PM-Transparency Deutschland: Drei Parteien befürworten die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes – Leider keine Antworten von CDU und FDP

Transparency Deutschland, Regionalgruppe Sachsen, hat die im Landtag vertretenen demokratischen Parteien gefragt, ob sie sich in der kommenden Legislaturperiode grundsätzlich für die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes in Sachsen einsetzen wollen.

Linkspartei, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich für die Einführung eines Landes-IFG in Sachsen ausgesprochen. Dies gilt auch für den Fall des Eingehens von Koalitionen mit anderen Parteien. Übereinstimmend betonen sie auch, dass das Gesetz bürgerfreundlich ausgestaltet werden und insbesondere ein möglichst weitgehendes Akteneinsichtsrecht eingeführt werden soll. Auskunftsersuchen sollen für die Bürger nur mit geringen oder gar keinen Kosten verbunden sein.

Von Seiten der CDU und FDP sind leider keine Antworten eingegangen. Allerdings haben sich diese beiden Parteien damit auch nicht gegen die Einführung eines solchen Gesetzes ausgesprochen.

Das Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene würde den Bürgerinnen und Bürgern ein weitgehendes Recht auf Aktenauskunft und Akteneinsicht in Unterlagen der Landes- und Kommunalverwaltungen gewähren, ohne hierfür eine Begründung abgeben zu müssen. Nicht mehr der Bürger muss sich rechtfertigen, wenn er Auskunft begehrt, sondern der Staat, wenn er sie verweigern will.
Nicht nur im Bund und in den meisten Bundesländern, sondern auch in vielen anderen demokratischen Staaten gehören Informationsfreiheitsgesetze zu einem modernen, transparenten und bürgeroffenen Staatswesen. Sie tragen nicht nur dazu bei,  Korruption vorzubeugen, sondern sie vermögen auch Politikverdrossenheit abzubauen und damit die Identifikation mit dem und das Engagement für das Gemeinwesen zu stärken.

Transparency Deutschland, Regionalgruppe Sachsen, wird daher in der kommenden Legislaturperiode an die Fraktionen der im Landtag vertretenen Parteien herantreten und für die Unterstützung zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes werben.

PM-Transparency Deutschland: SPD, Linke, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler befürworten Ausbau der Korruptionsbekämpfung in Thüringen – CDU hierbei zurückhaltend – keine Antwort von der FDP

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. (kurz: Transparency Deutschland) hat heute in Erfurt die Ergebnisse ihrer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl in Thüringen vorgestellt. Angesichts zahlreicher Korruptionsskandale erwartet die Bevölkerung Reaktionen der politischen Entscheidungsträger – nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Länderebene. Die Regionalgruppe Thüringen hat daher die CDU, Die Linke, SPD, Bündnis  90/Die Grünen, FDP und Freie Wähler zu den Themen Arbeit und Ausstattung von Strafverfolgungsbehörden, Informationsfreiheitsgesetz sowie Verhaltensregeln für Politiker/innen befragt. Antworten sind von allen befragten Parteien außer der FDP eingegangen.

Jens Claussen, Leiter der Regionalgruppe Thüringen: „Die Ergebnisse zeigen die erheblichen Unterschiede in dem Willen zu einer erweiterten Korruptionsbekämpfung in Thüringen. Positiv dabei ist, dass SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler weitere Schritte im Sinne der Forderungen von Transparency International schnell angehen wollen. Zu hoffen bleibt, dass die CDU ihre Zurückhaltung bei diesem wichtigen Thema noch ablegt.“

Eine effektive Korruptionsbekämpfung benötigt ausreichend kompetentes Personal bei Justiz, Polizei und Finanzbehörden. Eine Forderung von TI ist es, dafür weitere Planstellen bei den Strafverfolgungsbehörden zu schaffen sowie branchenspezifische Fachleute in die Ermittlungsarbeit stärker einzubinden.

Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die Freien Wähler unterstützen diese Forderungen. Sie setzen sich für einen Ausbau der personellen Ressourcen und die Einbindung branchenspezifischer Fachleute ein. Die SPD ist für die Aufstockung im Bereich der Polizei und Finanzbehörden. Die CDU hält die bisherige Vorgehensweise der Behörden bei der Korruptionsbekämpfung für ausreichend effizient und tritt für einen generellen Personalabbau in der Landesverwaltung ein.

