Beiträge vom Oktober, 2009

Irische Klageschrift gegen Vorratsdatenspeicherung weiterhin geheim

Freitag, 30. Oktober 2009 18:19

Das Bundesjustizministerium weigert sich auch nach Abweisung der Klage Irlands gegen die Vorratsdatenspeicherung, die Klageschrift Irlands herauszugeben. Damit ist das Dokument, das für die anhängige Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung von Bedeutung ist, weiterhin geheim.

Dazu Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit:

“Die Begründung des BMJ halte ich für fehlerhaft. Das BMJ nimmt schon allein deshalb, weil sich Irland mit der Veröffentlichung nicht einverstanden erklärt hat, die Gefahr nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen an (§ 3 IFG). Wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, hätte er bestimmt, dass internationale Dokumente nur mit Einwilligung des Urheberstaates freigegeben werden dürfen. Dies hat der Gesetzgeber jedoch nicht bestimmt, sondern er hat lediglich ein Anhörungsverfahren vorgesehen (§ 8 IFG). Daraus ergibt sich, dass die fehlende Zustimmung eines betroffenen Staats den Zugangsanspruch nicht stets ausschließen sollte. Entscheidend ist vielmehr, ob die Zugangsgewährung gegen den Willen des Drittstaats im konkreten Einzelfall nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen befürchten lässt.

Im vorliegenden Fall ist nicht dargetan oder sonst ersichtlich, wie das Bekanntwerden der irischen Klageschrift gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nachteilige Auswirkungen auf unsere internationalen Beziehungen zu Irland haben könnte. Die wesentlichen Gründe der Klage sind aus dem Urteil ohnehin bekannt. Wie soll Irland auf die Veröffentlichung schon reagieren? Die Gefahr, dass Irland solche Dokumente künftig zurückhält, besteht nicht, weil die Mitgliedsstaaten zu solchen Nichtigkeitsklagen ohnehin zwingend angehört werden. Wenn sich Irland an einem internationalen Gerichtsverfahren vor dem EuGH beteiligt, muss es damit rechnen, dass die Dokumente an die Mitgliedsstaaten weiter gereicht werden und dort den nationalen Informationszugangsrechten unterliegen.

Wenn die Klageschrift irische Staatsgeheimnisse enthalten sollte, mögen diese geschwärzt werden. Enthält die Klageschrift dagegen keine sensiblen Informationen, gibt es keinen Grund, weshalb ihre Veröffentlichung nachteilige Auswirkungen haben sollte.

Insbesondere ist es nicht hinnehmbar, dass das BMJ den Zugang zu der Klageschrift auf Dauer auszuschließen versucht, obwohl es sich um ein Dokument handelt, das in der mündlichen Verhandlung des EuGH bereits öffentlich erörtert wurde und auch Gegenstand einer Zusammenfassung des EuGH war, die der Öffentlichkeit zu diesem Anlass zugänglich war. Würde man in solchen Fällen den Zugang immer von der Zustimmung des betroffenen Staates abhängig machen, würde man den gesamten Bereich der Gerichtsverfahren vor dem EuGH auf Dauer aus dem Zugangsanspruch herausbrechen. Dies entspräche dem Zweck des IFG und dem Willen des Gesetzgebers nicht.

Ich bitte Sie daher, das BMJ um Herausgabe zu ersuchen und im erneuten Weigerungsfall eine Rüge auszusprechen.”

Vollständiger Artikel bei daten-speicherung.de

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PM-BVerwG: Stempel „VS-Nur für den Dienstgebrauch” allein schließt Anspruch auf Informationszugang nicht aus

Donnerstag, 29. Oktober 2009 15:11

Allein die formale Einstufung einer Information als Verschlusssache schließt einen Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes noch nicht aus. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Grundsätzlich hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist aber unter anderem dann ausgeschlossen, wenn die begehrte Information einer Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegt, die durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung) geregelt ist.

Gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz verlangte der Kläger, ein Rechtsanwalt und Redakteur einer ausländerrechtlichen Fachzeitschrift, vom Auswärtigen Amt Zugang zum Leitfaden Sprachnachweis des Goethe-Instituts. Der Leitfaden ist Teil des Visumhandbuchs des Auswärtigen Amtes. Er dient den deutschen Auslandsvertretungen als Arbeitshilfe. Sie müssen in Fällen des Familiennachzugs eines Ausländers vor Erteilung des Visums nachprüfen, ob der einreisewillige Ausländer die Fähigkeit besitzt, sich auf einfache Weise in Deutsch zu verständigen. Das Auswärtige Amt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, der Leitfaden sei als Verschlusssache (”VS-Nur für den Dienstgebrauch”) eingestuft. Das Verwaltungsgericht wies die daraufhin erhobene Klage ab: Allein die formale Einstufung einer Information als Verschlusssache schließe den Anspruch auf Informationszugang aus. Ob die Information tatsächlich geheimhaltungsbedürftig und deshalb zu Recht als Verschlusssache eingestuft sei, sei unerheblich.

Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Auffassung nicht gefolgt: Nach dem Sinn und Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes sei ein Anspruch auf Zugang zu einer bestimmten Information nur dann ausgeschlossen, wenn die Einstufung als Verschlusssache durch die dafür maßgeblichen Gründe gerechtfertigt sei. Nach dem hier einschlägigen Sicherheitsüberprüfungsgesetz und der Verschlusssachenanweisung kann eine Information dann zur Verschlusssache “Nur für den Dienstgebrauch” bestimmt werden, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann. Ob derartige Gründe für den Leitfaden Sprachnachweis des Goethe-Instituts vorliegen, hätte das Verwaltungsgericht deshalb prüfen müssen. Weil dies unterblieben ist, hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

BVerwG 7 C 21.08 – Urteil vom 29. Oktober 2009

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PM-BVerwG: Kein Zugang zu amtlichen Informationen bei Nachteilen für die internationalen Beziehungen

Donnerstag, 29. Oktober 2009 15:01

Ob der Zugang zu amtlichen Informationen wegen möglicher nachteiliger Auswirkungen auf internationale Beziehungen abgelehnt werden muss, unterliegt einer Beurteilung der zuständigen Behörde, die von den Verwaltungsgerichten nur eingeschränkt nachgeprüft werden kann. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Grundsätzlich hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dieser Anspruch ist aber unter anderem dann ausgeschlossen, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann.

Der Kläger ist politischer Redakteur eines wöchentlich erscheinenden Magazins. Er recherchiert unter anderem über die Aktivitäten ausländischer Geheimdienste in Deutschland. Gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz bat er das Bundesverkehrsministerium, ihm aus den Flugplänen der Deutschen Flugsicherung Auskünfte zu geben über die Flugbewegungen von 20 im Einzelnen benannten Flugzeugen mit Registriernummern aus dem Registrierstaat USA im Zeitraum vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2005.

Das Bundesverkehrsministerium lehnte den Antrag ab: Die Bundesregierung gehe davon aus, dass die Vereinigten Staaten es als unerwünscht ansähen, wenn sie die angefragten Flugdaten veröffentliche. Die erbetenen Informationen könnten möglicherweise dazu verwendet werden, einen Zusammenhang zwischen den Flugbewegungen bestimmter Flugzeuge sowie behaupteter Entführungen terrorverdächtiger Personen und deren Transport an geheim gehaltene Orte durch die CIA, den amerikanischen Auslandsnachrichtendienst, herzustellen. Würden die erbetenen Informationen amtlich freigegeben, sei zu befürchten, dass dies die gute Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten gefährde.

Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht haben die Klage abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht hat angenommen, die beklagte Bundesrepublik Deutschland habe nachvollziehbar dargelegt, dass das Bekanntwerden der erbetenen Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen zu den USA haben könne.

