Bayern plant Mauer um Finanzaufsicht

Von Monika Dunkel und Karsten Röbisch

Mitten in der Finanzkrise plant der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken. Danach sollen Bürger bei der BaFin keine Akteneinsicht mehr haben. Der Bundesrat hat schon zugestimmt.

Künftig sollen Bürger, Anleger, Wissenschaftler und Medien keine Akteneinsicht mehr erstreiten können, wenn es um die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesbank geht. Der Vorstoß würde die Transparenz für Verbraucher so gut wie abschaffen und Politikern und Bankern helfen, Fehler zu vertuschen, glauben Kritiker. “Wir werden gegen das Vorhaben intervenieren”, sagte Klaus Nieding von der Anwaltskanzlei Nieding + Barth. Mit dem Gesetz werde versucht, eine schwarze Box zu schaffen, die keiner kontrollieren könne.

Der Bundesrat hat der Initiative aus Bayern bereits im Dezember zugestimmt. Erst durch Anlegerschützer und Recherchen des ARD-Politikmagazins “Kontraste” sorgt das Vorhaben jetzt für Aufregung. Nach den bayerischen Plänen sollen BaFin und Bundesbank künftig vom Anspruch auf Auskunft und Akteneinsicht ausgenommen werden. Das Informationsgesetz würde damit ad absurdum geführt. Es gilt seit dem 1. Januar 2006 und “gewährt jedem gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen”.

Die mitregierende FDP in Bayern hat den Vorstoß unterstützt. Bei den Liberalen in Berlin regt sich allerdings Widerstand. “Das Vorhaben ist skandalös”, sagt Frank Schäffler, für die FDP-Bundestagsfraktion Mitglied des Finanzausschusses. Dort wird die Bundesratsinitiative beraten. Schäffler mutmaßt, dass Betrugsskandale so vertuscht werden sollen. Die Politik habe kein Interesse daran, das Versagen der BaFin transparent zu machen. Er fürchtet nun, dass die Abgeordneten der Großen Koalition die Einschränkung im Bundestag ebenfalls durchwinken.

Bundesbehörden handhaben Informationsfreiheit zunehmend restriktiv

Von Stefan Krempl

Die Bilanz der Bundesregierung zur Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes fällt auch in diesem Jahr wieder zwiespältig aus. Wie aus einer heise online vorliegenden Antwort des federführenden Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht, ist die Zahl der Anfragen auf Akteneinsicht 2008 zwar wieder leicht auf 1548 Anträge gestiegen. Im Jahr zuvor gab es nur 1265 Anfragen nach 2278 Eingaben 2006. Zugleich hat sich aber die Zahl der Ablehnungen von Anträgen auf Informationszugang von 247 im Jahre 2007 auf 536 Fälle im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt. Die Menge der vollständig beantworteten Anfragen ging im gleichen Zeitraum von 681 auf 618 zurück. Bei den unvollständig beantworteten Anträgen stieg die Zahl wiederum vom 128 auf 193.

Diese Entwicklung ist laut Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen im Bundestag, “von der Bundesregierung gewollt”. Sie zeige, “dass die große Koalition dem Gesetz die Luft abdrehen will”. Immer kleinlichere Verfahrenshürden und ein wachsender Unwille, das Gesetz zu befolgen, seien nicht länger hinnehmbar. Ins Bild passe dabei auch, dass die Bundesregierung sich nicht einmal dazu durchringen könne, den Bundesrat dabei zu stoppen, eine Sperre sämtlicher Informationen aus dem Bereich der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht in das Gesetz zu schreiben, verweist die Innenexpertin auf den jüngsten Vorstoß der Länder zur Einschränkung der Informationsfreiheit.

