Beiträge vom März, 2009

In der Birthler-Behörde wurden frühere Bundestagsabgeordnete überprüft

Donnerstag, 26. März 2009 9:43

In der Birthler-Behörde wurden mögliche Stasi-Verwicklungen von Abgeordneten früherer Bundestage untersucht, ohne dass die Öffentlichkeit hierüber informiert wurde. Wie die ZEIT berichtet, geht aus internen Unterlagen der Behörde hervor, dass Mitarbeiter im Sommer 2006 die Bundestagsabgeordneten der 11. Legislaturperiode (1987-1990) und wohl auch der vorherigen (1983-1987) in einer “Sonderrecherche” überprüft haben. In der Vergangenheit hatte es Auseinandersetzungen gegeben, nachdem die Behördenleitung Recherchen zum 6. Bundestag (1969-1972) gestoppt hatte. Bei diesen war herausgekommen, dass mindestens sechs bis dahin unbekannte Parlamentarier (vor allem aus der SPD) im Verdacht standen, für die Stasi gearbeitet zu haben.
Die Leiterin der Behörde, Marianne Birthler, stand in der Kritik weil sie die entsprechenden Recherchen ihrer Forschungsabteilung gestoppt hatte. In einem Brief an Bundestagspräsident Norbert Lammert und Kulturstaatsminister Bernd Neumann (beide CDU) rechtfertigte sie sich Anfang Juli 2006, sie sei gar “nicht berechtigt, Überprüfungen heutiger oder früherer Bundestagsabgeordneter aus eigener Initiative durchzuführen”. Aus Unterlagen der Behörde geht aber hervor, dass kurz darauf ein Mitarbeiter die Rosenholz-Daten von Bundestagsabgeordneten der achtziger Jahre systematisch nach Inoffiziellen Mitarbeitern und Kontaktpersonen durchsuchte. Er mahnte, dass die heikle Aktion “derzeit nicht Gegenstand allgemeiner Diskussion sein sollte”. Die Birthler-Behörde erklärte hierzu, es habe keine Anweisung zu der Untersuchung gegeben. Die Akten belegen aber, dass der Mitarbeiter seine Vorgesetzten vorher um Erlaubnis gebeten hatte. Einsicht in die Ergebnisse der Recherchen lehnt die Birthler-Behörde bislang ab.
Die ZEIT hatte im Juni 2006 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in die Akten der aufgelösten Forschungsgruppe beantragt. Anfangs hatte die Behörde nur wenige Blatt herausgegeben und erklärt, mehr sei nicht vorhanden. Erst im Laufe eines mittlerweile zwei Jahre dauernden Prozesses räumte sie die Existenz von mehr als 6.000 Seiten ein und gab im Januar 2009 gut tausend davon heraus. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin dauert an.

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Bürger als Fragesteller in Bremen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz

Dienstag, 24. März 2009 13:01

Jahrhundertelang stand das Amtsgeheimnis wie eine feste Burg um die deutschen Behörden. Kein Zutritt nirgends. Vor drei Jahren trat das IFG in Kraft und sollte nach dem Willen der Regierung Transparenz in die Arbeit der Behörden bringen. Der Bürger kann Anträge auf Einsicht stellen, doch ob er sie auch bekommt, ist fraglich.

Denn oft stehen diverse Ausnahmeregelungen dem Informationsbedürfnis des Bürgers entgegen. Vor dem Bund waren es schon mehrere Länder, die das IFG in Kraft setzen. Allen voran Brandenburg im Jahr 1998. Zuletzt, 2009, öffnete Rheinland Pfalz seinen Bürgern die Akten.

Bremen
Von Christina Selzer

Das Informationsfreiheitsgesetz wurde am 1. Januar 2006 auf Bundesebene eingeführt mit der Zielsetzung, Bürgern einen grundsätzlich freien Zugang zu allen in der öffentlichen Verwaltung existierenden Informationen zu gewähren. In Bremen ist das Gesetz zum 1. August 2006 in Kraft getreten und garantiert damit allen Bürgern der Hansestadt ein grundsätzliches Einsichtsrecht in Behördenunterlagen. Die Besonderheit in Bremen: Es gibt ein Register im Internet.

Wer Auskünfte über Bremens Politik und Verwaltung sucht, findet diese im Internet. Schon mehr als 2000 Dokumente stehen im Online-Register: Gesetze, Verwaltungsvorschriften, außerdem Haushaltsdokumente, Gutachten und Senatsvorlagen. Damit will die Bremer Landesregierung für ihre Bürger die Suche nach Informationen einfacher machen. Eine gut informierte Öffentlichkeit will Karoline Linnert von den Grünen.

Linnert: “Hinter dem Staat steckt auch heute das Verständnis, dass die Bürger die Entscheidung klaglos hinzunehmen haben, unser Verständnis geht von mündigen Bürgern aus, dass die verstanden werden, nicht nur demütig hinnehmen, sondern eine eigene Meinung haben. Das ist etwas anders als Mund halten.”

Karoline Linnert ist Finanzsenatorin in Bremen. Ihr Ressort ist für das Informationsfreiheitsgesetz verantwortlich. Das liegt daran, dass die Grünen im Wahlkampf mit dem Versprechen antraten, Politik transparenter zu machen. Jetzt regieren die Grünen gemeinsam mit der SPD und wollen ihr Wahlversprechen in die Tat umsetzen.

Linnert: “Wenn Menschen die Verwaltungsangaben einsehen können, dann können Menschen, zum Beispiel Hartz-IV-Empfänger sich informieren, wie z.B. ihr Miete ausgerechnet wird. Das wird einiges verändern, wenn sich das erst mal eingeschliffen hat.”

