NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) muss der Deutschen Umwelthilfe Auskunft über den CO2-Ausstoß seines Dienstwagen erteilen. Dies entschied am 9. Oktober 2009 das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Daten zum Dienstwagen waren von der Landesregierung zuvor aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht worden.
Gemäß den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes muss das Land dem Umweltverein nun mitteilen, welchen Modelltyp, welche Höchstgeschwindigkeit und welche CO2-Emissionswerte der emissionsträchtigste Wagen von Rüttgers hat. Beschränkt wird dies auf die Daten des betreffenden Serienfahrzeuges ohne Berücksichtigung einer etwaigen Spezialausführung.
Nach Auffassung des Gerichts sind diese Daten “so allgemein, dass sie eine wie auch immer geartete Gefährdung des Ministerpräsidenten ausschließen und als Daten eines Serienfahrzeuges auch bei Herstellern und Händlern abfragbare Mindestwerte darstellen, die keinen Rückschluss auf eine bestimmte Sicherheitsausrüstung des konkreten Fahrzeuges zulassen”. Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung möglich.
Die Landesregierung will nun eine Revision prüfen. Die Umwelthilfe habe ihre ursprüngliche, weitergehende Klage zurückgezogen, sagte ein Regierungssprecher. Die Rechtsauffassung des verbliebenen Urteilsspruchs teile man nicht.
(Az: 26 K 5707/08)