“Die Bundesregierung tut alles, das Gesetz lahm zu legen und die Bürger davon abzuschrecken, ihr Fragerecht zu nutzen”, empört sich Stokar weiter. Dementsprechend sehe Berlin auch keine Veranlassung, verstärkt für das Gesetz zu werben und die Internetseiten der öffentlichen Stellen so zu gestalten, dass die Menschen über ihre Rechte aufgeklärt werden.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht auch hervor, dass Bürger 2008 in 85 Fällen bei den Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden Widerspruch gegen Entscheidungen über Anträge auf Informationszugang eingelegt haben. Aber nur in drei Fällen sei der erneuten Eingabe vollständig, in 16 Fällen teilweise abgeholfen worden. 37 Fälle seien noch nicht abgeschlossen. Zudem seien 22 Klagen anhängig, während zweien bereits stattgegeben, ebenfalls zwei sich auf sonstige Weise erledigt hätten und eine abgewiesen worden sei. Ferner hätten enttäuschte Bürger den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit nach dessen Angaben im vergangenen Jahr in 133 Fällen als Vermittler angerufen. Davon richteten sich dem Papier zufolge 83 Eingaben konkret gegen einen ablehnenden Bescheid einer öffentliche Stelle des Bundes. Die Mehrzahl dieser Fälle sei noch nicht abgeschlossen wegen unterschiedlicher Rechtsauffassungen. In etwa der Hälfte der erledigten Angelegenheiten habe der Beauftragte festgestellt, dass der Informationszugang zurecht abgelehnt worden war. In fast allen anderen Fällen sei die Akteneinsicht schließlich ganz oder teilweise gewährt worden.

Zu den für die Bürger entstandenen Kosten hält das Innenministerium fest, dass die von Anträgen betroffenen Verwaltungsstellen 109 Mal eine Gebühr für die Gewährung des Informationszugangs erhoben hätten. Die Höhe habe in 39 Fällen bei bis zu 50 Euro, in 24 Fällen bis zu 100 Euro und in 46 Fällen sogar mehr als 100 Euro betragen. Die Behörden hätten weiter in 63 Fällen die Erstattung von Auslagen verlangt, davon in 21 Fällen mehr als zehn Euro. Ob sich Widersprüche lediglich gegen den Kostenbescheid richten, erhebt die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht. Generell habe es keine besonders häufig genannten oder zu verallgemeinernde Gründe für die Ablehnung von Anfragen gegeben.

Moers: Das Misstrauen ist hausgemacht

Von Michael Passon.

Die Moerser haben Fakten geschaffen, Verwaltung und Politik im Gleichschritt – ausnahmsweise. Das Sportzentrum ist weg. Solimare 2.0 mit seinen neuen, teuren, schicken Sport- und Freizeitstätten kann kommen. Da stört nur dieser Claus-Peter Küster.Zum Glück. Der Vorsitzende der Freien Bürgergemeinschaft hat nämlich Recht.Das Demokratieverständnis der Stadtoberen benötigt eine Frischzellenkur. Der Schönheitsfehler: Transparenz gibt´s nicht auf Rezept. Darum gehört der Finger in die Wunde, es muss ihn nur jemand hineinlegen. Küster tut´s, und das ist gut so. Die Instinktlosigkeit der Stadt – zumal in Zeiten von Datenschutzskandalen bei Bahn und Telekom – ist bedauerlich genug. Die Moerser Sturheit, die als Arroganz ausgelegt wird, grenzt hingegen an Dreistigkeit. Was eine Verwaltung dazu bewegt, sich von der Landesbehörde für Datenschutz über ein Jahr lang auffordern zu lassen, dem Bürger sein Recht auf Information einzuräumen, bleibt das Geheimnis von Ballhaus und Co.

Solange ist es her, dass sich Küster mit seinem Fragenkatalog auf das Informationsfreiheitsgesetz berufen musste. Und selbst jetzt muss das Land die Verwaltung darauf hinweisen, dass weder der bereits vollzogene Abriss “für die informationsrechtliche Bewertung eine Rolle” spiele, noch die öffentliche Diskussion dieser Fragen durch den Antragsteller Küster. Frech ist, dass die Stadt ihre Mauer-Taktik offenbar mit genau diesen Argumenten verteidigt hat.Jetzt zieht das Amt die Daumenschrauben an und will zur Not die Bezirksregierung einschalten. Das ist peinlich und beleuchtet das ganze Ungeschick. Der Bürgermeister beziehungsweise seine Berater aus Verwaltung und Politik hätten das alles – ohne den Versuch, die Situation einfach auszusitzen – längst hinter sich. Und dabei nicht mal das Vertrauen ihrer Bürger verspielt.