Gisela Schwellach ist dafür verantwortlich, die Neuerungen in der Verwaltung durchzusetzen. Was nicht immer einfach ist, wie sie sagt, denn es kostet ihre Mitarbeiter mehr Zeit, Dokumente ins Internet zu stellen oder Anfragen zu bearbeiten.

Denn das Bremer IFG geht noch einen Schritt über den bloßen Anspruch des Bürgers auf Information hinaus. Schon im Voraus werden die Informationen ins Internet gestellt. So müssen die Bürger nicht extra Anträge stellen.

Gisela Schwellach hat eine Liste mit den Zugriffszahlen des vergangenen Monats: 3688 Mal wurden die Seiten des Info-Registers angeklickt: Straßenordnung, Abfallgebühren, Wohngeld, Bebauungspläne. Ladenschluss- und Hundesteuergesetz, Kindergartenbeitragsordnung: Die Leute interessiere vor allem das, was in ihrer Stadt und besonders, was in ihrer Nachbarschaft passiert.

Schwellach: “Das variiert stark, je nachdem was gerade anliegt: Wenn politisch et was verhandelt wird. Bebauungspläne, Lärmschutz, dann werden die gesetzlichen Grundlagen am meisten nachgefragt.”

Oder zum Beispiel auch die Frage, wann das Land die Kosten für die Klassenfahrten der Kinder übernimmt, wenn deren Eltern Empfänger von Hartz- IV sind. Solche Verwaltungsverordnungen standen früher nicht einfach so im Netz. Imke Sommer aus der Bremischen Verwaltung hält das für eine besondere Errungenschaft der Bremer Regierung.

Imke Sommer: “Es gibt ja Rechtsvorschriften, was ist im Sozialrecht eine angemessene Ausstattung, wird festgelegt, dazu gehört Waschmaschine, Fernseher, das ist eine Liste, danach müssen alle behandelt werden. Gleichbehandlung, Informationsgewinn, wenn ich sehen kann, auf welche Sachen habe ich Anspruch.”

Die Zugriffszahlen steigen, das lässt sich feststellen, und auch über den Schlagwortkatalog lassen sich Hinweise darauf finden, welche Themen am meisten abgefragt werden. Doch genau lässt sich das nicht feststellen, sagt Gisela Schwellach.

Schwellach: “Man müsste Befragungen machen, Bürger sagt uns mal, was Ihr gesucht habt. Nach welchen Schlagworten gesucht wurde, oder welche Sachen besonders gefragt sind in einem Monat. Genau zu wissen, was die Leute bewegt, das ist noch sehr schwer.”

Politisch interessierte Bremer können zum Beispiel, nachdem der Senat ein Gesetz beschlossen hat, darüber am nächsten Tag einen Artikel in der Zeitung lesen. Wem das zu wenig ist, kann sich durch die 20-seitige Senatsvorlage kämpfen.

Imke Sommer: “Das ist eine Bringpflicht der Verwaltung, es sei denn es gibt begründete Ausnahmefälle. Es klingt so, als wäre es ne Selbstverständlichkeit, ist es aber nicht.”

Das neue Online-Angebot soll aber noch ausgeweitet werden. Das wird wohl noch einige Jahre dauern, schätzt Finanzsenatorin Karoline Linnert von den Grünen. Sie ist aber guter Dinge, dass es gelingen wird, den Anspruch: nämlich Transparenz, einzulösen. Die nächste große Baustelle ist, die Behördensprache so zu verbessern, dass sie auch jeder versteht, so Linnert.

Linnert: “Bei den Senatsvorlagen kann man das sehen: Die sind technokratisch, zum Beispiel bei Haushaltsvorlage aus meinem Haus, da können wir noch besser werden. Dass man das nicht belohnt, wenn man fachchinesisch benutzt und über Sprache einschüchtern will, denn das steckt ja dahinter. Das wollen wir gerne verändern.”

Wer einen Antrag stellt und abgewiesen wird, kann sich an den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wenden. Ein Bremer hatte sich zum Beispiel darüber beklagt, dass er vom Senat für Verkehr und Umwelt keine Informationen zu zwei Fluglärmgutachten bekam. Der Fragesteller wurde erst an andere Behörden verwiesen, dann wurde auf das Betriebsgeheimnis des Gutachters verwiesen.

Der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit schaltete sich ein. Eine Klärung steht allerdings noch aus. Dass es bei der Auskunft also nicht immer reibungslos zugeht, mag in einigen Fällen auf Arbeitsbelastung zurückzuführen sein. Doch es zeigt auch, dass sich in vielen Amtsstuben erst langsam die Einstellung ändert, vor allem, wenn es um strittige Themen geht.

Brandenburg
Von Claudia van Laak

Brandenburg ist Vorreiter beim Thema Akteneinsicht. Bereits 1992 wurde ein solches Bürgerrecht in der Landesverfassung verankert. Sechs Jahre später kam dann das entsprechende Gesetz. Die Verwaltungen wurden nicht – wie zuvor befürchtet, von fragewilligen Bürgerinnen und Bürgern überrannt, die Bilanz fällt positiv aus. Doch nach elf Jahren braucht das Akteneinsichtsgesetz eine Überarbeitung – meint zumindest die zuständige Landesdatenschutzbeauftragte.

