Beiträge vom Juni, 2009

Der Enthüllungsblogger

Dienstag, 30. Juni 2009 23:57

Die Grimme-Online-Preise gehen im Jahr 2009 auch an investigative Blogger: Marvin Oppong und Jens Weinreich bieten Qualitätsjournalismus. Geachtet wird das bisher kaum. Einer der Autoren des preisgekrönten Autoren-Blogs Carta heißt Marvin Oppong. Zwischen den analytischen Stücken von Co-Bloggern wie dem renommierten Schweizer Medienwissenschaftler Stephan Russ-Mohl, Musik-Manager Tim Renner oder alten Hasen wie dem ehemaligen BILD-Chefredakteur Michael Spreng wirkt der 27-jährige Student mit seinem Unterblog „Investigative Recherche“ zunächst etwas fremd. Doch das Küken des illustren Carta-Netzwerks mausert sich gerade zum Schrecken zahlreicher Institutionen. Im publizistischen Kampf gegen Filz, Misswirtschaft, Lobbyismus oder Korruption hat der Nebenberufs-Journalist bereits etliche Erfolge zu verzeichnen.

In Fachkreisen wurde Oppong bekannt, als er den WDR auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz verklagte. Bis heute weigert der Sender sich, Geschäftsbeziehungen offen zu legen. Zwar ist über das Klagebegehren noch nicht entschieden, doch spricht eine Novelle des WDR-Gesetzes für sich. Zukünftig dürfen Mitglieder von Verwaltungs- und Rundfunkrat nicht mehr Gesellschafter von WDR-Tochterfirmen sein. Außerdem dürfen Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz nur noch verweigert werden, wenn journalistische Belange oder das Programm betroffen wären.

Oppong betreibt klassischen investigativen Journalismus. Also die Form des Journalismus, die maßgeblich für die Zukunft des traditionellen Journalismus sein wird, wie der Verleger Konstantin Neven-DuMont behauptet,  aber davon hat der angehende Jurist nicht allzu viel. Eher selten kann er seine Artikel bei traditionellen Medien absetzen. Die Honorare sind mager und kostenintensive Zusatzrecherchen aus eigenen Mitteln nicht zu bestreiten. Den Riecher für enthüllende Stoffe delegieren Redakteure allzu gern an die ganz großen Namen der Branche oder gar an die Bild-Zeitung und klappern dann nach. Kurz nachdem Oppong einen Artikel über die Nebenjobs der ARD-Börsenexpertin Anja Kohl veröffentlicht hatte, kam das NDR-Medienmagazin ZAPP mit einem groß aufgemachten Beitrag zu Moderatoren-Nebenjobs heraus. Die Bild-Zeitung sprang auf, und schon echauffierte sich die ganze Republik.

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Schweiz: Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes liegt vor

Dienstag, 30. Juni 2009 23:16

In der Schweiz liegt die erste Evaluation des Öffentlichkeitsgesetz, dem dortigen Pendant zum Informationsfreiheitsgesetz, vor.

Die Evaluation drei Jahre nach dem Inkrafttreten war gesetzlich vorgeschrieben. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) entschied sich, die Durchführung der Evaluation an das Institut de hautes études en administration publique (IDHEAP) auszulagern. Neben einer Dokumentenanalyse führte das IDHEAP auch qualitative Interviews durch. Erstes Ergebnis ist, dass die Kosten für die Umsetzung der Informationsfreiheitsregelungen sehr gering sind. Zweitens wird eine Verbesserung beim Zugang zu Amtsdokumenten beobachtet. Das IDHEAP sieht in vielen Bereichen allerdings noch Verbesserungsbedarf und formuliert Empfehlungen für eine transparente Bundesverwaltung. In einem Begleitbericht schließt sich der EDÖB den überwiegenden Mehrheit der Ergebnisse des IDHEAP an.