Egal, was dabei herauskommt: Die Moerser haben längst das Gefühl, alles bezahlen zu müssen, aber nicht alles wissen zu dürfen.Das lässt sich nur mühsam wieder gerade biegen. Wer auch nach der Kommunalwahl Entscheidungen über Millionen-Projekte treffen will – und dies ganz bestimmt mit bestem Willen – der sollte regelmäßig in den Spiegel schauen.Die Chance lauert bereits, wenn es um den Zuschlag fürs Rathausprojekt geht. Bevor die Öffentlichkeit an der Kasse steht, soll ihr nun gezeigt werden, was sie im Warenkorb hat. Nur zu, das macht Hoffnung.Mehr zumindest als der Versuch, den Bürgermeisterkandidaten Küster als Kämpfer in eigener Sache hinzustellen. Die Fragen zum Aus des Sportzentrums sind ja nicht neu. Im Frühjahr haben sie Geburtstag.

Kontraste: Geheim – Weniger Transparenz bei Staatshilfen

Sendung vom 05. Februar 2009, Autor: Chris Humbs und Eva Simon

Wenn Staatshilfen an Banken und Unternehmen fließen, dürfen Bürger wie zum Beispiel geprellte Anleger die Akten der amtlichen Finanzaufsicht einsehen. Doch damit soll jetzt Schluss sein. Die bayerische Landesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes beschneiden lassen. Zufall? Besonders viele bayerische Unternehmen rufen jetzt um Hilfe und wollen Geld vom Staat.

Zum Glück gibt es da ja noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Komplizierter Name für eine gute Sache. Die Finanzaufsicht ist nämlich dazu da, die Banken zu kontrollieren. Jeder Bürger kann sich dort grundsätzlich informieren, und einen Blick in die Akten werfen. Dafür gibt es extra ein Gesetz, das Informationsfreiheitsgesetz. Doch das passt dem neuen starken Mann in Bayern überhaupt nicht! Ministerpräsident Horst Seehofer will das Gesetz ändern! Chris Humbs und Eva Simon.

Horst Seehofer, Bayernliebling, Kraftprotz. Er bestimmt, wo’s langgeht.

Mitten in der Wirtschaftskrise will er die Transparenz abschaffen. Wo Banken und Politiker Fehler machen, das soll in Zukunft niemand erfahren.

Seehofer will brisante Akten geheim halten – die Kontrollberichte der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

In deren Berichten ist zu lesen, was schief lief, wie die Aufsicht, wie Gremien, nicht selten besetzt mit Politikern, wie Banker versagt haben.

Heikle Akten also. In die niemand mehr einsehen soll.

Dieser Mann ist mit schuld an Seehofers Antitransparenzinitative. Paul Laue. Er sucht Zugang zu den Akten der Bankenaufsicht. Für Seehofer ein Unding.

Ehepaar Laue hat aber gute Gründe dafür. 100.000 Euro aus der Unfallversicherung hatten sie bei einem Kapitaldienstleister angelegt. Der hat das Geld der Laues verzockt. Eine Katastrophe für die Rentner.

Paul Laue, Opfer eines Finanzdienstleisters
„Das waren fast unsere gesamten Ersparnisse.“

Jetzt hoffen die Laues, mithilfe der Bankenaufsicht Schadensersatz gegen den Kapitaldienstleister durchsetzen zu können. Denn: Bei den staatlichen Kontrolleuren liegen Akten über die Finanzfirma. Und diese können eventuell belegen, dass die nicht sauber gearbeitet hat. Sie hoffen nun, wenigstens ein paar tausend Euro zurück zu bekommen.

Paul Laue, Opfer eines Finanzdienstleisters
„Wenn es nur einige Prozent der Verlustsumme wäre, die eben ein Rechtsanwalt durch Einsicht dieser Akten für uns erstreiten könnte, das wäre schon ein Riesengewinn.“

Bisher gibt es ein grundsätzliches Recht auf Einsicht in die Akten der Bundesbehörden.

Das ist im Informationsfreiheitsgesetz festgeschrieben.
Darin steht, Zitat:
„§1 Grundsatz – Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.“

Darauf setzt Rechtsanwalt Klaus Nieding. Er vertritt viele Geschädigte des Kapitaldienstleisters und hat auf Grund dieses recht neuen Gesetzes in erster Instanz Akteneinsicht bei der BaFin durchsetzen können – im Interesse der Anleger.