Informationsfreiheitsgesetze räumen den Bürgern Zugang zu staatlichen Dokumenten ein, sie sind ein wichtiger Baustein für Transparenz und Offenheit in der Verwaltung. In Thüringen gibt es dafür seit dem 29.12.2007 ein Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG). Dessen Gültigkeit ist allerdings auf fünf Jahre begrenzt, weswegen es zum 28.12.2012 in der kommenden Legislaturperiode ausläuft.

SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die Freien Wähler sprechen sich eindeutig für eine Verlängerung aus. Die CDU macht dies von einer vorherigen Auswertung des bisherigen Gesetzes abhängig. SPD und Die Linke unterstützen zudem ausdrücklich die Transparency International-Forderungen einer Erweiterung um Abwägungsklauseln für den Ausschlussgrund Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, einer Einführung eines Informationsfreiheitsbeauftragten sowie einem Antragsrecht nach dem ThürIFG auch für Nicht EU-Ausländer. Bündnis 90/Die Grünen fordern ebenfalls einen Zugang für alle Bürger, zudem geringe Kosten für die Informationen. Die Freien Wähler stehen der Einführung eines Informationsfreiheitsbeauftragten positiv gegenüber. Die CDU will erst eine Evaluation abwarten und diese Ergänzungsvorschläge dann weiter diskutieren.

Eine zentrale Forderung von Transparency International ist es, für Politiker/innen nach dem Ausscheiden aus den Ämtern eine Karenzzeit einzuführen. Diese soll immer dann gelten, wenn ein enger Zusammenhang zwischen der ausgeübten Tätigkeit und der nach dem Ausscheiden aus dem Dienst beabsichtigten Tätigkeit besteht.

SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen unterstützen diese Forderung einer allgemeinen Karenzzeit. Auch die CDU ist einer dementsprechenden Regelung aufgeschlossen, allerdings nur für bestimmte Fallkonstellationen. Die Freien Wähler betrachten fehlende Karenzzeiten als problematisch und befürworten diese daher für bestimmte Fälle.

Eine ausführliche Zusammenfassung der Antworten finden Sie unter hier.
Die Antworten der Parteien im Original finden Sie hier.

Berliner-Grüne fordern Einsicht in S-Bahn-Vertrag

Der Landesverband der Grünen verlangt vom Senat Einblick in den Vertrag mit der Berliner S-Bahn GmbH. Die Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer (SPD), dürfe den Vertrag mit der S-Bahn nicht «wie ein Geheimpapier» behandeln, betonten die Landesvorsitzenden Irma Franke-Dressler und Stefan Gelbhaar am Dienstag. Es sei «allerhöchste Zeit», dass die Öffentlichkeit die Konditionen des Vertrages erfahre.
Nach Angaben des Landesverbands hat der Vorsitzende des Grünen-Kreisverbandes Tempelhof-Schöneberg, Jürgen Roth, Antrag auf Einsicht in den S-Bahn-Vertrag gestellt. «Wir gehen davon aus, dass ihm entsprochen wird», hieß es weiter. Die Grünen-Politiker berufen sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz. Dieses habe zum Ziel, die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu befördern und so die Kontrolle staatlichen Handelns zu ermöglichen.

Mit Blick auf das Verkehrschaos bei der S-Bahn hatte die Berliner Grünen-Fraktion bereits mehrfach gefordert, den bis 2017 laufenden Vertrag mit der S-Bahn außerordentlich zu kündigen und neu zu verhandeln. Weil sich die S-Bahn nach einem Radbruch am 1. Mai in Kaulsdorf vermutlich nicht an vereinbarte Kontrollintervalle hielt, hatte das Eisenbahn-Bundesamt Ende Juni die Überprüfung von Viertelzügen der Baureihe 481 angeordnet. Dies hatte massive Einschränkungen im S-Bahn-Verkehr in Berlin und Brandenburg zur Folge.

Thüringen: Justiz-Schattenminister will Informationsfreiheitsgesetz

Der Erfurter SPD-Chef und Stadtrat Holger Poppenhäger soll im Falle eines Wahlsiegs der SPD bei der Landtagswahl am 30. August 2009 Justizminister werden. Der 52-Jährige will als Ressortchef unter anderem ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg bringen, das den Bürgern Zugang zu Verwaltungsakten ermöglichen soll, wie er am 17. August 2009 in Erfurt ankündigte. Durch den Einblick in die Akten werde der Korruption vorgebeugt. Helfen soll dabei auch ein Korruptionsregister, in dem Unternehmen aufgeführt werden, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht berücksichtigt werden sollen, da nachgewiesene Fälle von Insolvenzbetrug oder Kartellabsprachen vorliegen.

