Zeit für Open Government!

Von Peter Schaar (Bundesbeauftragter für die Informationsfreiheit)

Einmal im Jahr veranstaltet die Bundesregierung einen „Tag der offenen Tür“. Die Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an diesem Tag die Ministerien zu besuchen und können Broschüren und sonstige Werbematerialen (Kugelschreiber, Stoffbeutel usw.) mitnehmen, die von den für die Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ersonnen wurden. Auch die Gelegenheit zu einem Gespräch mit Beamten ist gegeben und bisweilen soll sogar der eine oder andere Minister an den Informationsständen zu sehen gewesen sein.

Aber was geschieht an den übrigen 364 Tagen des Jahres? Immer noch sind wir meilenweit von einem für die Bürgerinnen und Bürger wirklich nachvollziehbaren Regierungshandeln entfernt. Zwar gibt seit knapp vier Jahren durch das Informationsfreiheitsgesetz einen Anspruch auf Zugang zu Informationen und Dokumenten öffentlicher Stellen des Bundes. Leider machen aber nur relativ wenige Bürgerinnen und Bürger von diesem Recht Gebrauch, der Verwaltung in die Karten zu schauen. Und die Behörden reagieren vielfach hinhaltend bis ablehnend auf entsprechende Anträge.

Offenbar gibt es bei uns noch immer keine Kultur der Offenheit. Und das Informationsfreiheitsgesetz hängt die Hürden für einen Informationszugang ziemlich hoch, denn es enthält vielfältige Ausnahmeregeln, manche davon doppelt und dreifach genäht. Das lädt nicht gerade dazu ein, entsprechende Anträge zu stellen.

Dass es auch anders geht, zeigen viele andere Länder. „Open Government“, vielleicht am besten übersetzt mit „gläserne Verwaltung“ war ein Hauptthema der Internationalen Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, die heute in Oslo zu Ende ging. Open Government – das ist mehr als ein vielfach ausgehöhlter Anspruch auf Auskunft über oder Einsichtnahme in bestimmte Akten oder Verwaltungsdaten. Vielmehr geht es darum, dass die Behörden der Öffentlichkeit so weit wie möglich Einblick über ihre Planungen, Entscheidungen und Tätigkeiten geben, und zwar nicht erst, wenn sie darum ausdrücklich ersucht werden.

Vorbildhaft für Deutschland könnte etwa Artikel 100 der norwegischen Verfassung sein:

„Jedermann hat einen Anspruch auf Zugang zu Dokumenten des Staates und der Kommunalverwaltung … Es liegt in der Verantwortung der staatlichen Stellen, die Voraussetzungen für einen offenen und informierten öffentlichen Diskurs zu schaffen.“

Auch in den anderen skandinavischen Staaten, in Großbritannien und in vielen anderen Ländern gibt es vergleichbare Vorgaben. Die USA etwa verfügen über weitaus effektivere – und deshalb von den Bürgerinnen und Bürgern viel stärker in Anspruch genommene – Mechanismen zur Gewährleistung der Öffentlichkeit von Staatshandeln als Deutschland. Die Obama-Administration hat sich vorgenommen, so viele interne Dokumente wie möglich über das Internet verfügbar zu machen. Auch den deutschen Behörden ist es nicht versagt, der Öffentlichkeit sehr viel mehr Informationen zugänglich zu machen als bisher.

Schaut man aber auf die Websites vieler deutscher Behörden, dominiert immer noch die Selbstdarstellung, bisweilen wird auch der Download von Formularen ermöglicht oder in Einzelfällen sogar der elektronische Zugang zu bestimmten Dienstleistungen. Informationen über Entscheidungsgründe, interne Verfahrensregeln oder einen direkten Zugang zu Verwaltungsdokumenten sucht man meist vergeblich.

Die jetzt anstehenden Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung bieten vielleicht eine Chance, auch in deutschen Amtsstuben für „mehr Licht“ zu sorgen.