Klaus Nieding, Rechtsanwalt, Deutscher Anlegerschutzbund
„Es hilft natürlich dem Anleger zur Waffengleichheit im Rahmen eines zivilrechtlichen Prozesses zu kommen, denn oftmals ist er ja nicht in der Lage, interne Vorgänge, interne Abläufe, aber auch interne Fakten und Daten bei Finanzdienstleister darlegen und beweisen zu können. Dabei helfen ihm natürlich Verwaltungsakten etwa der Bafin.“

Genau daran stört sich Seehofer. Denn diese Akten kommen so an die Öffentlichkeit. Und wenn einmal Akteneinsicht gewährt wird, könnten viele weitere Antragsteller folgen. Um das zu verhindern, plant Seehofer jetzt, das Informationsfreiheitsgesetz zu ändern. Ausgerechnet die Bankenaufsicht soll künftig Akten geheim halten dürfen. Und zwar, Zitat:
„… zur Wahrung der Integrität und Stabilität der Finanzmärkte …“

- so heißt es dann im Gesetz.

Klaus Nieding, Rechtsanwalt, Deutscher Anlegerschutzbund
„Kurz gesagt schafft man so eine Black Box, hinter der sich die Verantwortlichen im Finanzwesen dann wunderbar verstecken und verschanzen können. Das kann es und darf es nicht geben.“

Mitten in der Finanzkrise will Horst Seehofer so Transparenz abbauen. Vor unserer Kamera will er sich dazu nicht äußern. Er schickt lieber den neuen bayrischen Wirtschaftsminister vor – der sei schließlich formal dafür zuständig. Und der FDP-Mann ist auch für die Geheimhaltung.

Martin Zeil (FDP), Wirtschaftsminister Bayern
„Ich meine, dass es in der Sache richtig ist, weil wir hier auch das Bedürfnis auch nach Wahrung des Bankgeheimnisses übrigens auch nach dem Datenschutz Dritter hier in Einklang bringen müssen.“

Das ist Unfug: Denn im Informationsfreiheitsgesetz ist klar geregelt, dass vor Herausgabe der Akten Bankgeheimnisse, Kontonummern oder Klarnamen sowieso geschwärzt werden müssen.

Haltbare Argumente hat man nicht. Man will die Intransparenz – egal zu welchem Preis.

KONTRASTE
„Pauschal dürfen keine Akten mehr eingesehen werden. Also das heißt, man beschneidet massiv Bürgerrechte?“
Martin Zeil (FDP), Wirtschaftsminister Bayern
„Nein, das, ich das… das, ich sehe das, das muss man in Einklang miteinander bringen. Hier wird das Recht auch des Einzelnen, zum Beispiel auch gegen seine Bank natürlich vorzugehen in keiner Weise beschnitten.“
KONTRASTE
„Doch, wenn ich die Akten nicht mehr einsehen darf? Bei der BaFin, bei der Bundesbank?“
Martin Zeil (FDP), Wirtschaftsminister Bayern
„Es geht ja um die Akten bei der Bankenaufsicht, die zum Teil ja, großen Teil ja auch mit dem konkreten Anliegen jetzt des einzelnen Bürgers nichts zu tun haben, sondern die umfassend …“
KONTRASTE
„Sehr wohl! Wenn ich nachweisen will, dass meine Bank falsch gearbeitet hat, und vielleicht kann ich das nachprüfen über Kontrollberichte der BaFin. Diese Bundesakten darf ich aber in Zukunft nicht mehr einsehen!“
Martin Zeil (FDP), Wirtschaftsminister Bayern
„Die Bankenaufsicht muss funktionieren, das ist sehr wichtig.“

Mit solchen Rechtfertigungen haben die Bayern im Bundesrat eine Mehrheit gegen die Transparenz organisiert – von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt. Medienwirksam dagegen: Seehofers Auftritt als Geläuterter.

Horst Seehofer (CDU), Archiv
„Ich möchte mich bei der Bevölkerung entschuldigen für die Fehler die in der Bank und im Freistaat Bayern gemacht wurden.“

Über Horst Seehofers Entschuldigung für die Pleite bei der Bayern-LB kann Ehepaar Laue nur müde lächeln. Ihnen will die ganze Geheim-Sache nicht in den Kopf.