Ein Schornsteinfeger bei der Arbeit. Viele freuen sich, wenn sie den schwarzen Mann sehen – schließlich soll er Glück bringen. Heinz Scharf geht es nicht so – der Ingenieur aus Neuenhagen bei Berlin möchte den Schornsteinfeger am liebsten aus seinem Einfamilienhaus verbannen. Er hält dessen Arbeit nämlich für überflüssig und die Gebühren für völlig überhöht.

“Das bundesdeutsche Schornsteinfegerwesen ist ein monopolistisches Unternehmen, was es nur noch in Deutschland gibt.”

Jeder Schornsteinfeger bekommt einen Kehrbezirk und staatlich festgelegte Honorarsätze für seine Leistungen – Wettbewerb ist in diesem Gewerbe ausgeschlossen. Ein Unding, meint Heinz Scherf, der sich im Verband Deutscher Grundstücksnutzer engagiert. Deshalb wollte er wissen, wie die Gebühren zustande kommen, die Hausbesitzer für den Schornsteinfeger bezahlen müssen.

“Ich habe daraufhin eine Akteneinsicht verlangt beim Wirtschaftsministerium in Brandenburg, die dafür zuständig sind. Um einfach mal zu wissen, wie ist über die letzten fünf Jahre diese Kalkulation gemacht worden, wo melden wir Änderungsbedarf an.”

Die freundliche Antwort des Wirtschaftsministeriums: Heinz Scherf könne vorbeikommen und müsse für die Akteneinsicht noch nicht einmal bezahlen. Der Ingenieur fuhr nach Potsdam, las die Unterlagen und bat um einige Kopien. Doch die wurden ihm verweigert. Heinz Scherf beschwerte sich bei Brandenburgs Landesdatenschutzbeauftragter, die für das Akteneinsichtsgesetz zuständig ist.

“Ich hörte eine Weile nichts, dann bekomme ich plötzlich einen Brief, dass ich aufgrund der durchgeführten Akteneinsicht sollte ich 51 Euro bezahlen, weil sich da zwei Beamten damit beschäftigen mussten. Hmm. Dann habe ich mich bei der Landesdatenschutzbeauftragten über diese Rechnung beschwert, die Summe war vorher nicht vereinbart, das war ein Racheakt nach dem Motto: Der hat sich beschwert, jetzt geben wir ihm einen drüber.”

Die Landesdatenschutzbeauftragte rügte das Wirtschaftsministerium – mehr konnte sie nicht tun. Das Beispiel zeigt: Auch nach elf Jahren Akteneinsichtsgesetz in Brandenburg gibt es noch Verwaltungsangestellte und Beamte, die auf das Amtsgeheimnis pochen und ihr Wissen gerne für sich behalten. Dabei helfe das Gesetz auch der Verwaltung, meint die Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge:

“Ich denke schon, dass es hilfreich sein kann. Gerade wenn vielleicht Misstrauen herrscht gegenüber der Verwaltung oder Unklarheiten sind, kann ich zum Teil sogar Klagen verhindern, in dem ich jemandem die Chance gebe, der eigentlich rechtliche Möglichkeiten prüfen will – will ich eine Schadensersatzklage machen – dass ich durch Einsicht in die Verwaltungsakten sehe: Die haben ja völlig korrekt gehandelt.”

Brandenburg ist Pionier beim Thema Akteneinsicht. Geprägt von den Erfahrungen der DDR-Opposition verankerte die erste Landesregierung nach der Wende dieses Recht 1992 in ihrer Verfassung. Sechs Jahre dauerte es, bis daraus ein entsprechendes Gesetz wurde – mit dem die Datenschutzbeauftragte heute nicht mehr zufrieden ist.

“Wenn man sich Transparenz wünscht, wünscht man sich nicht zehn Ausnahmen, wenn es sie nicht gibt. Aber ein Vorreiter muss Kompromisse eingehen, um überhaupt nach vorne zu kommen. Insofern ist es ein Gesetz für die Zeit, was angemessen war, aber heute ist es rückständig.”

So möchte die Datenschutzbeauftragte gerne, dass Bürgerinnen und Bürger auch Auskunft über Unternehmensangelegenheiten erhalten können. Zudem seien die Gebühren zu hoch – bis zu 1000 Euro für die Akteneinsicht wirken abschreckend, sagt Dagmar Hartge:

“1000 ist schon sehr hoch, und ich glaube, es gibt keine Fälle, wo das gerechtfertigt ist. Also wenn man das nach unten setzen könnte, wäre das optisch schon nicht schlecht.”

Wie oft Brandenburgs Bürgerinnen und Bürger Einsicht in die Akten verlangen, ist nicht bekannt – die Behörden müssen darüber keine Statistik führen. Die Landeshauptstadt Potsdam zählt freiwillig und kommt im Jahr auf 80 bis 90 Anträge auf Akteneinsicht. Die Behörden sind also nicht mit Anfragen überrannt worden, wie anfänglich befürchtet.

“Wer dieses Gesetz kennt, der nutzt es nur in Ausnahmefällen, wenn er wirklich mal ein persönlich wichtiges Anliegen hat, sich dieser Mühe zu unterwerfen. Also es sind längst nicht so viele gekommen wie man dachte, dass kommen würden.”

Wie das Wirtschaftsministerium die Gebühren für Schornsteinfegerdienste kalkuliert, das wollte bislang einzig und allein Heinz Scherf aus Neuenhagen wissen. Trotz des Ärgers über verweigerte Kopien ist der Ingenieur mit dem Akteneinsichtsgesetz voll und ganz zufrieden.