Hessisches Informationsfreiheitsgesetz: Auskunft verweigert

Von Pitt von Bebenburg

Die Fachleute versuchten die hessischen Abgeordneten bei der Ehre zu packen: Das Bundesland habe immerhin “das erste Datenschutzgesetz der Welt” gehabt – aber heute hinke es beim Recht der Bürger auf Dateneinsicht hinterher, sagte der Berliner Jura-Professor Michael Kloepfer. Und der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix redete den Wiesbadener Parlamentariern mit einem Argument historischen Ausmaßes ins Gewissen: “Schweden hat seit 1766 ein Informationsfreiheitgesetz und fährt sehr gut damit.”

Doch es nützte nichts. Die hessischen Koalitionsparteien CDU und FDP sind gegen ein Gesetz, das den Bürgern ein Recht auf Auskunft durch ihre Behörden zusichert. Daran änderte die Anhörung am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags nichts. Der FDP-Innenpolitiker Wolfgang Greilich urteilte: “Das Informationsfreiheitsgesetz würde keine Fortschritte für Bürger bringen, letztlich wäre außer Spesen nichts gewesen.”

SPD und Grüne hatten Entwürfe für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Danach sollen Bürger einen Anspruch erhalten, Auskünfte von Behörden des Landes und der Gemeinden zu erhalten. Es werden jedoch Grenzen gezogen. “Personenbezogene Daten” sollen in der Regel ebenso wenig herausgegeben werden wie Geschäftsgeheimnisse. Entsprechende Gesetze gibt es auf Bundesebene und inzwischen auch in den meisten Bundesländern.

In Hessen hatten die Oppositionsparteien schon mehrere Vorstöße unternommen, waren aber erfolglos geblieben. Geballter Widerspruch kam von den Verbänden der Städte, Gemeinden und Landkreise. Dabei wiesen die Verbandsvertreter darauf hin, dass auch Kommunalpolitiker von SPD und Grünen kein solches Gesetz wollten. Es bestehe “kein Informationsdefizit in den hessischen Städten und Kommunen”, meinte Michael Hofmeister vom Hessischen Städtetag. Vielmehr werde die Rolle der gewählten Abgeordneten ausgehöhlt, wenn sich jeder Bürger selbst Informationen beschaffen könne.

Zudem sei ein kostspieliger “Mehraufwand” zu befürchten, fügte der Direktor des Landkreistages, Jan Hilligardt, hinzu. Sven Polenz vom Unabhängigen Datenschutz-Zentrum Schleswig-Holstein hielt mit Erfahrungen aus seinem Bundesland dagegen. “Der Run auf die Rathäuser ist ausgeblieben”, sagte er. In den ersten gut zwei Jahren mit dem Gesetz seien nur 1150 Anträge auf Auskünfte gestellt worden.

Der Grünen-Politiker Jürgen Frömmrich zeigte sich verwundert, dass die Verbände so “große Angst vor dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger” an den Tag legten. Sein SPD-Kollege Marius Weiß meinte, die Sachverständigen hätten die Bedenken widerlegt. CDU und FDP sollten ihre “Blockadehaltung” aufgeben.

Kommentar:

Bürger sind keine Bittsteller. Im Gegenteil: Politik und Verwaltung müssen für sie da sein. Es ist daher nicht zu viel verlangt, wenn die Bürger erfahren dürfen, was ihre Verwaltung alles weiß. So entspricht es dem demokratischen Prinzip.

Der erbitterte Widerstand der Kommunen gegen ein Informationsfreiheitsgesetz muss deswegen verwundern. Schon bisher, so argumentieren sie, könnten die Menschen doch alles Wichtige in den Ämtern erfahren. Gerade wenn es so ist, würde es jedoch auch der Verwaltung helfen, wenn es eine vernünftige Rechtsgrundlage gäbe.

Unlogisch ist auch das Argument der Städte, es entstünden zu hohe Kosten – wenn sie gleichzeitig meinen, es gebe gar keinen Bedarf daran, Auskunftsrechte in Anspruch zu nehmen. Die Erfahrungen in anderen Ländern zeigen: Es gibt Bedarf, aber keinen überbordenden. Die Menschen gehen vernünftig mit dem Auskunftsrecht um.

Es wäre deshalb falsch, an ein Informationsfreiheitsgesetz gewaltige Hoffnungen zu knüpfen. Doch es wäre ein starkes Symbol dafür, dass eine moderne Verwaltung mit der des Obrigkeitsstaates nichts mehr gemein hat.