Paul Laue, Opfer eines Finanzdienstleisters
„Es muss ja einen Grund geben, warum man die Öffentlichkeit scheut und diese Akten wegschließt. Und sagt, nein, nein, das geht euch nichts an. Da gibt’s keine Einsicht mehr. Da werden sicherlich auch viele andere Akten betroffen sein.“

Stimmt! Es gibt viele brisante Akten, die die Öffentlichkeit bis dato nicht kennt. Das weiß auch Finanzexperte Wolfgang Gerke. Aus den Dokumenten der Bankenaufsicht gehen nicht nur Fehler der Bankmanager hervor, sondern auch Fehler, die bei der Bankenaufsicht gemacht wurden. Auch und gerade im Vorfeld der Finanzkrise.

Wolfgang Gerke, Wirtschaftswissenschaftler, Bayerisches Finanz Zentrum
„Im Moment gibt es am meisten zu verstecken. Was hätte die Aufsicht sehen müssen, was hat sie gesehen und trotzdem keine Maßnahmen eingeleitet, und was ist ihr durch die Lappen gegangen. Das kann ein Außenstehender nicht beurteilen. Es sei denn er hat Akteneinsicht.“

Das betrifft alle aktuellen Fälle. Zum Beispiel: Maria-Elisabeth Schäffler. Was wusste die Bankenaufsicht über ihre Finanzdeals, die das Schäffler-Imperium und damit 10 Tausende Arbeitsplätze aufs Spiel setzten? Akten darüber könnten vielleicht auch ein Versagen der kontrollierenden Behörden offenbaren.

Die Hypo-Real-Estate, bald ein Grab für 100 Milliarden? Steuergelder – Wer in der Politik trägt Mitverantwortung?

Oder die Bayern LB: was haben die Politiker von der CSU wirklich gewusst?

Informationen darüber: Geheimsache – Geht es nach Seehofer und der bayrischen FDP.

Doch: Wer die Fehler der Vergangenheit nicht kennt, kann nicht verhindern, dass diese Fehler in Zukunft wiederholt werden.

Das weiß auch die Bundes-FDP. Dort hält man gar nichts von der bayrischen Anti-Transparenz-Initiative.

Man befürchtet aber, dass die Mehrheit im Bundestag, die meisten Abgeordneten von SPD und Union, gar nicht so genau wissen wollen, was alles schief gelaufen ist. Schließlich könnten dabei Informationen ans Licht kommen, die Fehler der eigenen Regierung offenbaren.

Jürgen Koppelin (FDP), finanzpolitischer Sprecher
„Das Interesse der großen Koalition, der Abgeordneten, wohlgemerkt, ist nicht allzu groß, Informationen zu bekommen. Und in sofern denke ich, wird die bayrische Initiative auch durchgehen im Bundestag.“

Paul Laue, Opfer eines Finanzdienstleisters
„Ich finde es unmöglich, ich finde es beschämend, wenn so was passiert. Da würde ich gerne mit diesen Leuten im Bundestag, die dafür die Hand heben, mit denen würde ich gerne mal diskutieren.“

Video

PM-TILP Rechtsanwälte: Bundesrat will Anlegerschutz aushebeln

Gesetzentwurf soll Anlegerschutz in Deutschland den Riegel vorschieben – Bundesrat beantragt für das Finanzwesen Ausnahmeregelung im Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Die auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzleien Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte warnen eindringlich davor, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu Lasten des Anlegerschutzes aufzuweichen. Das 2006 in Kraft getretene Gesetz gewährt jeder Person, unabhängig von ihrer persönlichen Betroffenheit, ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht bei Einrichtungen des Bundes. Auf Initiative von Bayern hat sich der Bundesrat nunmehr für die pauschale Ausklammerung aller Informationen aus dem Bereich der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht ausgesprochen. Der Vorstoß wurde versteckt in seiner Stellungnahme zum Bundesregierungs-Entwurf des so genannten Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz (Drucksache 827/08). Damit sollen zukünftig insbesondere auch die Akten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geschlossen bleiben. Nicht zuletzt im Zuge der Finanzkrise schadet dieser Vorschlag den Investoren am Finanzplatz Deutschland. „Damit verschärft sich die bereits tiefe Vertrauenskrise in das deutsche Bankensystem zusätzlich, wenn hier eine weitere Black Box geschaffen wird“, unterstreicht Rechtsanwalt Klaus Nieding.