“Das ist sehr wichtig, weil es mich aus dem Zustand eines Objektes heraushebt und ich wenigstens subjektiv das Gefühl habe, hier mitmischen zu dürfen.”

Rheinland Pfalz
Von Christoph Gehring

Die Landtagsdrucksache 15/2085 ist irgendwie untergegangen. Kaum jemand erinnert sich daran, dass eine große Abstimmungskoalition von SPD und CDU am 12. November vergangenen Jahres ein “Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen” beschlossen hat. Und wenn man an dieses Gesetz erinnert, möchte niemand mit diesem Gesetz etwas zu tun haben: Das Büro des Bürgerbeauftragten, der doch künftig über den freien Zugang der Bürger zu den Informationen in den Aktenbeständen der Landesbehörden wachen soll, verweist ans Innenministerium. Das wiederum verweist an die SPD-Fraktion im Landtag, die das Gesetz ja eingebracht habe. Und in der SPD-Fraktion trifft man dann auf Carsten Pörksen, einen Mann mittleren Alters, der eine ergraute Schifferfräse als Bart trägt und auch sonst ziemlich norddeutsch ist. Carsten Pörksen hat das Landesinformationsfreiheitsgesetz, kurz: LIFG, für seine Fraktion vorbereitet, aber das war schon letztes Jahr und es gab in Carsten Pörksens Parlamentarierleben offensichtlich beeindruckendere Gesetzgebungsverfahren. Wann ist das LIFG eigentlich in Kraft getreten?

Carsten Pörksen: “Ja, also das ist. Also in Kraft getreten ist das, äh … …mit der Verkündung, nicht? Das ist verkündet. Eigentlich ist das mit der Verkündung in Kraft getreten, das ist normal so. Es sei denn, wir haben extra Verkündungstermine, aber …”

… aber man kann ja das Gesetz einfach selber lesen. Dann weiß man, dass es am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, und zwar in aller Stille. Selbst die betroffenen Behörden, berichtet Carsten Pörksen, wissen manchmal nicht, dass sie jetzt per Gesetz mehr oder weniger verpflichtet sind, die Aktenschränke für interessierte Bürger zu öffnen.

Carsten Pörksen: “Ich habe heute morgen, bevor ich hier her fuhr, weil ich wusste ja, dass wir dieses Gespräch haben, und da habe ich mal bei unserer Kreisverwaltung angerufen – also ich komme aus Bad Kreuznach – und bei unserer Stadtverwaltung. Und da hat also der Beamte, der Leiter der Kreisverwaltung, der hat gesagt, sie sind gerade in der Vorbereitung, um so eine Anlaufstelle zu schaffen. Er hat bis dato noch keinen einzigen Antrag auf dem Tisch liegen. Und der Büroleiter, der Beamte der Stadt, war eher verwundert, dass es so ein Gesetz überhaupt gibt.”

Manfred Redelfs: “Was nützt das beste Transparenzgesetz, wenn es ein gut gehütetes Geheimnis ist?”

Eine gute Frage, die Manfred Redelfs da aufwirft. Redelfs ist Leiter der Rechercheabteilung bei Greenpeace Deutschland und er war von der Journalistenvereinigung “Netzwerk Recherche” als Sachverständiger benannt für die parlamentarischen Anhörungen zu den Informationsfreiheits- oder Informationszugangsgesetzen im Bund und in den Ländern. Auch in Rheinland-Pfalz, wo sich die Parlamentarier aber nicht besonders für den Sachverstand der Experten interessierten.

Manfred Redelfs: “Ansonsten war diese Anhörung eine ziemliche Farce, weil nicht eine Frage gestellt worden ist. Wobei man sich wirklich gefragt hat, warum lädt man sich Sachverständige ein, wenn man an die gar keine Fragen richtet?”

Vielleicht, weil solche Sachverständigenanhörungen einerseits zur parlamentarischen Folklore gehören, weil man andererseits aber eigentlich keinen Expertenrat hören möchte. Denn Experten wie Manfred Redelfs, die gegen das deutsche Amtsgeheimnis und für die unbedingte Transparenz von Verwaltungshandeln streiten, finden Gesetzeswerke wie das rheinland-pfälzische LIFG hinreichend unbefriedigend.

Manfred Redelfs: “Die umfangreichsten Regelungen, die man im Gesetz findet, sind die Ausnahmeklauseln vom Grundsatz der Transparenz. Ein gutes Informationsfreiheitsgesetz müsste sich am Grundsatz orientieren, dass die Ausnahmeregelungen sehr präzise und sehr eng gefasst werden. Das Gesetz, das in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten ist, hat aber sehr weite Ausnahmeklauseln, geradezu Generalklauseln, auf die die Verwaltung sich zurückziehen kann, wenn sie etwas doch unter Verschluss halten möchte. Das ist sehr ärgerlich.”

Unter Verschluss gehalten wird in Rheinland-Pfalz alles, was die Arbeit von Polizei und Justiz behindern könnte, alles, was von einer Behörde als “vertraulich” gekennzeichnet wurde, alles, was des “behördlichen Entscheidungsprozess” hemmen könnte und alles, was Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen berührt. Also: Wirklich so ziemlich alles.

Manfred Redelfs: “Die Erfahrung auf Bundesebene zeigt bereits, dass der Punkt der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der beliebteste Ausnahmegrund von Behörden ist um Anträge abzuschmettern. Wir kritisieren hier vor allem, dass das Gesetz sowohl auf Bundesebene als auch in Rheinland-Pfalz nicht dem bewährten Standard folgt, eine Abwägungsentscheidung vorzusehen.”