Evaluationsbericht des IDHEAP

Der EDÖB hat im Sommer 2008 das L’Institut de hautes études en administration publique (IDHEAP) damit beauftragt, die Evaluation durchzuführen. Das IDHEAP-Team baute seine Untersuchung auf Dokumentenanalysen und qualitativen Interviews auf. Es konsultierte eine grosse Anzahl der Öffentlichkeitsberater der Bundesverwaltung und eine Expertengruppe bestehend aus Personen aus dem Journalismus, dem universitären Umfeld und einigen hohen Departementsvertretern. Nun liegen die umfassenden Resultate vor. Zum einen folgert das Evaluationsteam, dass sowohl die für die Umsetzung getätigten Investitionen wie auch die jährlichen Kosten für die Gesuchsbehandlung sehr bescheiden sind. Zum anderen nennt es mehrere Elemente, die darauf hindeuten, dass es eine positive Entwicklung in Bezug auf die Zugänglichkeit amtlicher Dokumente gibt. Gleichzeitig zeigen die Experten des IDHEAP Verbesserungspotential in zahlreichen Bereichen auf. Basierend auf den Ergebnissen ihrer Evaluation formulierten sie ihre Empfehlungen für eine transparente Bundesverwaltung.

IDHEAP-Evaluationsbericht (Auszüge)

Begleitbericht des EDÖB

In seinem Begleitbericht an den Bundesrat teilt der EDÖB die Befunde des Evaluationsteams grossmehrheitlich. Nach drei Jahren Erfahrung kommt er zum Schluss, dass die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung grundsätzlich den Erwartungen entspricht, die Bundesrat und Parlament während des Gesetzgebungsprozesses geäussert haben. Auch der EDÖB ortet beim Vollzug einige Schwachstellen und zeigt in seinem eigenen Bericht auf, in welchen Bereichen er Handlungsbedarf sieht.

Begleitbericht des EDÖB an den Bundesrat

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Transparency unterstützt die beiden Magdeburger Entschließungen der Beauftragten für Informationsfreiheit

Dienstag, 30. Juni 2009 21:44

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland unterstützt die beiden Entschließungen der Beauftragten für Informationsfreiheit des Bundes und der Länder vom 24. Juni 2009. Die Entschließungen sind das Ergebnis der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, an der neben dem Bundesinformationsfreiheitsbeauftragten neun Beauftragen des Landes in Magdeburg teilgenommen haben. In den zwei Entschließungen haben sie den Deutschen Bundestag aufgefordert, endlich den Schutz von Hinweisgebern gesetzlich festzuschreiben und den Zugang zu amtlichen Informationen zu verbessern.
Beschäftigte sollen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten müssen, nur weil sie Rechtsverstöße im Arbeitsumfeld anzeigen. Zur Wahrung der schutzwürdigen Belange der Beteiligten seien verbindliche Verfahrensregeln in Behörden und Unternehmen unerlässlich. “Unsere Gesellschaft muss vor kriminellen Handlungen geschützt werden. Dabei sind die Strafverfolgungsbehörden auf Informationen von Insidern angewiesen”, meint Rechtsanwalt Peter Hammacher, der die Arbeitsgruppe Hinweisgeber von Transparency leitet. “Wir müssen die Menschen ermutigen, aktiv zu werden, wenn sie schwerwiegende Verstöße bemerken. Das geht aber nur, wenn sie keine Angst haben müssen, wegen ihrer Zivilcourage benachteiligt zu werden.” Transparency setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Hinweisgeber in Behörden und Unternehmen keine arbeitsrechtlichen Nachteile erleiden dürfen, wenn sie sich an zuständige staatliche Stellen wenden, weil sich in ihrem Unternehmen oder in ihrer Dienststelle nichts ändert. “Wir erwarten von den Fraktionen im Bundestag, dass sie in der nächsten Legislaturperiode das Thema unverzüglich wieder auf die Tagesordnung setzen.”
Transparency unterstützt auch die Entschließung der Informationsfreiheitsbeauftragten zur Verbesserung des Zugangs zu amtlichen Dokumenten. In der Entschließung heißt es “Ausnahmen vom Informationsfreiheitszugang sind auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken”. Noch immer werden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse als Ablehnungsgründe vorgeschoben, berichten die Informationsfreiheitsbeauftragten. Neben dem Bund verfügen 11 der 16 Bundesländer über Informationsfreiheitsgesetze. Zuletzt trat in Rheinland-Pfalz am 1.1.2009 ein Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Neben den rechtlichen Voraussetzungen ist auch ausreichende Werbung für die Nutzung der Informationsfreiheitsrechte notwendig. Dieter Hüsgen von der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit bei Transparency Deutschland: „Wir wünschen uns, dass die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht auf Aktenauskunft und Akteneinsicht auch wirklich Gebrauch machen. Die politisch Verantwortlichen in Deutschland und die Medien müssen in stärkerem Umfang für dieses Mehr an Demokratie werben. Denn wir beobachten, dass immer noch viele Bürgerinnen und Bürger nichts von ihren neuen Informationsrechten wissen.”

