EU-Agrarsubventionen: Deutschland beugt sich der Veröffentlichungspflicht im Internet

Seit dem 16. Juni 2009 können Bürger auch in Deutschland per Internet Informationen darüber abrufen, wer hierzulande von Agrarsubventionen der Europäischen Union profitiert. Was in anderen EU-Ländern schon seit geraumer Zeit gang und gäbe ist, war von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) wenige Wochen vor der Europawahl unter Berufung auf mögliche Verletzungen des “Grundrechts auf Datenschutz” noch unterbunden worden. Selbst die Androhung “erheblicher juristischer Konsequenzen”, sollte die Bundesrepublik dem Ultimatum der EU-Kommission zur Veröffentlichung der Daten für das Haushaltsjahr 2008 zum Stichtag 30. April nicht nachkommen, ließ Aigner kalt. Sie begründete ihre Haltung damit, dass möglicherweise Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe auf die Regierung zukommen könnten. Verwaltungsgerichte in Bundesländern wie Hessen und Schleswig-Holstein hatten zuvor teilweise für klagende Bauern entschieden.

Doch die Europawahl 2009 ist inzwischen Geschichte (und gut für die CSU gelaufen) – und plötzlich klappt es auch mit der Veröffentlichungspflicht. Zumindest teilweise: Bayern weigert sich weiterhin, der Verpflichtung zur Offenlegung von Daten über gezahlte EU-Agrarsubventionen nachzukommen. Zwar sind über die Suchfunktion der Webseite agrar-fischerei-zahlungen.de auch Informationen aus Bayern abrufbar, diese stammen aber nicht von bayerischen Behörden sondern von Institutionen außerhalb Bayerns. EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel droht deshalb weiter mit der Einleitung eines Strafverfahren gegen Deutschland wegen Vertragsverletzung beim Europäischen Gerichtshof. Mit 55 Milliarden Euro verschlingen Subventionen für die Landwirtschaft fast die Hälfte des gesamten EU-Budgets, deutsche Landwirte und Unternehmen erhalten derzeit rund 5,4 Milliarden Euro pro Jahr.

Größter Zahlungsempfänger von EU-Agrarsubventionen war hierzulande im vergangenen Jahr die Mannheimer Südzucker AG, die 34,4 Millionen Euro aus Brüssel erhielt. Auf den Plätzen folgen weitere Nahrungsmittelkonzerne wie der Schokoladenproduzent Storck oder die Tönnies Fleischwerke. Die Eingabe von Firmennamen führt in der Suchmaske derzeit aber nur gelegentlich zu Treffern. So kennt das Programm beispielsweise “Tönnies” oder “B. & C. Tönnies Fleischwerk GmbH & Co. KG” zunächst nicht; erst nach Eingabe des Firmenstandortes “Rheda-Wiedenbrück” wird für diese Firma der Betrag “2.670.781,22 Euro” ausgespuckt. Dass man von der EU auch viel Geld bekommt, wenn man selbst kein Fleisch verarbeitet, sondern nur über Grenzen transportiert, belegt ein Beispiel aus Berlin: 1.440.341,66 Euro aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft (EGFL) erhielt die KOLOR Ost-West-Handelsgesellschaft mbH im Jahr 2008, die eigenen Angaben zufolge Fleisch in Deutschland einkauft und es vor allem nach Russland, Weißrussland und Litauen exportiert.

PM-FDP-Hessen: Gesetzentwürfe der Grünen und der SPD für ein Informationsfreiheitsgesetz

Opposition greift wichtiges Thema auf, ohne die drängenden Probleme zu lösen

Die Antworten müssten zunächst sorgfältig gefunden werden. „Erst dann wird sich abzeichnen, ob wir neben den bestehenden einzelgesetzlichen Regelungen ein besonderes Informationsfreiheitsgesetz brauchen. Ob also der Erlass eines solchen Gesetzes tatsächlich ein geeigneter und angemessener Weg ist, um die erforderliche Stärkung der Bürgerbeteiligung zu erreichen, oder ob ein solches Gesetz ohne echten Nutzen nur zusätzliche Bürokratie auf Kosten der Steuerzahler erzeugt“, sagte Greilich.

