PM-Grüne: Bundesregierung muss Informationspraxis ändern

Zu den Auswirkungen der jüngsten Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die Informationspraxis der Bundesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erklärt Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin:

Das Bundesverfassungsgericht hat binnen einer Woche in zwei Beschlüssen die Praxis der Bundesregierung bei der Beantwortung parlamentarischer Informationsansprüche scharf gerügt. Einmal verurteilte das Gericht die Geheimniskrämerei der Bundesregierung im Untersuchungsausschuss.  Die zweite Ohrfeige war die Missbilligung der Beantwortung kleiner Anfragen unserer Fraktion.

Diese beiden grundlegenden Beschlüsse erfordern ein grundlegendes Umdenken bei der Informationspraxis der Bundesregierung, auch im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt der Bundesregierung zweimal hintereinander ins Stammbuch geschrieben, dass Transparenz ein Grundsatz der freiheitlichen Demokratie ist. Die Zeit der Geheimniskrämerei muss jetzt auch bei den Antworten nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein Ende haben.

Es gilt der Grundsatz der Transparenz, Ausnahmen müssen sorgfältig begründet werden. Der lapidare Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse reicht nicht aus, um Antworten auf Fragen, ganz gleich ob von Bürgerinnen und Bürgern, von Journalisten oder Abgeordneten, zu verweigern. Die Fahrtenbücher von Ursula von der Leyen sind beispielsweise genauso offen zu legen, wie Staatsverträge zur Erhebung von Mautdaten.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die unerträgliche Praxis der arroganten Antwortverweigerung endlich aufzugeben und den Grundsatz der Informationsfreiheit anzuerkennen. Auch das Gesetz selbst muss der Rechtssprechung angepasst werden. Hier haben wir konkrete Änderungsvorschläge gemacht. So ist die grundsätzliche Ausnahme der Geheimdienste von der Informationsfreiheit genauso wenig haltbar wie die enge Fassung des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

Der Reißwolf erschwert die Transparenz

Von Toni Roidl

Nach Auskunft führender Soziologen leben wir derzeit im „Informationszeitalter“. Dem trägt der Gesetzgeber großzügig Rechnung: Aktuell gelten mit dem Umweltinformationsgesetz, dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes sowie separaten Länderregelungen insgesamt 29 verschiedene Bestimmungen über den Informationszugang.
Für Verwaltungsbürokraten ist das ein Alptraum. Früher war es so schön einfach: „Amtsgeheimnis“ hieß die Schranke, die behördliche Interna vor Blicken der Bürger bewahrte. Nun gilt stattdessen die prinzipielle Auskunftspflicht. Aber weil Wissen immer noch Macht ist, wird es nur widerwillig preisgegeben. Selbst wüßten die Datensammler zwar gerne, wer wann wo mit welchem Kfz-Kennzeichen unter welcher Autobahnbrücke durchfährt, möchten aber den Bürger nicht abschreiben lassen.
Dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes kann man nicht davon sprechen, daß es zu einer besonderen Transparenz geführt hat. Im Jahr der Einführung 2006 gab es 2.278 Anfragen, im Jahr darauf 50 Prozent weniger. Der Rückgang mag daran liegen, daß die Ausnahmebestimmungen zahlreich, die Antwortfristen lang und die Gebühren hoch sind – bis zu 500 Euro verlangen Behörden für ihre „Auslagen“.

Für Journalisten, die stets vom Redaktionsschluß gehetzt werden, ist das abschreckend. Dem normalen Bürger ist zudem kaum bekannt, daß er seine Regierung telefonisch oder durch formloses Schreiben auffordern darf, sich in die Karten sehen zu lassen. Die Bundesregierung informiert ihre Bürger über vieles, aber nicht über ihr Informationsrecht. Selbst wenn mehr Leute davon wüßten, ist fraglich, ob sie die Nerven hätten, sich dem Geduldsspiel hinzugeben. Denn bei den wenigen Anfragen stellt ein Informationsgesuch einen exotischen Sonderwunsch dar – und dementsprechend ist das Serviceklima.
Selbst dem Vater des Informationsfreiheitsgesetzes, dem damaligen SPD-Bundestagsabgeordenten Jörg Tauss („Ohne mich gäbe es das IFG mit Sicherheit nicht“ – Tauss auf Abgeordnetenwatch.de) brachte es keinen Erfolg. Sein Antrag, die Mautverträge einsehen zu wollen, wies das Verkehrsministerium „mangels Sachverstand“ ab!
Zu den vielen bestehenden Einschränkungen soll auf Initiative Bayerns im Bundesrat eine weitere hinzukommen: Das Gremium regt eine generelle Ausnahme für Informationen aus dem Sektor Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht an. Versteckt ist der Vorstoß in einer Bundesratsdrucksache zum „Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz“. Kritiker äußern den Verdacht, daß Bayern damit die Umstände der Rettung seiner Landesbank vertuschen will.

