Schaar kritisierte Pläne, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken und Bürgern keine Akteneinsicht mehr bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu gewähren. “Ich halte davon überhaupt nichts”, sagte der Datenschützer. Den Finanzbehörden warf er mangelndes Verständnis für Transparenz vor. Sie täten sich damit schwerer als andere öffentliche Stellen. “Gerade in Zeiten der Finanzkrise brauchen wir mehr Transparenz und zwar auch im Hinblick auf das Tätigwerden von solchen Aufsichtsbehörden”, forderte Schaar. “Denn der Bürger fragt sich natürlich: Was haben diese Aufsichtsbehörden denn tatsächlich getan, um bestimmte Entwicklungen zu erkennen und dagegen vorzugehen?”
Monthly Archives: Februar 2009
Saarland: Grüne fordern bessere Informationsrechte für Verbraucher
Die Grünen im saarländischen Landtag haben die Landesregierung vor dem Hintergrund der Berichterstattung über Missstände in einer Völklinger Großbäckerei aufgefordert, für mehr Transparenz bei der Verbraucherinformation zu sorgen. Schwarze Schafe im Bereich von Lebensmittelproduktion und –handel müssten künftig leichter öffentlich genannt werden können, um so auch die saarländischen Verbraucher besser zu schützen. Zudem bleibe die Frage, wie die Missstände in dem fraglichen Betrieb offenbar über lange Zeit einreißen konnten, ohne dass die Behörden bereits früher konsequent tätig wurden.
Fraktionschef Hubert Ulrich sagte dazu: „Das bestehende Verbraucherinformationsgesetz ist voller Lücken und bürokratischer Hürden. Mit diesem Gesetz wird eine effektive Information der Verbraucher eben gerade nicht erleichtert. Das sehen wir in diesem aktuellen Fall sehr deutlich. Schwarze Schafe können sich mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse vor unliebsamer Verbraucherinformation schützen. Hier muss das Land sein Gewicht in die Waagschale werfen um Verbesserungen zu erreichen. Insbesondere bei Verstößen im Lebensmittelbereich müssen Ross und Reiter genannt werden dürfen.“
Zu einem effektiven Verbraucherschutz insbesondere im Bereich der Lebensmittel gehörten unabhängige, verlässliche und vor allem kostenfreie Informationen beispielsweise über Schadstoffbelastungen bei Obst und Gemüse sowie über Händler, die vergammelte Waren in Umlauf brächten oder eben Bäckereien mit unhygienischen Produktionsbedingungen. Ulrich: „Ein echtes Verbraucherinformationsgesetz tut daher Not. Das hat der neuste Skandal wieder gezeigt. Die saarländische Landesregierung hätte da im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes auf Landesebene schon Möglichkeiten gehabt, die Informationsrechte der Bürger zu erweitern, hat es aber de facto nicht getan. Das fordern wir nun ein.“
Derartige Missstände verunsicherten die Verbraucher generell und fügten der gesamten Branche einen erheblichen Schaden zu. Es sei daher auch notwendig, die Kontrolldichte bei Lebensmittelkontrollen im Saarland deutlich zu erhöhen. Es bleibe die Frage im Raum, warum derart eklatante Hygieneverstöße bisher nicht auffällig wurden bzw. dauerhaft abgestellt werden konnten.
Bayern will Informationsfreiheitsgesetz des Bundes beschneiden
Von Ralph Schweinfurth
Dem Anlegerschutz in Deutschland droht eine weitere Niederlage. Denn auf Betreiben der bayerischen Staatsregierung soll das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beschnitten werden. Das bedeutet, dass geprellte Kapitalanleger die amtlichen Akten der Finanzaufsicht nicht mehr einsehen können. Doch diese Akteneinsicht wäre dringend notwendig, um Schadenersatz einklagen zu können. Es geht nicht nur um geschädigte Kleinanleger von Hypo Real Estate, EM.TV oder Comroad. Auch institutionelle Anleger, die große Summen in Aktien von börsennotierten Unternehmen anlegen, haben ein Interesse an Schadenersatz, erklärt Deutschlands renommierter Kapitalanlagerechtler Andreas Tilp aus Kirchentellinsfurt bei Tübingen der Staatszeitung. Befürworter und Motor der Beschneidung des Informationsfreiheitsgesetzes ist der bayerische Bankenverband. „Hintergrund für unseren Vorstoß ist der Abbau von Bürokratie“, sagt dessen Geschäftsführer Günther Picker. Er kann keinen Sinn im IFG für den Verbraucher erkennen, denn 99 Prozent der Akten müssten geschwärzt werden, da sie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthielten. „Für den geschädigten Kleinanleger ist somit gar nichts gewonnen“, meint Picker.