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Ergebnisse der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland

Mittwoch, 24. Juni 2009 14:47

Unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit von Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose, tagten am 24. Juni 2009 die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und von neun Ländern, um über die Umsetzung des Rechts der Bürger und Bürgerinnen auf einen verfahrensunabhängigen Zugang zu allen Dokumenten der Verwaltung auf europäischer, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu beraten.

Schwerpunkte der Tagung waren u.a. das Verhältnis der allgemeinen Informationsfreiheitsgesetze zu den Umweltinformationsgesetzen des Bundes und der Länder und dem Verbraucherinformationsgesetz, der Schutz von Whistleblowern, die Veröffentlichung der Empfänger von Agrarsubventionen im Internet sowie die Ratifizierung des Europaratsübereinkommens von 2008 über den Zugang zu öffentlichen Dokumenten.

Die Erfahrungen der Informationsfreiheitsbeauftragten zeigen, dass den Behörden die Feststellung Schwierigkeiten bereitet, ob für einen Informationszugangsantrag das allgemeine Informationsfreiheits-, das Umweltinformations- oder das Verbraucherinformationsgesetz gilt. Die Regelungen unterscheiden sich ferner durch erheblich voneinander abweichende Versagungsgründe und Kostenregelungen. Deshalb fordert die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) die Gesetzgeber auf, die allgemeinen und bereichsspezifischen Gesetze zu vereinfachen und Ablehnungsgründe auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken. Darüber hinaus hält sie eine Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes für sinnvoll (siehe Entschließung vom 24. Juni 2009 “Informationszugang für Bürgerinnen und Bürger verbessern!“).

Die Konferenz spricht sich ferner dafür aus, Beschäftigte, die  Rechtsverstöße in Behörden und Unternehmen aufdecken, vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu schützen. In vielen Fällen sind es erst diese Whistleblower, die für Transparenz sorgen. Das zeigen die sog. Gammelfleischskandale oder die heimliche Überwachung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Konferenz fordert den Deutschen Bundestag auf, den Schutz von Whistleblowern endlich gesetzlich zu regeln (siehe Entschließung vom 24. Juni 2009 “Mehr Transparenz durch gesetzlichen Schutz von Whistleblowern“).

Die Konferenz befasste sich ferner mit dem Streit um die Veröffentlichung der Empfänger von Agrarsubventionen im Internet. Obwohl die EU-Mitgliedstaaten zur Veröffentlichung verpflichtet  sind, hatte das Landwirtschaftsministerium des Bundes diese jedoch vorübergehend ausgesetzt. Inzwischen sind der Bund und die Länder – mit Ausnahme von Bayern – übereingekommen, die Empfänger von Agrarsubventionen ab Mitte Juni doch ins Internet zu stellen. Die Informationsfreiheitsbeauftragten hatten sich im Hinblick auf die notwendige Transparenz und Kontrolle der öffentlichen Subventionen grundsätzlich für eine Bekanntmachung der Empfänger der Agrarsubventionen ausgesprochen. Schutzwürdige Interessen der Subventionsempfänger müssen zurückstehen, da das Transparenzinteresse der Allgemeinheit überwiegt. Dieser Position sind die Oberverwaltungsgerichte ganz überwiegend gefolgt.