Der Bundesrat begründet seinen Vorstoß unter anderem mit einem von der Anwaltskooperation TILP Rechtsanwälte und Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft erstrittenen Urteil vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Schadensfall Phoenix. Im März 2008 gewährte das Gericht auf Grundlage von § 1 Abs. 1 Satz 1 des IFG Einsicht in Akten der BaFin (AZ: 7 E 5426/06(2)). In der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf heißt es nun, dass diese Auslegung des IFG nachteilig für die Funktionsfähigkeit der Bankenaufsicht sei. Zur Wahrung des Bankgeheimnisses ist die BaFin vor Öffnung der Akten verpflichtet, personenbezogene Daten zu schwärzen. Dies verursache der Verwaltung einen erheblichen Mehraufwand und sei kaum durchführbar. Zudem erfülle die BaFin ein öffentliches Interesse in ihrer Aufsichtspflicht, aus dem sich Ansprüche privater Natur nicht ableiten ließen. „Das ist ein weiterer Versuch, die bisherigen Erfolge unserer Arbeit für einen wirksamen Anlegerschutz in Deutschland auszuhebeln“, urteilt Rechtsanwalt Andreas Tilp.

Im deutschen Kapitalanlagerecht obliegt die Beweislast einer Falschberatung dem Anleger. Im Fall Phoenix hatte die BaFin als aufsichtführende Behörde die Kapitalanlagegesellschaft 2002 geprüft, bevor 2005 die Insolvenz des Unternehmens öffentlich wurde. Für die geschädigten Anleger ist darum die Einsicht in die Akten der BaFin besonders bedeutsam. „Schadenersatz kann aufgrund der Beweislast vielfach nur derjenige geltend machen, der Kenntnis über interne Vorgänge der Gegenpartei hat“, erläutert Nieding. „Diese Rechtslage wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf noch weiter verschlechtert, was auch angesichts der bisherigen Verlautbarungen des Verbraucherministeriums zur Umkehr der Beweislast bei Beratungsfehlern verwundert“, kommentiert Tilp.

Der andere Kontoauszug

Von Ulrich Schulte

In der Theorie haben die BürgerInnen Deutschlands einige Möglichkeiten, an Informationen von Behörden und Firmen zu kommen. Da gibt es zum Beispiel das Informationsfreiheitsgesetz. Es garantiert jedem das Recht, in Akten von Bundesbehörden schauen zu dürfen. Klingt toll, doch in der Praxis kämpft der Neugierige meist monatelang mit so verschlossenen wie unwilligen Bürokraten, bevor er wenige und häufig nichts sagende Papiere in einem Amtszimmer einsehen darf. Der aufklärerische Effekt des gut gemeinten Gesetzes tendiert gegen null. Schon allein deshalb, weil die überwältigende Mehrheit für solch komplizierte Recherchen im Alltag keine Zeit hat.

Genau hier setzt die Idee des Chaos Computer Clubs an. Er will Firmen und Behörden zu einem Datenschutzkontoauszug verpflichten, der den BürgerInnen über sie gespeicherte Informationen auflistet. Eine einfache Neuerung, die aber Mechanismen des Datenschutzes grundsätzlich umkehren würde: Nicht mehr der Einzelne trägt die Bürde herauszufinden, welche Daten über ihn wo und für welchen Zweck gespeichert sind. Vielmehr müssten diejenigen Transparenz herstellen, die von der Datensammelei profitieren. Eine solche Verlagerung der Bringschuld wäre nur folgerichtig. Im Moment erfährt kein Kaufhauskunde, wie die Vorlieben, Abneigungen und Verhaltensweisen ausgewertet und weitergehandelt werden, die er durch eine Rabattkarte an der Kasse hinterlässt – er wird schlicht zum Objekt degradiert.

Durch eine regelmäßige Informationspflicht der Firmen würde er hingegen zum handlungsfähigen Subjekt. Denn schon das Wissen darüber, wie umfassend Firmen Persönliches speichern, eröffnet Optionen: Ich kann wütend protestieren, ich kann in Zukunft Auskunft verweigern, ich kann Datensammlungen aber auch bewusst akzeptieren, als Folgen des bequemen, modernen Lebens. Der Vorschlag ermöglicht also mehr Selbstbestimmung bei einem Thema, das die wenigsten bislang durchschauen. Daher sollte auch ein bürokratischer Mehraufwand nicht verschrecken – dient er der Transparenz, ist er es wert.