Wikileaks veröffentlicht Toll-Collect-Dokumente

Von Detlef Borchers

Stück für Stück tauchen Dokumente über die LKW-Maut auf den Seiten von Wikileaks auf. Der Wust an Informationen verdient eine eingehende Sichtung. Nun kann überprüft werden, ob die geheimen Maut-Verträge zwischen der Bundesregierung und dem Maut-Betreiber Toll Collect eine “Lizenz zum Gelddrucken” sind, wie die Illustrierte Stern in ihrer aktuellen Ausgabe schreibt. Doch vor der Prüfung warten die Mühen der Ebene.

Die weitaus umfangreichste Lieferung, die mit dem Beginn “Editionstätigkeit” zu den Maut-Verträgen durch Wikileaks bislang bereitsteht, ist ein Konvolut von eingescannten Dateien, von denen etliche Scans aus dem Jahr 2002 recht ungeordnet einherkommen. Bei der zwei Mal durchgeführten  Aktion, das Angebot in der Schweiz notariell beglaubigen zu lassen und damit eine Fristverlängerung für das Angebot zu erreichen,  war die Bietergemeinschaft ETC (später Toll Collect GbR, später Toll Collect GmbH)  nicht besonders wählerisch. An zahllosen ausgedruckten Excel-Tabellen und Formeln lässt sich allenfalls der Irrsinn erfahren, mit dem die Unterlagen von einem kostengünstigen Schweizer Notar gestempelt wurden. Selbst für Fachleute dürften die notariell beglaubigten Excel-Orgien absolut wertlos sein, dokumentieren aber auf ihre Weise den Zustand des Projektes. Die Macher von Wikileaks setzen auf die Weisheit der Massen, in dem Wust des Materials die Details zu finden, die das Geben und Nehmen bei der deutschen LKW-Maut erklärt. Ähnlich sieht das auch Netzpolitik, das von einem großen kollaborativen Experiment spricht.

Neben diesem Konvolut veröffentlicht Wikileaks Auszüge und Anhänge aus dem geheimen, jedoch nicht den kompletten Betreibervertrag. Mit dabei ist außerdem ein Kooperationsvertrag mit der AGES, nach eigenen Angaben der führende Dienstleister für Straßennutzungsgebühren, Tankkarten und Flottenkarten in Europa. AGES hatte sich in die Beteiligung am Maut-System gewissermaßen hineingedroht und wurde mit dem Clearing der Mautgebühren und dem Aufbau des manuellen Zahlstellennetzes beauftragt. Dazu sollte AGES mit den Tochterfirmen T-Systems GEI (Softwareentwicklung) und T-Systems International (Rechenzentrumsleistungen) der Deutschen Telekom zusammenarbeiten. Für die Zahlstellen sollte AGES 28 Millionen Euro pro Jahr erhalten, dazu 1,3  Prozent der Zugangsgebühren und 0,70 Euro für jede Bargeldeinzahlung bei der Maut-Buchung. Eine Abrechnungspauschale von jährlich 10 Millionen Euro und ein Anteil von 0,5 Prozent am gesamten erwarteten Gebührenaufkommen, etwa 150 Millionen Euro, runden die Sache ab. Insgesamt ein außerordentlich lukrativer Auftrag für AGES.

Ein weiteres von Wikileaks veröffentlichtes Dokumentenbündel bilden verschiedene Verträge mit einem Sachverständigenbüro, das die Funktionsfähigkeit des Maut-Systems prüfen sollte. Diese Verträge sind unvollständig, weil Toll Collect dem Sachverständigen mindestens einmal die Arbeit aufkündigte. Seine Aufgabe war es, die Funktionsfähigkeit des Maut-Systems, insbesondere der Kontrollbrücken, zu attestieren.  Die Arbeit des Sachverständigenbüros wurde am 1. 10. 2009 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M in einem Streitfall zwischen zwei Zulieferern der Maut-Brückentechnik ausführlich diskutiert. Dabei stellte sich heraus, dass der Sachverständige im Sommer 2003 mit drei Fahrzeugen (Maut-Zahler, -Preller, Falschzahler) sogenannte Positivtests an zwei Kontrollbrücken in Venlo und Bottrop unternahm. Von diesen Tests, die bei besten Sonnenbedingungen durchgeführt wurden, rechnete der Sachverständige die Ergebnisse auf die 300 Maut-Brücken hoch, die Toll Collect laut Betreibervertrag installieren sollte. In einem weiteren Test prüfte der Sachverständige die Funktionsfähigkeit der Kommunikation der Maut-Brücke zwischen dem Zentralrechner des Maut-Systems und dem Rechner des Kraftfahrzeug-Bundesamtes in Flensburg. Weitere Tests, etwa von den einzelnen Komponenten der Mautbrücke oder von besonderen Witterungszuständen (Nebel, starker Regen, Schneetreiben), erfolgten nach Aussage des Sachverständigen vor dem Gericht in Frankfurt/M nicht. Das Bundesamt für Güterverkehr, das die Kontrollbrücken betreiben sollte, hatte seinerzeit noch nicht einmal das Equipment geliefert bekommen, um eigene Tests durchführen zu können. Dennoch wurde das Mautsystem am 15. Oktober 2003 gestartet – und entwickelte sich zu einem veritablen Flop.