Besonders unbeweglich sitzen die Behörden auf Akten, die einmal als „Verschlußsache“ deklariert wurden. Der rote Stempel scheint Beamten locker zu sitzen. In mehreren Untersuchungsausschüssen des Bundestages fanden sich schon leere Blätter oder veröffentlichte Presseberichte mit den „VS“-Abdrücken! Vier Grade kennzeichnen die Stufen der Geheimhaltung, die Behördenmitarbeiter unabhängig ihres Dienstgrades vergeben können: „Nur für den Dienstgebrauch“, „Vertraulich“, „Geheim“ und „Streng geheim“. Eine Freigabe von als geheim oder vertraulich eingestuften Akten ist nur durch die Stellen möglich, welche die Einstufung vorgenommen haben.
Akten, die erst nach dem 1. Januar 1995 für geheim erklärt wurden, sollen nach 30 Jahren, also 2025, automatisch freigegeben werden. (Alle vorher VS-gestempelten Akten bleiben unbefristet geheim.) Es sei denn, es wird vorher eine Verlängerung des Verschlusses verfügt. Ob bislang schon jetzt eine Verschlußverlängerung beantragt wurde, ist unbekannt, denn das ist – geheim. In diese Neuregelung der Verschlußfristen wurden aber nachträglich mehrere Änderungen eingebaut, so daß es heute sowieso von einer Einzelfallprüfung abhängt, ob VS-Sachen für Politiker, Forscher oder Publizisten zugänglich gemacht werden – oder eben auch nicht.
Darum werden gerade parlamentarische Untersuchungen durch die Stempelwut erheblich erschwert, denn eine Freigabe vertraulicher Akten zu erwirken, ist ein zähes Geduldsspiel. Teilweise treibt das Poker um Akteneinsicht bizarre Blüten: In einem Fall wurde sogar die Anfrage eines Untersuchungsausschusses nach einer Akte aus dem Kanzleramt als „Geheim“ deklariert. Grund: Das Kanzleramt hatte die Anfrage an den BND weitergereicht. Nach Logik der Beamten ist eine Anfrage an einen geheimen Dienst eben auch geheim.

Der undurchsichtige Zustand scheint der Bundesregierung ganz recht zu sein. Eine Reibung mit dem Informationsfreiheitsgesetz kann man nicht erkennen: „Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) schafft zwar einen Anspruch auf Zugang zu Informationen bei Behörden des Bundes, dieser kann jedoch durch öffentliche Belange beschränkt sein.“
Damit Neugierige gar nicht erst in Versuchung kommen, werden manche Akten nach Ablauf der Sperrfrist umgehend vernichtet. Verschiedene Antragsteller mußten auf ihre Bitten um Akteneinsicht bereits zur Kenntnis nehmen, daß diese nicht mehr existierten. So bei zwei Anträgen beim Bundesfinanzministerium und einem beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Dort waren Akten, deren VS-Deklaration 2006 abgelaufen war, bereits im Reißwolf gelandet. In den letzten zehn Jahren sind laut Auskunft der Bundesregierung 332 VS-Vorgänge „abhanden gekommen“. Ob es nicht viel mehr sind, weiß niemand: „Hierzu werden keine gesonderten Statistiken geführt.“

Keine gesonderten Statistiken werden auch über Informationen geführt, die für die Gesundheit von Verbrauchern hilfreich wären. Das erst nach den Gammelfleisch-Skandalen im vergangenen Jahr in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat sich im Praxistest als unbrauchbar erwiesen. Es ist unklar, welche Stellen für welche Auskünfte zuständig sind; es herrscht ebenso Unklarheit über die Gebühren wie darüber, für welche Daten die Auskunftspflicht überhaupt gilt.
Greenpeace sammelte bemerkenswerte Erfahrungen im Praxistest. In Niedersachsen: Ein Jahr nach Anfrage noch keine Auskunft über Verstöße gegen Kennzeichnungspflicht, angeblich wegen Krankheit einer Mitarbeiterin. Sachsen-Anhalt: Keine Angaben über pestizidbelastete Lebensmittel wegen Wettbewerbsschutz. Hamburg: Behörde teilt mit, es gebe keine Verstöße gegen Gentechnik-Kennzeichnungspflicht und verlangt für diese Auskunft 96 Euro. Einzig der Berliner Bezirk Pankow veröffentlicht Hygiene-Beanstandungen in Imbißstuben und Restaurants im Internet.