PM-CDU-Hessen: Anhörung der Gesetzentwürfe zum Informationsfreiheitsgesetz

Als “Bürokratiemonster, vor dem Hessens Bürger und Kommunen geschützt werden müssen”, bezeichnete der Innenpolitiker der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Peter Beuth, anlässlich einer Anhörung die Gesetzentwürfe von SPD und Grünen zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes. “Die Anhörung hat klar gezeigt, dass in Hessen kein Bedarf für ein Informationsfreiheitsgesetz besteht. Die kommunalen Spitzenverbände sind sich heute einig gewesen, dass die von SPD und Grünen geforderten Akteneinsichtsrechte existieren und auch völlig ausreichend sind wie beispielsweise im Datenschutzgesetz, im Pressegesetz, im Verwaltungsverfahrensgesetz und in fachspezifischen Gesetzen wie im Umweltgesetzbuch. Die CDU steht für einen konsequenten Bürokratieabbau und nicht für ein unnötiges Aufblähen der Verwaltung zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Die Gesetzentwürfe konterkarieren die Bemühungen der Landesregierung zum Bürokratieabbau”, erläuterte Beuth.

Die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände gäben deutlich wieder, dass kein Informationsdefizit der Bürgerinnen und Bürger in den hessischen Kommunen bestehe. Es sei bereits Alltag, dass Bürgermeister, Magistrate und Gemeindevorstände relevante Informationen ohne ausdrückliche Aufforderung lieferten. Durch die Pläne von SPD und Grünen würde dem Missbrauch des Persönlichkeitsrechts Tür und Tor geöffnet. “Die Folge in den Bundesländern, die über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügen, ist verheerend: Gruppen wie Scientology stellen flächendeckend Informationsanträge. Man stelle sich vor, dass es auch links- und rechtsextremistischen sowie vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen möglich wäre, über jeden hessischen Bürger ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses flächendeckend Informationen einzuholen! Hessens Bürger müssen vor diesem überflüssigen rot-grünem Schnüffelgesetz geschützt werden. SPD und Grüne sollten ihre Initiativen noch einmal gründlich überdenken und dann im Interesse aller hessischen Bürgerinnen und Bürger wieder zu den Akten legen”, forderte Beuth.

PM-FDP-Hessen: Anhörung Informationsfreiheitsgesetz

Wolfgang Greilich: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen

Mehrbelastungen werden aber gerade parteiübergreifend seitens der Vertreter von Gemeinden, Städten und Landkreisen befürchtet, also auch von in Verantwortung stehenden Kommunalpolitikern von SPD und Grünen.

Aus Sicht der Liberalen ist außerdem das hohe Gut der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger durch die Gesetzentwürfe gefährdet. „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen, denn das Informationsfreiheitsgesetz würde keine Fortschritte für Bürger bringen, letztlich wäre außer Spesen nichts gewesen“, resümiert der liberale Innenpolitiker Greilich.

PM-Grüne-Hessen: Informationsfreiheit macht Verwaltung für Bürger transparenter

“Wir freuen uns sehr, dass unser Gesetzentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz von der überwiegenden Mehrheit der Anzuhörenden so positiv aufgenommen wurde. Wir fühlen uns in unserem Ziel bestärkt, endlich auch im Stammland des modernen Datenschutzes Informationsfreiheit zu gewährleisten”, kommentiert Jürgen Frömmrich, innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die heutige Anhörung im Innenausschuss zum Informationsfreiheitsgesetz.

Unterstützt wurden DIE GRÜNEN unter anderen von Prof. Dr. Michael Kloepfer (Humboldt-Universität Berlin). Er nannte Hessen, aufgrund des Fehlens einer gesetzlichen Regelung zur Informationsfreiheit, “ein gallisches Dorf des Informationszugangs” und lobte den Gesetzentwurf der GRÜNEN ausdrücklich für das Ansinnen, mit dem Informationsfreiheitsgesetz endlich einen Mindeststandard gesetzlich zu verankern.

“Wir wollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken und staatliches Handeln transparenter machen. Unser Gesetzentwurf trägt einem neuen Staats- und Verwaltungsverständnis Rechnung. Wenn wir ernst nehmen, dass der Bürger Kunde ist, sollten wir dem Wunsch des Kunden folgen und ihm die Informationen zur Verfügung stellen, die er wünscht. Und zwar ohne Gründe nennen zu müssen und ohne Beteiligter in einem Verfahren zu sein”, so Frömmrich.