Abwägungsentscheidung heißt: Die Behörde entscheidet, ob die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse schützenswert sind, oder ob das öffentliche Interesse an einem Vorgang höher steht.

Manfred Redelfs: “Denken wir zum Beispiel an die Gammelfleischskandale oder ähnliches, da kann natürlich eine Firma immer sagen: Es ist Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, was wir da verbockt haben. Sehr wohl hat aber die Öffentlichkeit ein überwiegendes Interesse zu erfahren, wenn Gammelfleisch in den Handel kommt.”

Carsten Pörksen hingegen, der wackere Gesetzesmacher von der SPD, findet, dass man der öffentlichen Verwaltung unrecht tut, wenn man ihnen von vornherein Böses unterstellt. Man müsse doch auch staatlichen Stellen einen Vertrauensvorschuss geben.

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Bankenaufsicht: Akten bleiben offen

Dienstag, 24. März 2009 5:44

Von Klaus Ott

Wortreich und vehement haben sich in den vergangenen Wochen führende Vertreter des deutschen Geldgewerbes über zu viel Transparenz beklagt. Bankenverbände waren im Bundestag und im Finanzministerium vorstellig geworden, um sich gegen neugierige Verbraucher und Aktionäre zu wehren, die zu viel wissen wollen. Man sorge sich um das Bank- und Geschäftsgeheimnis, ließen Abgesandte der Verbände und der Deutschen Bank wissen. Ziel der Interventionen: Das Recht der Bürger auf Akteneinsicht bei der Bankenaufsicht, das seit vier Jahren besteht und fleißig genutzt wird, sollte ausgehebelt werden. Zuerst sah es so aus, als wolle die Politik da mitspielen. Doch nun steht fest, dass dies erst einmal nicht geschieht.

“Wir werden das Recht der Bürger auf Informationen bei den Finanzbehörden nicht verwässern”, sagte der Finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Hans-Ulrich Krüger, der Süddeutschen Zeitung. “Mit der SPD wird es das nicht geben.” Damit ist das Vorhaben von Bayerns CSU/FDP-Regierung, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Gunsten der Banken und zu Lasten der Bürger zu ändern, zumindest für diese Legislaturperiode gestorben. Bayerns Regierung hatte via Bundesrat einen entsprechenden Verstoß unternommen, der angesichts des Versagens vieler Banken sogar in CSU-Kreisen als “politisch instinktlos” bezeichnet worden war.

Das vor vier Jahren von der damaligen rot-grünen Regierungskoalitionen durchgesetzte IFG, das Bürgern grundsätzlich ein Recht auf Akteneinsicht bei den Behörden gewährt, sollte nicht länger für das Bankenaufsichtsamt Bafin in Bonn und die Bundesbank in Frankfurt gelten. Bafin und Bundesbank kontrollieren gemeinsam das Finanzgewerbe. Die Bafin hatte erklärt, die bereits in mehr als 500 Fällen beantragte Akteneinsicht erschwere ihre Aufsicht und sei ein “unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand”. Oftmals mussten sich Verbraucher, die sich von ihren Banken getäuscht fühlen und auf Schadenersatz klagen, die Akteneinsicht bei Gericht erst erstreiten.

Der SPD-Abgeordnete Krüger sagte, es sei “neben der Sache”, die Bankenaufsicht vom IFG auszunehmen, wie das sonst nur noch beim Bundesnachrichtendienst (BND) der Fall sei. Bei einer Anhörung im Bundestag hatte sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gegen eine Ausnahme für das Geldgewerbe gewehrt. Die Bankenaufsicht müsse sich eine öffentliche Kontrolle gefallen lassen und dürfe kein “Kuschelorgan” für die Kreditinstitute sein, sagte Schaar. Er verwies auch darauf, dass das IFG sowieso schon eine Sonderregel enthalte. Betriebsgeheimnisse seien vor der Akteneinsicht geschützt.

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New Search Engine Highlights EFF’s Transparency Efforts During Sunshine Week

Montag, 16. März 2009 11:22

In celebration of Sunshine Week, the Electronic Frontier Foundation (EFF) today launched a sophisticated search tool that allows the public to closely examine thousands of pages of documents the organization has pried loose from secretive government agencies. The documents relate to a wide range of cutting-edge technology issues and government policies that affect civil liberties and personal privacy.

EFF’s document collection — obtained through requests and litigation under the Freedom of Information Act (FOIA) — casts light on several controversial government initiatives, including the FBI’s Investigative Data Warehouse and DCS 3000 surveillance program, and the Department of Homeland Security’s Automated Targeting System and ADVISE data-mining project. The documents also provide details on Justice Department collection of communications routing data, Pentagon monitoring of soldiers’ blogs, mismatches in the Terrorist Screening Center’s watchlist, and FBI misuse of its national security letter subpoena authority.

The new search capability enables visitors to EFF’s website to conduct keyword searches across the universe of government documents obtained by EFF, maximizing the value of the material.

“Until recently, documents obtained under FOIA often gathered dust in filing cabinets,” said David Sobel, EFF Senior Counsel and director of the organization’s FOIA Litigation for Accountable Government (FLAG) Project. “We believe that government information should be widely available and easy to research, and our new search engine makes that a reality.”

EFF is launching the tool during national Sunshine Week, an annual, non-partisan event that promotes government transparency. The celebration is particularly significant this year, because it comes after eight years of a presidential administration that was widely criticized for its secrecy and two months into a new administration that has promised “unprecedented” openness.