Insgesamt sei unstreitig: Der Grundsatz der Informationsfreiheit sei ein sehr wichtiges Anliegen für die aktive Bürgergesellschaft. Informationsfreiheit müsse jedoch auch Grenzen haben, die sowohl durch die Gefährdung individueller Rechte und den Schutzanspruch des einzelnen Bürgers vor Veröffentlichung der ihn persönlich betreffenden Vorgänge bestimmt werden wie auch durch Interessen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

„Deshalb müssen wir im Zuge der jetzt beginnenden Diskussion auch die Erfahrungen im Bund und in den Ländern genau auswerten, die bereits entsprechende Gesetze beschlossen haben. Unter diesen Maßstäben werden wir die vorgelegten Gesetzentwürfe vorurteilsfrei prüfen“, erklärte Greilich.

PM-CDU-Hessen: Peter Beuth: “Hessens Bürger müssen vor rot-grünem Bürokratiemonster geschützt werden” – Möglichkeiten zur Akteneinsicht existieren längst

Als “Bürokratiemonster, vor dem Hessens Bürger geschützt werden müssen”, hat der Innenpolitiker der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Peter Beuth, die Gesetzentwürfe von SPD und Grünen zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes heute in Wiesbaden bezeichnet. “Die CDU steht für einen konsequenten Bürokratieabbau und nicht für ein unnötiges Aufblähen der Verwaltung zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Die von SPD und Grünen geforderten Akteneinsichtsrechte existieren längst, wie beispielsweise im Datenschutzgesetz, im Pressegesetz, im Verwaltungsverfahrensgesetz und in fachspezifischen Gesetzen wie im Umweltgesetzbuch”, erläuterte Beuth.

Durch die Pläne von SPD und Grünen würde dem Missbrauch des Persönlichkeitsrechts Tür und Tor geöffnet. “Die Folge in den Bundesländern, die über ein Informationsfreiheitsgesetz verfügen, ist verheerend: Gruppen wie Scientology stellen flächendeckend Informationsanträge. Man stelle sich vor, dass es auch links- und rechtsextremistischen sowie vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppen möglich wird, über jeden hessischen Bürger ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses flächendeckend Informationsanträge einzuholen! Hessens Bürger müssen vor diesem überflüssigen Schnüffelgesetz geschützt werden”, stellte Beuth abschließend fest.

PM: Notenvergleich G 8/G 9 – Landeselterninitiative klagt beim Verwaltungsgericht

Die Landeselterninitiative für Bildung hat in der Woche vor dem mündlichen Abitur beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Klage eingereicht. Ziel ist die Verpflichtung der Landesregierung durch das Gericht, den Eltern aus dem Ende des Schuljahres 2007/2008 angestellten Notenvergleich zwischen dem G 8- und dem G 9-Jahrgang an Gymnasien im Saarland (Doppelabiturjahrgang) die Auswertung bezogen auf die jeweiligen Gymnasien (hier die Gesamtdurchschnittsnote jeweils G 8- und G 9-Jahrgang) und bezogen auf die Fächer (hier die Landesdurchschnittsnote je Fach jeweils für G 8- und G 9-Jahrgang) zur Verfügung zu stellen.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit unterstützt die Eltern. Dennoch weigert sich das Bildungsministerium seit Oktober 2008 trotz Widerspruchs, die Informationen zur Verfügung zustellen.

Die Klageschrift machen wir hiermit öffentlich (im Anhang). Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt, so die Begründung, “einen allgemeinen Anspruch auf Informationszugang” und kommt somit dem “Wunsch der Menschen nach mehr Mitsprache, mehr Transparenz und mehr bürgerschaftlicher Kontrolle des Verwaltungshandelns” nach.

Und weiter die Begründung: Der Anspruch auf Informationszugang “ist geeignet, die aktive und kritische Beteiligung an der Entwicklung unseres Gemeinwesens zu fördern … Mit dieser Entwicklung geht ein gewandeltes Staats- und Verwaltungsverständnis einher, nach dem der Staat dem Mensch nicht mehr ausschließlich autoritär, sondern zunehmend konsensorientiert gegenübertritt”.

Ekellisten: Marzahn verleiht Gaststätten einen Sauberbär

Marzahn-Hellersdorf setzt ab August 2009 dem Pankower Smiley- und Ekellistensystem ein eigenes Gütesiegel entgegen. Der Bezirk will nur über ordentliche Lokale informieren.

Der Berliner Bär ist eine echte Marke, allerdings nicht unbedingt als Saubermann bekannt. Trotzdem wird er bald zu einem Symbol für hygienisch einwandfreie Gaststätten werden. Marzahn-Hellersdorf setzt ab August dem Pankower Smiley- und Ekellistensystem ein eigenes Gütesiegel entgegen, auf dem ein grüner Bär zu sehen ist. Anders als in Pankow wird es für die Verbraucher lediglich Informationen über ordentliche Lokale geben, aber keine Negativliste. Eine Runde von Stadträten einigte sich am Freitag darauf, das konkurrierende Modell zur Verbesserung des Verbraucherschutzes lediglich in einem Bezirk auszuprobieren. Zuvor hatten auch Lichtenberg und Steglitz-Zehlendorf angekündigt, mitmachen zu wollen.