Auf die Revision des Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache wegen eines Verfahrensfehlers zurückverwiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dabei allerdings den rechtlichen Ansatz des Oberverwaltungsgerichts gebilligt: Für die Regelung der auswärtigen Beziehungen räume das Grundgesetz der Bundesregierung einen grundsätzlich weit bemessenen Spielraum eigener Gestaltung ein. Innerhalb dieses Spielraums bestimme die Bundesregierung die außenpolitischen Ziele und die zu ihrer Erreichung verfolgte Strategie. Nur mit Blick auf diese Ziele und die insoweit verfolgte außenpolitische Strategie könne die Frage beantwortet werden, ob sich die Bekanntgabe von Informationen nachteilig auf die auswärtigen Belange auswirken könne. Die Ziele der Bundesregierung, die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten von weiteren “Verstimmungen” der amerikanischen Seite freizuhalten und die bisherige Zusammenarbeit mit den amerikanischen Nachrichtendiensten nicht zu beeinträchtigen, hielten sich in diesem weitgesteckten und gerichtlich nicht nachprüfbaren Spielraum außenpolitischer Gestaltung. Der Eintritt solcher Nachteile könne nur Gegenstand einer Prognose sein, die ihrerseits nur in engen Grenzen verwaltungsgerichtlich überprüfbar sei. Ob ein auswärtiger Staat das Bekanntwerden einer Information gelassen hinnehmen oder hierauf verstimmt reagieren werde, beruhe auf einer Einschätzung der Bundesregierung, der eine Vielzahl von Einzeleindrücken und -beobachtungen zugrunde lägen, die sie im diplomatischen Verkehr mit dem auswärtigen Staat in der zurückliegenden Zeit gewonnen habe. Die Prognose müsse aber auch angesichts späterer Umstände unverändert tragfähig sein. Dies habe das Oberverwaltungsgericht verfahrensfehlerhaft nicht ausreichend geprüft. Der Kläger habe im Berufungsverfahren auf den Abschlussbericht des Ermittlungsbeauftragten beim 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages vom 31. März 2008 hingewiesen. Dieser Abschlussbericht halte ausdrücklich fest, dass es ein Programm der CIA zur Entführung mutmaßlicher Terroristen auch nach Aussagen des Präsidenten der Vereinigten Staaten gebe und zwei von der CIA veranlasste Transporte gefangener Verdächtiger über deutsches Staatsgebiet stattgefunden hätten, wobei Flugzeuge zum Einsatz gekommen seien, die in dem Auskunftsersuchen des Klägers genannt seien. Das Oberverwaltungsgericht sei auf diesen Vortrag des Klägers nicht eingegangen, obwohl sich ihm die Frage hätte aufdrängen müssen, wie die Vereinigten Staaten auf die Herausgabe dieses Untersuchungsberichtes reagiert haben und ob die Herausgabe weiterer für sich neutraler Daten über Flugbewegungen durch die Bundesregierung überhaupt noch geeignet ist, “Verstimmungen” der USA auszulösen.

BVerwG 7 C 22.08 – Urteil vom 29. Oktober 2009

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Government opens data to public

Mittwoch, 21. Oktober 2009 15:33

By Zoe Kleinman

An ambitious new website that will open up UK-government data to the public will launch in beta, or pilot, form in December 2009.
Reams of anonymous data about schools, crime and health could all be included.
Data.gov.uk has been developed by Sir Tim Berners-Lee, founder of the web, and Professor Nigel Shadbolt at the University of Southampton.

It is designed to be similar to the Obama administration’s data.gov project, run by Vivek Kundra.
Mr Kundra is Chief Information Officer in the US. The American site, while not yet comprehensive, is already up and running, with improvements fuelled by user feedback.

US citizens can either view the data completely raw, or they can access widgets and other tools provided by the site to create their own charts, maps or snapshots of specific information.

The British cabinet was briefed in September about data.gov’s ambition to be a one-stop-shop for data collected by the government. At the moment a very early beta version is accessible only by a select group.
Prime Minister Gordon Brown has voiced his support, and Professor Shadbolt told the BBC he was hopeful that it would “survive” a change of government.

Only anonymous data will be made available – there will be no personal information included.

“An accountable government needs evidence-based policies,” said Prof Shadbolt. “But traditionally only the people seen fit to understand data have been accountants and MPs.”

Data.gov is built with semantic web technology, which will enable the data it offers to be drawn together into links and threads as the user searches.
“During a typhoid outbreak in the nineteenth century a doctor plotted where outbreaks occurred and traced the disease back to one well,” explained Professor Shadbolt. “With data.gov we will also be able to look for patterns.”

Prof Shadbolt also expects that visitors to data.gov will want to make their own mash-ups from the information available.

It may seem unusual for a new government website to receive such fanfare, but what’s interesting about data.gov.uk is the culture change that it represents, say its creators.
Traditionally authorities foster a “data hugging mentality”, which is wrong argues Prof Shadbolt.

“A public body has a duty to publish unless there is a significant reason not to,” he said.

He cited the census, the land registry and Ordnance Survey data as among the publicly collected information that should be freely available.