“We welcomed President Obama’s declaration — on his first full day in office — that he will work to make the federal government more open and participatory,” EFF Staff Attorney Marcia Hofmann said. “There’s certainly a lot of work to do — so much government activity has been hidden from public view in the name of ‘national security’ and the ‘war on terror.’”

For the new FOIA document search tool:
http://www.eff.org/issues/foia/search

For more on EFF’s FLAG Project:
http://www.eff.org/issues/foia

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Thüringen: Linke will Zugang zu öffentlichen Unterlagen erleichtern

Montag, 16. März 2009 10:46

Die Linke will das Informationsrecht der Bürger gegenüber Behörden und öffentlichen Stellen stärken. Es sei wichtig, dass die Bürger «das Handeln der Behörden verstehen, sie müssen es kontrollieren können und sie müssen sich gegebenenfalls dagegen zur Wehr setzen können», sagte der Linke-Innenpolitiker Roland Hahnemann am Montag in Erfurt.

Hahnemann kritisierte, dass das seit Dezember 2007 geltende Thüringer Informationsfreiheitsgesetz von den Bürgern wegen rechtlicher und praktischer Hürden kaum genutzt werde. Die meisten Anliegen würden zudem abgelehnt. «Das bisherige Gesetz lässt die Bürger hilflos zurück», sagte der Innenexperte.

Der von der Linken erarbeitete Gesetzesentwurf sieht einen generellen Informationsanspruch der Bürger sowie die Verpflichtung der Behörden auf Auskunft vor. Rechte Dritter seien dabei «im notwendigen Maß» zu schützen, betonte Hahnemann. Die Ablehnung von Informationsbegehren soll differenzierter als bisher abgewägt werden. Zudem fordert die Linke eine weitgehende Kostenfreiheit für Bürgeranfragen. Am Donnerstag (19. März 2009) will die Linke einen entsprechenden Entwurf zur Neufassung des Gesetzes in den Landtag einbringen.

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Sunshine Week 2009 Survey of State Government Info. Online

Sonntag, 15. März 2009 11:37

Most Americans can easily find videos of water skiing squirrels on the Internet but they’ll have less luck finding out whether their children’s school buses and classrooms are safe, or if neighborhood gas stations are overcharging.

The Sunshine Week 2009 Survey of State Government Information online found that while more and more government records are being posted online, some of the most important information is being left offline. And in some cases governments are charging taxpayers to access records that they already paid for, such as death certificates.

Teams of surveyors scanned government Web sites in every U.S. state to look for 20 different kinds of public records. The results were released today at the start of Sunshine Week 2009, which runs March 15-21. The study was developed by Sunshine Week, the American Society of Newspaper Editors’ Freedom of Information Committee, the National Freedom of Information Coalition, and the Society of Professional Journalists’ FOI Committee.

Sunshine Week 2009 Toolkit

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NRW-Landesministerium beanstandet Veröffentlichung von internen Dokumenten durch das Erwerbslosenforum

Mittwoch, 11. März 2009 23:16

Von Peter Nowak

Im Nachhinein stuft der Wuppertaler Sozialberater Harald Thome die Äußerung doch eher als flapsige Bemerkung einer Referatsleiterin des Landeministeriums für Bauen und Verkehr von NRW und nicht als direkte Drohung ein. Doch der Gegenstand, der zu dem wohl nicht sehr harmonisch verlaufenen Telefonat geführt hat, bleibt weiterhin strittig.

Es geht um Dokumente der Wohnungsämter, die für die Gewährung oder Ablehnung von Wohngeld zuständig sind. Harald Thome beschreibt das Telefonat mit der Referatsleiterin so:

“Also mich rief am Freitag eine Referentin des Bauministeriums NRW an und versuchte mir ihren Wunsch nahe zu legen, dass Sie die Veröffentlichung dieser “Internas” die ja wohl aus dem Intranet kämen nicht wünsche und das ich diese aus dem “Netz zu nähmen hätte”. Das begründete sie mit Internas, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sein, mit Urheberecht, das nicht ersichtlich sei wer der Autor sei. Ich erklärte der Dame, dass mir ihre Argumente nicht so wirklich einsichtig seien und grade hinsichtlich der Urheberschaft ich auf ihren Wunsch hin, diese gerne durch Zusatz im Dokument ersichtlich machen könnte.

Schließlich drohte sie mit juristischen Schritten, wozu ich dann nur meinte, dass sie das dann doch bitte schriftlich machen sollte. Nachdem sie bei mir keine Bereitschaft mitbekommen hat, die Dokumente aus dem Netz zu nehmen, kam dann der Spruch “oder wir hacken Ihnen den Link von Ihrer Seite weg”. Danach wurde das Telefonat ihrerseits beendet.” Harald Thome

Die stellvertretende Pressesprecherin des NRW-Bauministeriums Heike Dongowski bestätigte gegenüber Telepolis, dass es das Gespräch zwischen einer Ministeriumsmitarbeiterin und Herrn Thome gegeben hat. Die Drohung mit dem Hacken der Seite sei allerdings nicht wörtlich zu nehmen. Das Ministerium sei aber keineswegs damit einverstanden, dass interne Daten aus dem Intranet ohne Konsultierung öffentlich gemacht wurden und prüfe rechtliche Schritte.

Es gehe dabei aber keineswegs darum, den Wohngeldempfängern Daten zu verheimlichen, betonte Dongowski mit dem Verweis auf eine spezielle Seite auf der Homepages ihres Ministeriums. Dort können sich Interessierte ihr Wohngeld selber errechnen.