Wie in nationalen, scheut man auch in europäischen Amtsstuben der EU-Verwaltung das Licht. An sich sehen die Regelungen über den Zugang zu EU-Dokumenten vor, daß die Einrichtungen der EU seit 2002 vollständige Register ihrer Dokumente erstellen, die öffentlich einsehbar sind. Daß sich die Institutionen damit gemächlich Zeit lassen, trieb den Ombudsmann Nikiforos Diamandouros unlängst auf die Palme. Der Grieche hatte die EU-Kommission mit deutlichen Worten gerügt. Diese entschuldigt das Fehlen eines Registers damit, daß die verschiedenen Abteilungen unterschiedliche Registraturen benutzen, die nicht kompatibel seien.
Leider sei es daher derzeit unmöglich, ein Gesamtregister einzurichten, teilte man dem Ombudsmann bedauernd mit und  konterte mit dem Vorschlag, erst einmal genauer zu definieren, was eigentlich ein „Dokument“ sei. Diamandouros erklärte in einer öffentlichen Mitteilung: „Meiner Meinung nach wird dies dazu führen, daß künftig weniger statt mehr Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich sind.“ Die Kommission kündigte unterdessen ein Zentralregister für 2010 an.
Nicht das einzige Versäumnis, das die EU im Umgang mit Daten bemängelt: Am 30. April lief eine Frist der EU-Kommission aus, die Empfänger aller Brüsseler Agrarsubventionen offenzulegen. Was in anderen Mitgliedsstaaten längst praktiziert wird, möchte die Merkel-Koalition gerne im Dunkel lassen. Daß die EU-Kommission auf der Veröffentlichung besteht, ist nachvollziehbar: Die 55 Milliarden Euro an Landwirtschaftssubventionen verschlingen fast die Hälfte des EU-Etats. Nach Deutschland fließen davon 5,4 Milliarden pro Jahr. Interessant ist es durchaus, wer davon profitiert. So konnte man in anderen Ländern bereits feststellen, daß die größten Empfänger gar keine Landwirtschaftsbetriebe waren, sondern Unternehmen wie der österreichische „Red Bull“-Abfüller Rauch oder die Lufthansa-Tochter Sky Chefs Catering.
Grund für die Zahlungen sind Exporterstattungen für die Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie Milch oder Fleisch. In deren Genuß kommt ein Unternehmen nämlich auch dann, wenn es diese Dinge gar nicht selbst produziert. Bedeutet: Jedesmal, wenn ein Lufthansa-Flugzeug mit Kaffeesahne an Bord abhebt und die Grenzen der EU überfliegt, zahlt Brüssel eine Exportprämie.

Letztlich sind durch die zahlreichen Gesetze, die im Sinne von Transparenz und Bürgerbeteiligung erlassen wurden, keine Demokratiedefizite abgebaut worden. Nach wie vor werden Beschlüsse in Hinterzimmersitzungen ausbaldowert und über das Verfahren bleiernes Schweigen gelegt.
Noch ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen, einem der ersten Länder die ein IFG einführten: Ein Bündnis gegen Einschränkung der Informationsfreiheit aus Medienwissenschaftlern, Internetexperten der Bundestagsfraktionen der Parteien und Journalisten verlangte von der Düsseldorfer Bezirksregierung Einsicht in Protokolle öffentlicher Sitzungen zum Thema Internetsperren. Der Regierungspräsident antwortete lapidar: „Ihr Antrag ist zulässig, aber unbegründet.“ Erst nach wiederholter und hartnäckiger Intervention verschiedener Landesbeauftragter gab die Bezirksregierung etwa die Hälfte der gewünschten Dokumente heraus. Allerdings waren sämtliche Namen in den Protokollen geschwärzt worden, sodaß nicht mehr nachvollziehbar war, wer was gesagt hatte.
In Mecklenburg-Vorpommern haben einige Gemeinden das Informationsfreiheitsgesetz scheinbar als Einnahmequelle zur Sanierung des kommunalen Haushaltes entdeckt. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes stellte fest, daß an der Ostsee bis zu aberwitzigen tausend Euro Gebühren für Auskünfte verlangt wurden! Die Deutsche Journalisten-Union kritisierte, daß „die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben nicht dem Bürger als Zusatzaufwand in Rechnung gestellt werden“ dürfe. Mit der Instrumentalisierung als Abwehrmittel gegen Bürgernachfragen würde der Datenschutz ins Gegenteil verkehrt.
Damit drückt die Sprecherin der Journalisten-Union ein typisch linkes Dilemma aus: Es wird eben vertrackt, wenn man mal „Datenschutz!“, mal „Transparenz!“ fordert.

EU-Kommission: ACTA bleibt geheim

Die EU-Kommission hat am 22. Juli 2009 eine knappe Mitteilung zur fünften Verhandlungsrunde zum Anti-Piraterie-Abkommen ACTA veröffentlicht. Die EU bestätigt darin eine Meldung seitens des US-Handelsbeauftragten, nach der sich die Verhandlungspartner beim letzten Treffen, das am 16. und 17. Juli in Rabat stattgefunden hat, nach einer Diskussion über die Transparenz der Verhandlungen darauf geeinigt hätten, vor den nächsten Treffen Entwürfe der Tagesordnungen zu veröffentlichen. Das nächste Treffen werde im November in Südkorea stattfinden, man wolle das Abkommen 2010 verabschieden.