Aber das ganze Verfahren verursache hohe Kosten, denn ein Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) müsse höchst konzentriert pro Anfrage bis zu 1000 Seiten Akten genau durcharbeiten und die entsprechenden Stellen unleserlich machen. „Da muss die BaFin zusätzliches Personal einstellen, und der Steuerzahler zahlt es“, so Picker, der eine Antragsflut auf die BaFin zukommen sieht. Dieses Argument lässt Wolfgang Gerke, Präsident des Bayerischen Finanz Zentrums, nicht gelten: „Wenn jemand Akteneinsicht beantragt, muss er die Kosten dafür selbst tragen.“ Denn ein externer Wirtschaftsprüfer muss die Akten der BaFin schwärzen. „Allein schon wegen der Kosten wird es zu keiner Antragsflut kommen“, sagt Gerke. Kapitalanlagenrechtler Tilp sieht im Schwärzen der BaFin-Akten genau des Pudels Kern. „Wir haben derzeit drei Urteile des Verwaltungsgerichts Frankfurt erstritten, die aber noch nicht rechtskräftig sind.“
Für Tilp und seine Mandanten wird es nun entscheidend, welche Daten in den Akten unkenntlich gemacht werden müssen. Seiner Ansicht nach haben Kapitalanleger in Deutschland sowieso einen sehr schlechten Stand. „Der Gesetzgeber will zwar, dass im Sinn des Verbraucherschutzes der Kapitalanleger geschützt wird, aber wir haben in Deutschland die schlechtesten Verjährungsfristen, keinen effektiven kollektiven Rechtschutz und eine gegen die Kapitalanleger gerichtete Beweislast“, erläutert Tilp. Deshalb spricht er inzwischen von einer „Schädigerindustrie“, die es in der Bundesrepublik gibt. „In der Fachliteratur spricht man von der rationalen Apathie des Opfers. Im Fall von Telekomaktien heißt das zum Beispiel, dass ein Kleinanleger, der 6000 Euro verloren hat, nichts unternimmt, weil die Kosten, die ein Prozess kosten würde, weitaus teurer käme.“ Tilp sieht auch in den deutschen Gerichtskosten eine sehr abschreckende Wirkung. „Bei einem Streitwert von 30 Millionen Euro fallen allein für die erste Instanz 273 000 Euro Gerichtskosten für den Kläger an. In Italien wären es lediglich 1200 Euro und in Frankreich sogar nur 500 Euro“, verdeutlicht der Anwalt. Insofern wäre eine Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes ein weiterer Schlag gegen den Verbraucherschutz in Deutschland. Aus Kreisen der BaFin, die sich selbst zu solchen geplanten Gesetzesänderungen offiziell nicht äußern darf, war zu hören, dass der Vorstoß Bayerns gerade zum jetzigen Zeitpunkt der globalen Finanzmarktkrise nicht unbedingt zu mehr Transparenz führt. „Die bayerische Bundesratsinitiative zur Anpassung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die noch auf Überlegungen der alten Staatsregierung zurückgeht und auch von der weit überiwegenden Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat unterstützt wurde, dient alleine dazu, die Finanzaufsicht zu stärken“, sagt Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil (FDP).
