vor allem auf freiwillige Regeln der Banken. Anfang der Woche hatte die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest veröffentlicht, dass die Beratung von Banken bei Anlageprodukten bestenfalls ausreichend ist. Nach dem Runden Tisch wollen Aigner und der Finanztest-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen gemeinsam vor die Presse treten.

„Als Verbraucherpolitiker sehen wir die Banken als Vertrauenseinrichtungen“, sagte der Ausschussvorsitzende Goldmann. Er kritisierte, dass die von der Großen Koalition noch beschlossene Protokollpflicht von Beratungsgesprächen von den Banken immer noch kritisiert werde. „Banken müssen für zufriedene Kunden sorgen“, sagte Goldmann. „So wie es für jedes Produkt ein Rückgaberecht gibt, wenn es nicht funktioniert, so muss es auch bei Anlageprodukten entsprechende Kriterien geben.“

Zugleich sieht Goldmann eine Bereitschaft der Kunden, für eine gute Beratung auch ein Honorar zu zahlen. „Ich glaube, die Honorarberatung wird kommen“, sagte er.

PM Verbraucherzentrale Sachsen: Informationen mangelhaft, teuer und zu spät

Verbraucherzentrale Sachsen nutzte Verbraucherinformationsgesetz mit enttäuschendem Ergebnis/ Auskunft zu Schinkenimitaten für knapp 1.000 Euro nach rund 16 Monaten

Das am 1. Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz sollte dafür sorgen, dass beispielsweise “schwarzen Schafen” in der Lebensmittelbranche durch öffentliche Namensnennung das Handwerk gelegt wird. Voller Zuversicht stellte deshalb die Verbraucherzentrale Sachsen im Juli 2008 bei der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen einen Antrag auf Auskunft zu irreführend gekennzeichneten Schinkenimitaten. Neben verschiedenen Parametern wie Fremdwasser- und Fleischanteilen, anhand derer sich Schinkenimitate identifizieren lassen, sollten natürlich auch die Namen der Anbieter in Erfahrung gebracht werden, die diese Produkte den Verbrauchern unter irreführender Kennzeichnung offerieren.

Wer so genannten Schinken mit Fleischanteilen von weniger als 50 bis 80 % und Fremdwasseranteilen von bis zu 40 % anbietet, verschafft sich illegal Wettbewerbsvorteile zu Lasten der Verbraucher. “Wir wollen, dass das Übel auch beim Namen genannt wird”, fordert Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. “Wenn freier Zugang zu solchen Informationen besteht, werden zugleich Sicherheit und Qualität der Lebensmittel verbessert und es wird für faire Marktbedingungen gesorgt”, so Wiesemann. Dass dies möglich ist, beweist seit März 2009 die Lebensmittelüberwachung in Berlin-Pankow. Dort werden die Namen von Geschäften, Kneipen und Lokalen veröffentlicht, in denen nicht sauber mit Lebensmitteln umgegangen wird.

Im November 2009 erhielt die Verbraucherzentrale Sachsen endlich Antwort auf ihre Fragen. Doch was lange währt, wird nicht unbedingt gut, denn die Namen der Anbieter wurden nicht genannt. Übermittelt wurde demgegenüber eine Übersicht von sehr geringem Nutzen. Eine Bewertung, wer bzw. welche Produkte besonders stark von der Norm abweichen ist mit dieser Liste nicht möglich. Rätselhaft bleibt, warum das Verfahren so lange gedauert hat, wenn die Namen der Anbieter und der Hersteller der Produkte nicht genannt werden. Die der Verbraucherzentrale Sachsen übermittelten Daten sind weder personenbezogen noch handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse, die ein längeres Verfahren rechtfertigen würden.

Dafür wurde eine saftige Kostennote für diese Auskunft in Höhe von knapp 1.000 Euro übermittelt. “Der Zugang zu solchen Informationen muss nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen aber kostenlos sein”, fordert Wiesemann. Wer Lebensmittel irreführend kennzeichnet, verstößt gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften. Das Verbraucherinformationsgesetz sieht vor, dass Auskünfte über Verstöße gebührenfrei zu erteilen sind. Doch die Behörde sieht das anders. Ihrer Auffassung nach verfügt sie nur über Daten zu Beanstandungen, nicht aber über Daten zu Verstößen. Die Verbraucherzentrale Sachsen prüft, diese Streitfrage gerichtlich klären zu lassen.