Falls die Entwürfe der Tagesordnungen so aussehen wie jene Papiere, die die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) mittels einer Eingabe über das US-Informationsfreiheitsgesetz in ihren Besitz und damit an die Öffentlichkeit bringen konnte, so wird sich deren Informationsgehalt in sehr engen Grenzen halten.

Die Agenda für das Treffen in Washington von 29. bis 31. Juli 2008 etwa besteht außer vage gehaltenen Überschriften zu Diskussionspunkten hauptsächlich aus nichtssagenden Formulierungen wie “Continue Negotiation” und “Conclude Discussion for the Day”. Immerhin werden die Bürger dann über die exakten Zeitpunkte informiert sein, an denen die Unterhändler ihre Kaffeepausen gemacht haben.

Mit ihrer Absichtserklärung bleiben die ACTA-Unterhändler weit hinter den Forderungen von Datenschützern und Bürgerrechtlern nach Öffnung der Verhandlungen zurück. Die US-Bürgerrechtsorganisation Knowledge Ecology International (KEI) hat im März aufgedeckt, dass die Industriekonzerne, die ihre Interessen durch ACTA geschützt sehen möchten, detailliert über den Stand der Verhandlungen informiert werden. NGOs und Bürger werden von den Unterhändlern dagegen weiterhin im Dunkeln gelassen.

Auch die Volksvertretungen in den teilnehmenden Staaten sind nicht oder nur unzureichend in die Verhandlungen eingebunden; in den USA laufen die Verhandlungen beispielsweise unter dem Privileg des Präsidenten (“Executive Privilege”), wodurch der Senat nicht berücksichtigt wird. Auch die Regierung Obama hat sich nach anfänglichen Beteuerungen nicht dazu durchringen können, die Verhandlungen für die Bürger zu öffnen.

Bürgerrechtler und Datenschützer befürchten, dass das Abkommen zahlreiche tiefe Einschnitte in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger in den betroffenen Staaten mit sich bringen könnte. Die EU-Kommission schreibt in ihrem aktuellen Positionspapier vom Juni, dass auch die Rolle der Internet-Provider beim Schutz des Urheberrechts im Rahmen der Verhandlungen untersucht werden soll.

PM-Grüne (Würmtal/Bayern): Erlass einer Informationsfreiheitssatzung beantragt

Fraktion Grüne/Unabhängige Liste will Verwaltung für Bürger transparent machen
Antrag:
Die Fraktion Grüne/Unabhängige Liste beantragt, den Erlass einer Informationsfreiheitssatzung, die die Gemeinde dazu verpflichtet, die Verwaltungsvorgänge im Rathaus allgemein zugänglich zu machen. Damit werden die Vorgänge in der Verwaltung für jeden Bürger transparent und nachvollziehbar.

Begründung:
Die bayerischen Kommunen sind aufgrund ihrer Satzungshoheit befugt, auf der Grundlage der Bayer. Gemeindeordnung Informationsfreiheitssatzungen für Angelegenheiten ihrer jeweiligen eigenen Wirkungskreise zu erlassen. Ein Informationsfreiheitsgesetz gibt es auf Bundesebene seit 2006 und auf Länderebene in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin. Da es bisher im Freistaat Bayern kein vergleichbares Gesetz (bisher nur beschränkt auf Behörden-Auskünfte zum Umweltschutz) gibt, sollte Gräfelfing wie z.B. Passau und Prien am Chiemsee eine entsprechende Satzung erlassen (vgl. Anlage). Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. Wo Transparenz und Bürgernähe in der Verwaltung fehlen, besteht ein Demokratiedefizit. Dieses gilt es zu beseitigen.

Wo Informationsfreiheit besteht, hat jedermann das Recht auf einen voraussetzungslosen Zugang zu den Informationen, die in der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind. “Voraussetzungslos” heißt: Der Antragsteller muss nicht nachweisen, dass er an der Akteneinsicht ein “rechtliches Interesse” hat (an diese Voraussetzung ist das geltende Akteneinsichtsrecht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz geknüpft). Der Antrag auf Akteneinsicht muss überhaupt nicht begründet werden; jedermann hat das Recht dazu.

“Voraussetzungslos” bedeutet allerdings nicht “bedingungslos”. Ein Informationsfreiheitsgesetz steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze, wie etwa dem Datenschutz. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, der Strafverfolgung oder der öffentlichen Sicherheit.

Bekannte Einwände wie die Gefahr von Missbrauch oder Veröffentlichung von vertraulichen Informationen sind nicht nur durch die Praxis in den oben erwähnten Bundesländern widerlegt, es stehen hier ja auch gesetzliche Regelungen entgegen. Die Kosten für die Zurverfügungsstellung der Informationen kann die Gemeinde dem Antragsteller berechnen.

