Von Klaus Ott
Wortreich und vehement haben sich in den vergangenen Wochen führende Vertreter des deutschen Geldgewerbes über zu viel Transparenz beklagt. Bankenverbände waren im Bundestag und im Finanzministerium vorstellig geworden, um sich gegen neugierige Verbraucher und Aktionäre zu wehren, die zu viel wissen wollen. Man sorge sich um das Bank- und Geschäftsgeheimnis, ließen Abgesandte der Verbände und der Deutschen Bank wissen. Ziel der Interventionen: Das Recht der Bürger auf Akteneinsicht bei der Bankenaufsicht, das seit vier Jahren besteht und fleißig genutzt wird, sollte ausgehebelt werden. Zuerst sah es so aus, als wolle die Politik da mitspielen. Doch nun steht fest, dass dies erst einmal nicht geschieht.
“Wir werden das Recht der Bürger auf Informationen bei den Finanzbehörden nicht verwässern”, sagte der Finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Hans-Ulrich Krüger, der Süddeutschen Zeitung. “Mit der SPD wird es das nicht geben.” Damit ist das Vorhaben von Bayerns CSU/FDP-Regierung, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Gunsten der Banken und zu Lasten der Bürger zu ändern, zumindest für diese Legislaturperiode gestorben. Bayerns Regierung hatte via Bundesrat einen entsprechenden Verstoß unternommen, der angesichts des Versagens vieler Banken sogar in CSU-Kreisen als “politisch instinktlos” bezeichnet worden war.
Das vor vier Jahren von der damaligen rot-grünen Regierungskoalitionen durchgesetzte IFG, das Bürgern grundsätzlich ein Recht auf Akteneinsicht bei den Behörden gewährt, sollte nicht länger für das Bankenaufsichtsamt Bafin in Bonn und die Bundesbank in Frankfurt gelten. Bafin und Bundesbank kontrollieren gemeinsam das Finanzgewerbe. Die Bafin hatte erklärt, die bereits in mehr als 500 Fällen beantragte Akteneinsicht erschwere ihre Aufsicht und sei ein “unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand”. Oftmals mussten sich Verbraucher, die sich von ihren Banken getäuscht fühlen und auf Schadenersatz klagen, die Akteneinsicht bei Gericht erst erstreiten.
Der SPD-Abgeordnete Krüger sagte, es sei “neben der Sache”, die Bankenaufsicht vom IFG auszunehmen, wie das sonst nur noch beim Bundesnachrichtendienst (BND) der Fall sei. Bei einer Anhörung im Bundestag hatte sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gegen eine Ausnahme für das Geldgewerbe gewehrt. Die Bankenaufsicht müsse sich eine öffentliche Kontrolle gefallen lassen und dürfe kein “Kuschelorgan” für die Kreditinstitute sein, sagte Schaar. Er verwies auch darauf, dass das IFG sowieso schon eine Sonderregel enthalte. Betriebsgeheimnisse seien vor der Akteneinsicht geschützt.