“What you find if you deal with people in government departments is that they hug their database, hold it really close, so that they can build a beautiful website to present it,” said Sir Tim Berners-Lee earlier this year.

“I would like to suggest: sure, make a beautiful website, but first, give us – all of us – the unadulterated data. We have to ask for raw data now.”

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PM-Grüne: Linksfraktion läuft mit ihren Vorstellungen zur Informationsfreiheit der Entwicklung hinterher

Dienstag, 13. Oktober 2009 14:40

Nancy Faeser (SPD) und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Linksfraktion läuft mit ihren Vorstellungen zur Informationsfreiheit der Entwicklung hinterher

Auf völliges Unverständnis stieß heute die in einer Pressekonferenz vorgestellte Absicht der Linksfraktion, ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg bringen zu wollen. Die innenpolitischen Sprecher von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind sich darin einig, dass ein solches Vorgehen dem Ziel der Informationsfreiheit einen “Bärendienst” erweise.

Die beiden Abgeordneten wiesen darauf hin, dass es seit Mai dieses Jahres zwei Gesetzentwürfe gebe, mit denen ein allgemeiner, freier Zugang zu Informationen geregelt werden soll. Nach deren erstmaligen Behandlung durch den Landtag im Juni sei inzwischen vom Innenausschuss eine Sachverständigenanhörung durchgeführt worden.

Letztere habe nicht nur ergeben, dass es in Hessen mehr als überfällig sei, ein Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen, sondern auch in eindeutiger Weise belegt, dass die bereits vorliegenden Gesetzentwürfe den hierfür erforderlichen Weg in moderner und innovativer Weise beschreiten.

Es sei nun an der Zeit, die Ergebnisse des durchgeführten Anhörungsverfahrens auszuwerten und die sich in Bezug auf die vorliegenden Entwürfe von SPD und BÜNDNIS/DIE GRÜNEN ergebenden Verbesserungsanregungen aufzuarbeiten.

Angesichts eines so weit fortgeschrittenen Gesetzgebungsverfahrens mache ein nachgeschobener Gesetzentwurf gar keinen Sinn und belege letztlich nur die Hilflosigkeit der Linken, nach einem halben Jahr Sprachlosigkeit von einer bereits laufenden Entwicklung am Ende noch ein wenig Brosamen abbekommen zu wollen.

Im Übrigen müsste der Gesetzentwurf der Linken – wenn sie ihr eigenes Handeln ernst nähmen – zusätzlich dazu führen, dass ein weiteres Anhörungsverfahren durchgeführt werden müsse. Eine solche zeitliche Verzögerung könne aber niemand ernsthaft wollen und sei der Sache auch nicht dienlich.

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CDU-Hessen: Gesetzentwurf der Linken für ein Informationsfreiheitsgesetz Peter Beuth: “Dunkelrotes Schnüffelgesetz nicht erforderlich – Möglichkeiten zur Akteneinsicht existieren längst.”

Dienstag, 13. Oktober 2009 14:38

Als “dunkelrotes Bürokratiemonster, vor dem Hessens Bürger und Kommunen geschützt werden müssen”, bezeichnete der Innenpolitiker der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Peter Beuth, den Gesetzentwurf der Linken zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes.

“Die Anhörung hat klar gezeigt, dass in Hessen kein Bedarf für ein Informationsfreiheitsgesetz besteht. Die kommunalen Spitzenverbände sind sich einig gewesen, dass bereits die von SPD und Grünen geforderten Akteneinsichtsrechte existieren und auch völlig ausreichend sind wie beispielsweise im Datenschutzgesetz, im Pressegesetz, im Verwaltungsverfahrensgesetz und in fachspezifischen Gesetzen wie im Umweltgesetzbuch. Ein neuerlicher Gesetzentwurf der Linken ist völlig überflüssig. Die CDU steht für einen konsequenten Bürokratieabbau und nicht für ein unnötiges Aufblähen der Verwaltung zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Die drei Gesetzentwürfe konterkarieren die Bemühungen der Landesregierung zum Bürokratieabbau”, erläuterte Beuth.