„Es macht ja keinen Sinn, jetzt in der halben Stadt ein anderes Modell auszuprobieren“, sagte Jens-Holger Kirchner, Stadtrat für öffentliche Ordnung in Pankow. Die Stadträte hätten sich darauf verständigt, dass beide Wege lediglich in jeweils einem Bezirk getestet werden sollen. So bleibt Pankow der einzige Bezirk, der Schmuddelbilder veröffentlicht.

In Marzahn-Hellerdorf sollen künftig alle sauberen Betriebe nach Kontrolle auf Antrag ein positives Zertifikat bekommen. „Wir werden sehr scharfe Kriterien haben“, sagt Wirtschaftsstadtrat Christian Gräff (CDU). Nur die gesetzlichen Standards zu erfüllen, genüge fürs Bärenpradikat nicht. Wer innerhalb des vergangenen Jahres gegen Auflagen verstoßen habe, falle durchs Raster, so Gräff.

Entstanden ist das Alternativmodell aus einer Initiative von Bezirken, die die Pankower Negativlisten skeptisch betrachten. Von Ekelfotos im Internet hält auch Lichtenbergs Wirtschaftsstadtrat Andreas Prüfer (Linke) nichts. Teilweise seien sie veraltet, schnelle Nachprüfungen schwer zu gewährleisten. Einen Smiley für saubere Läden bietet zwar auch Pankow an. Wegen mangelnder Nachfrage ist er erst an 13 Lokale vergeben. „Wir müssen wahrscheinlich bald eine Werbekampagne starten“, sagt Kirchner.

„Uns war wichtig, eine gemeinsame Lösung mit der Wirtschaft zu finden“, so Prüfer. Den Segen des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) hat der grüne Bär jedenfalls. „Es ist ja kein weiterer Pranger geplant“, sagt Klaus-Dieter Richter, Vizepräsident der Dehoga Berlin. Mit öffentlich dokumentierten Kontrollen könne der Verband gut leben und wolle mit Hygieneschulungen selbst zum Gelingen beitragen.

Marc Schulte (SPD), Wirtschaftsstadtrat in Charlottenburg-Wilmersdorf, ist hingegen davon überzeugt, dass auch die Veröffentlichung negativer Ergebnisse notwendig sei. „Unter den Bezirken herrscht Konsens, dass das dänische Smiley-System das Nonplusultra ist“, so Schulte. In Dänemark werden Kontrollergebnisse so zeitnah und detailliert transparent gemacht, wie es hierzulande das bundesweite Verbraucherinformationsgesetz unmöglich macht. Die Senatsgesundheitsverwaltung plant, noch vor der Sommerpause eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des Gesetzes auf den Weg zu bringen, wie es mehrere Bezirke schon schon öffentlich gefordert haben. „Zum Beispiel sollten Behörden Informationen einfacher an die Bürger verbreiten können als bisher“, sagt Sprecherin Marie-Luise Dittmar.

Nach Auswertung der Ergebnisse aus Pankow und Marzahn-Hellersdorf strebe man auf alle Fälle eine berlinweit einheitliche Lösung an, betont Schulte. In einem weiteren Punkt hätten sich die Bezirke schon geeinigt. Sie wollen die Kriterien für eine Restaurantschließung vereinheitlichen. „Momentan werden unsaubere Lokale in Pankow sofort geschlossen, bei uns erhalten sie noch eine einstündige Gnadenfrist zum Putzen“, so Schulte.

Universität Köln verweigert Offenlegung eines Kooperationsvertrages mit dem Pharmakonzern Bayer

Von Peter Nowak

Die Universität Köln weigert sich, die Details eines Kooperationsvertrages mit dem Pharmakonzern Bayer offenzulegen.
»Bayer und die Uniklinik Köln werden ab sofort im Bereich der medizinischen Forschung zusammenarbeiten. Ein Kooperationsvertrag, der neue Maßstäbe setzt für die Qualität derartiger Partnerschaften«, heißt es in einer Pressemitteilung der Bayer HealthCare AG über eine vor gut einem Jahr geschlossene Kooperation zwischen dem Bayer-Konzern und der Kölner Universität auf dem Gebiet der Pharmaforschung.