Einmal Informationsfreiheit, bitte!

Von Ulrike Hendan

Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und einiger Länder sollen Bürgern den Zugang zu behördlichen Informationen verschaffen. Davon profitieren Journalisten, die sich bei der Recherche auf eine andere Rechtsgrundlage als die Landespressegesetze berufen möchten. Die IFG sollen der Heimlichtuerei in manchen Behörden ein Ende setzen: Nicht mehr der Journalist muss erklären, warum er welche Informationen benötigt – das Amt sollte gute Gründe nennen, wenn es keine Auskunft erteilt. Das ist zumindest die Idee. In der Praxis gibt es Schwierigkeiten: Anträge werden aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt, monatelang nicht bearbeitet. Als Rechercheinstrument etabliert ist die IFG-Anfrage in den meisten deutschen Redaktionen noch lange nicht.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes erlaubt Bürgern und recherchierenden Journalisten seit Januar 2006, amtliche Informationen direkt bei Bundesbehörden wie den Bundesministerien und -ämtern zu erfragen – auch gegen eine Gebühr. Ähnliches gilt für die IFG einiger Länder wie Nordrhein-Westfalen, die für die jeweiligen Landes- und Kommunalverwaltungen bindend sind. Bis Januar 2009 haben sich immerhin elf Bundesländer ein IFG gegeben, Bayern allerdings noch nicht. In vielen deutschen Verwaltung hapert es zudem an der Umsetzung: Investigative Journalisten werden vor allem abgewiesen, weil die Behörden „Geschäftsgeheimnisse“ oder den „Datenschutz“ gefährdet sehen. In anderen Fällen erklären sie, nicht zuständig zu sein.

Besonders die Ministerien der Länder neigen nach Erfahrung von NGOs und Journalisten dazu, Auskünfte zu verweigern, wohingegen die Kommunen recht auskunftsfreudig sein können. Das Zugangsrecht zu Akten der Bundesbehörden wird zum Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, Entscheidungsprozessen der Behörden, personenbezogenen Daten, Betriebsgeheimnissen und von geistigem Eigentum eingeschränkt. Durch Bekanntwerden der gewünschten Informationen dürfen außerdem innere und äußere Sicherheit, internationale Beziehungen, militärische Belange der Bundeswehr sowie laufende Gerichtsverfahren oder strafrechtliche, ordnungswidrigkeitsrechtliche und disziplinarische Ermittlungen nicht gefährdet werden.

Weder rechtlich noch sachlich muss der Antragssteller sein Interesse begründen. Journalisten können so zunächst ohne Verweis auf ihren Beruf nach behördlichen Informationen fragen, wenn sie sich auf das entsprechende IFG berufen. Nach einer ersten telefonischen Anfrage verlangen die Behörden in der Regel, dass der Recherchierende einen schriftlichen Antrag stellt. Darin legt der Antragssteller auch dar, wieso die angesprochene Behörde für seine Anfrage zuständig ist. Je genauer die Anfrage formuliert ist, desto schneller und angemessener können Behörden reagieren. Entscheidend ist, dass klar wird, auf welche Information der Antrag gerichtet. Anschließend vereinbart der Recherchierende einen Termin, um Einsicht in die Akten zu nehmen. Eine andere Möglichkeit ist, ihm die gewünschten Informationen als geschwärzte Kopie einer Akte zugeschickt oder in Form einer Auskunft erteilt werden.

Wer sein Recht auf Informationsfreiheit verletzt sieht, sollte sich zunächst an den Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung wenden. Er kann intervenieren und die Herausgabe der Information an den Antragsstellter erreichen. Wenn die Behörde die Auskunft oder Akteneinsicht hartnäckig verweigert, kann der Journalist eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht vorbereiten. Eine solche Klage dient auch dazu, politischen Druck aufzubauen. Eine sinnvolle Strategie kann auch sein, Dritte wie beispielsweise Parlamentsabgeordnete einzubeziehen. Trotz allem ist es wichtig, im Gespräch mit der Behörde immer höflich und zuvorkommend zu bleiben, um als Journalist an sein Ziel zu kommen.