Durch die Pläne von SPD, Grünen und auch den Linken würde dem Missbrauch des Persönlichkeitsrechts Tür und Tor geöffnet. “Die Folge in den Bundesländern, die über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügen, ist verheerend: Gruppen wie Scientology stellen flächendeckend Informationsanträge. Man stelle sich vor, dass es auch links- sowie rechtsextremistischen sowie vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen möglich wird, über jeden hessischen Bürger ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses flächendeckend Informationsanträge einzuholen! Hessens Bürger müssen vor diesem überflüssigen Schnüffelgesetz geschützt werden”, stellte Beuth fest. Die Linke sollte wie SPD und Grüne ihre Initiative noch einmal gründlich überdenken und dann im Interesse aller hessischen Bürgerinnen und Bürger wieder zu den Akten legen, so Beuth abschließend.

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PM-DUH: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers

Dienstag, 13. Oktober 2009 10:40

NRW-Ministerpräsident Rüttgers muss CO2-Emissionen seines Dienstwagens veröffentlichen, urteilt das Verwaltungsgericht Düsseldorf – das Urteil bestätigt den Anspruch gegenüber Spitzenpolitikern auf Herausgabe von Umweltdaten – DUH-Bundesgeschäftsführer Resch gibt sich zuversichtlich: “Ministerpräsidenten und Landesminister werden zukünftig klimaverträglichere Dienstwagen anschaffen”

Einen klaren Sieg für die Informationsrechte der Bürger hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf errungen. Das Gericht hat Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) verurteilt, Höchstgeschwindigkeit, CO2-Emissionen, den Modellnamen und den Namen des Fahrzeugtyps seines – bezogen auf den Kohlendioxidausstoß – emissionsstärksten Dienstwagens mitzuteilen.

Das Urteil basiert auf dem Umweltinformationsgesetz (UIG) und dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Da der Anspruch nach dem IFG NRW nur von natürlichen Personen und nicht unmittelbar von Verbänden geltend gemacht werden kann, trat der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, als Kläger auf. “Das Gericht bestätigt den Rechtsanspruch auf Mitteilung umweltrelevanter Daten und zwar bundesweit”, sagte Jürgen Resch. “Mit diesem Urteil wird Klimaschutz transparent, denn nun können sich weder die Bundesminister noch die Ministerpräsidenten und Minister in den Ländern davor drücken, den Spritverbrauch und den CO2-Ausstoß ihrer Dienstkarossen zu veröffentlichen. Wir sind gespannt”, so Resch weiter, “ob Jürgen Rüttgers Einsicht zeige und nun die Daten bekannt gebe oder ob er in die Berufung gehe und als Klima-Betonkopf mit einer übermotorisierten Luxuskarosse durch den bevorstehenden Landtagswahlkampf brettern werde”.

Die DUH hatte im August 2008 gegen die fortwährende Missachtung des UIG und des IFG NRW durch NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben. Zuvor hatte die DUH mehrfach um die Herausgabe der Informationen der aktuellen Dienstwagen von Rüttgers gebeten. Die Staatskanzlei in Düsseldorf lehnte dies jedoch rundweg ab und erwies sich als ausgesprochen phanta¬sievoll in der Begründung ihrer Verweigerung. Wiederholt teilte die NRW-Regierung mit, dass es die Sicherheit “bedeutsamer Schutzgüter” – gemeint ist: Ministerpräsident Jürgen Rüttgers – nicht erlaube, die Informationen herauszugeben. Selbst die Mitteilung des benutzten Fahrzeugtyps und der Fahrzeugmodelle könne nicht erfolgen, da die Bekanntgabe “die Gefährdungslage erhöhen würde, indem es die Identifikation der Dienstwagen des Ministerpräsidenten erleichterte”.

Die Ministerpräsidenten der zwölf anderen Bundesländer, die die Daten über Dienstwagen ebenfalls zurückhalten, können sich jetzt auf die Herausgabe der umweltrelevanten Informationen einstellen. “Das Schweigen der Länder ist klar rechtswidrig”, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Resch und kündigte eine erneute Umfrage an. “Wir werden die Politiker solange mit ihrem klimaschädigenden Verhalten vorführen, bis sie nicht mehr mit ihren seitens der Autoindustrie hoch subventionierten Klimakiller-Werbefahrzeugen durch die Tagesschau fahren”, sagte Resch. Minister und andere hochrangige Politiker hätten nun mal eine Vorbildfunktion und die könnten sie nur dann ausfüllen, wenn sie spritsparende und klimafreundliche Autos als Dienstwagen nutzten.