Auch der Einwand, die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen zur Akteneinsicht seien ausreichend, ist unzutreffend. Diese Regeln stammen aus dem Verwaltungsrecht, das nur an einem Verfahren persönlich beteiligten Personen Akteneinsicht gewährt. Eine aktive Bürgergesellschaft setzt aber das Interesse und das Engagement der Gemeindebürger an allen Entscheidungen der Gemeindepolitik voraus.

Engagement kann aber nur auf der Basis umfassender Information gedeihen. Es gilt das Prinzip: Was der Bürgermeister weiß, wissen auch die Gemeinderäte. Und was die Gemeinderäte wissen, wissen auch die Bürger. Dieses Prinzip führt zu einem offenen Klima in der Gemeinde und beugt Konflikten vor.

Für die Fraktion GRÜNE/Unabhängige Liste
Dr. Frauke Schwaiblmair
Fraktionsvorsitzende

Bayern: Informationsfreiheitsgesetz zum dritten mal abgelehnt

Im bayerischen Landtag wurden die beiden Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen für ein bayerisches Informationsfreiheitsgesetz am 16. Juli 2009 mehrheitlich abgelehnt. Damit ist nach 2001 und 2006 auch der dritte Versuch der beiden Fraktionen gescheitert, ein allgemeines Akteneinsichtsrecht für Bürger in Bayern zu etablieren, wie es in anderen Bundesländern mehrheitlich längst üblich ist. Das Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern, das von Mehr Demokratie mit begründet wurde, zeigte sich enttäuscht von diesem Ergebnis.

Das Gesetz scheiterte an der Mehrheit der Koalition aus CSU und FDP. FDP – Generalsekretär Martin Zeil, jetzt bayerischer Wirtschaftsminister, hatte noch im Sommer 2008 einen eigenen Gesetzesentwurf der Liberalen zur Informationsfreiheit angekündigt.

Andreas Fischer, innen- und rechtspolitischer Sprecher der Liberalen im bayerischen Landtag verteidigte die Haltung seiner Partei. Die FDP wünsche sich ein Informationsfreiheitsgesetz, habe sich jedoch dem Koalitionszwang beugen müssen.

Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein Akteneinsichtsrecht. Da es aber nur für die Behörden des Bundes gilt liegt es an den Landesparlamenten in den Bundesländer ihren Bürgern ein Recht auf Informationsfreiheit zu geben. Neben dem Bundesgesetz gibt es zur Zeit 11 Landesgesetze. In Bayern, Niedersachsen und Sachsen stellen sich bisher die Parlamente gegen ein Akteneinsichtsrecht für ihre Bürger. Die CSU hält die geltende Rechtslage in Bayern bereits für ausreichend und lehnt ein solches Gesetz ab. Einige bayerische Kommunen haben das Heft bereits selbst in die Hand genommen und sich eine eigene Informationsfreiheitssatzung gegeben.

Lebensmittelkontrolle braucht Öffentlichkeit

Von Thomas Rünker

Der Erfolg der Verbraucherschützer nötigt Respekt ab: Während staatliche Lebensmittelüberwacher ihre Arbeit meist im Verborgenen erledigen müssen und sich bei ihren Kontrollen in Gastronomie und Lebensmittelhandel immer nur Einzelfälle vornehmen können, lässt eine Handvoll Ernährungsexperten mit Hilfe des Internets derzeit eine ganze Branche zittern.

Nach der Diskussion um das Verbraucherinformationsgesetz zeigt dies sehr anschaulich: Besser als Bußgelder sorgt öffentliche Aufklärung über falsche Kennzeichnungen oder Hygieneprobleme in der Ernährungsbranche für ein Umdenken.

Wie da das NRW-Verbraucherministerium immer noch vor einem Schaden für Firmen warnen kann, die als Übeltäter genannt werden, ist nicht nachvollziehbar. Darum geht es doch! Wer durch illegale Tricks den Profit steigert, soll fürchten müssen, vom Verbraucher abgestraft zu werden. Deshalb muss die Politik dringend klären, wie die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen – gern auch positive – mit Nennung aller Namen veröffentlicht werden.

NRW will Imitate-Hersteller nicht veröffentlichen

Von Jan Jessen, Thomas Rünker und Wilfried Beiersdorf

Bundesverbraucherschutzministerin Aigner (CSU) will ein schärferes Vorgehen der Länder gegen Lebensmittel-Imitate. Gastronomen und Hersteller müssten besser kontrolliert werden und bei Verstößen gegen Kennzeichnungsregeln öffentlich genannt werden. Beim NRW-Verbraucherschutzministerium nimmt man diese Forderung zurückhaltend auf. Das Problem von Imitaten sei zwar bekannt, aber „bei uns stehen Hygienekontrollen im Vordergrund”, so ein Sprecher. Es sei außerdem fraglich, ob eine Veröffentlichung von Namen hilfreich sei. NRW setze stattdessen auf eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln und die Kooperation mit Lebensmittelunternehmen.