Siehe auch:
Parlamentarier verklagen Bundesministerien auf Akteneinsicht
Neues Gesetz zur Informationsfreiheit wird bei Maut-Konsortium restriktiv angewandt
Wie der Bund Geheimniskrämerei betreibt

Niedersachsen: Grüne scheitern mit leichterem Akten-Zugang

Die Landtagsgrünen sind mit einer Gesetzesinitiative gescheitert, wonach Niedersachsens Bürger leichter an Behördeninformationen kommen sollten. CDU und FDP lehnten einen entsprechenden Vorstoß am 24. November 2009 im Landtag ab. Die Grünen sehen ein solches Informationsfreiheitsgesetz als überfällig an, da andere Bundesländer längst eine solche Regelung umgesetzt hätten. Den Bürgern hätte ein Recht auf jede Information bei jeder Behörde unabhängig eines besonderen Interesses ermöglicht werden sollen. Auch die FDP gilt eigentlich als Befürworter. Wegen der Ablehnung der CDU, die dies für überflüssig hält, stimmte jedoch auch sie dagegen.

WDR fällt nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz

Der WDR muss Bürgern nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts vom 19. November 2009 keine weitreichende Auskunft nach dem NRW-Informationsfreiheitsgesetz erteilen. Wie ein Gerichtssprecher sagte, wurde damit die Klage des freien Journalisten Marvin Oppong abgewiesen. Dieser wollte vom WDR wissen, mit welchen Unternehmen der gebührenfinanzierte Sender zusammenarbeitet und in welchem Auftragsvolumen. Das Gericht entschied, öffentlich-rechtliche Sender seien keine Behörden und übten keine Verwaltungstätigkeiten aus. Deshalb sei das Informationsfreiheitsgesetz hier nicht anwendbar. (AZ: 6 K 2032/08)
Der Jurastudent und nebenberufliche Journalist Oppong hatte dem Sender im August 2006 eine Liste mit 47 Unternehmen zukommen lassen und gefragt, mit welchen dieser Firmen der WDR Geschäfte gemacht habe und in welchem finanziellen Umfang. Mit seiner Recherche wollte er herausfinden, ob der WDR Unternehmen beauftragt hatte, in denen Mitglieder des WDR-Rundfunkrats tätig waren.

Der Sender weigerte sich, diese Auskünfte zu erteilen. Oppong reichte daraufhin Klage ein und berief sich auf das im Jahr 2002 eingeführte nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz. Auch die damalige Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, Bettina Sokol, war nach Prüfung des Falls der Meinung, der WDR falle durchaus unter die Auskunftspflicht des Gesetzes. Sie war sich allerdings nicht sicher, ob der WDR die von Oppong angefragten Informationen überhaupt herausgeben dürfe oder ob die Angaben unter die Ausnahmeregelungen des Gesetzes fallen.

Der WDR erklärte, die Fragen zielten in wesentlichen Teilen auf Geschäftsgeheimnisse und Betriebsinterna, zu deren Auskunft der Sender unabhängig von der Grundsatzfrage nicht berechtigt sei. Außerdem argumentierte er, das “verfassungsrechtlich geschützte Verfahren der unabhängigen staatsfreien Rundfunkgestaltung” werde erheblich beeinträchtigt, wenn das Informationsfreiheitsgesetz auf öffentlich-rechtliche Sender angewendet werde.

Ob der Rechtsstreit in die Instanzen geht, ist noch unklar. Der vor dem Verwaltungsgericht unterlegene Journalist Oppong war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

WDR mauert bei Finanzfragen

Von Daniel Bouhs

Was passiert eigentlich mit den Rundfunkgebühren? Der WDR will nicht offenlegen, mit welchen Firmen er Geschäfte macht – dagegen klagt ein freier Journalist.