“Die Informationsfreiheit ist mittlerweile ein Bürgerrecht. Dieses kann nur aus sehr schwerwiegenden Gründen eingeschränkt werden. Das Verfahren gegen Herrn Rüttgers hat gezeigt, das vorgeschobene Gründe dazu nicht taugen”, sagte Dr. Remo Klinger von der Berliner Kanzlei Geulen & Klinger, die die Klage für die DUH geführt hat. Das Urteil des VG Düsseldorf (Az 26 K 5707/08 – nicht rechtskräftig) lässt sich laut Klinger auf alle Bundesminister übertragen, da hier das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes gilt. Im Hinblick auf das Treibhausgas CO2 gilt es auch für alle Landespolitiker, da diese Information unter das jeweilige Umweltinformationsgesetz des Landes fällt.

Siehe auch:
PM-VG-Düsseldorf: Ministerpräsident muss Deutscher Umwelthilfe e.V. eingeschränkt Auskunft über CO2-Emissionswerte von Dienstwagen erteilen
Rüttgers muss Auskünfte über Dienstwagen-Abgase erteilen

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Schwarz-Gelb will mehr Verbraucherrechte, aber keine Lebensmittelampel

Montag, 12. Oktober 2009 12:44

nion und FDP wollen die Rechte der Verbraucher stärken. Das Verbraucherinformationsgesetz soll nach dem Willen von Schwarz-Gelb nicht nur für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände wie Kosmetika gelten, sondern möglichst auf alle Produkte und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Darauf einigten sich die Fachpolitiker nach Teilnehmerangaben am Montag bei den Koalitionsverhandlungen. CDU, CSU und FDP wollen auch Käseimitate und Mogelschinken besser aufdecken. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) betonte aber, endgültige Entscheidungen seien noch nicht gefallen. An diesem Dienstag beraten die Unterhändler weiter.

Das Informationsgesetz war nach Gammelfleischskandalen eingeführt worden, damit die Konsumenten von den Behörden mehr über «schwarze Schafe» der Branche erfahren. Verbraucherschützer halten es aber für zahnlos. Die schwarz-gelben Unterhändler verständigten sich auch darauf, die bereits geplante Einfärbung von Schlachtabfällen voranzutreiben. Einig sind sie sich auch, die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu verbessern. Die Ampel-Kennzeichnung von Fett, Salz, Zucker und gesättigten Fettsäuren je nach Menge in Rot, Gelb und Grün wird von Union wie FDP abgelehnt.

Die Verbraucher sollen nach den vorläufigen Plänen möglichst in deutscher Sprache über Produkte informiert werden. Zudem soll der Anlegerschutz über die bessere Qualifikation von Finanzberatern verstärkt werden. Im Grundsatz einig sind sich beide Seiten, die Entlastung bei der Besteuerung von Agrardiesel nicht mehr zeitlich zu begrenzen. Noch keine Einigung gibt es in der Frage, ob Bahnkunden früher entschädigt werden sollen als derzeit.

Strittig sind auch der Anbau von Genmais und höhere Exporthilfen für Milchbauern. Noch gebe es Differenzen, sagte Aigner. Die CSU fordert, dass Bayern selbstständig über ein Anbauverbot gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden kann. CDU und Liberale wollen sowohl die Forschung als auch die Anwendung der Gentechnik auf dem Acker voranbringen. Die Umweltschutzorganisation Greenpeace überreichte Aigner rund 10 000 Unterschriften gegen den Anbau von Gen-Pflanzen.

Die CSU-Forderung nach einer staatlichen Milchmengensteuerung ist laut FDP vom Tisch. Die geltende Milchquote solle nicht durch eine staatliche Regulierung der Milchmenge ersetzt werden, sagte der FDP- Agrarpolitiker Hans-Michael Goldmann. Strittig ist weiter die Forderung der CSU, die Saldierung – die Verrechnung von zu viel und zu wenig gelieferter Milch – abzuschaffen. Dies fordert auch der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter.

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Hotline für Verbraucher

Montag, 12. Oktober 2009 2:13

Nach dem Behördentelefon (”115″) soll es nun auch ein Verbrauchertelefon geben. Darüber herrscht zwischen CDU/CSU und FDP in den Koalitionsverhandlungen weitgehend Einigkeit.