Für eine effektive Finanzaufsicht müsse der Informationsaustausch zwischen Banken und Aufsicht offen und reibungslos funktionieren. Außerdem benötigen laut Zeil die BaFin und die Deutsche Bundesbank gerade in der gegenwärtigen globalen Finanzmarktkrise alle verfügbaren Kräfte für ihre Kernaufgaben. Im IFG ist derzeit vorgesehen, sensible Daten zum Schutz der Rechte Dritter zu schwärzen. In den teilweise sehr umfangreichen Aufsichtsakten ist das Schwärzen jedoch arbeits- und kostenintensiv und kaum praktikabel. Zudem kann es dabei zu kaum vermeidbaren Verstößen gegen das Bankgeheimnis und den Datenschutz kommen, die zu Haftungsansprüchen gegenüber der Finanzaufsicht führen. All das kann eine effektive Aufsicht beeinträchtigen. „Das Recht der Bürger auf Informationsfreiheit und damit auf Akteneinsicht ist selbstverständlich ein hohes Gut. Deshalb sollten jetzt im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag alle Gesichtspunkte zwischen einer effektiven Aufsicht und dem allgemeinen Informationswunsch der Bürger abgewogen werden“, meint Zeil. Hierzu habe die Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags einen Beitrag geleistet. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtags, Franz Schindler (SPD), hält das Ansinnen der Staatsregierung für ungeheuerlich. Wieder einmal stehe die Staatsregierung nicht auf Seiten der Verbraucher und Geschädigten, sondern erwecke sie den Anschein, als wolle sie Kapitalanlagebetrüger schützen. Schindler verlangt von der Staatsregierung einen Bericht über ihre Bemühungen, das Informationfreiheitsgesetz des Bundes zu beschneiden und kündigt an, in den nächsten Wochen erneut einen Gesetzentwurf für ein eigenes bayerisches IFG einzubringen.
Bilanz 2008: 1.548 Anträge auf Auskunft oder Akteneinsicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG)
Im vergangenen Jahr sind an die Bundesministerien und ihnen nachgeordneten Behörden insgesamt 1.548 Anträge auf Auskunft oder Akteneinsicht auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) gestellt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (16/11851) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11709) hervor.
In 618 Fällen sei 2008 vollständig und in 193 Fällen teilweise “Informationszugang gewährt” worden, heißt es in der Antwort weiter. In 536 Fällen habe man den Antrag abgelehnt. In 85 Fällen wurde den Angaben zufolge gegen eine vollständige oder teilweise Ablehnung Widerspruch eingelegt. Insgesamt 62 IFG-Verfahren sind laut Bundesregierung derzeit vor den Verwaltungsgerichten anhängig.
Verbraucherzentrale Bundesverband: Mit Maulkorb aus der Finanzkrise?
Die Auskunftspflicht der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) muss ausgeweitet anstatt abgeschafft werden. Dies fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anlässlich einer Anhörung im Deutschen Bundestag diesen Mittwoch. “Die richtige Antwortet auf die Finanzkrise lautet mehr und nicht weniger Transparenz. Wer der Finanzaufsicht jetzt einen Maulkorb verpassen will, hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt”, erklärt Vorstand Gerd Billen. Der Bundesrat will auf Initiative Bayerns das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegenüber der Finanzaufsicht ausschließen.
Ein wesentlicher Grund für die aktuelle Finanzkrise ist nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes mangelnde Transparenz auf den Märkten. Die Bafin sollte daher den Auftrag erhalten, die Öffentlichkeit zu warnen, wenn ihr Erkenntnisse über gravierendes Fehlverhalten von Anbietern vorliegen. Zudem muss sie Prüfberichte zumindest prozessöffentlich machen, damit sich geschädigte Anleger in einem Gerichtsverfahren auf diese stützen können. Der Bundesrat will dagegen die Auskunftspflicht der Finanzaufsicht abschaffen. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie soll die Anwendbarkeit des IFG gegenüber der Bafin ausgeschlossen werden. In der Folge verlören Verbraucher und Verbände das Recht, bei der Aufsicht harte Fakten abzufragen. “Diese Initiative entmündigt die Verbraucher und setzt in Sachen Krisenbewältigung völlig falsche Signale. Dass sie ausgerechnet vom ehemaligen Verbraucherminister Horst Seehofer stammt, ist doppelt ärgerlich”, so Billen.
Im Januar 2008 hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt/M. festgestellt, dass die Bafin nach dem IFG grundsätzlich auskunftspflichtig ist. Ausnahmen vom Gesetz für Finanzbehörden gelten demnach nur für Steuer- und Abgabebehörden, nicht für die Marktaufsicht. Bei Wegfall der Informationspflicht würden aufgrund des geltenden Beweisrechts die Chancen für Verbraucher noch geringer, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen Anbieter geltend zu machen. Auch die generalpräventive Wirkung einer derartigen Transparenz würde entfallen. “Dies würde der organisierten Verantwortungslosigkeit Tür und Tor öffnen”, kritisiert Billen.