Im Kern geht es um nicht weniger als 7.260.483.100 Euro. So viel haben die Deutschen allein 2008 an die Gebühreneinzugszentrale abführen müssen – zugunsten von ARD, ZDF und des Deutschlandradios. Wer wissen will, mit welchem Engagement die Sender nun aber zu verbergen versuchen, wofür sie dieses Geld überhaupt ausgeben, dem sei morgen um 9.30 Uhr ein Besuch am Kölner Appellhofplatz empfohlen.
Dort haben sowohl das Kölner Verwaltungsgericht als auch der Westdeutsche Rundfunk, die mächtigste ARD-Anstalt, ihren Sitz. Praktisch, denn heute hat das Gericht Vertreter des WDR geladen. Im Saal 101 will es darüber befinden, welche Details seiner Ausgabenpolitik der WDR offenlegen muss – und welche er ganz legal für sich behalten darf.

Initiator dieses Streits ist der Nachwuchsjournalist und angehende Volljurist Marvin Oppong. Er will wissen, mit welchen Firmen der WDR Geschäfte macht, welche Honorare vereinbart wurden und ob diese Aufträge ausgeschrieben wurden. Damit will der Journalist prüfen, ob es bei den Vergaben Ungereimtheiten gab, ob etwa einzelne Firmen bevorzugt wurden. Oppong stützt sich dabei auf das Landesgesetz für Informationsfreiheit, das IFG. Das zwingt Behörden eigentlich, Bürgern Auskünfte jeder Art zu erteilen, sofern nicht Geschäftsgeheimnisse, die Persönlichkeitsrechte von Bürgern oder der “Kern des Regierungshandelns” betroffen sind, wie es in dem Gesetz heißt.
Nun weigert sich der WDR aber bisher, Oppongs Fragen zu beantworten. Der Sender argumentiert unter anderem, er müsse nicht nach dem IFG Auskunft geben. Tatsächlich ist er formell gar keine Behörde, sondern eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Doch nicht nur Oppong legt das Gesetz anders aus: Auch die NRW-Landesbeauftragte für Informationsfreiheit ist der Meinung, der WDR falle als Anstalt des öffentlichen Rechts unter die Auskunftspflicht des weitgehend unerprobten Gesetzes.

Übrigens ist der WDR kein Einzelfall. Auch andere öffentlich-rechtliche Sender mauern, wenn es um ihre Finanzen geht. Das ZDF etwa listet in einem internen Dossier auf, mit welchen Unternehmen es Verträge über so genannte Produktionsbeihilfen schließt. Doch ausgerechnet dieses als “Transparenzbericht” titulierte Papier stempelt der Mainzer Sender als Geheimakte: Journalisten bekommen ihn nicht in die Hand. Dafür verteilt das Zweite immerhin seinen mehrere hundert Seiten dicken Haushaltsplan freizügig an Pressevertreter, genau wie etwa auch der Hessische und der Südwestrundfunk – der Mitteldeutsche Rundfunk sträubt sich grundsätzlich gegen diese Praxis.
Der WDR wollte sich gestern zu dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht äußern. Klar ist aber: Der Prozess könnte wegweisend sein. Vielleicht helfen ja die Gerichte dabei, dass jeder Bürger in Erfahrung bringen kann, was mit seinen Gebühren eigentlich passiert.

ULD legt Broschüre zum Informationsfreiheitsrecht vor

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zuständig für Beschwerden über die Ablehnung von Aktenzugangsersuchen bei öffentlichen Stellen des Landes, hat eine zweite Auflage der Broschüre Das Informationsfreiheitsgesetz in Schleswig-Holstein erstellt. Dabei handelt es sich um eine erweiterte, vom ULD-Mitarbeiter Dr. Sven Polenz erstellte Kommentierung. Behandelt wird nicht nur das IFG, sondern auch das Umweltinformationsgesetz (UIG), ergänzt durch ein Kostenverzeichnis, einen Antragsvordruck und einen Überblick über das Informationsfreiheitsrecht in Deutschland. Berücksichtigt wurden die Erfahrungen des ULD aus 9 Jahren Praxis wie auch die Berichte der Beauftragten und die Rechtsprechung in Deutschland generell. Die 120-seitige Broschüre richtet sich an Bürgerinnen und Bürger sowie an die durch IFG und UIG zur Transparenz verpflichteten Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen.

