Zeit für Open Government!

Von Peter Schaar (Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit)

Einmal im Jahr veranstaltet die Bundesregierung einen „Tag der offenen Tür“. Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an diesem Tag die Ministerien zu besuchen und können Broschüren und sonstige Werbematerialen (Kugelschreiber, Stoffbeutel usw.) mitnehmen, die von den für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ersonnen wurden. Auch die Gelegenheit zu einem Gespräch mit Beamten ist gegeben und bisweilen soll sogar der eine oder andere Minister an den Informationsständen zu sehen gewesen sein.

Aber was geschieht an den übrigen 364 Tagen des Jahres? Immer noch sind wir meilenweit von einem für die Bürgerinnen und Bürger wirklich nachvollziehbaren Regierungshandeln entfernt. Zwar gibt seit knapp vier Jahren durch das Informationsfreiheitsgesetz einen Anspruch auf Zugang zu Informationen und Dokumenten öffentlicher Stellen des Bundes. Leider machen aber nur relativ wenige Bürgerinnen und Bürger von diesem Recht Gebrauch, der Verwaltung in die Karten zu schauen. Und die Behörden reagieren vielfach hinhaltend bis ablehnend auf entsprechende Anträge.

Offenbar gibt es bei uns noch immer keine Kultur der Offenheit. Und das Informationsfreiheitsgesetz hängt die Hürden für einen Informationszugang ziemlich hoch, denn es enthält vielfältige Ausnahmeregeln, manche davon doppelt und dreifach genäht. Das lädt nicht gerade dazu ein, entsprechende Anträge zu stellen.

Dass es auch anders geht, zeigen viele andere Länder. „Open Government“, vielleicht am besten übersetzt mit „gläserne Verwaltung“ war ein Hauptthema der Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, die heute in Oslo zu Ende ging. Open Government – das ist mehr als ein vielfach ausgehöhlter Anspruch auf Auskunft über oder Einsichtnahme in bestimmte Akten oder Verwaltungsdaten. Vielmehr geht es darum, dass die Behörden der Öffentlichkeit so weit wie möglich Einblick über ihre Planungen, Entscheidungen und Tätigkeiten geben, und zwar nicht erst, wenn sie darum ausdrücklich ersucht werden.

Vorbildhaft für Deutschland könnte etwa Artikel 100 der norwegischen Verfassung sein:

„Jedermann hat einen Anspruch auf Zugang zu Dokumenten des Staates und der Kommunalverwaltung … Es liegt in der Verantwortung der staatlichen Stellen, die Voraussetzungen für einen offenen und informierten öffentlichen Diskurs zu schaffen.“

Auch in den anderen skandinavischen Staaten, in Großbritannien und in vielen anderen Ländern gibt es vergleichbare Vorgaben. Die USA etwa verfügen über weitaus effektivere – und deshalb von den Bürgerinnen und Bürgern viel stärker in Anspruch genommene – Mechanismen zur Gewährleistung der Öffentlichkeit von Staatshandeln als Deutschland. Die Obama-Administration hat sich vorgenommen, so viele interne Dokumente wie möglich über das Internet verfügbar zu machen. Auch den deutschen Behörden ist es nicht versagt, der Öffentlichkeit sehr viel mehr Informationen zugänglich zu machen als bisher.

Schaut man aber auf die Websites vieler deutscher Behörden, dominiert immer noch die Selbstdarstellung, bisweilen wird auch der Download von Formularen ermöglicht oder in Einzelfällen sogar der elektronische Zugang zu bestimmten Dienstleistungen. Informationen über Entscheidungsgründe, interne Verfahrensregeln oder einen direkten Zugang zu Verwaltungsdokumenten sucht man meist vergeblich.

Die jetzt anstehenden Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung bieten vielleicht eine Chance, auch in deutschen Amtsstuben für „mehr Licht“ zu sorgen.

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