Für die Akteneinsicht kann jede Behörde nach eigenem Ermessen eine Gebühr verlangen, was manche Ämter sogar zur Abschreckung von Antragsstellern nutzen. Mündliche oder einfache schriftliche Auskünfte, auch die Herausgabe weniger Seiten mit Abschriften, sind kostenlos. Umfangreichere schriftliche Auskünfte kosten höchstens 125 Euro, wenn dabei kein erheblicher Verwaltungsaufwand entsteht. Die persönliche Einsichtnahme bei der Behörde kostet bis zu 500 Euro. Genauso viel können die Ämter und Verwaltungen auch verlangen, wenn sie schriftlich Auskunft erteilen oder Akten herausgeben, in denen Daten ausgesondert oder geschwärzt werden müssen. Nach dem nordrhein-westfälischen IFG fallen sogar Kosten in Höhe von 1000 Euro an, wenn die Behörde den Verwaltungsaufwand für die Bearbeitung des Antrags entsprechend hoch einschätzt.

Innerhalb der drei Jahre nach Inkrafttreten des IFG gingen bei den Bundesbehörden knapp 5000 Anfragen ein. Am größten sei das Interesse an den Akten des Gesundheitsministeriums und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, berichtete die Süddeutsche Zeitung Ende 2008. Im Verhältnis zur Zahl der bearbeiteten Anträge gewähre das Gesundheitsministerium an zweiter Stelle nach den Ministerien für Wirtschaft, Landwirtschaft und Entwicklung am häufigsten Zugang zu seinen Akten. Am seltensten seien dagegen das Bundeskanzleramt, das Finanzministerium und das Verteidigungsministerium auf die Anfragen eingegangen. Sie hätten demnach fast die Hälfte aller Anträge abgelehnt.

Das Interesse an den Akten wird indes größer: Die Zahl der Anfragen ist 2008 im Vergleich zu 2007 von 1265 auf 1548 gestiegen. Dies gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung Anfang März 2009. Gleichzeitig hätten die Behörden mehr Auskünfte verweigert: Die Zahl der Ablehnungen verdoppelte sich ungefähr (2007: 247; 2008: 536). Im Jahr 2008 beantworteten die Bundesbehörden 618 Anfragen vollständig, 2007 waren es noch 681.

Trotz Einführung der IFG sehen sich Journalisten und Bürger häufig mit widerspenstigen und schweigsamen Behörden konfrontiert. Ein Antragssteller wollte beispielsweise wissen, welche Pestizidrückstände bei Kontrollen in Lebensmitteln gefunden wurden – obwohl die Informationen im zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorlagen, sei man dort darüber „nicht verfügungsberechtigt“, lautete der Ablehnungsgrund. „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ führte dagegen die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien als Ablehnungsgrund an, als ein Bürger Einblick in Protokolle erfragte, nach denen entschieden wird, ob ein Film jugendfrei ist. Auf die Frage, welche Tierversuche für das Landwirtschaftsministerium durchgeführt werden, antwortete das Amt, dass wegen des „erheblichen Verwaltungsaufwands“ für die Recherche mit hohen Gebühren zu rechnen sei. Diese Fälle führte die Süddeutsche Zeitung Ende 2008 in einem ausführlichen Bericht über das IFG des Bundes auf.

Niedersachsens Grüne wollen Informationsfreiheitsgesetz

Von Stefan Krempl

Die Fraktion der Grünen im niedersächsischen Landtag will mit einem Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz allen Bürgern des Landes freien Zugang zu Verwaltungsakten gewähren. Das Vorhaben soll für alle Landes- und Kommunalbehörden gelten. Es knüpfe keinerlei Bedingungen an den Informationszugang, erklärte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Helge Limburg, am heutigen Montag in Hannover. Konkret will die Oppositionspartei etwa auch Akten zum Atommülllager Asse oder dem Versuchsendlager Gorleben, die dem Amtsgeheimnis unterliegen, leichter einsehbar machen.

Der Entwurf soll in der letzten Augustwoche in den Landtag eingebracht werden. Limburg betonte, dass Niedersachsen in Sachen Informationsfreiheit ein “Entwicklungsland” darstelle. Mittlerweile hätten elf Bundesländer sowie der Bund selbst Informationsfreiheitsgesetze. Niedersachsen hingegen bilde mit Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen das “Kartell der Amtsverschwiegenheit”.