Thome betonte im Gespräch mit Telepolis, dass auch ein weiterer Betreiber einer Webseite mit Tipps für Wohngeldempfänger von der Ministeriumsmitarbeiterin zur Löschung der Daten aufgefordert wurde. Er sehe aber keinen Grund, die Daten wieder aus dem Netz zu nehmen. Das sei auch gar nicht mehr möglich, weil sie mittlerweile im Internet zirkulieren. Sie würden nur für nichtkommerzielle Zwecke verwendet, betonte Thome. Sie können Wohngeldempfängern durchaus nützliche Informationen bringen. Zudem müssten die jetzt ins Netz gestellten Daten nach dem Informationsfreiheitsgesetz öffentlich gemacht werden.

Thome hatte schon erfolgreich gegen die Bundesagentur für Arbeit geklagt und erreicht, dass die internen Dienstanweisungen für Jobcentermitarbeiter der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

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So funktioniert das Informations-Recht

Mittwoch, 11. März 2009 22:12

Von Christian Kerl

Der Anspruch : Das Informationsfreiheitsgesetz erfasst alle amtlichen Informationen öffentlicher Stellen des Bundes, vom Kanzleramt bis zur nachgeordneten Behörde. Beantragt werden kann Auskunft über “Aufzeichnungen zu amtlichen Zwecken”, ob elektronisch oder als Schriftstück gespeichert. Jeder ist antragsberechtigt, auch Firmen.

Der Antrag : Er wird bei der Behörde gestellt, die über die Information verfügt, Formalfragen gibt es nicht. Eine Begründung ist nicht notwendig, es sei denn, es geht um personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse. Die Behörde entscheidet, wie sie informiert – durch Akteneinsicht, Kopien oder mündlich.

Ablehnung: Die Auskunft darf – mit Begründung – beschränkt oder ganz verweigert werden, um personenbezogene Daten, behördliche Entscheidungsprozesse, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder die innere und äußere Sicherheit zu schützen. Auch anhängige Gerichtsverfahren sind ein Hindernis.

Widerspruch : Man kann bei Ablehnung Widerspruch einlegen, gegebenenfalls vor Gericht gehen. Bislang landeten von rund 5000 Anfragen 118 vor Gericht. Hilfe und Vermittlung bietet auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Bonn an.

Kosten : Gebühren können erhoben werden, 2008 geschah das in 15 Prozent der Fälle. Aber: Immerhin 70 Antragsteller mussten mehr als 50 Euro zahlen.

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Berliner Senat will vorerst auf Ekellisten verzichten

Samstag, 7. März 2009 0:45

Von Hadija Haruna

Auf Negativlisten für Ekellokale in ganz Berlin wird vorerst verzichtet, hat der Senat entschieden. Das Pankower Pilotprojekt soll aber begleitet werden, um auszuloten, was juristisch möglich ist.

Das Modell der „Negativlisten“ für Ekellokale aus Pankow wird zunächst nicht auf ganz Berlin ausgeweitet. „Wir haben uns entschieden, den Bezirk bei seinem Projekt zu begleiten“, sagte der Gesundheitsstaatsekretär, Benjamin-Immanuel Hoff (Linke), gestern nach einem Treffen der Bezirksstadträte für Verbraucherschutz. Hier hatte der Pankower Stadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) für die Negativliste und den Smiley als Gütesiegel für besonders vorbildliche Betriebe geworben. Das Modellprojekt wird noch bis zum Ende des Jahres fortgesetzt.

Ein freiwilliges Gremium, bestehend aus den Stadträten der Bezirke Spandau, Lichtenberg, Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf soll das Projekt jetzt genauer unter die Lupe nehmen. Zugleich sollen die Bezirke vor der Sommerpause Alternativmodelle vorschlagen.

Aus den Erfahrungen Pankows sollen „Standards für ganz Berlin entwickelt werden“, sagte Hoff. Er plädiert für eine Ausweitung des Verbraucherinformationsgesetzes, das im Mai 2008 in Kraft getreten ist. „Das Gesetz greift zu kurz, um langfristig eine Praxis wie in Dänemark durchsetzen zu können.“ Dort sind Lebensmittelbetriebe gesetzlich zur Teilnahme an einem Smiley-System verpflichtet, das sowohl negative als auch positive Befunde öffentlich macht. In dänischen Lokalen und Lebensmittelbetrieben informieren fröhliche oder betrübte Smileys und Kontrolllisten die Gäste über die hygienischen Zustände.

Marc Schulte, Stadtrat aus Charlottenburg-Wilmersdorf, sprach sich dafür aus, jetzt die Möglichkeiten des geltenden Verbraucherinformationsgesetzes zu nutzen, „um so nah wie möglich an das dänische System heranzukommen“. Gerade die Lebensmittelaufsichtsämter machten jetzt erstmals die Erfahrung, nicht nur als Kontrolleure, sondern auch als Verbraucherschutzbehörde zu fungieren. „Da muss noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden“, sagte Schulte.

Staatssekretär Hoff ist bereit, auf dem Weg zu mehr Verbraucherschutz auch Rückschläge in Kauf zu nehmen. „Das Ergebnis einer Klage kann uns helfen, da sie den Rahmen des juristisch Möglichen beschreibt.“ Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung hatte Pankow das Catering-Unternehmen „SEC Schlüter Event + Catering“ von der Negativliste gestrichen, weil dessen Anwalt mit einer einstweiligen Verfügung gedroht hatte. „Verbraucherschutz und -information sind ein weites Feld“, sagte Hoff. Man müsse politisch Druck machen, um etwas zu erreichen.