“Der Zugang zu Informationen nach dem derzeit geltenden Verbraucherinformationsgesetz ist für den Einzelnen leider finanziell unkalkulierbar und der lange Zeitraum vom Antrag bis zur Auskunft unzumutbar”, resümiert Wiesemann. “Dem Leitbild des mündigen und informierten Verbrauchers, der mittels zugänglicher Informationen bewusste Kaufentscheidungen trifft, wird durch das praktische Behördenhandeln die Grundlage entzogen und im Ergebnis werden “schwarze Schafe” geschützt. Die Reformierung des Gesetzes, wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vorgesehen, tut dringend Not.”

Bayern: Grüne wollen Behördenvorgänge transparenter machen

Informationsfreiheitsgesetze gibt es auf Bundesebene und in elf Bundesländern. Bayern ist nicht darunter. Jetzt setzt sich Claudia Roth, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, für eine Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Augsburg ein.

Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gewährt jeder Bürgerin und jedem Bürger Einsicht in Behördenunterlagen. Das heißt: Jeder hat gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, entweder durch Auskunftserteilung oder Akteneinsicht. Um das gleiche Recht und damit größere Transparenz auch auf kommunaler Ebene zu garantieren, fordert Claudia Roth jetzt den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Augsburg, so die Augsburger Grünen in einer Pressemitteilung vom Freitag.

“Informationsfreiheit bedeutet, dass Informationen prinzipiell für die Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich sind und Entscheidungsprozesse und Ergebnisse transparent nachvollzogen werden können,” so Claudia Roth.

Die Initiative “Informationsfreiheitssatzung” der Grünen will erreichen, dass politische Entscheidungen öffentlich getroffen werden und nicht hinter verschlossenen Gremientüren. Augsburg ist nicht die erste Stadt, in der die Grünen versuchen, mehr Informationsfreiheit durchzusetzen. Im Jahr 2007 scheiterte ein entsprechender Antrag im Münchner Stadtrat. Auch auf Landesebene bemühen sich die Grünen schon seit Jahren vergeblich, ein bayerisches Landesinformationsfreiheitsgesetz zu erreichen.

Kommentar von Matthias Stöbener:

Gestern lese ich eine Pressemitteilung von Claudia Roth, der Mutter Oberin der Augsburger Grünen. Darin fordert sie eine Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Augsburg. Hä? Was ist denn das?, denke ich und lese weiter.

“Das Bundesinformationsfreiheitsgesetz, das bereits zum 1. Januar 2006 eingeführt wurde, gewährt jeder Bürgerin und jedem Bürger Einsicht in die Behördenunterlagen des Bundes. Um das gleiche Recht auf Kontrolle und eine größtmögliche Transparenz auch auf kommunaler Ebene zu garantieren, fordert Claudia Roth eine Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Augsburg zu erlassen, wie es die Bayerische Gemeindeordnung zulässt.” So steht es in der Pressemitteilung. Und weiter heißt es, dass diese Initiative erreichen soll, dass politische Entscheidungen öffentlich und nicht hinter verschlossenen Türen getroffen werden und Bürger mehr Einblick und Kontrolle bekommen.

Natürlich wird jeder einigermaßen demokratisch denkende Bürger die Forderung von Claudia Roth unterstützen und sagen: Gute Sache. Und ich wünsche ihr, dass Sie in Augsburg damit durchdringt. Aber ich kann nicht dran glauben, dass die Herren von CSU und PRO Augsburg oder die Augsburger Verwaltung sich wirklich in die Karten schauen lassen wollen und mehr Transparenz unterstützen. Da muss der Druck der Straße noch um einiges wachsen.

Aber die meisten Bürger sind resigniert, was die Politik angeht. Die durchgehende Einstellung ist: LMA. Die da oben machen doch sowieso, was sie wollen. Und wenn Bürger mehr Einsichtsrechte hätten, würden die Politiker schon dafür sorgen, dass Sie nur in das Einsicht bekommen, was ihnen zweckdienlich ist. So die Meinung der meisten Bundesdeutschen. Also: Claudia Roths Initiative ist zwar ehrenwert, aber ob sie damit irgendwas erreicht, wage ich zu bezweifeln.