Erstaunt zeigte sich der Abgeordnete allerdings über die vehemente Ablehnung der kommunalen Spitzenverbände. “Hier entsteht der Eindruck, dass auf der Seite der Verbände große Angst vor dem Interesse der Bürgerinnen und Bürger an ihrem unmittelbaren Umfeld, an ihrer Kommune besteht.”

“In einzelnen Punkten werden wir als Ergebnis der Anhörung Veränderungen an unserem Entwurf vornehmen, aber grundsätzlich wurde uns von den Sachverständigen eine gute Balance zwischen Informationsfreiheit und dem Schutz personenbezogener Daten attestiert. Mit der Erweiterung der Kompetenz des hessischen Datenschutzbeauftragten um die Informationsfreiheit würde endlich umgesetzt, was Professor Ronellenfitsch in vielen Datenschutzberichten gefordert hatte: Datenschutz.

PM-BVerwG: Bescheide über die Zuteilung von Emissionszertifikaten müssen der Öffentlichkeit nur eingeschränkt zugänglich gemacht werden

Das Umweltinformationsgesetz gibt keinen Anspruch auf unbeschränkten Zugang zu Bescheiden, durch die einem Unternehmen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz Berechtigungen zur Emission von Kohlendioxid erteilt worden sind. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Sowohl die Klägerin als auch die beiden Beigeladenen sind Unternehmen der Glasindustrie. Sie benötigen auf der Grundlage des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes für die Emission von Kohlendioxid Berechtigungen, die das beklagte Umweltbundesamt ihnen auf der Grundlage des Zuteilungsgesetzes 2007 für den Zeitraum 2005 bis 2007 in bestimmten Umfang zugeteilt hat. Gestützt auf das Umweltinformationsgesetz begehrte die Klägerin von dem beklagten Umweltbundesamt erfolglos bestimmte Angaben aus den Zuteilungsbescheiden, die die beiden Beigeladenen erhalten haben. Ihre Klage hatte im Berufungsverfahren zum Teil Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat einen Informationsanspruch insbesondere insoweit angenommen, als die zu Gunsten der Beigeladenen ergangenen Bescheide Angaben darüber enthalten, welche Gesamtmenge an Kohlendioxid die Anlagen der Beigeladenen jährlich emittiert haben und in welchem Umfang ihnen Emissionsberechtigungen zugeteilt worden sind. Wegen weiterer Angaben aus den Bescheiden hat das Oberverwaltungsgericht hingegen angenommen, sie ließen für die Klägerin Rückschlüsse auf betriebliche Daten der beigeladenen Unternehmen zu, die zu deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gehörten und deshalb einem Informationsanspruch entzogen seien.

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weitgehend bestätigt: Die Klägerin habe ihren Antrag nicht offensichtlich missbräuchlich gestellt. Das Oberverwaltungsgericht habe nicht feststellen können, dass das Auskunftsbegehren allein dem Versuch der Industriespionage diene und mit ihm ausschließlich zweckfremde, nicht umweltbezogene Eigeninteressen verfolgt würden. Die Zuteilungsbescheide enthielten Umweltinformationen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes, bei denen es sich jedoch weithin um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Beigeladenen handele. Auf diesen Ablehnungsgrund könne das beklagte Umweltbundesamt sich nach dem Umweltinformationsgesetz nur insoweit nicht berufen, als es um Emissionen in die Umwelt gehe. Darunter fielen jedoch nur Angaben über die Menge Kohlendioxid, die aus den Anlagen der Beigeladenen (etwa über einen Schornstein) in die Umwelt entlassen würden, nicht jedoch beispielsweise Angaben über anlageninterne Vorgänge, durch die Kohlendioxid verursacht werde. Anders als das Oberverwaltungsgericht hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings auch Angaben zur Kapazität der Anlagen nicht zu den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gerechnet, weil die Kapazität einer Anlage regelmäßig in den Unterlagen dargestellt werden müsse, die bei einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag der Öffentlichkeit durch Auslegung zugänglich zu machen seien. Insoweit fehle deshalb ein berechtigtes Interesse der Beigeladenen an der Geheimhaltung dieser Angaben.

