Verbrauchergesetz in Baden-Württemberg nicht gefragt

Seit einem Jahr haben Verbraucher das Recht auf genaue Informationen über Lebensmittel, Kosmetika, Spielwaren oder Reinigungsmittel – doch fast niemand in Baden-Württemberg nutzt es.

Bevor es das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gab, war Baden-Württembergs Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) noch in der Offensive. Jetzt, ein Jahr nach Inkrafttreten, sind andere bei der Anwendung der Vorschriften mutiger. Während in Berlin Listen mit »Schmuddel-Restaurants« veröffentlicht werden, bleiben im Südwesten solche Betriebe meist anonym.
Die Verbraucher im Land zeigen auch nur sehr wenig Interesse an dem Gesetz: Anfragen bei den Stadt- und Landkreisen gibt es kaum. »Bei uns gab es keine einzige Anfrage«, hieß es beim Landratsamt in Offenburg. Ähnliche Umfrageergebnisse gibt es in einigen weiteren Landkreisen. »Ich hätte mir vorstellen können, dass man mit dem Instrument der Verbraucherinformation offensiver umgeht«, sagte Hauk vor einem Jahr. Seine Kritik richtete sich gegen das VIG, das Bürgern unter anderem Aufklärung über Gesundheitsgefahren durch Lebensmittel, Kosmetika, Spielwaren oder Reinigungsmittel verschaffen sollte. Laut Ministerium erlauben die neuen Vorschriften nicht mehr Verbraucherauskünfte.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg passen Hauks Worte mit der Anwendung des Gesetzes nicht zusammen. »Der Umgang der Landesregierung mit den Möglichkeiten des Gesetzes ist zu defensiv«, beklagt Christiane Manthey, Abteilungsleiterin bei der Verbraucherzentrale in Stuttgart, »Recht auf Information« Sinn und Zweck des Gesetzes müsse das Recht der Verbraucher auf Information sein, nicht die Interessen und der Schutz der Betriebsgeheimnisse von Lebensmittelherstellern und Händlern. Alle Untersuchungen baden-württembergischer Behörden müssten veröffentlicht werden – mit Unternehmens- und Markennamen.

Das Ministerium hatte angekündigt, dass sich die Behörden im Zweifel für eine Information der Verbraucher entscheiden würden. Das Landratsamt Heilbronn folgt dieser Linie. Die Behörde hat Namen und Adressen eines Weinhändlers und eines Weinbauern im Internet veröffentlicht, die Wein falsch ausgezeichnet hatten. Die beiden Männer waren zuvor zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart scheiterte ihr Versuch, die Veröffentlichung ihrer Namen und der Prüfnummer, anhand derer ihr Wein zu erkennen ist, zu verhindern.

»Das Interesse des Verbrauchers an der Kenntnis des betroffenen Produkts und des Erzeugerbetriebs kann bei schwerwiegenden Verstößen die Gefahr möglicher Absatzeinbußen überwiegen«, entschied das Gericht (Az.: 4 K 4605/08 und 4 K 4615/08). Klargestellt hat das Gericht außerdem, dass Verstöße gegen das Strafrecht keine Geschäftsgeheimnisse sind.

»Die Beschlüsse finden wir notwendig und richtig«, sagt Manthey. Sie sieht die Landesregierung in der Pflicht, die Verbraucherinformation zu verbessern: »Sie sollte eine zentrale Anlaufstelle einrichten, welche die Beantwortung der Anfragen koordiniert und diese in kurzer Zeit gewährleistet.« Ein Sprecher von Minister Hauk sieht in dem Weinhändlerfall dagegen einen Beleg dafür, dass Auskünfte nur im Einzelfall erteilt werden dürfen: »Gerade die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt, dass wir in Baden-Württemberg den richtigen, rechtsstaatlich vorgegebenen Weg gehen. Es ist im Einzelfall eine nach Anhörung der Betroffenen individuelle Verwaltungsentscheidung zu treffen.«
Fristen verstreichen

Nach Angaben des Sprechers hat das Land den Behörden ermöglicht, Verbraucher schneller zu informieren als auf Bundesebene vorgesehen. Dort müsse selbst bei Anordnung der sofortigen Vollziehung eine Zwei-Wochen-Frist vergehen, bevor Verbraucher informiert werden dürften.
Berliner Listen mit »Schmuddel-Restaurants« sieht er skeptisch: »Das Modell ist nach erster Einschätzung rechtlich nicht unproblematisch.« In einem bundesweit einmaligen Projekt veröffentlicht der Bezirk Pankow Namen mangelhafter Betriebe im Internet. Die Verbraucher im Südwesten können kaum auf ähnliche Projekte hoffen.

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