Dabei besteht für eine Neuregelung von Rechts wegen gar kein Grund. Denn die Vertraulichkeitsinteressen der Finanzbranche sind im IFG bereits durch spezielle Normen mehr als hinreichend berücksichtigt. Und die jetzt umzusetzende EU-Zahlungsdiensterichtlinie befasst sich mit einer gänzlich anderen Thematik. “Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier zweifelhafte Geschäftsinteressen geschützt werden sollen. Die Lehren aus der Finanzkrise haben offenbar noch nicht alle gezogen”, so Billen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vom Gesetz nicht geschützt sein dürfen, wenn es um die Schädigung Dritter geht.
Hamburg: Mehr bürgerliche Informationsrechte
Wer sich in einem Hamburger Krankenhaus am Knie operieren lassen will, aber bezweifelt, dass die Mediziner dort ausgeschlafen sind, darf ab sofort die Schichtpläne der Station einsehen. Oder falls die Stadt Bäume fällen will, können skeptische Anwohner das entsprechende Gutachten des Bezirks studieren. Diese und andere Ausweitungen der bürgerlichen Informationsrechte hat die Hamburger Bürgerschaft heute einstimmig beschlossen. “Das ist moderne Bürgerrechtspolitik”, sagte Justizsenator Till Steffen (GAL). Nicht nur Informationsrechte würden erweitert, sondern auch die Möglichkeiten ihrer Durchsetzung. So würde der Datenschutzbeauftragte künftig Beauftragter für Informationsfreiheit. Senator Till Steffen betonte die Einigkeit der Bürgerschaft zu diesem Thema: “Am Antrag der SPD wurden nur Detailfragen geändert.”
Attac fordert gläserne Banken
Mit scharfer Kritik hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac auf die Initiative des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) reagiert, das Recht auf Akteneinsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht (BaFin) zu beschneiden. “Es ist ein Skandal, wie CDU und CSU die Bürger hinters Licht führen wollen. Vorne herum ruft Bundeskanzlerin Angela Merkel nach mehr Transparenz bei den Banken und auf den Finanzmärkten – hinten herum versucht die Union zu verhindern, dass geprellte Anleger die Akten der BaFin einsehen können”, stellte Detlev von Larcher vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis fest.
Geht es nach der bayerischen CSU/FDP-Landesregierung sollen künftig Bürger, Anleger, Wissenschaftler und Medien keine Akteneinsicht mehr erstreiten können, wenn es um die BaFin und die Bundesbank geht. Recherchen des TV-Magazins Kontraste zufolge hat sich im Bundesrat bereits eine Mehrheit für eine entsprechende Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes gefunden.
“Mitten in der Wirtschaftskrise wollen Seehofer und Co. die Transparenz abschaffen. Brisante Akten wie die Kontrollberichte der BaFin sollen geheim bleiben. Schließlich könnten die Bürger dort ja nachlesen, wie die mit Politikern besetzten Aufsichtsgremien der Banken und das Bankmanagement versagt haben”, sagte Detlev von Larcher. “Auch das volle Ausmaß des Versagens der Politiker bei der Krise der Bayern-LB könnte ans Tageslicht kommen.”
Grund des Vorstoßes aus Bayern sei offenbar, dass nun immer mehr bayerische Unternehmen nach staatlichen Finanzspritzen rufen. Vor diesem Hintergrund wolle die CSU eigene Fehler sowie das Versagen der BaFin vertuschen.
Attac forderte die Abgeordneten des Bundestages auf, einer Änderung des Gesetzes auf Informationsfreiheit nicht zuzustimmen. Detlev von Larcher: “Dieses skandalöse Vorhaben darf nicht gelingen. Wir brauchen dringend die demokratische Kontrolle der Finanzmärkte. Dafür ist mehr, nicht weniger Transparenz nötig. Wir fordern gläserne Banken.”