BVerwG 7 C 2.09 – Urteil vom 24. September 2009

PM-DUH: Druckchemikalien in Kartonsäften: Seehofer schützte Getränkeindustrie vor Verbrauchern

Nach drei Jahren und fünf Gerichtsurteilen gibt CSU-geführtes Verbraucherschutzministerium endlich ungeschwärzte Untersuchungsergebnisse über die Kontamination von Lebensmitteln mit der Druckchemikalie ITX an Deutsche Umwelthilfe – Milchgetränke und Fruchtsäfte waren bis zum 12-fachen des Unbedenklichkeitswertes belastet – Verbraucherinformationsgesetz rechtswidrig zur Informationsblockade eingesetzt – mit Druckchemikalien kontaminierte Kartongetränke wurden zum Schutz der Industrie systematisch durch die Kehlen der Verbraucher entsorgt – Kartonhersteller Tetra Pak und Elopak verweigern Auskunft über aktuell verwendete Druckchemikalien.

Mehr als drei Jahre verweigerten der frühere Verbraucherschutzminister Horst Seehofer und zuletzt auch seine Amtsnachfolgerin Ilse Aigner (beide CSU) verbissen die Einsicht in bzw. die Herausgabe von Akten über die 2006 von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) aufgedeckte Kontamination von Getränkekartonsäften mit der Druckchemikalie Isopropylthioxanthon (ITX). Die DUH hatte die Herausgabe zunächst auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes, später auf Basis des 2007 verabschiedeten und am 1. Mai 2008 in Kraft getretenen Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) gefordert. Seehofer hatte das VIG bei der Verabschiedung als “Durchbruch zu mehr Information und Markttransparenz” gefeiert.

Trotz einer Serie von fünf Gerichtsurteilen, bis hin zur höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die allesamt die Rechtswidrigkeit der Auskunftsverweigerung durch die Bundesregierung feststellten, schützte das Ministerium mit seiner Informationsblockade die für den Lebensmittelskandal verantwortliche Industrie – zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher – und führte damit nebenbei das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ad absurdum. Das Gesetz sollte es Verbraucherinnen und Verbrauchern erstmals ermöglichen, einen bundesweit einheitlichen und besseren Zugang zu verbraucherrelevanten Behördeninformationen zu erhalten. Den Behörden vorliegende Informationen müssen danach innerhalb von vier, in Sonderfällen innerhalb von acht Wochen zur Verfügung gestellt werden. Bei der ITX-Kontamination dauerte es knapp vier Jahre oder 190 Wochen, bis das Ministerium ungeschwärzte Untersuchungsergebnisse offen legte.

“Die gerichtlich angeordnete Offenlegung der Akten zum ITX-Skandal zeigen eine erschreckende Kumpanei des CSU-geführten Verbraucherschutzministeriums mit der Industrie. Der heutige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hat als Verbraucherschutzminister systematisch eigenes Recht gebrochen und den Bürgern zustehende Informationen über kontaminierte Kartongetränke verweigert”, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.  Die nun vorliegenden Analysedaten aus den Jahren 2005 und 2006 seien jedoch für die Beurteilung der Lebensmittelqualität nutzlos, da die entsprechenden Getränke eine Haltbarkeit von drei bis zwölf Monaten hatten. Seehofer habe ganze Arbeit geleistet und das Verbraucherinformationsgesetz dazu missbraucht, die betroffene Wirtschaft vor den Verbrauchern zu schützen.

Der Berliner Anwalt Remo Klinger, der die DUH in den langwierigen Verfahren vertreten hatte, stellte nach der jahrelangen Auseinandersetzung fest: “Das Ministerium wird lernen müssen, dass die heute existierenden Informationsrechte genuine Bürgerrechte sind. Wenn sich selbst das Verbraucherschutzministerium über das Verbraucherinformationsgesetz hinweg setzen wollte, ist dies ein verheerendes Signal für den Verbraucherschutz in Deutschland.”