Nach der Veröffentlichung zahlreicher Lebensmittelimitate am Freitag war bei der Verbraucherzentrale Hamburg gestern kaum durchzukommen. „Wir sind von der Resonanz völlig überwältigt”, sagt Ernährungsexperte Armin Valet. Nachdem die Verbraucherschützer eine Liste mit Produkten ins Internet gestellt hatten, die Garnelen, Käsezubereitungen oder Schokoladenkekse als Imitate entlarven (die NRZ berichtete), seien rund 300 E-Mails von Verbrauchern eingegangen – oft mit Tipps zu weiteren Missständen. „Wir werden die Liste in Kürze um drei weitere Produkte ergänzen, darunter ein angeblicher Kochschinken von Lidl, der eigentlich ein Formfleisch-Schinken ist”, sagte Valet gestern im NRZ-Gespräch. Zudem habe man Tipps zu einem Saft bekommen, der auf dem Etikett mit Südfrüchten werbe ohne Fruchtsaft zu enthalten, und auf einen Kaffee, der mit Maltodextrin gestreckt sei anstatt zu 100% aus Kaffee zu bestehen. „Wir finden, auch das ist eine Verbrauchertäuschung”, so Valet.

Unterdessen nutzt kurz vor der Bundestagswahl auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) das Aufregerthema zur politischen Profilierung. Sie fordert publikumswirksam, schwarze Schafe in der Lebensmittelbranche anzuprangern. Die Verbraucher müssten über Gastronomen und Hersteller informiert werden, die gegen Kennzeichnungsregeln verstoßen. Dies müssten allerdings die Bundesländer machen.

So haben hessische Lebensmittelkontrolleure bei einer Untersuchung von 106 Gaststätten mehr als zwei Drittel der dort untersuchten Schinkenstücke als Mogelmasse entlarvt, die größtenteils aus Stärke-Gel und Wasser bestand. Veröffentlicht werden die Namen der schwarzen Schafe nicht – obwohl das nach dem Verbraucher-Informationsgesetz eigentlich möglich sein sollte. Doch viele Behörden haben Angst vor Schadensersatzklagen der Anbieter. Für Valets Kollegin Silke Schwartau ist das ein unhaltbarer Zustand: „In der Gastronomie hat man als Kunde, der wissen will, was man da so isst, ganz schlechte Karten. Man ist den Köchen bedingungslos ausgeliefert”, sagt die Verbraucherschützerin.

Von Aigners Forderung nach öffentlicher Nennung von Lebensmittel-Produzenten, die bei Kontrollen auffallen, ist man im NRW-Verbraucherschutzministerium indes nicht sonderlich angetan. Sprecher Wilhelm Deitermann gibt zu bedenken, dass Unternehmen durch eine solche Nennung einen unverhältnismäßig großen wirtschaftlichen Schaden erleiden oder „Betriebsgeheimnisse” öffentlich werden könnten. In Düsseldorf setzt man gleichwohl darauf, die Lebensmittelunternehmen „in die Pflicht zu nehmen”, wie es Deitermann ausdrückt. Wie das konkret aussehen soll, ist allerdings noch unklar. „Wir setzen aber auf eine einfachere Kennzeichnung von Lebensmitteln.”

Dies fordern auch die Verbraucherschützer, betonen aber, dass vor allem die öffentliche Nennung schwarzer Schafe zu Erfolgen führe. Beim Analogkäse etwa, dem Industrieprodukt aus Wasser, Pflanzenfett, Milcheiweiß, Stärke und Geschmacksver-stärkern, hätten zig Hersteller nach Nennung ihres Namens im Internet eine Änderung der Rezeptur zugesichert, berichtet Ernährungsexperte Valet. Jetzt warten die Verbraucherschützer, wie die Hersteller auf die neuen Veröffentlichungen reagieren.

PM-WDSF: Stadt Duisburg in der Kritik

Bereits am 4. Februar 2009 hatte das Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) bei der Stadt Duisburg Unterlagen zur Überprüfung der Haltungsbedingungen der Delfine beantragt, die bis heute nicht vollständig erbracht wurden. Das WDSF schaltete daraufhin erneut die Landesdatenschutzbeauftragte ein, die nun nochmals die Stadt Duisburg gerügt und zur vollständigen Auskunft gegenüber dem WDSF aufgefordert hat.

Nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind Anfragen von Bürgern und Organisationen innerhalb zwei Monaten von Behörden zu beantworten. Erst am 3. Juni 2009 übersandte die Stadt dem WDSF eine völlig veraltete Zusammenfassung über das Delfinarium aus dem Jahr 1999 und verweigerte ausdrücklich die Vorlage weiterer Unterlagen. Hinsichtlich der vom WDSF nachgefragten Prüfberichte für das Delfinarium, die nach dem sog. Säugetiergutachten teilweise täglich zu führen sind, teilte die Stadt dem WDSF mit, dass „insoweit keine Informationen vorhanden sind“.