Die IFK wendet sich ferner gegen eine Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums der Finanzen, mit der der Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Auskunft im Besteuerungsverfahren unter Missachtung der Vorgaben eines Bundesverfassungsgerichtsurteils weitgehend eingeschränkt wurde. Die Verwaltungsanweisung wurde vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mittlerweile beanstandet.

Aus aktuellem Anlass hat sich die Konferenz auch mit den geplanten Zugangssperren im Internet durch Access-Provider befasst. Auch mit dem hastig überarbeiteten Gesetzentwurf kommt es erstmals zu einem Eingriff in Internetinhalte. Eine Beteiligung der Informationsfreiheitsbeauftragten fand nicht statt. Zwar sieht das Gesetz vorrangig das Löschen und dann erst das Sperren kinderpornographischer Seiten vor. Auch dürfen die Zugangsanbieter die Daten der Internetnutzer, die u.U. auch zufällig auf Sperrseiten gelangt sind, nicht mehr verdachtsunabhängig an das BKA weiterleiten. Allerdings bleiben im Hinblick auf die Praxistauglichkeit des Instrumentariums doch erhebliche Zweifel. So ist die Einrichtung eines Kontrollgremiums beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit systemfremd.

Auf ihrer letzten Konferenz am 3. und 4. Dezember 2008 in Schwerin hatten die Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der Länder die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, die Konvention des Europarates über den Zugang zu öffentlichen Dokumenten schnell zu ratifizieren. Der Ratifizierungsprozess scheint nun ins Stocken zu geraten, denn viele Bundesländer haben Bedenken gegen den völkerrechtlichen Vertrag geltend gemacht. Die Konferenz fordert die Bundesländer auf, trotz der Geltendmachung von Anpassungsbedarf die Konvention nicht scheitern zu lassen.

Die Informationsfreiheitsbeauftragten tauschten sich ferner über weitere Entwicklungen in Bund und Ländern aus. In Sachsen-Anhalt ist die Informationszugangspraxis zufriedenstellend. Der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit hat auf seiner Homepage Anwendungshinweise und ein Prüfschema veröffentlicht. In der Zeit von Oktober 2008 bis Mitte Juni 2009 wurde auf diese Seiten ca. 75.000 mal zugegriffen. Der Landesbeauftragte hat, seit das Gesetz in Kraft getreten ist, 14 ganztägige Fortbildungsveranstaltungen für Behördenvertreter gehalten.

Die Konferenz wird zu ihrer nächsten Sitzung unter Vorsitz des hamburgischen Informationsfreiheitsbeauftragten, Herrn Prof. Dr. Caspar, im Dezember 2009 in Hamburg zusammenkommen.

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Entschließungen der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands: Mehr Transparenz durch gesetzlichen Schutz von Whistleblowern

Mittwoch, 24. Juni 2009 14:42

Beschäftigte, die Missstände und Rechtsverstöße in Behörden oder Unternehmen aufdecken (Whistleblower), sorgen dort für mehr Transparenz. Beispiele wie die Aufdeckung der sog. Gammelfleischskandale, der heimlichen Überwachung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Ausspähung von Telefonverbindungsdaten und der übermäßigen Erfassung von Gesundheitsdaten  belegen das. Nur weil Beschäftigte betriebsinterne Vorgänge offenbarten, gelangten die Rechtsverstöße überhaupt ans Licht.