Thilo Weichert, Leiter des ULD: “Informationsfreiheit gehört in Schleswig-Holstein inzwischen zum Verwaltungsalltag. Die meisten Konflikte zwischen Behörden und den Informationen einfordernden Bürgern können vom ULD geklärt werden. Dennoch gibt es Zweifelsfragen, zu denen die Beteiligten in der Broschüre frühzeitig Hilfe finden. Diese eignet sich auch zur Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung. Mit exemplarischen 40 Fällen zum IFG und 10 Fällen zum UIG wird die Rechtsmaterie anschaulich und praxisnah vermittelt. Selbstverständlich steht das ULD der Bevölkerung und der Verwaltung weiterhin auch mit Rat und Tat in allen Fragen der Informationsfreiheit zur Verfügung.”

Broschüre Das Informationsfreiheitsgesetz in Schleswig-Holstein

PM: GRÜNE fordern Informationsfreiheit für Hessen – CDU und FDP dagegen

In der Plenarsitzung des Hessischen Landtags kritisiert der innenpolitischen Sprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Jürgen Frömmrich, dass die Fraktionen von CDU und FDP die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes für Hessen ablehnen.

Seit Mai diesen Jahres sind zwei Gesetzentwürfe von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD im parlamentarischen Verfahren, mit denen ein allgemeiner, freier Zugang zu Informationen geregelt werden soll. Sachverständige hatten bereits im September diesen Gesetzentwürfen Stellung genommen.

Bisher können hessische Behörden Fragen von Bürgerinnen und Bürgern ablehnen, wenn diese nicht an dem jeweiligen Verwaltungsverfahren beteiligt sind. Eine entsprechende Regelung für Bundesbehörden wird seit dem 1. Januar 2006 erfolgreich angewendet.

“Die Anhörung habe nicht nur ergeben, dass es in Hessen mehr als überfällig sei, ein Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen, sondern auch in eindeutiger Weise belegt, dass die bereits vorliegenden Gesetzentwürfe den hierfür erforderlichen Weg in moderner und innovativer Weise beschreiten”, so Frömmrich.

“Wir sind gerade dabei das Anhörungsverfahren auszuwerten und Verbesserungsanregungen aufzuarbeiten. Angesichts dessen kommt der nachgeschobene Gesetzentwurf der Linken etwas spät und ist leider fachlich nicht ausgereift.”

PM-BReg: Es muss drin sein, was draufsteht

Vor Gefahren schützen, Rechte stärken, aber nicht bevormunden. So fasst die Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner den Leitfaden ihrer Politik vor dem Deutschen Bundestag zusammen.
Bei der Aussprache zur Regierungserklärung der Kanzlerin gab sie einen Überblick über die Vorhaben des Ministeriums.

In der Vielfalt der Warenwelt braucht der Verbraucher Orientierung. Deswegen soll das Verbraucherinformationsgesetz weiterentwickelt werden. Die Regelungen sollen sich stärker an den Belangen der Verbraucher orientieren und transparenter werden.

Übergewicht und falsche Ernährung mindern die Lebensqualität und verursachen hohe Kosten. Es sei ihr ein persönliches Anliegen, dass sich das Ernährungs- und Bewegungsverhalten der Bevölkerung verbessert, so Aigner.
Deshalb werde sie den Präventionsgedanken durch gezielte Information des Verbrauchers stärken.

Entscheidungsfreiheit durch Information: Das gilt für Lebensmittel wie für Finanzdienstleistungen. Die Ministerin kündigt an, bald Vorschläge für eine einheitliche Produktinformation vorzulegen. Der Verbraucher müsse sich schnell und effektiv über Anlageformen informieren können.

Eine flächendeckende Landbewirtschaftung bleibe das Ziel der Bundesregierung, so Aigner. Sie gewährleiste sichere und hochwertige Lebensmittel, einen wesentlichen Beitrag für die erneuerbaren Energien und die Stärkung des ländlichen Raumes. Das bedeute aber auch Verantwortung für benachteiligte Regionen. Ein zweijähriges Sonderprogramm trage zudem der schwierigen Situation der Milchwirtschaft Rechnung.

Dessen ungeachtet gehe der Weg der Landwirtschaftspolitik weg von der Marktstützung hin zu mehr Marktorientierung, sagte die Ministerin.