Seehofer und der Bankenskandal
Ende des letzten Jahres stellte der Bund der Steuerzahler (BdSt) Strafanzeige gegen Vorstandsmitglieder der BayernLB. In der schriftlichen Begründung dazu dokumentierte der Verein sehr ausführlich, wie es zu den Milliardenverlusten der Bank kam: Nach der von der EU durchgesetzten Abschaffung der Gewährträgerhaftung legte die BayernLB viele Milliarden über Zweckgesellschaften in Delaware oder auf den Kaiman-Inseln an. Durch die Geschäfte dort wurden nicht nur Steuern in Deutschland vermieden, sondern auch Eigenkapitalvorschriften umgangen und Risiken verdeckt. Unter dem Vorstandsvorsitzenden Werner Schmidt erhöhte man das “Agreement” für solche Abenteuer auf 58 Milliarden Euro. Hinweise auf eine vorherige Risikoprüfung fand der BdSt nicht. Auch als Ende 2006 die Gefahren ohne Prüfung offenbar zu werden begannen, reagierte der Vorstand nicht. Was folgte, waren massive Verluste, die jedoch nicht die Verursacher, sondern die Steuerzahler aufgebürdet bekamen und weiter bekommen. Vielmehr gewährte man ausscheidenden Managern einen – so der BdSt – “goldenen Handschlag”.
Nun wurde eine erste Reaktion der bayerischen Staatsregierung auf die Strafanzeige bekannt: Ministerpräsident Horst Seehofer und sein Koalitionspartner Martin Zeil zimmerten sich nämlich im Bundesrat eine überparteiliche Mehrheit für eine Gesetzesänderung zusammen, die künftig Akten der Bankenaufsichtsstelle BaFin von einer nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz möglichen Einsichtnahme ausnehmen soll. Beim Versuch der Begründung dieses Vorhabens wollte sich Zeil im RBB-Magazin Kontraste auf den Schutz von Kundendaten berufen, musste aber zugeben, dass diese bei Herausgaben ohnehin geschwärzt werden. Tatsächlich sind Verbraucher und Steuerzahler die großen Verlierer der neuen Regelung, weil für sie ein Nachweis von eventuell schadensersatzrelevantem Versagen nun sehr viel schwieriger wird.
Stellungnahmen zum Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz
Zentraler Kreditausschuss (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V., Bundesverband deutscher Banken e. V., Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V., Deutscher Sparkassen- und Giroverband e. V. und Verband deutscher Pfandbriefbanken e. V. – hervorgegangen aus dem Verband deutscher Hypothekenbanken e. V.):
“Im Ergebnis muss zur Gewährleistung der effizienten Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollaufgaben der Aufsichtsbehörden im Bereich der Finanzwirtschaft und zu Wahrung des Bankgeheimnisses sichergestellt werden, dass die von einem beaufsichtigten Institut übermittelten Informationen auch von der Aufsicht vertraulich behandelt werden können. Hierfür ist der Vorschlag des Bundesrates das geeignete Mittel.”
Verbraucherzentrale Bundesverband
“Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) muss auch für die Finanzdienstleistungsaufsicht weiter anwendbar bleiben. Es gibt über die dort bereits vorgesehenen Einschränkungen keine weitere Notwendigkeit, eine Branche gegenüber allen anderen Branchen zu privilegieren. Nach der Finanzmarktkrise erscheint das nun sogar geradezu gefährlich.”
FDP erkundigt sich nach Bilanz des Informationsfreiheitsgesetzes
Das Anfang 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes beschäftigt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/11790). Danach sollte das Gesetz “ein neues Bürgerrecht schaffen”, indem es allen Bürgern “grundsätzlich einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten verschafft”. Dazu wollen die Abgeordneten wissen, wie viele Auskunftsersuchen auf Grundlage des IFG seit seinem Inkrafttreten bis Ende 2008 bei Behörden des Bundes und ihnen nachgeordneten Behörden eingegangen sind und in welcher Zeit sie durchschnittlich bearbeitet werden. Ferner erkundigt sich die Fraktion unter anderem danach, in wie vielen Fällen 2008 Anträge gänzlich oder teilweise abgelehnt wurden und wie oft im vergangenen Jahr gegen solche Ablehnungen von den Antragstellern Widerspruch eingelegt wurde.