Die Lebensmittelwirtschaft wehrt sich gegen neue Vorschriften zur Kennzeichnung und Information. Der Präsident des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), Theo Spettmann, sagte am Donnerstag in Berlin, entsprechende Forderungen seien «populistischer Natur». Er fügte hinzu: «Die Realität zeigt Zufriedenheit.» Als Beleg präsentierte er eine Umfrage unter 18 Unternehmen der Ernährungsindustrie. Die befragten Unternehmen erhielten laut Umfrage im Jahr 1,5 Millionen Verbraucheranfragen zur Lebensmittelkennzeichnung und zu Nährwertinformationen. «Die rege Nutzung durch den Verbraucher ist eine Bestätigung für die bestehenden Angebote», sagte Spettmann. Eine Verschärfung des ein Jahr alten Verbraucherinformationsgesetzes lehnte er daher ab. Dies würde europäischen Initiativen zum Bürokratieabbau diametral entgegenstehen und mittelständische Unternehmer zusätzlich belasten, fügte er hinzu. Vor allem wertenden Nährwertkennzeichnungen wie die Ampel erteilte er eine klare Absage. Die Verwendung von sogenanntem Analogkäse ohne Kennzeichnung prangerte BLL-Hauptgeschäftsführer Matthias Horst als Gesetzesverstoß an. Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich um richtigen Käse handele, sagte er. Das Problem bestehe allerdings nicht bei Tiefkühlprodukten, sondern eher in der Kleingastronomie, die das Käseimitat auf der Speisekarte verschweige. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes haben Bundestag und Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, seine Wirksamkeit zu bewerten. Dabei soll vor allem der Zugang zu Unternehmensverantwortung auf den Prüfstand. Verbraucherministerin Ilse Aigner hatte betont, dass sie gesetzlich Möglichkeiten zur besseren Verbraucherinformation prüfen wolle, aber auch für freiwillige Lösungen mit der Wirtschaft offen sei. Ein bundesweiter Behördentest der Verbraucherzentralen hatte gezeigt, dass das Gesetz den Verbrauchern im Alltag mehr Frustration statt tatsächlicher Aufklärung bringt.