Martin Matz (SPD), Gremiumsmitglied und Stadtrat in Spandau, ist skeptisch, ob das Pilotprojekt zum Ziel führt: „Wir brauchen ein Instrument, das positive und negative Bewertungen verbindet. Nicht die Negativliste auf der einen und den Smiley auf der anderen Seite.“ Er bezweifelt, dass der Verbraucher die jetzigen Informationen aus dem Internet wirklich verstehe, weil eine Einordnung fehle. „Ohne eine Gesetzesänderung lässt sich auf lange Sicht nur der Positiv-Smiley durchsetzen.“

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Informationsfreiheit: Gläsern erst gegen Gebühr

Dienstag, 3. März 2009 2:29

Von Christina Hebel

Das Wissen, das der Staat sammelt, soll kein Herrschaftswissen sein, sondern den Staatsbürgern offen stehen. Das war das Ziel des Informationsfreiheitsgesetzes. An dessen Handhabung gibt es drei Jahre nach seiner Einführung Kritik.

Seit etwas mehr als drei Jahren hat jeder Bürger in Deutschland das Recht, bei Bundesbehörden amtliche Informationen zu bekommen. Theoretisch jedenfalls, denn nach Ansicht der Grünen und des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, fällt die Bilanz des Informationsfreiheitsgesetzes zwiespältig aus.

Zwar sind 2008 die Anfragen der Bürger im Vergleich zum Vorjahr von 1265 auf 1548 gestiegen, gleichzeitig haben die Behörden aber auch deutlich mehr Auskünfte verweigert: Die Ablehnungen stiegen von 247 auf 536. Zudem sank die Zahl der vollständig beantworteten Anfragen: Sie ging von 681 auf 618 zurück. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor.

„Akten werden immer noch als Herrschaftswissen und nicht als Wissen der Bürger verstanden“, sagt Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der Grünen. In Deutschland gebe es – anders als in Großbritannien oder Skandinavien – die Kultur, dass sich Beamten als Hüter der Amtsgeheimnisse fühlen würden. Zudem würden zu viele Ausnahmen existieren, auf deren Grundlage Behörden die Auskunft verweigern können. Auf solche Ausnahmen – beispielsweise den Schutz von besonderen öffentlichen Belangen und Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen – berief sich auch das Bundesinnenministerium.

Es verweigerte Frau Stokar die Akteneinsicht, als sie vor eineinhalb Jahren nach den versuchten Kofferbomben-Anschlägen den Vertrag des Ministeriums mit der Deutschen Bahn einsehen wollte, der die Nutzung der Videoaufzeichnungen auf den Bahnhöfen regelt. Die Qualität der Videobilder von den Tätern habe darauf schließen lassen, dass die Kameras nicht auf den Stand der neuesten Technik gewesen seien, sagt Frau Stokar. Um zu klären, welche Kameras die Behörden nutzen, wollte sie den Vertrag einsehen.

Die steigende Quote der Ablehnungen stimmt auch Peter Schaar „skeptisch“. An ihn kann sich jeder wenden, der sein Recht auf Informationszugang als verletzt ansieht. Nach drei Jahren sieht er sich „in der Mühsal der Ebene“ angekommen. Schaar kritisiert die teilweise „ziemlich happigen Gebühren“, insbesondere der nachgeordneten Behörde, die bei Auskünften anfallen können. Zwar habe das Innenministerium bürgerfreundliche Gebühren zugesagt, „aber diese politische Zusage ist nicht überall im Gedächtnis“. Gebühren sind laut Gesetz nach dem „Verwaltungsaufwand zu bemessen“, also nicht klar festgelegt.

Das Bundesinnenministerium sieht keinen Handlungsbedarf: Von der Gebührenerhebung ist „eher zurückhaltend Gebrauch“ gemacht worden, heißt es. Das Informationsfreiheitsgesetz habe sich „insgesamt bewährt“, sagt eine Sprecherin. Auch von einer mangelnden Offenheit der Behörden könne keine Rede sein. Zwar sei die Anzahl der abgelehnten Anträge gestiegen, aber darunter würden auch Fälle gezählt, in denen die Informationen bereits öffentlich auf einer Internetseite waren oder nicht vorlagen.

Dagegen spricht Frau Stokar „von einem Zaudern und Verzögern im Umgang mit dem Gesetz“. Besonders ärgert sie, dass aus dem Bundesrat eine Initiative kommt, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken. Danach sollen Bürger bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und der Bundesbank keine Akteneinsicht mehr haben. Der Bundesrat stimmte der Initiative aus Bayern im Dezember zu. „Das ist angesichts der Finanzkrise ein Skandal. Die Bürger müssen mit ihren Steuergeldern in der Krise geradestehen und gleichzeitig wird die Transparenz eingeschränkt“, sagt Frau Stokar. Sie hofft, dass die Initiative im Bundestag keine Mehrheit finden wird.

Union und SPD stimmen sich in dieser Woche in ihren Arbeitsgruppen ab, man sei in der Diskussion. „In der Union gibt es ernstzunehmende Bedenken, die Informationen der Bafin und Bundesbank völlig freizugeben“, sagt Otto Bernhardt, Vorsitzender der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Finanzen. In der FDP regt sich dagegen Widerstand. Die Bundestagsabgeordnete Piltz sagt, die FDP lehne „Beschneidungen ab. Deswegen wird die Fraktion dem Änderungsvorschlag nicht zustimmen.“

Thema: Informationsfreiheitsgesetz | Kommentare (0) | Autor: Informationsfreiheitsgesetz