Berlin: S-Bahnvertrag soll offengelegt werden

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Verkehrssenatorin Ingeborg Junge- Reyer (SPD) ist bereit, den umstrittenen S-Bahnvertrag im Abgeordnetenhaus komplett und ungeschwärzt offenzulegen. Das sagte sie am Dienstag dem Tagesspiegel. Die Senatorin riskiert in diesem Fall auch ganz bewusst einen Rechtsstreit mit der Deutschen Bahn, die der Mutterkonzern der S-Bahn GmbH ist. „Die Bahn hat erhebliche Einwände, den Abgeordneten vollständige Akteneinsicht zu gewähren“, bestätigte die Senatorin. Sie wolle es dennoch tun und habe der Bahn erst mündlich, dann schriftlich eine Frist bis zum 30. November eingeräumt, gegen die geplante Offenlegung Rechtsmittel einzulegen.

Den Antrag auf Akteneinsicht hatte der Grünen-Kreischef in Tempelhof- Schöneberg, Jürgen Roth, schon im August 2009 gestellt. Er berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz. Angesichts der massiven Probleme bei der S-Bahn hatte die Opposition dem rot-roten Senat mehrfach vorgeworfen, den Vertrag zwischen der S-Bahn GmbH und dem Land Berlin 2003 schlecht ausgehandelt zu haben. Die Vereinbarung gilt bis 2017 und sichert der S-Bahn jährliche Landeszuschüsse von 232 Millionen Euro ein.

Jetzt hat Junge-Reyer den Grünen-Abgeordneten Franziska Eichstädt-Bohlig und Claudia Hämmerling „nach sorgfältiger Abwägung“ mitgeteilt, dass sie den Verkehrsvertrag im Datenschutzraum des Landesparlaments ungeschwärzt einsehen können. „Das Papier enthält zweifellos Geschäftsgeheimnisse, aber die Abgeordneten sind juristisch zum Stillschweigen verpflichtet und gelten sicher nicht als wirtschaftliche Konkurrenten der Bahn AG“, sagt die Senatorin. Parlamentariern könne man auch zutrauen und zumuten, mit vertraulichen Informationen verantwortlich umzugehen.

Junge-Reyer beruft sich auf die Berliner Verfassung, die Abgeordneten ein umfassendes Recht auf Akteneinsicht einräumt. „Die Bahn wäre gut beraten, nicht darauf zu bestehen, Geschäftsgeheimnisse zu haben, die Parlamentarier nicht sehen dürfen.“ Die Verkehrssenatorin muss nun bis Ende November abwarten, ob die Bahn eine einstweilige Verfügung gegen die Offenlegung beantragt.

PM-DUH: Druckchemikalien in Getränkekartons: Kartell des Schweigens und Vertuschens

Deutsche Umwelthilfe beklagt unzureichende Informationen über Chemiekaliencocktail in Getränkekartons – Verbraucherschutzministerium und betroffene Unternehmen spielen trotz der Erfahrungen mit der Druckchemikalie ITX erneut mit der Gesundheit der Verbraucher – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch warnt vor Gesundheitsgefahren und fordert von Verbraucherministerin Aigner (CSU) und Unternehmen Offenlegung und toxikologische Bewertung der eingesetzten Chemikalien
In Getränkekartons verpackte Lebensmittel und Säfte können nach wie vor mit unterschiedlichen Druckchemikalien belastet sein, die aus den Aufdrucken der Verpackungen stammen. Um welche Chemikalien es sich im Einzelnen handelt, in welchen Konzentrationen sie auftreten, ob und in welcher Weise sie die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten gefährden und in welchen Lebensmitteln sie auftreten, versucht die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) bereits seit Monaten auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) herauszufinden. Bisher allerdings ohne durchschlagenden Erfolg.
Zwar hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) bereits im Juni 2009 auf entsprechende Anfragen schriftlich mitgeteilt, dass im Rahmen der amtlichen Überwachung durch die Bundesländer insgesamt neun unterschiedliche so genannte Photoinitiatoren in Lebensmitteln festgestellt worden seien. Nur für zwei der neun Druckchemikalien (Benzophenon und 4-Methylbenzophenon) verfüge das BMELV jedoch über Daten zur Giftigkeit und Risikobewertungen der zuständigen Behörden. Unter Verweis auf die mögliche Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen lehnte das BMELV bislang Antworten auf konkrete Nachfragen der DUH ab  – beispielsweise nach den auffälligen Produkten, der Höhe der Belastungen oder möglicherweise ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Kontaminationen.

