PM-VG-Düsseldorf: Ministerpräsident muss Deutscher Umwelthilfe e.V. eingeschränkt Auskunft über CO2-Emissionswerte von Dienstwagen erteilen

Mit dem soeben verkündeten Urteil hat die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf der auf Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes gestützten Klage gegen den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen stattgegeben, Auskunft darüber zu erteilen, welchen Modelltyp, welche Höchstgeschwindigkeit und welche CO²-Emissionswerte der emissionsträchtigste Dienstwagen seiner Dienstfahrzeuge hat, und zwar beschränkt auf die Daten des betreffenden Serienfahrzeuges ohne Berücksichtigung seiner etwaigen Spezialausführung. Nach Auffassung der Kammer sind diese Daten so allgemein, dass sie eine wie auch immer geartete Gefährdung des Ministerpräsidenten ausschließen und als Daten eines Serienfahrzeuges auch bei Herstellern und Händlern abfragbare Mindestwerte darstellen, die keinen Rückschluss auf eine bestimmte Sicherheitsausrüstung des konkreten Fahrzeuges zulassen. Die ursprünglich erhobene weitergehende Auskunftsklage hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. auf Anregung des Gerichts zurückgenommen.

Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung möglich.

Az.: 26 K 5707/08

Düsseldorf: Auskunft nur noch gegen Geld

Von Jan Popp-Sewing

Der Bezirksregierung Düsseldorf ist angesichts der laufenden Anfragen der Fluglärmgegner der Geduldsfaden gerissen. Ab sofort soll der Verein für Auskünfte zahlen. Die Behörde begründet das mit dem Informationsfreiheitsgesetz.

Am Düsseldorfer Flughafen herrscht theoretisch Nachtflugverbot. Landen dürfen Flieger nach 23 Uhr nur ausnahmsweise. Nach Mitternacht ist eine Sondergenehmigung der Bezirksregierung nötig. Die Lärmgegner kritisieren die Genehmigungspraxis als zu freigiebig.

Die wichtigste Waffe beim Streit um die Ausnahmen ist die Statistik. Die Lärmgegner erfragen nach jedem “ausnahmsweisen” Flug bei der Bezirksregierung den Grund (möglich sind etwa Wetter, technische Probleme, medizinische Notfälle). Bislang bekamen sie auch immer Erklärungen – die sie jedoch oft für Ausreden halten.

Angesichts der vielen Anfragen aus den Reihen der Lärmschutz-Lobby ist der Bezirksregierung jetzt der Geduldsfaden gerissen. Für Detail-Infos sollen die Vertreter von “Bürger gegen Fluglärm” ab sofort zahlen.

“Hundert Anfragen pro Jahr”, rechtfertigt das Ulf Klinger, Technischer Dezernent der Bezirksregierung. Der Lärmschutzbeauftragte sei aber in erster Linie für die konkret Betroffenen da, die sich über einen Flieger am Nachthimmel wundern und Näheres dazu wissen wollen. Solche Fragen werde man natürlich weiter kostenfrei beantworten. Die Massenabfragen der Lärmgegner, die laufend die Gründe für alle auf der Flughafen-Homepage angezeigten späten Flüge erfahren wollten, würden aber so viel Personal binden, dass man sich entschlossen habe, dafür eine Gebühr zu verlangen.

Die Behörde argumentiert mit dem Informationsfreiheitsgesetz, das die Bürokratie eigentlich transparenter machen sollte. Das Gesetz verpflichtet Ämter dazu, Bürgern über Verwaltungsakte (wie etwa Nachtflug-Genehmigungen) auf Anfrage Auskunft zu erteilen. Einfache Antworten sollen dabei kostenfrei bleiben. Die Beamten können ihren Aufwand dem Fragenden allerdings auch in Rechnung stellen – mit bis zu 500 Euro. Im konkreten Fall war von zehn Euro pro Anfrage die Rede. Die Lärmgegner schätzen, dass sie der Bezirksregierung jährlich etwa 15 000 Euro überweisen müssten, um weiter die Gründe aller späten Flüge zu erfahren.

Der Verein “Bürger gegen Fluglärm” wertet das als Versuch, ihn vom Informationsfluss abzuschneiden. “Statt die Kriterien für Sondergenehmigungen zu erklären, erweckt man den Eindruck etwas verschleiern zu wollen”, empört sich der Vorsitzende Christoph Lange. Der Verein prüft, ob er die kostenlosen Auskünfte juristisch erstreiten kann.

Meerbuschs Bürgermeister Dieter Spindler, Vorsitzender der Fluglärmkommission, erklärt: “Für uns ist das neu. Wir werden das in der Kommission ansprechen. Es müsste sich doch eine einvernehmliche Lösung finden lassen.”

Im NRW-Verkehrsministerium weiß man von “Problemen” bei den Auskünften. Das vom Meerbuscher Lutz Lienenkämper (CDU) geführte Ministerium habe mit der neuen Informationspraxis der Bezirksregierung allerdings nichts zu tun, betont eine Sprecherin.

PM-GRÜNE: Hessen endlich auf bundesdeutsches Niveau bringen

Wir hoffen sehr, dass sich die Regierungsfraktionen, insbesondere die der FDP den heutigen Vortrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier zu Herzen nehmen, und endlich der Verabschiedung eines hessischen Informationsfreiheitsgesetzes zustimmen,” kommentiert Ellen Enslin, Sprecherin für Datschschutz der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den im Rahmen des 17. Wiesbadener Datenschutzforums gehaltenen Vortrag.

DIE GRÜNEN hatten im Sommer nach einem ersten Anlauf im Jahr 2006 zum zweiten Mal ein Informationsfreiheitsgesetz eingebracht, um parallel zum Bundesinformationsfreiheitsgesetz Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben Auskunft über die in hessischen Behörden und Verwaltungen vorhandenen Daten zu erhalten. Er wurde von der überwiegenden Mehrheit der Anzuhörenden sehr positiv aufgenommen. CDU und FDP hatten das Gesetz allerdings als “überflüssig” abgelehnt.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, hatte in seinem Vortrag das “Konzept der informierten Öffentlichkeit” als zweite Entwicklungslinie des Datenschutzes bezeichnet. Das bereits seit 1966 in Schweden verwirklichte Konzept ließe die res publica ein Stück weit Wirklichkeit werden und trüge maßgeblich dazu bei, den demokratischen Meinungs- und Willenbildungsprozess zu stärken.

“Es ist peinlich, dass im Mutterland des Datenschutzes der Datenschutzbeauftragte des Landes auf die fast schon rhetorisch gemeinte Frage von Professor Papier, ob er gleich seinem Kollegen im Bund auch für die Informationsfreiheit zuständig sei, antworten muss: “Leider nicht.”