In der Begründung zu dem Vorstoß heißt es: “Mittlerweile sind Informationsfreiheitsgesetze Standard in Europa und weltweit”. Konflikte mit der Sicherung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie dem Schutz personenbezogener Daten hätten sich regelungstechnisch und praktisch als beherrschbar erwiesen. Informationsfreiheitsgesetze seien nicht als Instrument gegen die Verwaltung zu verstehen, sondern vielmehr als Chance für mehr Transparenz und Akzeptanz behördlicher Entscheidungen. Sie dienten der Stärkung des Interesses am Gemeinwesen und der bürgerschaftlichen Teilhabe. Nicht zuletzt werde die öffentliche Kontrolle staatlichen Handelns verbessert. Dies sei ein wichtiger Baustein zur Korruptionsprävention durch Öffentlichkeit.

Um der Bedeutung des Informationszugangsrechtes gerecht zu werden, wollen die Grünen Einschränkungen des Informationszugangsrechtes in ihrem Entwurf als Ausnahmetatbestände in den Paragraphen 9 bis 11 genau bezeichnen und eng umreißen. Entsprechende Vorschriften seien als Ermessensvorschriften gestaltet, um einen Ausgleich zwischen dem Interesse an einer Offenbarung und dem an der Geheimhaltung der Informationen zu gewährleisten, schreiben die Verfasser der Initiative. Das bedeute, dass eine Offenlegung im Einzelfall “grundsätzlich möglich sein sollte, wenn ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit an der Bekanntgabe besteht”. Gemäß den geplanten Regeln zum Schutz “öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung” soll der Zugangsanspruch etwa abgelehnt werden, wenn die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit “nicht unerheblich gefährdet” würden. Weitere Abwägungsklauseln gibt es zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie von personenbezogenen Daten.

Gebühren für die Akteneinsicht sind dem Papier nach “so zu bemessen, dass das Recht auf Informationszugang wirksam in Anspruch genommen werden kann”. Zudem sieht Paragraph 15 umfangreiche Veröffentlichungspflichten für die Verwaltung vor. Demnach haben die informationspflichtigen Stellen nach Maßgabe des Gesetzes die Öffentlichkeit “in angemessenem Umfang aktiv und systematisch” von sich aus zu unterrichten. “Sie führen hierzu Verzeichnisse, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne ohne Angabe personenbezogener Daten, aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke erkennen lassen”. Die erlassenen oder geänderten Verwaltungsvorschriften von allgemeinem Interesse seien zu veröffentlichen und ein elektronisches Informationsregister einzuführen, um das Auffinden von Akten zu erleichtern.

Im Bayerischen Landtag hatte Mitte Juli die schwarz-gelbe Regierungskoalition Gesetzesentwürfe der SPD und der Grünen für ein Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt. Damit scheiterte in München der dritte Versuch aus den Reihen der Opposition, ein allgemeines Akteneinsichtsrecht zu etablieren. Der inzwischen zum bayerischen Wirtschaftsminister avancierte FDP-Generalsekretär Martin Zeil hatte noch im Sommer 2008 einen eigenen Gesetzesentwurf der Liberalen zur Informationsfreiheit versprochen. Nun verwies ein FDP-Fraktionssprecher auf den Koalitionszwang. Das Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern, das von der Bürgerrechtsorganisation Mehr Demokratie mit begründet wurde, zeigte sich enttäuscht über das Scheitern des Entwurfs.

Scientology drängt an die Schulen

Von Tanja Tricarico

Anti-Drogen-Seminare oder Vorträge im Ethik-oder Religionsunterricht: die Öffentlichkeitsarbeit von Scientology Berlin visiert gezielt Schulen und Bildungseinrichtungen an. Mehr als 500 Briefe gingen in den vergangenen Wochen an Schulleiter in Berlin und Brandenburg.

Zudem hat die „Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte (KVPM)“ – eine Unterorganisation von Scientology – die Bildungseinrichtungen kontaktiert. Wie viele Schüler leiden unter Leseschwächen? Wie viele Kinder sind verhaltensauffällig? Wie viele Schulpsychologen gibt es? Der Verein verlangt Akteneinsicht und beruft sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz.