Die marktführenden Getränkekartonhersteller Tetra Pak und Elopak verweigerten wiederholt jede Auskunft zu den Produktionsverfahren als auch zu den derzeit eingesetzten Druckchemikalien und ihrer Toxizität. Zuletzt teilten die Unternehmen Anfang Oktober in gleichlautenden Schreiben an die DUH lediglich mit, die Photoinitiatoren würden in Übereinstimmung mit EU-Vorschriften eingesetzt. Eine Überprüfung dieser Behauptung wird aber dadurch unmöglich gemacht, dass die eingesetzten Chemikalien nicht offengelegt werden. Nach Artikel 3 der EU-Rahmenverordnung 1935/2004/EC für Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln müssen Produkte nach guter Herstellungspraxis so hergestellt und verpackt werden, dass keine Bestandteile in die Produkte gelangen, die die menschliche Gesundheit gefährden. Da letzteres bei den behördlich festgestellten Belastungen aufgrund der mangelhaften Datenlage nicht bekannt ist, wird die EU-Verordnung nach Überzeugung der DUH gerade nicht eingehalten.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sieht angesichts der verweigerten Daten eine erhebliche Unsicherheit für Verbraucher und Verbraucherinnen bei Getränkekarton-Produkten der Firmen Tetra Pak und Elopak, solange die mögliche Belastung mit problematischen Chemikalien nicht bekannt gemacht wird. Das Verbraucherschutzministerium setze – wie seinerzeit bei der Druckchemikalie Isopropylthioxanthon (ITX) – die Informationsverweigerung um die Veröffentlichung von Verunreinigungen von Kartonsäften erneut in enger Abstimmung mit der verantwortlichen Industrie fort. Im Fall von ITX hatte es fünf Gerichtsurteile bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und mehr als drei Jahre gebraucht, um das Ministerium zu zwingen, die dort vorliegenden Informationen der DUH auszuhändigen. Zu diesem Zeitpunkt waren die kontaminierten Säfte längst durch die Kehlen der Verbraucher vollständig entsorgt.

Resch: “Ilse Aigner setzt konsequent die Politik fort, die Industrie vor den Verbrauchern zu schützen. Weder Regierung noch die Getränkekartonhersteller Tetra Pak und Elopak haben aus ihrer Niederlage vor den Gerichten im Fall ITX etwas gelernt. Das Kartell des Schweigens formiert sich erneut.” Es bleibe abzuwarten, ob die DUH erneut die Gerichte bemühen müsse oder ob das Verbraucherschutzministerium dieses Mal seiner vornehmsten Aufgabe, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, ohne Nachhilfe nachkomme.

Nach den detaillierten Nachfragen der DUH hat das BMELV die betroffenen Unternehmen inzwischen um schriftliche Stellungnahmen zur möglichen Weitergabe der vorliegenden Informationen an die DUH gebeten. “Angesichts des bisherigen Informationsgebarens der Hersteller wäre eine Zustimmung zur Weitergabe der Informationen zu den Chemikalienbelastungen, gelinde gesagt, etwas überraschend. Doch die Gerichte haben zwischenzeitlich mehrfach entschieden, dass Informationen über die Verunreinigung von Lebensmittel ausdrücklich keine Betriebsgeheimnisse darstellen”, kommentierte die Leiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH, Maria Elander, den Stand des Verfahrens. Es gehe hier nicht um eine Bitte der DUH, sondern um das im Verbraucherinformationsgesetz jedem Bundesbürger zugesicherte Informationsrecht. Elander: “Wir erleben erneut Verzögerungen, während in der Zwischenzeit mutmaßlich belastete Produkte weiterverkauft werden, von denen die Verbraucher nicht das Geringste ahnen”.

Für die laufende Anfrage der DUH hat das BMELV die Erhebung von Gebühren angekündigt. Sie können nach dem VIG dann erhoben werden, wenn das Ministerium zu der Auffassung gelangt, dass eine Anfrage nicht im öffentlichen Interesse sei. Elander: Noch vor der Entscheidung über die Erteilung der eigentlichen Auskunft  wird so die Überzeugung des Ministeriums kund getan, dass Informationen über Chemikalienbelastungen in Lebensmitteln nicht von öffentlichem Interesse sind”.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat auf Anfrage der DUH bestätigt, dass die Behörde noch immer über “keine Informationen zu aktuell in Druckfarben für Getränkekartons verwendete Stoffen” verfüge. Die Bewertung dieser Situation durch das BfR ist – im Gegensatz zu der des Aigner-Ministerium ausgesprochen klar: Grundsätzlich halte das BfR den Einsatz von Photoinitiatoren, für die keine oder keine ausreichenden toxikologischen Daten zur Verfügung stehen, für “nicht sachgerecht”.