„Das Verbrauchertelefon soll eine Lotsenfunktion haben“, sagte die Verbraucherbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner, dem Tagesspiegel. „Bürger erfahren dort, an welche Stelle sie sich wenden können.“ Zwischen Union und Liberalen umstritten ist aber noch, wer das neue Telefon betreiben könnte. Während die FDP das Verbrauchertelefon bei den Verbraucherzentralen ansiedeln will, kann sich die Union die Aufgabenübertragung an eine bereits bestehende Behörde vorstellen – analog zur Praxis in Großbritannien.

Die Verhandlungen in der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, die von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und dem umweltpolitischen Sprecher der FDP, Michael Kauch, geleitet wird, sind in vielen Punkten bereits abgeschlossen. Einig sind sich die Koalitionäre darin, dass die Finanzaufsicht künftig stärker die Interessen der Verbraucher im Auge haben muss und dass Lebensmittelimitate wie der sogenannte Analogkäse klarer gekennzeichnet werden müssen. „Auf der Packung muss klar erkennbar sein, ob es ein Imitat ist oder nicht“, sagte Klöckner, die Mitglied der Arbeitsgruppe ist. Das sieht auch die FDP so.

Einigkeit besteht auch darin, dass das Verbraucherschutzministerium ein Initiativrecht für neue Gesetze bekommen soll. Unbehagen bereiten dagegen einige bestehende Gesetze. Während die FDP die Fahrgastrechte im Bahn- und Flugverkehr ausweiten will, hält die Union davon nichts. Nach den Vorstellungen der Liberalen sollen Bahnkunden im Fernverkehr bereits bei halbstündigen Verspätungen Schadenersatz bekommen. Derzeit liegt die Grenze bei einer Stunde. Die Union will am geltenden Recht festhalten.

Auch ein weiterer Punkt spaltet die Runde. Das Verbraucherinformationsgesetz, das Bürgern Auskunftsansprüche gegenüber Behörden einräumt, soll nach Meinung der FDP reformiert werden. Die Union ist zurückhaltender und spricht von einer Überprüfung. „Wir wollen alle Bereiche einbeziehen, in denen die Behörden Auskunft geben können“, sagte Michael Goldmann, Sprecher der FDP-Fraktion für Landwirtschaft und Ernährung. Bisher ist das Gesetz auf Lebens- und Futtermittel, Kosmetika, Wein und Bedarfsgegenstände beschränkt. Spätestens seit der Finanzkrise sei klar, dass auch der Finanzsektor einbezogen werden müsse, meint Goldmann.

Beide Seiten sind sicher, dass das Thema Verbraucherschutz in dieser Woche erledigt sein wird. An diesem Montag trifft sich die Runde erneut, „am Ende der Woche müssen wir durch sein“, sagt Klöckner.

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Rüttgers muss Auskünfte über Dienstwagen-Abgase erteilen

Freitag, 9. Oktober 2009 12:01

NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) muss der Deutschen Umwelthilfe Auskunft über den CO2-Ausstoß seines Dienstwagen erteilen. Dies entschied am 9. Oktober 2009 das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Die Daten zum Dienstwagen waren von der Landesregierung zuvor aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht worden.

Gemäß den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes und des Informationsfreiheitsgesetzes muss das Land dem Umweltverein nun mitteilen, welchen Modelltyp, welche Höchstgeschwindigkeit und welche CO2-Emissionswerte der emissionsträchtigste Wagen von Rüttgers hat. Beschränkt wird dies auf die Daten des betreffenden Serienfahrzeuges ohne Berücksichtigung einer etwaigen Spezialausführung.

Nach Auffassung des Gerichts sind diese Daten “so allgemein, dass sie eine wie auch immer geartete Gefährdung des Ministerpräsidenten ausschließen und als Daten eines Serienfahrzeuges auch bei Herstellern und Händlern abfragbare Mindestwerte darstellen, die keinen Rückschluss auf eine bestimmte Sicherheitsausrüstung des konkreten Fahrzeuges zulassen”. Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung möglich.

Die Landesregierung will nun eine Revision prüfen. Die Umwelthilfe habe ihre ursprüngliche, weitergehende Klage zurückgezogen, sagte ein Regierungssprecher. Die Rechtsauffassung des verbliebenen Urteilsspruchs teile man nicht.

(Az: 26 K 5707/08)

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