Das öffentliche Interesse an der Offenlegung von Missständen muss mit den zivil- und arbeitsrechtlichen Loyalitätspflichten der Beschäftigten gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden. Transparenz kann nur erreicht und gefördert werden, wenn die Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber keine Repressalien durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und die Kollegenschaft befürchten müssen.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert den Deutschen Bundestag auf, für mehr Informationsfreiheit einzutreten, indem endlich der Schutz von Whistleblowern gesetzlich festgeschrieben wird. Beschäftigte sollen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten müssen, nur weil sie Rechtsverstöße im Arbeitsumfeld anzeigen. Die Konferenz bedauert, dass ein erster Schritt hierzu, nämlich mit einem neuen § 612a BGB den Informantenschutz für Beschäftigte durch ein Anzeigerecht zu regeln, nicht weiterverfolgt wurde.

Der Gesetzgeber ist auch gehalten, den Transparenzgedanken und die datenschutzrechtlichen Belange der meldenden sowie der gemeldeten Person in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Hierfür hält die Konferenz folgende Erwägungen für maßgeblich:

  • Zur Wahrung der schutzwürdigen Belange der Beteiligten sind  verbindliche Verfahrensregeln in Behörden und Unternehmen unerlässlich.
  • Whistleblowern muss die vertrauliche Behandlung des Hinweises zugesagt werden können.
  • Auch die Rechte der belasteten Person, z. B. auf Benachrichtigung, Auskunft über sowie Berichtigung und Löschung von Daten, müssen berücksichtigt werden.
  • Zum Schutz der Vertraulichkeit können Beschwerden an unabhängige ggf. externe Stellen (Ombudsleute) geschickt werden, die sie nur anonymisiert weitergeben dürfen.

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Entschließungen der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands: Informationszugang für Bürgerinnen und Bürger verbessern !

Mittwoch, 24. Juni 2009 14:41

Die Anwendung der Informationsfreiheitsgesetze in Bund und Ländern hat bewiesen: Der freie Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu Informationen öffentlicher Stellen ist auch in Deutschland fester Bestandteil der Demokratie. Seit 1998 haben nun schon elf Länder und der Bund ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz erlassen. Umweltinformationsgesetze und das Verbraucherinformationsgesetz ergänzen und erweitern den freien Zugang zu Informationen in spezifischen Bereichen.

In einer Vielzahl von Fällen haben die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu amtlichen Informationen erhalten. Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass sie immer wieder auf unnötige Hindernisse stoßen, wenn sie ihre Informationsrechte geltend machen wollen. So ist es  für alle Beteiligten, auch für die Behörden, immer wieder schwer zu bestimmen, welches Informationszugangsrecht gilt. Zudem mindern teilweise ausufernde Ablehnungsgründe die Erfolgsaussichten von Zugangsanträgen.

Die Informationsfreiheitsbeauftragten halten es deshalb zugunsten einer größeren Transparenz des Verwaltungshandelns für geboten,

  • einen unkomplizierten und umfassenden Zugang zu amtlichen Informationen zu ermöglichen
  • Ausnahmen vom Informationszugang auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken
  • den Informationszugang grundsätzlich kostenfrei zu gewähren
  • die Verfahren zur Rechtsdurchsetzung des Informationsanspruchs zu beschleunigen
  • Veröffentlichungspflichten als zweite Säule des Informationszugangs im Sinne einer aktiven Informationspolitik zu stärken.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands sieht darüber hinaus die Notwendigkeit, die Bewertung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes auf unabhängiger wissenschaftlicher Grundlage anzugehen.

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Informationen von Behörden selten gefragt

Dienstag, 23. Juni 2009 7:27

Von Thomas Struk

Die Deutschen müssen nach Ansicht von Sachsen-Anhalts Landesinformationsfreiheitsbeauftragten Harald von Bose besser darüber in Kenntnis gesetzt werden, wie sie an Informationen von Behörden kommen. “Viele Menschen wissen nicht, dass sie solche Rechte haben”, sagte von Bose in einem Gespräch mit dpa. “Im Grunde genommen ist das ein Grundrecht – das Grundrecht, sich aus öffentlich zugänglichen Quellen zu informieren.”