Knapp vier Jahre nachdem die ersten ITX-Belastungen von Kartonlebensmittel bekannt wurden und nach mehr als drei Jahren juristischer Auseinandersetzungen mit dem CSU-geführten Ministerium hat die DUH nun erstmalig Einsicht in ungeschwärzte Informationen zur Belastung von Getränkekartonprodukten mit der Druckchemikalie ITX erhalten. Die Unterlagen belegen, was zu befürchten war: Den Verantwortlichen lagen bereits seit November 2005 Informationen über die Chemikalienbelastungen von Getränkekartonprodukten vor. Danach reichte die wissenschaftliche Datenlage damals keineswegs für Unbedenklichkeitserklärungen, hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Folgen von ITX beim Menschen. Nach Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) konnte von einer Unbedenklichkeit lediglich bei Belastungen von weniger als 50 Mikrogramm je Kilogramm ausgegangen werden. In von der DUH veranlassten Analysen wurden jedoch Werte in Lebensmitteln gemessen, die mit bis zu 405 Mikrogramm je Kilogramm den “Unbedenklichkeitswert” um ein Vielfaches überschritten, die staatlichen Untersuchungsstellen stellten mit 600 Mikrogramm sogar eine bis zu 12-fache Überschreitung des Unbedenklichkeitswertes fest.

Während diese Sachlage, etwa in Italien dazu führte, dass ITX-belastete Getränkekartons zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher binnen Stunden flächendeckend aus den Regalen genommen und vernichtet wurden, einigte sich das Seehofer-Ministerium in nichtöffentlicher Abstimmung mit der verantwortlichen Wirtschaft darauf, den Chemiecocktail durch die Kehlen der Verbraucher zu entsorgen. Erst nachdem die DUH in eigenen Untersuchungen ab Januar 2006 hohe ITX-Werte feststellte, gab das Ministerium zu, schon seit Monaten von den Belastungen zu wissen.

“Das Verbraucherschutzministerium verdient seinen Namen nicht, wenn es den Interessen der Industrie mehr Gewicht beimisst als seinen eigentlichen Schutzbefohlenen. Faktisch verständigten sich Industrie und Politik darauf, mit der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher Roulette zu spielen”, so Resch.

Die von der DUH im Jahr 2006 festgestellten ITX-Belastungen waren Ergebnis des Druckverfahrens für Getränkekartons insbesondere der beiden Hersteller Tetra Pak und Elopak, bei dem es zu direktem Kontakt zwischen der Innenoberfläche und der bedruckten Außenseite der Getränkekartons kommt. Die Verpackungsindustrie zog ITX schließlich und teilweise mit mehrjähriger Verspätung aus dem Verkehr und verwendet seitdem andere Chemikalien zum Bedrucken der Getränkekartons. Dabei handelt es sich jedoch erneut um Chemikalien, für die keine ausreichenden toxikologischen Daten vorliegen und die für den Kontakt mit Lebensmitteln nicht geeignet sind. Ausweislich interner Akten des Verbraucherschutzministeriums wird auch dort die Rechtskonformität einer solchen Praxis bezweifelt. Auf mehrfache Nachfragen der DUH bei Tetra Pak und Elopak verweigerten diese Unternehmen eine Auskunft über die derzeit zum Einsatz kommenden ITX-Ersatzchemikalien.

“Da die Industrie ihre Druck- und Produktionsverfahren von Getränkekartons nicht grundlegend verändert hat, kann der Abrieb von Chemikalien aus den Druckfarben bzw. der Übergang durch den Karton selbst bis zum heutigen Tag nicht ausgeschlossen werden”, warnte Maria Elander, die Leiterin der Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Nach Auskunft des Verbraucherschutzministeriums wird offensichtlich eine Vielzahl neuer so genannter Photoinitiatoren aktuell als Druckchemikalien in der Verpackungsindustrie eingesetzt. Über deren Gesundheitsrelevanz gibt es jedoch nur in Ausnahmefällen Kenntnisse. So hat sich das dem Aigner-Ministerium unterstellte Bundesinstitut für Risikobewertung ungewöhnlich deutlich gegen diese Ersatzstoffe ausgesprochen. Zitat aus einer Stellungnahme des BfR vom 2. April 2008: “Den Ersatz von ITX durch andere Photoinitiatoren, für die derzeit keine oder keine ausreichenden toxikologischen Daten zur Verfügung stehen, hält das BfR für nicht sachgerecht”.