Im Hinblick auf die 72 Prozent-Beteiligung der Stadt an der Duisburger Zoo AG, ist es für das WDSF umso verwunderlicher, dass keine amtlichen Unterlagen vorhanden seien. § 11 Tierschutzgesetz und § 68 Landschaftsgesetz NRW regeln die Erlaubnis für das Führen eines Zoos und erfordern einen Erlaubnisantrag für jede Tierart und einen Sachkundenachweis des Personals sowie einen Nachweis über die Haltungsbedingungen und ein fortlaufendes Verzeichnis über den jeweiligen Tierbestand. Das Umweltamt Duisburg schreibt am 03.06.09: „In der dem Zoo Duisburg erteilten Erlaubnis sind keine spezifischen Informationen über das Delfinarium enthalten“ – für das WDSF ein klarer Gesetzesverstoß.

Die Landesdatenschutzbeauftragte für Informationsfreiheit bemängelt gegenüber der Stadt Duisburg in ihrem neuerlichen Schreiben vom 26. Juni 2009 die Auskunft des veralteten Tierbestands, den fehlenden Herkunftsnachweis für die importierten Delfine „Ivo“ und „Pepina“ und die umfangreichen Schwärzungen in den übermittelten Unterlagen, die eine Überprüfung laut WDSF unmöglich macht. Auch der Gebührenbescheid der Stadt über 201 Euro für 10 Fotokopien gegenüber dem WDSF stößt auf Kritik der Datenschutzbeauftragten, sodass die Stadt aufgefordert wurde „den Bescheid vom 03.06.2009 unter den dargelegten Aspekten nochmals zu überprüfen“ und eine Begründung für die lückenhafte Offenlegung gegenüber der Aufsichtsbehörde einzureichen.

WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller: „Das Umweltamt und der Zoo Duisburg haben vermutlich niemals damit gerechnet, dass jemand die gesetzlichen Haltungsbedingungen der Delfine im Detail hinterfragt – beide Stellen haben offensichtlich gegen gesetzliche Grundlagen verstoßen. Nach rund 20 frühzeitig verstorbenen Delfinen und überwiegend misslungenen Nachzuchten in 44 Jahren des Bestehens des Delfinariums Duisburg muss die Tierquälerei mit den Shows der intelligenten Meeressäuger in den kleinen Betonbecken zugunsten der Zoo-Kasse ein Ende haben. Für kommenden Sonntag, den 19. Juli, werden wir eine genehmigte Demonstration vor dem Haupteingang des Zoos durchführen, um auch die Bevölkerung zu informieren.“

Lebensmittelkontrolle: Verbraucherrecht stärken

Von Sabine Beikler

Seit Inkrafttreten des bundesweit gültigen Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) im Mai 2008 kann zwar jeder Verbraucher nachfragen, welche Unternehmen gegen geltendes Recht verstoßen. Das ist die Theorie, denn Auskünfte erhalten die Antragsteller häufig mit Verweisen auf Betriebsgeheimnisse nicht. Nicht nur Verbraucherschützer fordern eine Überarbeitung des VIG. Bundesweit federführend will der Berliner Senat am 7. Juli 2009 eine Bundesratsinitiative zur Änderung des VIG beschließen.

„Wir wollen mehr Transparenz und eindeutigere Formulierungen in dem Gesetz“, sagt Marie-Luise Dittmar, Sprecherin der Senatsverwaltung für Verbraucherschutz. Seit Inkrafttreten des VIG habe es bis Ende April 2009 nur 35 Anfragen in Berlin gegeben. Diese hätten überwiegend Fragen nach Ausgangsstoffen, der Beschaffenheit von Lebensmitteln und allgemeinen Rechtsverstößen beinhaltet. Und da es keine Fälle von bekannt gewordenem Gammelfleisch in Berlin gegeben habe, seien auch keine Nachfragen gestellt worden, sagt Dittmar. Warum Verbraucher nur 35 Anträge gestellt haben, um Informationen über Lebensmittel zu erhalten, führt die Sprecherin auch auf das komplizierte Verfahren zurück.

Die Behörden haben in der Regel vier Wochen Zeit zu antworten. Betrifft die Antragstellung die Namen von Gammelfleischsündern, muss die Behörde zunächst die Firmen anschreiben und um Stellung bitten. Diese können Widerspruch einlegen und auf den Paragraf 2 des VIG verweisen: Dort sind Gründe wie „wettbewerbsrelevante Informationen“ oder andere anhängige Verwaltungsverfahren beschrieben, die einem Auskunftsersuchen entgegenstehen. Zudem haben Behörden wie zum Beispiel die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter große Ermessensspielräume zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und angeblichen Betriebsgeheimnissen.

Der Senat will das Verfahren für den Verbraucher im Bundesgesetz vereinfachen. Außerdem sollen Behörden von sich aus, ohne rechtliche Bedenken, für Schadenersatzansprüche haftbar gemacht zu werden, informieren können.