Am 24. Juni 2009 kommen in Magdeburg die Beauftragten der Bundesländer zusammen. Von Bose hat im ersten Halbjahr 2009 den Vorsitz der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland inne. Bei der Konferenz geht es darum, wie die Nutzung der Gesetze auf freien Zugang zu Informationen von Bund und Ländern verbessert werden kann. “Die Frage ist, wie wir verschiedene Regelungen vereinfachen und die Gesetze transparenter machen können. Es gibt Bedarf in Bund und Ländern, das zu vereinheitlichen”, sagte von Bose. “Die Frage ist auch, ob wir nicht darüber hinaus Regelungen für die Kreise und die Kommunen benötigen.” Von Bose plädierte für einen offenen Umgang mit Informationen: “Wir sind auf dem Weg zu einer transparenten Verwaltung, die aber nicht gläsern sein wird.”

Bundesweit gilt seit Mai 2008 das Verbraucherinformationsgesetz, das den Menschen die Möglichkeit geben soll, mehr über die Qualität von Lebensmitteln und Alltagsprodukten zu erfahren. Und das Informationsfreiheitsgesetz, das Mitte 2005 im Bundestag verabschiedet wurde, gibt jedem Bürger einen Anspruch auf Zugang zu Informationen von Bundesbehörden. Darüber hinaus regeln in elf Bundesländern Landesgesetze den Zugang zu behördlichen Informationen, in Sachsen-Anhalt seit Oktober 2008. Die bisherigen Erfahrungen zeigen aber, dass der weitgehend freie Aktenzugang nur selten genutzt wird. An der Konferenz in Magdeburg nehmen neun der elf Länder teil, weil sie einen Landesbeauftragten dafür haben.

Bei der Beratung geht es auch darum, wie Mitarbeiter von Unternehmen und Behörden besser geschützt werden, wenn sie Missstände intern oder an Ermittlungsbehörden weitergeben. “Wenn ein Mitarbeiter eine Meldung macht, meinetwegen wegen Gammelfleisch, und seinen Namen nennt, darf er deswegen nicht belangt werden”, sagte von Bose. “Dafür brauchen wir Schutzregeln. Dadurch bekommen wir auch wieder mehr Transparenz in Unternehmen und Behörden.”

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Bundesinformationsfreiheitsbeauftragter Schaar sieht sich von der Bundesregierung benutzt

Donnerstag, 18. Juni 2009 14:07

Der Bundesinformationsfreiheitsbeauftragte Peter Schaar hat in Interviews kritisiert, dass seine Behörde die Erstellung der geplanten Internet-Sperre von kinderpornografischen Seiten beaufsichtigen soll. “Das hat nichts mit meinen Aufgaben zur Sicherung der Informationsfreiheit und des Datenschutzes zu tun”, sagte Schaar der Berliner Zeitung. Das Problem verbotener Inhalte im Netz müsse strafrechtlich beurteilt werden. Die Websperre zu überwachen, davon sei er nicht begeistert. “Das ist eine völlig wesensfremde Funktion, die mir da zugewiesen werden soll”, ergänzte er bei Spiegel Online.

Nach den Plänen der Koalition soll ein beim Bundesinformationsfreiheitsbeauftragten eingesetztes unabhängiges Expertengremium die vom Bundeskriminalamt erstellte Sperrliste für Internetseiten kontrollieren. Das könne die Unabhängigkeit und die Glaubwürdigkeit der Behörde gefährden, warnte Schaar.

Über das von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte Zugangserschwerungsgesetz stimmt der Bundestag am 18. Juni 2009  ab. Ziel des Regelwerkes ist es, Kinderpornografie im Internet einzudämmen. Auf dem Bildschirm sollen künftig Stopp-Schilder erscheinen, wenn Nutzer Seiten mit kinderpornografischen Inhalten aufrufen.

Um das Gesetz haben Befürworter und Gegner erbittert gestritten. Eine beim Bundestag eingereichte Online-Petition unterstützten mehr als 100.000 Menschen, sie blieb am Ende jedoch weitgehend wirkungslos. Auch innerhalb der Regierungspartei SPD war das Projekt umstritten.