Es sei “geradezu zynisch, wenn Mitarbeiter des Verbraucherschutzministeriums den Einsatz von toxikologisch nicht bewerteten Alternativen zu ITX in der Praxis stillschweigend dulden”, kritisierte Resch. Zum Schutz der Gesundheit aller Verbraucherinnen und Verbraucher müsse sichergestellt werden, dass nur noch der Einsatz von chemischen Substanzen zulässig ist, die eindeutig und in Langzeituntersuchungen bestätigt als unbedenklich eingestuft werden.

Gräfelfing: Gemeinde will Akten ins Internet stellen

Künftig sollen Gräfelfinger Dokumente wie beispielsweise Bebauungspläne im Internet einsehen können. Über eine neue Software werden zunächst aktuelle Beschlüsse und Unterlagen, später auch ältere Akten verfügbar sein. Dies hat der Hauptausschuss des Gemeinderates beschlossen.

Flankiert wird diese Maßnahme durch den an die Gemeindeverwaltung erteilten Auftrag, eine Satzung für die Informationsfreiheit aufzusetzen. Sollte sie verabschiedet werden, können Bürger, die weiterreichende Informationen benötigen als im Internet verfügbar, im Rathaus vorstellig werden und diese gegen eine Gebühr erhalten. „Ich halte das für ein gutes Signal“, sagte Frauke Schwaiblmair (Grüne/Unabhängige Liste). Sie hatte diese Maßnahmen unter anderen beantragt. Ralf Brandtner (AIG) pflichtete ihr bei: „Der Antrag geht in die richtige Richtung, ich finde ihn hervorragend.“ Peter Köstler (CSU) war ganz anderer Meinung und lehnte eine derartige Satzung ab. Er befürchtete einen hohen bürokratischen Aufwand für die Gemeindeverwaltung, die bei Anfragen immer erst entscheiden müsse, ob sie etwas herausgeben dürfe. Ihm schloss sich der Leiter der Gräfelfinger Gemeindeverwaltung Ulrich Seyfferth an. „Diese Freiheit hat ihren Preis“, warnte er. „Es ist alles machbar, aber es kostet Zeit und Personal.“

Schwaiblmair betonte, es gehe um eine grundsätzliche politische Entscheidung. „Ich habe nicht die Befürchtung, dass der Gemeinde die Türen eingerannt werden.“ Auch ohne neue Satzung kommen auf die Gemeinde Kosten zu. Für den Erwerb der Software in der Basisversion werden erst einmal 8000 Euro fällig. Zur Einspeisung alter Akten in die neue Software muss laut Göbel außerdem eine neue Stelle ausgewiesen und besetzt werden. Petra Schaber (IGG) und Günter Roll (BVGL) äußerten beide den Wunsch, erst die neue Software einzuführen und je nach Bedarf eine weiterführende Satzung zu erlassen.

Letztlich beschlossen die Räte einstimmig die Einführung des neuen Computersystems. Für die Ausarbeitung einer Satzung durch die Verwaltung entschied sich die Mehrheit gegen die Stimmen von Schaber, Köstler und Johann Klostermeier (CSU).

Dr. Thilo Weichert bleibt Informationsfreiheitsbeauftragter in Schleswig-Holstein

Der Landtag Schleswig-Holstein hat Dr. Weichert am 17. September 2009 im Amt des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Schleswig-Holstein und als Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) für weitere fünf Jahre bestätigt.

Weichert wurde auf Vorschlag der Fraktionen der FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Gruppe des SSW mit den Stimmen der SPD und der CDU einstimmig wiedergewählt.

Er kam am 1. Februar 1998 als Stellvertreter des damaligen Landesbeauftragten, Dr. Helmut Bäumler, nach Kiel, dessen Amt er am 1. September 2004 übernahm. Zuvor war er in unterschiedlichen Funktionen in Freiburg, Stuttgart, Dresden und Hannover tätig.

Dr. Weichert kommentierte seine Wiederwahl: “Ich freue mich über die Wahl und das damit zum Ausdruck gebrachte Vertrauen. Die Wahl zeigt, dass die Arbeit des ULD anerkannt wird. Die Anerkennung gebührt insbesondere meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.