Doch nicht alle teilen diese positive Beurteilung der Zusammenarbeit. Das Kölner Magazin »Stadtrevue« spricht sogar von einer unheiligen Allianz zwischen Uni und Bayer. Kritiker befürchten, dass sich die pharmakologische Forschung künftig an rein wirtschaftlichen Kriterien ausrichtet und negative Studienergebnisse nicht veröffentlicht werden.

Unmut erregt auch die Geheimniskrämerei über die Vereinbarung. Denn deren genauer Wortlaut ist noch immer nicht öffentlich bekannt. Anfang Mai forderten daher acht Verbände, darunter die BUKO-Pharma-Kampagne, medico international, der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte, die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) und Business Crime Control die Offenlegung des Vertrages. Dies hatte die CBG bereits im November in einem Brief an die Hochschule gefordert, der von der Universitätsleitung knapp vier Monate später ablehnend beantwortet wurde. »Nach hier vertretener Ansicht besteht für Hochschulen in den Bereichen Forschung und Lehre keine Auskunftspflicht«, heißt es in dem vom Justiziar der Universität, Alexander May, verfassten Schreiben. Er beruft sich auf einen Passus im Informationsfreiheitsgesetz, in dem es heißt: »Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden.«

Dieser Darstellung widerspricht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Der Beschwerde der CBG wird in einer Stellungnahme stattgegeben, in der es heißt: »Wir teilen Ihnen mit, dass nach Prüfung des Vertragstextes der Auffassung der Universität, der Kooperationsvertrag falle in den vom Informationsgesetz NRW ausgenommenen Bereich von Forschung und Lehre, nicht gefolgt wird.« Die Universität wird aufgefordert, genauer darzulegen, welche Kriterien sie an die Frage des Informationszugangs anlegt. Sie solle auch begründen, warum bei einer Offenlegung Geschäftsgeheimnisse der Bayer HealthCare offenbart werden könnten.

Philipp Mimkes von der Coordination gegen Bayer-Gefahren sieht in dieser Stellungnahme einen Erfolg. Der Konzern und die Hochschule seien nun gefordert, die vom Landesbeauftragten geforderten Klarstellungen nachzureichen, erklärte Mimkes gegenüber ND.

Die Forderung nach Offenlegung des Vertrages spielte auch auf der Bayer-Hauptversammlung am 12. Mai eine Rolle. Der Kritische Aktionär Jan Pehrke erinnerte in seiner Rede an die über 800 Allianzen des Konzerns mit Hochschulen sowie anderen Forschungseinrichtungen und warf Bayer vor, die eigene Forschung zu vernachlässigen.

PM-Landeselterninitative für Bildung: Saarländisches Verwaltungsgericht verhindert vorerst Notenvergleich G8/G9

In dem Konflikt zwischen Landeselterninitiative und Bildungsministerium um den Notenvergleich des Doppelabiturjahrgangs sah das Verwaltungsgericht am 2. Juni 2009 beim Antrag der Eltern auf eine einstweilige Anordnung lediglich die Dringlichkeit als nicht gegeben und hat ihn zurückgewiesen.

Damit ist keine Entscheidung gegen den Anspruch von uns Eltern nach dem Informationsfreiheitsgesetz auf Einblick in die Durchschnittsnoten der beiden Jahrgänge getroffen.

Das Bildungsministerium weigert sich seit Oktober 2008 der Landeselterninitiative Einblick in den Vergleich der Durchschnittsnoten der Jahrgänge je Gymnasium und vor allem auf Landesebene in den Abifächern zu geben, obwohl auch der Landesbeauftragte für Datenschutz das Ministerium dazu aufgefordert hat.

Vor Abschluss des Abiturs aber wollten wir Aufschluss über die Abiturchancen des ersten G 8-Jahrganges und eventuelle Benachteiligungen sowie erforderliche Konsequenzen. Dem könne, so das Gericht, auch nach vollständiger Ablegung des Abiturs genügt werden. Deshalb werden wir nächste Woche beim Verwaltungsgericht Verpflichtungsklage einreichen, wenn das Ministerium auf unseren Widerspruch nicht reagiert hat bzw. Anfechtungsklage, wenn die Informationen wiederum abgelehnt werden. Formal müssen wir bis nach dem 9. Juni 2009 warten, denn nach der Verwaltungsgerichtsordnung (§ 75) kann die Klage nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Wir hatten zwar am 10. Februar per E-Mail Widerspruch eingelegt, jedoch diesen Widerspruch am 6. März unterschrieben nachreichen müssen (Eingang im Ministerium 9.3.2009).