Schaar fürchtet eine institutionelle Inhaltskontrolle, die Datenschutzrisiken berge. “Das ist eine sehr gravierende Änderung unserer Medienordnung – und dabei liegt es auf der Hand, dass derartige Sperrmechanismen später einmal auch bei vergleichbaren Zwecken genutzt werden könnten”, warnt der Bundesbeauftragte. Die Verteidiger des Urheberrechts, die Gegner von Glücksspielen oder Online-Gewaltspielen verlangten bereits ähnliches für ihre Zwecke.

Um diese, aus seiner Sicht zusätzliche Aufsichtsaufgabe wahrnehmen zu können, verlangt Schaar eine “entsprechende Ausstattung” seiner Dienststelle durch den Bundestag und die erforderlichen Kompetenzen: Die entscheidende Frage dabei werde sein, in welcher Weise er beanstanden könne, “was die von mir benannten Experten entscheiden”.

§ 9 des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (kurz: Zugangserschwerungsgesetz; kürzer ZugErschwG)  lautet:

“Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird ein unabhängiges Expertengremium gebildet, das aus 5 Mitgliedern besteht. Die Mitglieder werden vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bis zum 31. Dezember 2012 bestellt. Die Mehrheit der Mitglieder muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste beim Bundeskriminalamt jederzeit einzusehen. Das Gremium überprüft mindestens quartalsweise auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben, ob die Einträge auf der Sperrliste die Voraussetzungen des § 1 Absatz 1 erfüllen. Stellt es mit Mehrheit fest, dass ein aufgeführtes Telemedienangebot diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss das Bundeskriminalamt dieses Telemedienangebot bei der nächsten Aktualisierung aus der Sperrliste entfernen.”

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Bayern: Die Mauer des Schweigens

Donnerstag, 18. Juni 2009 4:49

Von Martin Kotynek

In seinem Verhältnis zur Staatsverwaltung changiert der Bayer gemeinhin zwischen Aufmüpfigkeit und Obrigkeitshörigkeit, also zwischen Haberfeldtreiben und Sperrstunde. Es gab eine Zeit, da floss wegen dieser Ambivalenz Blut, als 1705 die Bayern gegen die strengen österreichischen Besatzer aufbegehrten. Kein Wunder also, dass sich die Ämter dieses unberechenbare Volk vom Leib halten wollen: Amtsgeheimnis nennen sie die Mauer des Schweigens.

Doch außer in Bayern gilt kaum irgendwo sonst das Amtsgeheimnis. In den Bundesbehörden wurde es vor dreieinhalb Jahren abgeschafft – ohne Angaben von Gründen kann jeder Bürger Einsicht in die Akten der Bundesministerien nehmen. Unter den Bundesländern schotten sich nur noch die hessische, baden-württembergische, niedersächsische und die sächsische Verwaltung von den Bürgern ab – und eben die bayerische. Und wenn es nach der CSU geht, dann soll das auch noch lange so bleiben. Erst vor wenigen Wochen hat die Partei Gesetzentwürfe von SPD und Grünen, das Amtsgeheimnis abzuschaffen, im Landtag abgelehnt – im engen Schulterschluss mit der FDP, die sich sonst immer die Informationsfreiheit auf die Fahnen heftet.

Doch die Mauer bröckelt: Immer mehr Gemeinden, zuletzt Pullach, Prien, Kitzingen und Grasbrunn, öffnen ihre Ämter. Und jetzt könnte es ausgerechnet die Geheimniskrämerei um die EU-Agrarsubventionen sein, die dieses Ämterprivileg ins Wanken bringt: Warum will Agrarminister Helmut Brunner unbedingt geheim halten, wer von den EU-Millionen profitiert – trotz drohender Strafzahlungen in Millionenhöhe? Die Bayern-SPD tippte die Namen prominenter CSU-Politiker in die Suchmaske der Subventionsdatenbank ein. Für das Jahr 2007 enthält diese auch einen Teil der bayerischen Empfänger. Und was steht da? Neben zahlreichen anderen CSU-Würdenträgern auch Minister Helmut Brunner. Mindestens 6885 Euro erhielt Brunner im Jahr 2007 von der EU – sicher zu recht, denn die Familie des Ministers führt schließlich einen Bauernhof. Für 2008 aber will die Staatsregierung alle diese Zahlen unter Verschluss halten. Man könnte fast auf den Gedanken kommen, dass hier die CSU in eigener Sache Geheimniskrämerei betreibt.