Thomas Gandow, Beauftragter für Sekten- und Weltanschauungsfragen der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg, überrascht die Kampagne nicht. Bereits im April hatte Gandow von besorgten Schulleitern die E-Mails mit dem Fragenkatalog erhalten. „Daten zu sammeln ist typisch für Scientology“, sagt Gandow. Grundsätzlich hat jeder Bürger das Recht, bei staatlichen Einrichtungen Auskünfte zu bekommen. „Die Anfrage ist erlaubt“, sagt Anja-Maria Gardain von der Berliner Datenschutzbehörde. „Solange nicht personenbezogene Daten angefordert werden, die Rückschlüsse auf bestimmte Kinder zulassen.“ Damit sind die Schulen verpflichtet, Auskunft zu geben. Kenneth Frisse, Sprecher der Senatsbildungsverwaltung, sind allerdings keine Schulen bekannt, die geantwortet haben. „Die Schulen sind sensibilisiert“, sagt Frisse. Vielmehr warnt die Senatsverwaltung ausdrücklich vor Initiativen wie „Sag nein zu Drogen, sag ja zum Leben “ oder „Applied Scholastics“. Unter dem Deckmantel von Anti-Drogen-Kampagnen drängt Scientology an die Schulen. Der Grund für die aktuelle Befragung bleibt unklar: „Die statistische Erhebung soll Eltern auf den Missbrauch von Psychopharmaka bei Kindern hinweisen“, sagt Nicola Cramer, Vizepräsidentin der KVPM.

Stresstest am Alexanderplatz oder Info-Stände auf dem Ku’damm: Bis jetzt rekrutierte Scientology hauptsächlich an öffentlichen Plätzen. „Wie gefährlich die Organisation ist, wird unterschätzt“, sagt Sektenexperte Gandow. „Scientology muss verboten werden.“ Die Organisation, die sich selbst als Kirche bezeichnet, wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Kritiker bezeichnen sie als Wirtschaftsunternehmen, das nicht in Mitgliedern rechnet, sondern in Kundenzahlen. Warum Scientology ausgerechnet jetzt Briefe an Schulen, Universitäten oder Volkshochschulen schickt, will Sabine Weber, Präsidentin von Scientology Berlin, nur vage beantworten. „Das gehört zur Öffentlichkeitsarbeit“, sagt sie. Weber bestätigt, dass bis jetzt keine Schule auf die Anschreiben reagiert hat.

Scientology expandiert. Bereits im April wurde in Spandau ein neues Zentrum eröffnet. „Die Organisation verhält sich bis jetzt ruhig“, sagt Harald Lund vom Bezirksamt Spandau. In Berlin hat Scientology hat nach Schätzungen des Sektenbeauftragten etwa 200 Mitglieder, deutschlandweit sollen es 5000 bis 6000 sein.

PM-Greenpeace-Foodwatch: Verbraucherinformationsgesetz ist gescheitert

Das seit etwa einem Jahr geltende Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist für Greenpeace ein “Placebo”, also wirkungslos, und für Foodwatch, “auf ganzer Linie gescheitert”. Das Gesetz berechtigt Verbraucher, von Behörden Auskünfte über deren Erkenntnisse etwa zu Lebensmitteln, Kosmetika, Spielzeug, Kleidung oder Reinigungsmitteln zu bekommen. “Die erste Hürde ist, herauszufinden, wer für die Anfrage zuständig ist”, kritisiert Dr. Manfred Redelfs von Greenpeace. VIG-Anfragen seien oft umständlich, teuer oder liefen ins Leere. Landesbehörden haben jeweils unterschiedliche Gebührenregeln. Manche Anfragen kosten nichts, andere sind kostenpflichtig. Die Verbände raten Verbrauchern, unbedingt vorher eine Kostenschätzung zu verlangen. Die Gebühr kann bis zu 250 Euro betragen. Laut Greenpeace seien beispielweise in Baden-Württemberg im ersten Jahr nur 135 Anfragen beantwortet worden und in Hamburg ganze 13. Testanfragen seien auch nach einem Jahr noch nicht bearbeitet. “Informationen sind genauso verderblich, wie die Lebensmittel, um die es geht”, sagt Redelfs. Nach seiner Überzeugung ist das Gesetz falsch angelegt. “Ich finde, dass Behörden in Verbraucherfragen eine Bringschuld haben und Kontrollen veröffentlichen sollten.”