„Das vorliegende Gesetz hat zu viele Schlupflöcher und ist zu intransparent“, kritisiert Manfred Redelfs von Greenpeace. Die Umweltorganisation unterstützt die Berliner Gesetzesinitiative ebenso wie die Verbraucherzentrale Bundesverband. Auch auf politischer Bundesebene erhält Berlin Rückendeckung. „Das Verbraucherschutzgesetz reicht nicht aus. Behörden müssen Ross und Reiter nennen können“, sagt die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Waltraud Wolff. Dass der Bezirk Pankow zum Beispiel Schmuddel-Restaurants veröffentlicht, sei „vorbildlich“.

Berlin will die Bundesratsinitiative noch vor der Sommerpause in den Bundesrat einbringen.

Bread & Butter: Alle warten auf den Richterspruch

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die CDU will Einsicht in die Verträge des Senats mit der Modemesse. Und wird wahrscheinlich klagen müssen. Allerdings könnten die Wasserbetriebe in diesem Streit zum Präzedenzfall werden.

Die Finanzverwaltung des Senats will bis zum 15. Juli prüfen, ob der CDU-Abgeordnete Florian Graf den Mietvertrag mit der Modemesse Bread & Butter einsehen darf. Aber die zugesagte „vertiefte juristische Bewertung“ wird voraussichtlich nichts an der Rechtsauffassung der Behörde ändern, die sich auf die Berliner Verfassung beruft. Demnach hat jeder Abgeordnete das Recht, Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Verwaltung zu nehmen. Dies darf jedoch abgelehnt werden, wenn „überwiegend öffentliche Interessen einschließlich des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung oder überwiegende private Interessen oder Geheimhaltung dies zwingend erfordern“.

Ergänzend heißt es im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen dürfe nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt habe. Also auf freiwilliger Basis. Außerdem beruft sich die Finanzverwaltung darauf, dass private und öffentliche Vermieter gleichgestellt sein müssen. Auch bei bundes- und landeseigenen Flächen – wie dem Flughafen Tempelhof – müsse sich der Mieter darauf verlassen können, dass abgeschlossene Verträge ein Geschäftsgeheimnis bleiben, das keinem Dritten offenbart wird. Auch nicht dem vertrauenswürdigen Unionspolitiker Graf, der die Akten im Geheimschutzraum des Abgeordnetenhauses einsehen will. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die Tempelhof mitverwaltet, teilt im Übrigen die Rechtsauffassung des Senats.

Also wird die CDU klagen müssen – und beim Landesverfassungsgericht liegt schon ein ähnlicher Fall. Die Initiative „Berliner Wassertisch“ und die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche hatten im April 2008 Einspruch gegen einen Senatsbeschluss erhoben, der Teile eines Volksbegehrens für unzulässig erklärte. Es ging um die Forderung, Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden im Zusammenhang mit dem Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe an die Konzerne RWE und Veolia offenzulegen. Der Verfassungsgerichtshof hat die mündliche Verhandlung für 15. Juli angesetzt.

„Wir sind gespannt“, sagt Clemens Teschendorff, Sprecher der Finanzverwaltung. Ein Grundsatzbeschluss des obersten Gerichts könnte für die Zukunft beiden Seiten mehr Rechtssicherheit bringen. Denn auch das Berliner Informationsfreiheitsgesetz enthält viele auslegungsfähige Begriffe. Was genau ist ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis? Und was ist ein „nicht unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden“, der die Offenlegung eines Vertrags erzwingen könnte? Schon in seiner ersten Bilanz des 1999 in Kraft getretenen Landesgesetzes hatte der Datenschutzbeauftragte kritisiert, dass „die Verwaltung dazu neigt, den Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses sehr weit auszulegen, insbesondere dann, wenn es ums Geld geht“.

Beim Mietvertrag mit Bread & Butter geht es ums Geld. Besser gesagt, um die Höhe der Miete und mögliche Nebenabreden zugunsten des Mieters. Nimmt man die Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe als Präzedenzfall, so hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg im Oktober 2007 erste Pflöcke eingeschlagen. Die Betriebe wurden verpflichtet, Einsicht in die Kalkulationsunterlagen zu gewähren, denn den Wasserbetrieben entstehe dadurch wegen ihrer Monopolstellung kein Wettbewerbsnachteil.

Das OVG sagte aber auch, dass innerbetriebliche Daten geheimhaltungswürdig sein können, wenn sie Rückschlüsse auf die Betriebsführung, Wirtschafts- und Marktstrategie sowie die Kostenkalkulation eines im Wettbewerb stehenden Unternehmens zuließen. Auch bei Bread & Butter werden die Richter letztlich abwägen müssen: Zwischen öffentlicher Informationsfreiheit und privatunternehmerischer Wettbewerbsfreiheit.