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Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage auf Verpflichtung der BaFin zu Auskünften über die Hypo Real Estate Holding AG ab

Mittwoch, 17. Juni 2009 14:38

Die Klägerin ist eine überregionale Rechtsanwaltskanzlei, die Schadensersatzansprüche ihrer Mandanten gegenüber der Beigeladen, der Hypo Real Estate Holding AG (HRE), geltend macht.

Mit Schreiben vom 05.02.2008 beantragte die Klägerin gegenüber der Beklagten, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Auskunft, ob ein Verfahren gegen die Beigeladene wegen Verstoßes gegen Veröffentlichungspflichten geführt werde und wenn ja, welchen Stand und Inhalt dieses Verfahren habe. Darüber hinaus begehrte die Klägerin Akteneinsicht in weitere Unterlagen. Die Klägerin stützte ihren Antrag auf Informationszugang auf das Informationsfreiheitsgesetz.

Die begehrten Informationen benötige sie für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen ihrer Mandantschaft gegen die Beigeladene sowie deren Organe. Ferner prüfe sie Schadensersatzansprüche wegen unrichtiger Darstellung der Vermögenslage und bereite die Wahrnehmung von Aktionärsrechten ihrer Mandantschaft in der nächsten Hauptversammlung der Beigeladenen vor. Der Beklagte teilte der Klägerin darauf hin mit Bescheid vom 12.03.2008 mit, dass ein Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen die Pflicht zur unverzüglichen Veröffentlichung von Insiderinformationen (ad hoc-Pflicht) anhängig sei und lehnte den Antrag im Übrigen ab. Den hiergegen eingelegten Widerspruch wies die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 17.07.2008 unter Hinweis auf ihre Verschwiegenheitspflicht zurück und führte ergänzend aus, dass die Herausgabe der begehrten Informationen auch nachteilige Auswirkungen auf ihre Kontroll- und Aufsichtsaufgaben hätte. Mit der am 18.08.2008 erhobenen Klage begehrt die Klägerin die Verpflichtung der Beklagten zur Herausgabe der beantragten Informationen. Sie trägt vor, es handele sich nicht um geheimhaltungsbedürftige Tatsachen. Selbst wenn eine Verschwiegenheitspflicht vorliege, stehe diese nicht generell einer Weitergabe von Informationen entgegen. Es sei dann Akteneinsicht in die Aktenbestandteile zu gewähren, die nicht einem Geschäfts- und Betriebsgeheimnis unterfielen und dem Schutz personenbezogener Daten berücksichtigten. Auch sei nicht ersichtlich, dass die begehrte Akteneinsicht nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Beklagten haben könne. Die Beklagte und die beigeladene Hypo Real Estate Holding AG sind der Klage entgegengetreten und verweisen auf die Verschwiegenheitspflichten der BaFin.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main hat mit Urteil vom heutigen Tage die Klage abgewiesen. Dem von der Klägerin begehrten Informationszugang stehe bereits entgegen, dass ein Teil der einschlägigen Akten zum die Hypo Real Estate betreffenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München abgegeben worden seien und daher der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 1 Buchst. g) des Informationsfreiheitsgesetzes eingreife.

Im Übrigen stehe dem Anliegen der Klägerin der Einwand des unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands entgegen, da der einschlägige Aktenbestand ca. 10.000 Seiten umfasse.

Die Kammer hat die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht und die Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Az.: 7 K 2282/08.F(3)

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